Für Sie gelesen
Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:
Steuer & Recht |
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit seinem Urteil III R 36/23 vom 25. April 2024 eine wegweisende Entscheidung im Bereich des Kindergeldrechts getroffen. Im Fokus stand die Frage der Bindungswirkung von Entscheidungen der Ausländerbehörde über den Verlust des Freizügigkeitsrechts für Unionsbürger. Gemäß § 62 Abs. 1a Satz 4 des Einkommensteuergesetzes (EStG) ist die Familienkasse befugt, uneingeschränkt die Freizügigkeitsberechtigung des Kindergeldanspruchstellers zu prüfen, insbesondere für Zeiträume ab dem 31. Juli 2019.
Die Kernfrage des Verfahrens war, ob die Feststellung des Verlustes des Freizügigkeitsrechts durch die Ausländerbehörde nach § 5 Abs. 4 des Gesetzes über die allgemeine Freizügigkeit von Unionsbürgern die Familienkasse bindet. Der BFH entschied, dass der Bescheid der Ausländerbehörde keine echte Tatbestandswirkung entfaltet, wenn es um die Prüfung des Kindergeldanspruchs geht. Dies bedeutet, dass die Familienkasse eigenständig und unabhängig von der Ausländerbehörde die Freizügigkeitsberechtigung überprüfen muss.
Das Gericht argumentierte, dass eine teleologische Reduktion des § 62 Abs. 1a Satz 4 EStG nicht in Betracht kommt, da dieser klare gesetzliche Regelungen enthält, die die Prüfungskompetenz der Familienkasse bestimmen. Die Entscheidung unterstreicht somit die Bedeutung einer eigenständigen Prüfung durch die Familienkasse und stellt klar, dass die Ausländerbehörde in Bezug auf den Kindergeldanspruch keine bindende Autorität besitzt.
Das Urteil des BFH zur Unabhängigkeit der Familienkasse bei der Prüfung der Freizügigkeitsberechtigung für Kindergeldansprüche ist eine bedeutende rechtliche Klarstellung. Es verdeutlicht, dass die Familienkasse auch nach einer Feststellung des Verlustes des Freizügigkeitsrechts durch die Ausländerbehörde eigenverantwortlich prüfen muss, ob ein Anspruch auf Kindergeld besteht. Diese Entscheidung stützt sich auf die klaren gesetzlichen Bestimmungen des § 62 Abs. 1a Satz 4 EStG, die der Familienkasse eine uneingeschränkte Prüfungskompetenz zuschreiben.
Die Richter des BFH argumentierten überzeugend gegen eine bindende Wirkung der Ausländerbehördenentscheidung im Kindergeldrecht. Sie betonten die Notwendigkeit einer unabhängigen Prüfung durch die Familienkasse, um sicherzustellen, dass alle Anspruchsvoraussetzungen gemäß den steuerrechtlichen Bestimmungen erfüllt sind. Diese klare Abgrenzung der Zuständigkeiten trägt zur Rechtssicherheit bei und verhindert mögliche Interpretationsunsicherheiten in der praktischen Anwendung des Kindergeldrechts.
Das Urteil hat somit nicht nur unmittelbare Auswirkungen auf laufende Verfahren, sondern setzt auch einen wichtigen rechtlichen Maßstab für zukünftige Entscheidungen im Bereich der Familienleistungen und der Freizügigkeitsberechtigung von Unionsbürgern in Deutschland.
Von Engin Günder, Fachjournalist
Sie haben einen Beruf gewählt, der weit mehr als reine Erwerbstätigkeit ist. Sie verfolgen im Dienste der Bevölkerung hohe ethische Ziele mit Energie, fachlicher Kompetenz und einem hohen Maß an Verantwortung. Um sich voll auf Ihre Aufgabe konzentrieren zu können, erwarten Sie die optimale Absicherung für die Risiken Ihrer Berufsgruppe.
Sie suchen nach Möglichkeiten, Ihre hohen Investitionen zu schützen und streben für sich und Ihre Angehörigen nach einem angemessenen Lebensstandard, auch für die Zukunft.
Unter der kostenfreien Telefonnummer 0800. 919 0000 oder Sie faxen uns unter 0800. 919 6666, besonders dann, wenn Sie weitere Informationen zu alternativen Versicherern wünschen.
Mit der ApoRisk® FirmenGruppe steht Ihnen ein Partner zur Seite, der bereits viele Apothekerinnen und Apotheker in Deutschland zu seinen Kunden zählen darf. Vergleichen Sie unser Angebot und Sie werden sehen, es lohnt sich, Ihr Vertrauen dem Versicherungsspezialisten für Ihren Berufsstand zu schenken.