Für Sie gelesen
Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:
Versorgungsauftrag geht vor
Vor knapp sechs Jahren machte er seine Apotheke in Berlin-Neukölln bereits zu. Damit kam Andreas Kersten einem jetzt gefällten Urteil des Berufsobergerichts für Heilberufe zuvor. Dieses befand: Weil sich der gläubige Pharmazeut aus Gewissensgründen geweigert hatte, die „Pille danach“ abzugeben, hätte er die Selbstständigkeit aufgeben müssen.
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