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  • 11.06.2024 – Urlaubsgeld in der Privatwirtschaft: Tarifbindung als Schlüssel zur Zusatzleistung
    11.06.2024 – Urlaubsgeld in der Privatwirtschaft: Tarifbindung als Schlüssel zur Zusatzleistung
    LEGISLATIVE | Steuer & Recht | In diesem Sommer zeigt sich trotz sinkender Inflationsraten ein Anstieg der Urlaubskosten im Vergleich zum Vorjahr. Dies geht aus einer umfassenden ...

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Steuer & Recht |

Urlaubsgeld in der Privatwirtschaft: Tarifbindung als Schlüssel zur Zusatzleistung

 

In diesem Sommer zeigt sich trotz sinkender Inflationsraten ein Anstieg der Urlaubskosten im Vergleich zum Vorjahr. Dies geht aus einer umfassenden Online-Befragung des Internet-Portals Lohnspiegel.de hervor, das vom Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Institut (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung betreut wird. Die Studie analysierte die Daten von fast 68.000 Beschäftigten aus der Privatwirtschaft im Zeitraum von Anfang Mai 2023 bis Ende Mai 2024.


Ein zentraler Befund der Studie ist, dass fast die Hälfte (46 Prozent) der Beschäftigten in der Privatwirtschaft Urlaubsgeld erhalten, das üblicherweise zusammen mit dem Gehalt für Juni oder Juli ausgezahlt wird. Besonders markant ist der Einfluss von Tarifverträgen: In tarifgebundenen Betrieben erhalten rund drei Viertel der Beschäftigten (74 Prozent) Urlaubsgeld, verglichen mit nur 36 Prozent in nicht tarifgebundenen Betrieben.

Dr. Malte Lübker, Experte des WSI, hebt hervor, dass Tarifverträge nicht nur höhere Grundgehälter, sondern auch zusätzliche Leistungen wie das Urlaubsgeld ermöglichen. Dies sei ein entscheidender Anreiz für Fachkräfte, sich für tarifgebundene Arbeitgeber zu entscheiden.

Allerdings zeigt die Studie auch einen besorgniserregenden Trend des Rückgangs der Tarifbindung seit den 1990er Jahren in Deutschland auf. Heute gilt nur noch für knapp die Hälfte (49 Prozent) der Beschäftigten ein Tarifvertrag, und in der Privatwirtschaft ist dieser Anteil mit 42 Prozent noch geringer.

Weitere wichtige Ergebnisse der Untersuchung betreffen die Betriebsgröße und regionale Unterschiede: In Großbetrieben mit über 500 Beschäftigten erhalten 59 Prozent der Befragten Urlaubsgeld, während es in kleineren Betrieben mit weniger als 100 Beschäftigten nur 38 Prozent sind. Auch zwischen Ost- und Westdeutschland bestehen signifikante Unterschiede: Während 48 Prozent der Beschäftigten in Westdeutschland Urlaubsgeld erhalten, sind es in Ostdeutschland lediglich 34 Prozent.

Die Höhe des tariflichen Urlaubsgeldes variiert stark je nach Branche und Tarifvertrag. Branchen wie die Papier verarbeitende Industrie oder die Metallindustrie bieten mit bis zu 2.686 Euro deutlich höhere Beträge als etwa das Hotel- und Gaststättengewerbe mit nur 240 Euro in Bayern oder 195 Euro in Sachsen.

Abschließend zeigt die Studie, dass die Erhöhung des tariflichen Urlaubsgeldes in einigen Branchen im Vergleich zum Vorjahr zu verzeichnen war, insbesondere in Bereichen wie der Druckindustrie und der Metallindustrie.


Kommentar:

Die Ergebnisse der aktuellen Studie von Lohnspiegel.de werfen ein Schlaglicht auf die vielschichtigen Bedingungen und Herausforderungen, denen Beschäftigte in der Privatwirtschaft gegenüberstehen, insbesondere im Hinblick auf das Urlaubsgeld. Die Feststellung, dass fast die Hälfte der Beschäftigten in den Genuss von Urlaubsgeld kommt, verdeutlicht die Bedeutung dieser zusätzlichen Einnahmequelle für viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, insbesondere in Zeiten steigender Lebenshaltungskosten.

Besonders bemerkenswert ist der klare Zusammenhang zwischen Tarifbindung und der Wahrscheinlichkeit, Urlaubsgeld zu erhalten. Unternehmen mit Tarifverträgen zahlen ihren Mitarbeitern signifikant häufiger diese Sonderleistung, was nicht nur als finanzieller Bonus, sondern auch als Mittel zur Mitarbeiterbindung und -gewinnung betrachtet werden kann.

Jedoch zeigen die Daten auch eine besorgniserregende Entwicklung auf: Der Rückgang der Tarifbindung in den letzten Jahrzehnten könnte dazu führen, dass immer weniger Beschäftigte von solchen zusätzlichen Leistungen profitieren. Insbesondere kleinere Unternehmen und Beschäftigte in Ostdeutschland sind häufiger von der Nichtzahlung von Urlaubsgeld betroffen.

Angesichts dieser Erkenntnisse ist es von großer Bedeutung, dass sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer die Vorteile einer Tarifbindung ernsthaft in Betracht ziehen, nicht nur im Hinblick auf finanzielle Aspekte, sondern auch auf die Stabilität und Fairness in der Arbeitswelt.

Von Engin Günder, Fachjournalist

 

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