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APOTHEKE | Medienspiegel & Presse |
Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hat ehrgeizige Pläne zur Reform des deutschen Gesundheitssystems vorgelegt, wobei ein Schwerpunkt auf der Umgestaltung der Notfallversorgung liegt. Lauterbach plant die Einführung Integrierter Notfallzentren an ausgewählten Krankenhäusern. Diese Zentren sollen eine Notaufnahme und eine Notdienstpraxis umfassen und es den Patient ermöglichen, vor Ort direkt mit Arzneimitteln und apothekenpflichtigen Medizinprodukten versorgt zu werden.
Die Umsetzung dieser Pläne bringt jedoch erhebliche Herausforderungen mit sich. Ein zentraler Punkt ist die Einbindung der Apotheken, die mit komplexen und kostspieligen Vertragsbedingungen verbunden ist. Die erforderlichen Verträge zwischen der zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung (KV), dem Krankenhausträger und dem Apothekeninhaber sind nicht nur bürokratisch aufwendig, sondern verursachen auch Kosten in Höhe von mehr als einer Million Euro. Der Krankenhausträger muss 500.000 Euro und die KV 577.000 Euro aufbringen. Auch die Apotheken müssen finanzielle Beiträge leisten, um die Versorgungspauschale abrechnen zu können. Der Deutsche Apothekerverband (DAV) muss hierfür weitere 500.000 Euro aus dem Nacht- und Notdienstfonds (NNF) bereitstellen.
Diese hohen Kosten und der damit verbundene bürokratische Aufwand könnten die Einbindung der Apotheken in die Notfallversorgung erschweren. Sollte kein Vertrag mit einer Apotheke bestehen, sind die Ärzt der Notfallpraxis befugt, selbst Arzneimittel und apothekenpflichtige Medizinprodukte abzugeben. Diese Abgabe ist auf eine Menge beschränkt, die zur Überbrückung für maximal drei Tage reicht, insbesondere wenn ein Wochenende oder Feiertage folgen. Diese Regelung könnte sich als pragmatischer erweisen als der Abschluss eines Vertrages mit einer Apotheke.
Zudem bleibt die freie Apothekenwahl für die Patient bestehen, was bedeutet, dass sie weiterhin jede Apotheke ihrer Wahl aufsuchen können. Dies scheint die Bedeutung der Apotheken im Reformkonzept weiter zu verringern.
Lauterbachs Vorschlag knüpft an frühere Ideen an, die Ärzten die Abgabe bestimmter Arzneimittel im Notdienst erlauben sollten. Diese Idee wurde vor zwei Jahren im „Praxischeck“ der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) vorgestellt und wird nun weiter ausgedehnt. Die Auswirkungen dieser erweiterten Dispensierrechte auf die Apothekenlandschaft in Deutschland bleiben abzuwarten.
Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbachs ambitionierte Notfallreform zeigt eine beunruhigende Tendenz zur Marginalisierung der Apotheken. Die Einrichtung Integrierter Notfallzentren mag auf den ersten Blick eine Verbesserung der Notfallversorgung versprechen, doch die Realität offenbart erhebliche Schwächen im Konzept. Die hohen bürokratischen und finanziellen Hürden für die Einbindung der Apotheken sind nicht nur abschreckend, sondern könnten die Apotheken effektiv aus der Notfallversorgung ausschließen.
Es ist fraglich, ob die Möglichkeit für Ärzt, selbst Arzneimittel abzugeben, wirklich eine adäquate Lösung darstellt. Apotheken bieten nicht nur die reine Abgabe von Medikamenten, sondern auch eine fachkundige Beratung und die Gewährleistung der korrekten Anwendung. Diese Expertise geht im hektischen Umfeld einer Notfallpraxis leicht verloren. Die Qualität und Sicherheit der Medikamentenabgabe könnten darunter leiden, wenn diese Aufgabe ohne die spezialisierten Kenntnisse der Apotheker erfolgt.
Obwohl die freie Apothekenwahl theoretisch bestehen bleibt, wird die praktische Bedeutung dieser Wahlfreiheit untergraben, wenn Apotheken zunehmend an den Rand gedrängt werden. Lauterbach scheint die essentielle Rolle der Apotheken im Gesundheitssystem zu unterschätzen. Seine Reform könnte langfristig zu einer Schwächung der Apothekenlandschaft in Deutschland führen und die etablierten Strukturen des Gesundheitswesens untergraben.
Von Engin Günder, Fachjournalist
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