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  • 31.05.2024 – Apotheken-Nachrichten von heute: Die Modernisierung der deutschen Apotheken
    31.05.2024 – Apotheken-Nachrichten von heute: Die Modernisierung der deutschen Apotheken
    APOTHEKE | Medienspiegel & Presse | Treten Sie ein in die Welt der deutschen Apotheken, wo Veränderung die Norm ist und die Zukunft gestaltet wird. Von turbulenten Großhän...

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Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
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ApoRisk® Nachrichten - APOTHEKE:


APOTHEKE | Medienspiegel & Presse |

Apotheken-Nachrichten von heute: Die Modernisierung der deutschen Apotheken

 

Eine inspirierende Reise durch die neuesten Entwicklungen und Strategien, die die Apothekenbranche in Deutschland formen

Treten Sie ein in die Welt der deutschen Apotheken, wo Veränderung die Norm ist und die Zukunft gestaltet wird. Von turbulenten Großhändlerwechseln bis hin zu leidenschaftlichen Massenprotesten gegen Reformpläne - die Branche ist in Bewegung. Doch das ist nur die Spitze des Eisbergs. Inmitten dieser Unruhe werden neue Versicherungsstrategien geschmiedet, Verhandlungstaktiken mit Krankenkassen verfeinert und innovative Therapieansätze entwickelt, die das Potenzial haben, die Gesundheitsversorgung zu revolutionieren. Doch die Herausforderungen enden nicht hier. Wir werfen auch einen Blick auf gesellschaftliche Trends wie den besorgniserregenden Anstieg des Rauchens unter jungen Menschen und unerwartete Kontroversen in der Werbung. Begleiten Sie uns auf einer Reise durch die facettenreiche Welt der Apotheken und entdecken Sie die inspirierende Geschichte einer Branche, die sich unaufhaltsam weiterentwickelt.

 

Großhändlerwechsel in der Apothekenbranche: Die Suche nach Alternativen und die Frage nach dem Wohin

Die Apothekenbranche steht vor einer Zeit der Unruhe und Veränderung, ausgelöst durch das jüngste Skonto-Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH), das neue Konditionen für die Großhändler festlegt. Diese Veränderungen haben zu Besorgnis und Unsicherheit unter den Apothekeninhabern geführt, die nun darüber nachdenken, ihren Hauptlieferanten zu wechseln, um den Auswirkungen der neuen Bedingungen entgegenzuwirken.

Die Diskussion über mögliche Wechsel wird durch die Tatsache erschwert, dass die Großhändler derzeit nur begrenzte Zugeständnisse machen und sich weitgehend zurückhalten, wenn es um Verhandlungen über neue Vergütungsmodelle geht. Trotz früherer Ankündigungen sind Zusagen bezüglich neuer Vergütungsbausteine kaum eingehalten worden, und es gibt nur wenige Anzeichen dafür, dass die wegfallenden Handelsspannenausgleiche kompensiert werden könnten.

Einige Apothekeninhaber erkunden alternative Optionen, wobei kleinere Großhändler wie AEP als mögliche Alternativen betrachtet werden, da sie noch Rabatte gewähren und flexiblere Zahlungsbedingungen bieten könnten. Darüber hinaus setzen einige Inhaber verstärkt auf die Zusammenarbeit mit Apothekenberatern, um durch eine gemeinsame Interessenvertretung eine stärkere Verhandlungsposition zu erlangen.

Die Entscheidung für einen Wechsel des Großhändlers ist jedoch keine leichte, da sie eine gründliche Risikoabschätzung erfordert und langfristige Auswirkungen berücksichtigt werden müssen. Trotz der aktuellen Herausforderungen sind die Apothekeninhaber bestrebt, Lösungen zu finden, um die Auswirkungen des aktuellen rechtlichen und wirtschaftlichen Umfelds zu minimieren und die bestmöglichen Bedingungen für den Betrieb ihrer Apotheken zu schaffen.

Die Unsicherheit und Unruhe in der Apothekenbranche infolge des Skonto-Urteils des Bundesgerichtshofs verdeutlicht die Dringlichkeit für Apothekeninhaber, strategische Entscheidungen zu treffen, um den Herausforderungen zu begegnen. Die Erkundung alternativer Optionen und die verstärkte Zusammenarbeit mit Apothekenberatern sind positive Schritte, um eine stärkere Verhandlungsposition zu erlangen. Es ist jedoch entscheidend, dass Apothekeninhaber eine gründliche Risikoabschätzung vornehmen und langfristige Auswirkungen berücksichtigen, um fundierte Entscheidungen zu treffen, die den individuellen Bedürfnissen und Zielen gerecht werden.

 

Apothekerverbände rufen zu Massenprotesten gegen Reformpläne auf

Die Apothekerschaft in Deutschland steht vor einer zunehmend angespannten Situation, während die Diskussionen um Reformen im Gesundheitswesen an Fahrt aufnehmen. Holger Seyfarth aus Hessen und Stefan Fink aus Thüringen, führende Vertreter von Apothekerverbänden, haben einen eindringlichen Appell an Gabriele Regina Overwiening, die Präsidentin der Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA), gerichtet. In einem Schreiben, das von Unmut und Dringlichkeit geprägt ist, fordern sie energische Protestaktionen gegen die Reformpläne des Gesundheitsministers Karl Lauterbach.

Die Verbandschefs zeigen sich besorgt über die anhaltende Ungewissheit und die potenziellen Auswirkungen der geplanten Reformen auf die Apothekenlandschaft. Bereits im Herbst letzten Jahres hatten sie mit ihren Verbänden Protestaktionen organisiert, und nun sehen sie die Notwendigkeit, erneut aktiv zu werden, ohne auf den offiziellen Referentenentwurf zu warten.

Insbesondere ein Diskussionsabend mit hochrangigen Vertretern des Bundesgesundheitsministeriums hat ihre Besorgnis verstärkt. Dort wurde deutlich gemacht, dass das Ministerium an den bekannten negativen Einschnitten in das Apothekenwesen festhalten will, darunter eine mögliche Reduzierung der Vergütung und eine Schwächung der pharmazeutischen Kompetenz der Apotheker. Die Möglichkeit, "Pseudo-Apotheken" ohne Apotheker zu etablieren, wurde ebenfalls in Betracht gezogen, was die Rolle der Apotheken als letzte Kontrollinstanz in Frage stellt.

Seyfarth und Fink argumentieren, dass angesichts der bereits schwierigen Rahmenbedingungen weitere Verschlechterungen durch eine solche Reform untragbar wären. Sie drängen daher auf entschlossene Gegenmaßnahmen und eine Aufnahme des Dialogs auf Augenhöhe mit dem Bundesgesundheitsministerium.

Die Verbände fordern eine schnelle Vorbereitung von Protestaktionen, möglicherweise bis hin zu mehrtägigen Schließungen von Apotheken, um auf die Bedrohung des Apothekenwesens aufmerksam zu machen und die Interessen der Apotheker zu verteidigen.

Die Forderung von Seyfarth und Fink nach entschiedenen Protestaktionen gegen die Reformpläne von Gesundheitsminister Lauterbach spiegelt die wachsende Unzufriedenheit und Besorgnis innerhalb der Apothekerschaft wider. Angesichts der potenziellen Auswirkungen auf ihre berufliche Existenz ist es verständlich, dass sie eine klare Positionierung ihrer Interessen fordern. Die ABDA sollte diese Forderungen ernst nehmen und konstruktiv auf die Anliegen ihrer Mitglieder eingehen, um eine Lösung zu finden, die sowohl die Interessen der Apotheker als auch die Anliegen des Gesundheitswesens insgesamt berücksichtigt.

 

Apothekenversicherung in Deutschland: Eine umfassende Strategie zur Risikominimierung

In Deutschland stehen Apothekenbetreiber vor einer Vielzahl von Herausforderungen, die von finanziellen Risiken bis hin zu regulatorischen Hürden reichen. Angesichts dieser komplexen Landschaft gewinnt das Thema Versicherung eine zunehmend zentrale Bedeutung, da sie dazu beiträgt, Risiken zu minimieren und die finanzielle Stabilität der Apotheken zu gewährleisten.

Eine umfassende Versicherungsstrategie ist für Apothekenbetreiber von entscheidender Bedeutung, um sich gegen verschiedene Risiken abzusichern. Dazu gehören Aspekte wie eine Allrisk-Versicherung mit Best-Performance-Garantie, die eine breite Palette von Risiken abdeckt, darunter Sachschäden, Betriebsunterbrechungen und Haftungsansprüche. Diese Versicherung bietet einen flexiblen Schutz und kann den finanziellen Schaden minimieren, der durch unvorhergesehene Ereignisse entsteht.

In einer zunehmend digitalisierten Welt ist auch eine Cyber-Versicherung unverzichtbar. Sie bietet Schutz vor Cyberangriffen, Datenverlusten und Datenschutzverletzungen, die die Integrität und den Betrieb einer Apotheke gefährden können. Mit der wachsenden Bedrohung durch Hackerangriffe ist eine umfassende Cyber-Versicherung von entscheidender Bedeutung, um die Apotheke gegen potenzielle finanzielle Verluste zu schützen.

Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die Trust-Schadenversicherung, die Apotheken vor finanziellen Verlusten durch unehrliche Handlungen von Mitarbeitern schützt. Angesichts der Bedeutung des Vertrauens für den Ruf und den Erfolg einer Apotheke kann eine Trust-Schadenversicherung dazu beitragen, das Risiko von finanziellen Schäden aufgrund von Betrug oder Diebstahl zu minimieren.

Zusätzlich dazu ist die Rechtsschutzversicherung ein entscheidender Bestandteil der Apothekenversicherung. Sie bietet rechtliche Unterstützung und Deckung für die Kosten von Rechtsstreitigkeiten, denen Apothekenbetreiber ausgesetzt sein könnten. In einer zunehmend regulierten Umgebung kann eine Rechtsschutzversicherung dazu beitragen, die finanziellen Auswirkungen von Rechtsstreitigkeiten zu reduzieren und den rechtlichen Schutz der Apotheke zu gewährleisten.

Eine solide Versicherungsstrategie ist unerlässlich, um die finanzielle Stabilität von Apotheken zu gewährleisten und im Falle von unvorhergesehenen Ereignissen wie Insolvenz einen wichtigen Schutz zu bieten. Apothekenbetreiber sollten daher sorgfältig eine Versicherungsstrategie entwickeln, die ihre spezifischen Risiken und Bedürfnisse berücksichtigt.

Die Apothekenversicherung ist ein wesentlicher Bestandteil des Betriebs einer Apotheke in Deutschland. Eine umfassende Versicherungsstrategie, die Aspekte wie Allrisk-Versicherung, Cyber-Versicherung, Trust-Schadenversicherung und Rechtsschutzversicherung abdeckt, bietet einen wichtigen Schutzmechanismus, um die finanzielle Stabilität zu gewährleisten und den Betrieb im Falle unvorhergesehener Ereignisse zu sichern. Durch eine gezielte Absicherung können Apothekenbetreiber potenzielle Risiken minimieren und sich auf ihr Kerngeschäft konzentrieren.

 

Freie Apothekerschaft plant Einsatz professioneller Verhandler für Krankenkassenverträge

Die Freie Apothekerschaft kündigt an, einen professionellen Verhandler für die Vertragsverhandlungen mit den Krankenkassen zu engagieren, um die Interessen der Apothekeninhaber effektiver zu vertreten. Bisher wurden diese Verhandlungen hauptsächlich vom Deutschen Apothekerverband (DAV) geführt, doch aufgrund anhaltender Unzufriedenheit mit den erzielten Ergebnissen wächst der Ruf nach professioneller Unterstützung.

Die Entscheidung der Freien Apothekerschaft, einen externen Verhandler zu beauftragen, folgt auf ihre frühere Forderung nach einer Professionalisierung der Verhandlungen. Die Vereinsvorsitzende Daniela Hänel betont die Notwendigkeit dieser Maßnahme und ruft weitere Mitglieder dazu auf, dem Verein beizutreten, um finanzielle Unterstützung zu gewährleisten.

Die Mitgliederzahlen der Freien Apothekerschaft verzeichnen ein beträchtliches Wachstum, wobei die Aufnahme des 1000. Mitglieds, Elisabeth Quick von der Rats Apotheke in Einbeck, als bedeutender Meilenstein gefeiert wird. Quick äußert sich positiv über den Verein und dessen Engagement für die Belange der Apotheken vor Ort.

Es sei angemerkt, dass die Mitgliedschaft in der Freien Apothekerschaft ausschließlich Apothekeninhabern vorbehalten ist, während andere Interessierte lediglich eine außerordentliche Mitgliedschaft ohne Stimmrecht erwerben können. Dies unterstreicht die Ausrichtung des Vereins auf die direkte Vertretung derjenigen, die unmittelbar von den Verhandlungsergebnissen betroffen sind.

Die Entscheidung der Freien Apothekerschaft, einen professionellen Verhandler für die Vertragsverhandlungen mit den Krankenkassen einzusetzen, ist ein wichtiger Schritt, um die Interessen der Apothekeninhaber effektiver zu vertreten. Angesichts der zunehmenden Unzufriedenheit mit den bisherigen Verhandlungsergebnissen ist die Einbindung eines externen Experten eine logische Konsequenz.

Das Wachstum der Mitgliederzahlen der Freien Apothekerschaft zeigt, dass immer mehr Apothekeninhaber die Notwendigkeit erkennen, sich gemeinsam für ihre Belange einzusetzen. Die Aufnahme des 1000. Mitglieds unterstreicht die Relevanz und das Potenzial des Vereins, eine starke Stimme für die Apotheken vor Ort zu sein.

Die Tatsache, dass die Mitgliedschaft in der Freien Apothekerschaft ausschließlich Apothekeninhabern vorbehalten ist, verdeutlicht das klare Ziel des Vereins, die direkte Vertretung derjenigen sicherzustellen, die unmittelbar von den Verhandlungsergebnissen betroffen sind. Dieses Engagement könnte dazu beitragen, die Verhandlungsposition der Apothekeninhaber zu stärken und zu besseren Ergebnissen in den Vertragsverhandlungen führen.

 

Neue Geheimpreise für Arzneimittel: Bundesregierung will Apothekenmarge ausgleichen

In einer kontroversen Entscheidung hat die deutsche Bundesregierung die Einführung von Geheimpreisen für Arzneimittel mit neuen Wirkstoffen beschlossen. Diese Maßnahme, die Teil des Medizinforschungsgesetzes (MedForschG) ist, soll den pharmazeutischen Herstellern ermöglichen, vertrauliche Erstattungsbeträge mit den Krankenkassen zu vereinbaren. Dadurch sollen die Hersteller die Differenz zwischen dem Listenpreis und dem vereinbarten Erstattungsbetrag direkt an die Kassen zahlen, um die Attraktivität des deutschen Arzneimittelmarktes zu erhalten.

Besonders umstritten ist dabei die Einbeziehung der Apothekenmarge. Die Bundesregierung plant, dass die Hersteller nicht nur die Differenz zwischen Listenpreis und Erstattungsbetrag ausgleichen, sondern auch die Handelsaufschläge für den Großhandel und die Apotheken sowie die Umsatzsteuer übernehmen sollen. Dies soll sicherstellen, dass die Einführung von Geheimpreisen keine negativen Auswirkungen auf die Einnahmen der Apotheken hat.

Die Befürworter dieser Maßnahme argumentieren, dass sie die Flexibilität der Verhandlungspartner erhöht und mögliche negative Effekte, die durch die externe Referenzpreiswirkung des deutschen Erstattungsbetrags entstehen könnten, verhindert. Die externe Referenzpreiswirkung könnte dazu führen, dass pharmazeutische Unternehmen sich vom deutschen Markt zurückziehen, was den Zugang deutscher Patienten zu innovativen Arzneimitteln gefährden könnte.

Die Gegner hingegen warnen vor möglichen Chaos und einer Rückabwicklung von Margen für Großhändler und Apotheken sowie der Mehrwertsteuer. Sie argumentieren, dass die Transparenz der Arzneimittelpreise in Deutschland ein Alleinstellungsmerkmal ist und dass die Einführung von Geheimpreisen einen Wettbewerbsnachteil ausgleichen soll.

Es wird erwartet, dass die Option der Geheimpreise nur in einzelnen Fällen genutzt wird, da das Verfahren nur für patentgeschützte Arzneimittel vorgesehen ist und mit Mehrkosten für die Hersteller verbunden ist. Die Bundesregierung betont jedoch, dass bereits ein Prozess der dauerhaften Nacherstattung nach jeder AMNOG-Verhandlung existiert und dass Rabattverträge bei Generika ein erfolgreiches Beispiel für vertrauliche Preise sind, von denen auch die Kassen profitieren können, ohne dass negative Effekte der Preistransparenz auftreten.

Die Einführung von Geheimpreisen für Arzneimittel in Deutschland ist eine umstrittene Maßnahme, die sowohl Befürworter als auch Gegner auf den Plan ruft. Während Befürworter argumentieren, dass diese Regelung die Flexibilität der Verhandlungspartner erhöht und mögliche negative Effekte verhindert, warnen Gegner vor möglichen Chaos und einer Rückabwicklung von Margen für Großhändler und Apotheken. Es bleibt abzuwarten, wie sich diese Maßnahme langfristig auf den deutschen Arzneimittelmarkt und den Zugang der Patienten zu innovativen Medikamenten auswirken wird.

 

Medizinisches Cannabis: Neue Abrechnungsmodalitäten im Fokus

Seit dem 1. April dieses Jahres unterliegt die Verschreibung und Abrechnung von medizinischem Cannabis einem neuen Regelwerk, das im Medizinalcannabisgesetz (MedCanG) verankert ist. Mit dieser Änderung fällt medizinisches Cannabis nicht mehr unter das Betäubungsmittelgesetz (BtMG), was bedeutende Auswirkungen auf die Abrechnung von Cannabisprodukten in der medizinischen Versorgung mit sich bringt.

Das MedCanG sieht weiterhin eine ärztliche Verschreibungspflicht für medizinisches Cannabis vor. Jedoch hat sich die Art und Weise, wie diese Produkte abgerechnet werden, geändert, insbesondere im Hinblick auf die Verschreibung zulasten der gesetzlichen Krankenkassen (GKV) sowie für Privatrezepte und Verordnungen zulasten der Berufsgenossenschaft.

Gemäß Anlage 10 der Hilfstaxe, die für Verordnungen zulasten der gesetzlichen Krankenkassen gilt, werden die Preise für medizinisches Cannabis festgelegt. Unverarbeitete Cannabisblüten werden beispielsweise über die Sonder-PZN 06460694 abgerechnet. Dabei können pro Gramm grundsätzlich 9,52 Euro veranschlagt werden, zuzüglich Fixzuschlägen je nach Menge.

Für Cannabisblüten in Zubereitungen gelten ähnliche Abrechnungsmodalitäten, wobei zusätzlich Packmittel und Hilfsstoffe berücksichtigt werden. Es ist anzumerken, dass der Preis für diese Komponenten auf Grundlage des tatsächlichen Einkaufspreises festgelegt wird, nicht gemäß der Hilfstaxe, da der Deutsche Apothekerverband relevante Anlagen zur Hilfstaxe gekündigt hat.

Besondere Preise gelten für Cannabisblüten aus deutschem Anbau, bekannt als BfArM-Cannabis. Hier beträgt der Preis pro Gramm 5,80 Euro, und die Abrechnung erfolgt über spezifische Sonder-PZNs.

Bei Privatrezepten oder Verordnungen zulasten der Berufsgenossenschaft findet Anlage 10 der Hilfstaxe keine Anwendung. Stattdessen erfolgt die Preisberechnung gemäß der Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV), wobei Festzuschläge und andere Kosten berücksichtigt werden.

Insgesamt gewährleisten diese klaren Abrechnungsrichtlinien eine transparente und gerechte Preisgestaltung im Rahmen der medizinischen Versorgung mit Cannabisprodukten.

Die neuen Abrechnungsmodalitäten für medizinisches Cannabis, wie sie durch das Medizinalcannabisgesetz (MedCanG) eingeführt wurden, bieten eine klare und transparente Struktur für die Abrechnung von Cannabisprodukten in der medizinischen Versorgung. Die Festlegung der Preise gemäß Anlage 10 der Hilfstaxe für Verschreibungen zulasten der gesetzlichen Krankenkassen sowie die Berücksichtigung anderer Abrechnungsrichtlinien für Privatrezepte und Verordnungen zulasten der Berufsgenossenschaft gewährleisten eine faire und gerechte Preisgestaltung. Dies ist ein wichtiger Schritt, um die Verfügbarkeit und den Zugang zu medizinischem Cannabis für Patienten zu verbessern und gleichzeitig die Kostentransparenz im Gesundheitswesen zu fördern.

 

Haftung bei Unfällen durch Straßenschäden: Rechtliche Komplexität und potenzielle Auswirkungen auf Apothekenbetreiber

In der Diskussion um die Haftung bei Unfällen aufgrund von Straßenschäden stehen viele Fragen im Raum. Tiefe Risse, Schlaglöcher und andere Mängel an Straßeninfrastrukturen können nicht nur ärgerlich sein, sondern auch zu ernsthaften Unfällen führen. Doch wer trägt letztendlich die Verantwortung für solche Vorfälle? Eine umfassende Untersuchung der rechtlichen Rahmenbedingungen und der aktuellen Praxis liefert Einblicke in dieses komplexe Thema.

Grundlegend für die Haftungsfrage ist die Zuständigkeit für die Instandhaltung der Straßen. Diese liegt oft bei lokalen Regierungen oder Verwaltungen, die dafür verantwortlich sind, die Verkehrssicherheit aufrechtzuerhalten. Doch das alleinige Vorhandensein eines Straßenschadens macht diese Institutionen nicht automatisch haftbar. Vielmehr muss im Einzelfall geprüft werden, ob angemessene Maßnahmen zur Instandhaltung und Reparatur ergriffen wurden und ob der Schaden zum Zeitpunkt des Unfalls bekannt war.

Zudem spielt die Frage nach der Unfallursache eine entscheidende Rolle. War der Straßenschaden der alleinige Auslöser des Unfalls, oder gab es weitere Faktoren wie etwa unangepasste Geschwindigkeit oder schlechte Wetterbedingungen? Wurden Warnhinweise oder Markierungen auf den Straßenschaden angebracht, und wurden diese angemessen beachtet? Diese Fragen sind entscheidend für die Bestimmung der Haftung.

Es ist jedoch wichtig zu erwähnen, dass nicht nur die Straßenbehörden von einem solchen Urteil betroffen sein könnten. Auch Apothekenbetreiber könnten in Fällen, in denen Patienten auf dem Weg zur Apotheke durch Straßenschäden verletzt werden, rechtlichen Herausforderungen gegenüberstehen. Die Sicherheit der Zugangswege zu Apotheken und anderen Gesundheitseinrichtungen ist von entscheidender Bedeutung, und Betreiber sollten sicherstellen, dass diese frei von Gefahren sind.

Die Rechtslage kann je nach Region und Land variieren, und es gibt spezifische Gesetze und Vorschriften, die die Haftung für Straßenschäden regeln. Daher ist es ratsam, im Falle eines Unfalls rechtlichen Rat einzuholen, um die eigenen Rechte und Möglichkeiten zu verstehen.

Insgesamt zeigt sich, dass die Haftungsfrage bei Unfällen aufgrund von Straßenschäden ein komplexes Thema ist, das eine genaue Prüfung der Umstände erfordert. Eine angemessene Instandhaltung der Straßeninfrastruktur ist entscheidend, um die Verkehrssicherheit zu gewährleisten und mögliche Haftungsfragen zu klären. Betroffene sollten im Falle eines Unfalls rechtlichen Rat einholen, um ihre Rechte und Möglichkeiten zu verstehen und angemessen zu handeln.

Die Erwähnung der potenziellen Auswirkungen auf Apothekenbetreiber unterstreicht die Breite der möglichen Folgen von Urteilen zu Haftungsfragen bei Unfällen aufgrund von Straßenschäden. Es verdeutlicht die Bedeutung einer sicheren Infrastruktur nicht nur für den Verkehr, sondern auch für den Zugang zu wichtigen Einrichtungen wie Apotheken. Diese Aspekte sollten bei der Diskussion um Haftungsfragen angemessen berücksichtigt werden.

 

Bundessozialgerichtsurteil: Rentenansprüche von Witwern aus früheren Ehen unter der Lupe

Das Bundessozialgericht hat kürzlich ein wegweisendes Urteil gefällt, das die Rechte von Witwern in Bezug auf Rentenanwartschaften aus früheren Ehen ihrer verstorbenen Frauen betrifft. In dem spezifischen Fall, der vor Gericht verhandelt wurde, ging es um die Frage, ob ein Witwer Anspruch auf Rentenleistungen aus einer früheren Ehe seiner verstorbenen Frau hat, wenn der frühere Ehepartner die Entscheidung über den Versorgungsausgleich nach dem Tod der Frau ändert.

Die Hintergrundgeschichte dieses Urteils ist komplex: Ein Witwer erhielt nach dem Tod seiner Ehefrau eine große Witwenrente von der Deutschen Rentenversicherung Bund, die auch einen Anteil aus einer Rentenanwartschaft des früheren Ehemanns seiner verstorbenen Frau umfasste. Diese Anwartschaft war Teil eines Versorgungsausgleichs, der während der früheren Ehe stattgefunden hatte.

Jedoch änderte sich die Situation drastisch, als der frühere Ehemann nach dem Tod seiner Ex-Frau die Entscheidung über den Versorgungsausgleich änderte, sodass dieser nicht mehr stattfand. Dies führte dazu, dass die Rentenversicherung ihren Bescheid bezüglich der Höhe der dem Witwer zugebilligten Rente aufhob und fortan nur noch die Entgeltpunkte berücksichtigte, die die Verstorbene selbst erworben hatte.

Der Witwer war mit dieser Entscheidung nicht einverstanden und legte Widerspruch ein. Als sein Widerspruch jedoch erfolglos blieb, entschied er sich dazu, Klage einzureichen. In erster Instanz erhielt er zunächst Recht: Das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen entschied zugunsten des Klägers und stellte fest, dass gemäß § 88 SGB VI ein Rentenanspruch nicht gekürzt werden darf, wenn er bereits rechtskräftig festgestellt wurde.

Allerdings ging die Rentenversicherung gegen dieses Urteil in Revision, und das Bundessozialgericht gab dem Rechtsmittel statt. Das Gericht entschied, dass die Rentenversicherung den ursprünglichen Rentenbescheid zu Recht aufgehoben hatte, da sie gemäß § 101 Absatz 3 SGB VI dazu ermächtigt war. Es betonte, dass der Besitzschutz aus § 88 SGB VI nicht so weit geht, dass er eine nachträgliche Änderung der Rentenansprüche ausschließt. Dies sei wichtig, um eine übermäßige Bevorzugung der Hinterbliebenenrente im Vergleich zur Versichertenrente zu vermeiden.

Das Urteil des Bundessozialgerichts schafft Klarheit bezüglich der Rechte von Witwern in Bezug auf Rentenanwartschaften aus früheren Ehen. Es verdeutlicht, dass im Falle einer Änderung des Versorgungsausgleichs die Rentenansprüche entsprechend angepasst werden können, ohne den Besitzschutz aus § 88 SGB VI zu verletzen. Diese Entscheidung stellt sicher, dass die Rentenansprüche gerecht und ausgewogen verteilt werden, ohne eine übermäßige Benachteiligung von Hinterbliebenen oder Versicherten zu verursachen.

 

Neuartiger 4D-Ansatz verspricht bessere Therapien zu geringeren Kosten

In der Welt der Medizin bahnt sich eine bahnbrechende Innovation an, die nicht nur die Qualität der Behandlungen verbessern, sondern auch die Kosten im Gesundheitswesen senken könnte. Unter der Leitung von Professor Gerd Geißlinger vom renommierten Fraunhofer-Institut für translationale Medizin und Pharmakologie wurde ein neuer Ansatz entwickelt, der als "4D" bekannt ist und eine umfassende Herangehensweise an die medizinische Behandlung bietet.

Die Grundidee hinter dem 4D-Ansatz ist, dass die bloße Entwicklung wirksamer Medikamente allein nicht mehr ausreicht, um eine optimale Patientenversorgung zu gewährleisten. Stattdessen wird ein individualisierter Ansatz verfolgt, der die spezifischen Bedürfnisse jedes einzelnen Patienten berücksichtigt. Diese Herangehensweise basiert auf vier zentralen Säulen: Drugs (Medikamente), Diagnostics (Diagnostik), Data (Daten) und Devices (Geräte).

Geißlinger betont die Bedeutung jedes dieser Elemente für den Erfolg des 4D-Ansatzes. Medikamente allein seien nicht ausreichend; es sei auch entscheidend zu wissen, welche Patienten auf eine Therapie ansprechen, welche nicht und wer Nebenwirkungen haben wird. Hier kommen Diagnostika und die Analyse von Biomarkern ins Spiel. Darüber hinaus spielen Daten eine entscheidende Rolle, um personalisierte Therapiepläne zu entwickeln und die Behandlung kontinuierlich zu optimieren. Auch medizinische Geräte und Technologien werden immer wichtiger, um die Verabreichung von Medikamenten zu erleichtern und die Patientenüberwachung zu verbessern.

Die Umsetzung des 4D-Ansatzes erfordert eine enge Zusammenarbeit zwischen verschiedenen Disziplinen und Interessengruppen. Dies schließt nicht nur Forscher, Ärzte und Industrievertreter ein, sondern erfordert auch eine Integration von naturwissenschaftlicher Forschung, Medizin, Ingenieurwissenschaften und Datenwissenschaften. Durch diese interdisziplinäre Zusammenarbeit können innovative Lösungen entwickelt werden, die die aktuellen Herausforderungen im Gesundheitswesen effektiv bewältigen.

Ein herausragendes Beispiel für die Anwendung des 4D-Ansatzes ist die Gründung von spezialisierten Kliniken, die sich auf komplexe Erkrankungen wie Autoimmunerkrankungen konzentrieren. Diese Kliniken bieten eine multidisziplinäre Behandlung, die verschiedene Fachgebiete zusammenführt und so eine optimale Patientenversorgung gewährleistet.

Insgesamt verspricht der 4D-Ansatz eine vielversprechende Zukunft für die Medizin, indem er nicht nur die Wirksamkeit der Behandlungen verbessert, sondern auch die Effizienz im Gesundheitswesen steigert. Durch die Integration von Medikamenten, Diagnostik, Daten und Geräten können personalisierte Therapieansätze entwickelt werden, die die individuellen Bedürfnisse jedes Patienten berücksichtigen und zu besseren Ergebnissen führen.

Der 4D-Ansatz markiert einen bedeutenden Fortschritt in der medizinischen Forschung und Behandlung. Durch die ganzheitliche Betrachtung von Medikamenten, Diagnostik, Daten und Geräten wird nicht nur die Qualität der Versorgung verbessert, sondern auch das Potenzial zur Kosteneinsparung im Gesundheitswesen eröffnet. Diese innovative Herangehensweise könnte dazu beitragen, die Gesundheitsversorgung für Patienten weltweit zu revolutionieren und die Entwicklung maßgeschneiderter Therapien voranzutreiben.

 

Junge Menschen und das Rauchen: Besorgniserregende Trends während der Pandemie

In einer besorgniserregenden Entwicklung hat sich die Raucherquote unter jungen Menschen während der Pandemiezeit erhöht. Die Ergebnisse der Deutschen Befragung zum Rauchverhalten (DEBRA) zeigen einen deutlichen Anstieg des Tabakkonsums bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen im Vergleich zu den Vorjahren.

Laut den neuesten Erhebungen gaben 15,9% der 14- bis 17-Jährigen an, derzeit Tabak zu konsumieren, was nahezu einer Verdopplung seit dem Jahr 2021 entspricht. Auch bei den 18- bis 24-Jährigen erreichte die Raucherquote mit 40,8% einen Höchststand seit Beginn der Befragungen vor acht Jahren.

Experten führen diesen besorgniserregenden Trend auf die Stressbelastungen während der Pandemie zurück. Die Unsicherheiten, sozialen Einschränkungen und Zukunftsängste haben dazu geführt, dass viele junge Menschen vermehrt zu Rauchen und anderen Betäubungsmitteln greifen, um mit den psychosozialen Belastungen umzugehen.

Besonders alarmierend ist auch der Trend zum Konsum von E-Zigaretten und anderen Tabakersatzprodukten. Diese werden von vielen jungen Menschen als vermeintlich weniger schädliche Alternative betrachtet, obwohl auch sie erhebliche gesundheitliche Risiken bergen.

Um dieser Entwicklung entgegenzuwirken, sind gezielte Präventions- und Aufklärungsmaßnahmen erforderlich, die speziell auf die Bedürfnisse und Lebenswelten junger Menschen zugeschnitten sind. Es ist entscheidend, dass die Gesellschaft als Ganzes Maßnahmen ergreift, um das Rauchen unter jungen Menschen einzudämmen und ihre Gesundheit zu fördern.

Die alarmierenden Zahlen des DEBRA-Berichts zeigen, dass dringend Maßnahmen ergriffen werden müssen, um den Anstieg des Tabakkonsums unter jungen Menschen einzudämmen. Die Pandemie hat zu einer Zunahme von Stress und Unsicherheit geführt, was dazu geführt hat, dass viele Jugendliche und junge Erwachsene vermehrt zu Rauchen als Bewältigungsstrategie greifen.

Es ist unerlässlich, dass Präventions- und Aufklärungsprogramme verstärkt werden, um junge Menschen über die Risiken des Rauchens aufzuklären und alternative Bewältigungsstrategien zu vermitteln. Gleichzeitig müssen auch strengere Maßnahmen ergriffen werden, um den Zugang zu Tabakprodukten für Jugendliche zu erschweren und den Konsum von E-Zigaretten und anderen Tabakersatzprodukten einzudämmen.

Die Gesundheit unserer jungen Generation steht auf dem Spiel, und es liegt an uns allen, gemeinsam daran zu arbeiten, sie zu schützen und zu unterstützen.

 

Von der Apotheke zu McDonald's: Kontroverse um Serienfigur in Werbekampagne

Die jüngsten Werbemaßnahmen von McDonald's haben unerwartete Wellen geschlagen, als eine vermeintliche Mitarbeiterin in ihren Werbespots eine bemerkenswerte Ähnlichkeit mit einer bekannten Serienfigur aufwies. Die besagte Figur ist Paula, eine angehende PTA (Pharmazeutisch-technische Assistentin), die in der kontroversen Abda-Mockumentary "Die Apotheke" eine prominente Rolle spielte. Die Schauspielerin hinter Paula, Joana Taskiran, tauchte nun in einer Werbekampagne für den Fast-Food-Riesen auf, was zu Spekulationen und Debatten über die Vereinbarkeit verschiedener Werbeauftritte führte.

Die neuen McDonald's-Werbespots wurden am 29. April gestartet und sollen das überarbeitete Frühstücksangebot des Unternehmens bewerben. In einem dieser Spots ist eine Mitarbeiterin zu sehen, die Frühstückselemente über den Tresen reicht, und ihre Ähnlichkeit mit Joana Taskiran wurde von aufmerksamen Zuschauern schnell erkannt. Diese unerwartete Entdeckung löste eine Diskussion darüber aus, ob Taskiran sich entschieden hat, von der Apothekenwelt zur Fast-Food-Industrie zu wechseln.

Die Bestätigung dieser Vermutung kam von Taskirans Berliner Model-Agentur, die bestätigte, dass sie die besagte Mitarbeiterin im McDonald's-Spot sei. Die Tatsache, dass Taskiran einen Job bei McDonald's annahm, nachdem sie in "Die Apotheke" eine PTA spielte, führte zu Fragen bezüglich der Exklusivität und der möglichen Widersprüche zwischen den beiden Rollen.

Insbesondere die fehlende Kommunikation zwischen Taskirans verschiedenen Agenturen - eine für Schauspielangebote und eine für Modelaufträge - trug zu dieser Verwirrung bei. Die Agentur, die Taskiran für ihre Rolle in "Die Apotheke" vermittelte, zeigte sich überrascht über ihren Auftritt in der McDonald's-Werbekampagne und betonte, dass Taskiran dies nicht mit ihnen besprochen hatte. Die unerwartete Rolle in der Fast-Food-Werbung wurde als unpassend betrachtet, insbesondere nachdem Taskiran kürzlich in der Rolle einer angehenden PTA zu sehen war.

Für die Apothekenbranche stellt diese Entwicklung eine Herausforderung dar, da die Botschaft, dass eine (angehende) PTA sich für eine Karriere bei McDonald's entscheidet, nicht ideal ist. Trotzdem bleibt festzuhalten, dass Taskiran in der Vergangenheit in verschiedenen Werbekampagnen, darunter für Google und den Deutschen Fußballbund (DFB), sowie in zahlreichen Schauspielengagements zu sehen war.

Die Reaktionen seitens der Verantwortlichen von "Die Apotheke" und der Agenturen stehen noch aus, und die Hintergründe für das Fehlen einer Exklusivitätsvereinbarung zwischen Taskiran und der Produktion von "Die Apotheke" bleiben unklar. Es bleibt abzuwarten, ob und wie diese unerwartete Wendung die zukünftigen Projekte und Engagements von Joana Taskiran beeinflussen wird.

Die unerwartete Entscheidung von Joana Taskiran, nach ihrem Auftritt in "Die Apotheke" nun in einer Werbekampagne für McDonald's mitzuwirken, wirft wichtige Fragen über die Planung und Koordination von Werbeauftritten auf. Diese Entwicklung verdeutlicht die Bedeutung klarer Exklusivitätsvereinbarungen zwischen Schauspielern und Produktionen sowie die Notwendigkeit einer effektiven Kommunikation zwischen verschiedenen Agenturen. Es bleibt abzuwarten, wie diese unerwartete Wendung Taskirans zukünftige Karriere und die Dynamik zwischen verschiedenen Werbeprojekten beeinflussen wird.

 

Klinikum droht bewährter Apotheke mit Kündigung: Kampf um Versorgung auf der Kippe

Im Zentrum eines hochbrisanten Konflikts zwischen den Kreiskliniken Dillingen-Wertingen und einer langjährigen Apotheke, die das Krankenhaus seit nahezu vier Jahrzehnten zuverlässig mit Medikamenten beliefert, steht die akute Gefährdung der Patientenversorgung. Hintergrund dieser beunruhigenden Entwicklung sind die finanziellen Turbulenzen, mit denen die Kreiskliniken konfrontiert sind, sowie die Bemühungen der Geschäftsführung, dringend benötigte Kosteneinsparungen zu erzielen.

Seit rund 40 Jahren hat die besagte Apotheke die Kreiskliniken mit Arzneimitteln versorgt, ohne dass es nennenswerte Zwischenfälle gab. Doch plötzlich geriet diese langjährige Partnerschaft ins Wanken, als die Kreiskliniken beschlossen, die Arzneimittelversorgung neu auszuschreiben. Obwohl der Apotheker sein Angebot gewissenhaft einreichte, erhielt ein anderer Anbieter überraschend den Zuschlag, angeblich aufgrund eines zu hohen Preises.

Die Entscheidung, den etablierten Versorgungspartner zugunsten eines neuen Anbieters zu ersetzen, stieß auf Unverständnis und Misstrauen seitens des Apothekers. Angesichts möglicher Unregelmäßigkeiten im Ausschreibungsverfahren entschied er sich, rechtliche Schritte einzuleiten. Vor Gericht wurde schließlich festgestellt, dass der Konkurrent, dem der Zuschlag erteilt wurde, wesentliche Leistungen aus seinem Angebot gestrichen hatte, was den Wettbewerb verzerrte und gegen die Bedingungen der Ausschreibung verstieß.

Trotz des rechtlichen Erfolgs des Apothekers bleibt die Zukunft der Versorgung der Kreiskliniken vorerst ungewiss. Der Apotheker betonte jedoch seine Bereitschaft, weiterhin die Klinik zu beliefern, und forderte faire und transparente Ausschreibungsverfahren, um die Qualität der Versorgung sicherzustellen und das Vertrauen der Öffentlichkeit in das Gesundheitssystem zu stärken.

Der Fall der Kreiskliniken Dillingen-Wertingen und ihrer langjährigen Apotheke wirft ein Schlaglicht auf die Herausforderungen und potenziellen Missstände im Gesundheitswesen. Die Bedrohung der Kontinuität der Patientenversorgung aufgrund finanzieller Engpässe und undurchsichtiger Ausschreibungsverfahren ist äußerst besorgniserregend. Es ist von entscheidender Bedeutung, dass solche Angelegenheiten transparent und gerecht gehandhabt werden, um das Vertrauen der Öffentlichkeit in das Gesundheitssystem zu stärken und sicherzustellen, dass die Patienten die bestmögliche Versorgung erhalten.

 

Tilidin-Betrug: Polizei vereitelt Versuche mit gefälschten Rezepten

In einer Apotheke im Norden von Nürnberg ereignete sich am Dienstagnachmittag ein Fall von versuchtem Betrug im Zusammenhang mit dem starken Schmerzmittel Tilidin. Ein 24-jähriger Mann versuchte, unter Verwendung eines gefälschten Rezepts das Medikament zu erlangen. Die Apothekenmitarbeiterin wurde skeptisch, als der Mann telefonisch eine Bestellung für Tilidin-Retardtabletten der Stärke 200/16 mg aufgab. Die Angestellte verständigte daraufhin die Polizei.

Als der Verdächtige gegen 17:30 Uhr in der Apotheke erschien, um das Medikament abzuholen, wurden die Beamten bereits informiert und führten eine Personenkontrolle durch. Dabei wurde festgestellt, dass das vorgelegte Rezept eine Fälschung war. Der Mann wurde wegen des Verdachts der Urkundenfälschung strafrechtlich belangt.

Dieser Vorfall war kein isoliertes Ereignis. In einer anderen Apotheke in Nürnberg gab es einen ähnlichen Vorfall, bei dem eine Frau telefonisch eine Bestellung für Tilidin aufgab, jedoch ein Mann das Medikament abholen wollte. Auch hier wurde ein gefälschtes Rezept verwendet. Die Apothekenangestellten bemerkten Unstimmigkeiten und alarmierten die Polizei.

Solche Vorfälle verdeutlichen die Notwendigkeit einer erhöhten Wachsamkeit gegen Betrug im Gesundheitswesen und unterstreichen die Bedeutung der Zusammenarbeit zwischen Apotheken und Strafverfolgungsbehörden, um derartige Machenschaften aufzudecken und zu verhindern.

Die jüngsten Versuche, durch gefälschte Rezepte an das Schmerzmittel Tilidin zu gelangen, sind alarmierend und verdeutlichen die Gefahr von Betrug im Gesundheitswesen. Die schnelle Reaktion der Apothekenmitarbeiterinnen und die Zusammenarbeit mit der Polizei haben dazu beigetragen, diese betrügerischen Machenschaften aufzudecken. Es ist entscheidend, dass Apothekenpersonal und Strafverfolgungsbehörden weiterhin wachsam bleiben, um die Sicherheit und Integrität des Gesundheitssystems zu gewährleisten und potenzielle Risiken für die öffentliche Gesundheit zu minimieren.

 

Krankenkassen-Vorschläge prägen Apothekenreform: BMG setzt auf neue Wege

Die Diskussion um eine umfassende Reform der Apothekenstrukturen in Deutschland gewinnt weiter an Fahrt, da das Bundesgesundheitsministerium (BMG) in Kürze seinen Referentenentwurf für das Apotheken-Reformgesetz (ApoRG) vorlegen wird. Im Vorfeld dieser wichtigen Entwicklung haben die Krankenkassen ihre eigenen Vorschläge eingebracht, die eine deutliche Umgestaltung des Apothekenwesens vorsehen.

Insbesondere schlagen die Krankenkassen vor, einen Honorar-Deckel sowie ein degressives Fixum einzuführen, um eine gerechtere Verteilung der Einnahmen zwischen großen und kleinen Apotheken zu erreichen. Darüber hinaus befürworten sie die geplanten Vertretungsrechte für Pharmazeutisch-Technische Assistenten (PTA) sowie alternative Abgabeformen von Arzneimitteln, wie etwa die automatisierte Unterstützung.

Diese Vorschläge sind nicht neu, sondern spiegeln zum Teil bereits seit Jahren diskutierte Konzepte wider. Bereits vor einem Jahrzehnt hatte der Spitzenverband der Krankenkassen (GKV-SV) in einem Positionspapier Handlungsfelder für die Arzneimittelversorgung definiert, die ähnliche Ideen enthielten. Unter anderem wurde damals die Stärkung des Versandhandels und eine mögliche Aufhebung des Fremd- und Mehrbesitzverbots für Apotheken diskutiert.

Ein weiteres Konzept, das bereits vor Jahren von den Krankenkassen vorgebracht wurde, ist das der "Apotheke light", das vorsieht, Filialapotheken mit ähnlicher Ausstattung wie Hauptapotheken zu betreiben, insbesondere in dünn besiedelten Gebieten. Auch die Idee einer PTA-Vertretung wurde bereits vor einem Jahrzehnt diskutiert, wobei pharmazeutisches Fachpersonal mit Teleassistenz als mögliche Lösung erwähnt wurde.

Die aktuellen Reformpläne des BMG scheinen teilweise von den Vorschlägen der Krankenkassen inspiriert zu sein. Insbesondere die Diskussion um Filialen ohne bestimmte Einrichtungen wie Rezeptur und Labor sowie die Möglichkeit einer PTA-Vertretung finden sich in den aktuellen Entwürfen des BMG wieder.

Ein weiterer Aspekt, der diskutiert wird, ist die Reform des Apothekenhonorars. Die Krankenkassen argumentieren, dass die aktuelle Finanzierungsmethode überholt sei und schlagen eine Neuordnung vor, die eine Absenkung des Fixums und eine Anpassung der prozentualen Marge vorsieht.

Trotz der Übereinstimmungen zwischen den Vorschlägen der Krankenkassen und den Reformplänen des BMG bestehen einige Unterschiede. Zum Beispiel wird in den aktuellen BMG-Eckpunkten keine Aufhebung des Fremd- und Mehrbesitzverbots für Apotheken vorgeschlagen, was von den Krankenkassen jedoch befürwortet wird.

Es bleibt abzuwarten, wie sich die Diskussion und die weitere Ausgestaltung des Apotheken-Reformgesetzes entwickeln werden, wenn der Referentenentwurf des BMG in der kommenden Woche vorgelegt wird.

Die Kooperation zwischen dem Bundesgesundheitsministerium und den Krankenkassen bei der Ausarbeitung von Reformvorschlägen für das Apothekenwesen ist ein positiver Schritt, um die Arzneimittelversorgung in Deutschland zu verbessern. Durch die Einbeziehung verschiedener Interessengruppen können umfassendere und ausgewogenere Lösungen entwickelt werden. Es ist jedoch wichtig, sicherzustellen, dass die Reformen sowohl die Interessen der Apotheker als auch die Bedürfnisse der Patienten berücksichtigen, um eine effektive und nachhaltige Verbesserung des Gesundheitssystems zu erreichen.

Von Engin Günder, Fachjournalist

 

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