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Steuer & Recht |
Am Güterbahnhof in Lübeck ereignete sich ein Verkehrsunfall an einer unklar markierten Kreuzung, der zu einer rechtlichen Auseinandersetzung führte. Nach einem Urteil des Landgerichts Lübeck im Fall 14 S 7/23 vom 10. Mai 2024 ist die Haftung des Unfallverursachers auf 75 % begrenzt.
Die Situation entwickelte sich, als ein Fahrzeug die Hermann-Lange-Straße befuhr, um nach links abzubiegen. Zur gleichen Zeit wollte ein anderes Auto vom Parkplatz vor dem Güterbahnhof auf die Straße einfahren. Die beiden Fahrzeuge kollidierten auf dem Platz vor dem Parkplatz, der keine offizielle Kreuzung ist, jedoch aufgrund seiner Anmutung als solche wahrgenommen wird.
Gemäß § 10 Satz 1 der Straßenverkehrsordnung (StVO) ist es die Verantwortung eines Fahrzeugführers, äußerste Sorgfalt walten zu lassen, wenn er von einem Grundstück auf die Straße oder von anderen Straßenteilen auf die Fahrbahn einfahren will. Diese Verpflichtung gilt auch für Fahrzeugführer, die von Parkplätzen auf die Straße fahren.
Das Gericht entschied, dass der Fahrer des Fahrzeugs, das vom Parkplatz kam, 75 % der Unfallschäden erstatten muss. Die Entscheidung basiert auf der unklaren Markierung des Platzes vor dem Parkplatz und dem Mangel an deutlicher Beschilderung. Obwohl die Straßenführung den Anschein einer Kreuzung erweckt, ist sie offiziell keine. Die Richterinnen und Richter betonten jedoch, dass aufgrund der verwirrenden Verhältnisse und der potenziellen Vorfahrt des Klägers an einer echten Kreuzung die Haftung des Beklagten nicht vollständig aufgehoben wurde.
Es sei angemerkt, dass die Straße seit dem Vorfall teilweise umgebaut wurde, um die Verkehrssituation zu verbessern.
Dieses Urteil könnte auch Auswirkungen auf andere Berufsgruppen haben, wie beispielsweise Apotheker, die ihre Verantwortung beim Verlassen von Parkplätzen und beim Einmünden in den Verkehr besonders beachten müssen.
Das Urteil des Landgerichts Lübeck bietet eine wichtige Klarstellung in Bezug auf die Haftung bei Verkehrsunfällen an undeutlichen Kreuzungen. Es verdeutlicht die Verantwortung von Fahrzeugführern, äußerste Sorgfalt walten zu lassen, insbesondere an Stellen, die möglicherweise als Kreuzung wahrgenommen werden, aber keine offizielle Kennzeichnung aufweisen. Die Entscheidung berücksichtigt die Komplexität der Situation und trägt dazu bei, die Rechte und Pflichten aller Verkehrsteilnehmer zu klären.
Von Engin Günder, Fachjournalist
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