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  • 14.06.2024 – Apotheken-Nachrichten von heute - Update: Zukunftssicherung in der Apothekenlandschaft
    14.06.2024 – Apotheken-Nachrichten von heute - Update: Zukunftssicherung in der Apothekenlandschaft
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ApoRisk® Nachrichten - APOTHEKE:


APOTHEKE | Medienspiegel & Presse |

Apotheken-Nachrichten von heute - Update: Zukunftssicherung in der Apothekenlandschaft

 

Skonti, E-Rezepte, Telepharmazie und Fachkräftemangel im Fokus – Wege zur Stärkung der Arzneimittelversorgung

Erleben Sie die tiefgreifenden Veränderungen im deutschen Apothekenwesen: Die hitzigen Debatten um die Wiedereinführung von Skonti für verschreibungspflichtige Medikamente, die Herausforderungen der Einführung des E-Rezepts und die Zukunftsperspektiven der Telepharmazie prägen die aktuelle Diskussion. Während Apotheker mit den wirtschaftlichen Belastungen der COVID-19-Pandemie kämpfen, sehen sie sich zunehmend mit der Notwendigkeit konfrontiert, ihre digitalen Systeme vor Cyberangriffen zu schützen. Die vorgeschlagenen Reformen, die darauf abzielen, den Fachkräftemangel zu bekämpfen, stoßen auf kontroverse Reaktionen innerhalb der Apothekerschaft. Ein detaillierter Blick hinter die Kulissen zeigt die komplexen Herausforderungen und die möglichen Auswirkungen auf die Zukunft der Apothekenlandschaft in Deutschland.

 

Apotheke ohne Approbierte: Light-Filialen und die Beschränkung der BtM-Abgabe auf montags

Die geplante Apothekenreform in Deutschland steht derzeit im Mittelpunkt intensiver Debatten innerhalb der pharmazeutischen Gemeinschaft und der politischen Landschaft. Der Gesetzentwurf des Apotheken-Reformgesetzes (ApoRG) sieht einschneidende Änderungen vor, die potenziell weitreichende Auswirkungen auf den Betrieb von Apotheken haben könnten.

Ein zentraler Punkt des Gesetzentwurfs betrifft die Öffnung von Apotheken ohne physische Anwesenheit eines Apothekers. Dies soll durch eine telepharmazeutische Verbindung zu einem approbierten Apotheker im Filialverbund ermöglicht werden, vorausgesetzt, die Apothekenleitung ist mindestens acht Stunden pro Woche persönlich vor Ort präsent. Diese Maßnahme zielt darauf ab, die Flexibilität im Apothekenbetrieb zu erhöhen, stößt jedoch auf Bedenken bezüglich der Sicherheit und Qualität der Arzneimittelversorgung.

Ein weiterer zentraler Aspekt des ApoRG betrifft die Rolle der pharmazeutisch-technischen Assistenten (PTA). Unter bestimmten Bedingungen dürfen PTAs pharmazeutische Tätigkeiten ohne direkte Aufsicht eines Apothekers ausführen. Dazu gehören eine mehrjährige Berufserfahrung, das Bestehen einer staatlichen Prüfung mit mindestens der Note "gut" sowie regelmäßige Fortbildungen. Besondere Aufmerksamkeit gilt der Regelung zur Abgabe von Betäubungsmitteln (BtM) und bestimmten anderen Wirkstoffen, die ausschließlich unter persönlicher Anwesenheit eines Apothekers erlaubt ist.

Ein bedeutender Fortschritt, der durch die Reform ermöglicht werden soll, ist die verstärkte Nutzung von Telepharmazie. Diese erlaubt es Apotheken, pharmazeutische Beratung über synchronisierte Echtzeit-Videoverbindungen anzubieten, was vor allem in Filialverbünden ohne ständige Präsenz eines Apothekers von Vorteil sein könnte.

Trotz der Bemühungen, die Flexibilität zu erhöhen, sind Bedenken hinsichtlich der Auswirkungen auf die Versorgungsqualität und die Rolle der Apotheker in der Patientenversorgung nicht zu übersehen. Kritiker befürchten, dass die Lockerung der Anwesenheitspflicht von Apothekern zu einem Verlust an Sicherheit und persönlicher Beratung führen könnte, was besonders in sensiblen Bereichen wie der Abgabe von Betäubungsmitteln problematisch sein könnte.

Insgesamt spiegelt die Diskussion um das ApoRG die Balance wider, die zwischen der Modernisierung des Apothekenbetriebs und der Gewährleistung höchster Standards in der Arzneimittelversorgung gefunden werden muss. Die endgültige Form des Gesetzes wird daher entscheidend dafür sein, wie diese Ziele in der Praxis umgesetzt werden können.

Die geplante Apothekenreform, wie sie im Entwurf des Apotheken-Reformgesetzes (ApoRG) skizziert wird, ist zweifellos ein Schritt in Richtung modernerer und flexiblerer Apothekenstrukturen. Die Möglichkeit, Apotheken auch ohne die ständige physische Anwesenheit eines Apothekers zu öffnen, unterstreicht den Versuch, den Betrieb an die aktuellen Anforderungen anzupassen und gleichzeitig Effizienzgewinne zu erzielen.

Besonders bemerkenswert ist die vorgesehene Rolle der pharmazeutisch-technischen Assistenten (PTA), die unter strengen Auflagen bestimmte pharmazeutische Tätigkeiten ohne direkte Apothekeraufsicht ausführen dürfen. Diese Regelung könnte zu einer Entlastung führen, insbesondere in weniger frequentierten Filialen, jedoch müssen hierbei die Sicherheitsaspekte genauestens berücksichtigt werden.

Ein kritischer Punkt bleibt die Frage der Betäubungsmittelabgabe, die weiterhin die persönliche Anwesenheit eines Apothekers erfordern soll. Diese Maßnahme gewährleistet ein hohes Maß an Sicherheit und Kontrolle über hochsensible Substanzen, die in falschen Händen schwerwiegende Konsequenzen haben könnten.

Die Integration von Telepharmazie als Instrument zur pharmazeutischen Beratung könnte sich als besonders wertvoll erweisen, um auch in ländlichen Regionen oder zu Randzeiten eine hochqualifizierte Betreuung der Patienten zu gewährleisten. Die Möglichkeit, per Videoverbindung auf pharmazeutisches Fachwissen zurückzugreifen, könnte die Erreichbarkeit und Qualität der Beratung erheblich verbessern.

Trotz dieser potenziellen Vorteile sind die Bedenken nicht unbegründet, die sich um die Auswirkungen auf die Versorgungsqualität und die traditionelle Rolle der Apotheker in der direkten Patientenversorgung drehen. Es ist entscheidend, dass die Reformmaßnahmen mit größter Sorgfalt und unter Berücksichtigung aller relevanten Stakeholder ausgearbeitet werden, um einen reibungslosen Übergang zu gewährleisten und gleichzeitig die höchsten Standards in der Arzneimittelversorgung zu sichern.

 

Skonti in der Apothekenlandschaft: Zwischen schneller Hilfe und langfristigen Risiken

Im Zuge der aktuellen Diskussion um die Apothekenreform steht die mögliche Wiedereinführung von Skonti für verschreibungspflichtige Arzneimittel im Fokus. Die Debatte entzündete sich nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs, das die bisherige Obergrenze für Großhandelsskonti von 3,15 Prozent auf den einheitlichen Abgabepreis des pharmazeutischen Unternehmers aufgehoben hatte. Dies führte zu einer Verschärfung der wirtschaftlichen Lage vieler Apotheken, die durch die COVID-19-Pandemie bereits stark belastet sind.

Die Befürworter einer Rückkehr der Skonti argumentieren, dass dies eine schnelle und kostengünstige Möglichkeit wäre, Apotheken finanziell zu entlasten. Insbesondere in ländlichen Gebieten und bei kleineren Apotheken könnte dies helfen, die flächendeckende Arzneimittelversorgung aufrechtzuerhalten. Zudem betonen sie, dass die Kosten allein beim pharmazeutischen Großhandel anfallen würden und somit Steuerzahler und Krankenkassen nicht belastet werden.

Kritiker hingegen sehen in der Rückkehr der Skonti keine nachhaltige Lösung. Sie befürchten, dass dies die Verhandlungsposition der Apotheken gegenüber den Großhändlern weiter schwächen könnte und langfristig zu einer Unterminierung der Apothekenhonorare führen könnte. Der Bundesgerichtshof selbst hatte betont, dass eine angemessene Vergütung der Apotheken nicht durch unzulässige Rabatte, sondern durch gesetzlich vorgesehene Apothekenzuschläge gewährleistet werden sollte.

Die politische Dimension dieser Entscheidung ist ebenfalls nicht zu unterschätzen. Während einige politische Vertreter die Wiedereinführung der Skonti als pragmatischen Schritt zur Unterstützung der Apotheken sehen, warnen andere davor, dass dies lediglich ein kurzfristiges Entgegenkommen sei, das langfristige strukturelle Probleme nicht löse.

In der aktuellen Gesetzesvorlage für eine Apothekenhonorar- und Apothekenstrukturreform (ApoRG) findet sich der Vorschlag zur Wiedereinführung der Skonti wieder. Die endgültige Entscheidung darüber wird jedoch erst nach weiteren Diskussionen und Beratungen erwartet, bei denen sowohl die ökonomischen als auch die gesundheitspolitischen Implikationen sorgfältig abgewogen werden müssen.

Die Rückkehr der Skonti für verschreibungspflichtige Arzneimittel steht derzeit im Mittelpunkt einer hitzigen Debatte um die Zukunft der Apothekenlandschaft in Deutschland. Während die Befürworter dieser Maßnahme sie als schnelle und praktikable Lösung zur finanziellen Entlastung der Apotheken preisen, bleibt die Frage nach ihrer Langzeitwirkung und Nachhaltigkeit bestehen.

Es ist unbestritten, dass viele Apotheken dringend Unterstützung benötigen, insbesondere nach den wirtschaftlichen Herausforderungen durch die Pandemie. Die Wiedereinführung der Skonti könnte kurzfristig eine Erleichterung bieten, jedoch darf dies nicht darüber hinwegtäuschen, dass es sich um eine Rückkehr zu einem vorherigen Zustand handelt, der bereits vor dem Bundesgerichtshof kritisch betrachtet wurde.

Die Kritiker warnen zu Recht vor den potenziellen langfristigen Auswirkungen dieser Maßnahme. Die Abhängigkeit der Apotheken von den Verhandlungen mit den Großhändlern könnte verstärkt werden, was ihre langfristige wirtschaftliche Sicherheit gefährden könnte. Zudem besteht die Gefahr, dass dieses Zugeständnis als ausreichend angesehen wird, um zukünftige Forderungen nach angemessenen Apothekenhonoraren abzulehnen.

Die Entscheidungsträger müssen daher nicht nur die kurzfristigen finanziellen Vorteile, sondern auch die langfristigen strukturellen und gesundheitspolitischen Konsequenzen sorgfältig abwägen. Die Rückkehr der Skonti sollte nicht als alleinige Lösung betrachtet werden, sondern als Teil eines umfassenderen Ansatzes zur Sicherstellung einer nachhaltigen und gerechten Arzneimittelversorgung in ganz Deutschland.

 

Verzögerungen und Frustration: Apothekerin wartet drei Monate auf Rückruf für E-Rezept-Problem

Die Einführung des E-Rezepts in Apotheken sorgt weiterhin für Unmut und Herausforderungen im Gesundheitswesen. Eine Apothekerin berichtet von langen Wartezeiten und ungelösten Anfragen bei der Abrechnung von digitalen Verordnungen. Seit Februar dieses Jahres kämpft sie mit einem Abrechnungsproblem aufgrund eines falschen Ausstellungsdatums auf einem Rezept, das im System der Apotheke festhängt. Trotz der rechtzeitigen Meldung an die Apotheken-Dienstleistungsgesellschaft mbH (ADG) erhielt sie erst kürzlich, mehr als drei Monate später, einen Rückruf.

"Es ist frustrierend, dass solche grundlegenden Probleme so lange unbeantwortet bleiben. Das E-Rezept ist nach 90 Tagen nicht mehr sichtbar, und ich kann nicht einfach warten, bis sich jemand bei mir meldet", äußerte die Apothekerin ihre Enttäuschung. Sie kritisierte auch die überlasteten Support-Strukturen der ADG und betonte, dass viele ihrer Kollegen ähnliche Erfahrungen gemacht haben.

Anfang Juni nahm schließlich eine ADG-Mitarbeiterin Kontakt auf, um das offene Anliegen zu klären. Zu diesem Zeitpunkt war das Rezept nicht mehr abrufbar, was die Lösung des Problems zusätzlich erschwerte. Die Apothekerin forderte eine schnellere und effizientere Lösung für derartige Herausforderungen, um den Apothekenbetrieb nicht unnötig zu belasten.

In einer Stellungnahme relativierte ein Sprecher der ADG den Vorfall und entschuldigte sich für die Verzögerung. Er erklärte, dass die Unternehmensstrukturen infolge der Einführung des E-Rezepts stark belastet seien und betonte, dass solche langen Bearbeitungszeiten Ausnahmen darstellten. Dennoch räumte er ein, dass die technischen Systeme der ADG nicht für die massiven Anforderungen ausgelegt waren, die mit der Umstellung auf das digitale System einhergehen.

Der Vorfall wirft ein Schlaglicht auf die Herausforderungen, denen Apotheken und Serviceprovider wie die ADG gegenüberstehen, wenn es um die Implementierung neuer digitaler Gesundheitsdienste geht. Er unterstreicht die Notwendigkeit einer verbesserten technischen Infrastruktur und klarer regulatorischer Vorgaben, um solche Probleme künftig zu vermeiden und einen reibungslosen Betrieb sicherzustellen.

Der Fall der verzögerten Rückmeldung bei der Abrechnung eines E-Rezepts zeigt deutlich die Schwierigkeiten auf, die mit der Digitalisierung im Gesundheitswesen einhergehen. Solche langen Wartezeiten und ungelösten Support-Anfragen sind inakzeptabel und belasten nicht nur die Apotheker, sondern auch die Patientenversorgung. Es ist dringend erforderlich, dass sowohl technische Dienstleister als auch regulatorische Instanzen zusammenarbeiten, um effizientere Prozesse zu gewährleisten und die Qualität der Gesundheitsdienstleistungen zu verbessern.

 

Schutz vor Cyberbedrohungen: Die richtige Cyberversicherung für Apothekenbetreiber

In der zunehmend digitalisierten Welt der Apothekenbetreiber ist der Schutz sensibler Daten vor Cyberangriffen zu einer der drängendsten Herausforderungen geworden. Insbesondere mit der Einführung des E-Rezepts stehen Apotheken vor der Aufgabe, ihre Systeme gegen potenzielle Bedrohungen abzusichern. Eine Cyberversicherung kann hierbei eine entscheidende Rolle spielen, indem sie Unternehmen im Falle eines Angriffs vor schwerwiegenden finanziellen Konsequenzen bewahrt.

Die Notwendigkeit einer Cyberversicherung für Apotheken ergibt sich aus der Vielzahl von Risiken, denen sie ausgesetzt sind. Dazu zählen nicht nur direkte Cyberangriffe wie Datenlecks oder Ransomware, sondern auch indirekte Risiken durch menschliches Versagen oder technische Ausfälle. Für Apothekenbetreiber ist es daher von entscheidender Bedeutung, eine Police zu wählen, die ihre spezifischen Anforderungen abdeckt.

Eine der wichtigsten Überlegungen bei der Auswahl einer Cyberversicherung ist der Umfang der Abdeckung. Nicht alle Policen bieten den gleichen Schutzumfang, und es ist ratsam, gezielt nach einer Police zu suchen, die speziell auf die Bedürfnisse einer Apotheke zugeschnitten ist. Dazu gehören möglicherweise Aspekte wie die Abdeckung von Haftungsansprüchen aufgrund von Datenschutzverletzungen oder die Kostenübernahme für forensische Analysen nach einem Sicherheitsvorfall.

Ein weiterer entscheidender Faktor ist die Höhe der Deckungssumme. Diese sollte ausreichend sein, um im Ernstfall die Kosten für Wiederherstellung, Schadensersatzforderungen und andere finanzielle Belastungen zu decken. Apotheken sollten auch darauf achten, ob die Police spezifische Ausschlüsse enthält, die für ihre Branche relevant sein könnten, wie z.B. Nichtabgedecktheit bei Fahrlässigkeit oder unzureichenden Sicherheitsmaßnahmen.

Darüber hinaus ist es ratsam, den Service und Support des Versicherungsanbieters zu bewerten. Im Falle eines Cyberangriffs ist eine schnelle Reaktionszeit und kompetente Unterstützung entscheidend, um die Auswirkungen zu minimieren. Apothekenbetreiber sollten daher darauf achten, dass der Versicherer einen 24/7-Notfallservice bietet und Erfahrung mit Cyber-Schadensfällen in der Pharmabranche hat.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass eine Cyberversicherung für Apothekenbetreiber nicht nur eine finanzielle Absicherung darstellt, sondern auch eine strategische Investition in die Sicherheit ihrer digitalen Infrastruktur. Indem sie eine geeignete Police wählen und umfassende Sicherheitsmaßnahmen implementieren, können Apotheken ihre Daten und ihre Reputation effektiv schützen.

Die Einführung des E-Rezepts stellt Apotheken vor neue Herausforderungen in Bezug auf Datenschutz und Cybersicherheit. Eine Cyberversicherung bietet eine wichtige Rückversicherung gegen die zunehmenden Risiken von Cyberangriffen, die nicht nur finanzielle Schäden verursachen können, sondern auch das Vertrauen der Kunden beeinträchtigen. Apothekenbetreiber sollten daher sorgfältig prüfen, welche Versicherungspolice ihren individuellen Bedürfnissen am besten entspricht. Dies umfasst nicht nur den Umfang der Abdeckung und die Höhe der Deckungssumme, sondern auch die Qualität des Service und Supports im Falle eines Sicherheitsvorfalls. Investitionen in Cybersicherheit sind heute unverzichtbar, um langfristig erfolgreich zu bleiben und das Vertrauen der Patienten zu wahren.

 

Lauterbachs Strategie gegen den Fachkräftemangel in der Apotheke

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach hat einen Referentenentwurf für das Apotheken-Reformgesetz vorgestellt, das umfassende Maßnahmen zur Bewältigung des Fachkräftemangels in Apotheken vorsieht. Der Gesetzesentwurf, bekannt als ApoRG, zielt darauf ab, die Fachkräftesicherung zu stärken und damit verbundene Versorgungseinschränkungen zu verhindern.

Zentraler Bestandteil des Gesetzes ist die Flexibilisierung des Fachkräfteeinsatzes, um Apotheken in der Fläche zu unterstützen. Dies soll durch eine Entbürokratisierung erreicht werden, die es ermöglicht, Fachkräfte effizienter einzusetzen und bestehende Hürden bei der Fachkräftegewinnung abzubauen. Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Erleichterung der Integration ausländischer Fachkräfte, die bereits während des Anerkennungsverfahrens in pharmazeutischen Tätigkeiten eingesetzt werden können.

Insbesondere sollen Apothekerinnen und Apotheker, die ihre Prüfung im Ausland absolviert haben, künftig auch die Möglichkeit erhalten, selbstständig Apotheken zu gründen. Bisher war dies nur durch die Übernahme bestehender Apotheken möglich. Darüber hinaus sollen auch andere nicht-pharmazeutische Fachkräfte wie Pharmakanten oder chemisch-technische Assistentinnen verstärkt für unterstützende Tätigkeiten in Apotheken eingesetzt werden können, was bisherigen Regelungen widerspricht.

Kritiker befürchten jedoch, dass die Attraktivität dieser Maßnahmen für Fachkräfte aus anderen Branchen begrenzt ist, da diese oft bessere Verdienstmöglichkeiten in anderen Bereichen haben. Dies könnte die tatsächliche Umsetzbarkeit der geplanten Maßnahmen einschränken und langfristig den Fachkräftemangel in Apotheken nicht nachhaltig lösen.

Insgesamt soll das ApoRG nicht nur die wirtschaftliche Situation der Apotheken verbessern, sondern auch deren Fähigkeit stärken, eine flächendeckende Versorgung sicherzustellen. Die Debatte über die konkreten Auswirkungen und die praktische Umsetzung dieser Reform wird in den kommenden Wochen intensiv geführt werden.

Die vorgestellten Maßnahmen im Rahmen des Apotheken-Reformgesetzes sind ein wichtiger Schritt, um dem akuten Fachkräftemangel in deutschen Apotheken zu begegnen. Die Flexibilisierung des Fachkräfteeinsatzes und die Erleichterung der Integration ausländischer Fachkräfte sind dringend notwendig, um Versorgungslücken in der Fläche zu verhindern. Besonders lobenswert ist die Initiative, Apothekern, die im Ausland ausgebildet wurden, die Möglichkeit zur selbstständigen Gründung von Apotheken zu geben, was bisherige Barrieren abbaut und unternehmerisches Engagement fördert.

Allerdings bleiben Zweifel, ob die geplanten Maßnahmen ausreichen, um den Fachkräftemangel nachhaltig zu lösen. Die Attraktivität der Apotheken als Arbeitsort muss gegenüber anderen Branchen verbessert werden, insbesondere wenn hochqualifizierte Fachkräfte wie CTA oder Pharmakanten in Betracht gezogen werden, die derzeit bessere Verdienstmöglichkeiten außerhalb des Apothekensektors haben.

Es bleibt abzuwarten, wie die Praxis die theoretischen Vorteile des ApoRG bestätigen wird. Die Unterstützung ausländischer Fachkräfte während des Anerkennungsverfahrens ist ein Schritt in die richtige Richtung, doch müssen weitere Anreize geschaffen werden, um die langfristige Bindung dieser Fachkräfte an den Apothekensektor zu gewährleisten. Nur so kann die flächendeckende Versorgung mit Medikamenten langfristig gesichert werden.

 

Erhalt inhabergeführter Apotheken: Ziel der Gesundheitsminister der Länder

Die 97. Gesundheitsministerkonferenz (GMK) fand vom 12. bis 13. Juni in Lübeck-Travemünde statt und brachte über 50 Beschlüsse hervor, die wesentliche Veränderungen für die Apothekenlandschaft und die Arzneimittelversorgung in Deutschland bedeuten könnten. Unter der Leitung von Kerstin von der Decken (CDU) aus Schleswig-Holstein und in Anwesenheit prominenter Gesundheitspolitiker wie Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD), Hamburgs Gesundheitssenatorin Melanie Schlotzhauer (SPD), Karl-Josef Laumann aus Nordrhein-Westfalen (CDU) und Heike Werner (Linke) aus Thüringen wurden die drängendsten Herausforderungen diskutiert und Lösungsansätze erarbeitet.

Ein zentrales Thema der Konferenz war die Zukunft der Apotheken. Einmütig sprachen sich die Ministerinnen und Senatoren für die Stärkung inhabergeführter Vor-Ort-Apotheken aus, betonten die unersetzliche Rolle approbierter Apothekerinnen und Apotheker bei der Medikationsberatung und lehnten Pläne ab, Filialapotheken durch Pharmazeutisch-Technische Assistenten (PTA) zu leiten. Diese Idee stieß auf deutliche Kritik seitens der Ländervertreter, die die Sicherheit und Qualität der Medikamentenabgabe gefährdet sahen.

Ein weiterer Fokus lag auf der Sicherstellung einer zuverlässigen Arzneimittelversorgung. Die Ministerkonferenz forderte Maßnahmen zur Reduzierung der Abhängigkeit von außereuropäischen Staaten bei lebenswichtigen Medikamenten wie Antibiotika und Insulinen und plädierte für eine europäische Grundversorgung. Die Diversifizierung der Lieferketten und eine Anpassung der Finanzierung von Generika sollen die Produktion wieder attraktiver machen und Lieferengpässe verhindern.

Ein weiterer Beschluss der GMK betraf die Einführung einer vereinfachten Standardzulassung für flüssige Kinderarzneimittel mit Paracetamol oder Ibuprofen, um Engpässe bei diesen grundlegenden Medikamenten zu vermeiden.

Trotz der allgemeinen Zustimmung zu den Bemühungen des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für Apotheken und zur Vermeidung von Medikamentenengpässen äußerten die Länder ihre Bedenken über die bisherige Umsetzung und Evaluation dieser Maßnahmen. Sie forderten eine rasche Anpassung der finanziellen Rahmenbedingungen, um das Überleben der Apotheken zu sichern und eine flächendeckende Versorgung zu gewährleisten.

Insgesamt bewerteten die Teilnehmer die Konferenz als Erfolg und betonten die Notwendigkeit einer kontinuierlichen Anpassung der Gesundheitspolitik an die aktuellen Herausforderungen wie Fachkräftemangel und Medikamentenknappheit. Die GMK setzte ein starkes Signal für eine koordinierte, länderübergreifende Zusammenarbeit im Bereich der Gesundheitsversorgung in Deutschland.

Die Ergebnisse der 97. Gesundheitsministerkonferenz zeigen eine klare Ausrichtung auf die Sicherung der inhabergeführten Apotheken und die Verbesserung der Arzneimittelversorgung in Deutschland. Die Einigkeit der Ministerinnen und Senatoren für eine qualitativ hochwertige Medikationsberatung durch approbierte Apothekerinnen und Apotheker sowie die Ablehnung von Filialapotheken ohne apothekerliche Aufsicht unterstreicht das Bekenntnis zur Patientensicherheit. Die eingeforderten Maßnahmen zur Diversifizierung der Lieferketten und zur Stärkung der europäischen Grundversorgung signalisieren eine strategische Voraussicht angesichts globaler Herausforderungen. Dennoch bleiben die Sorgen der Länder hinsichtlich der finanziellen Belastungen und der Umsetzungskonzepte bestehen, die es zu adressieren gilt, um die Zukunft der Apotheken und eine flächendeckende Versorgung langfristig zu sichern.

 

Kampf um die Apotheken: Verband mobilisiert gegen umstrittene Reformpläne

Die Apothekerverbände stehen vor einer beispiellosen Herausforderung, nachdem das Bundesgesundheitsministerium einen Referentenentwurf zur Apothekenreform vorgelegt hat, der die Grundlagen der heilberuflich geführten Apotheken erschüttern könnte. Gabriele Regina Overwiening, Präsidentin der Abda, reagierte mit scharfer Kritik auf den Entwurf, der laut ihrer Einschätzung eine "Mogelpackung" darstellt und auf eine "gezielte Blendung" seitens Minister Karl Lauterbach hinweist. Der Entwurf, so Overwiening weiter, zielt auf eine ungebremste Liberalisierung ab, die die Existenz der Apotheken vor Ort bedroht und die Versorgung der Bevölkerung gefährdet.

In einem Schreiben an die Mitglieder der Abda kündigte Overwiening an, dass der Geschäftsführende Vorstand bereits Maßnahmen ergriffen hat, darunter eine Sondersitzung des Gesamtvorstands, um eine strategische Antwort zu formulieren. Die Ablehnung des Entwurfs in seiner jetzigen Form steht dabei im Mittelpunkt, während gleichzeitig der Dialog mit politischen Fraktionen und Ländern intensiviert wird, um Unterstützung für die Anliegen der Apotheker zu gewinnen.

Overwiening betonte die Einigkeit innerhalb der Apothekerorganisation in der Ablehnung der vorgeschlagenen Reform und rief zu geschlossenen Handlungen auf, um die Interessen der Apotheken zu verteidigen. Sie kritisierte auch den Umgang des BMG mit finanziellen Fragen und warf dem Ministerium vor, die Realitäten des Apothekenmarktes nicht angemessen anzugehen.

Für die Zukunft plant die Abda eine klare und kohärente Kommunikation sowohl in der Politik als auch in der Öffentlichkeit, unterstützt durch fundierte Fakten und Materialien, um die potenziellen Auswirkungen des Entwurfs auf die Versorgung transparent zu machen. Die Mitglieder wurden aufgerufen, in ihren Regionen aktiv zu werden und die Bevölkerung über die drohenden Veränderungen zu informieren.

Der vorgelegte Referentenentwurf zur Apothekenreform hat eine Lawine der Empörung unter den Apothekerverbänden ausgelöst, angeführt von der Abda unter der Führung von Gabriele Regina Overwiening. Die klare Ablehnung des Entwurfs wird nicht nur als Verteidigung der beruflichen Existenzgrundlage interpretiert, sondern auch als Schutz der flächendeckenden Versorgung der Bevölkerung mit qualifizierten Gesundheitsdienstleistungen.

Overwienings scharfe Worte gegenüber dem Bundesgesundheitsministerium werfen ein grelles Licht auf die Art und Weise, wie politische Entscheidungen den Kern des Gesundheitssystems beeinflussen können. Die Kritik an der vermeintlichen "Mogelpackung" und der "gezielten Blendung" durch das Ministerium zeigt die tiefe Verunsicherung und Frustration innerhalb der Apothekerschaft.

Es ist klar, dass dieser Entwurf nicht nur wirtschaftliche, sondern auch gesundheitspolitische Auswirkungen haben könnte, indem er die traditionellen Strukturen der Apotheken in Frage stellt und neue, kommerziell ausgerichtete Modelle fördert. Die Einigkeit innerhalb der Abda, den Entwurf in seiner jetzigen Form abzulehnen, signalisiert eine entschlossene Front gegen die befürchteten Veränderungen.

Die kommenden Tage und Wochen werden zeigen, ob die Apotheker es schaffen werden, ihre Anliegen bei den politischen Entscheidungsträgern durchzusetzen und die Reformpläne grundlegend zu überarbeiten. Die Mobilisierung der Mitglieder und die gezielte Öffentlichkeitsarbeit könnten entscheidend sein, um die breite Unterstützung für eine nachhaltige und patientenzentrierte Gesundheitspolitik zu gewinnen.

 

Telepharmazie in Apotheken: Regeln, Grenzen und Zukunftsaussichten

Die Einführung der Telepharmazie steht bevor und wirft ihre Schatten voraus, denn in Zukunft könnten Apothekenbetriebe auch ohne ständige Anwesenheit eines Apothekers auskommen. Dies geht aus dem aktuellen Entwurf der Apothekenreform hervor, der die Integration von Videoschalten mit pharmazeutisch qualifiziertem Personal in sogenannten Light-Filialen vorsieht. Dies ermöglicht eine synchrone Echtzeit-Videoverbindung zwischen Kunden und einem Apotheker oder einer Apothekerin, die nicht physisch vor Ort sein müssen.

Laut dem Entwurf, der eine Änderung der Apothekenbetriebsordnung vorsieht, soll Telepharmazie definiert werden als pharmazeutische Beratung durch befugtes Personal mittels solcher Videoverbindungen. Dies schließt explizit aus, dass externe Anbieter die Beratung übernehmen dürfen, um die persönliche Verantwortlichkeit der Apothekeninhabenden sicherzustellen.

Die Reform sieht auch Anpassungen in der Botendienstregelung vor, die es ermöglichen sollen, dass Boten nach einer Videoberatung Arzneimittel ausliefern dürfen. Diese Regelung soll die Flexibilität im Apothekenbetrieb erhöhen, könnte jedoch auch zu höheren Anschaffungskosten für die notwendige Technologie führen.

Ein zentrales Element des Entwurfs ist die Sicherheit der telepharmazeutischen Beratung, die Ende-zu-Ende-verschlüsselt sein muss und unter strikter Einhaltung der Datenschutzbestimmungen stehen soll. Werbung während dieser Beratungen wird gemäß dem Entwurf untersagt, um die Integrität des Beratungsprozesses zu wahren.

Die Diskussion um die Einführung der Telepharmazie geht jedoch über technische und rechtliche Aspekte hinaus. Kritiker argumentieren, dass trotz potenzieller Einsparungen durch flexiblere Personaleinsätze auch Kosten für die Bereitstellung von Video-Approbierten berücksichtigt werden müssen. Diese müssen für Beratungen zur Verfügung stehen, was die Ressourcenplanung in den Apotheken vor neue Herausforderungen stellt.

Insgesamt wird die Einführung der Telepharmazie als eine bedeutende Veränderung im Apothekenwesen angesehen, die sowohl Chancen als auch Risiken mit sich bringt und intensiv diskutiert werden sollte, bevor sie flächendeckend implementiert wird.

Die geplante Einführung der Telepharmazie in deutschen Apotheken markiert zweifellos einen Schritt in Richtung digitaler Innovation im Gesundheitswesen. Die Möglichkeit, pharmazeutische Beratungen über synchronisierte Videoverbindungen anzubieten, könnte nicht nur die Flexibilität im Apothekenbetrieb erhöhen, sondern auch den Zugang zu Fachexpertise verbessern, insbesondere in ländlichen Regionen.

Allerdings sollten wir die potenziellen Herausforderungen nicht unterschätzen. Die Sicherheit der Datenübertragung und die Gewährleistung der Beratungsqualität sind entscheidend. Zudem müssen die finanziellen Implikationen für die Apotheken genau betrachtet werden, insbesondere hinsichtlich der Kosten für die erforderliche Technologie und die Bereitstellung qualifizierter Fachkräfte.

Es bleibt abzuwarten, wie die Apothekenlandschaft auf diese neuen Regelungen reagieren wird und welche Auswirkungen sie langfristig auf den Berufsstand der Apothekerinnen und Apotheker haben könnten. Die Debatte über die Telepharmazie sollte daher nicht nur technologische, sondern auch ethische und ökonomische Aspekte berücksichtigen, um eine ausgewogene und nachhaltige Implementierung zu gewährleisten.

 

Effizienzgewinn in der Apothekenversorgung: Baden-Württemberg führt IT-gestützte Neustrukturierung der Notdienste ein

Ab dem 1. Januar 2025 wird die Organisation der Notdienste in Apotheken in Baden-Württemberg grundlegend umgestaltet, um durch modernste IT-Technologie eine höhere Effizienz und Flexibilität zu erreichen. Dies wurde auf der jüngsten Delegiertenversammlung der Landesapothekerkammer Baden-Württemberg in Stuttgart bekanntgegeben. Die Neuerungen sollen eine Reduktion der Notdienste um durchschnittlich 23 Prozent pro Apotheke ermöglichen, was einer erheblichen Entlastung der Apothekeninhaber und einer verbesserten Versorgungsqualität für die Bevölkerung dienen soll.

Martin Braun, Präsident der Landesapothekerkammer, erläuterte, dass das neue IT-gestützte System auf Geodaten basiert und eine präzisere Einteilung der Dienstzeiten ermöglicht. Bisherige feste Notdienstkreise werden aufgelöst und nach Parametern wie der maximalen Entfernung zur nächsten Apotheke, der Erholungszeit für das Personal und der Größe der zu versorgenden Bevölkerung neu strukturiert. Auch Feiertage und Wochenenden werden berücksichtigt, um eine faire Verteilung der Dienste zu gewährleisten und die Belastung der Apothekeninhaber zu minimieren.

Die erste Simulation des neuen Systems prognostiziert eine Reduktion der Gesamtzahl der Notdienste von aktuell 44.594 im Jahr 2024 auf 34.141 ab 2025. Dies entspricht einem Rückgang um 23,4 Prozent und unterstreicht die Effektivität der geplanten Maßnahmen. Bereits seit Januar 2024 setzen die Bundesländer Rheinland-Pfalz und Hessen auf ähnliche IT-Systeme zur Notdienstplanung, während Bayern eine Umstellung zum gleichen Zeitpunkt wie Baden-Württemberg plant.

Die Entscheidung zur Einführung des neuen IT-Tools wurde im Juni 2023 von der Landesapothekerkammer Baden-Württemberg getroffen, nachdem die Vorteile des Systems ausgiebig diskutiert und bewertet wurden. Apotheken erhalten im Herbst dieses Jahres einen detaillierten Einblick in die geplante Dienstplanung, wobei weiterhin Möglichkeiten für Vorabtausche und Tausche vorgesehen sind, um eine flexible Anpassung an individuelle Bedürfnisse zu gewährleisten.

Die Versorgungssicherheit für Patienten bleibt dabei ein zentraler Fokus, wie Christian Dethleff, Systemanalyst eines beteiligten IT-Anbieters, betonte. Er wies darauf hin, dass 92,63 Prozent aller Patienten in Baden-Württemberg innerhalb von 20 Kilometern eine Apotheke erreichen können, was im Vergleich zu anderen Bundesländern eine besonders gute Versorgungssituation darstellt.

Insgesamt wird die Neustrukturierung der Notdienste als wichtiger Schritt zur Modernisierung des Apothekenwesens in Baden-Württemberg angesehen, der sowohl ökonomische als auch praktische Vorteile mit sich bringt und die Apothekendichte im Bundesländervergleich positiv hervorhebt.

Die geplante Neustrukturierung der Notdienste in Baden-Württemberg ab 2025 markiert einen bedeutenden Fortschritt in der Apothekenversorgung. Die Einführung eines IT-gestützten Systems verspricht nicht nur eine deutliche Reduktion der Dienstbelastung für Apothekeninhaber um bis zu 23 Prozent, sondern auch eine verbesserte Verfügbarkeit für Patienten. Diese Initiative zeigt, wie moderne Technologie effektiv genutzt werden kann, um die Versorgungsqualität zu steigern und gleichzeitig die Arbeitsbedingungen im Gesundheitssektor zu optimieren.

 

Adexa warnt vor ‚Hauen und Stechen‘: Kritik an Apothekenreform und Zukunft der Apothekenteams

Im Zuge der aktuellen Diskussion um eine Reform im Apothekenwesen hat Andreas May, Bundesvorstand der Apothekengewerkschaft Adexa, scharfe Kritik an den Plänen des Bundesgesundheitsministeriums geäußert. May bezeichnete die Reformvorschläge als unzureichend und warnte vor erheblichen Folgen für die Versorgungssicherheit und die Arbeitsbedingungen in deutschen Apotheken.

Kernpunkt der Kritik ist die Sorge, dass die geplanten Maßnahmen, wie sie vom Gesundheitsministerium unter Karl Lauterbach vorgeschlagen wurden, zu einer weiteren Verschlechterung der Situation führen könnten. Insbesondere bemängelte May, dass die Reformpläne die Apothekenberufe gegeneinander ausspielen würden. Pharmazeutisch-technische Assistenten (PTA) sähen sich laut May als Ersatz für Filialapothekenleitungen vorgesehen, was zu einer Zwei-Klassen-Struktur führen könne. Dies gefährde nicht nur die Versorgungssicherheit, sondern auch die Wertschätzung und die Zukunftsperspektiven der Angestellten in den Apotheken.

May warnte weiterhin vor einer möglichen Erosion der Tarifverhandlungen und einer Verschlechterung der Arbeitsbedingungen durch die Reform. Er kritisierte, dass die angekündigten Verbesserungen wie eine Honorarerhöhung für Nacht- und Notdienste nicht ausreichen würden, um die strukturellen Probleme zu lösen. Zudem fehle es an einer angemessenen Berücksichtigung der Inflationsrate und an klaren Perspektiven für die Zukunft der Apotheken.

Trotz einiger weniger positiver Ansätze in den Reformplänen, wie der geplanten Aufteilung der Filialleitung auf zwei Apotheker, sei der Entwurf aus Sicht von Adexa insgesamt nicht tragfähig. Insbesondere die fehlende Erhöhung des Festhonorars pro verschreibungspflichtigem Arzneimittel zur Deckung der gestiegenen Personalkosten sei ein wesentlicher Kritikpunkt.

Für die Zukunft kündigte May an, die Interessen der Angestellten weiterhin vehement im Gesetzgebungsprozess vertreten zu wollen. Er appellierte an die Apothekenteams, sich nicht spalten zu lassen und gemeinsam für eine echte Stärkung des Apothekensystems einzutreten.

Andreas Mays Kritik an den Reformplänen des Bundesgesundheitsministeriums bringt die zentralen Probleme der geplanten Apothekenreform deutlich zum Ausdruck. Die Besorgnis um die Versorgungssicherheit und die Zukunft der Apothekenberufe ist berechtigt, besonders vor dem Hintergrund einer zunehmenden Ökonomisierung im Gesundheitswesen.

Die Vorschläge, PTA verstärkt in Leitungspositionen zu bringen und gleichzeitig die Honorare nicht ausreichend anzupassen, könnten tatsächlich zu einer Zwei-Klassen-Struktur führen und die Arbeitsbedingungen in den Apotheken weiter verschlechtern. May betont zurecht, dass eine echte Reform nicht nur punktuelle Verbesserungen umfassen darf, sondern eine ganzheitliche Strategie erfordert, die die Bedürfnisse der Apothekenangestellten und die Anforderungen an eine flächendeckende Arzneimittelversorgung gleichermaßen berücksichtigt.

Die Frage nach der Zukunft der Apotheken als Orte mit hochqualifiziertem Personal und einer stabilen Versorgung ist von entscheidender Bedeutung. Die Politik ist gefordert, eine Reform zu gestalten, die diesen Herausforderungen gerecht wird und nicht zu Lasten der Arbeitnehmer in der Pharmazie geht. Eine konstruktive Zusammenarbeit zwischen Politik, Gewerkschaften und der Apothekenpraxis selbst ist dabei unerlässlich, um eine nachhaltige Lösung zu finden.

Insgesamt zeigt Mays Standpunkt, dass die aktuellen Reformpläne kritisch überprüft und substantiell überarbeitet werden müssen, um langfristig die Qualität und die flächendeckende Verfügbarkeit der Arzneimittelversorgung in Deutschland zu sichern.

 

Reformpläne im Apothekenwesen: Bayerischer Apothekerverband warnt vor drastischen Konsequenzen

Am Mittwoch hat der Bayerische Apothekerverband (BAV) eine umfassende Stellungnahme zu den aktuellen Reformplänen im Apothekenwesen veröffentlicht. Der Verband äußerte tiefe Besorgnis über den Referentenentwurf zum Apotheken-Reformgesetz, der von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach vorgelegt wurde. Josef Kammermeier, stellvertretender Vorsitzender des BAV, kritisierte die geplanten Maßnahmen scharf und warf dem Minister mangelndes Verständnis für die finanziellen und strukturellen Herausforderungen der Apotheken vor.

Kammermeier betonte insbesondere die ausbleibende Erhöhung des Apothekenhonorars als zentralen Kritikpunkt. Er warnte davor, dass diese Entscheidung zu einer weiteren Schließung von Apotheken führen könnte, was wiederum die flächendeckende Versorgung mit Arzneimitteln gefährden würde. Die geplante Flexibilisierung der Öffnungszeiten sah Kammermeier ebenfalls äußerst kritisch, da sie aus seiner Sicht zu einem erschwerten Zugang für Patienten führen könnte.

Ein weiterer Streitpunkt ist die vorgesehene Möglichkeit, dass Pharmazeutisch-Technische-Assistenten (PTA) künftig examinierte Apotheker vertreten dürfen. Der BAV argumentiert vehement, dass dies die Qualität der Arzneimittelberatung beeinträchtigen könnte, insbesondere bei komplexen medizinischen Fragestellungen.

Zudem bemängelte der Verband die zentralisierte Herstellung von individuellen Rezepturen in ausgewählten Apotheken, was seiner Meinung nach die flächendeckende Vollversorgung gefährdet und zu längeren Wartezeiten für die Patienten führen könnte.

Die Kritik des BAV richtet sich auch gegen die seit langem ausbleibende Anpassung der Apothekenvergütung für rezeptpflichtige Medikamente. Kammermeier warf dem Minister vor, hier eine klare Vernachlässigung der finanziellen Realitäten in den Apotheken zu betreiben, was bereits zu einem signifikanten Rückgang der Apothekenzahl geführt habe, besonders in Bayern.

Insgesamt warnte der Bayerische Apothekerverband eindringlich davor, dass die geplanten Reformmaßnahmen die Qualität der Gesundheitsversorgung in Deutschland erheblich beeinträchtigen könnten. Kammermeier forderte eine grundlegende Überarbeitung der Reformpläne mit dem Ziel, die Existenz der Apotheken zu sichern und eine hochwertige Arzneimittelversorgung für die Bevölkerung zu gewährleisten.

Die detaillierte Stellungnahme des Bayerischen Apothekerverbands (BAV) zu den Reformplänen im Apothekenwesen gibt einen alarmierenden Einblick in die Herausforderungen, mit denen die Apotheken in Deutschland konfrontiert sind. Die Kritik des Verbands an Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach ist nicht nur deutlich, sondern auch berechtigt angesichts der potenziell drastischen Auswirkungen auf die Arzneimittelversorgung und die Existenz vieler Apotheken.

Besonders problematisch scheint die ausbleibende Erhöhung des Apothekenhonorars zu sein, die nach Ansicht des BAV direkt zu einer weiteren Reduzierung der Apothekenzahl führen könnte. Dies würde nicht nur die wohnortnahe Versorgung gefährden, sondern auch die Arbeitsplätze in der Branche bedrohen. Die geplante Flexibilisierung der Öffnungszeiten wird ebenfalls kontrovers diskutiert, da sie möglicherweise zu einem schlechteren Zugang für Patienten führt, insbesondere in ländlichen Gebieten, wo Apotheken oft die einzige Anlaufstelle sind.

Die Entscheidung, Pharmazeutisch-Technische-Assistenten (PTA) examinierte Apotheker vertreten zu lassen, stößt ebenfalls auf starken Widerstand seitens des BAV. Hier wird die Sorge geäußert, dass dies die Qualität der pharmazeutischen Beratung beeinträchtigen könnte, da komplexe Fragen zu Medikamenten von erfahrenen Apothekern beurteilt werden sollten.

Die zentralisierte Herstellung von individuellen Rezepturen in ausgewählten Apotheken könnte laut BAV zu einer Verschlechterung der Versorgungsqualität führen und längere Wartezeiten für Patienten bedeuten. Dies wäre besonders problematisch für Patienten, die auf maßgeschneiderte Medikamente angewiesen sind.

Die anhaltende Unterfinanzierung der Apothekenvergütung für rezeptpflichtige Medikamente wird ebenfalls als gravierendes Problem betrachtet. Eine mangelnde Anpassung an die gestiegenen Kosten belastet die Apotheken wirtschaftlich stark und hat bereits zu einem alarmierenden Rückgang der Apothekenzahl geführt, was die flächendeckende Versorgung weiter einschränkt.

Insgesamt fordert der BAV dringend eine Überarbeitung der Reformpläne, um die Bedürfnisse der Bevölkerung nach einer sicheren und qualitativ hochwertigen Arzneimittelversorgung zu erfüllen. Die Einwände des Verbands sollten ernst genommen werden, um sicherzustellen, dass die Reformen nicht zu einer Verschlechterung der Gesundheitsversorgung in Deutschland führen.

 

Gemeinsam stark: Apothekerschaft zwischen Reformen und Zukunftsperspektiven

Bei der jüngsten Mitgliederversammlung der Landesapothekerkammer Thüringen in Weimar standen die aktuellen Herausforderungen und Reformpläne im Gesundheitswesen im Mittelpunkt der Diskussion. Kammerpräsident Ronald Schreiber betonte die dringende Notwendigkeit der Geschlossenheit innerhalb der Apothekerschaft angesichts gravierender Probleme wie Personalmangel, Lieferengpässe und überbordender Bürokratie. Schreiber warnte vor einer weiteren Ausdünnung des Apothekensystems, das bereits mit einem signifikanten Rückgang von Apotheken im letzten Jahr zu kämpfen hatte.

Besonders scharf kritisierte Schreiber die Reformpläne von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach. Diese sehen unter anderem die Einführung von Apotheken ohne Apotheker vor, was laut Schreiber zu einer Zwei-Klassen-Apothekenlandschaft führen könnte. Er bemängelte, dass die Politik nicht genügend Maßnahmen ergreife, um den Apothekerberuf attraktiv zu gestalten und stattdessen kurzfristige Lösungen anstrebe.

Des Weiteren thematisierte Schreiber den Mangel an pharmazeutisch-technischen Assistenten (PTA), der ebenfalls die flächendeckende Versorgung gefährde. Er verwies auf die dringende Notwendigkeit, die Ausbildungskapazitäten für PTA deutlich auszubauen, um zukünftigen Herausforderungen besser begegnen zu können.

In Bezug auf die Ausbildungssituation im pharmazeutischen Bereich gab es jedoch auch positive Nachrichten. Geplante Investitionen in den Neubau des Pharmazieinstituts in Jena sowie potenzielle Erweiterungen in Leipzig und Cottbus könnten langfristig zu einer Stabilisierung der Ausbildungssituation führen.

Kritisch äußerte sich Schreiber auch zu den integrierten Notfallzentren (NIZ), die eine direkte Auswirkung auf die Apothekenlandschaft haben könnten. Er warnte vor nicht zu Ende gedachten Konzepten und forderte eine umfassendere Berücksichtigung der Rahmenbedingungen bei der Planung solcher Zentren.

Zum Abschluss rief Schreiber zu einer verstärkten Zusammenarbeit innerhalb der Gesundheitsberufe auf. Er betonte die Notwendigkeit, gemeinsam mit anderen Heilberufen wie der Ärzteschaft gegen die zunehmenden Probleme anzugehen und sich für eine verbesserte gesundheitliche Versorgung einzusetzen.

Die Mitgliederversammlung der Landesapothekerkammer Thüringen verdeutlichte eindrücklich die aktuellen Schwierigkeiten, denen die Apothekerschaft gegenübersteht. Angesichts von Personalengpässen, bürokratischen Hürden und stagnierenden Honoraren ist eine konzertierte und kooperative Herangehensweise der Berufsgruppen im Gesundheitswesen unerlässlich. Die Kritik an den Reformplänen von Bundesgesundheitsminister Lauterbach spiegelt die Sorge wider, dass kurzfristige Lösungen langfristige Probleme schaffen könnten. Eine nachhaltige Stärkung des Apothekerberufs sowie eine ausgewogene Versorgungspolitik müssen höchste Priorität haben, um die Qualität der Patientenversorgung zu gewährleisten.

 

Neue Gematik-Geschäftsführung und Digitalbeirat: Weichenstellung für die Zukunft des Gesundheitswesens

Am Mittwoch hat die Gematik GmbH ihre neue Geschäftsführung bekannt gegeben, die ab dem 1. September für die nächsten fünf Jahre das Unternehmen leiten wird. Die Gesellschafterversammlung bestätigte die bereits spekulierte Dreierspitze, bestehend aus Dr. Florian Fuhrmann, Brenya Adjei und Dr. Florian Hartge. Bis zur offiziellen Amtsübernahme bleibt Dr. Florian Hartge als Interims-Geschäftsführer im Amt.

Die neu ernannte Geschäftsführung teilt sich die Verantwortlichkeiten klar auf: Dr. Florian Fuhrmann wird als Vorsitzender der Geschäftsführung die Bereiche Strategie und Standards, Recht und Finanzen übernehmen. Brenya Adjei wird für Personal, IT und Kommunikation zuständig sein, während Dr. Florian Hartge die Bereiche Produktion, Sicherheit und Betrieb leiten wird.

Die Neubesetzung erfolgt zu einem entscheidenden Zeitpunkt, da die Gematik sich auf die Transformation zur Digitalagentur vorbereitet und die Einführung der elektronischen Patientenakte (ePA) bevorsteht. Dr. Hartge betonte, dass bereits unter seiner interimistischen Leitung bedeutende Fortschritte erzielt wurden, die nun unter der neuen Führung weiter ausgebaut werden sollen.

Dr. Florian Fuhrmann bringt umfangreiche Erfahrung im Bereich E-Health mit, unter anderem als Managing Director bei der KV.Digital, einer Tochter der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV). Brenya Adjei, obwohl ohne spezifischen E-Health-Hintergrund, setzt auf kundenorientierte Produkte und eine positive Unternehmenskultur als Schlüsselfaktoren für den Erfolg der Gematik.

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) zeigt sich optimistisch über die Ernennung von Dr. Fuhrmann, da sie damit eine verstärkte Berücksichtigung der Belange niedergelassener Ärzte in der zukünftigen Arbeit der Gematik erwartet.

Gleichzeitig mit der Geschäftsführung wurde auch ein neuer Digitalbeirat berufen, der die Gematik in Fragen der Datensicherheit, des Datenschutzes und der Nutzerfreundlichkeit der Telematikinfrastruktur (TI) unterstützen wird. Dieses Gremium, das durch das Digital-Gesetz (DigiG) ins Leben gerufen wurde, setzt sich aus Experten des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI), dem Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) sowie weiteren Fachleuten aus Medizin und Ethik zusammen.

Dr. Susanne Ozegowski, Leiterin der Abteilung für Digitalisierung und Innovation im Bundesministerium für Gesundheit (BMG), betonte die Bedeutung dieses Beirats für die Weiterentwicklung der TI und ihrer Anwendungen im Gesundheitswesen.

Insgesamt markiert die Neubesetzung der Geschäftsführung und die Gründung des Digitalbeirats einen bedeutenden Schritt in Richtung einer effektiveren digitalen Transformation im deutschen Gesundheitswesen. Die Gematik sieht sich vor großen Herausforderungen, ist jedoch optimistisch gestimmt, dass die neuen Maßnahmen dazu beitragen werden, die Telematikinfrastruktur zu stärken und innovative Lösungen für die digitale Zukunft des Gesundheitswesens zu entwickeln.

Die Neubesetzung der Gematik-Geschäftsführung sowie die Einsetzung des Digitalbeirats unterstreichen das Engagement für eine zukunftsorientierte digitale Transformation im Gesundheitswesen. Mit erfahrenen Köpfen und einem klaren Fokus auf Innovation und Nutzerfreundlichkeit sind wichtige Weichenstellungen getroffen worden, die entscheidend für die Weiterentwicklung der Telematikinfrastruktur und die Einführung der elektronischen Patientenakte sind.

 

Geschlechtsspezifische Schmerzwahrnehmung: Neue Erkenntnisse zu Schmerzrezeptoren und deren Bedeutung für personalisierte Therapien

In einer wegweisenden Studie der University of Arizona Health Sciences wurden signifikante geschlechtsspezifische Unterschiede in der Schmerzwahrnehmung und deren biologischen Grundlagen aufgedeckt. Veröffentlicht im renommierten Fachjournal "Brain", liefert die Untersuchung neue Erkenntnisse, die potenziell bahnbrechende Auswirkungen auf die Entwicklung zukünftiger Schmerztherapien haben könnten.

Das Forscherteam unter der Leitung von Dr. Harrison Stratton fokussierte sich auf die elektrophysiologische Analyse von Nozizeptoren, den Schmerzrezeptoren in der peripheren Gewebeschicht, bei verschiedenen Spezies. Durch die Untersuchung von Gewebeproben männlicher und weiblicher Mäuse, Makaken sowie Menschen konnten sie grundlegende Unterschiede in der Reaktion dieser Rezeptoren auf Schmerzstimuli identifizieren.

Ein herausragender Befund der Studie war die Feststellung, dass Frauen im Allgemeinen Schmerzen intensiver wahrnehmen als Männer. Dies könnte teilweise auf Unterschiede in der neuronalen Schmerzverarbeitung im Gehirn zurückzuführen sein, aber auch die direkte Reizung der Nozizeptoren zeigte geschlechtsspezifische Besonderheiten.

Besonders signifikant waren die Ergebnisse bezüglich der Hormone Prolaktin und Orexin B. Prolaktin verstärkte die Reaktion der Schmerzrezeptoren bei weiblichen Proben erheblich, während Orexin B eine ähnliche Rolle bei männlichen Proben spielte. Diese Beobachtungen wurden durch spezifische molekulare Profile unterstützt: Weibliche Nozizeptoren wiesen eine erhöhte Expression von Prolaktin-Rezeptoren auf, während männliche Nozizeptoren vermehrt den Orexin-Rezeptor-2 exprimierten.

Die Erkenntnisse der Studie könnten potenziell zu gezielteren und effektiveren Schmerztherapien führen, die die biologischen Unterschiede zwischen den Geschlechtern berücksichtigen. Professor Dr. Frank Porreca, Seniorautor der Studie, betonte die klinische Relevanz dieser Ergebnisse und die Bedeutung weiterer Forschung, um diese Erkenntnisse in die Praxis umzusetzen.

"Bisherige Ansätze zur Schmerztherapie könnten durch die Berücksichtigung geschlechtsspezifischer Unterschiede revolutioniert werden. Unsere Studie zeigt, dass Nozizeptoren bei Männern und Frauen divergente Reaktionen auf bestimmte hormonelle Signale zeigen, was neue Möglichkeiten für personalisierte Behandlungsstrategien eröffnet", sagte Professor Porreca.

Die Bedeutung der Untersuchung erstreckt sich über die Grundlagenforschung hinaus und könnte die klinische Praxis in der Schmerzmedizin nachhaltig beeinflussen. Die Forscher fordern nun weitere Studien, um die Mechanismen hinter diesen geschlechtsspezifischen Unterschieden weiter zu entschlüsseln und neue therapeutische Ansätze zu entwickeln, die individuell auf die Bedürfnisse von Patientinnen und Patienten zugeschnitten sind.

Die Ergebnisse dieser Studie sind wegweisend für die Schmerzmedizin. Indem sie geschlechtsspezifische Unterschiede in der Schmerzwahrnehmung und deren biologischen Grundlagen identifiziert, könnte dies zu maßgeschneiderten Therapien führen, die effektiver und präziser sind. Zukünftige Forschung wird entscheidend sein, um diese Erkenntnisse in die klinische Praxis zu übertragen und den Behandlungserfolg bei Patientinnen und Patienten zu verbessern.

 

FDA prüft Zulassung von oralem Carbapenem Sulopenem-Etzadroxil/Probenecid für die Behandlung von Harnwegsinfektionen

Ein neues Antibiotikum befindet sich auf dem Weg zur möglichen Zulassung für den Einsatz gegen unkomplizierte Harnwegsinfektionen in den Vereinigten Staaten. Sulopenem-Etzadroxil/Probenecid, entwickelt von Pfizer Japan, unterscheidet sich von anderen Carbapenemen durch seine orale Verfügbarkeit, was es zu einer vielversprechenden Option für Patienten macht, die ansonsten auf intravenöse Therapien angewiesen wären.

Die Fixkombination aus Sulopenem-Etzadroxil und Probenecid verbessert die Bioverfügbarkeit des Medikaments erheblich. Sulopenem, ursprünglich als S-konfiguriertes Carbapenem formuliert, zeigt in vitro eine breite Wirksamkeit gegen gramnegative, grampositive und anaerobe Bakterienstämme, die häufig gegenüber anderen Antibiotika resistent sind.

Iterum Therapeutics hat Ende April 2024 einen erneuten Zulassungsantrag bei der Food and Drug Administration (FDA) eingereicht, nachdem ein früherer Antrag gescheitert war. Dieser neue Antrag stützt sich auf umfangreiche klinische Daten aus mehreren Studien, darunter REASSURE und SURE 1, 2 und 3, die eine gute Verträglichkeit und Wirksamkeit von oralem Sulopenem bei erwachsenen Frauen mit Harnwegsinfektionen belegen.

Die Studie REASSURE verglich orales Sulopenem direkt mit Amoxicillin/Clavulansäure und zeigte signifikante Vorteile in Bezug auf klinische und mikrobiologische Ansprechraten. Ähnlich ergab die klinische Studie SURE 1, dass Sulopenem effektiver war als orales Ciprofloxacin bei der Behandlung derselben Indikation.

Probenecid, ein Wirkstoff in der Fixkombination, wirkt durch Hemmung des organischen Anionen-Transporters Typ 1 (OAT1) in der Niere, was die Halbwertszeit von Sulopenem verlängert und seine Plasmaspiegel erhöht.

Die Entscheidung der FDA über die Zulassung von Sulopenem-Etzadroxil/Probenecid wird voraussichtlich im vierten Quartal 2024 erwartet. Sollte das Antibiotikum zugelassen werden, könnte dies einen bedeutenden Fortschritt in der Behandlung von Harnwegsinfektionen darstellen, insbesondere durch die Möglichkeit der oralen Verabreichung und das breite Wirkspektrum gegen antibiotikaresistente Bakterien.

Die Entwicklung eines oral verfügbaren Carbapenems wie Sulopenem-Etzadroxil/Probenecid könnte einen Meilenstein in der Therapie unkomplizierter Harnwegsinfektionen darstellen, insbesondere angesichts der steigenden Antibiotikaresistenzen. Die aktuellen klinischen Daten sind vielversprechend, aber eine Zulassung durch die FDA ist entscheidend, um dieses Potenzial in der klinischen Praxis zu realisieren.

Von Engin Günder, Fachjournalist

 

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