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  • 15.06.2024 – Apotheken-Nachrichten von heute: Reformen, Innovationen und die Resilienz der Branche
    15.06.2024 – Apotheken-Nachrichten von heute: Reformen, Innovationen und die Resilienz der Branche
    APOTHEKE | Medienspiegel & Presse | In der dynamischen Apothekenbranche sind Inhaber mit einer Vielzahl von Herausforderungen konfrontiert. Neben den Risiken durch Betriebsun...

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ApoRisk® Nachrichten - APOTHEKE:


APOTHEKE | Medienspiegel & Presse |

Apotheken-Nachrichten von heute: Reformen, Innovationen und die Resilienz der Branche

 

Umfassende Bewertung der geplanten Reformen und Strategien zur Stärkung der Apotheken

Die geplante Apothekenreform in Deutschland löst intensive Debatten aus und stößt auf breites Interesse in der Fachwelt sowie der Öffentlichkeit. Im Zentrum der Diskussion stehen kontroverse Vorschläge wie die Möglichkeit ferngesteuerter Apothekenbetriebe und die erweiterte Impftätigkeit in Apotheken. Gleichzeitig werden Herausforderungen wie die Sicherstellung der Arzneimittelversorgung, der Umgang mit dem Fachkräftemangel und die finanzielle Stabilität der Apotheken intensiv beleuchtet. Erfahren Sie, wie sich verschiedene Akteure positionieren und welche strategischen Maßnahmen zur Anpassung und Stärkung der Apothekenlandschaft ergriffen werden, um die zukünftige Gesundheitsversorgung in Deutschland zu sichern.

 

Risiken in der Apothekenbranche: Strategien für eine umfassende Versicherungsabsicherung

In der komplexen und hochregulierten Welt der Apothekenbranche stehen Inhaber vor einer Vielzahl von Risiken, die ihre finanzielle Stabilität bedrohen können. Besonders herausfordernd ist die Betriebsunterbrechung nach einem Schadensfall, die nicht nur zu erheblichen Einnahmeverlusten führt, sondern auch die langwierige Wiederherstellung von Reinräumen erfordert. Diese speziellen Bereiche sind nicht nur kostspielig, sondern ihre Instandsetzung zieht sich oft über Monate hin, während die Apotheke geschlossen bleiben muss.

Ein weiteres drängendes Problem ist die Unterversicherung, insbesondere in Bezug auf das Apothekenlager, dessen Wert schwankt und nicht immer angemessen abgesichert ist. Dies kann zu finanziellen Engpässen führen, wenn im Schadensfall die Versicherungssumme nicht ausreicht, um die tatsächlichen Kosten zu decken. Hinzu kommen undurchsichtige Erstattungsregelungen, die zu weiteren finanziellen Einbußen führen können, wenn beschädigte Gegenstände nur zum Zeitwert ersetzt werden.

Eigenschäden, die oft von Versicherungspolicen ausgeschlossen sind, stellen ein zusätzliches Risiko dar, da Schäden an Einrichtungen, Möbeln und technischen Geräten nicht gedeckt sind. Ebenso wird häufig der Verlust von Rezepten übersehen, die nicht nur einen administrativen, sondern auch einen erheblichen wirtschaftlichen Wert darstellen und die kontinuierliche Patientenversorgung gefährden können.

Angesichts dieser komplexen Risikolandschaft ist eine umfassende Versicherungsstrategie unerlässlich. Eine detaillierte Risikoanalyse hilft Apothekeninhabern, potenzielle Schwachstellen zu identifizieren und entsprechende Schutzmaßnahmen zu ergreifen. Nur so können sie sicherstellen, dass ihre Versicherungspolicen alle relevanten Risiken abdecken und sie vor finanziellen Verlusten durch unvorhergesehene Ereignisse schützen.

Der Bericht hebt die signifikanten Herausforderungen hervor, mit denen Apothekeninhaber täglich konfrontiert sind, insbesondere im Hinblick auf Betriebsunterbrechungen und Unterversicherung. Die Betonung liegt auf der Notwendigkeit einer gründlichen Risikoanalyse, um die vielfältigen Risiken zu erkennen, die den Geschäftsbetrieb gefährden könnten. Besonders problematisch sind die langen Ausfallzeiten und die finanziellen Belastungen bei der Wiederherstellung von Reinräumen nach Schäden. Die aktuelle Regelung zur Erstattung beschädigter Gegenstände sowie die Auswirkungen von Eigenschäden und dem Verlust wertvoller Rezeptdokumente zeigen die Komplexität und Dringlichkeit einer umfassenden Versicherungsabdeckung auf.

Es ist von entscheidender Bedeutung, dass Apothekerinnen und Apotheker sicherstellen, dass ihre Versicherungspolicen alle spezifischen Risiken der Branche abdecken, um ihre Betriebe vor finanziellen Verlusten zu schützen und ihre operative Kontinuität zu gewährleisten. Eine proaktive Herangehensweise durch regelmäßige Überprüfungen und Anpassungen der Versicherungspolicen ist unabdingbar, um die finanzielle Stabilität und das Vertrauen der Patienten zu sichern.

 

Neue Weichenstellungen für Apotheken: Eine detaillierte Bewertung des Referentenentwurfs

Der Referentenentwurf zur Apothekenreform hat in der Fachwelt und der Öffentlichkeit eine lebhafte Diskussion ausgelöst. Der Entwurf, der mehrere umstrittene Maßnahmen enthält, wurde von verschiedenen Seiten intensiv analysiert.

Ein zentraler Punkt der Debatte betrifft die geplante Umstellung des Festzuschlags auf verschreibungspflichtige Arzneimittel von einem prozentualen auf einen festen Betrag pro Packung. Diese Maßnahme könnte erhebliche Auswirkungen auf die wirtschaftliche Situation der Apotheken haben, indem sie diese von der allgemeinen wirtschaftlichen Entwicklung entkoppelt.

Ein weiteres kontroverses Thema ist die Idee der "Apotheke ohne Apotheker". Dieser Vorschlag erlaubt es Zweigapotheken, auch ohne ständige pharmazeutische Leitung zu operieren, solange ein Apotheker telepharmazeutisch zugeschaltet werden kann. Kritiker befürchten, dass dies zu einer Abwertung der pharmazeutischen Betreuung und zu einem unfairen Wettbewerb führen könnte.

Positiv hervorgehoben wird die Aufhebung des Skontoverbots, das den Apotheken ermöglichen würde, handelsübliche Rabatte zu gewähren und damit potenziell Kosten zu senken. Jedoch bleibt die Definition von "handelsüblich" und die praktische Umsetzung dieser Änderung unklar.

Des Weiteren wird die Honorierung der Apotheken im Entwurf diskutiert, wobei die Berücksichtigung der Grundlohnsumme und des Verbraucherpreisindex vorgesehen ist. Kritiker bemängeln jedoch die unklaren Regelungen und die fehlende Verbindlichkeit in Bezug auf die zukünftige Anpassung der Honorare.

Insgesamt zeigt die Reaktion auf den Referentenentwurf eine gespaltene Meinung innerhalb der Branche und unter Experten. Während einige die vorgeschlagenen Maßnahmen als notwendige Anpassungen zur Effizienzsteigerung unterstützen, sehen andere darin eine potenzielle Gefahr für die langfristige Stabilität und Qualität der Apothekenversorgung in Deutschland.

Der Referentenentwurf zur Apothekenreform markiert einen bedeutenden Schritt in der Entwicklung des deutschen Gesundheitssystems. Die vorgeschlagenen Maßnahmen spiegeln einen Versuch wider, die Effizienz zu steigern und die Apothekenlandschaft an die sich verändernden Bedingungen anzupassen.

Jedoch stoßen bestimmte Aspekte des Entwurfs auf erhebliche Kritik und Bedenken. Insbesondere die geplante Umstellung auf einen festen Festzuschlag für verschreibungspflichtige Medikamente wird als riskant angesehen, da sie die Apotheken möglicherweise von wirtschaftlichen Schwankungen abkoppelt und ihre finanzielle Stabilität gefährden könnte.

Die Einführung der "Apotheke ohne Apotheker" ist ebenfalls umstritten, da sie potenziell zu einer Degradierung der pharmazeutischen Betreuung führen und den Wettbewerb innerhalb der Branche verzerren könnte. Dies könnte weitreichende Auswirkungen auf die Versorgungsqualität haben und das Vertrauen der Verbraucher in das Apothekensystem untergraben.

Positiv bewertet wird hingegen die Aufhebung des Skontoverbots, da dies den Apotheken mehr Flexibilität bei der Preisgestaltung geben könnte. Die genaue Umsetzung und die Definition von "handelsüblich" bleiben jedoch kritische Punkte, die in der weiteren Diskussion geklärt werden müssen.

Insgesamt fordert der Referentenentwurf zur Apothekenreform eine sorgfältige Abwägung der Vor- und Nachteile sowie eine transparente Diskussion über seine Auswirkungen auf die Gesundheitsversorgung in Deutschland. Es bleibt abzuwarten, wie sich die Debatte entwickelt und welche Änderungen möglicherweise noch vorgenommen werden, um die bestmögliche Lösung für alle Beteiligten zu finden.

 

Zerstörerische Pläne in der Kritik: Widerstand gegen geplante Apothekenreform

Die geplante Apothekenhonorar- und Apothekenstrukturreform des Bundesgesundheitsministeriums hat eine Welle der Kritik und des Widerstands ausgelöst. Der Referentenentwurf, der kürzlich veröffentlicht wurde, sieht weitreichende Änderungen vor, die die bisherigen Strukturen im Apothekenwesen grundlegend verändern könnten. Eine der kontroversesten Maßnahmen ist die Möglichkeit, Apotheken künftig auch ohne die ständige Anwesenheit eines Apothekers zu betreiben, sofern ein Approbierter per Videokonferenz zugeschaltet wird. Dies soll es ermöglichen, Zweigapotheken ohne eigene Rezeptur zu gründen und die Öffnungszeiten flexibler zu gestalten.

Die Reaktionen aus der Apothekerschaft sind heftig. Gabriele Regina Overwiening, Präsidentin der ABDA, bezeichnete die Pläne als "absoluten Tabubruch". Sie warnt vor einer Gefährdung der Sicherheit der Arzneimittelversorgung und betont die Notwendigkeit der ständigen physischen Präsenz eines Apothekers in jeder Apotheke. Ähnlich kritisch äußerte sich Göran Donner, Präsident der Sächsischen Landesapothekerkammer, der von einer "zerstörerischen" Reform spricht, die die flächendeckende Versorgung gefährden könnte.

Auch die Landesapothekerkammer Thüringen und der Landesapothekerverband Niedersachsen haben sich gegen den Entwurf ausgesprochen. Danny Neidel, Geschäftsführer der Landesapothekerkammer Thüringen, warnt vor einer Entprofessionalisierung des Apothekerberufs und einer Verschlechterung der Arzneimittelversorgung durch die geplanten Maßnahmen. Berend Groeneveld, Vorstandsvorsitzender des Landesapothekerverbands Niedersachsen, sieht die Existenz der Apotheken durch den Entwurf gefährdet und kündigte entschlossenen Widerstand an.

Auf politischer Ebene gibt es unterschiedliche Meinungen. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach verteidigt den Entwurf als notwendigen Schritt zur Modernisierung und Effizienzsteigerung im Gesundheitswesen. Er argumentiert, dass die Reform Engpässe in der Versorgung vermeiden und den Apothekenbetreibern mehr Flexibilität bieten würde, um den Bedürfnissen der Bevölkerung besser gerecht zu werden.

Die Diskussion über den Gesetzentwurf wird voraussichtlich intensiv und kontrovers weitergeführt werden. Die betroffenen Interessengruppen und politischen Akteure werden ihre Positionen weiter schärfen und auf Änderungen im Entwurf drängen, die sowohl die Sicherheit der Arzneimittelversorgung als auch die wirtschaftliche Stabilität der Apotheken gewährleisten sollen.

Die geplante Apothekenhonorar- und Apothekenstrukturreform hat eine tiefe Kluft innerhalb der Apothekenbranche aufgedeckt. Während das Bundesgesundheitsministerium die Reform als notwendigen Schritt zur Anpassung an die aktuellen Herausforderungen verteidigt, sehen viele Apothekerinnen und Apotheker sowie ihre Interessenvertretungen die geplanten Änderungen als existenzielle Bedrohung für ihre Berufe und die flächendeckende Versorgung der Bevölkerung.

Die Einführung von "Apotheken ohne Apotheker" und die Flexibilisierung der Öffnungszeiten werden als Risiken für die Sicherheit und Qualität der Arzneimittelversorgung interpretiert. Die Forderung nach einer permanenten physischen Präsenz eines Apothekers in jeder Apotheke wird als unerlässlich für die Gewährleistung der Sicherheit der Patienten betrachtet. Der Vorwurf der "Entprofessionalisierung" und der "Existenzgefährdung" der Apotheken wird von den Kritikern des Entwurfs vehement vorgebracht.

Es ist nun entscheidend, dass der Gesetzentwurf überarbeitet wird, um einen ausgewogenen Kompromiss zu finden, der sowohl die Sicherheitsstandards in der Arzneimittelversorgung hochhält als auch den Apothekenbetreibern genügend Flexibilität bietet, um wirtschaftlich zu arbeiten. Die bevorstehenden Diskussionen und Verhandlungen werden zeigen, ob es möglich ist, eine Reform zu gestalten, die die verschiedenen Interessen in Einklang bringt und die zukünftige Gesundheitsversorgung in Deutschland nachhaltig stärkt.

 

Das Apotheken-Zerstörungs-Gesetz: Einschnitt in die Zukunft der Apotheken

Der Referentenentwurf zum Apotheken-Reformgesetz (ApoRG) hat in der Pharmabranche eine Welle der Besorgnis ausgelöst, die weit über die üblichen Diskussionen hinausgeht. Die Vorschläge, die aus dem Bundesgesundheitsministerium unter Karl Lauterbach (SPD) kommen, könnten tiefgreifende Veränderungen für Apothekerinnen und Apotheker in Deutschland bedeuten. Bereits vor der Veröffentlichung des Entwurfs waren durchgesickerte Eckpunkte Anlass zu heftiger Kritik gewesen. Doch nun, da der Gesetzesentwurf konkret vorliegt, zeigt sich, dass die Realität noch drastischer ausfällt als befürchtet.

Ein zentraler Streitpunkt ist die finanzielle Situation der Apotheken. Trotz steigender Kosten und wachsendem Druck im Gesundheitssystem soll es laut dem Entwurf keine zusätzlichen Mittel geben. Sogar der bescheidene Zuschuss für den Notdienstfonds soll aus den Mitteln für pharmazeutische Dienstleistungen gestemmt werden müssen. Diese Entscheidung wird von Branchenvertretern scharf kritisiert, da sie eine weitere Belastung für bereits strukturell geschwächte Apotheken bedeutet.

Besonders kontrovers sind jedoch die Liberalisierungspläne des Gesundheitsministers. Unter dem Vorwand, die Versorgung auf dem Land zu verbessern, sollen Apothekenfilialen künftig auch ohne pharmazeutisches Personal betrieben werden dürfen. Dies könnte zur Folge haben, dass grundlegende Qualitätsstandards im pharmazeutischen Bereich vernachlässigt werden und die Sicherheit der Patienten gefährdet ist. Die Idee, Zweigapotheken mit minimalen pharmazeutischen Dienstleistungen einzurichten, stößt auf heftigen Widerstand und wirft die Frage auf, ob hier Patientensicherheit dem Wettbewerbsgedanken geopfert werden soll.

Die Apothekerinnen und Apotheker stehen vor einer ungewissen Zukunft. Viele fürchten um ihre Existenzgrundlage und um die Qualität der Versorgung, die sie ihren Patienten bieten können. Die Diskussionen und Proteste innerhalb der Branche nehmen an Schärfe zu, während Politiker wie Karl Lauterbach die Notwendigkeit der Reformen betonen, um das Gesundheitssystem effizienter zu gestalten.

Die nächsten Wochen werden entscheidend sein, denn der Gesetzesentwurf muss noch durch den parlamentarischen Prozess und könnte in seiner finalen Form erhebliche Auswirkungen auf die Apothekenlandschaft in Deutschland haben. Die Spannung zwischen Wirtschaftlichkeit und Patientensicherheit wird weiterhin das zentrale Thema bleiben, um das sich die Debatte entfalten wird.

Der Referentenentwurf zum Apotheken-Reformgesetz (ApoRG) unter der Federführung von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) ist ein Schritt, der weitreichende Konsequenzen für die Apothekenlandschaft in Deutschland haben könnte. Die geplanten Maßnahmen, insbesondere die finanziellen Kürzungen und die Liberalisierung von Betriebsmodellen, stoßen auf heftige Ablehnung seitens der Apothekerinnen und Apotheker sowie der Branchenverbände.

Es ist unbestreitbar, dass das Gesundheitssystem vor Herausforderungen steht, die eine Anpassung der Rahmenbedingungen erfordern. Doch der Weg, den Lauterbach einschlagen möchte, wird von vielen als bedrohlich für die Qualität der pharmazeutischen Versorgung empfunden. Die Kürzungen bei den Mitteln für pharmazeutische Dienstleistungen und der Transfer des Notdienstfonds zeigen eine Prioritätensetzung, die die Sorgen und Bedürfnisse der Apothekenbetreiber kaum berücksichtigt.

Besonders alarmierend ist der Vorschlag, Filialen ohne Approbierte zu eröffnen und Zweigapotheken mit minimaler pharmazeutischer Versorgung zu etablieren. Dies stellt einen klaren Rückschritt dar und könnte die Sicherheit der Patienten gefährden, indem pharmazeutisches Fachwissen und Qualitätskontrollen vernachlässigt werden.

Die Apothekerinnen und Apotheker stehen vor einer dualen Herausforderung: Sie müssen nicht nur wirtschaftlich überleben, sondern auch die ethischen und qualitativen Standards ihrer Arbeit wahren. Der Protest innerhalb der Branche ist verständlich und sollte von der Politik ernst genommen werden. Es ist entscheidend, dass die Diskussion um das Apotheken-Reformgesetz nicht nur ökonomische, sondern auch gesundheitspolitische Aspekte berücksichtigt.

Die Zukunft der Apothekenlandschaft in Deutschland hängt nun davon ab, wie die politischen Entscheidungsträger auf die Bedenken der Branche reagieren. Ein ausgewogenes Gesetz, das die Bedürfnisse der Apotheker und die Sicherheit der Patienten gleichermaßen berücksichtigt, ist dringend erforderlich, um eine nachhaltige und hochwertige Versorgung sicherzustellen.

 

FA fordert Gerechtigkeit: Gutachten zur Apothekenreform eingeleitet

Die Freie Apothekerschaft (FA) hat in einer aktuellen Pressemitteilung bekannt gegeben, dass sie ein Gutachten zur geplanten Apothekenreform in Auftrag gegeben hat. Diese Entscheidung erfolgt vor dem Hintergrund des Referentenentwurfs für das Apothekenreformgesetz, über den derzeit in der politischen Arena intensiv diskutiert wird. Zahlreiche Kammern, Verbände und Apothekerorganisationen haben bereits ihre Standpunkte zu diesem Gesetzesentwurf geäußert, darunter auch die FA.

In ihrer Stellungnahme kritisiert die FA insbesondere die fehlende Anpassung des Apothekenhonorars an die Inflation. Seit über zwei Jahrzehnten sei dieses Honorar nicht mehr effektiv erhöht worden, was die wirtschaftliche Lage der Apotheken zunehmend belaste. Sie bemängelt zudem, dass der Referentenentwurf keine ausreichenden Maßnahmen zur Sicherstellung einer flächendeckenden Arzneimittelversorgung vorsieht.

Um ihre Position gegenüber den Entscheidungsträgern im Bundestag zu stärken, hat die FA die renommierte Kanzlei Brock Müller Ziegenbein mit der Erstellung eines Gutachtens beauftragt. Dieses Gutachten soll detaillierte Analysen enthalten, die die potenziellen Auswirkungen der Reform auf die Apothekenlandschaft sowie auf die Versorgungssicherheit von Medikamenten untersuchen.

Die Vorsitzende der FA, Daniela Hänel, äußerte sich besorgt über die Entwicklungen und warf der Politik vor, die Leistungen der Apotheken im Gesundheitswesen nicht angemessen zu honorieren. Sie betonte die Bedeutung einer fairen Vergütung für die Arbeit der Apotheken, insbesondere vor dem Hintergrund der täglichen Herausforderungen wie der Sicherstellung der Arzneimittelverfügbarkeit und der Implementierung neuer technologischer Standards wie dem E-Rezept.

Das Gutachten von Brock Müller Ziegenbein wird voraussichtlich in den kommenden Wochen fertiggestellt und allen Bundestagsabgeordneten zur Verfügung gestellt werden. Dies soll dazu beitragen, dass eine informierte und ausgewogene Diskussion über die geplante Apothekenreform geführt werden kann.

Der Schritt der Freien Apothekerschaft (FA), ein Gutachten zur Apothekenreform in Auftrag zu geben, markiert eine bedeutende Wendung in der Debatte um die Zukunft der pharmazeutischen Versorgung in Deutschland. Der Referentenentwurf für das Apothekenreformgesetz hat bereits kontroverse Reaktionen ausgelöst, wobei insbesondere die fehlende Anpassung des Apothekenhonorars an die Inflation und die damit verbundenen wirtschaftlichen Belastungen der Apotheken kritisiert werden.

Die Entscheidung der FA, die renommierte Kanzlei Brock Müller Ziegenbein mit der Erstellung eines Gutachtens zu beauftragen, zeugt von ihrem Bemühen, die Diskussion auf eine fundierte Basis zu stellen. Das Gutachten wird erwartet, detaillierte Analysen und Bewertungen der vorgeschlagenen Reform enthalten, die potenzielle Auswirkungen auf die flächendeckende Arzneimittelversorgung und die wirtschaftliche Lage der Apotheken beleuchten.

Vor dem Hintergrund der täglichen Herausforderungen im Gesundheitswesen, darunter die Sicherstellung der Arzneimittelverfügbarkeit und die Einführung neuer technologischer Standards wie dem E-Rezept, betont die FA die Notwendigkeit einer angemessenen Honorierung ihrer Leistungen. Dieser Appell richtet sich insbesondere an die politischen Entscheidungsträger im Bundestag, die über den Entwurf abstimmen werden.

Das Gutachten von Brock Müller Ziegenbein wird zweifellos eine wichtige Grundlage für die weiteren Diskussionen und Entscheidungen im Rahmen der Apothekenreform liefern. Es wird erwartet, dass die Ergebnisse des Gutachtens dazu beitragen werden, die verschiedenen Standpunkte innerhalb der politischen Landschaft zu versöhnen und letztlich zu einer ausgewogenen Lösung zu führen, die sowohl die Interessen der Apotheken als auch die Bedürfnisse der Patienten angemessen berücksichtigt.

 

Erweiterter Impfservice in Apotheken: Neuer Referentenentwurf zur Apothekenreform vorgestellt

Das Apotheken-Reformgesetz steht kurz vor seiner Verabschiedung und könnte tiefgreifende Veränderungen im deutschen Gesundheitssystem mit sich bringen. Der kürzlich veröffentlichte Referentenentwurf sieht vor, das Impfangebot in Apotheken signifikant zu erweitern. Bisher durften Apotheker*innen unter strengen Voraussetzungen lediglich gegen Grippe und COVID-19 impfen. Zukünftig sollen sie auch Totimpfstoffe gegen Krankheiten wie Tetanus verabreichen dürfen, sofern die betreffenden Personen das 18. Lebensjahr vollendet haben und die medizinischen Empfehlungen dies vorsehen.

Das Gesetz sieht umfassende Schulungsmaßnahmen für Apotheker*innen vor, die diese berechtigen, Impfungen durchzuführen. Diese Schulungen umfassen eine ärztliche Grundschulung sowie eine ergänzende Schulung für bereits geschultes Personal. Impfungen dürfen nur in öffentlichen Apotheken stattfinden, die den erforderlichen Hygienestandards entsprechen und während der Impfungen ausschließlich für diesen Zweck genutzt werden.

Neben der eigentlichen Impfung obliegt es den Apothekern auch, eine umfassende Beratung und Aufklärung der zu impfenden Personen durchzuführen. Dazu gehört die Durchführung einer Anamnese, um mögliche Indikationen und Kontraindikationen zu klären. Die Vergütung für diese zusätzlichen Dienstleistungen soll zwischen dem GKV-Spitzenverband und dem DAV-Spitzenverband verhandelt werden. Bei fehlender Einigung innerhalb von drei Monaten nach Inkrafttreten des Gesetzes wird eine Schiedsstelle eingesetzt, um die Vergütung festzulegen.

Zusätzlich zur Impferweiterung sollen Apotheken auch die Befugnis erhalten, verschiedene Schnelltests auf Viren wie Adenoviren, Influenzaviren und das Norovirus durchzuführen. Diese Maßnahme dient der Aufrechterhaltung der Testinfrastruktur, die während der COVID-19-Pandemie etabliert wurde. Das Heilmittelwerbegesetz soll entsprechend angepasst werden, um Werbung für In-vitro-Diagnostika zur Eigenanwendung in Apotheken zu ermöglichen.

Das Apotheken-Reformgesetz wird erwartet, dass es die Rolle der Apotheken im deutschen Gesundheitswesen stärkt und den Zugang zu wichtigen Gesundheitsdienstleistungen für die Bevölkerung verbessert. Die Qualität und Sicherheit der durchgeführten Maßnahmen sollen dabei stets gewährleistet bleiben.

Das Apotheken-Reformgesetz markiert einen bedeutenden Schritt zur Stärkung der Rolle von Apotheken im deutschen Gesundheitswesen. Die geplante Erweiterung des Impfangebots auf Totimpfstoffe wie Tetanus ist ein logischer Schritt, um die Impfraten in der erwachsenen Bevölkerung zu steigern und somit die öffentliche Gesundheit zu fördern. Die vorgesehenen Schulungsmaßnahmen für Apotheker*innen gewährleisten, dass diese qualifiziert sind, Impfungen gemäß den höchsten medizinischen Standards durchzuführen.

Besonders positiv ist die Entscheidung, auch Schnelltests auf verschiedene Viren wie Adenoviren und Influenzaviren in Apotheken anzubieten. Dies trägt zur Aufrechterhaltung der Testinfrastruktur bei, die während der COVID-19-Pandemie essentiell für die Eindämmung des Virus war. Die geplante Anpassung des Heilmittelwerbegesetzes ermöglicht es Apotheken zudem, für In-vitro-Diagnostika zur Eigenanwendung zu werben, was die Verfügbarkeit und Transparenz dieser Produkte für Verbraucher*innen verbessert.

Die Verhandlung über die Vergütung der Impf- und Testleistungen zwischen dem GKV-Spitzenverband und dem DAV-Spitzenverband ist entscheidend, um sicherzustellen, dass Apotheken angemessen für ihre erweiterten Dienstleistungen entschädigt werden. Sollten die Vertragsparteien keine Einigung erzielen, bietet die vorgesehene Schiedsstelle einen fairen Mechanismus zur Festlegung der Vergütung.

Insgesamt bietet das Apotheken-Reformgesetz eine Chance, die Gesundheitsversorgung in Deutschland weiter zu verbessern und die Apotheken als wichtige Akteure im Gesundheitssystem zu stärken. Es bleibt jedoch wichtig, dass die Umsetzung dieser Maßnahmen eng überwacht wird, um sicherzustellen, dass sie effektiv und sicher für alle Beteiligten sind.

 

GMK-Beschluss: Apotheken als Rückgrat der Gesundheitsversorgung gestärkt

Die Gesundheitsministerkonferenz (GMK), die am Donnerstag zu Ende gegangen ist, hat bedeutende Beschlüsse zur Zukunft der Apothekenlandschaft in Deutschland gefasst. Ein zentraler Punkt der zweitägigen Konferenz war die Sicherung der Arzneimittelversorgung durch inhabergeführte Apotheken. Die Landesapothekerkammer Hessen begrüßte ausdrücklich die Standpunkte der Ländervertreter, die betonten, dass eine flächendeckende Versorgung mit Medikamenten nur durch persönlich geführte Apotheken gewährleistet werden könne.

Die Länder forderten die Bundesregierung einstimmig auf, die Rahmenbedingungen so anzupassen, dass diese Apothekenform erhalten bleibt. Kritisiert wurden dabei die bisherigen Vorschläge zur Apothekenhonorar- und Strukturreform als unzureichend, um die langfristige Situation der Apotheken zu verbessern und eine verlässliche sowie niedrigschwellige Versorgung zu gewährleisten.

In einer Pressemitteilung äußerte sich Ursula Funke, Präsidentin der Landesapothekerkammer Hessen, positiv über die Ergebnisse der GMK und lobte die deutlichen Worte der hessischen Gesundheitsministerin Diana Stolz (CDU), die die essenzielle Rolle der Apotheker vor Ort betonte. Funke hob hervor, dass Apotheken nicht nur Medikamente ausgeben, sondern auch durch ihre fachkundige Beratung und die Möglichkeit zur Selbstmedikation einen bedeutenden Beitrag zur Entlastung des Gesundheitssystems leisten.

Der GMK-Beschluss wird als klares Signal für die freiberuflichen, mittelständischen Apotheken in Hessen gewertet. Es wird erwartet, dass die Bundesregierung die Forderungen der Länder zur Sicherung der Apothekenstrukturen ernst nimmt und entsprechende Maßnahmen ergreift. Auch weitere hessische Landespolitiker haben sich laut Funke eindeutig für den Erhalt der lokalen Apotheken ausgesprochen, was die Bedeutung dieses Themas für die Gesundheitsversorgung unterstreicht.

Der Beschluss der Gesundheitsministerkonferenz zur Stärkung inhabergeführter Apotheken ist ein bedeutendes Signal für die Zukunft der Arzneimittelversorgung in Deutschland. Er verdeutlicht die Notwendigkeit, die wohnortnahe Versorgung durch qualifizierte Fachkräfte zu gewährleisten und gleichzeitig die Vielfalt im Apothekenmarkt zu erhalten. Die Forderungen der Länder und die Unterstützung durch hessische Gesundheitspolitiker zeigen, dass die Apothekenlandschaft als unverzichtbarer Bestandteil des Gesundheitssystems betrachtet wird. Es bleibt abzuwarten, wie die Bundesregierung auf diese klaren Signale reagieren wird und welche konkreten Schritte zur Umsetzung der Beschlüsse eingeleitet werden.

 

Streit um Impfungen in Apotheken: Hausärzteverband sieht Probleme voraus

Die Debatte über die Ausweitung des Impfangebots auf Apotheken hat an Intensität gewonnen, nachdem der Referentenentwurf für das Apotheken-Reformgesetz veröffentlicht wurde. Gemäß den Plänen sollen Apotheken zukünftig neben Grippe- und COVID-19-Impfungen auch Erwachsene mit anderen Totimpfstoffen wie Tetanus impfen können. Diese Initiative stößt jedoch auf Widerstand seitens des Hausärzteverbandes, der in einem Pressestatement Bedenken äußerte.

Nicola Buhlinger-Göpfarth und Markus Beier, die Bundesvorsitzenden des Hausärzteverbandes, kritisieren die bisherigen Erfahrungen mit Impfungen in Apotheken als wenig überzeugend. Trotz massiver Werbung seien die Impfquoten in diesen Einrichtungen gering geblieben. Sie argumentieren, dass die Hauptaufgabe von Apotheken nicht die Durchführung von Impfungen sei und viele Apotheken derzeit gar keine Impfungen anbieten könnten.

Die zentrale Sorge des Hausärzteverbandes liegt in der mangelnden Steigerung der Impfquoten durch Apotheken und der potenziellen Verwässerung der Verantwortlichkeiten. Sie plädieren stattdessen dafür, Impfungen weiterhin in den Hausarztpraxen zu bündeln, wo eine kontinuierliche Betreuung und klare Verantwortlichkeiten gewährleistet sind. Apotheken sollten ihrer Ansicht nach verstärkt ihre Rolle in der Beratung nutzen, um Impflücken zu erkennen und Patienten gegebenenfalls an Hausarztpraxen zu vermitteln.

Die Ablehnung des Hausärzteverbandes gegenüber dem Impfen in Apotheken ist nicht neu. Bereits in der Vergangenheit hatten andere ärztliche Verbände ähnliche Bedenken geäußert, insbesondere als die Grippeimpfung in die Regelversorgung der Apotheken integriert wurde. Sie betonen die Bedeutung einer koordinierten und effektiven Impfstrategie, die die primäre Rolle der Hausärzte im Gesundheitssystem unterstützt.

Die Diskussion über die Rolle der Apotheken in der Impfversorgung ist Teil eines breiteren gesundheitspolitischen Dialogs über die Effizienz und Effektivität von Impfprogrammen. Während Befürworter die erhöhte Verfügbarkeit und Zugänglichkeit von Impfungen durch Apotheken betonen, warnen Kritiker vor möglichen organisatorischen und qualitativen Herausforderungen.

Die endgültige Entscheidung über die Ausweitung des Impfangebots in Apotheken wird nun in den politischen Gremien diskutiert werden, wobei die Berücksichtigung der verschiedenen Standpunkte und Interessen der medizinischen Fachkreise eine zentrale Rolle spielen wird.

Die Kontroverse um das Impfangebot in Apotheken spiegelt die Spannung zwischen erhöhter Zugänglichkeit und qualitativen Bedenken wider. Der Hausärzteverband betont zu Recht die Wichtigkeit klarer Verantwortlichkeiten und einer kontinuierlichen Betreuung in der Impfversorgung. Die Diskussion sollte sich nun auf eine ausgewogene Lösung konzentrieren, die sowohl die Bedürfnisse nach besserer Verfügbarkeit von Impfungen als auch die Anliegen der medizinischen Fachkreise berücksichtigt.

 

Parlamentarische Begleitung essentiell: Apothekerkammer Schleswig-Holstein diskutiert Zukunftsperspektiven und Strategien

Am Mittwoch versammelten sich Vertreter der Apothekerkammer Schleswig-Holstein zu einer bedeutenden Kammerversammlung in Kiel, um über aktuelle Herausforderungen und strategische Maßnahmen in der pharmazeutischen Landschaft zu beraten. Ein zentrales Thema der Versammlung war die bevorstehende Apothekenreform, deren erster Referentenentwurf kurz zuvor öffentlich wurde und erhebliches Aufsehen erregte.

ABDA-Pressesprecher Benjamin Rohrer präsentierte die Position der Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA) und betonte die Entschlossenheit, gegen das geplante Gesetz vorzugehen. Er unterstrich die Notwendigkeit einer intensiven politischen Kommunikation nach der Sommerpause, um Einfluss auf die Entscheidungen der Abgeordneten zu nehmen.

Kammerpräsident Dr. Kai Christiansen rückte die finanziellen Belastungen der Apotheken ins Zentrum der Diskussion, indem er auf die erheblichen Summen verwies, die Apotheken jährlich für Inkassoleistungen und ähnliche Aufgaben erhielten. Christiansen warnte vor einer weiteren Aushöhlung der Arzneimittelversorgung durch zunehmende Bürokratie und Lieferengpässe und appellierte an die Verantwortung der Parlamentarier, diese Entwicklung zu stoppen.

Die strategische Ausrichtung der ABDA-Kommunikation spielte ebenfalls eine Rolle im Vortrag von Rohrer, der Möglichkeiten einer verstärkten Zusammenarbeit mit Ärzten und potenziellen Partnerschaften mit der Pharmaindustrie erwähnte. Besondere Aufmerksamkeit erhielten dabei das E-Rezept und andere innovative Dienstleistungen, die Apotheken als unverzichtbare Akteure in der Primärversorgung positionieren sollen.

Christiansen zitierte Nordrhein-Westfalens Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann und betonte die Dringlichkeit, stabile gesellschaftliche Strukturen zu bewahren, um die Kontinuität der Arzneimittelversorgung zu sichern. Er verwies auf seine Bemühungen, politische Entscheidungsträger zu sensibilisieren und die öffentliche Wahrnehmung der Apothekenrolle zu stärken.

Insgesamt markierte die Kammerversammlung einen bedeutenden Schritt in der Auseinandersetzung um die Zukunft der Apothekenlandschaft in Deutschland. Die Diskussionen und Entscheidungen, die in den kommenden Wochen und Monaten folgen werden, dürften entscheidenden Einfluss auf die Entwicklung der pharmazeutischen Versorgung und die Rolle der Apotheken in der Gesundheitspolitik haben.

Die Kammerversammlung der Apothekerkammer Schleswig-Holstein stellt einen kritischen Moment für die deutsche Gesundheitspolitik dar. Während die ABDA mit Entschlossenheit gegen die geplante Apothekenreform vorgeht, verdeutlicht Kammerpräsident Christiansen die drängenden finanziellen Herausforderungen, mit denen Apotheken konfrontiert sind. Die Diskussion über Inkassoleistungen und bürokratische Hürden unterstreicht die wachsende Besorgnis um die langfristige Stabilität der Arzneimittelversorgung.

Benjamin Rohrers strategische Überlegungen zur ABDA-Kommunikation signalisieren einen klaren Kurswechsel in der politischen Einflussnahme, unterstützt durch potenzielle Partnerschaften mit Ärzten und der Pharmaindustrie. Die Betonung auf das E-Rezept und neue Dienstleistungen reflektiert den Innovationsdrang, mit dem Apotheken ihre Rolle in der Primärversorgung neu definieren möchten.

Angesichts der herausfordernden Lage appelliert Christiansen eindringlich an die Verantwortung der Parlamentarier, die strukturellen Grundlagen der Arzneimittelversorgung zu schützen. Seine Worte spiegeln die Notwendigkeit wider, politische Entscheidungsträger zu mobilisieren und eine nachhaltige Gesundheitspolitik zu fördern, die die Bedürfnisse der Bevölkerung im Blick behält.

Die kommenden Wochen werden zeigen, ob die politische Mobilisierung der ABDA und die Appelle von Kammerpräsident Christiansen Früchte tragen und zu einer ausgewogenen Reform der Apothekenlandschaft führen können, die sowohl die Interessen der Apotheker als auch die Patientenversorgung effektiv berücksichtigt.

 

Streit um Digitalbeirat der Gematik: BMG-Alleingang stößt auf Kritik

Die Gematik, verantwortlich für die digitale Infrastruktur im deutschen Gesundheitswesen, hat die Einrichtung eines neuen Digitalbeirats bekannt gegeben. Dieser Schritt wurde trotz Bedenken und Kritik seitens anderer Gesellschafter, insbesondere des Deutschen Apothekerverbands (DAV), unter der Führung des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) durchgesetzt. Das BMG, das als Hauptgesellschafter der Gematik eine Mehrheit von 51 Prozent besitzt, hat eigenmächtig die Besetzung des Gremiums festgelegt, ohne die übrigen Gesellschafter angemessen einzubeziehen.

Der Digitalbeirat soll gemäß den Vorgaben des Digitalgesetzes (DigiG) Schlüsselaspekte wie Datenschutz, Sicherheit medizinischer Daten sowie ethische Fragen im Umgang mit Gesundheitsdaten für Versorgung und Forschung behandeln. Zu den Mitgliedern gehören Vertreter des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI), des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), sowie Experten aus Medizin, Ethik, und Patienten- und Forschungsorganisationen.

Die Entscheidung des BMG, den Digitalbeirat ohne vorherige Abstimmung mit den anderen Gesellschaftern zu formieren, stößt auf deutliche Kritik seitens des DAV. Anke Rüdinger, stellvertretende Vorsitzende des DAV, äußerte sich besorgt über das Verhalten des Ministeriums, das sie als mangelndes Vertrauen in die Selbstverwaltung der Leistungserbringer und Kostenträger interpretiert. Ein Alternativvorschlag des DAV und anderer Gesellschafter wurde vom BMG abgelehnt, was die Spannungen innerhalb der Gematik weiter verschärft.

Der Ausgang dieser Entscheidung könnte weitreichende Auswirkungen auf die zukünftige Zusammenarbeit innerhalb der Gematik und auf die Akzeptanz neuer digitaler Initiativen im Gesundheitswesen haben. Insbesondere im Kontext des laufenden Gesetzgebungsverfahrens zum Gesundheits-Digitalagentur-Gesetz (GDAG) wird die Debatte um die Machtverhältnisse innerhalb der Gematik intensiv geführt.

Die einseitige Entscheidung des Bundesgesundheitsministeriums zur Besetzung des Digitalbeirats zeigt einmal mehr die Herausforderungen bei der Governance von digitalen Infrastrukturen im Gesundheitswesen. Während die Einrichtung eines solchen Gremiums grundsätzlich begrüßenswert ist, ist eine transparente und konsultative Herangehensweise unerlässlich, um das Vertrauen aller beteiligten Parteien zu wahren. Die Ablehnung alternativer Vorschläge seitens des BMG wirft Fragen nach der Gleichberechtigung der Gesellschafter und der Effektivität des Entscheidungsprozesses auf. Zukünftige Schritte sollten darauf abzielen, einen ausgewogenen und konstruktiven Dialog zu fördern, um die langfristige Akzeptanz und Nachhaltigkeit digitaler Innovationen im Gesundheitswesen sicherzustellen.

 

Initiative für Apotheken: Neues Guerillamarketing gegen existenzielle Bedrohungen

Über 900 Teilnehmerinnen und Teilnehmer versammelten sich gestern zur Auftaktveranstaltung einer ehrgeizigen Kampagne zur Unterstützung von Apotheken. Initiator Wagner präsentierte während der fast zweistündigen Präsentation einen detaillierten Fahrplan für das Projekt, das er als "unabhängiges Guerillamarketing aus dem Untergrund" beschrieb.

Die Kampagne, die in enger Kooperation mit einer nicht näher benannten Medienagentur und Projektleiter Tobias Schmid sowie weiteren Partnern innerhalb von nur drei Wochen auf die Beine gestellt wurde, soll am 1. Juli offiziell starten. Sie umfasst mehrere Phasen bis zum Jahresende, wobei die Vorbereitungen bereits seit Anfang Juni laufen.

Hauptziele der Initiative sind die Schaffung einer breiten Öffentlichkeitswahrnehmung für die schwierige Lage, in der sich Apotheken befinden, sowie die Etablierung eines Apotheken-Influencer-Kanals mit Fokus auf Politik und Aufklärung. Wagner betonte die Notwendigkeit, Missstände öffentlich anzuprangern und für eine mediale Präsenz von Apothekenthemen zu sorgen, die für Laien verständlich sind.

Die Kampagne wird über verschiedene Social-Media-Kanäle wie Facebook, YouTube, Instagram und weitere verbreitet. Geplant sind sowohl kurze dokumentarische Filme als auch detaillierte Videos zu spezifischen Herausforderungen der Apotheken, darunter die wachsende Konkurrenz durch Online-Apotheken.

Eine zentrale Website wird als Informationshub dienen, auf der Hintergrundinformationen, Videos, Interviews, ein Blog mit Updates sowie Pressemitteilungen veröffentlicht werden. Unter Umständen wird auch eine Online-Petition gestartet, um die Anliegen der Kampagne zu unterstützen.

Finanziell stützt sich die Initiative zunächst auf eine Anschubfinanzierung durch fünf Apotheken aus Süddeutschland, ist aber auf weitere finanzielle Unterstützung aus der Apothekerschaft angewiesen. Die geplanten Kosten bis zum Jahresende belaufen sich auf etwa 58.000 Euro, wovon monatlich rund 7.000 Euro anfallen, zuzüglich Umsatzsteuer und Ausgaben für bezahlte Reichweite.

Wagner unterstrich die Unabhängigkeit der Initiative von bestehenden Apothekerverbänden wie ABDA, DAV, LAV oder LAK, obwohl es Unterstützung seitens der Freien Apothekerschaft gegeben habe. Die Veröffentlichung des Referentenentwurfs zum Apothekenreformgesetz kurz vor Kampagnenstart wurde als Bestätigung der Relevanz und Dringlichkeit der Kampagne gewertet.

Insgesamt zielt die Kampagne darauf ab, mit begrenzten Mitteln hochwertige Inhalte zu produzieren, die ein breites Publikum ansprechen und sowohl die öffentliche Wahrnehmung als auch politische Maßnahmen zugunsten der Apotheken beeinflussen sollen.

Die ambitionierte Kampagne zur Unterstützung der Apotheken setzt klare Ziele und nutzt modernste Medienkanäle, um ihre Botschaft zu verbreiten. Mit einem klaren Fokus auf Öffentlichkeitsarbeit und politische Unterstützung scheint sie gut positioniert, um die Herausforderungen der Branche ins Licht der Öffentlichkeit zu rücken und notwendige Veränderungen anzustoßen. Die finanzielle Abhängigkeit von Apotheken-Spenden könnte jedoch eine Herausforderung darstellen, die langfristig angegangen werden muss, um die Kontinuität der Kampagne zu sichern.

 

Vom Inhaberin zur Angestellten und zurück: Diana Schneider gibt ihren Traum der eigenen Apotheke nicht auf

Diana Schneider, eine erfahrene Apothekerin mit einer bewegten Karriere, hat kürzlich einen bedeutenden Schritt in ihrer beruflichen Laufbahn gemacht. Nachdem sie über ein Jahrzehnt lang eine Landapotheke in Thüringen erfolgreich geführt hatte, sah sie sich gezwungen, die Apotheke aus wirtschaftlichen Gründen zu verkaufen. Trotz dieser Herausforderung gab sie ihren Traum von einer eigenen Apotheke nie auf.

Nach zwei Jahren als Angestellte ergab sich für Schneider die Möglichkeit, die Platanen-Apotheke in Gera zu übernehmen. Dieser Schritt markiert einen wichtigen Neuanfang für sie, obwohl er bedeutet, dass sie täglich eine Strecke von 90 Kilometern zurücklegen muss, um zu ihrer neuen Arbeitsstelle zu gelangen. Schneider betonte jedoch, dass die Nähe zu ihrem Wohnort ein entscheidendes Kriterium bei der Wahl der Apotheke war, und sie ist dankbar für die Unterstützung ihrer Familie bei dieser neuen beruflichen Herausforderung.

Die Platanen-Apotheke erwies sich bei der Übernahme als größtenteils modernisiert und funktionsfähig, was Schneider ermöglichte, sofort in ihre Pläne zur Automatisierung und Modernisierung der Apotheke einzusteigen. Sie plant, die Apotheke zukunftsfähig zu machen und weiter auszubauen, um den Anforderungen der modernen Pharmazie gerecht zu werden.

Ein weiterer Faktor, der für Schneider von Bedeutung war, ist der kürzliche Generationswechsel in den umliegenden Arztpraxen, der neue Möglichkeiten für die Zusammenarbeit und die Entwicklung des Geschäfts eröffnet. Mit einem großen Patientenstamm, den sie übernommen hat, sieht sie optimistisch in die Zukunft und plant, das bestehende Team weitgehend zu erhalten, während sie gleichzeitig Ausschau nach neuen Mitarbeitern hält, um das Team zu verstärken.

Schneider, die ihre Verantwortung als Apothekeninhaberin ernst nimmt, zeigt sich entschlossen, die Platanen-Apotheke als integralen Teil der Gemeinschaft zu etablieren und weiter auszubauen. Ihre Entschlossenheit und ihre klare Vision für die Zukunft machen sie zu einer inspirierenden Figur in der pharmazeutischen Landschaft von Gera.

Diana Schneiders Geschichte ist ein ermutigendes Beispiel für unternehmerischen Mut und Entschlossenheit in der Apothekenbranche. Ihr Engagement für die Modernisierung und Zukunftssicherung der Platanen-Apotheke zeigt, dass selbst nach Rückschlägen der Glaube an den eigenen Traum und die Unterstützung der Familie den Weg zu neuen beruflichen Höhen ebnen können. Schneider verkörpert die Resilienz und den Innovationsgeist, die für den Erfolg in einem sich ständig wandelnden Markt unerlässlich sind.

 

Neue Regelungen zur Zuwanderung von Apothekenfachkräften: Erleichterter Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt

Die Gesundheitsministerinnen und -minister der Länder haben auf der jüngsten Gesundheitsministerkonferenz (GMK) einen wegweisenden Beschluss gefasst, um dem akuten Fachkräftemangel in deutschen Apotheken entgegenzuwirken. Angesichts einer wachsenden Lücke im pharmazeutischen Personal, bedingt durch den langsamen Nachwuchs und das Ausscheiden der Babyboomer-Generation aus dem Berufsleben, steht die Branche vor großen Herausforderungen.

Konkret haben die Ministerinnen und Minister eine Neuregelung beschlossen, die es ausländischen Fachkräften erleichtern soll, eine Berufserlaubnis für die Tätigkeit in deutschen Apotheken zu erhalten. Dieser Schritt orientiert sich an den bestehenden Regelungen für Ärztinnen und Ärzte gemäß § 10 Abs. 5 der Bundesärzteordnung (BÄO). Entscheidend ist dabei die Vereinfachung des Verfahrens zur Anerkennung ausländischer Ausbildungsabschlüsse: Künftig soll nicht mehr die inhaltliche Gleichwertigkeit zur deutschen Ausbildung geprüft werden, sondern vielmehr die formale Anerkennung der ausländischen Ausbildungsstätten gemäß den jeweiligen rechtlichen Standards im Ursprungsland.

Dies bedeutet, dass die Antragsteller nur noch formale Kriterien erfüllen müssen, um eine Berufserlaubnis zu erhalten, und nicht mehr inhaltliche Nachweise erbringen müssen, die den deutschen Ausbildungsstandards entsprechen. Die praktische Ausübung des pharmazeutischen Berufs ist unter der Aufsicht einer approbierten Fachkraft möglich und dient zugleich der Vorbereitung auf etwaige Kenntnisprüfungen.

Die geplanten Änderungen sollen in die Bundesapothekerordnung (BApO) integriert werden, um eine klare und transparente Grundlage für die Zulassung ausländischer Fachkräfte zu schaffen. Ziel ist es, den Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt für qualifizierte Apothekenfachkräfte aus Drittstaaten außerhalb der EU- und EWR-Staaten zu erleichtern und so die Personalsituation in den Apotheken nachhaltig zu stabilisieren.

Die Initiative der Gesundheitsministerinnen und -minister, den Zugang für ausländische Apothekenfachkräfte zu erleichtern, ist ein wichtiger Schritt zur Sicherung der Versorgungsqualität in deutschen Apotheken. Durch die Fokussierung auf formale Kriterien statt inhaltliche Gleichwertigkeit der Ausbildung wird die bürokratische Last reduziert und gleichzeitig die Chance erhöht, dringend benötigte Fachkräfte zu gewinnen. Dies ist ein positiver Ansatz, der sowohl die Wettbewerbsfähigkeit der Apotheken als auch die Gesundheitsversorgung der Bevölkerung stärken wird.

 

Bewaffneter Raubüberfall in Euskirchener Apotheke: Täter mit Hammer festgenommen

Am frühen Nachmittag des heutigen Tages ereignete sich in einer Apotheke im Zentrum von Euskirchen ein bewaffneter Raubüberfall. Ein 39-jähriger Mann betrat gegen Mittag das Geschäft mit einem Hammer bewaffnet und begab sich unmittelbar zur Kasse, wo er unter Drohung mit dem Werkzeug Bargeld entnahm. Die erbeutete Summe wurde von der Polizei auf einen Betrag im unteren dreistelligen Euro-Bereich geschätzt.

Während seiner Flucht aus der Apotheke beschädigte der Täter eine Glastür im Eingangsbereich, indem er mit dem Hammer dagegen schlug. Zusätzlich wurde eine vergessene Einkaufstasche am Tatort entdeckt, in der später ein Messer gefunden wurde. Die örtliche Polizei leitete sofort umfangreiche Fahndungsmaßnahmen ein und konnte den Verdächtigen kurz darauf in der Nähe vorläufig festnehmen.

Gegen den Mann wurde Anzeige wegen schweren Raubes erstattet. Darüber hinaus steht er unter dem Verdacht, in der Vergangenheit auch andere Raubüberfälle, insbesondere auf Tankstellen, begangen zu haben. Die Behörden prüfen derzeit mögliche Verbindungen zu früheren Straftaten des Verdächtigen.

Die Apotheke war zum Zeitpunkt des Überfalls mit mehreren Kunden und Angestellten besetzt. Glücklicherweise wurde niemand physisch verletzt, jedoch erlitten einige der Anwesenden einen Schock aufgrund des Vorfalls. Die Betreiber der Apotheke äußerten sich erleichtert darüber, dass der Täter schnell gefasst werden konnte, und dankten der Polizei für ihre rasche Reaktion.

Die Ermittlungen zu diesem Fall dauern an, während die Polizei weiterhin alle verfügbaren Informationen sammelt, um die genauen Umstände des Vorfalls zu klären und mögliche weitere Straftaten des Verdächtigen zu untersuchen.

Die schnelle Reaktion der Polizei hat dazu beigetragen, dass der mutmaßliche Täter rasch gefasst werden konnte. Solche Vorfälle sind erschreckend für die betroffenen Opfer und erfordern eine konsequente Strafverfolgung, um die Sicherheit und das Vertrauen der Gemeinschaft wiederherzustellen.

 

Internationale Rezepte in deutschen Apotheken: Was Touristen wissen müssen

Inmitten der aktuellen Tourismussaison stellen sich in deutschen Großstädten vermehrt Fragen zur Belieferung ausländischer Touristen mit Medikamenten. Die Apothekerkammer Berlin hat kürzlich wichtige Informationen veröffentlicht, die klären, wie ausländische Rezepte in deutschen Apotheken behandelt werden müssen. Gemäß den Richtlinien der Arzneimittelverschreibungsverordnung werden ausländische Rezepte wie private Verordnungen behandelt. Wesentlich dabei ist, dass diese Rezepte bestimmte Angaben enthalten müssen, darunter das Ausstellungsdatum, der Name des Patienten, dessen Geburtsdatum sowie die vollständige Anschrift und Telefonnummer der verschreibenden Praxis oder Person. Ebenso erforderlich sind detaillierte Informationen über das verschriebene Arzneimittel, einschließlich Menge, Dosierung und Darreichungsform.

Die Apotheken sind befugt, Rezepte aus EU-Mitgliedstaaten sowie aus Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) und der Schweiz zu beliefern. Dazu zählen unter anderem Staaten wie Belgien, Frankreich, Italien, die Niederlande und Norwegen. Elektronische Rezepte (E-Rezepte) aus dem Ausland können derzeit jedoch in Deutschland nicht eingelöst werden, obwohl auf EU-Ebene Fortschritte gemacht werden, um einheitliche Regelungen im Europäischen Gesundheitsdatenraum zu etablieren. In der Zwischenzeit wird Reisenden empfohlen, bei Bedarf eine gedruckte Version ihres E-Rezepts zu verlangen, um sicherzustellen, dass es auch außerhalb ihres Heimatlandes anerkannt wird.

Es gibt jedoch auch klare Einschränkungen: Rezepte aus Drittstaaten außerhalb der EU, des EWR oder der Schweiz, wie beispielsweise aus der Türkei oder den USA, können in deutschen Apotheken nicht eingelöst werden. Tierärztliche Verschreibungen sind generell ausgeschlossen, unabhängig vom Ursprungsland des Rezepts. Gleiches gilt für Rezepte von Betäubungsmitteln oder speziellen Medikamenten wie Thalidomid, Lenalidomid oder Pomalidomid, die eine spezielle Rezeptform nach deutschem Recht erfordern.

Die Apothekerkammer Berlin betont bei Zweifeln oder Unklarheiten die Notwendigkeit, die Abgabe des Rezepts zu verweigern und den Patienten gegebenenfalls an einen ortsansässigen Arzt zu verweisen, um sicherzustellen, dass alle rechtlichen Vorgaben eingehalten werden.

Die aktuellen Regelungen zur Belieferung ausländischer Rezepte in deutschen Apotheken bieten eine klare Orientierung für Touristen und Apotheker gleichermaßen. Während EU-Staaten sowie der EWR und die Schweiz Rezepte problemlos einlösen können, bleiben E-Rezepte aus dem Ausland vorerst eine Herausforderung. Klare Ausschlüsse für Drittstaatenrezepte und spezielle Medikamente zeigen die Notwendigkeit einer einheitlichen europäischen Gesetzgebung im Gesundheitswesen auf.

 

Medikamentenknappheit bedroht Osteoporose-Behandlung in Deutschland

In Deutschland herrscht derzeit eine ernste Situation in Bezug auf die Verfügbarkeit von Bisphosphonaten, Medikamenten, die zur Behandlung von Osteoporose eingesetzt werden. Laut dem Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) gibt es Lieferengpässe bei mehreren wichtigen Präparaten. Betroffen sind vier orale Alendronat-Präparate sowie ein Ibandronat-Präparat, die teilweise bis Ende August nicht ausreichend verfügbar sein werden.

Die betroffenen Alendronat-Präparate umfassen Alendronsäure - 1 A Pharma 70 mg Filmtabletten (PZN 09012677), Alendronsäure Aurobindo 70 mg Tabletten (PZN 2174339), Alendron Aristo einmal wöchentlich 70 mg Tabletten (PZN 09615051, 09615068) sowie Alendronsäure Basics einmal wöchentlich 70 mg Tabletten (PZN 00276564, 00276570, 05520951). Zusätzlich ist das Ibandronsäure AL 2 mg Konzentrat zur Herstellung einer Infusionslösung (PZN 09530484) von den Lieferproblemen betroffen.

Die Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein (KVNR) meldet einen signifikanten Anstieg an Anfragen zur Verfügbarkeit von Bisphosphonaten. Die Engpässe haben dazu geführt, dass viele dieser Medikamente entweder schwer zu beschaffen oder gar nicht verfügbar sind. Die KVNR weist darauf hin, dass der Beirat Lieferengpässe beim BfArM die Situation zwar besprochen hat, diese jedoch nicht als akut kritisch eingestuft wurde, was Maßnahmen wie einen erleichterten Import der Medikamente bisher ausschließt.

Für Patienten und Apotheken bedeutet dies, dass die Möglichkeit besteht, Bisphosphonate nur durch wirkstoffgleiche und dosisgleiche Alternativen zu ersetzen. Dazu gehören andere Bisphosphonate wie Risedronsäure oder Ibandronsäure sowie Kombinationen von Bisphosphonaten mit Calcium und Vitamin D. Einzelimporte sind ebenfalls eine Option, erfordern jedoch eine Genehmigung der Krankenkasse und die Ausstellung neuer Rezepte.

Ein Sprecher der KVNR betonte, dass höhere Verordnungskosten im Rahmen einer statistischen Prüfung berücksichtigt würden. Es wird erwartet, dass der Beirat des BfArM sich erneut mit der Thematik der Bisphosphonat-Engpässe befassen wird, um mögliche Lösungen zu diskutieren und die Versorgungssicherheit für Patienten zu gewährleisten.

Die aktuellen Lieferengpässe bei Bisphosphonaten in Deutschland sind besorgniserregend und haben direkte Auswirkungen auf die Gesundheitsversorgung von Patienten mit Osteoporose. Die Tatsache, dass verschiedene Präparate bis Ende August nur eingeschränkt verfügbar sind, zeigt eine kritische Schwäche im Arzneimittelmarkt auf. Es ist entscheidend, dass regulatorische Maßnahmen wie erleichterte Importverfahren oder verstärkte Anreize zur Produktionssteigerung erwogen werden, um die Versorgungslücken zu schließen und die Gesundheit der Betroffenen zu schützen.

 

Neue Hoffnung für Erdnussallergiker: Positive Ergebnisse bei Impfstoffstudie

In einer vielversprechenden Entwicklung im Bereich der Allergiebehandlung hat das Biotechnologieunternehmen Allergy Therapeutics positive Ergebnisse aus einer Phase-I/IIa-Studie zu einem Impfstoffkandidaten gegen Erdnussallergie bekannt gegeben. Erdnussallergien gehören zu den häufigsten und potenziell lebensbedrohlichen Nahrungsmittelallergien, die vor allem bei Kindern auftreten können und schwere Reaktionen wie Atemnot, Nesselsucht und Kreislaufprobleme verursachen können.

Der Impfstoff basiert auf der bewährten VLP-Technologie (Virus-like Partikel), die bereits in Impfstoffen gegen das humane Papillomavirus und Hepatitis B verwendet wird. In der Phase-I/IIa-Studie erhielten Proband über einen Zeitraum von zwei Monaten drei Dosen des Impfstoffs. Die Ergebnisse zeigten eine gute Verträglichkeit und es traten keine schwerwiegenden Nebenwirkungen auf, was die Sicherheit des Impfstoffkandidaten unterstreicht.

Dr. Julia Meyer, eine führende Expertin auf dem Gebiet der Allergologie, kommentierte die Ergebnisse der Studie positiv: "Die Fortschritte in der Entwicklung eines Impfstoffs gegen Erdnussallergie sind äußerst vielversprechend. Dies könnte einen bedeutenden Schritt nach vorne bedeuten, insbesondere für Patienten, die unter schweren allergischen Reaktionen auf Erdnüsse leiden."

Erdnüsse sind ein häufiger Bestandteil vieler Lebensmittel und ihre Vermeidung stellt für Betroffene eine erhebliche Einschränkung im Alltag dar. Die steigende Prävalenz von Erdnussallergien hat das Interesse an wirksamen Behandlungsmöglichkeiten verstärkt, da bisherige Therapien primär auf die Meidung erdnusshaltiger Produkte und den Einsatz von Notfallmedikamenten wie Adrenalin-Autoinjektoren angewiesen sind.

Die Ergebnisse der Phase-I/IIa-Studie sind ein erster Schritt auf dem Weg zur Zulassung eines Impfstoffs gegen Erdnussallergie und bieten Hoffnung für Millionen von Menschen weltweit, die von dieser potenziell lebensbedrohlichen Allergie betroffen sind.

Die positiven Ergebnisse der Phase-I/IIa-Studie zu einem Impfstoffkandidaten gegen Erdnussallergie markieren einen bedeutsamen Fortschritt in der Allergieforschung. Die gute Verträglichkeit des Impfstoffs und das Fehlen schwerwiegender Nebenwirkungen lassen Hoffnung aufkommen, dass zukünftig eine wirksame Behandlungsoption für Patienten mit Erdnussallergie verfügbar sein könnte.

 

Die Last der Apotheker: Zwischen Reformen und der Realität des Alltags

Seit der bevorstehenden Apothekenreform befinden sich Apothekerinnen und Apotheker landesweit im Dauerstress. Eine 43-jährige Pharmazeutin aus Hamburg, die in einer gut besuchten Apotheke in der Innenstadt arbeitet, berichtet von einem drastischen Anstieg der Arbeitsbelastung. "Früher hatte ich mehr Zeit für jeden Kunden. Jetzt rennen wir von morgens bis abends, um die Rezepte rechtzeitig zu bearbeiten", beschreibt sie die Situation.

Die Reform, die darauf abzielt, die Patientenversorgung zu verbessern und Kosten zu senken, hat jedoch paradoxerweise zu einer höheren Belastung geführt. "Die bürokratischen Anforderungen sind enorm gestiegen. Wir müssen mehr Dokumentationen führen und haben weniger Zeit für Beratungsgespräche", erklärt die Apothekerin.

Die "eilige Apothekerin", wie sie von ihren Stammkunden liebevoll genannt wird, jongliert täglich mit Rezepten, Bestellungen und Kundenanfragen. Die Wartezeiten haben sich in vielen Apotheken verlängert, was zu Unmut bei den Patienten führt. "Es ist nicht leicht, allen gerecht zu werden. Manchmal fühle ich mich wie in einem Hamsterrad", gesteht die Apothekerin.

Trotz dieser Herausforderungen bleibt die Pharmazeutin ihrem Beruf treu und setzt sich weiterhin mit Leidenschaft für die Gesundheit ihrer Kunden ein. "Es ist anspruchsvoll, aber ich sehe auch die positiven Seiten. Wir können mehr Menschen erreichen und helfen", sagt sie und lächelt müde.

Die Erfahrungen der Apothekerin spiegeln ein weit verbreitetes Phänomen wider: Die bevorstehende Apothekenreform sollte eigentlich die Effizienz steigern und die Versorgung verbessern, führt aber vielerorts zu Überlastung und Stress bei den Apothekern. Es ist wichtig, dass solche Reformen nicht nur auf theoretische Effizienzgewinne abzielen, sondern auch die realen Bedingungen und Belastungen der Praktiker im Blick behalten. Eine ausgewogene Balance zwischen bürokratischen Anforderungen und der persönlichen Betreuung der Patienten ist essenziell, um die Qualität der pharmazeutischen Versorgung langfristig zu sichern.

 

Bundesregierung plant neues Gesundheitsinstitut: Lauterbach unterstützt Stärkung von Prävention und Aufklärung

Die Bundesregierung hat einen weitreichenden Gesetzesentwurf zur Gründung eines neuen Bundesinstituts für Prävention und Aufklärung in der Medizin vorgelegt. Das geplante »Bundesinstitut für Prävention und Aufklärung in der Medizin« (BIPAM) soll die bisherige Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) sowie Teile des Robert-Koch-Instituts (RKI) integrieren. Dieser Schritt ist Teil einer breit angelegten Initiative zur Stärkung der öffentlichen Gesundheit in Deutschland.

Laut dem Referentenentwurf des "Gesetzes zur Stärkung der Öffentlichen Gesundheit" soll das BIPAM ab dem 1. Januar 2025 seine Tätigkeit aufnehmen. Das Institut wird dem Bundesministerium für Gesundheit unterstellt sein und hat das Ziel, durch wissenschaftliche Forschung, evidenzbasierte Präventionsmaßnahmen und gezielte Gesundheitskommunikation die Lebensqualität der Bevölkerung zu verbessern.

Der Gesetzesentwurf sieht vor, dass das BIPAM neben der BZgA auch Aufgaben des RKI übernimmt, um eine effiziente Koordination im Bereich der öffentlichen Gesundheit zu gewährleisten. Dies umfasst unter anderem die Vernetzung mit dem Öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGD) sowie anderen relevanten Akteuren im Gesundheitswesen.

Finanziell plant die Bundesregierung mit einmaligen Kosten von 19,3 Millionen Euro für die Einrichtung des Instituts und jährlichen Mehrausgaben von etwa 30 Millionen Euro ab 2025. Diese finanziellen Mittel sollen vollständig vom Bund getragen werden, mit der langfristigen Zielsetzung, das Gesundheitssystem zu entlasten und die sozialen Sicherungssysteme durch Prävention und verbesserte Gesundheitsaufklärung zu stärken.

Das BIPAM wird als zentrale Institution fungieren, die Forschungsergebnisse analysiert, Maßnahmen entwickelt und die Umsetzung dieser Maßnahmen koordiniert, um den Herausforderungen des Gesundheitssystems effektiv zu begegnen. Es wird erwartet, dass das Institut durch seine Aktivitäten zur Vermeidung von Krankheiten und zur Förderung der Arbeitsfähigkeit einen bedeutenden gesellschaftlichen Beitrag leisten wird.

Die Initiative zur Gründung des Bundesinstituts für Prävention und Aufklärung in der Medizin markiert einen bedeutenden Schritt zur Stärkung der öffentlichen Gesundheit in Deutschland. Durch die Zusammenführung von BZgA und Teilen des RKI unter einem Dach wird eine zentrale Institution geschaffen, die durch gezielte Prävention und evidenzbasierte Gesundheitskommunikation die Lebensqualität der Bevölkerung nachhaltig verbessern kann. Die geplanten finanziellen Aufwendungen erscheinen zwar beträchtlich, könnten jedoch langfristig zu Einsparungen im Gesundheitssystem führen, indem sie Krankheiten vorbeugen und die Arbeitsfähigkeit fördern. Es bleibt abzuwarten, wie effektiv das BIPAM seine vielfältigen Aufgaben umsetzen wird und welche konkreten Maßnahmen zur Verbesserung der öffentlichen Gesundheit daraus resultieren werden.

 

Rabipur®-Lieferengpass behoben: Hoffnung für Tollwut-Impfstoff-Versorgung in Deutschland

Seit mehreren Monaten war der Impfstoff gegen Tollwut in Deutschland knapp, doch nun gibt es Hoffnung auf Besserung. Nach einem langen Lieferengpass ist der Impfstoff Rabipur® des Herstellers Bavarian-Nordic laut Angaben des Paul-Ehrlich-Instituts (PEI) seit Mittwoch wieder verfügbar. Eine Sprecherin des Instituts bestätigte, dass der Hersteller nun seine Lieferfähigkeit wiedererlangt habe. Dennoch wird es noch einige Zeit dauern, bis die Impfstoffdosen in den Impfambulanzen und anderen medizinischen Einrichtungen zur Verfügung stehen.

Seit Ende März hatten viele Gesundheitseinrichtungen, darunter das Tropeninstitut des Münchner LMU Klinikums, mit einem Mangel an Rabipur® zu kämpfen. Präventive Tollwut-Impfungen waren dort teilweise nicht möglich, da selbst kleinere Mengen des Impfstoffs schnell verimpft waren und angekündigte Liefertermine oft nicht eingehalten wurden. Ein Mitarbeiter einer Ambulanz für Impf- und Reisemedizin in Würzburg berichtete sogar von Anreisen mehrerer Stunden, da Würzburg einer der wenigen Orte war, an denen der Impfstoff noch verfügbar war.

Als Alternative zu Rabipur® gilt der Impfstoff Verorab® von Sanofi, der jedoch ebenfalls unter Lieferengpässen leidet. Sanofi konnte aufgrund der gesteigerten Nachfrage infolge des Rabipur®-Mangels nur begrenzt Bestellungen für die präexpositionelle Prophylaxe bedienen. Laut PEI bestanden Engpässe bei Verorab® vor allem im Februar und März, was die Situation zusätzlich erschwerte.

Die ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekenverbände wies darauf hin, dass Engpässe bei Impfstoffen, einschließlich Tollwut-Impfstoffen, ein chronisches Problem darstellen. Rabipur® war bereits in der Vergangenheit mehrmals von Lieferengpässen betroffen, was die Kontinuität der Impfprogramme beeinträchtigte.

Die Wiederherstellung der Lieferfähigkeit von Rabipur® ist ein erster Schritt zur Lösung des Problems. Dennoch bleiben die Herausforderungen in der Herstellung und Verteilung von Impfstoffen bestehen, die weiterhin die Gesundheitsversorgung beeinträchtigen könnten, trotz der jüngsten Entspannung auf dem Markt.

Die Wiederbelebung der Rabipur®-Impfstoffproduktion ist eine erfreuliche Entwicklung für die Gesundheitsversorgung in Deutschland, insbesondere für diejenigen, die auf präventive Tollwut-Impfungen angewiesen sind. Trotzdem zeigt der wiederholte Engpass bei diesem lebenswichtigen Impfstoff die anhaltenden Herausforderungen in der Impfstoffversorgung auf, die dringend angegangen werden müssen, um eine zuverlässige Verfügbarkeit sicherzustellen.

 

Studie enthüllt hohe Sterblichkeit bei beatmeten Patienten in deutschen Krankenhäusern

Eine neue Studie, veröffentlicht im renommierten Fachblatt „The Lancet Regional Health – Europe“, beleuchtet alarmierende Erkenntnisse über die Sterblichkeit von Patienten, die im deutschen Gesundheitssystem mechanisch beatmet wurden. Das Forschungsteam unter der Leitung von Professor Dr. Christian Karagiannidis von der Lungenklinik Köln-Merheim analysierte umfassende Daten von über einer Million Erwachsenen, die zwischen 2019 und 2022 in fast 1400 deutschen Krankenhäusern einer Beatmung unterzogen wurden. Diese Untersuchung erstreckte sich über den Zeitraum der Covid-19-Pandemie und darüber hinaus, um langfristige Trends zu erfassen.

Die Ergebnisse sind besorgniserregend: Mehr als 43 Prozent der Patienten, die beatmet wurden, verstarben während ihres Krankenhausaufenthalts. Dies entspricht einem Anteil von mehr als jedem zehnten Verstorbenen innerhalb des Studienzeitraums. Die häufigsten medizinischen Gründe für die mechanische Beatmung waren Herzerkrankungen, Lungenentzündungen, chronisch-obstruktive Lungenerkrankung (COPD) sowie zerebrovaskuläre Erkrankungen wie Schlaganfälle. Interessanterweise blieben diese Muster auch nach dem Rückgang der Covid-19-Fälle stabil, was auf eine anhaltend hohe Inanspruchnahme dieser lebenserhaltenden Maßnahme hinweist.

Besonders alarmierend ist die hohe Sterblichkeitsrate bei älteren Patienten über 80 Jahren, die einer mechanischen Beatmung unterzogen wurden. Hier lag die Sterblichkeitsrate bei alarmierenden 59 Prozent, deutlich höher als in anderen Ländern wie England oder Kanada, wo ähnliche Studien vergleichbare Gruppen untersuchten.

Professor Dr. Wolfram Windisch, ebenfalls von der Lungenklinik Köln-Merheim und Mitautor der Studie, äußerte sich besorgt über die Implikationen der Ergebnisse. Er betonte, dass Deutschland im internationalen Vergleich eine überdurchschnittlich hohe Rate an mechanischen Beatmungen verzeichnet, möglicherweise auch getrieben durch ökonomische Anreize in der Krankenhausfinanzierung. Windisch hob hervor, dass diese Studie wichtige Fragen zur medizinischen Praxis und zur Ethik der Behandlung schwerkranker Patienten aufwerfe.

Die Autoren der Studie appellieren an eine breitere gesellschaftliche Diskussion über die geeignete medizinische Versorgung am Lebensende und fordern eine kritische Überprüfung der derzeitigen Praktiken in deutschen Krankenhäusern. Die vorliegenden Daten sollen dazu beitragen, die Qualität der medizinischen Versorgung zu verbessern und eine patientenzentrierte Behandlung sicherzustellen.

Die Ergebnisse dieser Studie werfen ein bedenkliches Licht auf die Behandlung schwerkranker Patienten in deutschen Krankenhäusern, insbesondere in Bezug auf die Verwendung mechanischer Beatmung. Sie fordern dringend eine genauere Prüfung der medizinischen Entscheidungsfindung und eine verstärkte Ausrichtung auf die Bedürfnisse und die Lebensqualität der Patienten.

Von Engin Günder, Fachjournalist

 

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