ApoRisk® auf Facebook ApoRisk® auf Twitter
  • 21.07.2024 – Ombudsmann erzwingt Schadenregulierung
    21.07.2024 – Ombudsmann erzwingt Schadenregulierung
    SICHERHEIT | Medienspiegel & Presse | In einem bemerkenswerten Fall, der im Jahresbericht 2023 der Schlichtungsstelle Versicherungsombudsmann e.V. dokumentiert ist, musste ei...

Für Sie gelesen

Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:

ApoRisk® Nachrichten - SICHERHEIT:


SICHERHEIT | Medienspiegel & Presse |

Ombudsmann erzwingt Schadenregulierung

 

Versicherer gibt nach unzulässiger Leistungsverweigerung nach

In einem bemerkenswerten Fall, der im Jahresbericht 2023 der Schlichtungsstelle Versicherungsombudsmann e.V. dokumentiert ist, musste ein Kaskoversicherer nach anfänglicher Leistungsverweigerung den Schaden eines Versicherungsnehmers regulieren. Der Versicherungsnehmer hatte nach einem Kaskoschaden eine verbindliche Zusage zur Schadenregulierung von einem Außendienstpartner der Versicherungsgesellschaft erhalten, die jedoch später von der Gesellschaft selbst in Frage gestellt wurde.


Der Versicherungsnehmer meldete einen Schaden an seinem Fahrzeug und erhielt daraufhin eine klare Zusage zur Regulierung durch den Außendienstpartner der Versicherung. Diese Zusage umfasste detaillierte Angaben zur Art und Höhe der Entschädigung. Trotz dieser Zusage verweigerte die Versicherungsgesellschaft später die Schadenregulierung mit der Begründung, der Außendienstpartner habe wissentlich falsche Angaben zur Abrechnung gemacht und somit sei dessen Zusage nicht verbindlich.

Angesichts dieser unerwarteten Wendung wandte sich der Versicherungsnehmer an den Versicherungsombudsmann Dr. Wilhelm Schluckebier. Dr. Schluckebier nahm sich des Falles an und machte deutlich, dass die Position des Versicherers nicht haltbar sei. Er argumentierte, dass eine Versicherungsgesellschaft für die Aussagen und Zusagen ihrer Außendienstmitarbeiter haften müsse und dass es nicht zulässig sei, sich durch die Behauptung von Falschaussagen der Verantwortung zu entziehen.

Nach der Intervention des Ombudsmanns lenkte die Versicherungsgesellschaft ein und regulierte den Schaden wie ursprünglich zugesagt. Dieser Fall hebt die wichtige Rolle der Schlichtungsstelle Versicherungsombudsmann e.V. hervor, die sich als unparteiische Instanz für die Rechte der Verbraucher einsetzt und deren Interessen gegenüber großen Versicherungsgesellschaften verteidigt.

Der Jahresbericht 2023 der Schlichtungsstelle dokumentiert diesen und weitere Fälle, um Transparenz im Versicherungswesen zu fördern und das Vertrauen der Verbraucher zu stärken. Er zeigt, dass es sich lohnt, gegen Ungerechtigkeiten vorzugehen und auf die Unterstützung unabhängiger Schlichtungsstellen zu vertrauen.


Kommentar

Dieser Fall verdeutlicht die Bedeutung des Verbraucherschutzes und die Notwendigkeit, dass Versicherungsnehmer ihre Rechte kennen und durchsetzen. Die erfolgreiche Intervention des Ombudsmanns zeigt, dass Unrecht nicht stillschweigend hingenommen werden muss. Es ist ermutigend zu sehen, dass unabhängige Schlichtungsstellen wie die des Versicherungsombudsmanns effektiv für Gerechtigkeit sorgen und Verbrauchern zur Seite stehen, wenn große Unternehmen versuchen, sich ihrer Verantwortung zu entziehen. Der Fall unterstreicht die Wichtigkeit von Transparenz und Rechenschaftspflicht im Versicherungswesen, um das Vertrauen der Verbraucher zu stärken.

Von Engin Günder, Fachjournalist

 

Zurück zur Übersicht

Kontakt
Jetzt Ihr persönliches Angebot anfordern!
Rückrufservice
Gerne rufen wir Sie zurück!
Suche
  • Die Versicherung mit Konzept
    Die Versicherung mit Konzept
    PharmaRisk® OMNI | Für alles gibt es eine Police - wir haben eine Police für alles.

Wir kennen Ihr Geschäft, und das garantiert Ihnen eine individuelle und kompetente Beratung.

Sie haben einen Beruf gewählt, der weit mehr als reine Erwerbstätigkeit ist. Sie verfolgen im Dienste der Bevölkerung hohe ethische Ziele mit Energie, fachlicher Kompetenz und einem hohen Maß an Verantwortung. Um sich voll auf Ihre Aufgabe konzentrieren zu können, erwarten Sie die optimale Absicherung für die Risiken Ihrer Berufsgruppe.

Sie suchen nach Möglichkeiten, Ihre hohen Investitionen zu schützen und streben für sich und Ihre Angehörigen nach einem angemessenen Lebensstandard, auch für die Zukunft.

  • Die PharmaRisk® FLEX
    Die PharmaRisk® FLEX
    Eine flexible Versicherung für alle betrieblichen Gefahren
Nutzen Sie unsere Erfahrung und rufen Sie uns an

Unter der kostenfreien Telefonnummer 0800. 919 0000 oder Sie faxen uns unter 0800. 919 6666, besonders dann, wenn Sie weitere Informationen zu alternativen Versicherern wünschen.

Mit der ApoRisk® FirmenGruppe steht Ihnen ein Partner zur Seite, der bereits viele Apothekerinnen und Apotheker in Deutschland zu seinen Kunden zählen darf. Vergleichen Sie unser Angebot und Sie werden sehen, es lohnt sich, Ihr Vertrauen dem Versicherungsspezialisten für Ihren Berufsstand zu schenken.

  • Die PharmaRisk® CYBER
    Die PharmaRisk® CYBER
    Eine einzige Versicherung für alle Internetrisiken