ApoRisk® auf Facebook ApoRisk® auf Twitter
  • 28.06.2024 – Rechtsstreit um Ponykauf: Entscheidung zu Sommerekzem
    28.06.2024 – Rechtsstreit um Ponykauf: Entscheidung zu Sommerekzem
    LEGISLATIVE | Steuer & Recht | Die 2. Zivilkammer des Landgerichts München I hat kürzlich eine bedeutende Entscheidung in einem Rechtsstreit um den Kauf einer Ponystute gefällt...

Für Sie gelesen

Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:

ApoRisk® Nachrichten - Legislative:


Steuer & Recht |

Rechtsstreit um Ponykauf: Entscheidung zu Sommerekzem

 

Landgericht München I urteilt über Rückabwicklung und Gesundheitszustand nach Kaufabschluss

Die 2. Zivilkammer des Landgerichts München I hat kürzlich eine bedeutende Entscheidung in einem Rechtsstreit um den Kauf einer Ponystute gefällt. Das Urteil (Az. 2 O 8062/22) betrifft die Klage einer Frau, die das Pony erworben hatte und anschließend feststellte, dass es an einem Sommerekzem litt. Das Pony zeigte wenige Tage nach der Übergabe Scheuerstellen an mehreren Körperstellen. Die Käuferin forderte die Rückabwicklung des Kaufvertrages, die Rückzahlung des Kaufpreises von 3.500 Euro sowie die Erstattung der Unterstellungskosten.


Das Landgericht München I wies die Klage mit Urteil vom 15. Dezember 2023 ab. Die Richter begründeten ihre Entscheidung damit, dass das Vorliegen eines Sommerekzems allein nicht ausreiche, um den Kaufvertrag rückabzuwickeln. Laut den gerichtlich bestellten Sachverständigen könne ein Ausbruch dieser Krankheit nicht allein auf genetische Ursachen zurückgeführt werden, sondern erfordere ein auslösendes Ereignis wie beispielsweise einen Mückenstich. Da nicht zweifelsfrei nachgewiesen werden konnte, dass das Pony bereits vor der Übergabe an die Klägerin unter der Erkrankung litt, sei die Klage abzuweisen gewesen. Eine außergerichtliche Einigung zwischen den Parteien scheiterte an der Frage der Unterbringung des Ponys.

Das Urteil ist rechtskräftig, nachdem das Oberlandesgericht München die Entscheidung des Landgerichts bestätigt hat.


Kommentar:

Das Urteil des Landgerichts München I in Sachen des Ponys mit Sommerekzem stellt einen wichtigen Präzedenzfall dar, der die rechtlichen Maßstäbe bei Tierkäufen klärt. Die Entscheidung, dass ein Tier erst bei nachweisbarem Ausbruch einer Krankheit als mangelhaft gilt, folgt einer logischen Argumentation: Gesundheit im juristischen Sinne wird erst durch nachweisbare Symptome infrage gestellt. Die gerichtliche Feststellung, dass ein Sommerekzem nicht zwangsläufig genetisch bedingt und vielmehr durch äußere Faktoren ausgelöst wird, unterstreicht die Herausforderungen bei der Beurteilung von Tierkrankheiten im Kaufrecht.

Dieses Urteil wird sicherlich Auswirkungen auf zukünftige Streitfälle haben, insbesondere in Fällen, in denen Tiere unter genetischen Dispositionen leiden könnten, die erst nach dem Verkauf sichtbar werden. Es betont die Bedeutung gründlicher tierärztlicher Untersuchungen und klare vertragliche Regelungen bei Tierverkäufen, um mögliche Rechtsstreitigkeite

Von Engin Günder, Fachjournalist

 

Zurück zur Übersicht

Kontakt
Jetzt Ihr persönliches Angebot anfordern!
Rückrufservice
Gerne rufen wir Sie zurück!
Suche
  • Die Versicherung mit Konzept
    Die Versicherung mit Konzept
    PharmaRisk® OMNI | Für alles gibt es eine Police - wir haben eine Police für alles.

Wir kennen Ihr Geschäft, und das garantiert Ihnen eine individuelle und kompetente Beratung.

Sie haben einen Beruf gewählt, der weit mehr als reine Erwerbstätigkeit ist. Sie verfolgen im Dienste der Bevölkerung hohe ethische Ziele mit Energie, fachlicher Kompetenz und einem hohen Maß an Verantwortung. Um sich voll auf Ihre Aufgabe konzentrieren zu können, erwarten Sie die optimale Absicherung für die Risiken Ihrer Berufsgruppe.

Sie suchen nach Möglichkeiten, Ihre hohen Investitionen zu schützen und streben für sich und Ihre Angehörigen nach einem angemessenen Lebensstandard, auch für die Zukunft.

  • Die PharmaRisk® FLEX
    Die PharmaRisk® FLEX
    Eine flexible Versicherung für alle betrieblichen Gefahren
Nutzen Sie unsere Erfahrung und rufen Sie uns an

Unter der kostenfreien Telefonnummer 0800. 919 0000 oder Sie faxen uns unter 0800. 919 6666, besonders dann, wenn Sie weitere Informationen zu alternativen Versicherern wünschen.

Mit der ApoRisk® FirmenGruppe steht Ihnen ein Partner zur Seite, der bereits viele Apothekerinnen und Apotheker in Deutschland zu seinen Kunden zählen darf. Vergleichen Sie unser Angebot und Sie werden sehen, es lohnt sich, Ihr Vertrauen dem Versicherungsspezialisten für Ihren Berufsstand zu schenken.

  • Die PharmaRisk® CYBER
    Die PharmaRisk® CYBER
    Eine einzige Versicherung für alle Internetrisiken