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  • 17.07.2024 – Neue Wege für Apotheken: Überarbeiteter BMG-Entwurf
    17.07.2024 – Neue Wege für Apotheken: Überarbeiteter BMG-Entwurf
    APOTHEKE | Medienspiegel & Presse | Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) hat den Referentenentwurf zum Apotheken-Reformgesetz (ApoRG) überarbeitet und plant, diesen zeitna...

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ApoRisk® Nachrichten - APOTHEKE:


APOTHEKE | Medienspiegel & Presse |

Neue Wege für Apotheken: Überarbeiteter BMG-Entwurf

 

Analyse der aktuellen Reformpläne

Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) hat den Referentenentwurf zum Apotheken-Reformgesetz (ApoRG) überarbeitet und plant, diesen zeitnah im Kabinett zu behandeln. Die neuesten Änderungen betreffen vor allem das Apothekenhonorar und verschiedene Regelungen zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen in Apotheken.


Ein zentraler Punkt des überarbeiteten Entwurfs ist die geplante Umverteilung des Apothekenhonorars, die nun ab dem 1. April 2025 stattfinden soll. Ursprünglich war der 1. Januar 2025 vorgesehen. Die prozentuale Marge soll schrittweise von 2,5 Prozent auf 2 Prozent bis 2026 gesenkt werden. Die frei werdenden Mittel sollen dabei in das Fixum überführt werden. Ab 2027 sollen auch der relative Anteil des Festzuschlags der Packungsvergütung in den Verhandlungen zwischen dem GKV-Spitzenverband und dem Deutschen Apothekerverband (DAV) berücksichtigt werden können.

Weitere Neuerungen betreffen die Distanzregelung zwischen Filial- und Zweigapotheken sowie spezifische Regelungen zur Heimversorgung. Hier sollen künftig Absprachen mit Ärzten ermöglicht werden, um die Sammlung und direkte Weiterleitung von Verschreibungen für Heimbewohner zu erleichtern.

Eine bedeutende Änderung betrifft auch die Vertretungsbefugnis von Pharmazeutisch-Technischen Assistenten (PTA) und Pharmazieingenieuren (PI). Diese können unter bestimmten Bedingungen ohne direkte Anwesenheit eines Approbierten arbeiten, sofern dieser per Video zugeschaltet werden kann. Diese Flexibilisierung soll den Apothekenbetrieb unterstützen, ohne die Qualität der pharmazeutischen Dienstleistungen zu beeinträchtigen.

Weitere Anpassungen betreffen die Öffnungszeiten und den Notdienst von Apotheken, um eine sichere Arzneimittelversorgung zu gewährleisten. Auch wurden Regelungen zu Großhandelszuschlägen präzisiert, um die Gewährung von handelsüblichen Skonti zu ermöglichen und Rabatte einzuschränken.

Zusätzlich wurden Änderungen in der Impfrichtlinie vorgenommen, um Impfungen gegen Grippe und Corona generell ab dem 18. Lebensjahr zu ermöglichen, unabhängig von früheren medizinischen Empfehlungen.

Der überarbeitete Referentenentwurf des ApoRG zielt darauf ab, die Strukturen und Arbeitsbedingungen in Apotheken zeitgemäß zu gestalten und gleichzeitig die Qualität und Sicherheit der pharmazeutischen Versorgung in Deutschland zu sichern.


Kommentar:

Der überarbeitete Referentenentwurf zum Apotheken-Reformgesetz (ApoRG), der heute vom Bundesgesundheitsministerium (BMG) vorgelegt wurde, markiert einen bedeutenden Schritt in der Regulierung und Modernisierung des Apothekenwesens in Deutschland. Die geplante Umverteilung des Apothekenhonorars, die nun ab dem 1. April 2025 greifen soll, zeigt eine klare Strategie zur Neugestaltung der finanziellen Rahmenbedingungen für Apothekenbetreiber. Durch die schrittweise Senkung der prozentualen Marge von 2,5 Prozent auf 2 Prozent bis 2026 und die Überführung der frei werdenden Mittel in das Fixum sollen Anreize gesetzt werden, um die Versorgungsqualität zu verbessern und wirtschaftliche Effizienz zu steigern.

Besonders bemerkenswert sind die neuen Regelungen zur Heimversorgung, die es Apotheken ermöglichen sollen, effizienter mit Ärzten zusammenzuarbeiten und die Verschreibung und Verteilung von Medikamenten für Heimbewohner zu optimieren. Diese Maßnahme adressiert direkt die praktischen Herausforderungen im Alltag und zeigt eine pragmatische Herangehensweise des BMG an die Verbesserung der Patientenversorgung.

Ebenso wichtig ist die Flexibilisierung der Arbeitsbedingungen durch die erweiterte Vertretungsbefugnis von PTA und PI, die unter bestimmten Bedingungen ohne direkte Anwesenheit eines Apothekers arbeiten dürfen. Diese Maßnahme könnte zu einer besseren Auslastung der Arbeitskräfte in Apotheken führen und gleichzeitig die Servicezeiten für Patienten verbessern.

Insgesamt stellt der überarbeitete Entwurf eine ausgewogene Mischung aus wirtschaftlichen Anreizen und patientenorientierten Maßnahmen dar. Er adressiert sowohl die langfristigen strukturellen Herausforderungen des Apothekenwesens als auch kurzfristige Bedürfnisse nach Flexibilität und Effizienz im Betrieb. Es bleibt nun abzuwarten, wie die Interessenverbände und Stakeholder auf diese Vorschläge reagieren werden und welche weiteren Anpassungen im parlamentarischen Prozess vorgenommen werden müssen, um eine umfassende und nachhaltige Reform des Apothekenwesens in Deutschland zu erreichen.

Von Engin Günder, Fachjournalist

 

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