ApoRisk® auf Facebook ApoRisk® auf Twitter
  • 29.07.2024 – Unterhaltsanspruch bis zum Ende der Erstausbildung
    29.07.2024 – Unterhaltsanspruch bis zum Ende der Erstausbildung
    SICHERHEIT | Medienspiegel & Presse | In Deutschland sind Eltern gesetzlich verpflichtet, ihren Kindern Unterhalt zu zahlen, bis diese eine erste berufliche Qualifikation erlangt ...

Für Sie gelesen

Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:

ApoRisk® Nachrichten - SICHERHEIT:


SICHERHEIT | Medienspiegel & Presse |

Unterhaltsanspruch bis zum Ende der Erstausbildung

 

Eltern haften für ihre Kinder bei fortgesetzter, fachlich zusammenhängender Weiterbildung

In Deutschland sind Eltern gesetzlich verpflichtet, ihren Kindern Unterhalt zu zahlen, bis diese eine erste berufliche Qualifikation erlangt haben. Diese Verpflichtung umfasst sowohl eine Lehre als auch ein Studium. Besonders relevant wird diese Regelung, wenn sich das Kind nach einer abgeschlossenen Berufsausbildung für ein darauf aufbauendes Studium entscheidet. Voraussetzung für die Fortdauer des Unterhaltsanspruchs ist, dass ein fachlicher Zusammenhang zwischen der Lehre und dem anschließenden Studium besteht.


Diese Regelung wird durch verschiedene Urteile des Bundesgerichtshofs (BGH) gestützt. Der Grundgedanke dahinter ist, dass eine nahtlose Weiterbildung im Interesse des Kindes und der Gesellschaft liegt. Junge Menschen sollen die Möglichkeit haben, ihre beruflichen Ziele zu verwirklichen und somit besser in den Arbeitsmarkt integriert werden.

Ein Beispiel hierfür ist ein/e Auszubildende/r im Bereich IT, die/der sich nach Abschluss der Ausbildung für ein Informatikstudium entscheidet. Da hier ein klarer fachlicher Zusammenhang besteht, bleibt der Unterhaltsanspruch gegenüber den Eltern bestehen.

Die Höhe des Unterhalts richtet sich nach der Düsseldorfer Tabelle, die jährlich angepasst wird und als Richtlinie für die Berechnung dient. Die Tabelle berücksichtigt das Einkommen der Eltern sowie die Anzahl der unterhaltspflichtigen Kinder und gibt eine Orientierung, wie viel Unterhalt monatlich gezahlt werden muss. Eltern können sich jedoch weigern, Unterhalt zu zahlen, wenn das Kind bereits eine ausreichende berufliche Qualifikation erworben hat und in der Lage ist, selbst für seinen Lebensunterhalt aufzukommen. Dies wird ebenfalls durch Gerichtsurteile gestützt, die klarstellen, dass die Unterhaltspflicht endet, sobald das Kind finanziell eigenständig ist.

Ein weiterer Aspekt ist die Pflicht der Kinder, sich ernsthaft und zielstrebig ihrer Ausbildung zu widmen. Sollte ein Kind die Ausbildung mutwillig verlängern oder das Studium häufig wechseln, kann dies Auswirkungen auf den Unterhaltsanspruch haben. Eltern haben das Recht, in solchen Fällen eine Überprüfung der Zahlungspflicht zu verlangen.

In der Praxis führt diese Regelung immer wieder zu Streitigkeiten zwischen Eltern und Kindern, besonders wenn es um die Definition der "Erstausbildung" geht. Häufig müssen Gerichte entscheiden, ob eine Weiterbildung noch zur Erstausbildung zählt oder bereits darüber hinausgeht.

Insgesamt fördert die aktuelle Gesetzgebung die Bildung und berufliche Qualifikation der jungen Generation, was langfristig der gesamten Gesellschaft zugutekommt. Eine Anpassung und Überprüfung der Regelungen im Hinblick auf sich verändernde Bildungswege und Berufsbilder bleibt jedoch unerlässlich, um die Balance zwischen Unterstützung und Eigenverantwortung zu wahren.


Kommentar:

Die Pflicht der Eltern, ihre Kinder bis zum Abschluss einer Erstausbildung finanziell zu unterstützen, ist eine logische und gerechte Regelung. Sie gewährleistet, dass junge Erwachsene die notwendige Bildung erhalten, um erfolgreich ins Berufsleben zu starten. Besonders in einer Wissensgesellschaft, in der eine fundierte Ausbildung entscheidend für die berufliche Zukunft ist, kommt dieser Unterstützung eine besondere Bedeutung zu.

Allerdings birgt diese Regelung auch Herausforderungen. Eltern, die selbst finanziellen Belastungen ausgesetzt sind, können die zusätzlichen Unterhaltszahlungen als schwerwiegend empfinden. Zudem stellt sich die Frage, wann genau die Eigenständigkeit des Kindes beginnt und wie lange die Eltern in der Pflicht bleiben sollen. Die klare Abgrenzung zwischen einer sinnvollen Weiterbildung und einer übermäßigen Verlängerung der Ausbildungszeit ist nicht immer einfach.

Es ist daher wichtig, dass sowohl Eltern als auch Kinder verantwortungsvoll mit dieser Regelung umgehen. Eltern sollten ihre Kinder motivieren, zielstrebig und effizient ihre Ausbildung zu absolvieren. Kinder wiederum sollten die Unterstützung der Eltern als Chance begreifen und nicht als Selbstverständlichkeit.

Insgesamt fördert die aktuelle Gesetzgebung die Bildung und berufliche Qualifikation der jungen Generation, was langfristig der gesamten Gesellschaft zugutekommt. Eine Anpassung und Überprüfung der Regelungen im Hinblick auf sich verändernde Bildungswege und Berufsbilder bleibt jedoch unerlässlich, um die Balance zwischen Unterstützung und Eigenverantwortung zu wahren.

Von Engin Günder, Fachjournalist

 

Zurück zur Übersicht

Kontakt
Jetzt Ihr persönliches Angebot anfordern!
Rückrufservice
Gerne rufen wir Sie zurück!
Suche
  • Die Versicherung mit Konzept
    Die Versicherung mit Konzept
    PharmaRisk® OMNI | Für alles gibt es eine Police - wir haben eine Police für alles.

Wir kennen Ihr Geschäft, und das garantiert Ihnen eine individuelle und kompetente Beratung.

Sie haben einen Beruf gewählt, der weit mehr als reine Erwerbstätigkeit ist. Sie verfolgen im Dienste der Bevölkerung hohe ethische Ziele mit Energie, fachlicher Kompetenz und einem hohen Maß an Verantwortung. Um sich voll auf Ihre Aufgabe konzentrieren zu können, erwarten Sie die optimale Absicherung für die Risiken Ihrer Berufsgruppe.

Sie suchen nach Möglichkeiten, Ihre hohen Investitionen zu schützen und streben für sich und Ihre Angehörigen nach einem angemessenen Lebensstandard, auch für die Zukunft.

  • Die PharmaRisk® FLEX
    Die PharmaRisk® FLEX
    Eine flexible Versicherung für alle betrieblichen Gefahren
Nutzen Sie unsere Erfahrung und rufen Sie uns an

Unter der kostenfreien Telefonnummer 0800. 919 0000 oder Sie faxen uns unter 0800. 919 6666, besonders dann, wenn Sie weitere Informationen zu alternativen Versicherern wünschen.

Mit der ApoRisk® FirmenGruppe steht Ihnen ein Partner zur Seite, der bereits viele Apothekerinnen und Apotheker in Deutschland zu seinen Kunden zählen darf. Vergleichen Sie unser Angebot und Sie werden sehen, es lohnt sich, Ihr Vertrauen dem Versicherungsspezialisten für Ihren Berufsstand zu schenken.

  • Die PharmaRisk® CYBER
    Die PharmaRisk® CYBER
    Eine einzige Versicherung für alle Internetrisiken