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  • 25.07.2024 – Apotheken-Nachrichten von heute: Stabile Gesundheitsversorgung und weitreichende Reformen
    25.07.2024 – Apotheken-Nachrichten von heute: Stabile Gesundheitsversorgung und weitreichende Reformen
    APOTHEKE | Medienspiegel & Presse | Bundeskanzler Olaf Scholz verspricht eine stabile Gesundheitsversorgung und lehnt Leistungskürzungen für gesetzlich Versicherte strikt ab....

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ApoRisk® Nachrichten - APOTHEKE:


APOTHEKE | Medienspiegel & Presse |

Apotheken-Nachrichten von heute: Stabile Gesundheitsversorgung und weitreichende Reformen

 

Bundeskanzler Scholz sichert Leistungsgarantien zu, während Gesundheitsminister Lauterbachs Reformen die Rolle der Apotheken neu definieren und Herausforderungen mit sich bringen

Bundeskanzler Olaf Scholz verspricht eine stabile Gesundheitsversorgung und lehnt Leistungskürzungen für gesetzlich Versicherte strikt ab. Der Deutsche Apothekerverband (DAV) begrüßt diese Zusicherung und fordert gleichzeitig Unterstützung für Apotheken, die durch die geplante Notfallreform von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach an den Rand gedrängt werden könnten. Unterdessen intensiviert die ABDA ihre Kampagne gegen das geplante Apotheken-Reformgesetz, um die essenzielle Rolle der Apotheken für eine sichere Selbstmedikation zu unterstreichen. Parallel dazu wird die Bedeutung der Apotheken durch eine Umfrage von Pharma Deutschland hervorgehoben, die deren unverzichtbare Rolle für die Gesundheit der Bevölkerung bestätigt.

 

Scholz verspricht stabile Gesundheitsversorgung – DAV fordert Unterstützung für Apotheken

Der Deutsche Apothekerverband (DAV) hat das Versprechen von Bundeskanzler Olaf Scholz, Leistungskürzungen im Gesundheitswesen zu verhindern, ausdrücklich begrüßt. Bei einer Pressekonferenz am Mittwoch versicherte Scholz, dass Kürzungen der Leistungen für Versicherte der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) für ihn „nicht in Frage“ kämen. Diese Kürzungen seien „eine schlechte Nummer“, erklärte der Bundeskanzler.

Dr. Hans-Peter Hubmann, Vorsitzender des DAV, lobte die klare Positionierung von Scholz und hob die Bedeutung einer hochwertigen Versorgung der Patientinnen und Patienten hervor. „Es ist absolut begrüßenswert, dass der Bundeskanzler den Patientinnen und Patienten verspricht, dass sie auch in Zukunft qualitativ hochwertig versorgt werden sollen“, so Hubmann. Angesichts der alternden Gesellschaft sei es unabdingbar, dass das Gesundheitswesen resilient bleibe. Dies sei ein wertvolles Versprechen für die Patientinnen und Patienten, betonte er.

Allerdings wies Hubmann auch auf die aktuellen Herausforderungen in der Arzneimittelversorgung hin. Die Apotheken stünden unter massivem Druck, erklärte er. Lieferengpässe, Personalmangel und das seit elf Jahren unveränderte Apothekenhonorar führten dazu, dass immer mehr Apotheken in Deutschland schließen müssten. In den vergangenen zehn Jahren sei die Zahl der Apotheken um fast 20 Prozent gesunken. „Schon jetzt erfahren die Menschen in manchen Landesteilen Leistungskürzungen, weil sie längere Wege zur nächsten Apotheke zurücklegen müssen“, sagte Hubmann. Trotz gestiegener Kosten um 60 Prozent und einer Inflation von rund 30 Prozent seit 2013 sei das Apothekenhonorar in diesem Zeitraum kein einziges Mal erhöht worden. „Wenn die Bundesregierung wirklich keine Leistungskürzungen zulassen will, sollte sie die Apotheken vor Ort dringend stabilisieren“, forderte der DAV-Vorsitzende.

Besondere Sorge bereiten Hubmann die geplanten Apothekenreformen des Bundesgesundheitsministeriums unter Karl Lauterbach. Laut Hubmann führe die Reform dazu, dass in Apotheken nur noch selten Apothekerinnen und Apotheker anwesend seien, was zwangsläufig zu einer Reduzierung von Leistungen führe. Nur ausgebildete Apotheker dürften bestimmte Leistungen wie die Abgabe von Betäubungsmitteln, Impfungen oder Medikationsanalysen durchführen. „Wenn der Bundeskanzler es ernst meint mit seinem Versprechen, darf er es nicht zulassen, dass sein Parteikollege Karl Lauterbach sich mit seinen versorgungsfeindlichen Plänen durchsetzt“, warnte Hubmann. Die Patientinnen und Patienten bräuchten die Apotheken vor Ort mit ihrem vollen Leistungsspektrum und keine Scheinapotheken oder reine Abgabestellen ohne Beratung.

Das klare Bekenntnis von Bundeskanzler Olaf Scholz, Leistungskürzungen im Gesundheitswesen verhindern zu wollen, ist ein ermutigendes Signal an die Patientinnen und Patienten in Deutschland. In Zeiten steigender Gesundheitskosten und einer alternden Bevölkerung ist die Zusicherung einer hochwertigen Versorgung von großer Bedeutung. Scholz' Aussage, dass Kürzungen „eine schlechte Nummer“ seien, spiegelt eine Wertschätzung für die Notwendigkeit einer stabilen und umfassenden Gesundheitsversorgung wider.

Doch die Herausforderungen, vor denen das deutsche Gesundheitswesen steht, sind erheblich. Die Apothekenlandschaft in Deutschland befindet sich in einer Krise, die durch Lieferengpässe, Personalmangel und ein seit über einem Jahrzehnt eingefrorenes Apothekenhonorar verschärft wird. Die Schließung von Apotheken in den letzten Jahren zeigt die Dringlichkeit einer Reform, die den Betrieb dieser wichtigen Gesundheitseinrichtungen sicherstellt. Dr. Hans-Peter Hubmann hat zu Recht darauf hingewiesen, dass bereits jetzt Leistungskürzungen in Form längerer Wege zur nächsten Apotheke Realität sind.

Besonders kritisch sind die geplanten Apothekenreformen unter Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach zu betrachten. Die Idee, die Präsenz von Apothekerinnen und Apothekern in den Apotheken zu reduzieren, steht im Widerspruch zu dem Ziel, eine umfassende Versorgung sicherzustellen. Apotheker spielen eine unverzichtbare Rolle bei der Abgabe von Betäubungsmitteln, der Durchführung von Impfungen und der Medikationsanalyse. Ihre Expertise und Beratung sind für die Patientensicherheit unerlässlich.

Es liegt nun an Olaf Scholz, seinen Worten Taten folgen zu lassen und sicherzustellen, dass die Apotheken vor Ort nicht weiter unter Druck geraten. Eine Reform, die die Apotheken stärkt und ihre unverzichtbaren Leistungen sichert, ist der Schlüssel zu einer robusten Gesundheitsversorgung. Die Bundesregierung muss handeln, um das Versprechen, keine Leistungskürzungen zuzulassen, einzulösen und die gesundheitliche Versorgung in Deutschland nachhaltig zu stabilisieren.

 

Lauterbachs Notfallreform: Apotheken auf dem Abstellgleis?

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) treibt die Reform des deutschen Gesundheitssystems voran. Ein zentraler Bestandteil seiner Reformbemühungen ist die Notfallreform, die auch die Rolle der Apotheken betrifft. Lauterbach plant die Einrichtung Integrierter Notfallzentren an ausgewählten Krankenhäusern. Diese Zentren sollen eine Notaufnahme und eine Notdienstpraxis umfassen, wobei Patient vor Ort direkt mit Arzneimitteln und apothekenpflichtigen Medizinprodukten versorgt werden können.

Die Einbindung der Apotheken in dieses Konzept ist jedoch mit erheblichen Herausforderungen verbunden. Verträge müssen zwischen der zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung (KV), dem Krankenhausträger und dem Apothekeninhaber geschlossen werden. Diese Verträge erfordern nicht nur einen hohen bürokratischen Aufwand, sondern verursachen auch Kosten von mehr als einer Million Euro. Der Krankenhausträger muss 500.000 Euro und die KV 577.000 Euro aufbringen. Auch die Apotheken müssen finanzielle Beiträge leisten, um die Versorgungspauschale abrechnen zu können. Der Deutsche Apothekerverband (DAV) muss hierfür weitere 500.000 Euro aus dem Nacht- und Notdienstfonds (NNF) bereitstellen.

Diese Kosten und der bürokratische Aufwand könnten dazu führen, dass Apotheken weniger stark in die Notfallversorgung eingebunden werden. Ärzt der Notfallpraxis könnten selbst Arzneimittel und apothekenpflichtige Medizinprodukte abgeben, wenn kein Vertrag mit einer Apotheke besteht. Diese Abgabe ist beschränkt auf eine Menge, die zur Überbrückung für maximal drei Tage reicht, insbesondere wenn ein Wochenende oder Feiertage folgen. Dies könnte in vielen Fällen einfacher sein als der Abschluss eines Vertrages mit einer Apotheke.

Patient sind zudem nicht verpflichtet, eine bestimmte Apotheke aufzusuchen, da die freie Apothekenwahl erhalten bleibt. Dies bedeutet, dass sie weiterhin jede Apotheke ihrer Wahl besuchen können.

Lauterbachs Vorschlag erinnert an frühere Ideen, die Ärzten die Abgabe bestimmter Arzneimittel im Notdienst erlauben sollten. Diese Idee wurde vor zwei Jahren im „Praxischeck“ der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) vorgestellt und wird nun erweitert. Es bleibt abzuwarten, ob das Dispensierrecht der Ärzte weiter ausgedehnt wird und welche Auswirkungen dies auf die Apothekenlandschaft in Deutschland haben wird.

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach beweist einmal mehr, dass seine Vision eines optimierten Gesundheitssystems wenig Raum für die traditionellen Apotheken lässt. Die Idee der Integrierten Notfallzentren klingt auf den ersten Blick vielversprechend, zeigt jedoch bei genauerer Betrachtung deutliche Schwächen. Die Bürokratie und die hohen Kosten, die mit der Einbindung von Apotheken verbunden sind, scheinen eher abschreckend als förderlich zu wirken. Anstatt Apotheken in die Notfallversorgung zu integrieren, wird ihnen durch diese Reform faktisch die Beteiligung erschwert.

Die Möglichkeit für Ärzt, selbst Medikamente abzugeben, wenn kein Vertrag mit einer Apotheke besteht, wirft Fragen zur Qualität und Sicherheit der Versorgung auf. Apotheken spielen eine wichtige Rolle in der Beratung und Sicherstellung der richtigen Anwendung von Medikamenten – eine Expertise, die Ärzten im hektischen Notfalldienst nicht im gleichen Maße zur Verfügung steht.

Die freie Apothekenwahl bleibt zwar bestehen, doch was nützt sie den Patient, wenn die Apotheken zunehmend an den Rand gedrängt werden? Lauterbach scheint die Bedeutung der Apotheken für das Gesundheitssystem zu unterschätzen. Seine Reform könnte langfristig zu einer Schwächung der Apothekenlandschaft in Deutschland führen und die bewährten Strukturen des Gesundheitswesens gefährden.

Der Gesundheitsminister sollte sich fragen, ob eine Reform, die so stark auf die Eigenverantwortung der Ärzte setzt und Apotheken außen vor lässt, wirklich im Sinne der Patient ist. Ein starkes Gesundheitssystem braucht alle Akteure – und dazu gehören die Apotheken in ihrer traditionellen Rolle ebenso wie innovative Notfallzentren.

 

OLG Saarbrücken: Keine Kostenerstattung für mangelhafte Gutachten bei verschwiegenen Vorschäden

In einem aktuellen Urteil hat das Oberlandesgericht (OLG) Saarbrücken entschieden, dass nach einem Verkehrsunfall entstandene Sachverständigenkosten nicht ersatzfähig sind, wenn das Gutachten aufgrund nicht berücksichtigter Vorschäden unbrauchbar ist und dies dem Geschädigten anzulasten ist. Mit dem Urteil vom 3. Mai 2024 (Az. 3 U 13/23) stärkt das OLG die Rechte der Versicherer und potenziell auch der Unfallgegner, indem es die Sorgfaltspflichten der Geschädigten hervorhebt.

Im zugrunde liegenden Fall hatte der Kläger nach einem Verkehrsunfall ein Sachverständigengutachten erstellen lassen, um den entstandenen Schaden zu beziffern. Das Gutachten wurde jedoch von der Versicherung des Unfallgegners angezweifelt, da es signifikante Vorschäden am Fahrzeug nicht berücksichtigte und somit als unbrauchbar eingestuft wurde. Die Versicherung verweigerte daher die Erstattung der Gutachterkosten.

Das Gericht stellte fest, dass der Kläger für die Unbrauchbarkeit des Gutachtens selbst verantwortlich ist, weil er die Vorschäden hätte offenlegen müssen. Eine wesentliche Argumentationslinie des Gerichts war, dass ein Geschädigter verpflichtet ist, bei der Beauftragung eines Gutachters sämtliche bekannten Vorschäden am Fahrzeug anzugeben, um ein vollständiges und verwertbares Gutachten zu gewährleisten. Unterlässt er dies, handelt er grob fahrlässig und muss die Konsequenzen seines Handelns tragen.

Das Urteil könnte weitreichende Konsequenzen für die Praxis der Schadenregulierung haben. Es ist zu erwarten, dass Versicherungen künftig verstärkt auf die Vollständigkeit und Richtigkeit von Gutachten achten und gegebenenfalls die Erstattung von Kosten ablehnen werden, wenn Vorschäden nicht berücksichtigt wurden.

Die Entscheidung des OLG Saarbrücken betont die Bedeutung der Sorgfalt und Transparenz seitens der Geschädigten bei der Erstellung von Schadensgutachten. Sie verdeutlicht, dass eine unzureichende Information über Vorschäden nicht nur zur Unbrauchbarkeit eines Gutachtens führen kann, sondern auch zur finanziellen Belastung des Geschädigten durch nicht erstattungsfähige Gutachterkosten.

Das Urteil des Oberlandesgerichts Saarbrücken vom 3. Mai 2024 (Az. 3 U 13/23) wirft ein Schlaglicht auf die Pflichten der Geschädigten nach einem Verkehrsunfall und markiert einen wichtigen Präzedenzfall im Bereich der Schadensregulierung. In Zeiten, in denen die Kosten für Gutachten und Reparaturen stetig steigen, ist die Entscheidung richtungsweisend. Sie fordert von den Geschädigten eine höhere Transparenz und Sorgfalt bei der Dokumentation und Kommunikation von Vorschäden.

Aus Sicht der Versicherungen stellt das Urteil eine willkommene Klarstellung dar, die ihnen ermöglicht, unzureichende oder unvollständige Gutachten abzulehnen und so ihre Ausgaben zu kontrollieren. Für die Geschädigten hingegen bedeutet es, dass sie sich ihrer Verantwortung bewusster sein müssen. Die Offenlegung aller bekannten Vorschäden wird zur Pflicht, um finanzielle Einbußen zu vermeiden.

Kritiker könnten einwenden, dass das Urteil die Position der Versicherungen zu stark stärkt und die Geschädigten übermäßig belastet. In der Praxis könnte dies zu einem erhöhten administrativen Aufwand führen und die Schadenregulierung für die Betroffenen komplizierter machen. Dennoch ist die Entscheidung des OLG nachvollziehbar und schlüssig: Ein vollständiges und korrektes Gutachten ist unabdingbar für eine gerechte Schadenregulierung.

Letztlich fördert das Urteil die Professionalität und Genauigkeit bei der Erstellung von Gutachten und sorgt dafür, dass alle Parteien im Schadensfall mit offenen Karten spielen. Geschädigte sollten daher künftig noch sorgfältiger vorgehen und alle relevanten Informationen gewissenhaft bereitstellen, um unnötige Kosten und Streitigkeiten zu vermeiden.

 

Versicherte zahlen drauf: Kostenfallen bei Wunscharzneimitteln

Seit 2011 haben Versicherte die Möglichkeit, in der Apotheke ausdrücklich das verordnete Arzneimittel zu verlangen, auch wenn es sich dabei nicht um das rabattierte Alternativpräparat der Krankenkasse handelt. Diese Regelung erlaubt es den Patient, das gewünschte Medikament aus eigener Tasche zu bezahlen und im Nachhinein eine Kostenerstattung bei der Krankenkasse zu beantragen. Doch der vollständige Preis des Wunscharzneimittels wird nicht erstattet.

In der Apotheke zahlen die Versicherten den Arzneimittelabgabepreis gemäß der Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV). Das Originalrezept kann trotzdem zur Abrechnung bei der Krankenkasse eingereicht werden, wobei die Sonder-PZN 02567024 und ein Faktor 7 für den Mehraufwand angesetzt werden. Die Apotheke kann somit 50 Cent plus Mehrwertsteuer in Rechnung stellen. Die PZN des abgegebenen Wunscharzneimittels muss ebenfalls angegeben werden, und im Feld „Taxe“ wird eine „0“ eingetragen.

Die Apotheke darf die durch die Verarbeitung der Verordnung entstehenden Aufwendungen mit einer Pauschale von 0,50 € zuzüglich Mehrwertsteuer pro Arzneiverordnungsblatt abrechnen. Versicherte erhalten eine Kopie des Rezepts und einen Kassenbon, um die Kostenübernahme bei ihrer Krankenkasse zu beantragen. Bei E-Rezepten erhalten die Versicherten zusätzlich einen Ausdruck des Dispensierdatensatzes und die von der Telematikinfrastruktur (TI) erzeugte Quittung. Falls die ausgelegten Beträge nicht auf diesen Dokumenten ersichtlich sind, wird ein weiterer Nachweis ausgestellt.

Obwohl die Wahlfreiheit der Versicherten gewährleistet ist, erfolgt die Erstattung nur bis zum Listenpreis des rabattbegünstigten Arzneimittels oder bis zum geltenden Festbetrag. Zuzahlungen auf den Listenpreis des rabattbegünstigten Arzneimittels werden abgezogen. Die Krankenkassen sind zudem berechtigt, eine Pauschale für entgangene Vertragsrabatte und Verwaltungskosten vom Erstattungspreis abzuziehen.

Diese Regelungen basieren auf der Satzung der Krankenkassen, die gemäß § 13 des Fünften Buches des Sozialgesetzbuches (SGB V) von der Aufsichtsbehörde genehmigt werden muss. Die Krankenkassen sind verpflichtet, ihre Versicherten über die genauen Abzugsbeträge zu informieren. Somit wird sichergestellt, dass die finanziellen Belastungen für die Krankenkassen und Apotheken durch entsprechende Abzüge und Pauschalen ausgeglichen werden, während die Versicherten ihre Wahlfreiheit bei der Arzneimittelabgabe behalten.

Die Möglichkeit für Versicherte, das verordnete Arzneimittel anstelle des rabattierten Alternativpräparats zu wählen, erscheint auf den ersten Blick als Gewinn an Freiheit und Selbstbestimmung. Doch die Realität sieht anders aus: Die finanzielle Belastung bleibt bei den Patient, während die Erstattungsregelungen oft unverständlich und undurchsichtig sind. Die Pauschalen und Abzüge seitens der Krankenkassen mindern die tatsächliche Rückerstattung erheblich. Dies führt zu einer unnötigen finanziellen Hürde für jene, die auf bestimmte Medikamente angewiesen sind. Es ist dringend erforderlich, diese Regelungen zu überdenken und eine patientenfreundlichere Lösung zu finden, die sowohl die Wahlfreiheit der Versicherten als auch eine faire Kostenerstattung gewährleistet. Nur so kann das Gesundheitssystem seinem Anspruch gerecht werden, für alle Versicherten gleichermaßen zugänglich und bezahlbar zu sein.

 

Erweiterte Impfangebote in Apotheken: Gesundheitsministerium hebt Einschränkungen auf

Das Bundesgesundheitsministerium hat den Entwurf für das Apotheken-Reformgesetz überarbeitet und wichtige Änderungen vorgenommen. Ursprünglich sollte das Impfangebot in Apotheken auf Standardimpfungen mit Totimpfstoffen beschränkt werden, die von der Ständigen Impfkommission (STIKO) empfohlen werden. Diese Regelung hätte Indikationsimpfungen, wie beispielsweise Grippeschutzimpfungen für Personen unter 60 Jahren, ausgeschlossen.

Nach Kritik am ersten Entwurf hat das Ministerium nun nachgebessert. Im aktuellen Entwurf, der seit dem 11. Juli 2024 vorliegt, dürfen Apotheken auch Indikationsimpfungen anbieten. Dies schließt Impfungen ein, die aufgrund individueller Risiken, beruflicher Anforderungen oder Reiseplänen notwendig sind. Reiseimpfungen und Impfungen bei spezifischen gesundheitlichen Gefährdungen, wie beispielsweise FSME-Impfungen für Reisende in Risikogebiete, sind somit in Apotheken möglich.

Einige Einschränkungen bleiben bestehen. Schutzimpfungen mit Lebendimpfstoffen dürfen weiterhin nur von Ärzt*innen durchgeführt werden. Zudem sind COVID-19-Impfungen für Personen unter 18 Jahren in Apotheken nicht mehr vorgesehen, da für diese Altersgruppe gemäß der aktuellen Impfempfehlungen der STIKO keine Standardimpfung mehr erforderlich ist.

Der überarbeitete Entwurf befindet sich derzeit in der Ressortabstimmung und soll am 21. August 2024 dem Bundeskabinett zur Beschlussfassung vorgelegt werden. Erst dann wird das parlamentarische Verfahren eingeleitet, das den Weg für die gesetzliche Umsetzung der neuen Regelungen freimacht. Mit diesen Anpassungen reagiert das Bundesgesundheitsministerium auf die Kritik und schafft die Grundlage für ein breiteres Impfangebot in Apotheken, um die Impfquote zu erhöhen und die Gesundheitsversorgung durch niedrigschwellige Angebote zu verbessern.

Die Anpassung des Apotheken-Reformgesetzes ist ein Schritt in die richtige Richtung. Indikationsimpfungen in Apotheken ermöglichen eine bessere Erreichbarkeit und fördern die Impfbereitschaft in der Bevölkerung. Die Einschränkungen bei Lebendimpfstoffen und für COVID-19-Impfungen bei Minderjährigen sind nachvollziehbar und sorgen für die nötige Sicherheit. Insgesamt stärkt die Reform das Gesundheitssystem und bietet mehr Flexibilität für individuelle Impfbedarfe.

 

Apotheken sind essenziell für sichere Selbstmedikation

Eine aktuelle Umfrage von Pharma Deutschland, dem ehemaligen Bundesverband der Arzneimittelhersteller (BAH), bestätigt die essenzielle Rolle von Apotheken für eine sichere Selbstmedikation. Die Ergebnisse der repräsentativen Befragung von 1.000 Personen ab 18 Jahren wurden anlässlich des internationalen Selfcare Day präsentiert.

Laut der Umfrage kaufen zwei Drittel der Befragten ihre rezeptfreien Arzneimittel bei leichten Gesundheitsstörungen in der Vor-Ort-Apotheke. Ein Fünftel nutzt den Onlineversand, wobei Frauen mit 22 Prozent etwas häufiger online bestellen als Männer mit 18 Prozent. Besonders beliebt ist der Versandhandel bei den 50- bis 59-Jährigen (24 Prozent) und den über 60-Jährigen (25 Prozent). Nur neun Prozent der 18- bis 29-Jährigen wählten den Versand.

Das Vertrauen in Apotheken ist hoch: 92 Prozent der Befragten bewerten Apothekerinnen und Apotheker als vertrauenswürdig, nur knapp hinter den Ärztinnen und Ärzten mit 93 Prozent. Diese Werte haben sich seit Oktober 2023 um einen Prozentpunkt verbessert. Im Vergleich dazu liegen Krankenkassen bei 76 Prozent, der Arzneimittelversandhandel bei 67 Prozent, Arzneimittelhersteller bei 57 Prozent und Behörden bei 46 Prozent.

Besonders junge Erwachsene zwischen 18 und 29 Jahren zeigen ein etwas geringeres Vertrauen in Apotheken (85 Prozent) und den Versandhandel (58 Prozent). Frauen vertrauen dem Onlinearzneimittelhandel mit 70 Prozent stärker als Männer (65 Prozent). Privatversicherte (74 Prozent) haben mehr Vertrauen in die Versender als gesetzlich Versicherte.

Die Umfrage unterstreicht auch das hohe Verantwortungsbewusstsein der Bevölkerung für die eigene Gesundheit. 83 Prozent der Befragten greifen bei leichten Gesundheitsstörungen auf Arzneimittel aus eigenem Vorrat oder ein rezeptfreies Präparat aus der Apotheke zurück. Besonders die 30- bis 39-Jährigen zeigen eine hohe Selbstmedikationsrate von 94 Prozent.

Dorothee Brakmann, Hauptgeschäftsführerin von Pharma Deutschland, betont die ökonomischen Vorteile der Selbstmedikation: Jeder investierte Euro in rezeptfreie Arzneimittel spart dem GKV-System rund 14 Euro. Selbstmedikation und Selbstfürsorge sind somit wichtige und effiziente Bestandteile einer umfassenden Gesundheitsversorgung.

Die Umfrageergebnisse zeigen eindrucksvoll, dass Apotheken vor Ort für eine sichere und effektive Selbstmedikation unverzichtbar sind. Das Vertrauen der Bevölkerung in die Beratung und Kompetenz der Apotheken stärkt das Gesundheitssystem und unterstützt eine verantwortungsbewusste Selbstmedikation.

Die Bedeutung von Apotheken für die sichere Selbstmedikation kann nicht genug betont werden. Die hohe Vertrauenswürdigkeit und die persönliche Beratung vor Ort sind zentrale Elemente des deutschen Gesundheitssystems. Während der Onlineversandhandel zunehmend genutzt wird, bleibt die Rolle der Apotheken unersetzlich, insbesondere in Zeiten, in denen gesundheitliche Selbstfürsorge immer wichtiger wird. Die ökonomischen Vorteile der Selbstmedikation unterstreichen zusätzlich die Notwendigkeit, Apotheken als zentrale Anlaufstellen für Gesundheitsfragen zu erhalten und zu stärken.

 

Herzgesundheit neu gedacht: Geschlechtsspezifische Unterschiede im Fokus der Kardiologie

Die Deutsche Gesellschaft für Kardiologie, Herz- und Kreislaufforschung (DGK) hat ein wegweisendes Positionspapier zu geschlechtsspezifischen Aspekten kardiovaskulärer Erkrankungen veröffentlicht. Das Dokument, das kürzlich in der Fachzeitschrift »Die Kardiologie« erschien, betont die Bedeutung der Berücksichtigung von Geschlechterunterschieden in der kardiologischen Praxis. Laut DGK zeigen Studien, dass ACE-Hemmer und Statine bei Frauen häufiger unerwünschte Nebenwirkungen hervorrufen als bei Männern.

Das Positionspapier unterstreicht, dass kardiovaskuläre Erkrankungen sich bei Männern und Frauen unterschiedlich manifestieren. Unterschiede bestehen in Anatomie, Prävalenz, Ätiologie, Pathophysiologie, Symptomatik, Verlauf, Therapieansprechen und Prognose. Trotz dieser bekannten Unterschiede werden sie in medizinischen Leitlinien oft vernachlässigt, was auf die Unterrepräsentation von Frauen in klinischen Studien zurückzuführen ist.

Ein zentrales Thema des Papiers ist die unterschiedliche Symptomatik von Herzinfarkten. Während Männer oft ein starkes Enge- oder Druckgefühl in der Brust erleben, zeigen Frauen häufiger Symptome wie Luftnot, Müdigkeit, vermehrtes Schwitzen, Übelkeit und Schmerzen im Oberbauch oder in der rechten Körperhälfte. Diese Unterschiede führen dazu, dass Herzinfarkte bei Frauen häufiger übersehen werden.

Auch die Risikofaktoren für Herz-Kreislauf-Erkrankungen unterscheiden sich. Bei Männern ist eine Dyslipidämie ein bedeutender Risikofaktor, während bei Frauen der systolische Bluthochdruck eine größere Rolle spielt. Frauen haben ein höheres Risiko für Herzinsuffizienz und Schlaganfall bei niedrigeren Blutdruckwerten als Männer. Ab dem 65. Lebensjahr leiden Frauen häufiger an Hypertonie als Männer gleichen Alters.

Die Rolle der Geschlechtshormone, insbesondere des Estrogens, wird ebenfalls hervorgehoben. Estrogen wirkt blutdrucksenkend und entzündungshemmend. Ein Absinken des Estrogenspiegels in den Wechseljahren erhöht das kardiovaskuläre Risiko. Rauchen verstärkt diesen Effekt, indem es die Wirkung von Estrogen mindert und die Menopause früher eintreten lässt, was das Risiko weiter erhöht. Raucherinnen haben ein deutlich höheres Risiko für Herzinfarkte als Nichtraucherinnen.

Sportliche Betätigung wirkt sich ebenfalls unterschiedlich auf Männer und Frauen aus. Frauen entwickeln seltener ein sogenanntes Sportlerherz und sind weniger häufig von malignen Rhythmusstörungen oder plötzlichem Herztod betroffen.

Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Pharmakotherapie. Frauen benötigen oft niedrigere Dosierungen für eine effektive Wirkung und sind anfälliger für arzneimittelbedingte Herzrhythmusstörungen. Unterschiedliche Enzymaktivitäten zwischen den Geschlechtern beeinflussen die Pharmakologie. Zum Beispiel ist CYP3A4 bei Frauen aktiver, während CYP2D6 bei Männern stärker ausgeprägt ist. Diese Unterschiede beeinflussen die orale Bioverfügbarkeit und die Wirkung von Arzneimitteln bei Frauen und Männern.

Das Positionspapier der DGK zeigt die Notwendigkeit auf, geschlechtsspezifische Unterschiede in der Kardiologie stärker zu berücksichtigen, um eine effektivere und sicherere Behandlung zu gewährleisten. Weitere Forschung ist erforderlich, um die klinische Pharmakotherapie geschlechtsspezifisch zu optimieren.

Das Positionspapier der DGK verdeutlicht eindrucksvoll, dass geschlechtsspezifische Unterschiede in der Kardiologie nicht länger ignoriert werden dürfen. Die unterschiedlichen Symptome, Risikofaktoren und Reaktionen auf Medikamente bei Männern und Frauen erfordern eine differenzierte Herangehensweise in Diagnostik und Therapie. Es ist höchste Zeit, dass diese Erkenntnisse in die klinische Praxis und Leitlinien einfließen, um eine gerechte und effektive Behandlung für alle Patienten zu gewährleisten. Die kardiologische Forschung und Praxis muss sich verstärkt auf diese Unterschiede fokussieren, um die Gesundheit und Lebensqualität von Frauen und Männern gleichermaßen zu verbessern.

 

Verbesserte Detektion von Arzneimittelverunreinigungen dringend notwendig

In den letzten Jahren wurden immer wieder unerwartete Verunreinigungen in Arzneistoffen entdeckt, darunter gefährliche Substanzen wie Nitrosamine und Azidoverbindungen in Sartanen. Diese Vorfälle haben die Frage aufgeworfen, ob die bestehenden Methoden zur Qualitätssicherung von Arzneimitteln ausreichend sind.

Internationale Arzneibücher setzen auf standardisierte Methoden zur Bewertung der Qualität von Arzneistoffen, darunter die Identifizierung von Restlösungsmitteln, die Untersuchung auf Schwermetalle und die Bestimmung verwandter Substanzen. Hierbei kommt häufig die Hochleistungsflüssigkeitschromatografie (HPLC) mit UV/Vis-Detektion zum Einsatz. Diese Methoden basieren jedoch auf dem bekannten Herstellungsprozess der Arzneistoffe. Änderungen im Syntheseweg erfordern eine Neubewertung der bestehenden Analytik, um sicherzustellen, dass sie weiterhin die Qualität des Wirkstoffs gewährleisten.

Neben der Untersuchung von Syntheseausgangsprodukten, Nebenprodukten und Zersetzungsprodukten sollten auch die Reinheit der Edukte sowie der verwendeten Lösungsmittel und Reagenzien stärker beachtet werden. Eine Möglichkeit, diese Verunreinigungen zu identifizieren, ist die Erstellung einer Synthesematrix und die gezielte Untersuchung mittels HPLC und massenspektrometrischer Detektion.

Alternativ kann auch eine ungerichtete Suche nach Verunreinigungen mittels HPLC/MS-Techniken erfolgen. Hierfür sind empfindliche Massendetektoren wie qTOF-Detektoren erforderlich, die Massen auf vier Dezimalstellen genau bestimmen können. An der Universität Würzburg wurden kürzlich sechs Proben von Losartan-Kalium untersucht, wobei neben bekannten Verunreinigungen auch neue, wie Losartan-Azid und ein Losartan-Cyanoalkohol-Isomer, entdeckt wurden.

Besonders alarmierend war der Fund von N-Methylpyrrolidon (NMP) in einer asiatischen Probe in einer Konzentration von knapp 33.000 ppm, was deutlich über dem erlaubten Limit von 530 ppm liegt. NMP gehört zu den Lösungsmitteln der Klasse 2 und kann schwere gesundheitliche Schäden verursachen. Die US-amerikanische Umweltschutzbehörde EPA plant daher neue Grenzwerte für NMP, um Verbraucher und Hersteller zu schützen.

Der Fund von NMP zeigt die dringende Notwendigkeit verbesserter und universeller Analysenmethoden zur Qualitätssicherung von Arzneimitteln. Nur so können Verunreinigungen jeglicher Art, einschließlich unerwarteter Substanzen und Lösungsmittel, zuverlässig identifiziert und die Sicherheit der Arzneimittel gewährleistet werden.

Die jüngsten Funde unerwarteter Verunreinigungen in Arzneistoffen, wie Nitrosamine und Azidoverbindungen, sind ein alarmierendes Signal. Sie zeigen deutlich, dass die aktuellen Methoden zur Qualitätssicherung möglicherweise nicht ausreichend sind, um die Sicherheit der Patienten zu gewährleisten.

Die internationalen Arzneibücher haben zweifellos große Fortschritte bei der Standardisierung von Analysemethoden gemacht. Doch die Tatsache, dass Änderungen im Herstellungsprozess die Effizienz dieser Methoden beeinträchtigen können, ist besorgniserregend. Die Entdeckung von N-Methylpyrrolidon (NMP) in einer asiatischen Probe von Losartan-Kalium in einer extrem hohen Konzentration ist ein Skandal und verdeutlicht die Schwächen der bestehenden Kontrollmechanismen.

NMP, ein Lösungsmittel der Klasse 2, ist für seine toxischen Eigenschaften bekannt. Die Tatsache, dass es in einer Konzentration gefunden wurde, die das erlaubte Limit um ein Vielfaches überschreitet, ist nicht nur ein Verstoß gegen regulatorische Standards, sondern auch eine ernste Bedrohung für die Gesundheit der Verbraucher. Es ist daher unerlässlich, dass die Analytik weiterentwickelt und auf eine breitere Basis gestellt wird.

Eine Möglichkeit besteht in der Nutzung ungerichteter HPLC/MS-Methoden, die auch unerwartete Verunreinigungen aufspüren können. Diese Technologie erfordert jedoch empfindliche und präzise Massendetektoren sowie eine umfangreiche Software zur Datenanalyse. Die Universität Würzburg hat gezeigt, dass solche Technologien erfolgreich eingesetzt werden können, um sowohl bekannte als auch neue Verunreinigungen zu identifizieren.

Die Verantwortung liegt jedoch nicht nur bei den Herstellern und Analytikern, sondern auch bei den Regulierungsbehörden. Diese müssen sicherstellen, dass die gesetzlichen Vorgaben streng durchgesetzt werden und dass die Expositionsgrenzen für gefährliche Substanzen wie NMP regelmäßig überprüft und angepasst werden.

In einer globalisierten Welt, in der Arzneimittel aus verschiedenen Regionen stammen, ist es entscheidend, dass die Qualitätssicherung international harmonisiert und streng überwacht wird. Die Gesundheit der Patienten darf nicht durch nachlässige Produktionspraktiken oder unzureichende Kontrollen gefährdet werden. Die Zeit für eine umfassende Reform der Analysenmethoden und eine striktere Regulierung ist jetzt gekommen.

 

Haie in Rio de Janeiro erstmals auf Kokain getestet

In Rio de Janeiro wurden erstmals Haie positiv auf das Rauschgift Kokain getestet. Forschende des Oswaldo Cruz Instituts wiesen in einer kürzlich veröffentlichten Studie in der Fachzeitschrift "Science of The Total Environment" Kokain in den Lebern und Muskeln von 13 Scharfnasenhaien (Rhizoprionodon lalandii) nach. Dies deutet auf die enormen Mengen der Droge hin, die in der Stadt konsumiert und über die Abwässer ins Meer entsorgt werden.

Laut Enrico Mendes Saggioro, Pharmazeut und einer der leitenden Forscher der Studie, ist dies das erste Mal, dass Kokain in Haien nachgewiesen wurde. Frühere Untersuchungen hatten bereits die Kontamination von Wasser und einigen Wasserlebewesen wie Muscheln durch Kokain in Brasilien nachgewiesen. Rachel Ann Hauser-Davis, Biologin und Mitautorin der Studie, betont die zentrale Rolle der Haie als Raubtiere im marinen Ökosystem. Haie können Umweltschäden und verschiedene Formen der Verschmutzung anzeigen, was ihre Untersuchung besonders bedeutsam macht.

Der jüngste Weltdrogenbericht des Büros der Vereinten Nationen für Drogen- und Verbrechensbekämpfung (UNODC) aus dem Jahr 2024 zeigt, dass Brasilien zu den größten Kokainkonsumenten weltweit gehört. Die Forscher gehen davon aus, dass die Droge hauptsächlich durch die Entsorgung von Kokainabfällen in Abwässern ins Meer gelangt.

Um die genauen Auswirkungen der Kokainbelastung auf die Haie zu bestimmen, sind spezifische Studien erforderlich. Erste Vermutungen deuten darauf hin, dass das Kokain das Wachstum, die Reifung und möglicherweise die Fruchtbarkeit der Haie beeinträchtigen könnte. Die Leber, die an der Entwicklung der Embryonen beteiligt ist, könnte besonders betroffen sein.

Diese Entdeckung unterstreicht die Notwendigkeit weiterer Forschung, um die langfristigen Folgen der Drogeneinleitung in aquatische Ökosysteme zu bewerten und Maßnahmen zur Reduktion der Schadstoffbelastung zu ergreifen. Die Gesundheit der Haie ist von entscheidender Bedeutung für die Stabilität des gesamten marinen Nahrungsnetzes.

Die Erkenntnisse über die Kokainbelastung bei Haien in Rio de Janeiro sind alarmierend. Sie verdeutlichen die weitreichenden Auswirkungen des Drogenkonsums und der unsachgemäßen Entsorgung auf unsere Umwelt. Es ist dringend erforderlich, dass wir Maßnahmen ergreifen, um solche Verunreinigungen zu verhindern und den Schutz unserer marinen Ökosysteme zu gewährleisten. Die Gesundheit der Haie und die Stabilität der marinen Nahrungskette hängen davon ab, wie wir mit diesen Herausforderungen umgehen.

 

ABDA startet Kampagne gegen geplantes Apotheken-Reformgesetz: Unterstützung der Politik gefordert

Die ABDA (Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände) intensiviert ihren Widerstand gegen das geplante Apotheken-Reformgesetz (ApoRG). Unter dem Motto „Gesundheit sichern. Die Apotheke“ hat sie eine Kampagne ins Leben gerufen, um über die Leistungen und Kompetenzen der Apotheker aufzuklären und vor den negativen Folgen der geplanten Gesetzesänderungen zu warnen. Ein zentrales Element dieser Kampagne ist eine Informationsbroschüre, die an zahlreiche Politiker verschickt wurde. Diese soll als Grundlage für politische Gespräche dienen und die Position der Apothekerschaft verdeutlichen.

Seit Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) am 12. Juni den Referentenentwurf zum „Gesetz für eine Apothekenhonorar- und Apothekenstrukturreform“ vorgelegt hat, gibt es heftige Proteste seitens der Apotheker. In einer Stellungnahme lehnte die ABDA den Entwurf vollständig ab und fordert dessen Rücknahme. Um ihren Forderungen Nachdruck zu verleihen, setzte die ABDA auf Briefe, Kundgebungen, Medienkampagnen und Petitionen. Am 19. Juli fand in Köln eine Regionalkonferenz statt, bei der auf die möglichen Auswirkungen des Gesetzes hingewiesen wurde. Großkundgebungen in Erfurt und Dresden sind für den 28. August geplant.

Am 16. Juli wurde der vorläufige Kabinettsentwurf bekannt, in dem Minister Lauterbach an der umstrittenen PTA-Vertretungsregelung festhält. Es wurden jedoch leichte Anpassungen bei den Regelungen für Zweigapotheken, Filialverbünde und Honorarverhandlungen vorgenommen.

Im Vorfeld der geplanten Kabinettssitzung am 21. August verschickte die ABDA die Info-Broschüre an alle Mitglieder der Ausschüsse für Gesundheit und Soziales im Bundestag sowie an alle Patientenbeauftragten in den Bundesländern. In einem Begleitschreiben ruft die ABDA auch ihre Mitgliedsorganisationen und alle Apotheker dazu auf, die Broschüre in ihren politischen Gesprächen zu verwenden.

Die Broschüre trägt den Titel „Wie steht es um die Apotheken in Deutschland?“ und informiert über den gesellschaftlichen Nutzen der Apotheken, ein verfassungsrechtliches Gutachten von Professor Udo Fabio zum ApoRG sowie eine kürzlich durchgeführte Patientenumfrage. Sie thematisiert die geplanten Vorhaben des ApoRG und warnt vor den Konsequenzen, wie etwa der Gefährdung des sozialen Friedens durch das Konzept der „Apotheke ohne Apotheker“. Zudem werden Fakten präsentiert, die die Bedeutung der Apotheken für die Gesundheitsversorgung und ihren wirtschaftlichen Beitrag verdeutlichen.

ABDA-Präsidentin Gabriele Regina Overwiening betont im Editorial der Broschüre die Wichtigkeit der Leistungen und Kompetenzen der Apotheker für die Bevölkerung und weist auf die Irrtümer und Fehleinschätzungen des Bundesgesundheitsministeriums hin. Sie warnt davor, dass das derzeit aus 17.400 inhabergeführten Apotheken bestehende wohnortnahe Netzwerk bereits vor der Reform in Gefahr war und nun endgültig auf der Kippe steht. Overwiening fordert die Leser auf, sich für den Fortbestand der „Apotheke vor Ort“ einzusetzen und die drohende Ausdünnung der Versorgung zu verhindern. Sie unterstreicht, dass Deutschland angesichts der alternden Gesellschaft mehr pharmazeutische Kompetenz vor Ort benötigt und nicht die Abschaffung der Apotheker.

Die Auseinandersetzung um das geplante Apotheken-Reformgesetz zeigt, wie tief die Gräben zwischen der Politik und der Apothekerschaft verlaufen. Die ABDA hat mit ihrer Informationskampagne einen wichtigen Schritt unternommen, um auf die vielfältigen Leistungen und die systemrelevante Rolle der Apotheken hinzuweisen. Die von Bundesgesundheitsminister Lauterbach vorgeschlagenen Reformen könnten weitreichende Folgen für die Gesundheitsversorgung in Deutschland haben. Die Apothekerschaft argumentiert, dass die Reform die wohnortnahe Versorgung gefährdet und den Beruf des Apothekers entwertet. Angesichts der alternden Bevölkerung und des steigenden Bedarfs an medizinischer Beratung und Versorgung ist es unerlässlich, dass diese Bedenken ernst genommen werden. Die Politiker sind nun gefordert, einen offenen Dialog zu führen und Lösungen zu finden, die sowohl den Bedürfnissen der Patienten als auch den Erfordernissen einer modernen und effizienten Gesundheitsversorgung gerecht werden. Die kommenden Wochen werden zeigen, ob ein tragfähiger Kompromiss erreicht werden kann.

 

RKI kritisiert Veröffentlichung ungeschwärzter Corona-Protokolle als rechtswidrig

Das Robert Koch-Institut (RKI) hat scharf auf die Veröffentlichung ungeschwärzter Protokolle des RKI-Krisenstabs zur Corona-Pandemie reagiert und diese als »rechtswidrig« bezeichnet. In einer Mitteilung erklärte das Institut, dass durch die Veröffentlichung personenbezogene Daten sowie Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse Dritter unzulässig preisgegeben und Rechte Dritter verletzt würden. Die Datensätze seien vom RKI weder geprüft noch verifiziert worden, hieß es weiter.

Die ungeschwärzten Protokolle wurden von einer Gruppe um eine Journalistin, die als Kritikerin der Corona-Politik der Bundesregierung gilt, online gestellt und in einer Pressekonferenz vorgestellt. Laut Angaben der Gruppe umfasst der Datensatz alle Sitzungsprotokolle des Krisenstabs aus den Jahren 2020 bis 2023. Auf der Plattform »X« forderte die Journalistin eine »kompromisslose und ehrliche Aufarbeitung« der Corona-Politik und sieht die Veröffentlichung der ungeschwärzten Protokolle als wichtigen Beitrag dazu.

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) äußerte sich ebenfalls auf »X« und betonte, dass das RKI ohnehin vorhatte, die Protokolle mit seiner Zustimmung zu veröffentlichen. »Jetzt geschieht es, ohne dass die Rechte Dritter, auch Mitarbeiter, vorher geschützt worden wären. Zu verbergen gibt es trotzdem nichts«, schrieb Lauterbach.

Bereits im Mai hatte das RKI Protokolle für den Zeitraum Januar 2020 bis April 2021 größtenteils ungeschwärzt veröffentlicht, wobei personenbezogene Daten sowie Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse Dritter geschwärzt blieben. Diese Veröffentlichung erfolgte nach einer vorherigen Veröffentlichung durch das Online-Magazin »Multipolar«, das von Kritikern in die Nähe verschwörungstheoretischer Publikationen gerückt wird. Die damals geschwärzten Passagen hatten eine Debatte über die Unabhängigkeit des RKI ausgelöst.

Mit der aktuellen Veröffentlichung der ungeschwärzten Protokolle entbrennt nun erneut eine Diskussion über den Umgang mit sensiblen Daten und die Transparenz in der Corona-Politik. Das RKI und andere beteiligte Stellen stehen im Fokus der öffentlichen Aufmerksamkeit.

Die Veröffentlichung der ungeschwärzten Protokolle des RKI-Krisenstabs zur Corona-Pandemie wirft ein Schlaglicht auf den sensiblen Umgang mit vertraulichen Daten. Während die Forderung nach Transparenz in der Corona-Politik nachvollziehbar ist, dürfen die Rechte Dritter nicht leichtfertig verletzt werden. Die heftige Reaktion des RKI zeigt, wie wichtig ein sorgfältiger und rechtlich einwandfreier Umgang mit solchen Informationen ist. Transparenz und Datenschutz müssen Hand in Hand gehen, um Vertrauen in öffentliche Institutionen zu bewahren.

 

Scanacs und AZ Nord bieten ab Oktober integrierte Direktabrechnungslösung für Apotheken an

Ab Oktober werden Scanacs und das Abrechnungszentrum Nord (AZ Nord) eine gemeinsame Lösung zur Direktabrechnung für Apotheken anbieten. Das neue Angebot namens „Combi Direkt“ ermöglicht es Apotheken, sowohl E-Rezepte als auch Papierrezepte effizient abzurechnen.

Scanacs, ein Unternehmen, das sich auf die direkte Abrechnung von Apotheken mit Krankenkassen spezialisiert hat, konzentriert sich dabei ausschließlich auf E-Rezepte. Bisher hat sich dieses Modell am Markt nicht etabliert, da viele Abrechnungsprozesse traditionell auf einer Gesamtrechnung basieren, die sowohl E-Rezepte als auch Papierrezepte umfasst. Anfang des Jahres drohte sogar das Aus für Scanacs, doch im Februar wurde das Unternehmen aus dem Insolvenzverfahren in eine neue Gesellschaft überführt. Die neuen Gesellschafter umfassen die Kooperation Elac Elysée, mehrere Apotheker aus dem Elac-Kreis über die Cale Invest GmbH sowie Scanacs-Geschäftsführer Frank Böhme. Manfred Seibold von Pro Medisoft ist zwar nicht als Gesellschafter beteiligt, unterstützt jedoch weiterhin finanziell.

Im Mai gab Scanacs die Kooperation mit dem neu gegründeten AZ Nord bekannt, das von Michael Irmer, einem ehemaligen NARZ-Manager, geleitet wird. Die privaten Rechenzentren AVC Dick und ARZ Wünsch, die Mitgesellschafter von AZ Nord sind, übernehmen die Logistik für das Abholen und Scannen der Papierrezepte.

„Combi Direkt“ ermöglicht Apotheken, E-Rezepte eigenständig über Scanacs mit den Krankenkassen abzurechnen, während Papierrezepte durch AZ Nord in Vertretung abgerechnet werden. Die Auszahlung durch die Kostenträger erfolgt direkt auf das Geschäftskonto der Apotheke. Dieses System kann unabhängig vom Warenwirtschaftssystem der Apotheke genutzt werden, sofern AZ Nord als Rezeptabrechner eingebunden ist. Der Wechsel auf diese Lösung ist ab Oktober möglich. Scanacs erhebt eine Pauschale von 49 Euro zuzüglich 10 Cent pro E-Rezept. Für die Abrechnung der Papierrezepte gibt es eine gestaffelte Preisliste, die sich nach der Anzahl der eingereichten Belege richtet.

Frank Böhme, Geschäftsführer von Scanacs, gibt keine genauen Zahlen über geschlossene Verträge an, doch die Interessentenzahl liegt im dreistelligen Bereich. Ziel von Scanacs ist es, Retaxationen durch hinterlegte Prüfkriterien mehrerer Krankenkassen zu minimieren und eine schnellere Auszahlung zu erreichen, was für das Liquiditätsmanagement der Apotheken von großer Bedeutung ist. Die Umsetzung dieser schnellen Auszahlungen erfordert jedoch Anpassungen der Rahmenverträge, was derzeit noch nicht realisiert ist. Das Interesse der Krankenkassen an einer täglichen Abrechnung ist bisher gering, da dies ihren Aufwand erhöhen würde. Dennoch sind Böhme und Irmer optimistisch, da bereits viele Kassen auf Papierrechnungen verzichten und ab 2025 E-Rechnungen verpflichtend werden.

Scanacs muss erfolgreich sein, um die monatlichen Kosten im sechsstelligen Bereich zu decken. Das Team besteht aus 18 Mitarbeitenden, hauptsächlich in der Entwicklung, sowie zwei Personen im Vertrieb. Marktführer Noventi wird die neue Lösung genau beobachten, da viele Kunden der Guten-Tag-Apotheken, die zu den Gesellschaftern von Scanacs gehören, auch Noventi-Kunden sind. Dies könnte die Marktstruktur und Wettbewerbssituation erheblich beeinflussen.

Die Kooperation von Scanacs und AZ Nord könnte für Apotheken ein bedeutender Schritt in Richtung effizientere Abrechnungsprozesse sein. Insbesondere die Möglichkeit, sowohl E-Rezepte als auch Papierrezepte über eine einheitliche Plattform abzuwickeln, könnte den Arbeitsaufwand in Apotheken erheblich reduzieren und die Liquidität verbessern. Dennoch bleibt abzuwarten, ob die Krankenkassen die nötigen Anpassungen der Rahmenverträge mittragen werden. Die Digitalisierung und Vereinheitlichung der Abrechnungsprozesse ist zwar ein logischer und notwendiger Schritt, doch die Umsetzung hängt stark von der Bereitschaft aller Beteiligten ab, diese Veränderungen aktiv zu unterstützen. Für Scanacs steht viel auf dem Spiel, und die nächsten Monate werden zeigen, ob das Unternehmen die Marktanforderungen erfüllen und sich nachhaltig etablieren kann.

 

Australien strebt nach Spitzenposition in globaler Gesundheitsversorgung: Milliardeninvestitionen und Reformen geplant

Australien strebt danach, eine führende Rolle in der globalen Gesundheitsversorgung zu übernehmen. Die Labour-Regierung hat angekündigt, bis 2025 mindestens 140 Milliarden australische Dollar (ca. 85 Milliarden Euro) in das Gesundheitssystem und in die Förderung von Forschungsaktivitäten zu investieren. Dies soll die Position Australiens auf dem internationalen Parkett stärken und der wachsenden Nachfrage nach Medikamenten, bedingt durch den demografischen Wandel und den hohen Wohlstand der Bevölkerung, gerecht werden. Dies geht aus einem Bericht der Gesellschaft Germany Trade and Invest (GTAI) hervor.

Der GTAI-Bericht zeigt, dass Australien derzeit 90 Prozent seines Medikamentenbedarfs durch Importe deckt, wobei 70 Prozent aus Europa stammen. Die lokale Arzneimittelproduktion nimmt ab, mit Ausnahme der Impfstoffproduktion. Um die steigenden Gesundheitskosten zu kontrollieren, fördert die Regierung verstärkt Generika und Biosimilars, die derzeit nur 12 Prozent des Marktanteils ausmachen. Ein Preiszuschlag auf Markenmedikamente soll die Bevölkerung zur Nutzung von Generika bewegen.

Australien setzt auf stärkere Beziehungen zu Europa, insbesondere zu Deutschland, das der wichtigste Lieferant für Medizinprodukte ist. Universitäten und Industriepartner sollen enger zusammenarbeiten, und durch mögliche Förderungen oder Steuererleichterungen, wie sie der "Medical Research Future Fund" bietet, könnte Australien für internationale Forschungsaktivitäten attraktiver werden. Die Zulassung von Medikamenten dauert in Australien jedoch noch dreimal so lange wie in Deutschland, was eine baldige Modernisierung der Verfahren erforderlich macht.

In Australien existieren keine Festpreise für Arzneimittel. Preise werden individuell mit Großhändlern, Apotheken oder Versicherern verhandelt. Das Pharmaceutical Benefits Advisory Committee (PBAC) bietet eine Richtschnur, indem es erstattungsfähige Arzneimittel bewertet. Die Entscheidung über die Aufnahme eines Medikaments in das Pharmaceutical Benefits Scheme (PBS) trifft das Gesundheitsministerium oder das Kabinett. Der Staat übernimmt die Kosten für PBS-Arzneimittel, die 80 Prozent aller Rezepte, aber nur 30 Prozent aller verfügbaren verschreibungspflichtigen Medikamente ausmachen. Patienten zahlen 31 australische Dollar (ca. 19 Euro) pro Verordnung, wobei diese Zuzahlung gedeckelt ist.

Die Regierung will "wirksame Pharmazeutika und arzneimittelbezogene Dienstleistungen auf höchstem Niveau" für alle Australier zugänglich machen, mit besonderem Fokus auf die Versorgung abgelegener Gebiete durch Telemedizin und Digital-Health-Programme. Die langen Zulassungsprozesse für Arzneimittel sind ein Dorn im Auge der Regierung. Erstmals seit 30 Jahren wird das Health Technology Assessment (HTA) überprüft, um die Effizienz der Zulassungsverfahren zu verbessern. Die Ergebnisse dieser Überprüfung werden im Sommer 2024 erwartet.

Mit diesen umfassenden Maßnahmen und Investitionen strebt Australien an, seine Gesundheitsinfrastruktur zu modernisieren, die medizinische Versorgung zu verbessern und als Global Player in der internationalen Gesundheitsversorgung eine bedeutende Rolle zu spielen.

Die ambitionierten Pläne Australiens zeigen, dass das Land entschlossen ist, seine Position in der globalen Gesundheitsversorgung zu stärken. Die erheblichen Investitionen und Reformen sind ein Schritt in die richtige Richtung, um den Herausforderungen des demografischen Wandels und der steigenden Gesundheitskosten zu begegnen. Besonders bemerkenswert ist der Fokus auf Generika und die Förderung der Forschung, was Australien nicht nur wirtschaftlich, sondern auch medizinisch auf ein neues Level heben könnte. Die Modernisierung der Zulassungsverfahren wird entscheidend sein, um diese Ziele zu erreichen und die Gesundheitsversorgung effizienter und zugänglicher zu gestalten.

 

Bahnbrechender Durchbruch: Lenacapavir bietet 100-prozentigen Schutz vor HIV für Frauen in Subsahara-Afrika

Auf der Aids-Konferenz in München wurden die Ergebnisse der Phase-III-Studie PURPOSE 1 vorgestellt, die einen bahnbrechenden Durchbruch in der HIV-Prävention bedeuten. Die Präexpositionsprophylaxe (PrEP) mit Lenacapavir bietet sexuell aktiven Cisgender-Frauen in Subsahara-Afrika einen 100-prozentigen Schutz vor einer HIV-Infektion. Professor Dr. Linda-Gail Bekker vom Desmond Tutu HIV Centre in Kapstadt, Südafrika, nannte die Ergebnisse „besser als wunderbar“ und betonte, dass Lenacapavir neue Maßstäbe für die Wirksamkeit der PrEP setzt.

Lenacapavir, vermarktet unter dem Namen Sunlenca® von Gilead, ist der erste Wirkstoff der neuen Klasse der Kapsid-Inhibitoren. Mit einer besonders langen Halbwertszeit ermöglicht Lenacapavir eine subkutane Injektion alle sechs Monate, was es zu einem idealen Kandidaten für PrEP macht. Obwohl es in Europa bereits zur Behandlung von HIV zugelassen ist, ist es in Deutschland noch nicht auf dem Markt.

Die PURPOSE-1-Studie wurde randomisiert, doppelblind und aktiv kontrolliert an 28 Zentren in Südafrika und Uganda durchgeführt. Die Studie umfasste 5338 sexuell aktive Cisgender-Frauen im Alter von 18 bis 25 Jahren, die zu Beginn HIV-negativ waren. Die Teilnehmerinnen wurden im Verhältnis 2:2:1 randomisiert und erhielten entweder Lenacapavir, Emtricitabin/Tenofoviralafenamid (F/TAF) oder Emtricitabin/Tenofovirdisoproxilfumarat (F/TDF). Während der Studiendauer infizierten sich 55 Frauen mit HIV: 39 in der F/TAF-Gruppe, 16 in der F/TDF-Gruppe und keine einzige in der Lenacapavir-Gruppe. Die Ergebnisse führten dazu, dass die Studie vorzeitig abgebrochen wurde und allen Teilnehmerinnen die Fortsetzung der PrEP mit Lenacapavir angeboten wurde.

Die Studie zeigte, dass die Wirksamkeit der F/TAF-PrEP statistisch nicht signifikant war, während die F/TDF-PrEP zwar statistisch signifikant, aber nicht bedeutsam war. Dies lag hauptsächlich an der schlechten Adhärenz zu den oralen Therapieregimen. Nur eine Minderheit der Probandinnen nahm die Tabletten regelmäßig ein, was die Wirksamkeit der PrEP beeinträchtigte.

Lenacapavir wurde gut vertragen, obwohl in der Lenacapavir-Gruppe häufiger Reaktionen an der Injektionsstelle auftraten als in den Placebo-Gruppen. Diese Reaktionen nahmen bei wiederholter Anwendung ab. Derzeit laufen weitere Studien des PURPOSE-Programms, um die Effektivität und Sicherheit der Lenacapavir-PrEP in verschiedenen Populationen zu testen. Bei positiven Ergebnissen plant Gilead die Zulassungserweiterung für PrEP zu beantragen.

Sharon Lewin, Präsidentin der Internationalen Aids-Gesellschaft (IAS), bezeichnete die Lenacapavir-PrEP als „Durchbruch“ und betonte, dass sie die HIV-Prävention weltweit verbessern könnte, vorausgesetzt, sie wird erschwinglich und schnell verfügbar.

Die Vorstellung der PURPOSE-1-Studie auf der Aids-Konferenz in München markiert einen bedeutenden Fortschritt in der HIV-Prävention. Die Tatsache, dass Lenacapavir einen 100-prozentigen Schutz vor HIV-Infektionen bietet, ist nicht nur ein wissenschaftlicher Triumph, sondern auch ein Hoffnungsschimmer für Millionen von Frauen in Subsahara-Afrika. Die Herausforderung besteht nun darin, diese vielversprechende Lösung schnell und erschwinglich verfügbar zu machen. Es bleibt zu hoffen, dass die politischen und gesundheitlichen Entscheidungsträger weltweit die nötigen Schritte unternehmen, um Lenacapavir flächendeckend einzuführen und damit einen entscheidenden Beitrag zur Bekämpfung der HIV-Epidemie zu leisten. Die niedrige Adhärenz zu oralen PrEP-Therapien zeigt, wie dringend alternative Methoden benötigt werden, und Lenacapavir könnte die Antwort auf diese Herausforderung sein.

 

Neue Vergütung für Grippeschutzimpfungen: Apotheken erhalten höhere Vergütungen

Nach langen Verhandlungen und einer Entscheidung der Schiedsstelle ist der neue Vertrag für die Vergütung von Grippeschutzimpfungen in Apotheken nun in Kraft. Der Deutsche Apothekerverband (DAV) gab bekannt, dass der Vertrag rückwirkend zum 1. Juli 2024 gilt. Dieser regelt die höheren Vergütungen für die Durchführung und Dokumentation der Impfungen sowie die finanzielle Abdeckung des Verwurfsrisikos.

Im Herbst 2023 hatte der DAV den bisherigen Vertrag zur Durchführung und Abrechnung von Schutzimpfungen nach § 132 Absatz 1a SGB V gekündigt. Die bis dahin gezahlte Vergütung von insgesamt 11 Euro pro Impfung wurde als unzureichend angesehen. Sie setzte sich zusammen aus 7,60 Euro für Durchführung und Dokumentation, 2,40 Euro für Nebenleistungen und 1 Euro für die Beschaffung des Impfstoffs. Da bis Ende 2023 keine Einigung mit dem Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) erzielt werden konnte, wurde die Schiedsstelle angerufen, die am 22. April 2024 über die neuen Vertragsdetails entschied.

Die wichtigsten Änderungen umfassen die Anhebung der Vergütung für die Durchführung und Dokumentation der Grippeschutzimpfung auf 10 Euro pro Impfung ab dem 1. Juli 2024. Ab dem 1. Januar 2025 wird dieser Betrag auf 10,40 Euro erhöht. Zur Abdeckung des Verwurfsrisikos können Apotheken bis zum 31. Dezember 2024 zusätzlich 1 Euro pro Impfung abrechnen. Ab dem 1. April 2025 reduziert sich dieser Betrag auf 30 Cent, da Apotheken dann auch Einzelpackungen von Impfstoffen beziehen dürfen, was die Wirtschaftlichkeit verbessert. Für Verbrauchsmaterialien erhalten Apotheken 40 Cent pro Impfung. Der Apothekeneinkaufspreis des Grippeimpfstoffs wird zuzüglich Umsatzsteuer abgerechnet, wobei der Apothekenabschlag entfällt.

Ab der Impfsaison 2026/2027 wird die Vergütung jährlich neu verhandelt. Sollte keine Einigung erzielt werden, entscheidet erneut die Schiedsstelle. Der Vertrag kann von jedem Vertragspartner mit einer Frist von sechs Monaten zum 31. März schriftlich gekündigt werden. Seit Oktober 2022 dürfen Apotheken in Deutschland Grippeschutzimpfungen als Regelversorgung durchführen, eine Aufgabe, die zuvor ausschließlich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten war. In anderen Ländern, wie Irland, der Schweiz, Großbritannien, Frankreich und Portugal, dürfen Apotheken bereits seit vielen Jahren Grippeschutzimpfungen durchführen.

Die Entscheidung, Apotheken eine höhere Vergütung für Grippeschutzimpfungen zu gewähren, ist ein wichtiger Schritt zur Anerkennung der Rolle der Apotheken im Gesundheitssystem. Dies stärkt nicht nur ihre wirtschaftliche Position, sondern fördert auch den Zugang der Bevölkerung zu wichtigen Impfungen. Die Anpassung der Vergütung an die tatsächlichen Kosten und Risiken zeigt, dass die Arbeit der Apotheken wertgeschätzt wird. Es bleibt zu hoffen, dass die jährlichen Verhandlungen reibungslos verlaufen und langfristig stabile Bedingungen geschaffen werden können.

 

Innovative Ansätze bei chronisch-venöser Insuffizienz: Phytopharmaka, Kompression und Lebensstil im Zusammenspiel

Chronisch-venöse Insuffizienz (CVI) betrifft bis zu 40 Prozent der Bevölkerung – Frauen häufiger als Männer. Eine umfassende Behandlung ist notwendig, um das Fortschreiten der Erkrankung zu verlangsamen und die Lebensqualität der Betroffenen zu verbessern.

CVI ist eine weit verbreitete Erkrankung, bei der der Rücktransport des sauerstoffarmen Blutes aus den Beinen gestört ist. Durch Erweiterungen der Venen können die Venenklappen nicht mehr vollständig schließen, was zu Blutansammlungen in den unteren Extremitäten führt. Dies verursacht Symptome wie Schweregefühl, Schwellungen und Krampfadern. Die Prävalenz der Erkrankung steigt mit dem Alter.

Eine frühzeitige Intervention ist entscheidend. Als effektivste Behandlungsmethode gilt die Kompressionstherapie, bei der ärztlich verordnete Kompressionsstrümpfe getragen werden. Diese straffen die Venen und unterstützen den venösen Rückfluss. Moderne Ausführungen haben sich optisch verbessert und eignen sich auch zur Prävention, besonders für Menschen mit familiärer Veranlagung oder überwiegend stehender oder sitzender Tätigkeit.

Neben der Kompressionstherapie sind Phytopharmaka ein wichtiger Bestandteil der Behandlung. Laut der S2k-Leitlinie „Diagnostik und Therapie der Varikose“ haben standardisierte Extrakte aus Rotem Weinlaub (Antistax®), Rosskastanie (Venostasin®) und Oxerutin (Venoruton®) ihre Wirksamkeit in kontrollierten Studien bewiesen. Diese Mittel reduzieren Ödeme und lindern Beschwerden wie Schmerzen und Spannungsgefühl. Anwender sollten jedoch geduldig sein, da die volle Wirkung erst nach mehreren Wochen kontinuierlicher Einnahme eintritt. Häufige Nebenwirkungen sind Magen-Darm-Beschwerden, bei denen ein Wechsel des Präparats erwogen werden kann.

Zusätzlich zu diesen Behandlungsmethoden werden physikalische Therapien wie die Hydrotherapie nach Kneipp empfohlen. Diese regt die Blutzirkulation an und stärkt den Gefäßtonus. Regelmäßige Venengymnastik und Ausdauersportarten wie Schwimmen, Radfahren oder Wandern sind ebenfalls vorteilhaft. Es wird auch empfohlen, die Beine regelmäßig hochzulagern, um den venösen Rückstrom zu erleichtern.

Langfristig können Betroffene durch eine Gewichtsreduktion die Belastung auf ihre Venen reduzieren. Auch das Vermeiden von Wärmebelastungen wie heißen Bädern, Saunagängen und direkter Sonneneinstrahlung ist wichtig, da diese die Blutgefäße erweitern und Blutansammlungen fördern.

Die Umsetzung der Therapieoptionen erfordert oft eine hohe Disziplin. Das An- und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen wird als lästig empfunden und die regelmäßige Einnahme von Venentherapeutika wird nicht immer konsequent eingehalten. Die Wirkung dieser Mittel ist nicht sofort spürbar, was die Motivation der Betroffenen beeinträchtigen kann. Daher ist es sinnvoll, mit der am ehesten akzeptierten Therapie zu beginnen und schrittweise weitere Elemente hinzuzufügen.

Die Behandlung der chronisch-venösen Insuffizienz erfordert ein umfassendes und vielschichtiges Vorgehen. Die Kombination von Kompressionstherapie, pflanzlichen Arzneimitteln und physikalischen Maßnahmen zeigt eine hohe Wirksamkeit und verbessert die Lebensqualität der Betroffenen erheblich. Dennoch bleibt die konsequente Umsetzung dieser Therapien eine Herausforderung.

Es ist von größter Bedeutung, die Betroffenen ausführlich über die Vorteile der verschiedenen Behandlungsmethoden aufzuklären und sie zu motivieren, diese in ihren Alltag zu integrieren. Die moderne Medizin bietet viele Optionen, doch letztlich hängt der Erfolg der Therapie maßgeblich von der Compliance der Patienten ab. Ein individueller, patientenzentrierter Ansatz, der die Präferenzen und Lebensumstände der Betroffenen berücksichtigt, kann dabei helfen, die Akzeptanz und somit den Therapieerfolg zu steigern.

Letztendlich sollte das Ziel sein, die Lebensqualität der Betroffenen zu verbessern und das Fortschreiten der Erkrankung zu verlangsamen. Dies erfordert nicht nur medizinische Expertise, sondern auch ein hohes Maß an Engagement und Zusammenarbeit zwischen Patienten und Gesundheitsdienstleistern. Die Herausforderung besteht darin, einen Weg zu finden, der für jeden Einzelnen praktikabel und effektiv ist.

 

Glanzvolle Ehrungen: LMU Pharmazieabsolventen feiern herausragenden Abschluss

Am 12. Juli fand im Audimax des Biomedizinischen Zentrums in München-Martinsried die akademische Abschlussfeier des Departments für Pharmazie der Ludwig-Maximilians-Universität (LMU) München statt. Unter der Leitung von Professor Dr. Wolfgang Frieß, Professor für Pharmazeutische Technologie und Biopharmazie, wurden rund 115 Absolventinnen und Absolventen der Pharmazie in feierlichem Rahmen geehrt.

Frieß begrüßte die Anwesenden und würdigte die besonderen Leistungen der Studierenden, die ihr Studium unter Pandemiebedingungen erfolgreich abgeschlossen haben. "Sie haben viel erreicht. Seien sie stolz darauf," betonte Frieß und hob die Bedeutung sowohl des Fachwissens als auch der Lebenskenntnisse hervor, die die Studierenden während ihrer Ausbildung erworben haben. Studiendekan Professor Dr. Franz Paintner und Direktor Professor Dr. Ivan Huc überreichten den 102 Staatsexamens-Studierenden sowie den Bachelor- und Masterabsolventen ihre Glückwunschurkunden.

Traditionsgemäß wurden herausragende Leistungen mit Preisen ausgezeichnet. Der Herbert-Marcinek-Preis, gestiftet von der Familie Marcinek zum Gedenken an ihren verstorbenen Sohn Herbert, wurde von Frieß an Nina Reichardt, Laura Schwegler, Hannah von Schwerin, Bjian Adel Nadir Farschtschian und Anna Thommes verliehen. Dr. Hermann Vogel, Vorsitzender des Stiftungsrats der Dr. August und Dr. Anni Lesmüller-Stiftung, ehrte Qingyu Chen, Kristina Klein und Florian Ungar mit dem Lesmüller-Preis für herausragende Leistungen im zweiten Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung.

Für den besten Master-Abschluss in Pharmaceutical Sciences 2024 erhielt Nadine Baumeister den Daiichi-Sankyo-Masterpreis, überreicht von Apotheker Dr. Thomas Profitlich. Dr. Domizia Baldassi wurde mit dem AbbVie-Promotionspreis für ihre herausragende Promotionsarbeit zur Optimierung von Formulierungen zur pulmonalen Applikation von siRNA ausgezeichnet.

Der Festvortrag von Professor Dr. Michael Kiehn von der Universität Wien entführte die Anwesenden nach Hawaii, das aufgrund seiner einzigartigen Flora ein Paradies für Botaniker darstellt. Mit eindrucksvollen Fotos und spannenden Ausführungen zur botanischen Vielfalt der Inselgruppe begeisterte er das Auditorium.

Die Veranstaltung bot zudem Gelegenheit für persönlichen Austausch und musikalische Unterhaltung, und klang in einem festlichen und geselligen Rahmen aus.

Die akademische Abschlussfeier des Departments für Pharmazie der LMU München unterstrich nicht nur die außerordentlichen Leistungen der Absolventen, sondern auch die Bedeutung einer soliden und umfassenden Ausbildung. Die Auszeichnungen würdigen herausragende akademische Erfolge und betonen die Relevanz des kontinuierlichen Engagements in der pharmazeutischen Forschung und Praxis. Die Redner ermutigten die jungen Pharmazeuten, ihre Kenntnisse und Fähigkeiten zum Wohle der Gesellschaft einzusetzen, was angesichts der aktuellen globalen Herausforderungen wichtiger denn je ist. Der inspirierende Festvortrag und die festliche Atmosphäre rundeten die gelungene Veranstaltung ab und boten den Absolventen einen gebührenden Abschluss ihrer akademischen Laufbahn.

Von Engin Günder, Fachjournalist

 

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