ApoRisk® auf Facebook ApoRisk® auf Twitter
  • 30.07.2024 – Haftungsfrage bei Firmenfahrzeug-Unfällen
    30.07.2024 – Haftungsfrage bei Firmenfahrzeug-Unfällen
    SICHERHEIT | Medienspiegel & Presse | Apotheken-Mitarbeiter, die mit einem Firmenfahrzeug einen Unfall verursachen, können sich nicht immer darauf verlassen, dass der Arbeitgeber...

Für Sie gelesen

Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:

ApoRisk® Nachrichten - SICHERHEIT:


SICHERHEIT | Medienspiegel & Presse |

Haftungsfrage bei Firmenfahrzeug-Unfällen

 

Wann Apotheken-Mitarbeiter für Schäden einstehen müssen

Apotheken-Mitarbeiter, die mit einem Firmenfahrzeug einen Unfall verursachen, können sich nicht immer darauf verlassen, dass der Arbeitgeber für den entstandenen Schaden aufkommt. Die rechtlichen Grundlagen der sogenannten privilegierten Arbeitnehmerhaftung sind hierbei von entscheidender Bedeutung und sorgen für klare Regelungen, wann ein Mitarbeiter haftet und wann der Arbeitgeber in die Pflicht genommen wird.


Im Arbeitsalltag kann es immer wieder vorkommen, dass Mitarbeiter mit einem Firmenfahrzeug unterwegs sind – sei es für Auslieferungen, Besorgungen oder andere dienstliche Fahrten. Sollte es dabei zu einem Unfall kommen, stellt sich die Frage, wer für den Schaden aufkommt. Die Antwort darauf hängt maßgeblich vom Verschuldensgrad des Mitarbeiters ab.

Bei leichter Fahrlässigkeit, also wenn der Unfall durch ein geringfügiges Fehlverhalten des Mitarbeiters verursacht wurde, übernimmt in der Regel der Arbeitgeber die vollen Kosten. Dies soll den Arbeitnehmer vor den finanziellen Auswirkungen seiner beruflichen Tätigkeit schützen und basiert auf der Grundidee der privilegierten Arbeitnehmerhaftung.

Anders sieht es bei mittlerer Fahrlässigkeit aus. In solchen Fällen kann der Arbeitnehmer anteilig haftbar gemacht werden. Hierbei wird eine Abwägung vorgenommen, in welchem Maß das Verhalten des Mitarbeiters zum Unfall beigetragen hat. Die Kosten werden dann entsprechend geteilt.

Am gravierendsten sind Fälle grober Fahrlässigkeit oder gar Vorsatz. Bei grober Fahrlässigkeit handelt der Mitarbeiter in hohem Maße unvorsichtig und nimmt einen Schaden billigend in Kauf. In diesen Fällen trägt der Arbeitnehmer die volle Haftung und muss für sämtliche Kosten selbst aufkommen. Gleiches gilt, wenn der Unfall vorsätzlich herbeigeführt wurde.

Für Arbeitgeber ist es daher wichtig, ihre Mitarbeiter regelmäßig über die Haftungsbedingungen und den korrekten Umgang mit Firmenfahrzeugen zu informieren. Dies kann durch Schulungen und regelmäßige Unterweisungen geschehen. Gleichzeitig sollten Unternehmen sicherstellen, dass ihre Versicherungspolicen Unfälle mit Firmenfahrzeugen ausreichend abdecken.

In der Praxis bedeutet dies für Apotheken-Mitarbeiter, dass sie besonders vorsichtig sein sollten, wenn sie mit einem Firmenfahrzeug unterwegs sind. Eine genaue Kenntnis der Haftungsregelungen kann helfen, persönliche finanzielle Belastungen zu vermeiden. Arbeitgeber hingegen sollten die rechtlichen Rahmenbedingungen stets im Blick behalten und sicherstellen, dass ihre Versicherungspolicen angepasst sind, um im Ernstfall abgesichert zu sein.


Kommentar:

Die Regelungen zur Haftung bei Unfällen mit Firmenfahrzeugen sind eine wichtige Schutzmaßnahme für Arbeitnehmer, die tagtäglich mit den Risiken des Straßenverkehrs konfrontiert sind. Die privilegierte Arbeitnehmerhaftung balanciert zwischen dem Schutz des Arbeitnehmers und der Verantwortlichkeit gegenüber dem Arbeitgeber. Es ist von großer Bedeutung, dass beide Parteien ihre Pflichten und Rechte kennen und entsprechend handeln. Durch regelmäßige Schulungen und klare Kommunikation können Missverständnisse und Konflikte vermieden werden. Zudem sollten Arbeitgeber ihre Versicherungspolicen regelmäßig überprüfen und anpassen, um im Schadensfall umfassend abgesichert zu sein. Ein gut informierter Mitarbeiter ist weniger gefährdet, Fehler zu begehen, und ein gut abgesicherter Arbeitgeber kann beruhigter wirtschaften.

Von Engin Günder, Fachjournalist

 

Zurück zur Übersicht

Kontakt
Jetzt Ihr persönliches Angebot anfordern!
Rückrufservice
Gerne rufen wir Sie zurück!
Suche
  • Die Versicherung mit Konzept
    Die Versicherung mit Konzept
    PharmaRisk® OMNI | Für alles gibt es eine Police - wir haben eine Police für alles.

Wir kennen Ihr Geschäft, und das garantiert Ihnen eine individuelle und kompetente Beratung.

Sie haben einen Beruf gewählt, der weit mehr als reine Erwerbstätigkeit ist. Sie verfolgen im Dienste der Bevölkerung hohe ethische Ziele mit Energie, fachlicher Kompetenz und einem hohen Maß an Verantwortung. Um sich voll auf Ihre Aufgabe konzentrieren zu können, erwarten Sie die optimale Absicherung für die Risiken Ihrer Berufsgruppe.

Sie suchen nach Möglichkeiten, Ihre hohen Investitionen zu schützen und streben für sich und Ihre Angehörigen nach einem angemessenen Lebensstandard, auch für die Zukunft.

  • Die PharmaRisk® FLEX
    Die PharmaRisk® FLEX
    Eine flexible Versicherung für alle betrieblichen Gefahren
Nutzen Sie unsere Erfahrung und rufen Sie uns an

Unter der kostenfreien Telefonnummer 0800. 919 0000 oder Sie faxen uns unter 0800. 919 6666, besonders dann, wenn Sie weitere Informationen zu alternativen Versicherern wünschen.

Mit der ApoRisk® FirmenGruppe steht Ihnen ein Partner zur Seite, der bereits viele Apothekerinnen und Apotheker in Deutschland zu seinen Kunden zählen darf. Vergleichen Sie unser Angebot und Sie werden sehen, es lohnt sich, Ihr Vertrauen dem Versicherungsspezialisten für Ihren Berufsstand zu schenken.

  • Die PharmaRisk® CYBER
    Die PharmaRisk® CYBER
    Eine einzige Versicherung für alle Internetrisiken