ApoRisk® auf Facebook ApoRisk® auf Twitter
  • 30.06.2024 – EuGH Urteil verschärft Biozid-Werbung
    30.06.2024 – EuGH Urteil verschärft Biozid-Werbung
    LEGISLATIVE | Steuer & Recht | Werbung für Biozidprodukte: Das Unionsrecht verbietet die Verwendung der Bezeichnung „hautfreundlich“. So entschied der EuGH (Rs. C-296/23).

Für Sie gelesen

Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:

ApoRisk® Nachrichten - Legislative:


Steuer & Recht |

EuGH Urteil verschärft Biozid-Werbung

 

Klare Grenzen für "hautfreundlich" und "bio" nach EU-Verordnung

Am 20. Juni 2024 verkündete der Europäische Gerichtshof (EuGH) das Urteil im Fall C-296/23, der sich mit der Werbung für das Desinfektionsmittel "BioLYTHE" der Drogeriemarktkette dm-drogerie markt GmbH & Co. KG (dm) befasste. Die deutsche Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs hatte Klage gegen dm erhoben, da sie die Bewerbung des Produkts als irreführend gemäß der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 über Biozidprodukte ansah.


Das Produkt wurde mit Etiketten versehen, die es als "Ökologisches Universal-Breitband Desinfektionsmittel", wirksam gegen SARS-Corona und als "Hautfreundlich • Bio • ohne Alkohol" bewarben. Die Kläger argumentierten, dass diese Angaben die tatsächlichen Risiken des Produkts für Gesundheit und Umwelt verharmlosen könnten, was gegen die Verordnung verstößt, die irreführende Werbung für Biozidprodukte verbietet.

Der EuGH bestätigte in seinem Urteil, dass Werbeaussagen wie "hautfreundlich" eine positive Konnotation suggerieren, die potenzielle schädliche Auswirkungen des Produkts verschleiern könnten. Dies sei irreführend und stehe im Widerspruch zu den Vorgaben der Verordnung, die eine klare und wahrheitsgemäße Kommunikation über die Sicherheit und Wirksamkeit von Biozidprodukten fordert.

Das Gericht betonte, dass die Verordnung darauf abzielt, Verbraucher vor falschen Vorstellungen zu schützen und sicherzustellen, dass Werbung für Biozidprodukte auf fundierten wissenschaftlichen Erkenntnissen beruht. Werbeaussagen wie "bio" oder ähnliche Begriffe müssen demnach genau definiert und durch objektive Nachweise gestützt sein, um das Vertrauen der Verbraucher nicht zu missbrauchen.

Das Urteil des EuGH hat weitreichende Implikationen für die Branche der Biozidprodukte und unterstreicht die Notwendigkeit für Unternehmen, ihre Werbestrategien sorgfältig zu überprüfen, um rechtliche Konsequenzen zu vermeiden und den Verbraucherschutz zu gewährleisten.


Kommentar:

Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs im Fall C-296/23 markiert einen bedeutenden Schritt im Kampf gegen irreführende Werbung für Biozidprodukte. Indem der EuGH klare Richtlinien für die Verwendung von Begriffen wie "hautfreundlich" und "bio" festlegt, setzt er ein wichtiges Zeichen für den Verbraucherschutz. Werbeaussagen müssen nun nicht nur positiv klingen, sondern auch durch wissenschaftliche Beweise gestützt werden, um potenzielle Risiken nicht zu verharmlosen.

Dieses Urteil sollte als Weckruf für die Industrie dienen, ihre Praktiken zu überdenken und sicherzustellen, dass ihre Produktwerbung den höchsten Standards der Transparenz und Objektivität entspricht. Verbraucher haben ein Recht auf korrekte Informationen über die Produkte, die sie kaufen, insbesondere wenn es um ihre Gesundheit und die Umwelt geht. Die Entscheidung des EuGH stärkt die Integrität des Marktes und trägt dazu bei, das Vertrauen der Verbraucher in die Werbeaussagen von Biozidprodukten zu sichern.

Von Engin Günder, Fachjournalist

 

Zurück zur Übersicht

Kontakt
Jetzt Ihr persönliches Angebot anfordern!
Rückrufservice
Gerne rufen wir Sie zurück!
Suche
  • Die Versicherung mit Konzept
    Die Versicherung mit Konzept
    PharmaRisk® OMNI | Für alles gibt es eine Police - wir haben eine Police für alles.

Wir kennen Ihr Geschäft, und das garantiert Ihnen eine individuelle und kompetente Beratung.

Sie haben einen Beruf gewählt, der weit mehr als reine Erwerbstätigkeit ist. Sie verfolgen im Dienste der Bevölkerung hohe ethische Ziele mit Energie, fachlicher Kompetenz und einem hohen Maß an Verantwortung. Um sich voll auf Ihre Aufgabe konzentrieren zu können, erwarten Sie die optimale Absicherung für die Risiken Ihrer Berufsgruppe.

Sie suchen nach Möglichkeiten, Ihre hohen Investitionen zu schützen und streben für sich und Ihre Angehörigen nach einem angemessenen Lebensstandard, auch für die Zukunft.

  • Die PharmaRisk® FLEX
    Die PharmaRisk® FLEX
    Eine flexible Versicherung für alle betrieblichen Gefahren
Nutzen Sie unsere Erfahrung und rufen Sie uns an

Unter der kostenfreien Telefonnummer 0800. 919 0000 oder Sie faxen uns unter 0800. 919 6666, besonders dann, wenn Sie weitere Informationen zu alternativen Versicherern wünschen.

Mit der ApoRisk® FirmenGruppe steht Ihnen ein Partner zur Seite, der bereits viele Apothekerinnen und Apotheker in Deutschland zu seinen Kunden zählen darf. Vergleichen Sie unser Angebot und Sie werden sehen, es lohnt sich, Ihr Vertrauen dem Versicherungsspezialisten für Ihren Berufsstand zu schenken.

  • Die PharmaRisk® CYBER
    Die PharmaRisk® CYBER
    Eine einzige Versicherung für alle Internetrisiken