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  • 17.06.2024 – Apotheken-Nachrichten von heute - Update: Anforderungen, Reformen und finanzielle Sicherheit
    17.06.2024 – Apotheken-Nachrichten von heute - Update: Anforderungen, Reformen und finanzielle Sicherheit
    APOTHEKE | Medienspiegel & Presse | Entdecken Sie die vielschichtige Welt der Pharmabranche: Von regulatorischen Reformen und wirtschaftlichen Herausforderungen bis hin zu st...

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Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
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ApoRisk® Nachrichten - APOTHEKE:


APOTHEKE | Medienspiegel & Presse |

Apotheken-Nachrichten von heute - Update: Anforderungen, Reformen und finanzielle Sicherheit

 

Ein umfassender Blick auf regulatorische Entwicklungen, wirtschaftliche Strategien und medizinische Trends

Entdecken Sie die vielschichtige Welt der Pharmabranche: Von regulatorischen Reformen und wirtschaftlichen Herausforderungen bis hin zu strategischen Versicherungslösungen für Apothekeninhaber. Erfahren Sie, wie das Apotheken-Reformgesetz die Zukunft der Apotheken beeinflusst und welche Maßnahmen Apotheken ergreifen können, um sich anzupassen. Neben neuen Entwicklungen im medizinischen Bereich, wie der Regelung zu medizinischem Cannabis und Sicherheitsrichtlinien für bestimmte Medikamente vor Operationen, bieten wir Ihnen Einblicke, wie Apothekeninhaber ihre finanzielle Stabilität sichern können. Bleiben Sie informiert über alles, was die Pharmabranche bewegt und wie Apotheken erfolgreich in die Zukunft blicken können.

 

Finanzielle Sicherheit für Apothekeninhaber: Umfassende Versicherungsstrategien in der Pharmabranche

In der vielschichtigen und hochregulierten Welt der Pharmabranche stehen Apothekeninhaber vor einer Vielzahl von Herausforderungen und Risiken, die ihre finanzielle Sicherheit und die Kontinuität ihres Geschäfts bedrohen können. Die Absicherung dieser Inhaber, sowohl auf geschäftlicher als auch auf persönlicher Ebene, ist daher von entscheidender Bedeutung, um potenzielle Risiken zu mindern und die Stabilität ihres Unternehmens zu gewährleisten.

Eine der größten Sorgen für Apothekeninhaber ist die Möglichkeit, dass Krankheit oder Unfall den Inhaber außer Gefecht setzen und die Apotheke gezwungen sein könnte, vorübergehend ihre Türen zu schließen. Ein solcher Ausfall kann nicht nur zu einem erheblichen Einnahmeverlust führen, sondern auch das Vertrauen der Kunden in die Kontinuität und Qualität der Dienstleistungen der Apotheke untergraben.

Um diesem Szenario vorzubeugen, müssen Apothekeninhaber proaktiv sein und Vorkehrungen treffen, indem sie einen geeigneten Vertreter benennen, der in ihrer Abwesenheit die Geschäfte führen kann. Die Auswahl eines qualifizierten Vertreters ist ein entscheidender Schritt, um sicherzustellen, dass der Geschäftsbetrieb reibungslos weiterläuft, auch wenn der Inhaber nicht anwesend ist. Dieser Vertreter kann entweder ein erfahrener Mitarbeiter sein, der bereit ist, zusätzliche Verantwortung zu übernehmen, oder ein externer Apotheker, der die notwendigen Kenntnisse und Erfahrungen mitbringt, um die Apotheke erfolgreich zu leiten. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass die Einführung eines Vertreters zusätzliche Kosten mit sich bringt, die vom Apothekeninhaber berücksichtigt werden müssen.

Um finanzielle Belastungen im Falle einer Vertretung zu mildern, ist es daher ratsam, dass die Versicherungspolice des Inhabers einen Vertreterschutz beinhaltet. Diese Maßnahme stellt sicher, dass die finanzielle Stabilität des Unternehmens auch in Zeiten der Abwesenheit des Inhabers gewährleistet ist. Darüber hinaus ist eine private Berufsunfähigkeitsversicherung für den Apothekeninhaber von entscheidender Bedeutung. Diese Versicherung bietet eine wichtige Absicherung im Falle von Krankheit oder Unfall, indem sie finanzielle Unterstützung bereitstellt, wenn die Einnahmen aus der Apotheke ausbleiben.

Neben der Berufsunfähigkeitsversicherung kann auch eine Dread-Disease-Police eine sinnvolle Ergänzung sein. Diese spezielle Versicherung zahlt eine vorher vereinbarte Summe aus, wenn eine im Vertrag aufgeführte schwere Krankheit diagnostiziert wird. Diese zusätzliche Sicherheitsmaßnahme stellt sicher, dass die Liquidität des Apothekeninhabers auch in Zeiten schwerwiegender Erkrankungen gewährleistet ist.

Insgesamt ist eine umfassende Versicherungsstrategie für Apothekeninhaber unerlässlich, um sowohl das Geschäft als auch die persönliche finanzielle Sicherheit zu schützen. Angesichts der sich ständig ändernden und anspruchsvollen Natur der Pharmabranche ist es von entscheidender Bedeutung, dass Inhaber proaktiv handeln und rechtzeitig die erforderlichen Maßnahmen ergreifen, um sich und ihr Unternehmen vor unvorhergesehenen Herausforderungen zu schützen.

Der Bericht hebt die dringende Notwendigkeit hervor, dass Apothekeninhaber eine umfassende Absicherungsstrategie entwickeln, um sowohl das Geschäft als auch ihre persönliche finanzielle Sicherheit zu schützen. Die detaillierte Darstellung der verschiedenen Versicherungsoptionen und deren Bedeutung unterstreicht die Komplexität und die vielfältigen Risiken, mit denen Apothekeninhaber konfrontiert sind. Durch die Implementierung geeigneter Absicherungsmaßnahmen können nicht nur finanzielle Belastungen im Falle von Krankheit oder Unfall gemildert, sondern auch die Kontinuität ihres Unternehmens gewährleistet werden.

Eine zentrale Empfehlung des Berichts ist die rechtzeitige Benennung eines qualifizierten Vertreters, um Geschäftskontinuität sicherzustellen. Diese Vorsichtsmaßnahme ist entscheidend, um den Betrieb der Apotheke aufrechtzuerhalten, selbst wenn der Inhaber aus gesundheitlichen Gründen vorübergehend ausfällt. Die Betonung auf spezifische Versicherungspolicen wie Berufsunfähigkeits- und Dread-Disease-Versicherungen zeigt, dass finanzielle Sicherheit auch bei unvorhergesehenen Ereignissen gewährleistet werden kann.

Es ist wichtig anzumerken, dass die Kosten für diese Versicherungen als Investition betrachtet werden sollten, die langfristig den wirtschaftlichen Erfolg und die Resilienz des Unternehmens fördern können. Angesichts der dynamischen Natur der Pharmabranche und der ständigen regulatorischen Änderungen ist eine kontinuierliche Überprüfung und Anpassung der Versicherungsstrategie unerlässlich, um auf neue Risiken und Herausforderungen vorbereitet zu sein.

Insgesamt verdeutlicht der Bericht die Bedeutung einer proaktiven Herangehensweise an die Risikominderung und die Sicherung der geschäftlichen Kontinuität in der Apothekenbranche. Durch eine fundierte und maßgeschneiderte Versicherungsstrategie können Apothekeninhaber nicht nur ihre persönlichen und geschäftlichen Interessen schützen, sondern auch ihre Rolle als zuverlässige Anbieter von Gesundheitsdienstleistungen für ihre Gemeinschaft stärken.

 

Kampf um die Zukunft der Apotheken: ABDA-Präsidentin Overwiening fordert klare Kante gegen Reformpläne

Am vergangenen Freitag trat Gabriele Regina Overwiening, Präsidentin der ABDA (Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände), mit einer eindringlichen Warnung an die Öffentlichkeit. In einem Rundschreiben an Kammern und Verbände bezeichnete sie den aktuellen Referentenentwurf zum Apotheken-Reformgesetz als existenzielle Bedrohung für das bewährte System der wohnortnahen Apotheken. Overwiening warf der Bundesregierung vor, mit dem Gesetzesentwurf das traditionelle Apothekenwesen auszuhöhlen und den Weg für eine Übernahme durch Großkapital zu ebnen.

Der Entwurf, so Overwiening, sei keineswegs eine Weiterentwicklung, sondern vielmehr ein "Trojanisches Pferd", das die Arzneimittelversorgung gefährde. Besonders kritisch äußerte sie sich zu Plänen für Apotheken ohne approbiertes Fachpersonal sowie Zweigapotheken, die aus ihrer Sicht einen "Tabubruch" darstellen und die berufliche Zukunft zahlreicher Apothekerinnen und Apotheker aufs Spiel setzen würden.

Neben der Kritik an der in ihren Augen unzureichenden finanziellen Unterstützung des Apothekenmarktes bemängelte Overwiening die geplanten Honorar-Pläne als unzureichend und warf dem Bundesgesundheitsministerium vor, falsche Informationen zu verbreiten, um die Reformpläne in ein positives Licht zu rücken.

Sie kündigte an, dass die ABDA den Entwurf in seiner vorliegenden Form kategorisch ablehnt und sich vehement gegen die Einführung von Strukturen einsetzen werde, die primär auf kommerzielle Interessen abzielen. Für die Zukunft forderte sie eine Streichung aller Passagen, die ihrer Ansicht nach das traditionelle Apothekenwesen gefährden, um eine konstruktive Diskussion über die zukünftige Ausrichtung der Branche zu ermöglichen.

Die ABDA werde ihre Positionen und Forderungen sowohl in der Politik als auch in der Öffentlichkeit kommunizieren, betonte Overwiening abschließend. Sie rief die Mitglieder dazu auf, aktiv zu bleiben und die Interessen der Apotheken vor Ort zu verteidigen.

Gabriele Regina Overwiening hat mit ihrer Stellungnahme zum Referentenentwurf des Apotheken-Reformgesetzes klare Kante gezeigt. Als Präsidentin der ABDA vertritt sie nicht nur die Interessen der Apothekerinnen und Apotheker, sondern auch die der Patienten, die auf eine sichere und wohnortnahe Arzneimittelversorgung angewiesen sind.

Ihre Kritik an den geplanten Änderungen ist mehr als berechtigt. Der Entwurf gefährdet nicht nur das bewährte System der Apotheken vor Ort, sondern stellt auch eine potenzielle Gefahr für die Qualität der Versorgung dar. Insbesondere die Pläne für Apotheken ohne qualifiziertes Fachpersonal und die Möglichkeit von Zweigapotheken werfen ernste Fragen auf, wie die Sicherheit und Beratungsqualität in der Arzneimittelversorgung gewährleistet bleiben sollen.

Overwiening macht deutlich, dass es hier um weit mehr geht als um wirtschaftliche Interessen. Es geht um die Sicherheit der Patienten und die Zukunft eines Berufsstandes, der eine zentrale Rolle im Gesundheitssystem spielt. Ihre Forderung nach einer Streichung der problematischen Passagen im Entwurf ist daher nur folgerichtig, um eine konstruktive Diskussion über die Weiterentwicklung der Apothekenlandschaft zu ermöglichen.

Es ist entscheidend, dass Politik und Öffentlichkeit die Argumente der ABDA ernst nehmen und sich intensiv mit den Auswirkungen des Gesetzesentwurfs auseinandersetzen. Die Unterstützung seitens der FDP und SPD zeigt, dass Overwienings Anliegen breite Zustimmung findet und eine Chance besteht, die gefährdeten Strukturen zu schützen.

Es bleibt zu hoffen, dass die ABDA mit ihrer Entschlossenheit und ihrem klaren Kurs erfolgreich sein wird, um die Zukunft der Apotheken in Deutschland nachhaltig zu sichern und die Interessen der Patienten in den Mittelpunkt zu stellen.

 

‚Die Apotheke ist endlich‘: Jubiläum und die Zukunft mit Versandapotheken

Die Ritter-Apotheke in Salzgitter feierte kürzlich ihr 222. Jubiläum unter gemischten Gefühlen. Die Inhaberin Anabel Blonski, die das Familienunternehmen in dritter Generation führt, äußerte sich bei der Feier besorgt über die Zukunftsaussichten der Apotheke. Obwohl die Veranstaltung bei der Kundschaft auf positive Resonanz stieß, gab Blonski zu verstehen, dass die wirtschaftlichen Herausforderungen und der Wandel im Gesundheitsmarkt die Lage zunehmend schwierig machen.

Seit der Übernahme der Apotheke von ihrem Vater im Jahr 2005 hat Blonski einen starken Wandel erlebt. Von der Ära, in der Kunden noch mit Kutschen zur Apotheke kamen, hat sich das Geschäftsmodell stark gewandelt. Heute stehen Apotheken wie die Ritter-Apotheke verstärkt unter Druck durch den Aufstieg des Online-Handels und die wachsende Nachfrage nach schnellen und kostenlosen Lieferungen.

"Die Zeiten ändern sich, und im Fall der Apotheke meistens zum Schlechten", kommentierte Blonski die Herausforderungen, mit denen sie und ihr Team konfrontiert sind. Insbesondere der Trend zu Versandapotheken und die stagnierende Honorierung durch Krankenkassen belasten die traditionelle Dorfapotheke. Blonski betonte die Bedeutung der Stammkundschaft, die sie trotz der Verlockungen des Online-Handels halten möchte. "Wir haben hier Stamm- und keine Laufkundschaft. Ich versuche, die zu halten, die da sind", erklärte sie.

Die Feierlichkeiten zum Jubiläum wurden trotz der düsteren wirtschaftlichen Prognosen abgehalten, auch um das Team zu motivieren. Blonski erläuterte jedoch, dass zukünftige großzügige Aktionen, wie Zugaben für Kunden, reduziert werden müssten. "Die Apotheke ist endlich", fasste sie die Unsicherheiten zusammen, die mit der Zukunft der Ritter-Apotheke verbunden sind. Sie bezweifelte, dass nach ihrem Rückzug in den Ruhestand ein geeigneter Nachfolger gefunden werden könne.

Die Beziehung zwischen der Apotheke und der lokalen Gemeinschaft wurde ebenfalls betont, mit persönlichen Verbindungen zu ehemaligen Lehrern und langjährigen Kunden. Trotz der Schwierigkeiten betonte Blonski, dass das Team sich weiterhin engagiere und die Arbeit gerne für die Gemeinschaft leiste. Dennoch wünschte sie sich mehr Unterstützung von der Politik, um den Herausforderungen der Zeit besser begegnen zu können.

Die Geschichte der Ritter-Apotheke zeigt eindrücklich die Herausforderungen, denen traditionelle Apotheken in der modernen Zeit gegenüberstehen. Der zunehmende Wettbewerb durch Versandapotheken und die stagnierende Honorierung durch Krankenkassen setzen lokale Anbieter unter Druck. Die Feierlichkeiten zum 222. Jubiläum mögen ein Anlass zur Freude sein, aber die Zukunftsaussichten bleiben unsicher. Ein Umdenken in der Gesundheitspolitik könnte entscheidend sein, um die vitalen Rollen solcher Apotheken in Gemeinschaften langfristig zu sichern.

 

Rx-Skonti in Deutschland: Eine Entscheidung mit weitreichenden Folgen

In der Pharmabranche sorgt eine potenziell wegweisende Entscheidung für Aufsehen: Das Bundesverwaltungsgericht hat kürzlich über die Zukunft der Rx-Skonti entschieden, die Rabatte auf verschreibungspflichtige Medikamente, vor allem in Apotheken, regulieren. Diese Entscheidung könnte weitreichende Auswirkungen auf das Geschäftsmodell von Apotheken und Pharmaherstellern haben.

Die Rx-Skonti wurden eingeführt, um den Wettbewerb unter den Apotheken zu fördern und den Verbrauchern finanzielle Vorteile zu bieten. Diese Rabatte wurden jedoch von vielen pharmazeutischen Unternehmen kritisiert, da sie die Preistransparenz vermindern und die Gewinnmargen der Hersteller verringern können. Das Bundesverwaltungsgericht hat nun entschieden, dass die Regelungen zu den Rx-Skonti gegen das Wettbewerbsrecht verstoßen könnten und eine Überprüfung notwendig sei.

Ein zentraler Punkt der Entscheidung ist die Frage, ob die bisherigen Regelungen den Grundsätzen eines fairen Wettbewerbs entsprechen. Kritiker argumentieren, dass die Rx-Skonti den freien Wettbewerb behindern und letztlich zu höheren Preisen für Verbraucher führen könnten. Befürworter hingegen betonen, dass die Rabatte notwendig sind, um die Apothekenlandschaft vielfältig zu halten und den Zugang zu Medikamenten zu erleichtern.

Die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts hat eine Debatte über die Zukunft der Rx-Skonti ausgelöst. Apotheken und pharmazeutische Unternehmen stehen vor der Herausforderung, ihre Geschäftsmodelle möglicherweise an neue rechtliche Rahmenbedingungen anzupassen. Verbraucherschutzorganisationen beobachten die Entwicklung genau, da sie sich Sorgen machen, dass eine Abschaffung der Rx-Skonti zu höheren Preisen und weniger Auswahlmöglichkeiten für Patienten führen könnte.

Es wird erwartet, dass die Pharmabranche und die politischen Entscheidungsträger in den kommenden Monaten intensiv darüber diskutieren werden, wie die Regelungen zu den Rx-Skonti angepasst werden sollten, um die Interessen aller Beteiligten zu berücksichtigen. Die endgültige Entscheidung über das Schicksal der Rx-Skonti könnte weitreichende Konsequenzen für die gesamte Gesundheitsversorgung in Deutschland haben.

Die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts über die Zukunft der Rx-Skonti markiert einen potenziellen Wendepunkt für die Pharmabranche und die Patientenversorgung in Deutschland. Während die Rx-Skonti seit Jahren ein zentrales Element der Preisgestaltung in Apotheken waren, stellt sich nun die Frage nach ihrer Vereinbarkeit mit den Prinzipien eines fairen Wettbewerbs.

Befürworter der Rx-Skonti argumentieren, dass sie entscheidend sind, um den Wettbewerb zwischen Apotheken zu fördern und den Verbrauchern finanzielle Entlastung zu bieten. Insbesondere in einer Zeit, in der die Gesundheitskosten steigen, könnten Rabatte auf verschreibungspflichtige Medikamente für viele Patienten einen bedeutenden Unterschied machen. Zudem tragen sie zur Vielfalt und Erreichbarkeit von Apotheken bei, was für die Patientenversorgung von entscheidender Bedeutung ist.

Auf der anderen Seite warnen Kritiker vor den potenziellen negativen Auswirkungen der Rx-Skonti. Sie argumentieren, dass diese Rabatte zu Intransparenz bei den Medikamentenpreisen führen können und langfristig sogar höhere Kosten für Verbraucher verursachen könnten. Zudem könnten sie den Wettbewerb zwischen den pharmazeutischen Unternehmen beeinträchtigen, da die Hersteller gezwungen sein könnten, ihre Preise anzupassen, um mit den Rabatten Schritt zu halten.

Die Debatte über die Zukunft der Rx-Skonti ist daher von großer Bedeutung für die gesamte Gesundheitsversorgung in Deutschland. Es ist unerlässlich, dass alle beteiligten Parteien – von den Apotheken über die Pharmahersteller bis hin zu den Verbrauchern – in den kommenden Diskussionen angemessen vertreten sind. Die Entscheidung wird nicht nur wirtschaftliche Auswirkungen haben, sondern auch die praktische Verfügbarkeit von Medikamenten für Millionen von Patienten beeinflussen.

In den kommenden Monaten wird sich zeigen, wie die Politik und die Branche auf die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts reagieren werden. Es liegt an ihnen, eine ausgewogene Lösung zu finden, die sowohl den Wettbewerb fördert als auch die Interessen der Verbraucher und der Gesundheitsdienstleister schützt. Die Zukunft der Rx-Skonti könnte somit nicht nur ein rechtliches Thema sein, sondern auch einen bedeutenden Einfluss auf die tägliche Gesundheitsversorgung der Menschen in Deutschland haben.

 

Die wirtschaftliche Lage deutscher Apotheken 2023: Rückblick und Perspektiven

Im Jahr 2023 sah sich die deutsche Apothekenlandschaft mit einer Vielzahl wirtschaftlicher Herausforderungen konfrontiert, die sowohl in den alten als auch den neuen Bundesländern zu spürbaren Veränderungen führten. Die Umsatzentwicklung war zweigeteilt: Während in Westdeutschland ein durchschnittliches Wachstum von 4,6 % verzeichnet wurde und in Ostdeutschland sogar 8,4 %, konnten viele Apotheken diese Zuwächse nicht in gesteigerte Betriebsergebnisse umsetzen. Stattdessen belasteten höhere Kosten und ein steigender Wareneinsatz die Margen erheblich.

Besonders deutlich war der Anstieg der Personalkosten, der sowohl durch Tariflohnerhöhungen als auch durch einen anhaltenden Fachkräftemangel angetrieben wurde. Dies führte zu einer alarmierenden Situation, in der die Personalkostenquoten vieler Apotheken knapp 50 % vom Rohertrag erreichten. Auch die Kosten für Digitalisierung und weitere apothekenspezifische Ausgaben stiegen signifikant an, was die finanzielle Belastung weiter verstärkte.

Der gestiegene Wareneinsatz, vor allem bedingt durch höherpreisige Medikamente und den Wegfall von Covid-19-Tests, drückte die Roherträge der Apotheken. Trotz eines insgesamt positiven Umsatzwachstums in den neuen Bundesländern, das vor allem durch hochpreisige Verordnungen angetrieben wurde, konnten auch diese Betriebe nicht vor einem Ergebnisrückgang verschont bleiben.

In den alten Bundesländern resultierte die Kombination aus gestiegenen Kosten und geringerem Rohertrag in einem drastischen Minus beim Betriebsergebnis. Das Betriebsergebnis sank um mehr als 20 %, was die finanzielle Lage vieler Apotheken erheblich verschlechterte. Die Diskussion um eine Anpassung der Honorare und weitere politische Maßnahmen zur Unterstützung der Apotheken gewann vor diesem Hintergrund an Bedeutung.

Die Zukunftsaussichten für die Branche bleiben unsicher, da weiterhin Herausforderungen wie Lieferengpässe und weitere Kostensteigerungen bestehen. Die Apothekenlandschaft steht vor der Herausforderung, sich an diese neuen Rahmenbedingungen anzupassen und gleichzeitig ihre wirtschaftliche Stabilität zu sichern.

Diese Einschätzung basiert auf detaillierten Betriebsvergleichszahlen von Dr. Schmidt und Partner, die einen umfassenden Einblick in die aktuelle Lage und die strategischen Herausforderungen der deutschen Apothekenbranche bieten.

Die wirtschaftliche Bilanz der deutschen Apotheken für das Jahr 2023 zeigt ein gemischtes Bild, das von zunehmenden Herausforderungen und einem uneinheitlichen Wachstum geprägt ist. Während einige Regionen, insbesondere Ostdeutschland, ein beachtliches Umsatzplus verzeichnen konnten, sind die finanziellen Ergebnisse vieler Apotheken dennoch rückläufig.

Ein zentraler Punkt ist der Anstieg der Personalkosten, der durch Tariflohnerhöhungen und einen anhaltenden Fachkräftemangel bedingt ist. Diese Kostenbelastung stellt viele Betriebe vor erhebliche finanzielle Herausforderungen, da sie einen erheblichen Teil der Erträge auffressen.

Auch die gestiegenen Kosten für Digitalisierung und andere betriebliche Ausgaben tragen dazu bei, dass die Margen vieler Apotheken unter Druck geraten. Der erhöhte Wareneinsatz, insbesondere aufgrund hochpreisiger Medikamente und dem Wegfall von Covid-19-Tests, verstärkt diese finanzielle Belastung zusätzlich.

Die Diskussion um eine angemessene Honorierung der pharmazeutischen Leistungen und weitere politische Unterstützungsmaßnahmen für die Apotheken ist daher mehr als berechtigt. Es ist entscheidend, dass die Politik die wirtschaftliche Situation der Apotheken ernst nimmt und geeignete Maßnahmen ergreift, um die Branche langfristig zu stärken und die flächendeckende Versorgung mit Arzneimitteln sicherzustellen.

Angesichts der weiterhin unsicheren Lage durch Lieferengpässe und weitere Kostensteigerungen ist eine vorausschauende und effektive Unterstützung der Apotheken von entscheidender Bedeutung für ihre Zukunftsfähigkeit.

 

Mut und Freundlichkeit im Kampf: Freie Apothekerschaft prüft Apothekenreform kritisch

In der aktuellen Debatte um das Apotheken-Reformgesetz (ApoRG) steht die Freie Apothekerschaft (FA) im Mittelpunkt der Auseinandersetzungen. Die FA reagiert vehement auf den Referentenentwurf des Bundesgesundheitsministeriums (BMG), der weitreichende Änderungen für Apotheken vorsieht. Kritisch betrachtet die FA vor allem die aus ihrer Sicht unzureichende Erhöhung des Fixums, was laut Daniela Hänel, der 1. Vorsitzenden der FA, einer Vernachlässigung der Apotheken als wichtige Leistungserbringer im Gesundheitswesen gleichkommt.

Um ihre Position zu untermauern, hat die FA die Rechtskanzlei Brock Müller Ziegenbein beauftragt, ein detailliertes Gutachten zu erstellen. Dieses soll die potenziellen Auswirkungen des Gesetzesentwurfs analysieren und den Bundestagsabgeordneten zur Verfügung gestellt werden, um eine fundierte Entscheidung zu ermöglichen. Hänel betont die Notwendigkeit einer unabhängigen rechtlichen Expertise, da die FA über keine eigene Rechtsabteilung verfügt.

Zusätzlich hat die FA zum Tag der Apotheke Mitglieder des Gesundheitsausschusses angesprochen und sie aufgefordert, den Reformvorschlag zu überdenken. Erste Reaktionen von Politikern wie Stephan Pilsinger (CSU) und Professor Dr. Andrew Ullmann (FDP), die eine Ablehnung des Entwurfs signalisierten, wurden von Hänel positiv aufgenommen. Sie äußerte die Hoffnung auf weitere Unterstützung seitens der Bundestagsabgeordneten.

Ein weiterer Kritikpunkt der FA betrifft die finanzielle Ungleichbehandlung innerhalb des Gesundheitssystems. Während andere Berufsgruppen und Politiker deutliche Vergütungserhöhungen erhalten, fühlen sich die Apotheken vernachlässigt. Dies verstärkt den Unmut über den aktuellen Reformvorschlag und zeigt die Forderung nach einer gerechteren Ressourcenverteilung im Gesundheitswesen.

Parallel zu ihren politischen Bemühungen führt die FA eine Feststellungsklage vor dem Verwaltungsgericht Berlin. Ziel ist die Anpassung des Festzuschlags, um wirtschaftliche Belastungen für die Apotheken zu reduzieren. Diese rechtliche Maßnahme soll die Interessen der FA auch vor Gericht vertreten und eine mögliche politische Einigung unterstützen.

Die Reaktion der Freien Apothekerschaft auf den aktuellen Gesetzesentwurf zur Apothekenreform zeigt deutlich die wachsenden Spannungen zwischen den Apothekenbetreibern und der Politik. Die Kritikpunkte, insbesondere bezüglich der Fixumerhöhung und der wahrgenommenen Vernachlässigung ihrer Rolle im Gesundheitswesen, verdeutlichen die tiefe Unzufriedenheit innerhalb der Branche.

Die Beauftragung eines zusätzlichen Gutachtens durch die FA ist ein kluger Schachzug, um die Diskussion auf eine rechtliche Basis zu stellen und die Argumentation gegenüber den Bundestagsabgeordneten zu stärken. Es zeigt auch die Schwierigkeiten der Apothekerschaft, ihre Interessen ohne eine eigene Rechtsabteilung effektiv zu vertreten.

Die Rückmeldungen von Politikern wie Stephan Pilsinger (CSU) und Andrew Ullmann (FDP), die sich gegen den Reformentwurf aussprechen, geben der FA Hoffnung auf Unterstützung im Parlament. Dies könnte entscheidend sein, um den Gesetzesentwurf in seiner aktuellen Form zu blockieren oder wesentlich zu modifizieren.

Besonders brisant ist die Wahrnehmung der finanziellen Ungleichbehandlung innerhalb des Gesundheitssystems, die von der FA kritisiert wird. Die Diskrepanz zwischen den erhöhten Vergütungen für andere Gesundheitsberufe und den stagnierenden Bedingungen für Apotheken verstärkt den Eindruck einer ungleichen Verteilung der Ressourcen.

Die Feststellungsklage vor dem Verwaltungsgericht Berlin unterstreicht die Entschlossenheit der FA, ihre wirtschaftlichen Interessen auch gerichtlich durchzusetzen. Dies ist ein weiteres Zeichen für die Intensität des Konflikts und die Ernsthaftigkeit, mit der die Apothekerschaft ihre Position verteidigt.

Insgesamt zeigt sich die Situation um das Apotheken-Reformgesetz als komplex und stark umstritten. Die nächsten politischen Entscheidungen werden entscheidend dafür sein, ob die Interessen der Apothekerschaft adäquat berücksichtigt werden oder weiterhin Spannungen zwischen den Akteuren im Gesundheitswesen bestehen bleiben.

 

Neue Notdienstpauschale: Stärkung für Apotheken in strukturschwachen Regionen

Im Zuge der aktuellen Reformen im Gesundheitswesen plant das Bundesgesundheitsministerium eine signifikante Erhöhung der Notdienstpauschale für Apotheken. Diese Maßnahme soll gezielt Apotheken in Regionen mit geringer Apothekendichte unterstützen, die aufgrund ihrer Lage häufiger Notdienste übernehmen müssen. Derzeit liegt die Pauschalvergütung bei 21 Cent pro abgegebener verschreibungspflichtiger Packung (Rx-Packung). Ein Referentenentwurf sieht vor, diesen Betrag auf 28 Cent zu erhöhen.

Im Jahr 2023 wurden insgesamt rund 773 Millionen Rx-Packungen abgegeben, was zu etwa 380.000 geleisteten Notdiensten führte. Unter der aktuellen Vergütungssatz von 21 Cent ergaben sich daraus Einnahmen von etwa 162 Millionen Euro für das gesamte Jahr. Pro geleistetem Notdienst bedeutete dies eine durchschnittliche Pauschale von etwa 428,15 Euro.

Mit der geplanten Erhöhung auf 28 Cent pro Packung hätten die Einnahmen für das Jahr 2023 etwa 216 Millionen Euro betragen. Dies hätte zu einer durchschnittlichen Pauschale von etwa 570,87 Euro pro Notdienst geführt, was einem Anstieg von rund 33,3 Prozent im Vergleich zur aktuellen Vergütung entspricht.

Die Abrechnung der Notdienste erfolgt quartalsweise, was zu variablen Pauschalen innerhalb eines Jahres führt. Im Jahr 2023 schwankten die Vergütungen je nach Quartal zwischen 415,69 Euro und 437,76 Euro pro Notdienst. Bei einer Pauschalvergütung von 28 Cent hätte dies zwischen 554,31 Euro und 583,73 Euro pro Notdienst betragen.

Im ersten Quartal 2024 erreichte die Notdienstpauschale einen Rekordwert von 474,09 Euro pro geleistetem Volldienst. Dies wurde durch eine Neuorganisation der Notdienste in einigen Kammerbezirken ermöglicht, die zu einer Reduktion der Notdienstanzahl führte.

Für das kommende Jahr wird eine durchschnittliche Vergütung von etwa 550 Euro pro Notdienst erwartet, wobei die tatsächlichen Beträge je nach Region und Anzahl der Notdienste variieren können. Dies ist teilweise auf geplante Reduzierungen der Notdienste in bestimmten Regionen zurückzuführen, während gleichzeitig die Versorgungssicherheit gewährleistet bleiben soll.

Die geplante Erhöhung der Notdienstpauschale auf 28 Cent pro Packung zielt darauf ab, die finanzielle Belastung für Apotheken in strukturschwachen Gebieten zu mildern und die Qualität der pharmazeutischen Versorgung insgesamt zu verbessern. Die Umsetzung dieser Maßnahme wird voraussichtlich positive Auswirkungen auf die Apotheken in diesen Regionen haben und könnte dazu beitragen, die Attraktivität der pharmazeutischen Versorgung auch in entlegeneren Gebieten zu erhöhen.

Die geplante Erhöhung der Notdienstpauschale auf 28 Cent pro Packung markiert einen bedeutenden Schritt des Bundesgesundheitsministeriums zur Unterstützung von Apotheken in strukturschwachen Regionen. Angesichts der Herausforderungen, die mit häufigen Notdiensten in dünn besiedelten Gebieten einhergehen, ist diese Maßnahme ein wichtiges Signal der Unterstützung seitens der Regierung.

Aktuell liegt die Pauschalvergütung für Notdienste bei 21 Cent pro Rx-Packung, was unter Berücksichtigung der Gesamtzahl von 773 Millionen abgegebenen Packungen im Jahr 2023 zu Einnahmen von rund 162 Millionen Euro führte. Diese Einnahmen sind entscheidend für die Deckung der Kosten, die mit der Bereitstellung von Notdiensten verbunden sind, insbesondere in Gegenden, wo Apotheken eine hohe Verantwortung für die pharmazeutische Versorgung tragen.

Die Erhöhung auf 28 Cent pro Packung würde die Einnahmen auf etwa 216 Millionen Euro steigern und damit eine durchschnittliche Pauschale von etwa 570,87 Euro pro geleistetem Notdienst ermöglichen. Dies ist ein deutliches Plus von rund 33,3 Prozent und könnte erheblich dazu beitragen, die wirtschaftliche Situation der betroffenen Apotheken zu verbessern.

Quartalsweise Schwankungen in der Vergütung zeigen, wie dynamisch die finanzielle Situation der Apotheken ist und wie stark sie von regionalen Faktoren beeinflusst wird. Im ersten Quartal 2024 erreichte die Pauschale bereits einen Rekordwert von 474,09 Euro pro geleistetem Volldienst, was durch eine effizientere Organisation der Notdienste in einigen Kammerbezirken ermöglicht wurde.

Die Erwartung einer durchschnittlichen Vergütung von etwa 550 Euro pro Notdienst im kommenden Jahr spiegelt die geplante Reduktion der Notdienste in einigen Regionen wider, ohne die Versorgungssicherheit zu gefährden. Diese Entwicklung könnte eine willkommene finanzielle Entlastung für Apotheken bedeuten, die oft unter hohen Belastungen arbeiten, insbesondere in Gebieten mit geringer Apothekendichte.

Insgesamt ist die geplante Erhöhung der Notdienstpauschale ein Schritt in die richtige Richtung, um die Qualität der pharmazeutischen Versorgung deutschlandweit zu sichern und gleichzeitig Apotheken in strukturschwachen Gebieten zu unterstützen. Es bleibt zu hoffen, dass die Umsetzung dieser Maßnahme effektiv verläuft und die gewünschten positiven Effekte für die betroffenen Apotheken zeitnah spürbar werden.

 

Krankenkasse fordert Retaxierung: Apothekerin kämpft gegen bürokratische Hürden

In einem aktuellen Fall von Retaxierung sorgt eine Entscheidung der Kaufmännischen Krankenkasse (KKH) für Aufsehen im Gesundheitswesen. Die Rathaus Apotheke in Kahl am Main, vertreten durch Apothekerin Eva Maria Imhof, sieht sich mit der Rückforderung von Kosten konfrontiert, nachdem sie ein E-Rezept für das Diabetes-Medikament Trulicity nicht fristgerecht beliefert hatte. Das Medikament, ein GLP-1-Rezeptor-Agonist von Lilly, wurde Mitte Oktober verordnet, jedoch erst am 1. Dezember geliefert, aufgrund eines dokumentierten Engpasses.

Die KKH begründete die Retaxierung damit, dass die Belieferung nicht innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Frist gemäß § 11 Abs. 4 der Arzneimittel-Richtlinie erfolgte. Die Apothekerin Imhof betont hingegen, dass der Patient trotz der Verzögerung letztlich beliefert wurde und der Engpass für das Medikament Trulicity allgemein bekannt sei.

Die Rückforderung beläuft sich auf 249,51 Euro, die Imhof persönlich tragen soll. Diese Entscheidung wird von Imhof und anderen Fachleuten im Gesundheitswesen als unverhältnismäßig kritisiert, da die Apotheke aufgrund der Versorgungslage und des Engpasses nicht anders handeln konnte.

Imhof reagierte auf die Retaxierung, indem sie entsprechende Nachweise des Engpasses vorlegte und ihre Position verteidigte. Sie sieht die Situation als Beispiel dafür, wie bürokratische Hürden und strenge Fristen im Arzneimittelversorgungsbereich die tägliche Arbeit der Apotheken erschweren und Ressourcen binden können.

Die Apothekenkammer sowie verschiedene Gesundheitsexperten unterstützen Imhof in ihrem Anliegen und fordern eine pragmatischere Handhabung solcher Fälle seitens der Krankenkassen. Es wird betont, dass die Priorität der Apotheken stets in der optimalen Versorgung der Patienten liegen sollte, unabhängig von administrativen Rückforderungsverfahren.

Die Retaxierungsforderung gegenüber der Rathaus Apotheke wegen der verspäteten Belieferung von Trulicity zeigt deutlich die Herausforderungen im deutschen Gesundheitssystem. Es ist entscheidend, dass Regelungen flexibel genug sind, um auf unvorhergesehene Engpässe angemessen reagieren zu können, ohne dabei die tägliche Arbeit der Apotheken und die Patientenversorgung zu beeinträchtigen.

 

Zukünftige Apotheker: Brandenburgs Weg zur eigenen Pharmazieausbildung

In einem bedeutenden Schritt zur Stärkung der akademischen Landschaft Brandenburgs und der Sicherstellung einer regionalen Ausbildungsmöglichkeit für angehende Pharmazeuten stehen Brandenburg und Sachsen kurz vor der Realisierung eines Pharmaziestudiengangs an der BTU Cottbus/Senftenberg. Nach jahrelangen Bemühungen und einem zunehmenden Mangel an Apothekern in der Region sehen die beiden Länder die Einführung dieses Studiengangs als dringend notwendig an.

Derzeit ist Leipzig der einzige Standort für Pharmaziestudien in Sachsen, was dazu führt, dass viele Studierende aus Brandenburg abwandern und oft nicht in ihre Heimat zurückkehren. Das Vorhaben, einen Pharmaziestudiengang in der Lausitz zu etablieren, könnte diese Lücke schließen und gleichzeitig junge Talente in der Region halten.

Brandenburg und Sachsen arbeiten intensiv an einem Konzept, das bis zum Sommer ausgearbeitet sein soll. Dieses umfasst die Machbarkeitsprüfung, Finanzierungsmodalitäten sowie einen klaren Zeitplan für die Umsetzung des Studiengangs. Beide Länder sind sich einig, dass es von entscheidender Bedeutung ist, eine qualitativ hochwertige Ausbildung vor Ort anzubieten, um die regionale Gesundheitsversorgung zu stärken und die Attraktivität der Lausitz als Studienstandort zu erhöhen.

Die Landesapothekerkammer begrüßt die aktuellen Entwicklungen positiv und betont die langjährigen Anstrengungen, die hinter diesem Vorhaben stehen. Eine breite politische Unterstützung für das Projekt ist vorhanden, abgesehen von den Grünen haben alle relevanten Parteien in Brandenburg die Notwendigkeit eines Pharmaziestudiengangs erkannt und unterstützen die Initiative.

Darüber hinaus ist geplant, rund um Cottbus eine Modellregion für Gesundheit, Forschung und Lehre zu entwickeln. Die bevorstehende Errichtung der Medizinischen Universität Lausitz – Carl Thiem wird als integraler Bestandteil dieses Vorhabens betrachtet. Die Einführung eines Pharmaziestudiengangs könnte somit nicht nur den akademischen Horizont erweitern, sondern auch einen wichtigen Beitrag zur Lösung des Apothekermangels in der Region leisten.

Die mögliche Einführung eines Pharmaziestudiengangs an der BTU Cottbus/Senftenberg markiert einen bedeutenden Schritt für Brandenburg und Sachsen, um die regionale Gesundheitsversorgung zu stärken und junge Talente in der Lausitz zu halten. Diese Initiative könnte nicht nur die akademische Vielfalt erweitern, sondern auch einen wichtigen Beitrag zur Bewältigung des Apothekermangels leisten, der die Region seit Jahren belastet.

 

Reisen mit medizinischem Cannabis: Komplexe Regelungen erfordern sorgfältige Vorbereitung

In der aktuellen Rechtslage zu medizinischem Cannabis auf Reisen zeigt sich eine komplexe Gemengelage internationaler und nationaler Vorschriften. Seit dem 1. April 2023 ist medizinisches Cannabis in Deutschland nicht mehr als Betäubungsmittel klassifiziert, was bedeutende Änderungen für Patienten und Reisende mit sich bringt. Dennoch ist Vorsicht geboten, insbesondere bei Reisen innerhalb und außerhalb der Schengen-Staaten, wo die Regelungen zum Mitführen von Cannabisarzneimitteln stark variieren.

Gemäß den Bestimmungen des Schengener Durchführungsübereinkommens können Patienten, die eine ärztliche Verschreibung vorweisen können, für bis zu 30 Tage innerhalb der Schengen-Zone medizinisches Cannabis mit sich führen. Eine entscheidende Voraussetzung hierfür ist jedoch das Vorhandensein einer beglaubigten Bescheinigung, die von der obersten Landesgesundheitsbehörde oder einer beauftragten Stelle ausgestellt sein muss. Diese Bescheinigung ist auf jede verschriebene Cannabischarge separat auszustellen und darf nicht älter als 30 Tage sein.

Außerhalb der Schengen-Staaten gestaltet sich die Situation komplexer. Das Internationale Suchtstoffkontrollamt (INCB) empfiehlt Patienten, die mit medizinischem Cannabis reisen möchten, eine mehrsprachige Bescheinigung vorzulegen. Diese muss Angaben zu Dosierungen, Wirkstoffen und der Reisedauer enthalten und ebenfalls von der zuständigen Landesgesundheitsbehörde beglaubigt sein. Es gibt keine einheitlichen internationalen Regelungen für die Mitnahme von Cannabisarzneimitteln, daher ist es unerlässlich, die spezifischen Gesetze und Bestimmungen des Ziellandes im Vorfeld zu klären, um rechtliche Probleme zu vermeiden.

Obwohl der private Konsum von Cannabis in einigen Ländern wie den Niederlanden, Portugal oder Kanada entkriminalisiert oder legalisiert ist, bedeutet dies nicht automatisch, dass die Einfuhr oder Mitnahme über internationale Grenzen hinweg erlaubt ist. Reisende sollten sich daher vor Antritt ihrer Reise über die Rechtslage am Zielort informieren. Besonders hohe Strafen drohen in Ländern wie Singapur oder den Vereinigten Arabischen Emiraten, wo der Besitz oder Konsum von Cannabis strengstens verboten ist.

Insgesamt ist eine gründliche Vorbereitung essenziell für Patienten, die medizinisches Cannabis auf Reisen mitnehmen möchten. Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte empfiehlt, rechtzeitig vor der Reise Informationen über die aktuelle Rechtslage beim Zielort einzuholen und gegebenenfalls Kontakt zur diplomatischen Vertretung des Ziellandes aufzunehmen.

Die neue Regelung in Deutschland, wonach medizinisches Cannabis nicht mehr als Betäubungsmittel gilt, erleichtert vielen Patienten den Alltag erheblich. Dennoch zeigt sich bei internationalen Reisen eine komplizierte Lage, da die Vorschriften zum Mitführen von Cannabisarzneimitteln von Land zu Land stark variieren. Eine klare und vor allem rechtzeitige Vorbereitung ist daher unverzichtbar, um potenzielle rechtliche Probleme zu vermeiden und die Sicherheit der Patienten zu gewährleisten.

 

Hausärzte kritisieren: Apotheken sollen beraten statt impfen, fordert Verband

Die geplante Apothekenreform des Bundesgesundheitsministeriums sorgt für anhaltende Kontroversen innerhalb der Gesundheitsbranche. Der Referentenentwurf, der eine Ausweitung der Befugnisse von Apotheken vorsieht, stößt auf gemischte Reaktionen von verschiedenen Akteuren im Gesundheitswesen.

Der Hausärztinnen- und Hausärzteverband äußerte sich kritisch zu den Reformplänen, insbesondere zur geplanten Erweiterung des Impfangebots in Apotheken. Laut Verbandsvorsitzenden Professor Dr. Nicola Buhlinger-Göpfarth und Dr. Markus Beier sei die Idee, Apotheken sämtliche Schutzimpfungen anzubieten, eine "Sackgasse". Sie bezweifeln, dass dies die Impfquoten signifikant erhöhen werde, wie die bisherige geringe Anzahl an Corona- und Grippeimpfungen in Apotheken zeigt.

Das Bundesgesundheitsministerium hingegen argumentiert, dass eine Ausweitung der Impfbefugnisse auf Apotheken finanzielle Einsparungen mit sich bringen könnte, sofern die Vergütung für diese Dienstleistung niedriger als für Ärzte ausfällt. Trotz intensiver Werbung für Impfungen in Apotheken in den vergangenen Jahren blieb die Nachfrage hinter den Erwartungen zurück.

Der Verband der Akkreditierten Labore in der Medizin (ALM) kritisiert ebenfalls die Pläne zur Durchführung von In-vitro-Diagnostika in Apotheken. ALM-Vorsitzender Dr. Michael Müller argumentiert, dass Schnelltests zur Diagnose von Infektionserkrankungen in ärztliche Hände gehören, da Apotheken nicht die notwendige klinische Expertise bieten können. Die Qualität der Labordiagnostik und die Sicherheit der Patientenversorgung könnten dadurch gefährdet werden.

In der Diskussion um die Apothekenreform betont der Verband der Hausärztinnen und Hausärzte die Bedeutung einer zentralisierten Impfstrategie in Hausarztpraxen. Sie verweisen auf Daten, die zeigen, dass Impfquoten in der hausarztzentrierten Versorgung deutlich höher sind als in der Regelversorgung. Eine Bündelung der Verantwortlichkeiten und eine gezielte Überwachung der Impfaktivitäten könnten demnach effektiver sein als eine Ausweitung der Impfbefugnisse auf Apotheken.

Die Debatte um die Apothekenreform zeigt die unterschiedlichen Standpunkte und Interessen innerhalb des Gesundheitssystems. Während das Bundesgesundheitsministerium auf finanzielle Effizienz und verbesserten Zugang zu Gesundheitsdienstleistungen durch Apotheken pocht, warnen Verbandsvertreter vor Qualitätsverlusten und einer Fragmentierung der Gesundheitsversorgung.

Die geplante Apothekenreform wirft wichtige Fragen zur effektiven Gesundheitsversorgung auf. Während das Potenzial für Kosteneinsparungen und erweiterten Zugang betont wird, sollten die Herausforderungen in Bezug auf Qualitätssicherung und koordinierte Patientenbetreuung sorgfältig abgewogen werden. Eine klare Aufgabenverteilung zwischen Apotheken und Hausarztpraxen könnte entscheidend sein, um eine optimale Versorgung sicherzustellen und gleichzeitig die Verantwortlichkeiten klar zu definieren.

 

Perioperative Sicherheit: Neue Richtlinien für GLP-1-Rezeptor-Agonisten vor Operationen

In der Welt der Medizin und Chirurgie gibt es eine wachsende Besorgnis über die Sicherheit von Patienten, die Glucagon-like-Peptide-1-Rezeptor-Agonisten (GLP-1-RA) einnehmen und sich einer Operation unterziehen müssen. Diese Medikamente, die zur Behandlung von Typ-2-Diabetes sowie zur Gewichtsreduktion eingesetzt werden, stehen im Verdacht, das Risiko für Magenregurgitation während chirurgischer Eingriffe zu erhöhen, was potenziell zu schwerwiegenden Komplikationen führen kann.

GLP-1-RA wirken durch die Aktivierung des GLP-1-Rezeptors, was nicht nur zu einer verbesserten Blutzuckerkontrolle und Gewichtsabnahme führt, sondern auch die Magenentleerung verlangsamt. Diese pharmakologische Eigenschaft, die anfangs zur Verbesserung der Diabeteskontrolle beiträgt, stellt jedoch eine Herausforderung für Anästhesisten dar, da sie das Risiko einer Rückflussaspiration von Mageninhalt während einer Operation erhöht.

Berichte und Studien haben gezeigt, dass trotz einer angemessenen Nahrungskarenz vor dem Eingriff Patienten unter GLP-1-RA-Therapie ein erhöhtes Risiko haben können, während der Operation Mageninhalt zu regurgitieren. Dies könnte zu schwerwiegenden pulmonalen Komplikationen wie Aspirationspneumonien führen, die das postoperative Outcome der Patienten erheblich beeinträchtigen können.

Aufgrund dieser Erkenntnisse haben führende medizinische Fachgesellschaften wie die American Society of Anesthesiologists und deutsche Verbände für Anästhesiologie und Chirurgie Empfehlungen herausgegeben, die eine Unterbrechung der GLP-1-RA-Therapie vor elektiven Operationen empfehlen. Patienten, die täglich GLP-1-RA einnehmen, sollten die Anwendung am Tag des Eingriffs einstellen, während Patienten, die wöchentlich eine Injektion erhalten, diese mindestens eine Woche vor dem Eingriff absetzen sollten.

Diese Maßnahmen sollen dazu beitragen, das Risiko von Komplikationen durch verzögerte Magenentleerung während der Operation zu minimieren und die Sicherheit der Patienten zu gewährleisten. Zusätzlich wird empfohlen, den Blutzuckerspiegel engmaschig zu überwachen, um während des präoperativen Zeitraums eine stabile Stoffwechsellage zu erhalten.

Prof. Dr. Christian Zöllner, Direktor der Klinik für Anästhesiologie am Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf, unterstreicht die Bedeutung einer präzisen Risikobewertung und der Zusammenarbeit zwischen medizinischen Fachkräften, um die bestmögliche Versorgung der Patienten zu gewährleisten. Die aktualisierten Empfehlungen reflektieren die aktuelle Forschungslage und betonen die Notwendigkeit einer individualisierten Herangehensweise bei der Planung und Durchführung chirurgischer Eingriffe bei Patienten unter GLP-1-RA-Therapie.

Die neuen Empfehlungen zur Unterbrechung von GLP-1-Rezeptor-Agonisten vor Operationen markieren einen wichtigen Schritt zur Verbesserung der Sicherheitsstandards in der perioperativen Medizin. Sie sind ein Beispiel dafür, wie medizinische Erkenntnisse unmittelbar in klinische Praxisrichtlinien umgesetzt werden, um potenzielle Risiken für Patienten zu minimieren. Diese Maßnahme stellt sicher, dass chirurgische Eingriffe unter GLP-1-RA-Therapie präzise geplant und durchgeführt werden, um Komplikationen zu vermeiden und die Gesundheit der Patienten zu schützen.

Von Engin Günder, Fachjournalist

 

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