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  • 21.07.2024 – Ombudsmann erzwingt Schadenregulierung
    21.07.2024 – Ombudsmann erzwingt Schadenregulierung
    SICHERHEIT | Medienspiegel & Presse | In einem bemerkenswerten Fall, der im Jahresbericht 2023 der Schlichtungsstelle Versicherungsombudsmann e.V. dokumentiert ist, musste ei...

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ApoRisk® Nachrichten - SICHERHEIT:


SICHERHEIT | Medienspiegel & Presse |

Ombudsmann erzwingt Schadenregulierung

 

Versicherer gibt nach unzulässiger Leistungsverweigerung nach

In einem bemerkenswerten Fall, der im Jahresbericht 2023 der Schlichtungsstelle Versicherungsombudsmann e.V. dokumentiert ist, musste ein Kaskoversicherer nach anfänglicher Leistungsverweigerung den Schaden eines Versicherungsnehmers regulieren. Der Versicherungsnehmer hatte nach einem Kaskoschaden eine verbindliche Zusage zur Schadenregulierung von einem Außendienstpartner der Versicherungsgesellschaft erhalten, die jedoch später von der Gesellschaft selbst in Frage gestellt wurde.


Der Versicherungsnehmer meldete einen Schaden an seinem Fahrzeug und erhielt daraufhin eine klare Zusage zur Regulierung durch den Außendienstpartner der Versicherung. Diese Zusage umfasste detaillierte Angaben zur Art und Höhe der Entschädigung. Trotz dieser Zusage verweigerte die Versicherungsgesellschaft später die Schadenregulierung mit der Begründung, der Außendienstpartner habe wissentlich falsche Angaben zur Abrechnung gemacht und somit sei dessen Zusage nicht verbindlich.

Angesichts dieser unerwarteten Wendung wandte sich der Versicherungsnehmer an den Versicherungsombudsmann Dr. Wilhelm Schluckebier. Dr. Schluckebier nahm sich des Falles an und machte deutlich, dass die Position des Versicherers nicht haltbar sei. Er argumentierte, dass eine Versicherungsgesellschaft für die Aussagen und Zusagen ihrer Außendienstmitarbeiter haften müsse und dass es nicht zulässig sei, sich durch die Behauptung von Falschaussagen der Verantwortung zu entziehen.

Nach der Intervention des Ombudsmanns lenkte die Versicherungsgesellschaft ein und regulierte den Schaden wie ursprünglich zugesagt. Dieser Fall hebt die wichtige Rolle der Schlichtungsstelle Versicherungsombudsmann e.V. hervor, die sich als unparteiische Instanz für die Rechte der Verbraucher einsetzt und deren Interessen gegenüber großen Versicherungsgesellschaften verteidigt.

Der Jahresbericht 2023 der Schlichtungsstelle dokumentiert diesen und weitere Fälle, um Transparenz im Versicherungswesen zu fördern und das Vertrauen der Verbraucher zu stärken. Er zeigt, dass es sich lohnt, gegen Ungerechtigkeiten vorzugehen und auf die Unterstützung unabhängiger Schlichtungsstellen zu vertrauen.


Kommentar

Dieser Fall verdeutlicht die Bedeutung des Verbraucherschutzes und die Notwendigkeit, dass Versicherungsnehmer ihre Rechte kennen und durchsetzen. Die erfolgreiche Intervention des Ombudsmanns zeigt, dass Unrecht nicht stillschweigend hingenommen werden muss. Es ist ermutigend zu sehen, dass unabhängige Schlichtungsstellen wie die des Versicherungsombudsmanns effektiv für Gerechtigkeit sorgen und Verbrauchern zur Seite stehen, wenn große Unternehmen versuchen, sich ihrer Verantwortung zu entziehen. Der Fall unterstreicht die Wichtigkeit von Transparenz und Rechenschaftspflicht im Versicherungswesen, um das Vertrauen der Verbraucher zu stärken.

Von Engin Günder, Fachjournalist

 

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