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  • 22.07.2024 – Apotheken-Nachrichten von heute - Update: Reformen und Schließungen sorgen für Unsicherheit
    22.07.2024 – Apotheken-Nachrichten von heute - Update: Reformen und Schließungen sorgen für Unsicherheit
    APOTHEKE | Medienspiegel & Presse | Der Entwurf des Apothekenreformgesetzes (ApoRG) sorgt für hitzige Debatten. Ulrich Laut, Hauptgeschäftsführer der Landesapothekerkammer...

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ApoRisk® Nachrichten - APOTHEKE:


APOTHEKE | Medienspiegel & Presse |

Apotheken-Nachrichten von heute - Update: Reformen und Schließungen sorgen für Unsicherheit

 

Drohende Lockerung des Fremdbesitzverbots und steigende Apothekenschließungen belasten den Sektor

Der Entwurf des Apothekenreformgesetzes (ApoRG) sorgt für hitzige Debatten. Ulrich Laut, Hauptgeschäftsführer der Landesapothekerkammer Hessen, warnt, dass das Fremdbesitzverbot für Apotheken faktisch aufgehoben werden könnte, obwohl Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) mehrfach betont hat, daran festhalten zu wollen. Die aktuelle Entwicklung ist besorgniserregend: Seit Jahresbeginn mussten 283 Apotheken schließen, was die Gesamtzahl auf nur noch 17.288 reduziert. Besonders alarmierend ist, dass keiner der 17 Kammerbezirke einen Zuwachs verzeichnen konnte. Experten befürchten, dass diese Reform die Tür für große Konzerne öffnet und das Apothekensterben weiter beschleunigt. Parallel dazu verschärft der Kabinettsentwurf zur Notfallreform die Regeln für Versorgungsapotheken, um die Medikamentenversorgung in Notfällen zu optimieren. Diese Veränderungen könnten die Landschaft der Apotheken in Deutschland nachhaltig verändern.

 

Apothekenreform: Droht der Fremdbesitz durch die Hintertür?

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hat mehrfach betont, dass er am Fremdbesitzverbot für Apotheken festhalten möchte. Doch der Entwurf des Apothekenreformgesetzes (ApoRG) könnte dieses Verbot de facto aufheben, warnt Ulrich Laut, Hauptgeschäftsführer der Landesapothekerkammer Hessen.

Im aktuellen Gesetzentwurf ist vorgesehen, dass pharmazeutisch-technische Assistenten (PTA) vorübergehend eine Apotheke leiten dürfen, sofern ein approbierter Apotheker aus dem Filialverbund digital zugeschaltet werden kann. Aus Sicht von Ulrich Laut ändert diese Option der Videokonferenz jedoch nichts an der Tatsache, dass die tatsächliche Leitung der Apotheke durch anderes Personal erfolgt.

„Die Entscheidung, wann ein Apotheker hinzugezogen wird, liegt dann in der Verantwortung des pharmazeutischen Personals“, erklärt Laut. „Dies bedeutet, dass zunächst ein Problem erkannt und nicht gelöst werden muss, bevor ein Apotheker hinzugezogen wird. Wird das Problem jedoch nicht erkannt, erfolgt keine Konsultation.“ Laut ist skeptisch, dass die Notwendigkeit einer Konsultation in jedem Einzelfall durch ein Qualitätsmanagementsystem erfasst werden kann.

Derzeit ist die körperliche Anwesenheit eines Apothekers Voraussetzung für den Betrieb einer Apotheke. Verstöße gegen diese Regelung werden gemäß § 36 Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO) mit Bußgeldern geahndet. Wenn der Gesetzgeber dieses Verhalten nun straffrei stellen und sogar erlauben möchte, bedarf es laut Laut einer fundierten Begründung. Juristisch ausgedrückt: Der Gesetzgeber hat eine Darlegungspflicht.

Erlaubt der Gesetzgeber den Betrieb ohne approbierten Apotheker, müsste er erklären, warum dies nicht auch langfristig möglich sein soll. Hier steht die Verhältnismäßigkeit des Eingriffs in das verfassungsrechtliche Grundrecht auf Berufsfreiheit (Artikel 12 GG) des pharmazeutischen Personals zur Debatte. Laut betont, dass das pharmazeutische Personal einen Anspruch darauf hat, das Vertretungsrecht dauerhaft auszuüben, wenn es grundsätzlich besteht.

Der Kammerjurist verweist auch auf § 2 Abs. 6 ApBetrO, der es Apothekenleitern bereits erlaubt, sich bis zu vier Wochen im Jahr von einem Apotheker-Assistenten oder Pharmazieingenieur vertreten zu lassen. Diese Vorschrift hat einen Ausnahmecharakter, erkennbar an der zeitlichen Begrenzung und der Anzeigepflicht gegenüber der Behörde. Da diese Berufsbilder nicht mehr ausgebildet werden, wird dieses Thema irgendwann irrelevant. Hier hat der Gesetzgeber einen Kompromiss gefunden, so Laut.

Wird pharmazeutischem Personal dauerhaft gestattet, eine Apotheke zu betreiben, entfällt laut Laut der Berufsträgervorbehalt. Nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) könnte dann jeder eine Betriebserlaubnis erhalten, der entsprechendes Personal beschäftigt. Dies würde in der Praxis zur Einführung des Fremdbesitzes führen.

Laut warnt zudem vor einer „Strahlungswirkung“ auf Krankenhausapotheken, die dann ebenfalls ohne Approbation betrieben werden dürften, was zu einer generellen Entwertung der Berufsausübung von Apothekern führen könnte. Dies könnte auch staatliche Ausbildungsbudgets betreffen, etwa durch eine Reduktion der Studienplätze oder eine Verlagerung der Ausbildung an Fachhochschulen.

Ulrich Laut fasst zusammen: „Das temporäre Betreiben einer Apotheke ohne die körperliche Anwesenheit eines Apothekers könnte letztlich dazu führen, dass Apotheken durch pharmazeutisches Personal oder Dritte, die entsprechendes Personal beschäftigen, betrieben werden dürfen.“ Die Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA) müsse alles unternehmen, um dies zu verhindern, insbesondere unter Berücksichtigung des Gutachtens des ehemaligen Verfassungsrichters Udo Di Fabio.

Der Entwurf des Apothekenreformgesetzes (ApoRG) bringt tiefgreifende Änderungen mit sich, die die deutsche Apothekenlandschaft grundlegend verändern könnten. Auf den ersten Blick scheint die vorübergehende Vertretung durch PTA unter digitaler Aufsicht eines Apothekers eine praktische Lösung zu sein, um Personalengpässe zu überbrücken. Doch wie Ulrich Laut zutreffend feststellt, könnte diese Regelung weitreichende Konsequenzen haben.

Es ist verständlich, dass in Zeiten des Fachkräftemangels nach flexiblen Lösungen gesucht wird. Dennoch darf die Qualität der pharmazeutischen Versorgung nicht unter pragmatischen Ansätzen leiden. Apotheker spielen eine unverzichtbare Rolle in der Gesundheitsversorgung, und ihre physische Präsenz garantiert die Sicherheit und Qualität der Arzneimittelabgabe.

Die Möglichkeit, Apotheken ohne die direkte Anwesenheit eines Apothekers zu betreiben, wirft auch verfassungsrechtliche Fragen auf. Das Grundrecht auf freie Berufsausübung für PTA steht im Konflikt mit dem Schutz des Berufsstandes der Apotheker. Eine dauerhafte Vertretungsregelung könnte den Beruf des Apothekers entwerten und langfristig zu einem Fachkräftemangel führen, da die Attraktivität des Berufs sinken könnte.

Zudem ist die Einführung des Fremdbesitzes durch die Hintertür ein nicht zu unterschätzendes Risiko. Wenn jeder, der entsprechendes Personal beschäftigt, eine Apotheke betreiben kann, öffnet dies Tür und Tor für Investoren, deren primäres Ziel möglicherweise nicht die Gesundheitsversorgung, sondern der Profit ist. Dies könnte die Unabhängigkeit und Integrität der Apotheken gefährden.

Letztlich muss der Gesetzgeber einen sorgfältigen Balanceakt vollführen. Einerseits gilt es, die Apotheken zukunftsfähig und flexibel zu gestalten, andererseits dürfen essentielle Standards nicht geopfert werden. Eine fundierte und transparente Begründung der geplanten Änderungen sowie eine umfassende Diskussion unter Einbeziehung aller relevanten Akteure sind unerlässlich, um die beste Lösung für die Zukunft der Apotheken und die Gesundheit der Bevölkerung zu finden.

 

Apothekensterben beschleunigt sich: 283 Schließungen in nur sechs Monaten

Das Apothekensterben in Deutschland beschleunigt sich weiter. Seit Jahresbeginn wurden im gesamten Bundesgebiet 283 Apotheken geschlossen. Zum 30. Juni 2024 gab es in Deutschland noch 17.288 Apotheken, was einen signifikanten Rückgang von 283 Apotheken im Vergleich zum Jahresbeginn darstellt. Keiner der 17 Kammerbezirke verzeichnete im ersten Halbjahr einen Zuwachs an Apotheken.

Nordrhein-Westfalen, das bevölkerungsreichste Bundesland, ist besonders betroffen. Dort haben seit Jahresbeginn 68 Apotheken geschlossen, wodurch nur noch 3.651 Apotheken zur Versorgung der Bevölkerung bereitstehen. Diese verteilen sich auf 1.969 Apotheken im Kammerbezirk Nordrhein und 1.682 in Westfalen-Lippe. Auch im Norden Deutschlands sind die Auswirkungen deutlich spürbar. Niedersachsen verlor im ersten Halbjahr 23 Apotheken und hat nun noch 1.687 Betriebsstätten. In Schleswig-Holstein schlossen acht Apotheken, sodass noch 574 Apotheken die Arzneimittelversorgung sicherstellen.

In Mecklenburg-Vorpommern sank die Zahl der Apotheken um eine auf nunmehr 365. Im Süden Deutschlands zeigt sich ein ähnliches Bild. Bayern verlor in den vergangenen sechs Monaten 41 Apotheken und hat jetzt noch 2.744 Betriebsstätten. In Baden-Württemberg ging die Zahl der Apotheken ebenfalls um 41 zurück, auf nunmehr 2.225. In Hessen sank die Zahl der Apotheken um 26 auf nun 1.324. Das Saarland verlor drei Apotheken und zählt jetzt noch 260 Apotheken.

Die östlichen Bundesländer sind ebenfalls betroffen. Sachsen verzeichnete einen Rückgang um 16 Apotheken und hat nun noch 891. In Brandenburg sank die Zahl der Apotheken um fünf auf 543. Sachsen-Anhalt hat jetzt 558 Apotheken, zwei weniger als zu Jahresbeginn. Thüringen verlor fünf Apotheken und hat jetzt noch 490 Betriebsstätten.

Auch in den Stadtstaaten setzt sich der Trend fort. Berlin verlor 13 Apotheken und hat jetzt noch 702. In Hamburg ging die Zahl der Apotheken um sechs auf 363 zurück. Bremen verzeichnete einen Rückgang um fünf Apotheken, sodass nun noch 125 Apotheken die Versorgung übernehmen.

Mit insgesamt 283 Apothekenschließungen in den ersten sechs Monaten des Jahres 2024 hat sich das Apothekensterben im Vergleich zu den Vorjahren beschleunigt. Im ersten Halbjahr 2023 wurden 238 Apotheken geschlossen, im gleichen Zeitraum 2022 waren es 205. Die Apothekendichte in Deutschland liegt nun bei nur noch 21 Apotheken pro 100.000 Einwohner, weit unter dem Durchschnitt der Europäischen Union, der bei 32 Apotheken liegt.

Jan-Niklas Francke, Vorsitzender des Apothekerverbands Rheinland-Pfalz, sieht die Hauptursache des Apothekensterbens in der Unterfinanzierung der Apotheken. Die gesetzlich festgelegte Apothekenvergütung wurde zuletzt 2013 um 3 Prozent erhöht. Seitdem sind die Inflation um knapp 30 Prozent und die Betriebskosten der Apotheken um rund 60 Prozent gestiegen. Diese Diskrepanz führt zu erheblichen finanziellen Schwierigkeiten für viele Apotheken. Die geplante Apothekenreform verunsichert zusätzlich viele Betreiber, was bereits jetzt verheerende Auswirkungen hat. In Rheinland-Pfalz gab es im ersten Halbjahr 2024 keine Neugründungen, während gleichzeitig 20 Apotheken schließen mussten. Aktuell versorgen noch 832 Apotheken die Bevölkerung in Rheinland-Pfalz.

Das beschleunigte Apothekensterben in Deutschland ist ein Alarmsignal, das nicht länger ignoriert werden kann. Mit 283 Schließungen allein im ersten Halbjahr 2024 erreicht diese Entwicklung eine neue Dramatik. Die Folgen sind für die Bürgerinnen und Bürger, insbesondere in ländlichen Regionen, fatal: Die wohnortnahe Versorgung mit Arzneimitteln ist gefährdet, längere Wege und Wartezeiten werden zur Norm.

Die Ursachen für diese besorgniserregende Entwicklung sind vielfältig, doch ein zentraler Faktor ist die unzureichende finanzielle Unterstützung der Apotheken. Die seit über einem Jahrzehnt stagnierende Apothekenvergütung steht in krassem Gegensatz zur rasanten Kostensteigerung durch Inflation und gestiegene Betriebskosten. Es ist unverständlich, dass die Politik diese Diskrepanz bislang ignoriert hat.

Jan-Niklas Francke bringt es auf den Punkt: Ohne faire Rahmenbedingungen und eine angemessene Vergütung sind die Apotheken nicht überlebensfähig. Die geplante Apothekenreform trägt zusätzlich zur Unsicherheit bei und verhindert dringend notwendige Neugründungen. Der Rückgang der Apothekenzahlen betrifft nicht nur die Flächenländer, sondern auch die Stadtstaaten – ein klares Indiz für die Dringlichkeit des Problems.

Es bedarf sofortiger Maßnahmen, um diese besorgniserregende Entwicklung zu stoppen. Eine deutliche Erhöhung der Apothekenvergütung, gekoppelt mit strukturellen Reformen, ist unerlässlich. Andernfalls droht Deutschland eine Versorgungskrise, die nicht nur die Gesundheit der Bevölkerung, sondern auch das Vertrauen in die Gesundheitsversorgung nachhaltig beschädigt. Die Zeit zum Handeln ist jetzt.

 

Strengere Regeln für Versorgungsapotheken: Kabinettsentwurf optimiert Notfallversorgung

Im Rahmen der geplanten Notfallreform in Deutschland sollen Notfallzentren und -praxen künftig mit ausgewählten Apotheken kooperieren, um die Versorgung von Patientinnen und Patienten mit Medikamenten und apothekenpflichtigen Medizinprodukten zu verbessern. Der kürzlich vom Kabinett beschlossene Entwurf hat die Vorgaben für diese Versorgungsverträge weiter präzisiert und verschärft.

Die Reform sieht vor, dass Integrierte Notfallzentren (INZ) und Notfallpraxen über Ausschreibungen Verträge mit Apotheken abschließen können. Laut Regierungsentwurf werden etwa 700 solcher Verträge erwartet, das entspricht einem Vertrag pro INZ. Eine der wesentlichen Neuerungen des Kabinettsentwurfs ist die Vorgabe, dass diese Verträge den zuständigen Behörden mindestens drei Wochen vor Beginn der Versorgung vorgelegt werden müssen. Bei Nichtbeachtung dieser Regelung drohen Geldbußen, da eine entsprechende Ordnungswidrigkeit im Apothekengesetz eingeführt wurde. Diese Maßnahme soll sicherstellen, dass die Behörden rechtzeitig und umfassend informiert sind.

Zentraler Bestandteil der Reform ist die Einführung des neuen §12b im Apothekengesetz. Diese Ergänzung ermöglicht es Apotheken, Versorgungsverträge mit der zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung und dem Krankenhaus, zu dessen Notaufnahme die Notdienstpraxis gehört, abzuschließen. Die versorgende Apotheke muss sich in unmittelbarer Nähe zur Notdienstpraxis befinden. Ist dies nicht möglich, darf die Apotheke eine Zweitoffizin mit Lagerräumen am Standort der Notdienstpraxis betreiben. Diese Zweitoffizin muss so gelegen sein, dass die apothekenleitende Person ihrer Verantwortung nachkommen kann.

Für eine qualitativ hochwertige Versorgung der Patientinnen und Patienten müssen im Versorgungsvertrag bestimmte Vorgaben festgelegt werden. Diese betreffen die Sicherstellung der Versorgung, die Beratung und die Öffnungszeiten der Apotheke. Werden Räume am Standort der Notdienstpraxis genutzt, müssen diese für die Lagerung von Arzneimitteln und apothekenpflichtigen Medizinprodukten geeignet sein. Zudem sind Zutrittsbeschränkungen vorgesehen, um die Sicherheit der Lagerung zu gewährleisten.

Die Vertragsapotheken sollen eine wöchentliche Notdienst-Pauschale erhalten, da sich deren Öffnungszeiten an denen der Notdienstpraxen orientieren und somit keine nächtliche Versorgung erfolgt. Wichtig ist, dass die freie Apothekenwahl durch den Versorgungsvertrag nicht eingeschränkt wird. Patientinnen und Patienten sollen selbst entscheiden können, ob sie ihr Rezept in der notdienstpraxisversorgenden Apotheke oder anderswo einlösen.

Kritik an der Reform kommt aus den Reihen der Apothekerschaft, insbesondere bezüglich der Möglichkeit, Zweitapotheken auf Klinikgeländen einzurichten. Diese seien lediglich als reine Medikamentenabgabe-Stationen konzipiert. Zudem wird das geplante Dispensierrecht für Ärzte kritisiert, wenn kein Versorgungsvertrag besteht. Trotz dieser Kritik hält der Regierungsentwurf an der Regelung fest, dass Ärztinnen und Ärzte einer Notdienstpraxis Arzneimittel für den akuten Bedarf abgeben dürfen, wenn keine Partnerapotheke vorhanden ist. Diese Abgabe ist auf eine Menge zur Überbrückung für maximal drei Tage beschränkt, insbesondere wenn ein Wochenende oder Feiertag folgt. Dies soll eine kontinuierliche Versorgung entsprechend dem Entlassmanagement nach § 14 Absatz 7 des Apothekengesetzes sicherstellen.

Mit diesen präzisierten Regelungen soll die Medikamentenversorgung im Rahmen der Akut- und Notfallversorgung durch Versorgungsapotheken erheblich verbessert werden.

Die geplante Notfallreform und die Einführung strengerer Regeln für Versorgungsapotheken sind Schritte in die richtige Richtung, um die medizinische Versorgung in Notfällen zu optimieren. Die klare Regelung und die Einführung des neuen §12b im Apothekengesetz schaffen eine rechtliche Grundlage, die für Transparenz und Sicherheit sorgt.

Die Verpflichtung, Verträge drei Wochen vor Beginn der Versorgung vorzulegen, stellt sicher, dass die Behörden umfassend informiert sind und gegebenenfalls rechtzeitig eingreifen können. Diese Maßnahme erhöht die Transparenz und die Sicherheit im System.

Allerdings darf die Kritik der Apothekerschaft nicht ignoriert werden. Die Bedenken bezüglich der Zweitapotheken und des Dispensierrechts für Ärzte zeigen, dass es noch offene Fragen gibt, die sorgfältig geprüft werden müssen. Die Balance zwischen einer effizienten Notfallversorgung und der Wahrung der Interessen und Verantwortlichkeiten der Apotheken muss gewahrt bleiben.

Insgesamt ist die Reform jedoch ein notwendiger Schritt, um die Versorgung von Patientinnen und Patienten in Notfällen zu verbessern. Die präzisierten Regeln und Vorgaben schaffen Klarheit und tragen dazu bei, die Qualität der medizinischen Versorgung weiter zu erhöhen. Es bleibt zu hoffen, dass die Umsetzung der Reform reibungslos verläuft und die gewünschten Verbesserungen tatsächlich erreicht werden.

 

FDA erweitert Zulassung für Vonoprazan: Neue Hoffnung für Millionen GERD-Patienten

Die US-amerikanische Arzneimittelbehörde FDA hat die Zulassung für Vonoprazan (Voquezna® von Phathom Pharmaceuticals) erweitert. Vonoprazan ist ein neuartiger Säureblocker, der sich durch einen innovativen Wirkmechanismus auszeichnet. Ab sofort kann das Medikament auch bei erwachsenen Patienten mit nicht erosiver gastroösophagealer Refluxkrankheit (GERD) eingesetzt werden. Zuvor war Vonoprazan bereits seit Mai 2022 für die Behandlung der erosiven Ösophagitis in den USA zugelassen, einer schwereren Form der GERD, bei der die Magensäure die Speiseröhre bereits geschädigt hat. Zudem wurde es in Kombination mit Antibiotika zur Eradikationstherapie von Helicobacter pylori verwendet. Die neueste Zulassung umfasst nun auch die Behandlung von nicht erosiven GERD-Formen (NERD), die laut Phathom Pharmaceuticals allein in den USA 45 Millionen Menschen betreffen.

Vonoprazan kann zur Therapie der nicht erosiven Refluxkrankheit über einen Zeitraum von vier Wochen eingenommen werden. Zur Heilung erosiver Schäden an der Speiseröhre kann eine Verordnung bis zu sechs Monaten erforderlich sein. Das Medikament wird einmal täglich eingenommen.

Vonoprazan gehört zur Klasse der Kalium-konkurrierenden Säureblocker (PCABs). Diese Medikamente hemmen die Magensäuresekretion stärker als die herkömmlichen Protonenpumpenhemmer (PPIs). Beide Wirkstoffklassen zielen auf die H+/K+-ATPase, auch bekannt als Protonenpumpe, ab. PCABs binden ionisch an diesen Transporter und blockieren so den Zugang von Kaliumionen zur Protonenpumpe. Im Gegensatz zu PPIs sind PCABs keine Prodrugs und wirken unmittelbar nach Einnahme. Sie sind säurestabil, benötigen keine magensaftresistente Beschichtung und können unabhängig von Mahlzeiten eingenommen werden. Zudem ist ihre Wirksamkeit weniger abhängig von CYP2C19-Polymorphismen im Vergleich zu PPIs.

Die erweiterte Zulassung basiert auf der PHALCON-NERD-301-Studie, an der 772 Patienten mit nicht erosiver GERD teilnahmen. Diese litten mindestens vier Tage pro Woche unter Refluxbeschwerden. Die Teilnehmer erhielten über vier Wochen entweder einmal täglich 10 mg oder 20 mg Vonoprazan oder ein Placebo. Danach erhielten alle Patienten im Rahmen einer 20-wöchigen Erweiterungsphase Vonoprazan. Die Ergebnisse wurden im Mai im Fachjournal „Clinical Gastroenterology & Hepatology“ veröffentlicht.

Die Studie zeigte, dass der Prozentsatz der Tage und Nächte ohne Sodbrennen unter Placebo bei nur 27,7 Prozent lag, während die Patienten in der Vonoprazan-Gruppe an 44,8 Prozent der Tage (10 mg) bzw. 44,4 Prozent der Tage (20 mg) beschwerdefrei waren. Viele Patienten berichteten bereits am ersten Tag der Einnahme von einer Linderung der Symptome, die über die gesamte 20-wöchige Anschlussphase anhielt.

Zu den häufigsten Nebenwirkungen von Vonoprazan gehörten abdominale Schmerzen, Verstopfung, Durchfall, Übelkeit und Harnwegsinfekte. In der Verlängerungsphase traten zudem Infektionen der oberen Atemwege und Sinusitis auf.

Vonoprazan wurde erstmals 2015 in Japan zugelassen. 2019 folgte mit Tegoprazan ein zweiter PCAB in Korea. Weitere PCABs befinden sich derzeit in der Entwicklung. In der Europäischen Union ist bislang noch kein Vertreter dieser Wirkstoffklasse zugelassen.

Die Erweiterung der Zulassung für Vonoprazan markiert einen bedeutenden Fortschritt in der Behandlung von Refluxkrankheiten. Die neuartige Wirkweise dieses Säureblockers, der schneller und stärker als herkömmliche PPIs wirkt, bietet Hoffnung für Millionen von Patienten, die unter den belastenden Symptomen der GERD leiden. Mit der zusätzlichen Zulassung für nicht erosive GERD-Formen könnte Vonoprazan den Standard der Refluxtherapie revolutionieren und eine wirksamere Linderung bieten. Die Ergebnisse der klinischen Studien sind vielversprechend und zeigen, dass Vonoprazan eine wertvolle Alternative zu bestehenden Behandlungsmöglichkeiten darstellt.

 

Zukunft der Apotheken: Kunden verlangen digitale Lösungen und flexible Öffnungszeiten

Österreichs Apotheken genießen nach wie vor einen guten Ruf. Doch die Ansprüche der Kunden steigen. Eine aktuelle Umfrage zeigt, dass viele Kunden von ihrer Apotheke vor Ort mehr Technologie und personalisierte Dienstleistungen erwarten.

Die repräsentative Studie, die vom Beratungsunternehmen Aco Apotheken-Consulting für das Institut für Demoskopie & Datenanalyse (IFDD) durchgeführt wurde, befragte 1034 Teilnehmer ab 16 Jahren. Das Ergebnis: Die österreichischen Apotheken müssen sich fit für die Zukunft machen, um den steigenden Kundenansprüchen gerecht zu werden.

Laut einem Bericht von „Relatus Pharm“ haben 62 Prozent der Befragten angegeben, dass digitale Bestell- und Abholsysteme in Zukunft Priorität haben. Auf Platz zwei der Wunschliste stehen mit 40 Prozent Lieferservices. Apps zur Medikamenteneinnahme rangieren mit 32 Prozent an dritter Stelle.

Doch auch die persönliche Beratung bleibt ein zentrales Anliegen der Kunden. 70 Prozent der Befragten nannten sie als Hauptgrund, eine Apotheke aufzusuchen, anstatt online zu bestellen. Für diese Leistung wären 45 Prozent der Teilnehmer bereit zu zahlen. Auch Online-Beratung würde von 34 Prozent der Befragten akzeptiert und bezahlt werden.

Ein weiteres Ergebnis der Umfrage ist, dass 41 Prozent der Österreicher längere Öffnungszeiten der Apotheken wichtig finden. 58 Prozent der Befragten fänden es zudem hilfreich, wenn Apotheken auch während der Mittagszeit geöffnet blieben.

Die Studie zeigt klar, dass sich die Apotheken in Österreich modernisieren und ihre Dienstleistungen erweitern müssen, um den zukünftigen Anforderungen der Kunden gerecht zu werden. Eine Balance zwischen digitaler Innovation und traditioneller persönlicher Beratung scheint der Schlüssel zum Erfolg zu sein.

Die Umfrageergebnisse sind ein Weckruf für die Apotheken in Österreich. Kunden wollen mehr digitale Lösungen und Flexibilität, ohne auf die persönliche Beratung verzichten zu müssen. Apotheken müssen jetzt handeln, um diese Erwartungen zu erfüllen und ihre Wettbewerbsfähigkeit zu sichern. Nur durch die Integration moderner Technologien und angepasster Öffnungszeiten können sie den wachsenden Bedürfnissen gerecht werden und weiterhin eine zentrale Rolle in der Gesundheitsversorgung spielen.

 

Ursula von der Leyen: Gesundheit als oberste Priorität in neuer Amtszeit

Ursula von der Leyen, die Präsidentin der Europäischen Kommission, hat in ihrer zweiten Amtszeit klare Prioritäten im Bereich Gesundheitspolitik gesetzt. In ihren Leitlinien hat sie sowohl explizite als auch implizite Maßnahmen angekündigt, um die Gesundheit der Europäer nachhaltig zu verbessern und die Widerstandsfähigkeit der Gesundheitssysteme zu stärken.

Einer der Hauptschwerpunkte von der Leyens Agenda ist die Prävention von Krankheiten. Besonders die psychische Gesundheit und Herz-Kreislauf-Erkrankungen stehen hierbei im Fokus. Von der Leyen plant, umfangreiche Maßnahmen zur Prävention dieser weit verbreiteten Gesundheitsprobleme einzuführen, um langfristig die Lebensqualität der Bürger zu erhöhen.

Ein weiteres zentrales Anliegen der Kommissionspräsidentin ist der European Health Data Space (EHDS). Durch den grenzüberschreitenden Austausch von Gesundheitsdaten soll die Resilienz der nationalen Gesundheitssysteme gestärkt werden. Diese Initiative zielt darauf ab, eine effektivere und schnellere Reaktion auf Gesundheitskrisen zu ermöglichen und die allgemeine Gesundheitsversorgung zu verbessern.

Im Kampf gegen Antibiotikaresistenzen setzt von der Leyen auf die Vorratshaltung wichtiger Medikamente. Ein bereits angekündigtes Gesetz zu kritischen Arzneimitteln soll Europa unabhängiger von wenigen Herstellern oder Ländern machen. Dies soll Lieferengpässen vorbeugen und die Versorgungssicherheit erhöhen.

Auch die Cybersicherheit im Gesundheitswesen nimmt einen wichtigen Platz in von der Leyens Agenda ein. Innerhalb der ersten 100 Tage ihrer erneuten Amtszeit will sie einen Aktionsplan zur Cybersicherheit von Krankenhäusern und Gesundheitsdienstleistern vorlegen. Dieser soll die Gesundheitssysteme besser vor Cyberangriffen und Ransomware schützen.

Von der Leyen sieht zudem in der Künstlichen Intelligenz (KI) ein großes Potenzial zur Verbesserung der Gesundheitsversorgung. In ihrer Strategie zur Modernisierung verschiedener Wirtschaftssektoren ist auch der Gesundheits- und Pharmasektor ein wichtiger Bestandteil. Durch den Einsatz neuer Technologien sollen die Leistungen im Gesundheitswesen optimiert werden.

Ein weiteres Anliegen von der Leyens ist die Krisenprävention, die auch Bedrohungen der öffentlichen Gesundheit umfasst. Sie hebt die wichtige Vorarbeit der EU-Krisenbehörde HERA (Health Emergency Preparedness and Response Authority) hervor und plant, die Investitionen in Forschung und Wissenschaft zu erhöhen. Dies soll unter anderem die Arbeit von Laboren und Hochschulen unterstützen und zu mehr Kooperationen im Gesundheitssektor führen.

Ihr Engagement für die Gesundheit wird durch ihren Hintergrund als promovierte Medizinerin unterstrichen. Ihr Parteikollege Peter Liese, ebenfalls promovierter Mediziner, betont die Bedeutung dieser Verbindung für ihre gesundheitspolitische Agenda.

Mit diesen umfassenden Maßnahmen und Prioritäten zeigt Ursula von der Leyen, dass die Gesundheit der Europäer eine ihrer zentralen Missionen ist. Ihre Agenda zielt darauf ab, die Gesundheitssysteme zu stärken, moderne Technologien zu integrieren und Europa auf zukünftige Gesundheitskrisen besser vorzubereiten.

Ursula von der Leyen hat erkannt, wie bedeutend gesundheitspolitische Themen für die Menschen in Europa sind. Ihre umfassende Agenda zur Verbesserung der Gesundheitsversorgung und zur Stärkung der Gesundheitssysteme ist ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung. Besonders hervorzuheben ist ihr Fokus auf Prävention, der langfristig die Lebensqualität der Bürgerinnen und Bürger erheblich verbessern kann.

Der European Health Data Space (EHDS) ist eine wegweisende Initiative, die die Resilienz der Gesundheitssysteme durch den grenzüberschreitenden Datenaustausch stärken soll. Dies könnte insbesondere in Krisenzeiten den Unterschied machen und Leben retten.

Ebenso ist der Kampf gegen Antibiotikaresistenzen von großer Bedeutung. Die Vorratshaltung wichtiger Medikamente und das geplante Gesetz zu kritischen Arzneimitteln sind entscheidende Maßnahmen, um Engpässe zu verhindern und die Versorgungssicherheit zu gewährleisten.

Die geplanten Maßnahmen zur Cybersicherheit im Gesundheitswesen sind dringend notwendig. Krankenhäuser und Gesundheitsdienstleister müssen besser vor digitalen Bedrohungen geschützt werden, um eine reibungslose Versorgung sicherzustellen.

Von der Leyens Vision, Künstliche Intelligenz im Gesundheitswesen zu nutzen, zeigt ihren zukunftsorientierten Ansatz. Die Modernisierung des Gesundheits- und Pharmasektors durch neue Technologien kann die Effizienz und Qualität der Gesundheitsversorgung erheblich steigern.

Insgesamt zeigt von der Leyen mit ihrer gesundheitspolitischen Agenda, dass sie die Gesundheit der Europäer als zentrale Aufgabe ansieht. Ihre geplanten Maßnahmen sind vielversprechend und könnten die Gesundheitsversorgung in Europa nachhaltig verbessern. Es bleibt zu hoffen, dass diese ambitionierten Pläne konsequent umgesetzt werden.

 

Krebsdiagnose: So können Angehörige wirklich helfen

Die Diagnose Krebs stellt eine erhebliche Belastung nicht nur für die Betroffenen, sondern auch für deren Angehörige dar. Diese stehen oft vor der Herausforderung, wie sie am besten helfen und Trost spenden können. Patrick Schloss und Ulrike Filippig, beide ehemalige Krebspatienten, schildern ihre Erfahrungen und geben wertvolle Hinweise, wie man Betroffene unterstützen kann.

Patrick Schloss, dem 2012 Darmkrebs diagnostiziert wurde, betont die Bedeutung von Zusammenhalt und ehrlichem Interesse. Nachdem seine Frau ihn nach tagelangen Verstopfungen zur Darmspiegelung geschickt hatte, wurde ein großer Tumor im Enddarm festgestellt. Schloss musste fortan mit einem künstlichen Darmausgang leben, was ihm mehr Angst machte als die eigentliche Krankheit. Ein prägendes Erlebnis war für ihn der Besuch seines damaligen Chefs nach der ersten Operation. Dieser erkundigte sich telefonisch nach seinem Befinden und kam noch am selben Abend vorbei. „Ich habe mich wertgeschätzt gefühlt“, so Schloss.

Andererseits erlebte Schloss auch das schmerzhafte Schweigen von Freunden. Seine Bandmitglieder besuchten ihn nicht, da sie nicht wussten, worüber sie sprechen sollten. Schloss betont, dass jede Form des Kontakts besser sei als das Schweigen. Ähnlich äußert sich Ulrike Filippig, die 2015 an Brustkrebs erkrankte. Unsicherheiten sollten offen angesprochen werden, anstatt zu schweigen.

Filippig berichtet, dass ihr Mann sie zu allen Untersuchungsterminen begleitete. Besonders ermutigend war eine Freundin, die sie an ihre bisherigen Erfolge erinnerte. Auch konkrete Hilfe, wie das Übernehmen von Haushaltsaufgaben oder die Betreuung der Kinder, entlastete sie enorm.

Rituale und regelmäßiger Kontakt sind ebenfalls wichtig, vor allem wenn direkte Besuche aufgrund von Infektionsrisiken nicht möglich sind. Telefonate oder Videoanrufe können helfen, den Kontakt aufrechtzuerhalten. Kleine Gesten wie das Versenden von Fotos oder selbst erstellten Playlists können Trost spenden.

Besondere Gegenstände können ebenfalls Trost spenden. Filippig erinnert sich an regelmäßige Massagen mit einem Waldduft-Öl, das ihr Kraft und Entspannung brachte. Dieses Öl nahm sie zu jeder Untersuchung mit, um sich an positive Momente zu erinnern.

Auch nach Abschluss der Behandlung ist Unterstützung wichtig. Schloss fand Halt in der Selbsthilfevereinigung ILCO. Ulrike Filippig, die heute Krebspatienten und deren Angehörige begleitet, betont, dass Patienten oft in ein Loch fallen, wenn die Kontrolluntersuchungen seltener werden. Kontinuierlicher Beistand und positive Zusprüche sind daher weiterhin essenziell.

Diese Erfahrungen zeigen, dass ehrliches Interesse, konkrete Hilfe und kleine Gesten einen großen Unterschied machen können und den Betroffenen in einer schwierigen Zeit Halt und Kraft geben.

Die Diagnose Krebs ist für Betroffene und Angehörige gleichermaßen eine der größten Herausforderungen im Leben. Während Patienten die unmittelbaren körperlichen und psychischen Auswirkungen der Krankheit spüren, stehen Angehörige oft hilflos daneben, unsicher, wie sie helfen können. Die Berichte von Patrick Schloss und Ulrike Filippig bieten wertvolle Einblicke in das, was wirklich zählt: ehrliches Interesse, konkrete Unterstützung und das Vermeiden von Schweigen.

Es ist verständlich, dass viele Menschen Angst haben, etwas Falsches zu sagen. Doch Schweigen kann viel schmerzhafter sein als ein ungeschicktes Wort. Angehörige sollten den Mut haben, ihre Unsicherheiten offen auszusprechen und einfach da zu sein. Kleine Gesten der Zuneigung und Unterstützung, wie das Versenden von Fotos oder die Betreuung der Kinder, können eine enorme Erleichterung sein.

Besondere Aufmerksamkeit verdient die Tatsache, dass die Unterstützung nicht mit dem Ende der Behandlung aufhören sollte. Die Angst vor einem Rückfall bleibt oft bestehen, und die Betroffenen benötigen weiterhin Zuspruch und Beistand. Selbsthilfegruppen können hierbei eine wichtige Rolle spielen und Betroffenen zeigen, dass sie nicht allein sind.

Zusammengefasst zeigt sich, dass es nicht die großen Worte oder Taten sind, die zählen, sondern das ehrliche Interesse, die kleinen Gesten und die kontinuierliche Unterstützung. Dies kann für Krebspatienten einen enormen Unterschied machen und ihnen in einer schwierigen Zeit Kraft und Zuversicht schenken.

 

Metamizol-Tropfen von Lichtenstein und Zentiva: Vorsicht bei der Abgabe erforderlich

In jüngster Zeit haben Apotheken wiederholt undichte Flaschen von Metamizol-Tropfen gemeldet, was nun zu einer wichtigen Empfehlung der Firma Zentiva führte. Die Arzneimittelkommission der Deutschen Apotheker (AMK) wurde über zahlreiche Vorfälle informiert, bei denen sich weiße Pulverrückstände an der Außenseite der Flaschen und am Tropfer angesammelt hatten. Diese Rückstände wurden insbesondere unterhalb des ungeöffneten Deckels festgestellt, was die korrekte Dosierung der Tropfen erheblich erschwert.

Das Problem betrifft sowohl Novaminsulfon (Metamizol) 500 mg/ml Lichtenstein als auch Metamizol Zentiva 500 mg/ml Tropfen. Die AMK berichtet, dass bereits seit längerer Zeit ähnliche Meldungen eingehen. Zu den weiteren berichteten Problemen gehören durchtränkte Verpackungen sowie Flaschen, die sich nur schwer öffnen lassen, wodurch wichtige Angaben wie Verfallsdatum und Chargennummer unleserlich werden können.

Von diesen Problemen sind verschiedene Chargen und alle Packungsgrößen betroffen. Ein besonders bemerkenswerter Fall stammt aus einer Apotheke, die allein elf betroffene Flaschen gemeldet hat. Zentiva hat nun in einem Informationsschreiben dazu aufgerufen, die Verpackungen vor der Abgabe an Patienten zu öffnen und die Flaschen auf Anzeichen von Kristallisation am Flaschenhals zu überprüfen. Diese Maßnahme soll sicherstellen, dass die Medikamente in einem einwandfreien Zustand an die Patienten gelangen.

Laut Zentiva können die Probleme durch zwei Hauptursachen erklärt werden. Zum einen kann es vorkommen, dass der Flaschenhals nach Gebrauch nicht vollständig trocken ist. Dies führt dazu, dass der Wirkstoff auskristallisiert und die Flaschen undicht werden, was wiederum zu weiterer Kristallisation führt. Zum anderen wurde eine Variabilität in den Abmessungen von Flasche und Tropfer festgestellt, die bereits vor der Anwendung zu Auslaufen und Kristallisation führen kann.

Zentiva schätzt das Gesundheitsrisiko als gering ein, da die Medikamente für symptomatische Anwendungen vorgesehen sind. Dennoch wird das Phänomen weiterhin intensiv untersucht, um zukünftige Vorkommnisse zu minimieren. Die AMK und Zentiva fordern Apotheken auf, die empfohlenen Vorsichtsmaßnahmen zu befolgen und bei weiteren Auffälligkeiten entsprechende Meldungen zu machen. Nur so kann die Qualität und Sicherheit der abgegebenen Arzneimittel gewährleistet werden.

Die wiederholten Berichte über undichte Metamizol-Flaschen und die daraus resultierenden Maßnahmen sind ein klares Zeichen dafür, wie wichtig die Qualitätssicherung bei Arzneimitteln ist. Zentiva reagiert verantwortungsvoll auf die Meldungen und ergreift präventive Maßnahmen, um die Sicherheit der Patienten zu gewährleisten. Die Aufforderung, Verpackungen vor der Abgabe zu überprüfen, ist ein pragmatischer Ansatz, der hoffentlich weitere Probleme verhindert. Gleichzeitig zeigt dieser Vorfall, dass kontinuierliche Überwachung und Rückmeldung seitens der Apotheken unerlässlich sind, um solche Qualitätsprobleme frühzeitig zu erkennen und zu beheben.

 

Effektive Strategien gegen Lippenherpes: Prävention, Behandlung und Hygiene

Lippenherpes, verursacht durch das Herpes-simplex-Virus (HSV), ist eine weit verbreitete Erkrankung, die viele Menschen weltweit betrifft. Die schmerzhaften Bläschen an den Lippen können durch verschiedene Faktoren, insbesondere UV-Strahlung, reaktiviert werden. Experten empfehlen daher, besonders im Sommer Lippenpflegeprodukte mit Lichtschutzfaktor zu verwenden. UV-Strahlung gilt als einer der häufigsten Auslöser für Herpesausbrüche.

Die Behandlung von Lippenherpes ist am effektivsten, wenn sie frühzeitig beginnt. Antivirale Cremes wie Aciclovir (bekannt unter dem Markennamen Zovirax®) und Penciclovir (Pencivir®) sollten bereits beim ersten Kribbeln fünf- bis sechsmal täglich aufgetragen werden. Diese Medikamente hemmen die Virus-DNA-Synthese und verhindern so die Vermehrung der Viren in infizierten Zellen. Je früher die Behandlung beginnt, desto größer ist die Chance, den Ausbruch zu verhindern und die Schmerzen zu lindern. Sobald die Bläschen verkrusten, ist eine Behandlung mit antiviralen Medikamenten weniger wirksam und die Abheilung muss unterstützt werden.

Neben den klassischen antiviralen Cremes gibt es auch alternative Therapien. Tetrapodales Zinkoxid (z.B. Afinovir® Wundschutzgel) und Mikroalgen-Extrakte aus Spirulina platensis (z.B. Ilon® Lippencreme HS) sind zwei solcher Alternativen. Tetrapodales Zinkoxid bindet physikalisch Herpesviren und bildet eine Schutzbarriere, während Mikroalgen-Extrakte das Anheften und Eindringen der Viren in die Zellen verhindern. Diese Produkte fördern zudem die Zellregeneration und bieten zusätzlichen UV-Schutz.

Herpespflaster wie Compeed® Herpes Patch bieten eine weitere Option zur Behandlung von Lippenherpes. Diese Pflaster verhindern die Verbreitung der Viren und unterstützen die Wundheilung durch feuchte Wundversorgung. Sie schützen die betroffene Hautpartie vor weiteren Keimen und können überschminkt werden, um die Bläschen zu kaschieren.

Hygiene spielt eine entscheidende Rolle bei der Behandlung von Lippenherpes. Lokale Zubereitungen sollten mit einem Wattestäbchen aufgetragen werden, um eine weitere Verbreitung zu vermeiden. Darüber hinaus sollten Herpesbläschen nicht geöffnet oder berührt, Wundschorf nicht entfernt und auslösende Faktoren gemieden werden. Regelmäßige Handhygiene ist essenziell, Händewaschen mit Seife reicht aus, um das Virus zu inaktivieren. Unterwegs sind Händedesinfektionsmittel praktisch. Es wird empfohlen, kein Essbesteck, Gläser oder Ähnliches mit anderen Personen zu teilen und Handtücher bei mindestens 60 °C zu waschen. Auch das Kauen von Fingernägeln sollte vermieden werden. Darüber hinaus ist es ratsam, die Augen nicht zu berühren und vorsichtshalber von Kontaktlinsen auf Brille zu wechseln. Küssen sollte während eines Herpesausbruchs vermieden werden.

Es ist wichtig, die Grenzen der Selbstmedikation zu erkennen. Bei schweren oder häufig wiederkehrenden Ausbrüchen sollte ein Arzt konsultiert werden, um eine geeignete Behandlung und weitergehende medizinische Beratung zu erhalten.

Lippenherpes ist mehr als nur ein kosmetisches Problem. Die schmerzhaften Bläschen an den Lippen können das Selbstbewusstsein erheblich beeinträchtigen und sind zudem hoch ansteckend. Daher ist es unerlässlich, präventive Maßnahmen ernst zu nehmen und bei den ersten Anzeichen eines Ausbruchs sofort zu handeln. Die frühe Anwendung von antiviralen Cremes kann den Verlauf der Erkrankung erheblich mildern und die Heilung beschleunigen. Aber auch alternative Therapien und Herpespflaster bieten vielversprechende Möglichkeiten, die Beschwerden zu lindern und die Heilung zu fördern.

Hygiene spielt eine Schlüsselrolle im Umgang mit Lippenherpes. Die strikte Einhaltung von Hygienemaßnahmen kann die Verbreitung des Virus verhindern und das Risiko für weitere Ausbrüche minimieren. Es ist erstaunlich, wie viele Menschen die Bedeutung von Händewaschen und die Vermeidung des Teilens von persönlichen Gegenständen unterschätzen. Diese einfachen Maßnahmen können jedoch einen großen Unterschied machen.

Lippenherpes ist eine Herausforderung, die viele Menschen teilen. Durch frühzeitige Behandlung, innovative Therapieansätze und konsequente Hygienemaßnahmen kann jeder Einzelne dazu beitragen, die Ausbreitung des Virus einzudämmen und die eigene Lebensqualität zu verbessern. Es liegt an uns, informiert und verantwortungsbewusst mit dieser Erkrankung umzugehen.

 

Forensische Toxikologie: Den Spuren des Giftmordes nachgehen

Das Interesse an True-Crime-Geschichten, geprägt von Grusel, Nervenkitzel und Rätselraten, ist nicht neu. Der Rechtsmediziner Professor Dr. Sven Hartwig berichtet über die modernen wissenschaftlichen Methoden, die heute eingesetzt werden, um Täter zu überführen.

Ein Wendepunkt in der Mordermittlung ereignete sich im Jahr 1840, als erstmals ein Giftmord chemisch nachgewiesen werden konnte. Die Französin Marie Lafarge wurde überführt, ihren Ehemann vergiftet zu haben, nachdem in seinem exhumierten Körper Arsenreste gefunden wurden. Lafarge wurde daraufhin inhaftiert.

Entgegen der weit verbreiteten Annahme, dass Frauen häufiger Gift als Mordmittel einsetzen, konnte Professor Dr. Sven Hartwig diesen Mythos nicht bestätigen. In seinem Vortrag im Berliner Medizinhistorischen Museum erläuterte der Facharzt für Rechtsmedizin und Pathologie, der kürzlich von der Berliner Charité an das Universitätsklinikum Gießen und Marburg wechselte, das komplexe Arbeitsfeld der forensischen Toxikologie. Diese Disziplin bewegt sich zwischen Chemie, Medizin und Recht und nutzt toxikologische, pharmazeutische und chemische Verfahren, um ungeklärte Todesfälle, Vergiftungen sowie Drogen- und Medikamentenmissbrauch aufzuklären.

Gewebeproben von Organen und Körperflüssigkeiten werden analysiert, um eine Vielzahl von Untersuchungsanliegen zu erfüllen, von Tötungsdelikten über Fahreignungsbegutachtungen und Sorgerechtsfragen bis hin zu Arbeitsunfällen. Vor allem Zivil- und Strafgerichte profitieren von den gewonnenen wissenschaftlichen Erkenntnissen.

Nach Angaben von Hartwig sind heute etwa 20 Millionen definierte chemische Verbindungen bekannt, die als Gifte genutzt werden können. Davon sind etwa 100.000 praktisch in Gebrauch, darunter 16.000 Medikamentenwirkstoffe und 1.500 Pflanzenschutzmittel. Menschen können toxische Substanzen auf verschiedenen Wegen aufnehmen: oral, internasal, inhalativ, transdermal, rektal oder durch Injektion sowie über lokale Hautschädigungen.

Die Wirkung eines Giftes hängt von mehreren Faktoren ab: der Dosis, der Löslichkeit, der Art und Dauer der Exposition, der Konzentration am Wirkort, dem Aufnahmeweg sowie individuellen Faktoren wie Alter, Geschlecht, Gewöhnung und Metabolismus.

Unterschieden wird zwischen akuten und chronischen Vergiftungen. Akute Vergiftungen zeigen einen zeitlichen Zusammenhang zwischen Aufnahme und Symptomen, wie es bei Kohlenmonoxidvergiftungen, Medikamenten- oder Drogenüberdosierungen der Fall ist. Chronische Vergiftungen entstehen durch wiederholte Aufnahme ohne sofortige Wirkung, wie etwa bei Schwermetallvergiftungen. Latenzgifte entfalten ihre volle toxische Wirkung erst nach einer gewissen Latenzzeit, wie bei bestimmten Pilzvergiftungen.

Einige typische Anzeichen einer Vergiftung sind Injektionsstellen, Rückstände am Mund (Tablettenreste), Gerüche (Alkohol, Cyanid), Verätzungen (Säuren), dunkle Zahnfleischränder (Blei), Schaumpilz (Opiate), Haarausfall (Thallium, Arsen), spezifische Totenflecke (hellrot bei Kohlenmonoxid, bräunlich bei Nitriten), eine prallvolle Harnblase (Hinweis auf längere Agonie), Hirnödem (protrahierter Todeseintritt) und Koprostase (Opiate).

Der Nachweis von Giftstoffen kann im Urin Stunden bis Tage vor dem Tod erfolgen, im Blut kurz vor dem Tod und in den Haaren Monate bis Jahre vor dem Lebensende. Organe geben Hinweise darauf, was mehrere Stunden vor dem Tod aufgenommen wurde.

 

Off-Label-Verordnung von Bisphosphonaten für Brustkrebspatientinnen im Frühstadium ab sofort möglich

Bisphosphonate sind ab sofort für Patientinnen mit Hormonrezeptor-positivem, postmenopausalem Brustkrebs im Frühstadium verordnungsfähig, obwohl sie für diese spezielle Anwendung bisher nicht zugelassen waren. Diese Entscheidung betrifft die Wirkstoffe Clodronat, Ibandronat, Pamidronat und Zoledronat, die nun als Kassenleistung off-label verschrieben werden können, um ossäre Komplikationen zu verhindern und die Prognosen der betroffenen Patientinnen zu verbessern.

Bisphosphonate sind bislang nur zur Prävention und Therapie skelettbezogener Komplikationen bei fortgeschrittenen Tumorerkrankungen zugelassen. Dennoch zeigen aktuelle wissenschaftliche Studien, dass auch Patientinnen im Frühstadium von diesen Wirkstoffen erheblich profitieren können. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat Mitte April einen entsprechenden Beschluss gefasst, der am gestrigen Mittwoch in Kraft trat. Diese Entscheidung wurde in einer offiziellen Pressemitteilung des G-BA bekannt gegeben.

Die Grundlage für die Entscheidung zur Änderung der Arzneimittel-Richtlinie Anlage VI (Off-Label-Use) bildete eine umfassende Bewertung des aktuellen Wissensstandes durch eine Expertengruppe beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Diese Experten kamen zu dem Schluss, dass der adjuvante Off-Label-Einsatz von Bisphosphonaten für einen Zeitraum von maximal fünf Jahren bei postmenopausalen Patientinnen mit Hormonrezeptor-positivem Mammakarzinom gerechtfertigt ist.

Die positive Bewertung durch die Experten basierte auf zwei großen Metaanalysen, die unter anderem eine signifikante Reduktion von Rezidiven und Knochenmetastasen sowie eine Verbesserung des brustkrebsspezifischen Überlebens unter Bisphosphonaten zeigten. Hinsichtlich der Patientensicherheit wiesen die verfügbaren Daten auf eine erhöhte Rate unerwünschter Ereignisse und eine erhöhte Toxizität in anderen Organen hin. Trotz dieser Bedenken kamen die Experten zu dem Schluss, dass das Nutzen-Risiko-Verhältnis insgesamt günstig ist.

Im Beschluss des G-BA werden auch spezifische Dosierungsempfehlungen genannt, die sich aus den ausgewerteten Studien ableiten. Für Clodronat wird eine orale Dosis von 1600 mg pro Tag empfohlen. Zoledronat soll intravenös mit 4 mg alle sechs Monate verabreicht werden. Ibandronat wird mit einer oralen Dosis von 50 mg pro Tag empfohlen, während Pamidronat in Deutschland nicht in oraler Form verfügbar ist.

Es wird betont, dass die Dosierungen individuell unter Berücksichtigung aller relevanten medizinischen Aspekte und der aktuellen Leitlinien-Empfehlungen festgelegt werden sollten.

Die Entscheidung des Gemeinsamen Bundesausschusses, Bisphosphonate für Patientinnen mit Hormonrezeptor-positivem, postmenopausalem Brustkrebs im Frühstadium off-label zuzulassen, ist ein bedeutender Schritt zur Verbesserung der Versorgung dieser Patientinnen. Die wissenschaftlichen Daten unterstützen diesen Schritt durch die nachgewiesene Reduktion von Rezidiven und Metastasen sowie die Verbesserung des Überlebens. Allerdings müssen Ärzte sorgfältig die individuellen Risiken und Vorteile abwägen, um die optimale Dosierung für jede Patientin festzulegen. Die Möglichkeit, diese Therapie als Kassenleistung zu erhalten, kann vielen Betroffenen zugutekommen und zeigt, wie wichtig es ist, wissenschaftliche Erkenntnisse schnell in die klinische Praxis umzusetzen.

 

Durchbruch in der Behandlung von Neuroborreliose: Doxycyclin jetzt auch für jüngere Kinder zugelassen

Eine wegweisende Änderung in der Behandlung der Neuroborreliose sorgt für Aufsehen: Erstmals ist es nun möglich, Doxycyclin auch bei Kindern unter acht Jahren einzusetzen. Diese Neuerung geht auf die jüngst veröffentlichten Leitlinien zur Diagnostik und Therapie der Neuroborreliose zurück, die von medizinischen Fachgesellschaften herausgegeben wurden. Die Lyme-Borreliose, die am häufigsten durch Zecken übertragene Infektionskrankheit in Europa, kann verschiedene Körperbereiche betreffen und im schlimmsten Fall das Nervensystem angreifen, was als Neuroborreliose bezeichnet wird.

Die Übertragung der Borrelien erfolgt durch den Biss infizierter Zecken, wobei das Risiko einer Infektion mit der Dauer des Saugvorgangs steigt. Wird die Zecke schnell entfernt, kann die Infektionsgefahr deutlich gesenkt werden. Die Krankheit verläuft oft unspezifisch, was eine Diagnose erschwert. Typische Anzeichen wie das Erythema migrans (Wanderröte) treten bei etwa 90 Prozent der Infizierten auf, begleitet von allgemeinen Krankheitssymptomen und Gelenkschmerzen.

Bei etwa 3 bis 15 Prozent der Infektionen kommt es zu neurologischen Manifestationen. Diese können sich als Polyradikulitis, Meningitis oder Enzephalomyelitis äußern. Die frühe Neuroborreliose, die sich wenige Wochen nach dem Zeckenstich entwickelt, macht über 98 Prozent der Fälle aus und dauert Wochen bis Monate. Die späte Form, auch chronische Neuroborreliose genannt, entwickelt sich über Monate bis Jahre und betrifft etwa 3 Prozent der Fälle. Typische Symptome sind Gang- und Blasenstörungen, Verwirrtheit, kognitive Einschränkungen, Bewusstseinsstörungen und epileptische Anfälle.

Bei Erwachsenen ist das Garin-Bujadoux-Bannwarth-Syndrom (Meningoradikuloneuritis) die häufigste Manifestation nach dem Erythema migrans. Kinder hingegen zeigen meist eine lymphozytäre Meningitis mit oder ohne Fazialisparese. Die Diagnose erfordert eine sorgfältige Anamnese und verschiedene Laboruntersuchungen, wobei ein positiver Antikörpernachweis im Blut nicht ausreicht, um eine klinisch bestehende Borreliose zu bestätigen.

Die aktualisierte Leitlinie empfiehlt nun eine 14-tägige Therapie mit oralem Doxycyclin, basierend auf neuen Studienergebnissen, die zeigen, dass eine längere Behandlung keinen zusätzlichen Nutzen bringt. Intravenöse Betalactam-Antibiotika wie Penicillin G, Ceftriaxon und Cefotaxim sind ebenso wirksam. Doxycyclin, ein Tetracyclin der zweiten Generation, kann bis zu drei Wochen unabhängig vom Alter verabreicht werden und verursacht keine bleibenden Verfärbungen der Zähne, wie bisher angenommen wurde. Bei Kindern unter acht Jahren wurde bislang Amoxicillin empfohlen. Bei Symptomen wie Erbrechen oder Schluckstörungen sollte die Behandlung mit intravenösen Cephalosporinen begonnen und nach Besserung der Symptome mit oralem Doxycyclin fortgesetzt werden.

Das sogenannte Post-Treatment Lyme Disease Syndrome (PTLDS) kann Jahre nach einer Lyme-Borreliose auftreten und Symptome wie Fatigue, Depression, kognitive Beeinträchtigung oder Kopfschmerzen verursachen. Die Pathophysiologie ist ungeklärt, und Antibiotika zeigen in diesen Fällen keine Wirkung. Eine chronische Infektion oder ein Autoimmunprozess konnten nicht nachgewiesen werden. Eine kausale Therapie für PTLDS ist bislang nicht bekannt.

Die neuen Leitlinien zur Neuroborreliose bringen entscheidende Verbesserungen in der Behandlung und bieten durch die Zulassung von Doxycyclin für jüngere Kinder eine wichtige therapeutische Option. Dies dürfte dazu beitragen, Spätmanifestationen zu verhindern und die Lebensqualität betroffener Kinder deutlich zu verbessern.

Die Zulassung von Doxycyclin für die Behandlung der Neuroborreliose bei Kindern unter acht Jahren markiert einen bedeutenden Fortschritt in der Kinderheilkunde. Jahrelang war die Sorge vor bleibenden Zahnverfärbungen ein Hindernis für den Einsatz dieses wirksamen Antibiotikums bei jüngeren Patienten. Neuere Forschungsergebnisse entkräften diese Bedenken nun, was den Weg für eine sicherere und effektivere Behandlung öffnet.

Die Lyme-Borreliose ist heimtückisch, da sie oft unspezifisch verläuft und daher schwer zu diagnostizieren ist. Die Einführung von Doxycyclin als Behandlungsoption für jüngere Kinder stellt sicher, dass auch die jüngsten Patienten von einer schnellen und effektiven Therapie profitieren können. Dies ist besonders wichtig, da eine frühzeitige Behandlung das Risiko schwerwiegender Spätfolgen erheblich reduziert.

Die neuen Leitlinien zur Neuroborreliose betonen zudem die Bedeutung einer präzisen Diagnose und einer rechtzeitigen Therapie. Dies ist entscheidend, um die Krankheit in ihren frühen Stadien zu erkennen und zu behandeln, bevor sie sich zu einer chronischen Form entwickelt. Die Erkenntnis, dass eine zweiwöchige Antibiotikatherapie ausreichend ist, spart nicht nur Ressourcen, sondern verringert auch das Risiko von Nebenwirkungen und Antibiotikaresistenzen.

Insgesamt spiegeln die aktualisierten Leitlinien einen wesentlichen Fortschritt in der medizinischen Praxis wider. Sie stellen sicher, dass die Behandlung der Neuroborreliose evidenzbasiert und patientenorientiert erfolgt. Die Einbeziehung neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse und die Anpassung der Therapieempfehlungen an den aktuellen Stand der Forschung sind ein klarer Gewinn für die Patientenversorgung.

Die Zulassung von Doxycyclin für jüngere Kinder zeigt, dass die medizinische Forschung kontinuierlich voranschreitet und dass veraltete Annahmen hinterfragt und korrigiert werden können. Dies gibt Hoffnung für die zukünftige Behandlung anderer komplexer Erkrankungen und unterstreicht die Bedeutung einer fortlaufenden wissenschaftlichen Überprüfung und Anpassung medizinischer Leitlinien.

Von Engin Günder, Fachjournalist

 

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