ApoRisk® auf Facebook ApoRisk® auf Twitter
  • 02.07.2024 – Retax-Schonfrist für E-Rezepte: Wann greift sie?
    02.07.2024 – Retax-Schonfrist für E-Rezepte: Wann greift sie?
    APOTHEKE | Medienspiegel & Presse | Im Bereich der pharmazeutischen Versorgung steht Deutschland vor einer bedeutenden Umstellung: die Einführung des E-Rezepts. Dieser Schri...

Für Sie gelesen

Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:

ApoRisk® Nachrichten - APOTHEKE:


APOTHEKE | Medienspiegel & Presse |

Retax-Schonfrist für E-Rezepte: Wann greift sie?

 

Schutz vor finanziellen Belastungen für Apotheken bei technischen und formalen Fehlern

Im Bereich der pharmazeutischen Versorgung steht Deutschland vor einer bedeutenden Umstellung: die Einführung des E-Rezepts. Dieser Schritt zur Digitalisierung des Gesundheitswesens soll nicht nur die Effizienz steigern, sondern auch die Sicherheit und Nachvollziehbarkeit von Medikamentenverordnungen verbessern. Doch die technische Umsetzung dieser Neuerung ist nicht ohne Herausforderungen geblieben.


Ein zentraler Punkt bei der Implementierung des E-Rezepts ist die Vermeidung von Retaxationen, also der Rückforderung von bereits erstatteten Beträgen durch die Krankenkassen an die Apotheken. Diese Rückforderungen können aufgrund formeller Fehler oder unvollständiger Angaben auf den elektronischen Verordnungen erfolgen, die von den Praxisverwaltungssystemen der Ärzte generiert werden. Um die Apotheken vor finanziellen Belastungen durch solche Retaxationen zu schützen, haben der GKV-Spitzenverband und der Deutsche Apothekerverband eine Friedenspflicht für E-Rezepte vereinbart.

Diese Friedenspflicht, gültig für das Jahr 2024, definiert klar die Bedingungen, unter denen Apotheken nicht für formelle Fehler auf E-Rezepten haften müssen. Dazu gehören beispielsweise fehlende Angaben wie die genaue Berufsbezeichnung des verschreibenden Arztes oder Details zu Darreichungsformen, Wirkstärken und Packungsgrößen von Medikamenten, die durch die Pharmazentralnummer (PZN) eindeutig festgelegt sind. Ebenfalls geschützt sind Apotheken, wenn die Telefonnummer des Arztes fehlt, solange die verschreibende Person der Apotheke bekannt ist.

Zusätzlich gibt es spezifische Angaben, bei denen die Apotheken keine inhaltliche Richtigkeitsprüfung vornehmen müssen. Dazu gehören die Praxis- oder Klinikanschrift, die Arztnummer (Pseudoarztnummer), die BSNR/Standortnummer oder Abrechnungsnummer bei Zahnärzten sowie der Versichertenstatus. Hier wird davon ausgegangen, dass diese Angaben vom Arzt korrekt gemacht wurden und somit keine weiteren Überprüfungen durch die Apotheke erforderlich sind.

Die Vereinbarung berücksichtigt auch den Ermessensspielraum der Krankenkassen, die im Einzelfall entscheiden können, ob und in welchem Umfang eine Retaxation gerechtfertigt ist. Diese Flexibilität soll sicherstellen, dass Apotheken nicht ungerechtfertigt belastet werden, während gleichzeitig die Qualität und Vollständigkeit der elektronischen Verordnungen sichergestellt bleibt.

Ursprünglich war geplant, das Risiko von Retaxationen durch einen Referenzvalidator zu minimieren, der jedoch aufgrund technischer Schwierigkeiten gescheitert ist. Dies verdeutlicht die Komplexität der technischen Umsetzung und die Herausforderungen bei der Integration der Praxisverwaltungssysteme mit den Vorgaben der Gematik.

Insgesamt wird erwartet, dass die Friedenspflicht dazu beiträgt, den Übergang zum E-Rezept zu erleichtern und die Akzeptanz dieser neuen Technologie unter den Apothekern zu erhöhen. Sie bietet eine vorübergehende Sicherheit vor den finanziellen Risiken durch formelle Fehler auf den elektronischen Verordnungen und ermöglicht den Beteiligten, weiter an der Verbesserung der Systeme zu arbeiten.


Kommentar:

Die Friedenspflicht für E-Rezepte, vereinbart zwischen dem GKV-Spitzenverband und dem Deutschen Apothekerverband, ist ein wichtiger Schritt zur Absicherung der Apotheken während der Einführung des E-Rezepts. Angesichts der Komplexität und der technischen Hürden bei der Umstellung auf digitale Verordnungen bietet diese Vereinbarung eine dringend benötigte Absicherung gegen unfaire Retaxationen, die auf formelle Fehler zurückzuführen sind.

Besonders hervorzuheben ist die klare Definition der Bedingungen, unter denen Apotheken von der Haftung für formelle Fehler auf den E-Rezepten entbunden werden. Dies schafft Klarheit und Sicherheit für die Apotheker, die sich während dieser Übergangsphase auf die Bereitstellung hochwertiger pharmazeutischer Dienstleistungen konzentrieren können, ohne ständig das Risiko finanzieller Sanktionen befürchten zu müssen.

Die Flexibilität, die den Krankenkassen durch die Vereinbarung eingeräumt wird, ist ebenfalls lobenswert. Sie ermöglicht eine faire Bewertung von Einzelfällen und trägt dazu bei, dass die Qualität der medizinischen Versorgung nicht durch bürokratische Hürden beeinträchtigt wird.

Trotz der anfänglichen Herausforderungen, insbesondere des gescheiterten Referenzvalidators, ist die Friedenspflicht ein bedeutender Schritt in Richtung einer reibungslosen Integration des E-Rezepts in das deutsche Gesundheitssystem. Sie zeigt, dass die beteiligten Parteien bereit sind, gemeinsam an Lösungen zu arbeiten, um die Sicherheit und Effizienz der Versorgung mit Arzneimitteln zu verbessern.

Für die Zukunft ist zu hoffen, dass weitere technische Verbesserungen und eine verstärkte Zusammenarbeit zwischen allen Akteuren im Gesundheitswesen dazu beitragen werden, dass das E-Rezept reibungslos funktioniert und seinen vollen Nutzen für Patienten, Ärzte und Apotheker entfalten kann.

Von Engin Günder, Fachjournalist

 

Zurück zur Übersicht

Kontakt
Jetzt Ihr persönliches Angebot anfordern!
Rückrufservice
Gerne rufen wir Sie zurück!
Suche
  • Die Versicherung mit Konzept
    Die Versicherung mit Konzept
    PharmaRisk® OMNI | Für alles gibt es eine Police - wir haben eine Police für alles.

Wir kennen Ihr Geschäft, und das garantiert Ihnen eine individuelle und kompetente Beratung.

Sie haben einen Beruf gewählt, der weit mehr als reine Erwerbstätigkeit ist. Sie verfolgen im Dienste der Bevölkerung hohe ethische Ziele mit Energie, fachlicher Kompetenz und einem hohen Maß an Verantwortung. Um sich voll auf Ihre Aufgabe konzentrieren zu können, erwarten Sie die optimale Absicherung für die Risiken Ihrer Berufsgruppe.

Sie suchen nach Möglichkeiten, Ihre hohen Investitionen zu schützen und streben für sich und Ihre Angehörigen nach einem angemessenen Lebensstandard, auch für die Zukunft.

  • Die PharmaRisk® FLEX
    Die PharmaRisk® FLEX
    Eine flexible Versicherung für alle betrieblichen Gefahren
Nutzen Sie unsere Erfahrung und rufen Sie uns an

Unter der kostenfreien Telefonnummer 0800. 919 0000 oder Sie faxen uns unter 0800. 919 6666, besonders dann, wenn Sie weitere Informationen zu alternativen Versicherern wünschen.

Mit der ApoRisk® FirmenGruppe steht Ihnen ein Partner zur Seite, der bereits viele Apothekerinnen und Apotheker in Deutschland zu seinen Kunden zählen darf. Vergleichen Sie unser Angebot und Sie werden sehen, es lohnt sich, Ihr Vertrauen dem Versicherungsspezialisten für Ihren Berufsstand zu schenken.

  • Die PharmaRisk® CYBER
    Die PharmaRisk® CYBER
    Eine einzige Versicherung für alle Internetrisiken