ApoRisk® auf Facebook ApoRisk® auf Twitter
  • 03.06.2024 – Vereinfachtes Stundungsverfahren für Corona-Hilfen Rückforderungen eingeführt
    03.06.2024 – Vereinfachtes Stundungsverfahren für Corona-Hilfen Rückforderungen eingeführt
    LEGISLATIVE | Steuer & Recht | In einem Vorstoß, der darauf abzielt, die wirtschaftlichen Belastungen für Unternehmen in Mecklenburg-Vorpommern zu mildern, hat das Finanzministe...

Für Sie gelesen

Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:

ApoRisk® Nachrichten - Legislative:


Steuer & Recht |

Vereinfachtes Stundungsverfahren für Corona-Hilfen Rückforderungen eingeführt

 

In einem Vorstoß, der darauf abzielt, die wirtschaftlichen Belastungen für Unternehmen in Mecklenburg-Vorpommern zu mildern, hat das Finanzministerium des Landes ein vereinfachtes Stundungsverfahren für Rückforderungen von Corona-Hilfen angekündigt. Die Maßnahme wurde in Zusammenarbeit mit der Vereinigung der Unternehmensverbände entwickelt und zielt darauf ab, die bürokratischen Hürden für Unternehmen, die im Zuge der COVID-19-Pandemie staatliche Unterstützung in Anspruch genommen haben, zu reduzieren.


Seit dem Ausbruch der Pandemie haben viele Unternehmen in Mecklenburg-Vorpommern auf staatliche Soforthilfen und Überbrückungshilfen zurückgegriffen, um die durch die Krise verursachten Umsatzeinbußen auszugleichen. Allerdings wurde im Nachhinein festgestellt, dass nicht alle Unternehmen berechtigt waren, diese Hilfen zu erhalten. Für Unternehmen, die nun zur Rückzahlung dieser Hilfen aufgefordert werden, war bisher eine Rückzahlungsfrist von sechs Monaten vorgesehen.

Das neue Stundungsverfahren ermöglicht es Unternehmen jedoch, die Rückzahlungsbeträge für bis zu 24 Monate zu stunden, ohne einen detaillierten Nachweis ihrer persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse erbringen zu müssen. Anstatt umfangreicher Dokumentationen reicht es aus, dass der Schuldner bestätigt, dass die sofortige Rückzahlung erhebliche finanzielle Härten verursachen oder zu ernsthaften Zahlungsschwierigkeiten führen würde.

Dr. Heiko Geue, Finanzminister von Mecklenburg-Vorpommern, betonte die Bedeutung einer einfachen und unbürokratischen Lösung für Unternehmen, die mit den Rückzahlungen von Corona-Hilfen konfrontiert sind. Er dankte der Vereinigung der Unternehmensverbände für ihre Unterstützung bei der Entwicklung dieses Verfahrens.


Kommentar:

Die Einführung eines vereinfachten Stundungsverfahrens für Rückforderungen von Corona-Hilfen in Mecklenburg-Vorpommern ist ein Schritt in die richtige Richtung, um Unternehmen in dieser schwierigen Zeit zu unterstützen. Die COVID-19-Pandemie hat viele Betriebe vor enorme finanzielle Herausforderungen gestellt, und die Möglichkeit, Rückzahlungen von staatlichen Unterstützungsleistungen zu stunden, kann dazu beitragen, die Liquidität von Unternehmen zu erhalten und ihnen mehr Spielraum bei der Bewältigung der Krise zu geben.

Die Entscheidung, auf umfangreiche Nachweise zu verzichten und stattdessen das Vertrauen der Unternehmen in Bezug auf ihre finanzielle Lage zu stärken, ist lobenswert. Dies wird den Verwaltungsaufwand sowohl für die Unternehmen als auch für die zuständigen Behörden reduzieren und sicherstellen, dass die Stundungsverfahren schnell und effizient durchgeführt werden können.

Es ist zu hoffen, dass andere Bundesländer diesem Beispiel folgen und ähnliche Maßnahmen ergreifen, um den von der Pandemie betroffenen Unternehmen entgegenzukommen. Eine flexible und pragmatische Herangehensweise seitens der Regierung ist entscheidend, um die Wirtschaft während dieser unsicheren Zeiten zu stabilisieren und die Erholung zu fördern.

Von Engin Günder, Fachjournalist

 

Zurück zur Übersicht

Kontakt
Jetzt Ihr persönliches Angebot anfordern!
Rückrufservice
Gerne rufen wir Sie zurück!
Suche
  • Die Versicherung mit Konzept
    Die Versicherung mit Konzept
    PharmaRisk® OMNI | Für alles gibt es eine Police - wir haben eine Police für alles.

Wir kennen Ihr Geschäft, und das garantiert Ihnen eine individuelle und kompetente Beratung.

Sie haben einen Beruf gewählt, der weit mehr als reine Erwerbstätigkeit ist. Sie verfolgen im Dienste der Bevölkerung hohe ethische Ziele mit Energie, fachlicher Kompetenz und einem hohen Maß an Verantwortung. Um sich voll auf Ihre Aufgabe konzentrieren zu können, erwarten Sie die optimale Absicherung für die Risiken Ihrer Berufsgruppe.

Sie suchen nach Möglichkeiten, Ihre hohen Investitionen zu schützen und streben für sich und Ihre Angehörigen nach einem angemessenen Lebensstandard, auch für die Zukunft.

  • Die PharmaRisk® FLEX
    Die PharmaRisk® FLEX
    Eine flexible Versicherung für alle betrieblichen Gefahren
Nutzen Sie unsere Erfahrung und rufen Sie uns an

Unter der kostenfreien Telefonnummer 0800. 919 0000 oder Sie faxen uns unter 0800. 919 6666, besonders dann, wenn Sie weitere Informationen zu alternativen Versicherern wünschen.

Mit der ApoRisk® FirmenGruppe steht Ihnen ein Partner zur Seite, der bereits viele Apothekerinnen und Apotheker in Deutschland zu seinen Kunden zählen darf. Vergleichen Sie unser Angebot und Sie werden sehen, es lohnt sich, Ihr Vertrauen dem Versicherungsspezialisten für Ihren Berufsstand zu schenken.

  • Die PharmaRisk® CYBER
    Die PharmaRisk® CYBER
    Eine einzige Versicherung für alle Internetrisiken