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  • 01.07.2024 – Apotheken-Nachrichten von heute - Update: Apothekenreformen und technologische Innovationen
    01.07.2024 – Apotheken-Nachrichten von heute - Update: Apothekenreformen und technologische Innovationen
    APOTHEKE | Medienspiegel & Presse | Erleben Sie die faszinierende Vielfalt der aktuellen Entwicklungen in der deutschen Pharmabranche: Apotheker setzen sich entschieden gegen...

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Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
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ApoRisk® Nachrichten - APOTHEKE:


APOTHEKE | Medienspiegel & Presse |

Apotheken-Nachrichten von heute - Update: Apothekenreformen und technologische Innovationen

 

Eine detaillierte Untersuchung der politischen Diskussionen, wirtschaftlichen Investitionen und technologischen Fortschritte, die die Zukunft der Pharmabranche gestalten

Erleben Sie die faszinierende Vielfalt der aktuellen Entwicklungen in der deutschen Pharmabranche: Apotheker setzen sich entschieden gegen geplante Reformgesetze zur Wehr, während Pharmaunternehmen wie Sanofi ehrgeizige Milliardeninvestitionen in die Insulinproduktion ankündigen. Gleichzeitig treiben digitale Innovationen die Transformation der Apothekenlandschaft voran. Erfahren Sie mehr über die komplexen Herausforderungen der Arzneimittelversorgung und die neuesten bahnbrechenden Forschungsergebnisse zu Atemwegsinfektionen. Tauchen Sie ein in die dynamische Welt der Gesundheitspolitik, -technologie und -forschung in Deutschland.

 

Bedrohte Arzneimittelversorgung: Apotheker kämpfen gegen geplante Reformgesetze

In der jüngsten Entwicklung der Diskussion um das geplante Apothekenreformgesetz hat der Hessische Apothekerverband (HAV) eine bedeutende Protestaktion eingeleitet. Diese Bewegung kulminierte in der Lancierung einer Petition am 1. Juli, die eine breite Unterstützung der Apotheken und ihrer Rolle als unverzichtbare Gesundheitsdienstleister fordert.

Der HAV argumentiert vehement gegen die Vorschläge des Bundesgesundheitsministeriums (BMG), die eine drastische Umgestaltung der Apothekenlandschaft in Deutschland vorsehen könnten. Kern der Kritik ist die potenzielle Lockerung der Anwesenheitspflicht für Apothekerinnen und Apotheker auf nur noch acht Stunden pro Woche. Dies würde bedeuten, dass zentrale Dienstleistungen wie die Abgabe von Betäubungsmitteln, Medikationsanalysen und Impfungen nur noch in Anwesenheit von Apothekern erbracht werden dürften, was in deren Abwesenheit stark eingeschränkt wäre oder ganz entfallen könnte.

Der Verband warnt vor schwerwiegenden Folgen für die Patientensicherheit und die Qualität der Arzneimittelversorgung. Insbesondere in ländlichen und strukturschwachen Regionen könnte eine solche Reform zu einem dramatischen Rückgang der Apothekenpräsenz führen, was letztlich zu einer Zwei-Klassen-Versorgung führen könnte.

Die Petition des HAV zielt darauf ab, die Bundesregierung dazu zu bewegen, den aktuellen Reformvorschlag des BMG abzulehnen und stattdessen Änderungen vorzunehmen, die die Sicherheit der Patienten gewährleisten und gleichzeitig die Rolle der Apotheken als unentbehrliche Akteure im Gesundheitssystem stärken.

Die Petition des Hessischen Apothekerverbands markiert einen entscheidenden Moment im Kampf um die Zukunft der Apotheken in Deutschland. Die vehementen Proteste gegen das geplante Apothekenreformgesetz des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) verdeutlichen die tiefe Besorgnis über die möglichen Auswirkungen auf die Gesundheitsversorgung im Land.

Die vorgeschlagene Lockerung der Anwesenheitspflicht für Apotheker auf nur noch acht Stunden pro Woche könnte nicht nur die Qualität der Arzneimittelversorgung gefährden, sondern auch die Rolle der Apotheken als vertrauenswürdige Gesundheitsdienstleister untergraben. Insbesondere in abgelegenen und strukturschwachen Regionen könnte dies zu einem dramatischen Rückgang der Apothekenpräsenz führen, was letztlich die Gesundheitsversorgung der dortigen Bevölkerung gefährden würde.

Es ist entscheidend, dass die Bundesregierung die berechtigten Anliegen der Apotheker und ihrer Unterstützer ernst nimmt und die geplante Reform überdenkt. Eine nachhaltige und zukunftsorientierte Überarbeitung des Gesetzesentwurfs ist notwendig, um die flächendeckende und qualitativ hochwertige Arzneimittelversorgung in Deutschland zu sichern und gleichzeitig die Wirtschaftlichkeit der Apotheken zu berücksichtigen.

 

Pharmareform im Fokus: Hersteller fordern Aufhebung von Impfbeschränkungen in Apotheken

Das geplante Apotheken-Reformgesetz (ApoRG) sorgt für kontroverse Diskussionen innerhalb der pharmazeutischen Gemeinschaft. Der Pharmaverband Pharma Deutschland warnt eindringlich vor den Auswirkungen der vorgesehenen Reformen auf die flächendeckende Arzneimittelversorgung in Deutschland. Hauptgeschäftsführerin Dorothee Brakmann bezeichnet die Reform als einen Paradigmenwechsel, der ohne ausreichende Berücksichtigung der Rolle approbierter Apotheker gravierende Defizite in der Gesundheitsversorgung hinterlassen könnte.

In einer offiziellen Stellungnahme äußerte der Verband seine Bedenken gegenüber dem aktuellen Referentenentwurf des ApoRG. Besonders kritisiert wird die geplante Neuregelung der Vergütungsstrukturen, die aus Sicht von Pharma Deutschland nicht geeignet sind, um den bestehenden Herausforderungen gerecht zu werden. Der Verband argumentiert vehement, dass eine Reformierung der Apothekenlandschaft zwar notwendig sei, jedoch nicht auf Kosten eines bewährten Systems geschehen dürfe, das bisher eine sichere Arzneimittelversorgung gewährleistet habe.

Ein weiterer Brennpunkt der Kritik betrifft die Beschränkungen beim Impfen in Apotheken. Insbesondere die Bindung an die Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (Stiko) stößt auf Unverständnis seitens Pharma Deutschland. Die aktuelle Regelung würde bedeuten, dass bestimmte Impfungen, die außerhalb der Standardempfehlungen der Stiko liegen, nicht mehr in Apotheken durchgeführt werden könnten. Dies könnte laut dem Verband zu einem Rückgang der Impfangebote in den Apotheken führen, was wiederum die angestrebte Verbesserung des Impfschutzes in der Bevölkerung konterkarieren würde.

Pharma Deutschland fordert daher eine Aufhebung dieser Beschränkungen und eine Erweiterung der Kompetenzen von Apotheken beim Impfen. Sie betonen die Notwendigkeit, auch Impfungen mit Totimpfstoffen bei Personen mit Grunderkrankungen in Apotheken zu ermöglichen, wenn dies in Absprache mit behandelnden Ärzt erfolgt. Dies würde nicht nur die Verfügbarkeit von Impfungen erhöhen, sondern auch die Flexibilität im Gesundheitssystem stärken.

Abschließend warnt der Verband vor den wirtschaftlichen Konsequenzen einer Beibehaltung der aktuellen Regelungen. Viele Apotheken haben seit 2021 bedeutende Investitionen in ihre Infrastruktur und das Fachpersonal getätigt, insbesondere im Hinblick auf die Durchführung von Impfungen. Eine restriktive Gesetzgebung könnte dazu führen, dass diese Investitionen nicht rentabel sind und Apotheken gezwungen sind, ihre Impfangebote zu reduzieren oder einzustellen.

Die Debatte um das Apotheken-Reformgesetz zeigt deutlich die Spannungen zwischen den Interessen der Apothekenbetreiber und den regulatorischen Vorgaben auf. Während eine Reformierung der Apothekenstruktur notwendig erscheint, um den modernen Gesundheitsanforderungen gerecht zu werden, müssen dabei die bewährten Standards der Arzneimittelversorgung und der Verbraucherschutz gewahrt bleiben. Die Forderung von Pharma Deutschland nach einer flexibleren Handhabung von Impfempfehlungen könnte einen entscheidenden Beitrag zur Verbesserung des öffentlichen Gesundheitswesens leisten, indem sie mehr Menschen einen einfacheren Zugang zu wichtigen Impfungen ermöglicht.

 

Neue Regelung für E-Rezepte: Friedenspflicht bis Jahresende verlängert

Die aktuelle Regelung für E-Rezepte in Deutschland sieht eine Friedenspflicht bis zum Ende des Jahres vor. Diese Vereinbarung zwischen dem GKV-Spitzenverband und dem Deutschen Apothekerverband (DAV) wurde rückwirkend zum 1. Januar eingeführt und bietet den Apotheken einen Retaxschutz. Dies bedeutet, dass Apotheken ihren Vergütungsanspruch nicht verlieren, selbst wenn bestimmte Formfehler in den elektronischen Verordnungen auftreten.

Trotz der fortschreitenden Digitalisierung im Gesundheitswesen gibt es noch immer Herausforderungen bei der reibungslosen Abwicklung von E-Rezepten. Ein zentraler Kritikpunkt ist die Fehleranfälligkeit bei der Übermittlung der elektronischen Verordnungen durch den Fachdienst der Gematik oder durch unvollständige Angaben seitens der verschreibenden Ärzte.

Die heutige „Zusatzvereinbarung zum Rahmenvertrag nach § 129 Absatz 2 Sozialgesetzbuch (SGB) V für elektronische Verordnungen“ legt fest, dass die Friedenspflicht solange verlängert werden kann, bis nur noch formal fehlerfreie und vollständige E-Rezepte in den Apotheken eingehen. Konkret bedeutet dies, dass Apotheken ihren Vergütungsanspruch behalten, wenn bestimmte definierte Formfehler vorliegen, wie beispielsweise unvollständige Angaben zur Darreichungsform oder fehlende Telefonnummern der verschreibenden Person.

Ein weiterer Aspekt der Vereinbarung betrifft die Verantwortung der Apotheken bei der Prüfung von Rezepten. Diese sind nicht dazu verpflichtet, die inhaltliche Richtigkeit bestimmter Angaben wie die Praxis-/Klinikanschrift oder die Arztnummer zu überprüfen. Bei auftretenden technischen Problemen sollen sich die Vertragspartner kurzfristig über Lösungsansätze verständigen, um mögliche Auswirkungen auf den Vergütungsanspruch der Apotheken zu klären.

Gemäß § 5 der Vereinbarung wird von den Krankenkassen ein "Gebot des Augenmaßes" empfohlen, wenn es um formale Abweichungen von einer ordnungsgemäßen elektronischen Verordnung geht. Dies bedeutet, dass Krankenkassen in Einzelfällen einen Ermessensspielraum haben, um situationsgerecht zu handeln.

Die Einführung und Umsetzung von E-Rezepten sollen die Effizienz im Gesundheitswesen steigern und Fehlerquellen reduzieren. Die aktuellen Maßnahmen sollen sicherstellen, dass trotz bestehender Herausforderungen die Qualität und Vollständigkeit der elektronischen

Die Verlängerung der Friedenspflicht für E-Rezepte bis zum Jahresende bietet den Apotheken notwendigen Schutz und Sicherheit in einer Übergangsphase, die mit technischen Herausforderungen verbunden ist. Die Vereinbarung adressiert wichtige Punkte wie den Retaxschutz bei bestimmten Formfehlern und die Empfehlung eines Augenmaßes seitens der Krankenkassen bei der Behandlung formaler Abweichungen. Dies ist ein wichtiger Schritt, um die Einführung der digitalen Verordnungen im Gesundheitswesen weiter voranzutreiben und gleichzeitig die reibungslose Versorgung der Patienten sicherzustellen.

 

Sanofi plant Milliardeninvestition in Insulinproduktion in Frankfurt

Mehrere Pharmakonzerne haben jüngst erhebliche Investitionen in Deutschland angekündigt, und nun könnte Frankfurt einen weiteren bedeutenden Zufluss an Kapital aus Frankreich verzeichnen. Medienberichten zufolge plant der französische Pharma-Riese Sanofi Investitionen in Höhe von bis zu 1,5 Milliarden Euro für den Ausbau seiner Insulinproduktion in der Mainmetropole. Das Vorhaben sieht den Bau einer modernen Produktionsanlage am bestehenden Standort im Stadtteil Höchst vor, womit die derzeitige Anlage einer älteren Technologie weichen soll.

Die Entscheidung, Frankfurt als Standort für diese ehrgeizige Investition zu wählen, ist Teil einer breiteren Strategie von Sanofi zur Stärkung seiner globalen Lieferketten und zur Sicherstellung der kontinuierlichen Versorgung von Patienten mit lebenswichtigen Medikamenten, einschließlich Insulin. Obwohl Sanofi die Berichte über die konkreten Investitionspläne nicht bestätigte, betonte das Unternehmen seine fortlaufenden Bemühungen, die Widerstandsfähigkeit seiner Lieferketten zu erhöhen.

Die potenzielle Investition wurde positiv aufgenommen und als starkes Signal für den Pharmastandort Deutschland gewertet, der kürzlich auch von anderen internationalen Unternehmen wie Eli Lilly, Daiichi-Sankyo, Roche und Merck beachtliche Kapitalzuflüsse verzeichnete. Bundeskanzler Olaf Scholz äußerte sich optimistisch über die Entwicklung und betonte die Bedeutung solcher Investitionen für die deutsche Wirtschaft.

Vertreter der hessischen Landesregierung, darunter Ministerpräsident Boris Rhein und Wirtschaftsminister Kaweh Mansoori, haben seit Monaten intensive Gespräche mit Sanofi geführt, um diese Investition nach Frankfurt zu bringen. Eine finanzielle Beteiligung des Landes Hessen zur Sicherung von Arbeitsplätzen und Förderung von Innovationen wurde dabei nicht ausgeschlossen.

Der Standort Frankfurt spielt eine zentrale Rolle in Sanofis weltweiter Produktionsstrategie und beschäftigt derzeit rund 6.600 Mitarbeiter. Zuvor hatte es Spekulationen gegeben, dass Sanofi die Insulinproduktion aus Frankfurt abziehen und nach Frankreich verlagern könnte. Diese Pläne scheinen nun jedoch vom Tisch zu sein, was die Stabilität und Bedeutung des Standorts Frankfurt unterstreicht.

Inmitten der Debatten über die Stärkung des deutschen Wirtschaftsstandorts und die Sicherstellung der Arzneimittelversorgung ist die potenzielle Milliardeninvestition von Sanofi in Frankfurt ein bedeutendes Zeichen für die Attraktivität Deutschlands als Investitionsstandort in der Pharmaindustrie.

Die geplante Investition von Sanofi in die Insulinproduktion in Frankfurt markiert einen bedeutsamen Schritt für den Pharmasektor Deutschlands. Mit bis zu 1,5 Milliarden Euro unterstreicht diese Entscheidung nicht nur das Vertrauen von Sanofi in den Standort Frankfurt, sondern auch die strategische Bedeutung Deutschlands als Drehscheibe für hochmoderne Pharmaproduktionen. Angesichts der jüngsten Investitionszusagen anderer globaler Akteure wie Eli Lilly und Roche signalisiert dies eine starke Resonanz auf die Herausforderungen der globalen Lieferketten und stellt sicher, dass Deutschland weiterhin eine Schlüsselrolle bei der Sicherstellung der globalen Medikamentenversorgung spielt.

 

Kassen fordern Auflösung des pDL-Topfs im Rahmen der Apothekenreform

Der Verband der Ersatzkassen (vdek) hat kürzlich seine Stellungnahme zum Apotheken-Reformgesetz (ApoRG) veröffentlicht, das derzeit in der politischen Diskussion steht. In seiner ausführlichen Analyse begrüßt der vdek grundsätzlich die geplanten Reformvorhaben, die darauf abzielen, die Rahmenbedingungen für die Arzneimittelversorgung durch Apotheken zu verbessern. Besondere Unterstützung findet der Verband für die vorgesehenen Maßnahmen zur Flexibilisierung und Bürokratieabbau, die vor allem in ländlichen und strukturschwachen Regionen dringend benötigte Verbesserungen bringen könnten.

Ein zentraler Punkt der Stellungnahme des vdek ist jedoch die Forderung nach einer Deckelung der Vergütung für pharmazeutische Dienstleistungen (pDL) analog zur Regelung im Pharmagroßhandel. Der Verband argumentiert, dass die bisherigen pDL-Töpfe aufgelöst werden sollten, um die Vergütungstransparenz zu erhöhen und die Mittel gezielter für die Versorgung einzusetzen. Insbesondere in Gebieten mit hoher Apothekendichte, aber geringer Versorgungsnotwendigkeit, soll durch eine Neuausrichtung der Vergütungsstruktur eine gerechtere Verteilung der Ressourcen erreicht werden.

Des Weiteren kritisiert der vdek die bestehenden Anreizstrukturen, die seiner Meinung nach ineffiziente Praktiken begünstigen. Eine differenzierte Gestaltung der Vergütungsbestandteile könnte dazu beitragen, dass Apothekenleistungen, wie Beratung und pharmazeutische Dienstleistungen, gerechter honoriert werden. Dabei betont der Verband die Notwendigkeit einer leistungsgerechten Vergütung, die nicht nur die Umsatzzahlen berücksichtigt, sondern auch die tatsächlich erbrachten Dienstleistungen und die Bedürfnisse der Patient.

In finanzieller Hinsicht warnt der vdek jedoch vor erheblichen Mehrausgaben für die Krankenkassen im Zuge der Reform. Trotz der geplanten Maßnahmen zur Kostenbegrenzung könnte die Umverteilung der Mittel zu einem Anstieg der Gesamtausgaben führen, insbesondere vor dem Hintergrund steigender Abgabezahlen von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln im vergangenen Jahr.

Zusammenfassend unterstützt der vdek die Zielsetzungen des Apotheken-Reformgesetzes, mahnt jedoch eine tiefgreifende Reform der Vergütungssysteme an, um eine nachhaltige und flächendeckende Arzneimittelversorgung sicherzustellen, die den Bedürfnissen aller Versicherten gerecht wird.

Die Stellungnahme des vdek zum Apotheken-Reformgesetz (ApoRG) verdeutlicht die dringende Notwendigkeit einer Reform der Apothekenvergütung. Der Verband zeigt sich zwar grundsätzlich positiv gegenüber den geplanten Verbesserungen der Rahmenbedingungen für die Arzneimittelversorgung, fordert jedoch entschiedene Maßnahmen zur Deckelung und Neuausrichtung der Vergütungsstrukturen. Insbesondere die Auflösung der pDL-Töpfe zugunsten einer transparenteren und gezielteren Mittelverwendung könnte eine gerechtere Verteilung der Ressourcen ermöglichen und die Versorgung in ländlichen und strukturschwachen Gebieten verbessern.

Die Kritik des vdek an den bestehenden Anreizstrukturen ist berechtigt, da diese oft zu ineffizienten Praktiken führen und eine faire Entlohnung der Apothekenleistungen behindern. Eine differenzierte Vergütung, die nicht nur auf Umsatzzahlen basiert, sondern die tatsächlich erbrachten Dienstleistungen berücksichtigt, ist daher essenziell für eine nachhaltige und patientenzentrierte Versorgung.

Dennoch müssen die finanziellen Auswirkungen der Reform im Auge behalten werden. Die Befürchtungen des vdek vor erheblichen Mehrausgaben für die Krankenkassen sind realistisch, insbesondere angesichts der steigenden Abgabezahlen von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln. Es ist daher entscheidend, dass die Reform nicht zu Lasten der Beitragszahlenden geht und eine effiziente Mittelverwendung gewährleistet wird.

Insgesamt ist die Stellungnahme des vdek ein wichtiger Beitrag zur aktuellen Debatte um das Apotheken-Reformgesetz. Sie zeigt auf, dass eine grundlegende Neuausrichtung der Apothekenvergütung unabdingbar ist, um eine gerechte und flächendeckende Arzneimittelversorgung in Deutschland sicherzustellen.

 

Phagro warnt vor Gefährdung der Arzneimittelversorgung durch geplante Skonti

Die Diskussion um die Zukunft der Arzneimittelversorgung in Deutschland spitzt sich weiter zu, während der Großhandelsverband Phagro und andere Stakeholder auf den geplanten Referentenentwurf des Apotheken-Reformgesetzes reagieren. Insbesondere die Frage der Skonti für Apotheken steht dabei im Mittelpunkt der Kontroverse. Der Verband Phagro äußerte in einer aktuellen Stellungnahme seine Bedenken, dass eine Rückkehr zu Skonti die bisherige stabile Versorgungsstruktur gefährden könnte.

Phagro-Geschäftsführer Michael Dammann und Thomas Porstner warnten vor den Konsequenzen einer einseitigen finanziellen Belastung des pharmazeutischen Großhandels. Sie betonten die Notwendigkeit einer leistungsgerechten Vergütungsstruktur sowohl für Apotheken als auch für den Großhandel, um die flächendeckende Verfügbarkeit von Arzneimitteln sicherzustellen. Insbesondere die Abschaffung der Mindestvergütung des Großhandels würde laut Phagro die Versorgungssicherheit gefährden und zu langfristigen Unsicherheiten in der Arzneimittelversorgung führen.

Der Verband forderte stattdessen eine Anpassung der Apothekenzuschläge in der Arzneimittelpreisverordnung, ohne jedoch die Einführung von Großhandelsskonti zu unterstützen. Dieser Standpunkt basiert auf der Einschätzung des Bundesgerichtshofs, der die Unterfinanzierung von Apotheken und Großhandel durch das Skonti-Urteil vom Februar 2024 aufzeigte.

Während Phagro die Sorgen der Apotheken angesichts der neuen rechtlichen Rahmenbedingungen nachvollziehen kann, unterstreichen sie gleichzeitig die langjährige wirtschaftliche Herausforderung für ihre Mitglieder. Die Sicherstellung einer verlässlichen Mindestvergütung von 73 Cent sei unerlässlich, um die Beschaffung, Lagerhaltung und flächendeckende Versorgung mit apothekenpflichtigen Arzneimitteln weiterhin sicherzustellen.

In einem Appell an den Gesetzgeber betonte der Verband die Bedeutung einer ausgewogenen Lösung, die sowohl den Interessen des Großhandels als auch den Anforderungen der Apotheken gerecht wird. Eine einseitige finanzielle Belastung des Großhandels würde, so die Argumentation von Phagro, nicht nur die wirtschaftliche Stabilität der beteiligten Unternehmen gefährden, sondern auch die Versorgungssicherheit für die Bevölkerung in Deutschland beeinträchtigen.

Die Stellungnahme des Großhandelsverbands Phagro verdeutlicht die komplexen Herausforderungen, denen sich die Akteure im Gesundheitswesen gegenübersehen. Die Forderung nach einer leistungsgerechten Vergütungsstruktur für Apotheken und Großhandel ist angesichts der aktuellen Debatte um Skonti und Mindestvergütungen verständlich. Eine ausgewogene gesetzliche Regelung ist dringend erforderlich, um die Versorgungssicherheit mit Arzneimitteln flächendeckend zu gewährleisten und die wirtschaftliche Grundlage der beteiligten Unternehmen zu sichern.

 

Digitale Zukunft für Apotheken: Gedisa führt Reservierung für CardLink-Lösung ein

Die Gesellschaft für digitale Services der Apotheken (Gedisa) hat den nächsten Schritt zur Einführung ihrer lang erwarteten CardLink-Lösung für Apotheken eingeleitet. Seit der ersten Ankündigung im März dieses Jahres hat Gedisa intensiv für ihre proprietäre E-Rezept-Einlöseplattform geworben, die Apotheken eine alternative Option zur Fernvergabe von Medikamenten bieten soll. Dies steht im Kontext einer zunehmenden Digitalisierung in der Gesundheitsbranche, bei der Gedisa darauf abzielt, die Vor-Ort-Apotheken durch innovative digitale Lösungen zu stärken.

In einer aktuellen Mitteilung gab Gedisa bekannt, dass Apotheker nun die Möglichkeit haben, ihren Zugang zur CardLink-Lösung über das ApothekenPortal des Unternehmens zu reservieren. Dies markiert einen bedeutenden Meilenstein in der Vorbereitung auf den vollen Rollout der Dienste, der voraussichtlich im August beginnen wird. Die Reservierung erfolgt unkompliziert und benutzerfreundlich, mit klaren Anweisungen innerhalb des Portals, um den Prozess für die Apothekenbetreiber so reibungslos wie möglich zu gestalten.

Die Gedisa-Lösung wird durch die Zusammenarbeit mit 15 führenden Unternehmen der Apothekenbranche unterstützt, darunter Schwergewichte wie NOVENTI Health SE und Sanacorp Pharmahandel GmbH. Diese Partnerschaften ermöglichen es Gedisa, eine breite Palette von Anwendungen anzubieten, die über die CardLink-Schnittstelle integriert werden können. Dies eröffnet den Apotheken die Flexibilität, die für eine nahtlose Integration und einen effizienten Betrieb erforderlich ist.

Trotz der Fortschritte bei der Reservierung des Zugangs und der Partnerschaften mit Branchenführern bleibt die Skepsis der Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA) bestehen. Die ABDA äußerte Bedenken über den Einfluss von E-Rezepten auf die Rolle der Vor-Ort-Apotheken und betont die Notwendigkeit eines ausgewogenen Wettbewerbs zwischen stationären und online-basierten Apothekenkonzepten.

Mit Blick auf die Zukunft wird erwartet, dass Gedisa weiterhin an der Optimierung ihrer CardLink-Lösung arbeitet und eng mit den Apothekerverbänden zusammenarbeitet, um deren Interessen zu berücksichtigen. Die Apothekenbranche steht vor einer Phase signifikanter Veränderungen durch die Digitalisierung, wobei Gedisa als Vorreiter im Bereich der digitalen Apothekendienste eine zentrale Rolle einnehmen könnte.

Die Reservierungsmöglichkeit für Gedisas CardLink-Lösung markiert einen wichtigen Schritt in Richtung einer digitalisierten Zukunft für Apotheken. Durch die klare Benutzerführung im ApothekenPortal und die breite Unterstützung durch Branchenführer wie NOVENTI Health SE zeigt Gedisa ihr Engagement für eine nahtlose Integration und effektive Nutzung ihrer innovativen Plattform. Dennoch bleibt die Balance zwischen digitalen und stationären Apotheken ein zentrales Thema, das mit Bedacht angegangen werden muss, um die Vielfalt und Erreichbarkeit des Gesundheitswesens langfristig zu sichern.

 

Streit um Pflegehilfsmittelvertrag eskaliert: DAV bringt Verhandlungen vor Schiedsstelle

In einer aktuellen Entwicklung im Gesundheitswesen hat der Deutsche Apothekerverband (DAV) beschlossen, den Streit um den Pflegehilfsmittelvertrag vor die Schiedsstelle zu bringen. Dieser Schritt folgt auf erfolglose Verhandlungen zwischen dem DAV und dem GKV-Spitzenverband über die Bedingungen eines neuen Vertragsrahmens für die Versorgung mit Pflegehilfsmitteln. Der bestehende Vertrag bleibt bis zum 30. September 2024 in Kraft.

Der Konflikt zwischen den Parteien liegt vor allem in der Frage der Digitalisierung und Effizienz bei der Abwicklung der Pflegehilfsmittelversorgung. Der DAV kritisiert, dass die Pflegekassen nicht bereit sind, moderne digitale Prozesse zu nutzen, die zu einer effizienteren Versorgung führen könnten. Stattdessen präferieren die Kassen einen Vertrag mit analogen und zeitintensiven Prozessen, was aus Sicht der Apotheker zu einem erheblichen administrativen Aufwand führen würde.

Besonders kontrovers diskutiert werden die Preisregelungen des neuen Vertrags. Obwohl in einigen Produktkategorien nur marginale Preisunterschiede oder sogar niedrigere Preise vereinbart wurden, zeigen sich in anderen Kategorien Preiserhöhungen von bis zu sieben Prozent. Besonders deutlich ist der Anstieg bei Einmalhandschuhen um etwa 30 Prozent. Die Apotheker argumentieren, dass diese Preiserhöhungen die zusätzlichen Kosten für die Vertragsumsetzung nicht angemessen kompensieren.

Das Rundschreiben des Apothekerverbands Schleswig-Holstein hebt hervor, dass der derzeitige Vertrag bis Ende September 2024 gültig ist und somit die rechtliche Grundlage für die Pflegehilfsmittelversorgung bildet. Ursprünglich plante der GKV-Spitzenverband, den Vertrag bereits zum 30. Juni 2024 zu kündigen, was jedoch nur für Einzelverträge wirksam wurde. Die geplante Kündigung seitens des GKV-Spitzenverbands konnte nicht rechtzeitig umgesetzt werden und tritt daher erst zum genannten Datum in Kraft.

Die Entscheidung des Deutschen Apothekerverbands, den Pflegehilfsmittelvertrag vor die Schiedsstelle zu bringen, markiert einen bedeutenden Schritt in einem langwierigen Streit um die Bedingungen der Versorgung mit Pflegehilfsmitteln. Trotz mehrerer Verhandlungsrunden konnten sich die Parteien nicht auf einen neuen Vertragsrahmen einigen, was die Notwendigkeit eines Schiedsverfahrens unterstreicht.

Die Kritik des DAV an der mangelnden Bereitschaft der Pflegekassen, moderne digitale Prozesse zur Effizienzsteigerung zu nutzen, scheint berechtigt zu sein. In einer Zeit, in der die Digitalisierung im Gesundheitswesen zunehmend an Bedeutung gewinnt, ist es entscheidend, dass Verträge auch entsprechend zeitgemäß gestaltet werden, um den administrativen Aufwand für Apotheken und andere beteiligte Parteien zu minimieren.

Die Diskrepanz zwischen den Preisvereinbarungen im neuen Vertrag und den tatsächlichen Kosten für die Apotheken wirft ebenfalls wichtige Fragen auf. Insbesondere die deutliche Erhöhung der Preise für Einmalhandschuhe um 30 Prozent erscheint nicht angemessen, wenn sie nicht durch eine entsprechende Reduktion des Verwaltungsaufwands kompensiert wird.

Es bleibt abzuwarten, wie das Schiedsverfahren ausgeht und ob eine Lösung gefunden werden kann, die sowohl die Interessen der Apotheker als auch der Pflegekassen angemessen berücksichtigt. Bis dahin bleibt der aktuelle Vertrag gültig, sodass eine Unterbrechung der Pflegehilfsmittelversorgung vermieden werden kann, jedoch die Unsicherheit über die zukünftigen Bedingungen bestehen bleibt.

 

Pharma Deutschland: Apothekerzentrierter Ansatz in der Apothekenreform

In einer aktuellen Stellungnahme zum geplanten Apotheken-Reformgesetz hat der Verband Pharma Deutschland seine Position deutlich gemacht. Der Verband, der die Interessen der pharmazeutischen Industrie vertritt, hebt hervor, dass eine Apothekenlandschaft ohne die Anwesenheit von ausgebildeten Apothekern aus seiner Sicht ein Risiko für die Qualität und Sicherheit der Arzneimittelversorgung darstellen könnte. Dorothee Brakmann, die Hauptgeschäftsführerin des Verbands, warnt vor einem Paradigmenwechsel, der die flächendeckende Versorgung der Bevölkerung gefährden könnte.

Pharma Deutschland begrüßt grundsätzlich Reformbemühungen im Gesundheitswesen, sieht jedoch die geplanten Maßnahmen des Reformgesetzes kritisch. Insbesondere die vorgesehenen Regelungen zur Stärkung der Hilfstaxe und die Einschränkung des Biologika-Austauschs in Apotheken stoßen auf Widerstand. Der Verband plädiert dafür, die Rechtsgrundlage für Rabattverträge bei onkologischen Fertigarzneimitteln zu überdenken und fordert eine klarere Definition der Biologika-Substitution, um die Sicherheit und Wirksamkeit der Arzneimittelversorgung zu gewährleisten.

Positiv bewertet Pharma Deutschland hingegen die geplante Ausweitung der Impfungen in Apotheken auf weitere Totimpfstoffe. Dies sei ein wichtiger Schritt zur Erhöhung der Impfquoten in der Bevölkerung. Allerdings warnt der Verband davor, dass die geplanten Regelungen die bisherigen Möglichkeiten zur Durchführung von Indikationsimpfungen, insbesondere gegen Influenza, einschränken könnten.

Die Stellungnahme von Pharma Deutschland unterstreicht die Bedeutung eines ausgewogenen Reformgesetzes, das sowohl die Herausforderungen im Gesundheitswesen adressiert als auch die Qualität und Sicherheit der Arzneimittelversorgung gewährleistet.

Die Stellungnahme von Pharma Deutschland zum geplanten Apotheken-Reformgesetz zeigt deutlich die Bedenken und Forderungen der pharmazeutischen Industrie auf. Der Verband betont zu Recht die essentielle Rolle von Apothekern in der Gesundheitsversorgung und warnt vor den Risiken einer möglichen Einführung von Apotheken ohne pharmazeutisches Fachpersonal. Diese Bedenken sind nicht nur berechtigt, sondern auch von großer Relevanz für die Sicherheit und Qualität der Arzneimittelversorgung in Deutschland.

Die Kritik des Verbands an den geplanten Reformmaßnahmen zur Stärkung der Hilfstaxe und zur Beschränkung des Biologika-Austauschs ist ebenfalls gut begründet. Eine Überarbeitung dieser Punkte wäre notwendig, um eine effektive und zugleich sichere Arzneimittelversorgung zu gewährleisten, ohne die Innovationskraft der Branche zu behindern.

Es ist erfreulich zu sehen, dass Pharma Deutschland die Ausweitung der Impfungen in Apotheken auf weitere Totimpfstoffe positiv bewertet. Dies zeigt ein klares Bekenntnis zur Förderung der öffentlichen Gesundheit und zur Erhöhung der Impfquoten in der Bevölkerung. Gleichzeitig ist die Warnung vor möglichen Einschränkungen bei Indikationsimpfungen wie gegen Influenza gerechtfertigt, da dies die bereits etablierten niederschwelligen Angebote für vulnerable Gruppen gefährden könnte.

Insgesamt sollte das Apotheken-Reformgesetz in seiner finalen Form ein ausgewogenes Gleichgewicht zwischen den Bedürfnissen der Bevölkerung, den Anforderungen der Gesundheitsversorgung und den Interessen der pharmazeutischen Industrie finden. Eine konstruktive Diskussion und eine gründliche Überarbeitung der umstrittenen Punkte sind daher unerlässlich, um eine zukunftsfähige Lösung zu erzielen, die allen Beteiligten gerecht wird.

 

Effektive Teststrategien gegen Atemwegsinfektionen: Neue Erkenntnisse zur optimalen Timing

In einer neuen Studie, veröffentlicht im renommierten Wissenschaftsmagazin "Science Advances", haben Forscher der University of Colorado Boulder unter der Leitung von Casey Middleton wichtige Erkenntnisse über den optimalen Zeitpunkt und die geeigneten Testmethoden für virale Atemwegsinfektionen während der Erkältungssaison präsentiert.

Die Studie konzentrierte sich auf die Testeffektivität (TE), die die Fähigkeit eines Tests beschreibt, die Übertragung von Atemwegsinfektionen in der Bevölkerung durch frühzeitige Diagnose und Isolation von Infizierten zu verringern. Mithilfe eines umfassenden Modells, das Testspezifikationen, die Dynamik der Krankheitserreger im Wirtsorganismus und menschliches Verhalten berücksichtigte, untersuchten die Forscher, wann und wie Schnelltests und PCR-Tests am effektivsten eingesetzt werden sollten.

Die Ergebnisse waren teilweise überraschend: Für Influenza A und das respiratorische Synzytialvirus (RSV) zeigte sich, dass der Einsatz von Schnelltests unmittelbar nach dem Beginn der Symptome die effektivste Strategie ist, um die Ausbreitung dieser Viren zu kontrollieren. Diese frühe Detektion ermöglicht eine schnellere Isolation und Behandlung der Infizierten.

Im Gegensatz dazu empfahlen die Forscher für SARS-CoV-2 einen verzögerten Einsatz von Schnelltests, der idealerweise zwei Tage nach dem Symptombeginn erfolgen sollte, um zuverlässige Ergebnisse zu erzielen. Obwohl PCR-Tests empfindlicher sind und eine längere Bearbeitungszeit erfordern, bleiben sie wichtig für die genaue Diagnose und Identifizierung spezifischer Virusstämme.

Die Autoren der Studie betonen die Bedeutung dieser Erkenntnisse für die öffentliche Gesundheit und die Entwicklung effektiver Strategien zur Eindämmung von Atemwegsinfektionen, insbesondere in Zeiten erhöhter Virusaktivität während der Erkältungssaison.

Die aktuelle Studie von Middleton et al. bietet wertvolle Einsichten darüber, wann und wie Tests auf virale Atemwegsinfektionen am effektivsten eingesetzt werden können. Die Feststellung, dass der frühe Einsatz von Schnelltests nach Symptombeginn für Influenza A und RSV entscheidend ist, um deren Verbreitung einzudämmen, ist besonders bemerkenswert. Diese Strategie könnte nicht nur die Behandlung der Infizierten verbessern, sondern auch die Übertragung innerhalb der Bevölkerung reduzieren.

Für SARS-CoV-2 empfehlen die Forscher einen etwas verzögerten Einsatz von Schnelltests, um die Zuverlässigkeit der Ergebnisse zu gewährleisten, obwohl PCR-Tests nach wie vor als Goldstandard gelten. Dies unterstreicht die Herausforderungen bei der Wahl der richtigen Testmethode je nach Virus und Zeitpunkt der Infektion.

Die Ergebnisse dieser Studie haben potenziell weitreichende Auswirkungen auf die öffentliche Gesundheit, insbesondere in Bezug auf die Entwicklung und Implementierung von Teststrategien während der Erkältungssaison. Sie legen nahe, dass eine frühzeitige Diagnose und Isolation von Infizierten entscheidend sind, um die Ausbreitung von Atemwegsinfektionen effektiv zu bekämpfen.

 

Semglee: Maßnahmen gegen Lieferengpass bei Insulin glargin in Deutschland

Die Verfügbarkeit des Insulin glargin-haltigen Arzneimittels Semglee steht derzeit im Fokus einer besorgniserregenden Lieferengpasssituation in Deutschland. Laut aktuellen Informationen des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) wird Semglee, das von Biosimilar Collaborations Ireland Limited produziert wird, voraussichtlich bis Mitte Juli knapp sein. Diese Entwicklung wird auf Produktionsprobleme beim Hersteller zurückgeführt, die die regelmäßige Belieferung des Marktes beeinträchtigen.

Um die drohende Unterversorgung zu verhindern, hat das BfArM eine temporäre Maßnahme eingeleitet: Semglee darf bis Ende Juli unter der irischen Marktkennzeichnung und entsprechender Packungsbeilage in Deutschland vertrieben werden. Dies ermöglicht es, Engpässe zu überbrücken, bis die regulären Lieferungen in deutscher Aufmachung wieder zur Verfügung stehen sollen.

Insulin glargin, ein langwirksames Insulin-Analogon, wird zur Basalinsulintherapie bei Diabetes mellitus eingesetzt. Der Wirkstoff wirkt durch Bindung an die Alpha-Untereinheit von Insulin-Rezeptoren, was die Glukoseaufnahme in die Zellen erhöht und somit den Blutzuckerspiegel senkt. Neben den therapeutischen Effekten sind mögliche Nebenwirkungen wie Hypoglykämien, lokale Hautreaktionen an der Injektionsstelle sowie in seltenen Fällen Ödeme, Sehstörungen oder Muskelschmerzen zu beachten.

Die Entscheidung des BfArM, Semglee temporär mit der irischen Kennzeichnung zuzulassen, stößt sowohl auf Zustimmung als auch Kritik seitens der medizinischen Fachkreise. Während einige Experten die Maßnahme als notwendigen Schritt zur Sicherstellung der Patientenversorgung in einer kritischen Phase begrüßen, äußern andere Bedenken bezüglich der potenziellen Verwirrung durch unterschiedliche Marktaufmachungen und deren Auswirkungen auf die Patientensicherheit.

Die vorübergehende Zulassung von Semglee mit irischer Marktkennzeichnung durch das BfArM ist eine entscheidende Maßnahme, um die drohende Unterversorgung mit Insulin glargin in Deutschland zu adressieren. Angesichts der Produktionsprobleme beim regulären Hersteller bietet diese Regelung eine zeitlich begrenzte Lösung, um sicherzustellen, dass Patienten weiterhin Zugang zu lebenswichtigen Medikamenten haben. Dennoch sollten potenzielle Herausforderungen wie Verwirrung durch unterschiedliche Verpackungen und Sicherheitsaspekte sorgfältig überwacht und angegangen werden, um die bestmögliche Patientenversorgung zu gewährleisten.

 

Cannabis-Anbauvereine in Deutschland: Ein neuer Schritt in der Drogenpolitik

Seit der Legalisierung des Cannabis-Konsums für Volljährige in Deutschland vor drei Monaten hat sich die Debatte um den Anbau und die Verteilung der Droge auf größere Gemeinschaften ausgeweitet. Nun treten neue Richtlinien in Kraft, die speziell die Bildung von Cannabis-Anbauvereinen ermöglichen. Diese "Anbauvereinigungen" sollen es bis zu 500 Mitgliedern gestatten, Cannabis in nicht-kommerziellem Rahmen anzubauen und ausschließlich für den Eigenkonsum innerhalb der Gruppe zu nutzen.

Das Gesetz, das am 1. April in Kraft trat, sieht vor, dass solche Vereine als eingetragene Vereine oder Genossenschaften organisiert sein müssen und keinerlei kommerzielle Absichten verfolgen dürfen. Ziel ist es, den Schwarzmarkt für Cannabis einzudämmen und die Qualität und Sicherheit des legal konsumierten Stoffs zu gewährleisten. Mitglieder müssen mindestens sechs Monate in Deutschland wohnhaft sein und eine dreimonatige Mitgliedschaft vorweisen können, um an den Aktivitäten der Vereine teilnehmen zu dürfen.

Die Antragstellung für die Gründung eines Anbauvereins umfasst detaillierte Angaben wie die Mitgliederzahl, den Standort der Anbauflächen, geplante Jahresmengen von Cannabis, Sicherheitsmaßnahmen sowie ein ausgearbeitetes Konzept für Gesundheits- und Jugendschutz. Die Erlaubnis wird für sieben Jahre erteilt und kann unter bestimmten Voraussetzungen verlängert werden. Eine dreimonatige Bearbeitungszeit für Anträge wird erwartet, da verschiedene regionale Behörden wie Landwirtschaftskammern und Regierungspräsidien für die Genehmigung zuständig sind.

Für den persönlichen Gebrauch dürfen Vereinsmitglieder täglich bis zu 25 Gramm Cannabis erhalten, wobei monatlich nicht mehr als 50 Gramm ausgegeben werden dürfen. Besondere Bestimmungen gelten für junge Erwachsene zwischen 18 und 21 Jahren, die maximal 30 Gramm pro Monat mit einem THC-Gehalt von höchstens zehn Prozent erhalten können. Der Anbau muss dem Eigenbedarf der Mitglieder entsprechen; Überschüsse müssen vernichtet werden.

Die Einführung dieser neuen Gesetze hat zu einer Vielzahl von Anträgen geführt, wobei Bundesdrogenbeauftragte hohe Nachfrage und Interesse von Vereinen, die sich gründen wollen, vermelden. Während die Bundesländer weiterhin mit der Implementierung der Regelungen beschäftigt sind, wird erwartet, dass das Gesetz zur Regelung des Cannabis-Gebrauchs im Straßenverkehr in naher Zukunft verabschiedet wird.

Die Einführung von Cannabis-Anbauvereinen markiert einen bedeutenden Schritt in der deutschen Drogenpolitik, der sowohl Befürworter als auch Kritiker auf den Plan ruft. Während die Befürworter argumentieren, dass dies einen wichtigen Beitrag zur Entkriminalisierung von Cannabis und zur Sicherheit der Konsumenten darstellt, sind die Kritiker besorgt über potenzielle Auswirkungen auf die öffentliche Gesundheit und Sicherheit.

Die strengen Auflagen, die an die Gründung und den Betrieb dieser Vereine geknüpft sind, könnten dazu beitragen, die negativen Folgen des Cannabiskonsums zu minimieren und den illegalen Markt einzudämmen. Dennoch bleibt abzuwarten, wie effektiv die Kontrollmechanismen und Präventionsmaßnahmen tatsächlich umgesetzt werden können, insbesondere in Bezug auf den Jugendschutz und die Verhinderung von Drogentourismus.

Mit der schrittweisen Lockerung der Gesetze und der zunehmenden Akzeptanz von Cannabis als legale Droge wird sich die deutsche Gesellschaft weiterhin anpassen und möglicherweise neue Herausforderungen und Chancen im Umgang mit dieser Substanz erleben. Es ist entscheidend, dass die Behörden und die Gesellschaft insgesamt wachsam bleiben und die Auswirkungen dieser neuen Regelungen sorgfältig überwachen, um sicherzustellen, dass die Ziele der Gesetzesnovelle erreicht werden, ohne zusätzliche Risiken für die Öffentlichkeit zu schaffen.

 

Optimierung von Teststrategien für Atemwegsviren: Erkenntnisse aus der neuesten Forschung

In einer aktuellen Studie, veröffentlicht in "Science Advances", haben Forscher der University of Colorado Boulder unter der Leitung von Casey Middleton neue Erkenntnisse über den optimalen Zeitpunkt und die Effektivität von Schnelltests für verschiedene Atemwegsviren präsentiert. Die Studie konzentrierte sich auf die Testeffektivität (TE), die beschreibt, wie effizient Tests und die anschließende Isolierung von Infizierten die Verbreitung von Krankheitserregern in der Bevölkerung reduzieren können.

Die Forscher stellten fest, dass Schnelltests für Influenza A und das respiratorische Synzytialvirus (RSV) am effektivsten sind, wenn sie unmittelbar nach dem Auftreten erster Symptome eingesetzt werden. Dies ermöglicht eine frühzeitige Diagnose und schnelle Isolationsmaßnahmen, die wesentlich zur Eindämmung der Virusausbreitung beitragen können. Im Gegensatz dazu empfehlen die Ergebnisse der Studie, dass Schnelltests für SARS-CoV-2 besser zwei Tage nach Symptombeginn durchgeführt werden sollten, um eine höhere Testeffektivität zu erzielen.

Obwohl Schnelltests schnellere Ergebnisse liefern, sind RT-qPCR-Tests aufgrund ihrer höheren Empfindlichkeit nach wie vor der Goldstandard, insbesondere für die Diagnose von SARS-CoV-2. Die Identifizierung des Virusstamms durch PCR-Tests ist entscheidend, um gezielte öffentliche Gesundheitsmaßnahmen einzuleiten und die Ausbreitung des Virus effektiv zu überwachen.

Die Forschungsergebnisse unterstreichen die Bedeutung einer präzisen und zeitnahen Teststrategie, um die Ausbreitung von Atemwegserregern in der Bevölkerung zu kontrollieren. Sie bieten einen wertvollen Beitrag zur Optimierung von Testverfahren und zur Entwicklung zielgerichteter Maßnahmen zur öffentlichen Gesundheit.

Die Studie von Middleton et al. ist ein bedeutender Schritt in Richtung präziserer und effektiverer Teststrategien für Atemwegsviren. Die Feststellung, dass Schnelltests für Influenza A und RSV direkt nach Symptombeginn am wirksamsten sind, unterstreicht die Dringlichkeit einer frühzeitigen Diagnose und Isolierung infizierter Personen. Diese Maßnahmen sind entscheidend, um die Ausbreitung dieser Viren einzudämmen und vulnerable Bevölkerungsgruppen zu schützen.

Besonders interessant ist die differenzierte Empfehlung für SARS-CoV-2, bei dem die Forscher einen verzögerten Einsatz von Schnelltests nach zwei Tagen Symptombeginn vorschlagen, um die Testeffektivität zu maximieren. Dies unterstreicht die Komplexität der Virusdynamik und die Notwendigkeit, Teststrategien entsprechend anzupassen.

Die Erkenntnis, dass trotz der Geschwindigkeit von Schnelltests die Sensitivität von PCR-Tests für die genaue Identifikation des Virusstamms unerlässlich ist, verdeutlicht die Herausforderungen und Potenziale in der aktuellen Diagnostiklandschaft.

Zusammenfassend zeigt die Studie, wie wichtig es ist, die Dynamik der Krankheitserreger und das Timing von Testverfahren zu berücksichtigen, um effektive öffentliche Gesundheitsmaßnahmen zu entwickeln. Diese Erkenntnisse sollten in die Weiterentwicklung von Strategien zur Bekämpfung von Atemwegserkrankungen integriert werden, um eine nachhaltige Kontrolle der Virusausbreitung zu gewährleisten.

Von Engin Günder, Fachjournalist

 

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