ApoRisk® auf Facebook ApoRisk® auf Twitter
  • 21.06.2024 – Sparbuch-Schenkungen: Bedeutung für Apotheker
    21.06.2024 – Sparbuch-Schenkungen: Bedeutung für Apotheker
    SICHERHEIT | Medienspiegel & Presse | Im jüngsten Urteil des Landgerichts Koblenz vom 14. März 2024 wurde über die rechtliche Gültigkeit von Schenkungen von Sparbüchern ...

Für Sie gelesen

Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:

ApoRisk® Nachrichten - SICHERHEIT:


SICHERHEIT | Medienspiegel & Presse |

Sparbuch-Schenkungen: Bedeutung für Apotheker

 

Auswirkungen des Urteils vom Landgericht Koblenz

Im jüngsten Urteil des Landgerichts Koblenz vom 14. März 2024 wurde über die rechtliche Gültigkeit von Schenkungen von Sparbüchern entschieden, was potenzielle Auswirkungen für verschiedene Betroffene, einschließlich Apotheker, haben könnte. Der Fall drehte sich um die Übertragung von zwei Sparbüchern, die einer Frau nach dem Tod ihres Bruders zugeeignet wurden. Der Testamentsvollstrecker des Verstorbenen forderte die Herausgabe der Sparbücher, da keine formelle Abtretungserklärung bei der Bank vorlag und die Schenkung nicht notariell beurkundet worden war.


Die Beklagte, die Schwester des Verstorbenen, argumentierte jedoch erfolgreich vor Gericht, dass die Sparbücher ihr vom Bruder als Schenkung übergeben wurden. Sie behauptete, dass eine stillschweigende Abtretung der Forderung vorliege, da der Bruder bei der Übergabe erklärt habe, sie könne über das Guthaben verfügen. Das Landgericht Koblenz stützte sich auf diese Argumentation und wies die Klage des Testamentsvollstreckers ab.

Das Gericht betonte, dass für die Wirksamkeit einer Schenkung von Sparbüchern üblicherweise eine Abtretungsvereinbarung zwischen Schenker und Beschenktem erforderlich sei. Diese Vereinbarung könne jedoch auch konkludent, also stillschweigend, getroffen werden. In diesem speziellen Fall wurde die Übergabe der Sparbücher als ausreichendes Indiz für eine solche stillschweigende Abtretung gewertet, insbesondere aufgrund der engen familiären Bindung zwischen Bruder und Schwester.

Das Urteil des Landgerichts Koblenz verdeutlicht weiterhin, dass die steuerlichen Konsequenzen, wie die Nichtzahlung der Schenkungssteuer, die Gültigkeit der Schenkung an sich nicht in Frage stellen. Diese könnten zwar relevante Folgen für die Beschenkte haben, seien jedoch kein Grund, die Wirksamkeit der Schenkung infrage zu stellen.

Der Rechtsanwalt für Erbrecht, Mathias Nittel, ordnete das Urteil als bedeutend für Verbraucher ein und empfahl Personen in ähnlichen Situationen, rechtzeitig rechtlichen Rat einzuholen und alle relevanten Dokumente sorgfältig aufzubewahren. Dies sei besonders wichtig, um die rechtliche Absicherung der Schenkung zu gewährleisten und eventuelle Streitigkeiten zu vermeiden.


Kommentar:

Das Urteil des Landgerichts Koblenz in Bezug auf die Wirksamkeit von Schenkungen von Sparbüchern markiert einen bedeutenden rechtlichen Präzedenzfall. Es zeigt, dass informelle Übertragungen von Vermögenswerten wie Sparbüchern unter bestimmten Umständen gültig sein können, selbst wenn formale Abtretungserklärungen oder notarielle Beurkundungen fehlen. Das Gericht hat hierbei die familiäre Bindung zwischen Bruder und Schwester als ausschlaggebenden Faktor anerkannt, der die Glaubwürdigkeit der Schenkung unterstützt hat.

Besonders relevant ist die Entscheidung auch für Berufsgruppen wie Apotheker, die in ähnlichen Fällen mit der Übertragung von Vermögenswerten konfrontiert sein könnten. Apotheker sollten sich bewusst sein, dass rechtliche Aspekte, einschließlich der Notwendigkeit einer klaren Absicht zur Schenkung und der Beweisführung dieser Absicht, entscheidend für die Anerkennung einer Schenkung sind. In diesem Zusammenhang ist die Empfehlung, rechtzeitig rechtlichen Rat einzuholen und Dokumente sorgfältig aufzubewahren, besonders relevant.

Das Urteil betont auch, dass steuerliche Konsequenzen wie die Nichtzahlung der Schenkungssteuer zwar beachtet werden müssen, jedoch nicht automatisch zur Ungültigkeit einer Schenkung führen. Es ist wichtig, dass Betroffene, einschließlich Apotheker, ihre rechtlichen Verpflichtungen verstehen und gegebenenfalls professionelle Beratung suchen, um rechtliche Klarheit zu gewährleisten und mögliche Risiken zu minimieren.

Von Engin Günder, Fachjournalist

 

Zurück zur Übersicht

Kontakt
Jetzt Ihr persönliches Angebot anfordern!
Rückrufservice
Gerne rufen wir Sie zurück!
Suche
  • Die Versicherung mit Konzept
    Die Versicherung mit Konzept
    PharmaRisk® OMNI | Für alles gibt es eine Police - wir haben eine Police für alles.

Wir kennen Ihr Geschäft, und das garantiert Ihnen eine individuelle und kompetente Beratung.

Sie haben einen Beruf gewählt, der weit mehr als reine Erwerbstätigkeit ist. Sie verfolgen im Dienste der Bevölkerung hohe ethische Ziele mit Energie, fachlicher Kompetenz und einem hohen Maß an Verantwortung. Um sich voll auf Ihre Aufgabe konzentrieren zu können, erwarten Sie die optimale Absicherung für die Risiken Ihrer Berufsgruppe.

Sie suchen nach Möglichkeiten, Ihre hohen Investitionen zu schützen und streben für sich und Ihre Angehörigen nach einem angemessenen Lebensstandard, auch für die Zukunft.

  • Die PharmaRisk® FLEX
    Die PharmaRisk® FLEX
    Eine flexible Versicherung für alle betrieblichen Gefahren
Nutzen Sie unsere Erfahrung und rufen Sie uns an

Unter der kostenfreien Telefonnummer 0800. 919 0000 oder Sie faxen uns unter 0800. 919 6666, besonders dann, wenn Sie weitere Informationen zu alternativen Versicherern wünschen.

Mit der ApoRisk® FirmenGruppe steht Ihnen ein Partner zur Seite, der bereits viele Apothekerinnen und Apotheker in Deutschland zu seinen Kunden zählen darf. Vergleichen Sie unser Angebot und Sie werden sehen, es lohnt sich, Ihr Vertrauen dem Versicherungsspezialisten für Ihren Berufsstand zu schenken.

  • Die PharmaRisk® CYBER
    Die PharmaRisk® CYBER
    Eine einzige Versicherung für alle Internetrisiken