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APOTHEKE | Medienspiegel & Presse |
Der Diskurs um das Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz (GVSG) in Deutschland erreicht eine entscheidende Phase, da der Bundesrat über die Aufnahme zentraler Elemente in den Gesetzesentwurf debattiert. Ursprünglich geplant als Kernelemente des GVSG wurden Gesundheitskioske, -regionen und Primärversorgungszentren (PVZ) aus einem jüngsten Referentenentwurf gestrichen, der anschließend vom Kabinett verabschiedet wurde.
Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hatte bereits im April seine Absicht bekundet, die gestrichenen Maßnahmen im weiteren parlamentarischen Verfahren erneut zu verhandeln. Diese Position erhielt nun Unterstützung aus den Ländern, wo der Gesundheitsausschuss des Bundesrats einstimmig empfahl, Gesundheitskioske, -regionen und PVZ wieder in das GVSG aufzunehmen.
Ein zentraler Punkt der Debatte betrifft die Finanzierung der geplanten Maßnahmen. Gemäß dem Vorschlag des Gesundheitsausschusses sollen die Landesverbände der Krankenkassen und Ersatzkassen künftig nur noch die Hälfte der Kosten tragen, während die beteiligten Kreise und kreisfreien Städte einen erheblich höheren Anteil übernehmen müssten, um die Krankenkassen zu entlasten.
Insbesondere die PVZ sollen in ihren Kompetenzen erweitert werden, um eine umfassendere medizinische Grundversorgung sicherzustellen, die über die ursprünglich geplante hausärztliche Versorgung hinausgeht. Dieser Vorschlag stößt auf breite Zustimmung in den Ländern, die darauf abzielen, regionale Bedarfe besser abzudecken und die Gesundheitsversorgung zu verbessern.
Die Diskussion über die Rolle der Gesundheitsregionen ist hingegen noch uneinheitlich. Während einige Länder Bedenken äußerten, unterstützen andere deren Beitrag zur Behebung regionaler Defizite in der Gesundheitsförderung und sektorenübergreifenden Versorgung.
Parallel dazu wird auch über die Regulierung investorengeführter Medizinischer Versorgungszentren (iMVZ) diskutiert. Die Länder drängen hier auf strengere Maßnahmen, um unerwünschte Konzentrationsprozesse zu verhindern und eine sachfremde Einflussnahme auf die Gesundheitsversorgung zu unterbinden.
Am 5. Juli wird der Bundesrat in seiner letzten Sitzung vor der Sommerpause eine erste Stellungnahme zum GVSG abgeben. Es bleibt abzuwarten, inwieweit die Empfehlungen des Gesundheitsausschusses Eingang in das endgültige Gesetz finden werden, das bedeutende Neuerungen für die Gesundheitsversorgung in Deutschland bringen könnte.
Die Empfehlung des Bundesrats-Gesundheitsausschusses, Gesundheitskioske, -regionen und Primärversorgungszentren wieder in das GVSG aufzunehmen, markiert einen entscheidenden Schritt zur Stärkung der medizinischen Grundversorgung in Deutschland. Die vorgeschlagenen Änderungen in der Finanzierung und die Erweiterung der Kompetenzen der PVZ sind positive Signale für eine bedarfsorientierte und verbesserte Gesundheitsversorgung. Es ist entscheidend, dass diese Maßnahmen nun konstruktiv im parlamentarischen Prozess behandelt werden, um eine nachhaltige und effiziente Umsetzung zu gewährleisten. Die Diskussion um die Gesundheitsregionen zeigt jedoch, dass weiterhin differenzierte Ansichten über die beste Herangehensweise zur Stärkung der regionalen Gesundheitsstrukturen bestehen. Es bleibt abzuwarten, ob der Bundesrat diese Empfehlungen unterstützt und wie sie sich auf die Praxis der Gesundheitsversorgung in Deutschland auswirken werden.
Von Engin Günder, Fachjournalist
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