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APOTHEKE | Medienspiegel & Presse |
In Deutschland drohen Zustände wie in der Türkei: Lange Wartezeiten und überfüllte Krankenhäuser könnten zur Realität werden. Eine Apothekerin berichtet von stundenlangem Warten für eine kurze Konsultation. Gleichzeitig sorgt die Apothekerkammer Westfalen-Lippe mit Wahlunregelmäßigkeiten für Aufsehen, was zu einer Dienstaufsichtsbeschwerde führte. Basels 24/7-Notfallapotheke könnte als Modell für deutsche Notfallreformen dienen, während PTA "Light-Apotheken" ohne approbiertes Personal ablehnen. Neue Regelungen sollen Lieferengpässe bei Kinderarzneimitteln abfedern. Zudem erleidet die DAK-Gesundheit Millionenverluste durch Abrechnungsbetrug, und die Einführung der Doppelimpfung gegen RSV und Grippe für über 60-Jährige wird erleichtert. Bleiben Sie informiert mit den neuesten Entwicklungen in der Apotheken- und Gesundheitslandschaft!
Droht Deutschland ein Gesundheitskollaps wie in der Türkei?
In der Türkei sind lange Wartezeiten und überfüllte Krankenhäuser keine Seltenheit mehr. Ein aktueller Bericht einer Apothekerin, die während ihres Urlaubs in einem türkischen Krankenhaus medizinische Hilfe benötigte, zeigt eindrücklich die prekären Zustände. Patienten verbringen oft den ganzen Tag auf den Fluren der Kliniken, um dann nur für wenige Minuten einen Arzt zu sehen. Die Apothekerin berichtet, dass sie von 9 bis 16 Uhr warten musste, um schließlich eine kurze Konsultation zu erhalten. Diese langen Wartezeiten betreffen auch Patienten, die normalerweise in Deutschland vom Hausarzt behandelt würden.
Die Apothekerin befürchtet, dass auch das deutsche Gesundheitssystem in eine ähnliche Richtung steuert. In der Türkei müssen Patienten teilweise mehr als sechs Stunden warten, um behandelt zu werden, und Schlangen vor den Empfangstresen sprengen jede Vorstellungskraft. Diskretion und Sitzgelegenheiten sind Mangelware, und die Patienten drängen sich in die Behandlungsräume, oft ohne Rücksicht auf die Privatsphäre der anderen. Die Unsicherheit, ob man am selben Tag überhaupt behandelt wird, ist hoch, insbesondere in staatlichen Krankenhäusern, die von der breiten Bevölkerung genutzt werden. Private Kliniken sind aufgrund hoher Behandlungskosten für viele Menschen keine Alternative.
Die Sorge, dass solche Zustände auch in Deutschland Einzug halten könnten, wird durch die aktuellen Reformen im deutschen Gesundheitssystem verstärkt. Das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz, das Kliniken für die ambulante Versorgung öffnen soll, könnte den Ärztemangel und die Überlastung der Notaufnahmen weiter verschärfen. In der Türkei fliehen bereits viele Ärzte ins Ausland, da die Arbeitsbedingungen nicht mehr im Verhältnis zu den Gehältern stehen. Sollte sich dieser Trend in Deutschland fortsetzen, könnten die Folgen gravierend sein.
Ein funktionierendes Gesundheitssystem erfordert angemessene Finanzierung, ausreichend Personal und effiziente Strukturen, um eine qualitativ hochwertige Versorgung sicherzustellen. Die Entwicklungen in der Türkei dienen als mahnendes Beispiel, welche Herausforderungen auf Deutschland zukommen könnten, wenn keine nachhaltigen Lösungen gefunden werden.
Die alarmierenden Berichte aus der Türkei sind ein Warnsignal für Deutschland. Ein gut funktionierendes Gesundheitssystem darf nicht durch Sparmaßnahmen und ineffiziente Reformen gefährdet werden. Es braucht eine vorausschauende Planung und ausreichende Ressourcen, um die Qualität der Versorgung zu sichern und die Belastung für das medizinische Personal zu reduzieren. Nur so können lange Wartezeiten und überfüllte Krankenhäuser vermieden werden.
Wahlskandal bei der Apothekerkammer Westfalen-Lippe: Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Kammerpräsidentin Overwiening eingereicht
In der Apothekerkammer Westfalen-Lippe sind bei den jüngsten Wahlen erhebliche Unregelmäßigkeiten aufgetreten, die nun zu einer Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Kammerpräsidentin Gabriele Regina Overwiening und Hauptwahlleiter Dr. Andreas Walter geführt haben. Die Liste der BasisApotheker hatte bereits vor dem Ende der Wahl Unstimmigkeiten festgestellt und nun beim Gesundheitsministerium in Düsseldorf offiziell Beschwerde eingereicht.
Im Wahlkreis Arnsberg konnte die Liste aufgrund eines Formfehlers nicht antreten. Der Fehler wurde vom Wahlleiter in Arnsberg, einem Mitglied der Gemeinschaftsliste von Overwiening, trotz einer kammerweiten Vereinbarung zur kollegialen Zusammenarbeit, nicht rechtzeitig korrigiert. Dies führte dazu, dass die BasisApotheker keine Fraktion mehr bilden konnten und somit wichtige Plätze beim Deutschen Apothekertag (DAT) verloren.
Ein weiterer Kritikpunkt der BasisApotheker betrifft die Berechnung der Sitze für die Kammerversammlung. Hier wurde das D’Hondt-Verfahren angewandt, das normalerweise ermittelte Werte abrundet. Laut Heilberufsgesetz NRW benötigt eine Fraktion mindestens fünf Prozent der Mitglieder der Kammerversammlung. Die BasisApotheker erreichten jedoch nur 5,15 Prozent und konnten daher keine Fraktion bilden. Die Aufrundung auf sechs volle Mandate durch Hauptwahlleiter Dr. Walter wird von den BasisApothekern als willkürlich und diskriminierend angesehen.
Die BasisApotheker fordern nun entweder die Anerkennung des Fraktionsstatus mit fünf Mandaten oder eine Neuwahl im Wahlkreis Arnsberg. Zudem soll die Wahlordnung für die KV-Wahlen geändert werden, um zukünftige Missverständnisse zu vermeiden. Die neue Kammerversammlung soll am 5. September konstituiert werden.
Die jüngsten Ereignisse bei der Kammerwahl in Westfalen-Lippe werfen ein grelles Licht auf die Herausforderungen und Unstimmigkeiten innerhalb der Apothekerkammer. Die BasisApotheker haben zu Recht die Alarmglocken geläutet, als sie bemerkten, dass ihre Liste aufgrund eines Formfehlers im Wahlkreis Arnsberg nicht antreten konnte. Dieser Vorfall, verbunden mit der umstrittenen Anwendung des D’Hondt-Verfahrens und der anschließenden Aufrundung durch den Hauptwahlleiter, zeigt, wie fragile demokratische Prozesse durch unklare Regeln und mangelnde Transparenz untergraben werden können.
Es ist alarmierend, dass die Berechnungsmethoden für die Sitze in der Kammerversammlung, wie das D’Hondt-Verfahren, offensichtlich veraltet und unpassend sind. Noch besorgniserregender ist die Tatsache, dass diese Methoden zur Benachteiligung kleinerer Gruppen führen, die in einer demokratischen Institution gleiche Chancen haben sollten. Die Aufrundung der Mandate durch den Hauptwahlleiter mag formal korrekt erscheinen, lässt jedoch den bitteren Beigeschmack der Willkür und der gezielten Benachteiligung aufkommen.
Kammerpräsidentin Overwiening und Hauptwahlleiter Dr. Walter stehen nun in der Verantwortung, diese Bedenken ernst zu nehmen und transparent aufzuklären. Der Ruf nach Neuwahlen im Wahlkreis Arnsberg und nach einer Reform der Wahlordnung ist berechtigt und notwendig. Es geht nicht nur um die Anerkennung der BasisApotheker als Fraktion, sondern um das Vertrauen in die demokratischen Prozesse der Apothekerkammer. Die kommende Konstituierung der Kammerversammlung am 5. September wird zeigen, ob die Verantwortlichen bereit sind, aus diesen Vorfällen zu lernen und die notwendigen Schritte zur Sicherung fairer und transparenter Wahlen zu unternehmen.
Rund-um-die-Uhr-Notfallapotheken: Basels Modell trotzt dem Defizit als Vorbild für Deutschland
In Deutschland soll an Notfallpraxen künftig auch Notfallapotheken angesiedelt werden, wie es die Notfallreform von Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) vorsieht. Ein bewährtes Vorbild könnte die Schweiz sein, insbesondere die Stadt Basel. Dort betreiben der Baselstädtische Apotheker-Verband und das Universitätsspital Basel eine Apotheke, die rund um die Uhr, an 365 Tagen im Jahr, im Dienst der Notfallversorgung steht. Susanne Thürkauf, die Geschäftsführerin dieser Einrichtung, betont, dass das Hauptziel darin besteht, die Versorgung mit Arzneimitteln in Basel-Stadt jederzeit sicherzustellen.
Die ursprüngliche Notdienstapotheke in Basel hat sich inzwischen zu einer 24-Stunden-Apotheke entwickelt. Thürkauf erläutert, dass der Notdienst allein nicht rentabel sei. Trotz der Erhebung einer Notdienstpauschale reichten die Einnahmen nicht aus, um den Betrieb kostendeckend zu führen. Nachts seien zu wenige Patienten unterwegs, um die Kosten zu decken, obwohl ein Apotheker die ganze Nacht vor Ort sei und lange Zeit keine Lohnzuschläge erhielt. Daher wurde beschlossen, die Öffnungszeiten zu erweitern, da Notfälle nicht nur nachts auftreten. Aus dieser Überlegung entstand die 24-Stunden-Apotheke.
Ein wesentliches Anliegen der Apotheke ist die Verbesserung der Zusammenarbeit mit dem Universitätsspital Basel. Thürkauf betont, dass die Austrittsmedikation ein hohes Fehlerpotential birgt, das durch die enge Zusammenarbeit minimiert werden soll. Die Apotheke möchte dem medizinischen Fachpersonal die Bedeutung der täglichen Arbeit der Apotheker, insbesondere in Bezug auf Medikationsanalyse und Adhärenz, verdeutlichen. Langfristig sei geplant, den Standort der Apotheke ins Spital zu verlegen, was jedoch aufgrund der Platzknappheit noch einige Jahre dauern könne. Unabhängig davon bleibe die Apotheke öffentlich, da die interne Krankenhausversorgung von der Spitalapotheke übernommen wird.
Die Apotheke in Basel steht auch vor personellen Herausforderungen. Thürkauf berichtet, dass sich die Personalknappheit in den 20 Jahren ihres Bestehens nicht verbessert hat. Durch die Umstellung auf den 24-Stunden-Betrieb wurde die Anzahl der Mitarbeitenden von 35 auf 45 erhöht. Dies erleichterte die Personaleinstellung etwas, da nun mehr Vollzeitstellen angeboten werden können. Zuvor mussten viele Mitarbeitende zusätzlich eine zweite Beschäftigung haben, was die Koordination erschwerte. Trotz dieser Verbesserungen ist der überwiegende Teil der Mitarbeitenden weiterhin in Teilzeit angestellt, und die Gestaltung der Arbeitseinsätze bleibt bei einer Apotheke, die das ganze Jahr geöffnet hat, eine Herausforderung. Die Apotheke arbeitet im Schichtbetrieb mit Morgen-, Abend- und Nachtschichten sowie Wochenenddiensten.
Die Einführung von 24-Stunden-Notfallapotheken, wie sie in Basel erfolgreich umgesetzt wurde, stellt eine wichtige Erweiterung der Notfallversorgung dar. Sie gewährleistet, dass Patienten rund um die Uhr Zugang zu dringend benötigten Medikamenten haben, was insbesondere in Notfällen lebensrettend sein kann. Die Basler Apotheke zeigt, dass eine solche Einrichtung nicht nur auf die Nachtstunden beschränkt sein darf, um wirtschaftlich tragfähig zu sein. Eine enge Zusammenarbeit mit Krankenhäusern und die Berücksichtigung der Bedürfnisse des medizinischen Fachpersonals sind entscheidende Faktoren für den Erfolg.
Die personellen Herausforderungen, die mit einem 24-Stunden-Betrieb einhergehen, dürfen nicht unterschätzt werden. Es bedarf eines gut durchdachten Schichtsystems und flexibler Arbeitszeitmodelle, um das Personal zu entlasten und eine kontinuierliche Versorgung sicherzustellen. Die Erfahrungen aus Basel können als wertvolle Orientierungshilfe dienen, um ähnliche Modelle in anderen Städten zu etablieren. Die Notfallreform von Minister Lauterbach könnte so nicht nur die medizinische Versorgung verbessern, sondern auch einen wichtigen Beitrag zur Stärkung der öffentlichen Gesundheit leisten.
Mehrheit der PTA lehnt Apotheken ohne approbierte Leitung ab – Wunsch nach mehr Verantwortung bleibt hoch
Im Zuge einer Umfrage des Bundesverbands PTA (BVpta) im Juni wurde deutlich, dass die Mehrheit der Pharmazeutisch-technischen Assistent*innen (PTA) die Pläne zur Einführung von Apotheken ohne approbiertes Personal ablehnt. Die Umfrage, die 1.584 PTA umfasste, ergab, dass 67,8 Prozent gegen sogenannte „Light-Apotheken“ sind. 24,9 Prozent der Befragten zeigten sich unentschlossen, während lediglich 7,1 Prozent den Plänen zustimmten. Der Begriff „Light-Apotheke“ wurde dabei nicht näher erläutert.
Trotz der Ablehnung der Light-Apotheken signalisierten 69,5 Prozent der PTA ihre Bereitschaft, mehr Verantwortung in ihrem Beruf zu übernehmen. Nur 21,9 Prozent lehnten dies ab, während 8,5 Prozent unsicher waren. Bei der Frage, ob sie eine Filialapotheke ohne anwesenden Apotheker leiten würden, zeigten sich 44,6 Prozent der Befragten bereit, sofern dies mit einer besseren Vergütung verbunden wäre. Ohne zusätzliche Vergütung würden nur 0,3 Prozent eine Leitungsposition übernehmen, während 55 Prozent dies grundsätzlich ablehnten.
Die Frage nach der Vorbereitung auf Leitungspositionen ergab, dass sich 18,6 Prozent der PTA ausreichend vorbereitet fühlten. 8,8 Prozent waren unentschlossen, und 72,6 Prozent gaben an, sich nicht entsprechend vorbereitet zu sehen.
Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) betonte indes, dass die geplante Apothekenreform nicht beabsichtigt, PTA die Leitung von Apotheken zu übertragen. Vielmehr soll die zeitweilige Öffnung von Filialapotheken ohne Apotheker ermöglicht werden, wobei eine telepharmazeutische Unterstützung durch approbiertes Personal vorgesehen ist.
Die Umfrage zeigte zudem, dass 59,6 Prozent der PTA bereit wären, sich weiterzubilden, um zukünftig eine Filiale leiten zu können. 27,2 Prozent lehnten zusätzliche Weiterbildungen ab, und 13,2 Prozent waren diesbezüglich unsicher.
Anja Zierath, Vorsitzende des BVpta, kritisierte die Pläne des Gesundheitsministeriums scharf und bezeichnete sie als fehlgeleitet. Sie betonte, dass jahrzehntelanges Sparen auf Kosten der Apothekenmitarbeiter
an seine Grenzen gestoßen sei. Das geplante Apothekenreformgesetz verdiene den Namen „Reform“ nicht, da es keine tatsächliche Verbesserung darstelle.
Die Ergebnisse der BVpta-Umfrage werfen ein Schlaglicht auf ein komplexes Spannungsfeld im deutschen Apothekenwesen. Während die überwältigende Mehrheit der PTA die Idee der „Light-Apotheke“ ablehnt, zeigt sich doch ein starker Wunsch nach mehr Verantwortung und Eigenständigkeit im Beruf. Dies deutet auf ein tiefgehendes Bedürfnis nach Anerkennung und beruflicher Weiterentwicklung hin, das durch die derzeitigen Rahmenbedingungen offenbar nicht ausreichend adressiert wird.
Es ist verständlich, dass PTA zögern, eine Filiale ohne anwesenden Apotheker zu leiten, wenn sie sich nicht ausreichend vorbereitet fühlen. Hier bedarf es klarer und strukturierter Fortbildungsangebote, die diese Lücke schließen können. Dass fast 60 Prozent der PTA bereit sind, sich weiterzubilden, zeigt, dass der Wille zur Veränderung und Weiterentwicklung vorhanden ist.
Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbachs Ansatz, Apotheken telepharmazeutisch zu unterstützen, könnte ein Schritt in die richtige Richtung sein, um flexible Öffnungszeiten zu ermöglichen, ohne die Qualität der pharmazeutischen Beratung zu gefährden. Doch dies kann nur gelingen, wenn die telepharmazeutischen Systeme zuverlässig und für alle Beteiligten praktikabel sind.
Die Kritik von Anja Zierath an der Apothekenreform ist nachvollziehbar. Jahrzehntelanges Sparen hat tiefe Spuren hinterlassen, und die Reformpläne müssen sicherstellen, dass sie nicht nur kurzfristige Lösungen bieten, sondern nachhaltige Verbesserungen im Apothekenwesen bewirken. Es ist essenziell, dass die Belange und Bedenken der PTA ernst genommen werden, um eine Reform zu schaffen, die wirklich diesen Namen verdient.
DAK-Gesundheit erleidet Millionenverluste durch Abrechnungsbetrug
Die Krankenkasse DAK-Gesundheit hat in den Jahren 2022 und 2023 erhebliche finanzielle Schäden durch Abrechnungsbetrug erlitten. Wie aus einem aktuellen Bericht hervorgeht, summierten sich die ungerechtfertigten Ausgaben in diesem Zeitraum auf 17,66 Millionen Euro. Zum Vergleich: In den Jahren 2020 und 2021 beliefen sich die Verluste auf 12,1 Millionen Euro. Während der Corona-Pandemie waren jedoch bestimmte Prüfvorgaben ausgesetzt, was die Erkennung von Betrugsfällen erschwerte.
Zu den häufigsten Betrugsszenarien zählen die Abrechnung nicht erbrachter Leistungen, gefälschte Rezepte und der Einsatz von Personal ohne vertragsgemäße Qualifikation. Besonders stark betroffen war die häusliche Pflege mit einer Schadenssumme von 4,6 Millionen Euro. Bei Arznei- und Verbandsmitteln entstanden Schäden in Höhe von 4,5 Millionen Euro. Diese Zahlen beinhalten auch Fälle, die noch nicht abschließend geklärt sind.
Nicht jede fehlerhafte Abrechnung ist auf betrügerische Absicht zurückzuführen. André Rutkis, Leiter der Stabsstelle Revision und Fehlverhaltensbekämpfung bei der DAK, betont: „Es sind nur einige wenige Leistungserbringer, die durch Korruptionsversuche auffallen.“ Diese wenigen verursachen jedoch jedes Jahr erhebliche Schäden.
Trotz der hohen Verluste konnte die DAK in den Jahren 2022 und 2023 insgesamt 12,5 Millionen Euro zurückholen. Dies wurde durch eine stärkere Vernetzung mit anderen Krankenkassen ermöglicht, wodurch mehr Hinweise auf mögliche Betrugsfälle eingingen und verfolgt werden konnten.
Der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) setzt sich seit Langem für den Einsatz künstlicher Intelligenz ein, um Fehlverhalten im Gesundheitswesen effektiver zu erkennen. In den Jahren 2020 und 2021 belief sich der ermittelbare Schaden durch Abrechnungsbetrug bei den gesetzlichen Krankenkassen insgesamt auf 132 Millionen Euro, von denen weniger als die Hälfte zurückgeholt werden konnte. Im Jahr 2021 lagen die gesamten Leistungsausgaben der Kassen bei 263 Milliarden Euro.
Der Einsatz von künstlicher Intelligenz könnte zukünftig eine entscheidende Rolle bei der frühzeitigen Erkennung und Verhinderung von Betrugsfällen spielen, wodurch die finanziellen Verluste der Krankenkassen minimiert werden könnten.
Die alarmierenden Zahlen der DAK-Gesundheit sind ein eindringlicher Weckruf. Abrechnungsbetrug verursacht nicht nur erhebliche finanzielle Schäden, sondern untergräbt auch das Vertrauen in unser Gesundheitssystem. Es ist ermutigend zu sehen, dass durch bessere Vernetzung und Zusammenarbeit unter den Krankenkassen bereits Fortschritte erzielt wurden. Doch dies allein wird nicht ausreichen.
Die Einführung von künstlicher Intelligenz zur Erkennung von Betrugsfällen ist längst überfällig. Moderne Technologien bieten die Möglichkeit, Auffälligkeiten schneller und präziser zu identifizieren. Angesichts der immensen Gesamtausgaben der Krankenkassen ist jeder eingesparte Euro ein Gewinn für die Versichertengemeinschaft.
Gleichzeitig dürfen wir nicht vergessen, dass nicht jede fehlerhafte Abrechnung aus betrügerischer Absicht erfolgt. Eine sorgfältige Prüfung und ein fairer Umgang mit Leistungserbringern sind essentiell, um Vertrauen zu wahren und ehrliche Akteure nicht zu benachteiligen. Nur durch eine ausgewogene Kombination aus technologischen Lösungen und menschlicher Expertise können wir langfristig Erfolge im Kampf gegen Abrechnungsbetrug erzielen.
Versäumnis bei RSV-Prophylaxe: Österreichs Gesundheitsminister unter scharfer Kritik
In mehreren europäischen Ländern, darunter Deutschland, Belgien, Irland und Portugal, wurden kürzlich Immunisierungsprogramme mit Nirsevimab zur Vorbereitung auf die kommende RSV-Saison vertraglich gesichert. Österreich hingegen hat die Beschaffung dieses wichtigen Medikaments versäumt. Dies führte zu scharfer Kritik, insbesondere gegen Gesundheitsminister Johannes Rauch (Grüne), seitens der Ärzteschaft.
Sanofi bestätigte, dass von österreichischer Seite bisher keine Bestätigung zur Finanzierung von Nirsevimab für die kommende Saison vorliegt. Aufgrund der hohen Nachfrage in anderen Ländern wird Sanofi das Medikament in der kommenden Saison nicht in Österreich anbieten können. Es wird jedoch daran gearbeitet, Nirsevimab für die Saison 2025/2026 verfügbar zu machen.
Johannes Steinhart, Präsident der Österreichischen und der Wiener Ärztekammer, äußerte seine Besorgnis angesichts der steigenden RSV-Fälle, die besonders für Säuglinge schwere gesundheitliche Folgen haben können. Er betonte, dass Österreich mit der RSV-Prophylaxe Säuglinge wirksam hätte schützen können. Steinhart kritisierte den Gesundheitsminister scharf dafür, aus den vergangenen Versäumnissen beim Corona-Medikament Paxlovid nicht gelernt zu haben und die Bestellung von Nirsevimab verschlafen zu haben. Ärzte hätten eindringlich davor gewarnt, dass Österreich für den Herbst wieder nicht ausreichend vorbereitet sei.
In Reaktion auf das Versäumnis fordert die Ärztekammer Wien nun eine automatische Umsetzung von Expertenempfehlungen nach deutschem Vorbild. In Deutschland werden Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) verbindlich umgesetzt, während in Österreich die Empfehlungen des Nationalen Impfgremiums (NIG) nicht verbindlich sind und politischer Wille sowie Finanzierung jedes Mal neu verhandelt werden müssen. Dies verzögert die Umsetzung erheblich.
Steinhart fordert einen rechtlichen Rahmen, der es ermöglicht, Empfehlungen des NIG schnell und kostenlos der Bevölkerung zur Verfügung zu stellen. Naghme Kamaleyan-Schmied, Vizepräsidentin und Obfrau der Kurie der niedergelassenen Ärzte in der Ärztekammer für Wien, unterstützt diese Forderung und betont die Notwendigkeit eines solchen Automatismus zur Vermeidung zukünftiger Fiaskos.
Die Versäumnisse bei der Beschaffung der RSV-Prophylaxe offenbaren gravierende Schwächen im österreichischen Gesundheitssystem. Ein verbindlicher Automatismus für die Umsetzung von Expertenempfehlungen, ähnlich dem deutschen Modell, könnte solche Probleme zukünftig verhindern und die Gesundheit der Bevölkerung besser schützen. Die Politik muss hier dringend handeln, um Vertrauen zurückzugewinnen und sicherzustellen, dass Österreich in Gesundheitsfragen nicht abgehängt wird.
Apotheken kämpfen gegen bürokratische Hürden: Engpass-Retax „Wie ein Schlag ins Gesicht
Seit März 2022 sind die Medikamente Ozempic (Semaglutid), Trulicity (Dulaglutid) und Victoza (Liraglutid) von Lieferengpässen betroffen. Die Pinguin-Apotheke in Rostock sieht sich trotz korrekter Dokumentation und Einhaltung aller Vorschriften immer wieder mit Retaxationen aufgrund verspäteter Einreichungen konfrontiert. Diese Praxis stößt bei der angestellten Apothekerin Esther Becker auf erhebliches Unverständnis und Ärger.
Becker erläutert, dass das Apothekenteam sich beim Apothekerverband ausführlich über die notwendige Dokumentation und die korrekten Vermerke auf den Rezepten informiert habe. „Wir haben uns strikt an die Vorgaben des Rahmenvertrags gehalten“, betont sie. Dennoch habe die Pinguin-Apotheke bisher neun Absetzungen aufgrund von Fristüberschreitungen erhalten.
Es handelt sich dabei nicht um vollständige Absetzungen, sondern um Gebühren wegen verspäteter Einreichung. Diese summieren sich jedoch zu einer beachtlichen Summe, obwohl keine Fehler seitens der Apotheke vorliegen. Ein Beispiel illustriert das Problem: Ende September 2023 wurde ein Rezept eingereicht, das zwei Medikamente umfasste. Während Humalog (Insulin lispro) sofort abgegeben werden konnte, wurde die verspätete Abgabe des Engpass-Medikaments Trulicity korrekt dokumentiert. Trotz ordnungsgemäßer Verfahrensweise retaxierte die Krankenkasse wegen verspäteter Einreichung.
Seit März 2023 hat die Pinguin-Apotheke wiederholt solche Retaxationen erhalten, deren Anzahl noch ungewiss ist. Aktuell stehen etwa 100 Patient
für die Engpass-Präparate auf der Warteliste. Dies führt für Becker und ihr Team zu zusätzlicher und frustrierender Mehrarbeit. Der Aufwand für die Bearbeitung der Widersprüche steht in keinem Verhältnis zu den Bemühungen, die Lieferengpässe zu bewältigen.
Neben der Beschaffung der dringend benötigten Arzneimittel muss das Apothekenteam auch die Kundschaft über die Engpässe informieren. Um die Lieferfähigkeit zu verbessern, hat die Apotheke ihr Großhandelsangebot von zwei auf vier erweitert. Trotzdem belasten die Engpässe den Arbeitsalltag erheblich.
Becker empfindet die Retaxationen als demotivierend: „Wir gehen korrekt vor und die Krankenkasse zieht uns dennoch Geld ab. Das ist für unser Team absolut unverständlich.“
Die Retaxationen trotz korrekter Vorgehensweise stellen eine erhebliche Belastung für Apotheken dar, die bereits mit den Herausforderungen von Lieferengpässen kämpfen. Es ist dringend erforderlich, dass Krankenkassen in solchen Fällen mehr Kulanz zeigen und die zusätzlichen Belastungen der Apotheken anerkennen. Nur so kann eine gerechte und effiziente Gesundheitsversorgung sichergestellt werden.
Doppelimpfung: RSV- und Grippeschutz für über 60-Jährige parallel möglich
Mit dem nahenden Herbst steigt die Bedeutung präventiver Maßnahmen gegen potenziell gefährliche Atemwegserkrankungen, insbesondere für ältere, häufig multimorbide Patienten. Ab sofort können Erwachsene ab 60 Jahren den RSV-Impfstoff Arexvy gleichzeitig mit einem hochdosierten saisonalen Grippeimpfstoff erhalten. Die EU-Kommission hat kürzlich die gleichzeitige Verabreichung von Arexvy, entwickelt von GlaxoSmithKline (GSK), mit einem inaktivierten saisonalen Hochdosis-Grippeimpfstoff genehmigt. Dies erleichtert den Impfprozess in Arztpraxen erheblich, da beide erforderlichen Impfungen in einem Termin kombiniert werden können. Es ist jedoch wichtig, die beiden Impfstoffe an unterschiedlichen Injektionsstellen zu verabreichen, um mögliche lokale Reaktionen zu minimieren.
GSK betont, dass die Wirksamkeit des RSV-Impfstoffs über mindestens zwei RSV-Saisons nachgewiesen wurde, was eine frühzeitige Aufklärung und Impfung vor Beginn der kalten Jahreszeit sinnvoll macht. Ältere Erwachsene ab 60 Jahren sollten über die Vorteile dieser präventiven Maßnahme informiert werden, um sie vor zwei der bedeutendsten Atemwegsinfektionen zu schützen. Dies gilt besonders für Risikopatienten mit chronischen Grunderkrankungen. Die Entscheidung zur Kombination beider Impfstoffe basiert auf positiven Studienergebnissen hinsichtlich Wirksamkeit und Verträglichkeit. Das globale Koadministrationsprogramm des RSV-Impfstoffs von GSK umfasst drei aktiv kontrollierte, randomisierte, doppelblinde und multizentrische klinische Studien mit Erwachsenen ab 60 Jahren. Während des Testzeitraums wurden die gemeldeten unerwünschten Ereignisse als leicht bis mäßig eingestuft.
Arexvy ist zur aktiven Immunisierung von Erwachsenen ab 60 Jahren gegen RSV-bedingte Erkrankungen der unteren Atemwege indiziert. Der Impfstoff enthält ein rekombinantes RSV-Fusionsprotein-Antigen (RSVPreF3) in Kombination mit dem Adjuvans AS01E. Die Impfung ist seit August 2023 in Deutschland verfügbar und sollte gemäß den offiziellen Empfehlungen erfolgen. Die simultane Verabreichung des RSV-Impfstoffs Arexvy mit einem saisonalen Grippeimpfstoff stellt eine effiziente und verträgliche Möglichkeit dar, ältere Erwachsene umfassend gegen zwei kritische Atemwegserkrankungen zu schützen. Arztpraxen können so ihre Ressourcen optimieren und die Impfabdeckung in dieser vulnerablen Bevölkerungsgruppe verbessern.
Die Entscheidung der EU-Kommission, die gleichzeitige Verabreichung von RSV- und Grippeimpfstoffen zu genehmigen, ist ein bedeutender Schritt im Kampf gegen Atemwegserkrankungen bei älteren Erwachsenen. Durch die Kombination der Impfungen wird nicht nur der Impfprozess vereinfacht, sondern auch die Effizienz in den Praxen gesteigert. Dies ist besonders wichtig in Zeiten knapper Ressourcen und hoher Nachfrage nach Gesundheitsdienstleistungen. Die nachgewiesene Wirksamkeit und Verträglichkeit der Impfstoffkombination bietet älteren Patienten eine wertvolle Schutzmaßnahme, die zur Verbesserung der öffentlichen Gesundheit beiträgt.
Neue Notfallreform: Apotheken leisten wichtigen Beitrag zur Notfallversorgung
Die Bundesregierung hat eine umfassende Notfallreform beschlossen, die weitreichende Auswirkungen auf Apotheken in Deutschland haben wird. Im Zentrum der Reform steht die Schaffung Integrierter Notfallzentren (INZ), die flächendeckend an ausgewählten Krankenhäusern eingerichtet werden sollen. Diese Zentren bestehen aus einer Notaufnahme und einer Notdienstpraxis, die einen gemeinsamen Empfangsbereich betreiben. Dort wird entschieden, ob Patient in der Notaufnahme oder in der Notdienstpraxis behandelt werden. In den INZ können sowohl Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen als auch Rezepte ausgestellt werden, sodass Patient die benötigten Arzneimittel direkt vor Ort erhalten.
Die Reform, die Anfang 2025 in Kraft treten soll, erfordert die Etablierung neuer Strukturen. Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) geht davon aus, dass die meisten Dienste erst 2026 vollständig etabliert sein werden. Ein wesentlicher Bestandteil der Reform ist die Anbindung von Apotheken an die Notdienstpraxen. Die zuständige Kassenärztliche Vereinigung (KV) muss gemeinsam mit dem Krankenhaus, in dem die Notdienstpraxis angesiedelt ist, Verträge mit Apotheken schließen. Ohne diese Verträge dürfen Ärzt der Notdienstpraxis selbst Arzneimittel abgeben.
Die erstmalige Ausschreibung dieser Verträge verursacht Kosten von rund 500.000 Euro für die Krankenhausträger und 577.000 Euro für die KVen. Diese Kosten sollen aus dem Nacht- und Notdienstfonds (NNF) gedeckt werden. Der NNF wird ebenfalls zur Finanzierung der notwendigen Meldewege herangezogen. Apothekeninhaber erhalten einen pauschalen Zuschuss für jede Kalenderwoche, in der sie während der Öffnungszeiten der Notdienstpraxis geöffnet waren. Diese Öffnungszeiten sind klar geregelt: mindestens an Wochenenden und Feiertagen von 9 bis 21 Uhr, mittwochs und freitags von 14 bis 21 Uhr sowie montags, dienstags und donnerstags von 18 bis 21 Uhr.
Das Apothekengesetz (ApoG) wird entsprechend angepasst, um die neuen Regelungen umzusetzen. § 12b ApoG ermöglicht es Apothekeninhaber, Verträge mit den KVen zu schließen. Die Arzneimittelversorgung kann durch die Hauptapotheke oder durch eine Zweitoffizin erfolgen, falls die Apotheke nicht in unmittelbarer Nähe zur Notdienstpraxis liegt. Diese Zweitoffizin muss jedoch in angemessener Entfernung zur Hauptapotheke liegen und über Lagerräume am Standort der Notdienstpraxis verfügen.
Ein solcher Vertrag muss sicherstellen, dass die Patient der Notdienstpraxis ordnungsgemäß mit Arzneimitteln versorgt und umfassend beraten werden. Die freie Apothekenwahl bleibt erhalten, sodass Patient selbst entscheiden können, welche Apotheke sie zur Einlösung ihrer Verschreibungen aufsuchen.
Sollte kein Vertrag mit einer Apotheke geschlossen werden, dürfen Ärzt der Notfallpraxis selbst Arzneimittel und apothekenpflichtige Medizinprodukte abgeben, jedoch nur in einer Menge, die für den akuten Bedarf ausreicht, beispielsweise für eine dreitägige Versorgung. Damit soll sichergestellt werden, dass Patient auch ohne Apothekenvertrag schnell und angemessen versorgt werden können.
Die Notfallreform der Bundesregierung ist ein bedeutender Schritt zur Verbesserung der Gesundheitsversorgung in Deutschland. Die Einrichtung Integrierter Notfallzentren (INZ) bietet eine zentrale Anlaufstelle für Patient, die schnelle und gezielte medizinische Hilfe benötigen. Durch die Integration von Notaufnahmen und Notdienstpraxen wird die Effizienz gesteigert und die Patientenversorgung optimiert.
Allerdings bringt diese Reform auch Herausforderungen mit sich, insbesondere für die Apotheken. Die zusätzlichen Kosten und der bürokratische Aufwand durch die notwendigen Verträge und Meldewege sind nicht zu unterschätzen. Es ist wichtig, dass die Finanzierung aus dem Nacht- und Notdienstfonds (NNF) reibungslos funktioniert, um Apotheken nicht unnötig zu belasten.
Positiv ist, dass die freie Apothekenwahl erhalten bleibt, wodurch die Entscheidungsfreiheit der Patient gewahrt wird. Die Möglichkeit, dass Ärzt in Notfällen selbst Arzneimittel abgeben dürfen, stellt sicher, dass die Versorgung auch ohne Apothekenvertrag gewährleistet ist.
Insgesamt ist die Notfallreform ein Schritt in die richtige Richtung, um die Notfallversorgung zu verbessern und Patient schneller und effizienter zu helfen. Es bleibt jedoch abzuwarten, wie die Umsetzung in der Praxis funktioniert und ob die geplanten Strukturen tatsächlich die erhofften Verbesserungen bringen.
Falschauskunft kostet Fluggesellschaft 15.000 Euro: Gericht stärkt Verbraucherrechte
Das Landgericht Frankfurt am Main hat am 15. Mai 2024 entschieden, dass eine Fluggesellschaft 15.000 Euro Schadensersatz zahlen muss, weil ihr Callcenter eine falsche Auskunft erteilt hat. Das Urteil (Az. 2-24 O 82/23) betont die Haftung von Fluggesellschaften für fehlerhafte Informationen, die ihren Kunden gegeben werden.
Im vorliegenden Fall hatte der Kläger, ein Reisender, die Fluggesellschaft telefonisch kontaktiert, um sich über die Einreisebestimmungen seines Ziellandes zu informieren. Aufgrund der fehlerhaften Auskunft konnte er seine Reise nicht antreten und erlitt erhebliche finanzielle Verluste. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die Fluggesellschaft für die Falschauskunft verantwortlich ist und verurteilte sie zur Zahlung des Schadensersatzes.
Der Kläger argumentierte, dass er sich auf die Informationen des Callcenters verlassen habe und daher seine Reisepläne entsprechend angepasst hatte. Als er jedoch am Flughafen ankam, stellte sich heraus, dass die Auskünfte des Callcenters falsch waren und er die erforderlichen Dokumente und Voraussetzungen nicht erfüllte. Dies führte dazu, dass er den Flug nicht antreten konnte und zusätzliche Kosten für Unterkunft und Umbuchung entstanden.
Das Landgericht betonte in seinem Urteil die Pflicht der Fluggesellschaften, genaue und verlässliche Informationen zu liefern. Fehlerhafte Auskünfte können schwerwiegende Konsequenzen für die Reisenden haben, die sich auf diese Informationen verlassen. Das Urteil soll auch als Warnung an andere Fluggesellschaften dienen, die Schulung und Informationsprozesse ihrer Mitarbeiter zu verbessern, um ähnliche Vorfälle in Zukunft zu vermeiden.
Das Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main ist ein starkes Signal für den Verbraucherschutz und die Rechenschaftspflicht von Fluggesellschaften. Es unterstreicht die Notwendigkeit präziser und zuverlässiger Informationen, insbesondere bei wichtigen Reisedetails.
Für die betroffenen Reisenden bedeutet dies eine wichtige Absicherung, dass sie sich auf die Auskünfte der Fluggesellschaften verlassen können. Gleichzeitig sollten die Fluggesellschaften dies als Aufforderung sehen, ihre internen Prozesse zu optimieren und sicherzustellen, dass ihre Mitarbeiter umfassend geschult sind, um fehlerhafte Informationen zu vermeiden. Dieses Urteil stärkt das Vertrauen der Verbraucher und fördert eine verantwortungsbewusste Kundenkommunikation.
Flexible Versorgung: Apotheken dürfen bei Lieferengpässen von Kinderarzneimitteln auf Tabletten ausweichen
In Zeiten knapper Lieferungen von Kinderarzneimitteln ermöglicht eine neue Regelung den Apotheken mehr Flexibilität. Wenn auf der Dringlichkeitsliste des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) verzeichnete Arzneimittel nicht verfügbar sind, dürfen Apotheken ohne Rücksprache mit dem Arzt auf alternative Darreichungsformen ausweichen.
Die Dringlichkeitsliste, erstellt gemäß § 129 Absatz 2b SGB V, enthält essenzielle Kinderarzneimittel, die von Lieferengpässen betroffen sein könnten. Apotheken dürfen in solchen Fällen ein nicht lieferbares Medikament durch ein wirkstoffgleiches Präparat ersetzen. Dies kann sowohl ein in der Apotheke hergestelltes Arzneimittel als auch ein Fertigarzneimittel in einer anderen Darreichungsform sein. Ein Austausch des Wirkstoffs bleibt jedoch unzulässig.
Zu den auf der Liste geführten Arzneimitteln gehören unter anderem Kinderantibiotika wie Amoxicillin, Azithromycin, Cefaclor und Clarithromycin sowie die schmerzstillenden und fiebersenkenden Wirkstoffe Ibuprofen und Paracetamol. Beispielsweise können Apotheken bei Nichtverfügbarkeit eines Amoxicillin-haltigen Trockensaftes Tabletten abgeben, sofern dies für das Kind geeignet ist. Ebenso kann bei fehlenden Schmerz- und Fiebersäften auf Zäpfchen ausgewichen oder ein Saft individuell hergestellt werden.
Die aktuelle Dringlichkeitsliste muss stets konsultiert werden, um sicherzustellen, dass das betroffene Arzneimittel aufgeführt ist. Diese Liste wird regelmäßig aktualisiert. Auf dem Rezept muss das Sonderkennzeichen 02567024 der Nichtverfügbarkeit sowie das Kürzel „DL“ (Dringlichkeitsliste) vermerkt werden. Bei individuell hergestellten Rezepturen sind spezielle Sonder-PZN anzugeben. Für Papierrezepte gilt die PZN 18774446 anstelle der üblichen Rezeptur-PZN. Der Gesamtbetrag der Rezeptur wird im Feld Taxe eingetragen. Ausnahmsweise werden keine Z-Daten generiert und kein Hash-Code erstellt. Bei E-Rezepten kommt die PZN 18774452 zum Einsatz.
Diese Regelung ermöglicht den Apotheken, bei Lieferengpässen von Kinderarzneimitteln flexibel und schnell zu reagieren, um eine kontinuierliche Versorgung sicherzustellen.
Die neue Regelung zur flexiblen Abgabe von Kinderarzneimitteln ist ein notwendiger Schritt in Zeiten häufiger Lieferengpässe. Sie stellt sicher, dass die Versorgung unserer Jüngsten nicht unterbrochen wird, und gibt Apotheken das notwendige Vertrauen und die Verantwortung, angemessene Alternativen ohne bürokratische Hürden zu liefern. Dies ist eine praxisnahe Lösung, die den Bedürfnissen von Patienten und Apothekern gleichermaßen gerecht wird.
Neue Leitlinie: Erfolgreiche Strategien gegen wiederkehrende Harnwegsinfektionen
Harnwegsinfektionen (HWI) gehören zu den häufigsten bakteriellen Infektionen und betreffen insbesondere Frauen. Wenn Patienten innerhalb von sechs Monaten mindestens zwei oder innerhalb eines Jahres mindestens drei Harnwegsinfektionen erleiden, spricht man von rezidivierenden Harnwegsinfektionen. Diese wiederkehrenden Infektionen sind nicht nur unangenehm und schmerzhaft, sondern können auch ernsthafte gesundheitliche Komplikationen verursachen. Die kürzlich aktualisierte S3-Leitlinie bietet nun neue Erkenntnisse und Empfehlungen zur Prävention und Behandlung dieser Infektionen.
Eine der zentralen Empfehlungen der Leitlinie lautet: viel trinken. Studien zeigen, dass eine erhöhte Flüssigkeitszufuhr das Risiko für Harnwegsinfektionen deutlich reduzieren kann. Frauen mit einer Vorgeschichte von rezidivierenden Harnwegsinfektionen wird eine tägliche Flüssigkeitsaufnahme von etwa 2,5 Litern, davon mindestens 1,5 Liter Wasser, empfohlen. Diese Menge soll über den Tag verteilt in sechs bis acht Portionen konsumiert werden, um eine konstante Hydration zu gewährleisten.
Neben der Flüssigkeitszufuhr spielen auch Ernährung und Lebensstil eine entscheidende Rolle. Der regelmäßige Verzehr von Beeren-Fruchtsäften und fermentierten Milchprodukten kann das Risiko für Harnwegsinfektionen senken. Ein gesunder Body-Mass-Index (BMI) ist ebenfalls wichtig, da Übergewicht das Risiko für HWI erhöht. Betroffene sollten zudem chronische Verstopfung vermeiden und eine sitzende Lebensweise reduzieren.
Sexuelle Aktivität und Hygiene sind weitere relevante Faktoren. Die Nutzung von Kondomen ohne Spermizide und das Vermeiden von Diaphragmen können das Risiko senken. Die Leitlinie empfiehlt zudem das Immunprophylaktikum Uro-Vaxom® (OM-89), das die lokale Immunantwort in den Harnwegen stimuliert. D-Mannose, eine Zuckerart, könnte ebenfalls helfen, obwohl die Datenlage hierzu gemischt ist. Cranberry-Produkte könnten bei bestimmten Personengruppen hilfreich sein, während pflanzliche Präparate wie Angocin® Anti Infekt N ebenfalls positive Effekte zeigen könnten.
Die Leitlinie hebt hervor, dass eine Kombination aus verhaltensbezogenen Maßnahmen, Ernährungsumstellungen und medikamentöser Therapie die Häufigkeit von Harnwegsinfektionen deutlich reduzieren kann. Betroffene sollten sich ausführlich informieren und gemeinsam mit ihrem Arzt die für sie passende Präventionsstrategie entwickeln.
Rezidivierende Harnwegsinfektionen sind eine erhebliche Belastung für viele Menschen, vor allem für Frauen. Die jüngst aktualisierte S3-Leitlinie bietet wertvolle Hinweise, wie Betroffene diese unangenehmen und potenziell gefährlichen Infektionen verhindern können. Die Empfehlung, viel zu trinken, zeigt einmal mehr, dass oft einfache, natürliche Maßnahmen große Wirkung haben können. Eine ausreichende Flüssigkeitszufuhr, kombiniert mit gezielten Ernährungs- und Lebensstiländerungen, kann das Infektionsrisiko erheblich senken.
Es ist jedoch wichtig, dass Betroffene nicht nur auf eine Maßnahme setzen, sondern einen ganzheitlichen Ansatz verfolgen. Präventionsstrategien sollten individuell angepasst und regelmäßig überprüft werden. Die positive Wirkung von Beeren-Fruchtsäften und fermentierten Milchprodukten, die Vermeidung von Übergewicht und die korrekte Hygiene nach dem Stuhlgang sind ebenso wichtige Bausteine wie die Nutzung von Immunprophylaktika und pflanzlichen Präparaten.
Die Datenlage zu manchen Präparaten, wie D-Mannose und Cranberry-Produkten, ist zwar gemischt, doch ihre Anwendung kann sinnvoll sein, wenn sie Teil eines umfassenden Präventionskonzepts sind. Zukünftige Studien werden hoffentlich noch klarere Ergebnisse liefern, um den Betroffenen die bestmöglichen Empfehlungen an die Hand zu geben.
Letztlich muss jeder Betroffene in Absprache mit seinem Arzt die für ihn optimale Strategie entwickeln. Die S3-Leitlinie bietet hierfür eine wertvolle Orientierung, doch die individuelle Anpassung bleibt der Schlüssel zum Erfolg. Prävention ist immer besser als Behandlung – und bei rezidivierenden Harnwegsinfektionen ist dies besonders wahr. Ein ganzheitlicher Ansatz, der auf wissenschaftlichen Erkenntnissen basiert und individuell angepasst wird, bietet die besten Chancen auf eine langfristige Verbesserung der Lebensqualität.
Studie vergleicht Chlortalidon und Hydrochlorothiazid bei Hypertonie: Ergebnisse zeigen differenzierte Wirksamkeit
Eine neue Studie hat die Wirksamkeit der Thiazid-Diuretika Chlortalidon und Hydrochlorothiazid (HCT) bei der Prävention kardiovaskulärer Ereignisse untersucht. Das "Diuretic Comparison Project" aus dem Jahr 2022 umfasste 13.523 Patienten über 65 Jahre mit arterieller Hypertonie. Die Teilnehmer erhielten entweder Hydrochlorothiazid oder Chlortalidon, und der primäre Endpunkt umfasste Schlaganfall, Myokardinfarkt, Krankenhauseinweisungen aufgrund von Herzinsuffizienz, instabile Angina pectoris mit notfallmäßiger Revaskularisierung oder Tod durch andere Ursachen als Krebs.
Die Ergebnisse nach einem medianen Follow-up von 2,4 Jahren zeigten, dass beide Regime bis auf eine wichtige Ausnahme gleichwertig waren. Bei Patienten, die bereits einen Myokardinfarkt oder Schlaganfall erlitten hatten, war die Ereignisrate unter Chlortalidon geringer als unter Hydrochlorothiazid. Konkret trat bei 14,3% der Patienten unter Chlortalidon ein Ereignis des primären Endpunkts auf, verglichen mit 19,4% unter Hydrochlorothiazid (Hazard Ratio [HR] = 0,73; 95%-Konfidenzintervall [95%-KI] = 0,7 – 0,94; p = 0,01).
Für Patienten ohne diese Vorerkrankungen zeigte sich ein leicht unterschiedliches Bild: 9,9% der Patienten unter Chlortalidon erreichten den primären Endpunkt, während es unter Hydrochlorothiazid 8,9% waren (HR = 1,12; 95%-KI = 1,00 – 1,26; p = 0,054). Hypokaliämie, also erniedrigte Kalium-Spiegel, trat häufiger bei Patienten ohne Myokardinfarkt oder Schlaganfall in der Vorgeschichte auf, und zwar bei 4,9% unter Chlortalidon gegenüber 3,4% unter Hydrochlorothiazid. Bei Patienten mit diesen Vorerkrankungen gab es keine signifikanten Unterschiede in der Häufigkeit von Hypokaliämie zwischen den beiden Behandlungen.
Diese Ergebnisse deuten darauf hin, dass Chlortalidon für Patienten mit einer Vorgeschichte von Myokardinfarkt oder Schlaganfall vorzuziehen ist, während Hydrochlorothiazid für Patienten ohne diese Vorerkrankungen möglicherweise vorteilhafter ist. Die differenzierte Betrachtung der individuellen Krankengeschichte spielt somit eine entscheidende Rolle bei der Wahl des geeigneten Diuretikums zur Prävention kardiovaskulärer Ereignisse.
Die Ergebnisse des "Diuretic Comparison Project" werfen ein wichtiges Licht auf die differenzierte Anwendung von Chlortalidon und Hydrochlorothiazid in der Behandlung von arterieller Hypertonie. Es zeigt sich einmal mehr, dass die individuelle Krankengeschichte entscheidend für die Wahl der richtigen Therapie ist. Während Chlortalidon für Patienten mit einer Vorgeschichte von Myokardinfarkt oder Schlaganfall klar die bessere Wahl zu sein scheint, bietet Hydrochlorothiazid Vorteile für diejenigen ohne solche Vorerkrankungen. Dies unterstreicht die Notwendigkeit einer personalisierten Medizin, die sich an den spezifischen Bedürfnissen und gesundheitlichen Voraussetzungen jedes einzelnen Patienten orientiert. Nur so lässt sich eine optimale Prävention kardiovaskulärer Ereignisse erreichen und die Lebensqualität der Betroffenen nachhaltig verbessern.
Ulcus cruris venosum: Fortschritte und Herausforderungen in der Behandlung chronischer Wunden
Das Ulcus cruris venosum, besser bekannt als "offenes Bein", stellt die schwerste Ausprägung der chronisch venösen Insuffizienz (CVI) dar. Diese Erkrankung, die weltweit eine Prävalenz von 0,15 bis 0,3% aufweist und bei Senioren über 80 Jahren auf etwa 2% ansteigt, ist das Ergebnis von Rückflussstörungen des venösen Blutes. Dies führt zu tiefen, nässenden Wunden am Unterschenkel, die häufig an der Unterschenkelinnenseite auftreten. Die zugrunde liegende Pathophysiologie beinhaltet insuffiziente Venenklappen, die den Blutstrom nicht in eine Richtung begrenzen können, was zu venösem Reflux, erhöhtem venösen Druck und entzündlichen Prozessen führt.
Zu den klinischen Zeichen der CVI gehören Ödeme, Stauungsdermatitis, Hyperpigmentierungen, Atrophie blanche und Lipodermatosklerose. Die Risikofaktoren umfassen fortgeschrittenes Alter, Übergewicht, eine positive Familienanamnese und frühere tiefe Venenthrombosen. Nach der Abheilung liegt die Rezidivrate bei bis zu 70%.
Medikamente wie Anagrelid, Leflunomid und Methotrexat können die Heilung beeinträchtigen, während Hydroxycarbamid, ein bei chronisch myeloischer Leukämie eingesetztes Medikament, deutlich mit der Entstehung von Ulzera in Verbindung gebracht wird. Auch bestimmte Arzneimittel wie orale Kontrazeptiva und Hormonersatztherapien erhöhen das Risiko für venöse Thromboembolien.
Die Behandlung des Ulcus cruris venosum setzt sich aus einer Kompressionstherapie und einer individuell angepassten Wundbehandlung zusammen. Kompressionsstrümpfe, adaptive Kompressionssysteme und phlebologische Kompressionsverbände sind essenziell, um den venösen Rückfluss zu unterstützen. Regelmäßige Bewegung und physiotherapeutische Maßnahmen fördern die Wirksamkeit der Kompressionstherapie.
Die Wundbehandlung umfasst die Reinigung der Wunde mit sterilen Mullkompressen und Wundspüllösungen sowie den Einsatz von Wundauflagen, die ein feuchtes Milieu aufrechterhalten. Superabsorbierende Wundauflagen und Polyurethanschaumverbände sind besonders geeignet. Infizierte Wunden erfordern antiseptische Lösungen und Wundauflagen, die Exsudat effektiv aufnehmen.
Ibuprofen-haltige Wundauflagen können Schmerzen lindern, während Kohlekompressen bei starker Geruchsbildung helfen. Tiefe Wunden werden mit Alginatbasis-Wundfüllern ausgelegt, um die Bildung von Hohlräumen zu verhindern.
Insgesamt erfordert die Behandlung des Ulcus cruris venosum eine sorgfältige Kombination aus Kompressionstherapie, Bewegung und individuell angepasster Wundversorgung. Die Berücksichtigung von Risikofaktoren und potenziellen Medikamentenwirkungen ist entscheidend, um Rezidive zu vermeiden und die Lebensqualität der Patienten zu verbessern.
Die Behandlung des Ulcus cruris venosum ist eine Herausforderung, die eine sorgfältige und umfassende Herangehensweise erfordert. Die Kombination aus Kompressionstherapie und individuell angepasster Wundversorgung bietet die besten Chancen auf Heilung und Linderung der Beschwerden. Es ist ermutigend zu sehen, dass die Medizin Fortschritte in der Behandlung dieser schwerwiegenden Erkrankung macht, doch die Herausforderung bleibt groß.
Die hohe Rezidivrate von bis zu 70% nach Abheilung zeigt, wie wichtig es ist, die zugrunde liegenden Ursachen anzugehen und eine langfristige Betreuung der Patienten sicherzustellen. Regelmäßige Bewegung und physiotherapeutische Maßnahmen sind entscheidend, um die Muskelvenenpumpe zu aktivieren und den venösen Rückfluss zu unterstützen. Es liegt in der Verantwortung des medizinischen Personals, Patienten umfassend zu beraten und sie zu ermutigen, aktiv an ihrer Genesung mitzuwirken.
Besonders besorgniserregend ist der Einfluss bestimmter Medikamente auf die Heilung von Ulzera. Hier bedarf es weiterer Forschung, um sichere und effektive Behandlungsstrategien zu entwickeln. Die Patienten sollten über die möglichen Risiken aufgeklärt und alternative Therapien in Erwägung gezogen werden.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Behandlung des Ulcus cruris venosum zwar komplex und langwierig ist, jedoch mit der richtigen Herangehensweise und Betreuung signifikante Verbesserungen erzielt werden können. Ein multidisziplinärer Ansatz, der medizinische, physiotherapeutische und patientenorientierte Maßnahmen vereint, bietet die besten Chancen auf eine erfolgreiche Heilung und eine verbesserte Lebensqualität für die Betroffenen.
Vitaminmangel: Die unsichtbare Gefahr - Wann Vorsorge wirklich sinnvoll ist
In Deutschland gehören die Bestimmung der Blutwerte für Vitamin D, Vitamin B12, Folsäure und Vitamin A zu den häufigsten individuellen Gesundheitsleistungen (IGeL). Vitamine sind essenziell für zahlreiche Stoffwechselprozesse im Körper, und ein Mangel kann schwerwiegende gesundheitliche Folgen haben. Dennoch bleibt die regelmäßige Überprüfung dieser Werte meist auf Verdachtsfälle beschränkt, bei denen die Kosten von den Krankenkassen übernommen werden.
Vitamin D, eine Gruppe fettlöslicher Vitamine, spielt eine Schlüsselrolle im Calciumhaushalt und der Mineralisierung der Knochen. Es wird hauptsächlich durch Sonnenlicht in der Haut gebildet, während nur ein kleiner Teil durch die Nahrung aufgenommen wird. Besonders im Winter oder bei Personen mit eingeschränkter Mobilität kann ein Mangel auftreten, der zu Knochenschmerzen, Muskelschwäche und erhöhter Infektanfälligkeit führt. Normale Serumspiegel liegen zwischen 20 und 50 ng/ml, und die Bestimmung erfolgt häufig bei Verdacht auf Mangelzustände.
Vitamin B12, auch bekannt als Cobalamin, ist für die Zellteilung, DNA-Synthese und Blutbildung von zentraler Bedeutung. Es kommt ausschließlich in tierischen Lebensmitteln vor, weshalb Veganer und Vegetarier besonders anfällig für einen Mangel sind. Niedrige Werte können zu Blutarmut, Nervenschäden und kognitiven Beeinträchtigungen führen. Die Normwerte im Serum liegen zwischen 210 und 910 pg/ml.
Folsäure, früher als Vitamin B9 bekannt, ist ebenfalls wichtig für die DNA-Synthese und Zellteilung. Ein Mangel kann zu Blutarmut und Verdauungsstörungen führen und ist besonders während der Schwangerschaft von Bedeutung, um Neuralrohrdefekte beim Fötus zu verhindern. Normale Serumspiegel liegen zwischen 3 und 15 ng/ml.
Vitamin A ist für die Gesundheit der Haut, Haare und Augen sowie für den Sehvorgang und die Genexpression wichtig. Ein Mangel, der in Entwicklungsländern weit verbreitet ist, kann zu Nachtblindheit und erhöhten Infektanfälligkeiten führen. In Deutschland ist ein Mangel selten, doch bei Verdacht auf Malabsorption oder Überdosierung kann eine Bestimmung sinnvoll sein. Kritisch niedrige Werte liegen unter 0,1 mg/l, während toxische Spiegel ab 1,4 mg/l beginnen.
Die Plattform IGeL-Monitor des Medizinischen Dienstes Bund hat den Nutzen der Vitamin-D-Untersuchung als unklar bewertet, während Vitamin-B12-Tests zu den häufigsten Selbstzahlerleistungen gehören. Die Laborkosten für die Bestimmung der Vitaminspiegel variieren und beinhalten zusätzliche Gebühren für ärztliche Beratung und Blutentnahme.
Die Bestimmung von Vitaminspiegeln im Blut ist ein zweischneidiges Schwert. Einerseits sind Vitamine unerlässlich für unsere Gesundheit, und ein Mangel kann schwerwiegende Folgen haben. Andererseits ist die routinemäßige Untersuchung ohne konkreten Verdacht oft umstritten und wird als individuelle Gesundheitsleistung (IGeL) auf eigene Kosten angeboten.
Gerade in Zeiten, in denen die Selbstoptimierung Hochkonjunktur hat, greifen viele Menschen zu Nahrungsergänzungsmitteln, oft ohne vorherige Rücksprache mit einem Arzt. Dies kann zu Überdosierungen führen, die ebenfalls gesundheitsschädlich sein können. Ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Vorsorge und Übervorsorge zu finden, ist daher entscheidend.
Es ist wichtig, dass die medizinische Gemeinschaft und die Patienten gemeinsam abwägen, wann eine Untersuchung wirklich notwendig ist. Eine fundierte Beratung und gezielte Diagnostik sind essenziell, um die richtige Balance zu finden. Nur so können wir sicherstellen, dass wir unsere Gesundheit effektiv schützen, ohne uns unnötigen und potenziell schädlichen Behandlungen auszusetzen.
Letztendlich sollten wir uns darauf besinnen, dass eine ausgewogene Ernährung und ein gesunder Lebensstil die besten Präventivmaßnahmen gegen Vitaminmangel sind. Die Natur bietet uns alles, was wir brauchen – es liegt an uns, es sinnvoll zu nutzen.
Von Engin Günder, Fachjournalist
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