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APOTHEKE | Medienspiegel & Presse |
Die Freie Apothekerschaft (FA) hat kürzlich sowohl beim Bundesgesundheitsministerium (BMG) als auch beim Verwaltungsgericht (VG) Berlin einen bedeutenden Schritt unternommen, indem sie einen Eilantrag zur Streichung der Niederlande von der Länderliste für Apotheken eingereicht hat. Diese Liste regelt, aus welchen EU-Mitgliedstaaten deutsche Apotheken Medikamente beziehen dürfen, und bildet seit Jahren den Rahmen für den Arzneimittelversandhandel nach Deutschland.
Am 18. Juni präsentierten Vertreter der FA ihre Argumentation vor dem BMG, in der sie die Praktiken niederländischer Versandapotheken wie DocMorris und Shop Apotheke als wettbewerbsverzerrend und rechtlich fragwürdig anprangerten. Besonders seit der Einführung des verpflichtenden E-Rezepts zu Beginn des Jahres 2024 haben diese Praktiken nach Ansicht der FA an Dringlichkeit gewonnen. Daniela Hänel, die 1. Vorsitzende der FA, betonte die Notwendigkeit eines schnellen Handelns, um die Interessen der deutschen Apotheken zu schützen und faire Wettbewerbsbedingungen zu gewährleisten.
Die rechtliche Grundlage des Eilantrags wurde von den Rechtsberatern der FA, der renommierten Kanzlei Brock Müller Ziegenbein, auf 34 Seiten detailliert dargelegt. Diese Unterlagen unterstreichen die Eilbedürftigkeit der Maßnahme und argumentieren, dass die aktuellen Praktiken der niederländischen Versandapotheken nicht nur die wirtschaftliche Lage deutscher Apotheken bedrohen, sondern auch gegen geltende Sicherheitsstandards verstoßen, die in Deutschland streng reguliert sind.
Parallel zu diesem juristischen Vorgehen hat die FA bereits eine Feststellungsklage gegen die Bundesrepublik Deutschland eingereicht, um eine angemessene Anpassung der Honorare für Apotheken zu erwirken. Dieser Schritt hat zu einem Anstieg der Mitgliederzahl geführt, die durch ihre Beiträge die finanziellen Kosten der rechtlichen Auseinandersetzungen decken.
Die Entscheidung über den Eilantrag zur Länderliste wird nun vom Verwaltungsgericht Berlin erwartet. Die FA hofft auf eine rasche und positive Entscheidung, um mögliche langfristige Schäden für die Apothekenlandschaft in Deutschland zu verhindern. Sie argumentiert, dass die derzeitige Länderliste nicht mehr den aktuellen Gegebenheiten entspricht und dringend angepasst werden muss, um faire Marktbedingungen sicherzustellen.
Die Initiative der Freien Apothekerschaft, einen Eilantrag zur Streichung der Niederlande von der Apotheken-Länderliste einzubringen, markiert einen bedeutenden Schritt im Ringen um gerechte Marktbedingungen im deutschen Gesundheitssektor. Die FA argumentiert überzeugend, dass die aktuellen Praktiken niederländischer Versandapotheken wie DocMorris und Shop Apotheke nicht nur den Wettbewerb verzerren, sondern auch die Sicherheitsstandards gefährden, die für den Schutz der Verbraucher in Deutschland von entscheidender Bedeutung sind.
Die Einreichung der Feststellungsklage gegen die Bundesrepublik Deutschland zeigt deutlich das Engagement der FA, die Interessen der stationären Apotheken zu verteidigen und eine gerechte Entlohnung für ihre Dienstleistungen zu sichern. Der starke Anstieg der Mitgliederzahl unterstreicht die Unterstützung für diese Maßnahmen innerhalb der Branche.
Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin über den Eilantrag wird mit Spannung erwartet. Eine schnelle und positive Entscheidung könnte die Weichen für eine dringend benötigte Reform der Länderliste stellen und damit die Grundlage für fairere Wettbewerbsbedingungen im deutschen Apothekenmarkt legen. Es bleibt zu hoffen, dass die rechtlichen Schritte der FA die gewünschten Ergebnisse erzielen und damit die Zukunftsfähigkeit der deutschen Apotheken sichern können.
Von Engin Günder, Fachjournalist
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