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APOTHEKE | Medienspiegel & Presse |
Im aktuellen Diskurs über das E-Rezept und die Herausforderungen, denen Apotheken gegenüberstehen, werden entscheidende Entwicklungen und Regelungen deutlich. Trotz der eingeführten Friedenspflicht bis Ende 2024 für elektronische Rezepte bleibt die Problematik der Retaxierungen bestehen, die durch fehlerhafte oder unvollständige Angaben auf den Rezepten ausgelöst werden können.
Der Rahmenvertrag zwischen dem GKV-Spitzenverband und dem Deutschen Apothekerverband (DAV) spielt hier eine zentrale Rolle. Er sieht vor, dass Apotheken einen Retaxschutz erhalten, sofern sie bestimmte Vorgaben einhalten. Dazu zählen beispielsweise klare Angaben zur verschreibenden Person sowie zu Darreichungsformen und Wirkstärken der verordneten Medikamente. Die Friedenspflicht soll sicherstellen, dass Apotheken nicht aufgrund formaler Fehler ihre Vergütungsansprüche verlieren.
Ein besonders häufiges Problem ist die fehlende qualifizierte elektronische Signatur, die bei Änderungen an Rezepten, etwa aufgrund von Lieferengpässen oder notwendigen Korrekturen nach ärztlicher Rücksprache, vorgeschrieben ist. Die korrekte Handhabung dieser Signaturen ist entscheidend für die rechtliche Gültigkeit der Rezeptabwicklung und kann bei Fehlern zu Retaxierungen führen.
Die Friedenspflicht bezüglich fehlender Chargeninformationen ist zeitlich begrenzt und bereits für bestimmte Fälle ausgelaufen. Für Blister-Rezepte gibt es jedoch eine Sonderregelung bis Ende Juni 2025. Auch bei Entlassrezepten gibt es Unterschiede zwischen den Krankenkassen, wobei einige Kassen großzügiger sind als andere hinsichtlich der Akzeptanz elektronischer Rezepte im Entlassmanagement.
In Fällen, die klar definierte Angaben erfordern, wie die Praxisanschrift des verschreibenden Arztes oder die numerische Arztnummer, gibt es laut Richtlinien des GKV und DAV normalerweise keine Probleme. Sollten dennoch Fehler auftreten, ist eine enge Abstimmung zwischen den Vertragspartnern erforderlich, um eine schnelle Klärung und gegebenenfalls Korrektur zu ermöglichen.
Die aktuellen Entwicklungen im Bereich des E-Rezepts werfen ein Licht auf die Komplexität und die fortwährenden Herausforderungen für Apotheken. Trotz der Einführung einer Friedenspflicht bis Ende 2024 bleiben Unsicherheiten und potenzielle finanzielle Risiken bestehen, insbesondere durch Retaxierungen bei elektronischen Rezepten.
Die Diskussion über die Retax-Versicherung gewinnt in diesem Kontext an Bedeutung. Diese spezialisierten Versicherungen bieten Apotheken einen Schutz vor finanziellen Verlusten durch Rückforderungen seitens der Krankenkassen aufgrund von Rezeptfehlern oder unzureichenden Angaben. Angesichts der vielfältigen Vorschriften und der technischen Anforderungen beim Umgang mit elektronischen Rezepten ist eine solche Versicherung eine sinnvolle Absicherung für Apothekenbetreiber.
Die Retax-Versicherung trägt dazu bei, die wirtschaftliche Stabilität der Apotheken zu sichern und ermöglicht es ihnen, sich auf ihre Kernaufgaben zu konzentrieren – die sichere und effiziente Versorgung der Patienten. Sie bietet einen wichtigen Schutzschild gegen unvorhergesehene Kosten und unterstützt die Apotheken dabei, die geforderten Standards einzuhalten und mögliche Retaxierungen zu minimieren.
Es ist ratsam, dass Apothekenbetreiber die Vorzüge einer Retax-Versicherung ernsthaft prüfen und in Betracht ziehen, um ihre finanzielle Resilienz zu stärken und gleichzeitig die Qualität der Patientenversorgung aufrechtzuerhalten. Eine solche Versicherung ist nicht nur ein Sicherheitsnetz in einem komplexen regulatorischen Umfeld, sondern auch ein wichtiger Beitrag zur langfristigen Nachhaltigkeit und Stabilität im Gesundheitswesen.
Von Engin Günder, Fachjournalist
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