ApoRisk® auf Facebook ApoRisk® auf X
  • 28.05.2024 – Apotheken-Nachrichten von heute - Update: Zwischen Apothekensterben und Rechtsstreitigkeiten
    28.05.2024 – Apotheken-Nachrichten von heute - Update: Zwischen Apothekensterben und Rechtsstreitigkeiten
    APOTHEKE | Medienspiegel & Presse | Von der stetigen Bedrohung durch das fortschreitende Apothekensterben in Regionen wie Sachsen und Bremen bis zu wegweisenden Entscheidunge...

Für Sie gelesen

Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:

ApoRisk® Nachrichten - APOTHEKE:


APOTHEKE | Medienspiegel & Presse |

Apotheken-Nachrichten von heute - Update: Zwischen Apothekensterben und Rechtsstreitigkeiten

 

Eine umfassende Betrachtung von Apothekenkrisen, rechtlichen Urteilen und den sich wandelnden Landschaften der Gesundheitsversorgung

Von der stetigen Bedrohung durch das fortschreitende Apothekensterben in Regionen wie Sachsen und Bremen bis zu wegweisenden Entscheidungen in den Gerichtssälen: Die Pharmabranche Deutschlands durchlebt eine Zeit des Wandels und der Herausforderungen. Erfahren Sie, wie der dramatische Rückgang von Apotheken die flächendeckende Gesundheitsversorgung gefährdet und politische Diskussionen über die faire Verteilung von Honoraren die Branche in Aufregung versetzen. Tauchen Sie ein in die entscheidende Rolle der Apotheken bei der Gewährleistung der Arzneimitteltherapiesicherheit und wie der boomende Markt für medizinisches Cannabis Apothekenpersonal auf eine harte Probe stellt. Entdecken Sie die neuesten Trends und Diskussionen rund um Themen wie Titandioxid in Kosmetika sowie die unverzichtbare Bedeutung von Leichter Sprache für eine inklusivere Gesundheitskommunikation. Bleiben Sie informiert über die Entwicklungen, die die Zukunft der Gesundheitsversorgung in Deutschland maßgeblich beeinflussen, und tauchen Sie ein in die fesselnden Hintergrundgeschichten hinter den Schlagzeilen der Pharmawelt.

 

BVDAK-Vorsitzender Hartmann: Apotheken brauchen Grundeinkommen statt Honorarumverteilung

Inmitten eines kontinuierlichen Diskurses über die Zukunft des deutschen Gesundheitswesens hat ein neuer Vorschlag zur Umverteilung von Honoraren zwischen städtischen und ländlichen Apotheken eine lebhafte Debatte innerhalb der Branche entfacht. Der Bundesverband Deutscher Apothekenkooperationen (BVDAK) hat sich kritisch zu diesem Vorschlag geäußert und dabei auf mögliche existenzielle Bedrohungen für zahlreiche Apotheken hingewiesen.

Dr. Stefan Hartmann, der Vorsitzende des BVDAK, äußerte seine Bedenken gegenüber dem aktuellen Diskurs und bezeichnete ihn als eine "öffentlichkeitswirksame Polemik", die nicht den tatsächlichen Herausforderungen des Apothekenwesens gerecht werde. Er betonte die Notwendigkeit einer ausgewogenen und faktenbasierten Diskussion, um eine angemessene Honorierung für alle Apotheken sicherzustellen und damit ihre Existenz sowie eine flächendeckende Versorgung zu gewährleisten.

Hartmann warf dem GKV-Spitzenverband vor, nicht ausreichend auf belastbare Daten zur Verteilung von Apothekenstandorten und möglichen Unter- und Überversorgungsbereichen zu setzen. Er forderte eine gründliche Analyse, um finanzielle Mittel effektiv einzusetzen und die Versorgungssicherheit zu verbessern.

Ein weiterer zentraler Punkt in Hartmanns Kritik war die hohe Anzahl von Krankenkassen und die damit verbundenen Verwaltungskosten. Er plädierte dafür, die Effizienz des Krankenkassensystems zu überdenken und Kosten durch eine mögliche Konsolidierung auf weniger Kassen zu senken. Darüber hinaus sprach er sich für die Einführung einer Bürgerversicherung als langfristige Lösung aus.

Hartmanns Standpunkt verdeutlicht die Komplexität der Herausforderungen im Apothekenwesen und die Notwendigkeit, strukturelle Veränderungen anzugehen, um die langfristige Versorgungssicherheit zu gewährleisten. Seine Forderungen nach einer fundierten Datenanalyse und strukturellen Reformen verdienen eine ernsthafte Berücksichtigung in den laufenden Diskussionen über die Zukunft des deutschen Gesundheitssystems.

Die Äußerungen von Dr. Stefan Hartmann zeigen deutlich, dass eine sachliche und faktenbasierte Diskussion über die Apothekenhonorierung von entscheidender Bedeutung ist. Seine Vorschläge zur Effizienzsteigerung und langfristigen Lösungen bieten einen wertvollen Beitrag zur Debatte und sollten von Entscheidungsträgern ernsthaft in Betracht gezogen werden, um eine nachhaltige Zukunft für das Apothekenwesen zu gewährleisten.

 

Sachsen: Apothekensterben bedroht flächendeckende Versorgung im Freistaat

In Sachsen ist die Lage der Apotheken erneut in den Fokus gerückt, da die Zahl dieser Einrichtungen dramatisch abgenommen hat. Dieses alarmierende Thema wird von der Sächsischen Landesapothekenkammer und dem Sächsischen Apothekerverband aufgegriffen, insbesondere im Hinblick auf den bevorstehenden Tag der Apotheke am 7. Juni.

Gemäß einer aktuellen Pressemitteilung ist die Anzahl der Apotheken im Bundesland auf das Niveau von vor etwa 30 Jahren gesunken, wobei weniger als 900 Betriebsstätten verzeichnet werden. Göran Donner, Präsident der Sächsischen Landesapothekerkammer, und Thomas Dittrich, Vorsitzender des Sächsischen Apothekerverbands, weisen dabei auf die zunehmenden Schließungen hin, die vor allem ländliche Regionen wie Bautzen, Görlitz und das Vogtland betreffen.

Die Auswirkungen dieser Entwicklung sind deutlich spürbar: Patienten müssen längere Wege zur nächsten Apotheke auf sich nehmen, was insbesondere für vulnerable Gruppen wie Eltern von Kleinkindern und ältere Menschen eine erhebliche Beeinträchtigung der Versorgungssituation bedeutet. Diese Schließungen sind jedoch nicht auf ländliche Gebiete beschränkt, sondern betreffen gleichermaßen städtische Gegenden. Im Vergleich zu 2011, als noch über 1.000 Apotheken im Land existierten, ist die Zahl der Apotheken in Sachsen deutlich gesunken, wobei in den letzten sieben Jahren 90 Apotheken dauerhaft geschlossen wurden.

Thomas Dittrich unterstreicht die Bedeutung einer sicheren Arzneimittelversorgung durch qualifiziertes Fachpersonal und weist gleichzeitig auf die finanzielle Herausforderung hin, der viele Apotheken gegenüberstehen. Fast zehn Prozent der Apotheken in Sachsen sind bereits defizitär, während weitere dreißig Prozent in einer wirtschaftlichen Schieflage stecken und mittelfristig ebenfalls gefährdet sind.

Die Verantwortlichen machen die Bundesregierung für diese prekäre Lage verantwortlich. Trotz Kenntnis der Ursachen hat sie bisher keine angemessenen Maßnahmen ergriffen, um die wirtschaftliche Situation der Apotheken zu verbessern und die flächendeckende Versorgung sicherzustellen. Eine verzögerte Handlung könnte dazu führen, dass sich dieser negative Trend fortsetzt, was die Gesundheitsversorgung in Sachsen weiter beeinträchtigen würde.

Die alarmierende Abnahme der Apothekenzahlen in Sachsen ist ein ernstes Anliegen für die Gesundheitsversorgung im Bundesland. Die steigenden Schließungen setzen die Patienten einem zusätzlichen Belastungsfaktor aus, insbesondere diejenigen, die in ländlichen Gebieten leben oder zu vulnerablen Gruppen gehören. Es ist dringend erforderlich, dass die Bundesregierung die finanzielle Situation der Apotheken ernsthaft in Betracht zieht und konkrete Maßnahmen ergreift, um sicherzustellen, dass die Bevölkerung flächendeckend Zugang zu den lebenswichtigen Dienstleistungen der Apotheken hat. Andernfalls könnte sich die Gesundheitskrise in Sachsen weiter verschärfen.

 

Kampf um Apotheken in Bremen: Politische Hürden und wachsende Sorgen

Die Apothekenzahl im kleinsten deutschen Bundesland Bremen setzt ihren Abwärtstrend fort, wie auf der jüngsten Kammerversammlung der Apothekerkammer Bremen deutlich wurde. Im ersten Halbjahr 2024 wird die Zahl der öffentlichen Apotheken voraussichtlich um fünf sinken, was einem ähnlichen Rückgang entspricht wie im gesamten Vorjahr 2023. Damit würde die Anzahl der Apotheken von 130 Ende 2023 auf voraussichtlich 125 bis Ende Juni 2024 fallen.

Die Apothekerkammer Bremen zeigt sich besorgt über diese Entwicklung und setzt verstärkt auf politische Überzeugungsarbeit, sowohl auf Landes- als auch auf Bundesebene. Insbesondere die Kommunikation mit politischen Entscheidungsträgern gestaltet sich als mühsam, wie von Benjamin Rohrer, Pressesprecher der ABDA, betont wurde. Trotz der Registrierung von Apothekerprotesten führen diese bisher zu keinen direkten Maßnahmen, so Kammerpräsident Klaus Scholz.

Die Diskussionen auf der Kammerversammlung beleuchteten verschiedene Herausforderungen, denen sich die Apothekenlandschaft in Bremen gegenübersieht. Dazu zählen neben dem Rückgang der Apothekenzahl auch Fragen des Honorars, Skonto-Urteile und steigende Preise. Besondere Aufmerksamkeit erhielt die Bremer Ausbildungsplatzabgabe, die von Scholz als unzureichend bewertet und kritisiert wurde.

Die politischen Vertreter wurden aufgefordert, die Anliegen der Apotheken in Bremen aufzugreifen und in die entsprechenden Gremien einzubringen. Trotz finanzieller Einschränkungen zeigen sich einige Abgeordnete interessiert an den Problemen der Apotheken, wie beispielsweise Dr. Kirsten Kappert-Gonther (Grüne), stellvertretende Vorsitzende des Gesundheitsausschusses.

Neben den politischen Diskussionen wurden auch lokale Themen wie die Einführung eines Erstattungsmechanismus für importierte Arzneimittel und die Verteilung von Kaliumjodid-Tabletten an die Apotheken durch die Gesundheitsbehörde behandelt.

Insgesamt verdeutlichen die Diskussionen auf der Kammerversammlung die vielschichtigen Herausforderungen, mit denen die Apothekenlandschaft in Bremen konfrontiert ist, sowie die Bemühungen der Apothekerkammer und anderer Interessengruppen, diese Herausforderungen anzugehen und Lösungen auf politischer und praktischer Ebene zu finden.

Der fortgesetzte Rückgang der Apothekenzahl in Bremen ist alarmierend und wirft ein Schlaglicht auf die Herausforderungen, denen die Apothekenlandschaft in Deutschland insgesamt gegenübersteht. Die politische Überzeugungsarbeit und das Engagement der Apothekerkammer Bremen sind entscheidend, um die Anliegen der Apotheken auf Bundesebene zu vertreten und Lösungen für die drängenden Probleme zu finden. Es ist wichtig, dass die politischen Entscheidungsträger die Ernsthaftigkeit dieser Situation erkennen und konstruktive Maßnahmen ergreifen, um die pharmazeutische Versorgung in Bremen und darüber hinaus sicherzustellen.

 

Alarmstufe Rot für Apotheken: Staffelfixum birgt Gefahren, warnt Apotheker

Der Vorschlag des GKV-Spitzenverbands zur Umgestaltung des Apothekenhonorars stößt auf kontroverse Reaktionen innerhalb der Apothekerschaft. Die Idee, einen "Versorgungsbonus" einzuführen, der Gelder von großen Apotheken mit hohem Packungsabsatz zu kleineren umverteilen soll, hat eine Debatte über die Zukunft der Arzneimittelversorgung in Deutschland entfacht.

Heinz Köppl, Inhaber der Heide Markt Apotheke in München, äußerte sich kritisch zu dem Vorschlag und warnte vor potenziell negativen Auswirkungen. Insbesondere beunruhigt ihn die mögliche Aufweichung der Preisbindung und die damit verbundene Benachteiligung von Apotheken mit niedrigerem Packungsabsatz. Köppl argumentiert, dass ein gestaffeltes Honorar gegen den Grundsatz der Gleichbehandlung verstößt und den einheitlichen Abgabepreis untergraben könnte.

Des Weiteren warnt Köppl vor einem möglichen Anreiz für Krankenkassen, Patienten zu größeren Apotheken oder Versandapotheken zu lenken, um von den niedrigeren Fixumskosten zu profitieren. Diese Entwicklung könnte die Existenz kleiner Apotheken auf dem Land gefährden und das Sterben der lokalen Apotheken beschleunigen.

Köppl betont auch die höheren Betriebskosten, denen große Apotheken in Städten gegenüberstehen, einschließlich Miete, Energiekosten und Personalkosten. Er argumentiert, dass es gerechtfertigt sei, dass größere Apotheken auch höhere Gewinne erzielen dürfen, ähnlich wie in anderen Branchen.

Die Diskussion über die Rolle von Stadt- und Landapotheken in der Arzneimittelversorgung spaltet weiterhin die Meinungen. Während der GKV-Spitzenverband betont, dass Stadtapotheken nicht den gleichen Beitrag zur Grundversorgung leisten wie ländliche Apotheken, kontern Köppl und andere Kritiker, dass ohne niedergelassene Ärzte keine Rezepte ausgestellt würden, was die Existenz von Apotheken in Frage stellen würde.

In Anbetracht der anhaltenden Debatte ist eine ausgewogene Lösung erforderlich, die die unterschiedlichen Bedürfnisse und Realitäten der Apotheken in Stadt und Land berücksichtigt, um die langfristige Stabilität und Verfügbarkeit der Arzneimittelversorgung sicherzustellen.

Der Vorschlag eines "Versorgungsbonus" zur Umverteilung von Apothekenhonoraren hat berechtigterweise eine Diskussion über die Gerechtigkeit und Effektivität der Arzneimittelversorgung in Deutschland ausgelöst. Die Bedenken von Heinz Köppl und anderen Apothekern sind durchaus nachvollziehbar, insbesondere hinsichtlich möglicher Wettbewerbsverzerrungen und der Gefährdung kleinerer Apotheken auf dem Land. Es ist entscheidend, dass jegliche Reform des Apothekenhonorars eine ausgewogene Lösung darstellt, die die Vielfalt und den Wertbeitrag aller Apotheken für das Gesundheitssystem angemessen berücksichtigt.

 

Für eine stabile Zukunft: Die richtige Absicherung für Apothekeninhaber

In der Pharmabranche, die für ihre Vitalität und ihre bedeutende Rolle im Gesundheitswesen bekannt ist, wird die Sicherheit und Kontinuität von Apotheken zunehmend zu einem zentralen Anliegen, insbesondere wenn es um die Absicherung ihrer Inhaber geht. Dieses Thema gewinnt angesichts der vielfältigen Risiken, denen Apothekeninhaber ausgesetzt sind, verstärkt an Bedeutung. Ein kritischer Aspekt dieser Absicherung betrifft die Notwendigkeit, sowohl die Mitarbeiter als auch den Inhaber selbst adäquat zu schützen, um das Geschäft vor unvorhergesehenen Ereignissen zu bewahren.

Im Falle von Krankheit oder Unfall des Apothekeninhabers kann die Apotheke gezwungen sein, ihre Türen zu schließen, was nicht nur zu einem erheblichen Einnahmeausfall führen kann, sondern auch das Risiko birgt, einen Teil des Kundenstamms zu verlieren, insbesondere wenn die Ausfallzeit längere Zeit andauert. Dies könnte sich negativ auf das Vertrauen der Kunden in die Kontinuität und Qualität der Dienstleistungen der Apotheke auswirken. Um diesem potenziell verheerenden Szenario vorzubeugen, ist es von entscheidender Bedeutung, dass der Inhaber Vorsorge trifft, indem er einen Vertreter einsetzt, der in seiner Abwesenheit die Geschäfte führen kann.

Die Wahl eines geeigneten Vertreters ist ein wichtiger Schritt, um die Kontinuität des Betriebs zu gewährleisten. Dieser Vertreter kann entweder ein qualifizierter Mitarbeiter sein, der bereit ist, zusätzliche Stunden zu arbeiten und zusätzliche Verantwortung zu übernehmen, oder ein externer Apotheker, der die erforderlichen Kenntnisse und Erfahrungen mitbringt, um die Apotheke während der Abwesenheit des Inhabers erfolgreich zu leiten. Allerdings gehen mit dieser Maßnahme zusätzliche Kosten einher, die vom Apothekeninhaber getragen werden müssen.

Es ist daher empfehlenswert, dass die Versicherungspolice des Inhabers einen Vertreterschutz beinhaltet, um finanzielle Belastungen im Falle einer Vertretung zu mildern und die finanzielle Stabilität des Betriebs zu gewährleisten. Darüber hinaus ist eine private Berufsunfähigkeitsversicherung für den Apothekeninhaber unerlässlich. Diese bietet eine wichtige Absicherung, falls der Inhaber durch Krankheit oder Unfall berufsunfähig wird und die Einnahmen aus der Apotheke ausbleiben. Es besteht auch das Risiko, die Approbation zu verlieren, wenn sich der Inhaber ausschließlich auf die Leistungen der Kammer verlässt.

Um die Liquidität bei schweren Erkrankungen zu sichern, wird die Kombination mit einer Dread-Disease-Police empfohlen. Diese spezielle Versicherung zahlt eine vorher vereinbarte Summe aus, wenn eine im Vertrag aufgeführte schwere Krankheit diagnostiziert wird. Allerdings muss die Erkrankung in der Regel einen bestimmten Schweregrad erreicht haben, bevor die Versicherung greift.

Insgesamt ist eine umfassende Versicherungsstrategie für Apothekeninhaber unerlässlich, um sowohl das Geschäft als auch die persönliche finanzielle Sicherheit zu schützen und das Risiko von Einnahmeausfällen und finanziellen Verlusten im Falle von Krankheit oder Unfall zu minimieren. Angesichts der dynamischen Natur des Gesundheitswesens und der damit verbundenen Risiken ist es entscheidend, dass Inhaber proaktiv handeln und rechtzeitig die erforderlichen Maßnahmen ergreifen, um sich und ihr Unternehmen vor unvorhergesehenen Herausforderungen zu schützen.

Dieser journalistische Bericht beleuchtet detailliert die dringende Notwendigkeit für Apothekeninhaber, eine umfassende Versicherungsstrategie zu entwickeln, um sowohl das Geschäft als auch ihre persönliche finanzielle Sicherheit zu schützen. Die Vielzahl der Risiken, denen Apothekeninhaber ausgesetzt sind, erfordert eine proaktive Herangehensweise, um potenzielle Auswirkungen von Krankheit oder Unfall auf den Geschäftsbetrieb zu minimieren. Eine frühzeitige Absicherung durch geeignete Versicherungspolicen kann dabei helfen, die Kontinuität des Betriebs zu gewährleisten und finanzielle Belastungen im Falle einer Vertretung zu mildern.

 

Landgericht München fällt wegweisendes Urteil in Fall zwischen Teleclinic und Doc Morris

Das Landgericht München hat am 23. Mai 2024 ein bedeutendes Urteil gefällt, das die Zusammenarbeit zwischen dem Online-Ärzte-Portal Teleclinic und dem Versandapotheken-Anbieter Doc Morris betrifft. Gemäß dieser Entscheidung darf Teleclinic nicht unaufgefordert Patienten von der Webseite von Doc Morris zugewiesen bekommen. Diese Entscheidung erfolgte als Reaktion auf eine Klage der Apothekerkammer Nordrhein (AKNR).

Die Richter stellten fest, dass Teleclinic nicht ohne vorherige Zustimmung Patienten von Doc Morris zugewiesen werden darf. Die AKNR hatte gegen diese Form der Zuweisung sowie gegen andere Aspekte geklagt. Das Gericht argumentierte, dass die potenzielle ungefragte Zuführung von Patienten durch Teleclinic an einem Verstoß von Doc Morris gegen § 11 Absatz 1 des Apothekengesetzes beteiligt ist.

Doc Morris, ein EU-Versender, stand bereits zuvor wegen der direkten Weiterleitung von Patienten auf seiner Plattform an den Telemedizin-Anbieter Teleclinic in der Kritik. Ein ähnliches Vorgehen wurde einem Konkurrenten, der Shop Apotheke, gerichtlich untersagt, als er Patienten direkt an den Telemedizin-Anbieter Zava verwies.

Die AKNR gilt als zuverlässige Instanz bei der Verfolgung von Rechtsvergehen durch Doc Morris. Neben kontroversen arzneimittelrechtlichen Rx-Boni standen zuletzt auch Provisionsmodelle für die Doc Morris Plattform Marktplatz und mögliche Verstöße gegen das Makelverbot im Fokus.

Es gibt auch Bedenken hinsichtlich der rechtlichen Rahmenbedingungen für Teleclinic, eine Tochtergesellschaft von Doc Morris. Kritiker bemängeln insbesondere die gleichzeitige Betreibung einer Online-Apotheke und eines Online-Ärzte-Portals unter einem Firmendach, was möglicherweise gegen das sogenannte Edikt von Salerno verstößt. Dieses Edikt fordert die strikte Trennung von Arzt und Apotheke sowie von Arzneimittelverordnung und -abgabe.

Das aktuelle Urteil markiert einen weiteren Erfolg für die AKNR, die von der renommierten Kanzlei Friedrich Graf von Westphalen & Partner vertreten wurde. Teleclinic muss nun sicherstellen, dass Doc Morris auf seiner Plattform keine Patienten ohne Verschreibung direkt an den Anbieter der Ärzte weiterleitet.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, da Teleclinic die Möglichkeit hat, in Berufung zu gehen. Eine endgültige Klärung der Rechtslage wird jedoch voraussichtlich in naher Zukunft erfolgen und bestimmen, inwieweit es Grenzen gibt für die Interaktion zwischen Versandapotheken und Ärzteplattformen bezüglich der Zuführung von Patienten und der Weiterleitung von Verschreibungen.

Das Urteil des Landgerichts München stellt einen wichtigen Schritt dar, um die Integrität und die rechtlichen Grenzen in der Zusammenarbeit zwischen Telemedizin-Anbietern und Versandapotheken zu klären. Die Entscheidung, dass Teleclinic nicht ungefragt Patienten von Doc Morris zugewiesen bekommen darf, unterstreicht die Bedeutung eines transparenten und geregelten Umgangs mit der Online-Vermittlung von medizinischen Leistungen. Es bleibt jedoch abzuwarten, wie sich dieser Fall in Berufung entwickeln wird und welche langfristigen Auswirkungen er auf die Branche haben wird.

 

Landgerichtsurteil: Falsche Beratung und mangelhafte Dokumentation in Gebäudeversicherung

Im jüngsten Urteil des Landgerichts Halle vom 31. März 2023 – Aktenzeichen 5 O 414/21 – wurde eine wegweisende Entscheidung im Bereich der Vermittlerhaftung im Versicherungswesen getroffen. Der Fall, der die Aufmerksamkeit der Öffentlichkeit auf sich zog, drehte sich um eine Wohngebäudeversicherung und die Frage der angemessenen Beratung sowie Dokumentation seitens des Versicherungsvertreters.

Im Kern des Rechtsstreits stand der Vorwurf des Klägers gegen den Versicherungsvertreter, ihn unzureichend über die Versicherungssumme seines Wohngebäudes aufgeklärt zu haben. Der Kläger hatte das Gebäude zuvor im Rahmen einer Zwangsversteigerung erworben und eine Wohngebäudeversicherung zum Zeitwert abgeschlossen. Als es im Jahr 2018 zu einem Brand kam und das Gebäude begutachtet wurde, stellte sich heraus, dass der Zeitwert des Gebäudes erheblich höher war als die angegebene Versicherungssumme. Die Versicherung zahlte dem Kläger daher nur einen Teil des entstandenen Schadens, basierend auf den Grundsätzen der Unterversicherung.

Der Kläger argumentierte vor Gericht, dass der Versicherungsvertreter ihn nicht ausreichend über den tatsächlichen Wert des Gebäudes informiert habe und das Beratungsprotokoll unvollständig sei. Er forderte eine Nachzahlung seitens des Versicherungsvertreters.

Der Beklagte hingegen betonte, dass der Kläger den Wert des Gebäudes aufgrund eines Bewertungsgutachtens hätte kennen müssen. Zudem sei die Reduzierung der Versicherungssumme auf ausdrücklichen Wunsch des Klägers erfolgt, um die Prämie zu senken.

Das Gericht entschied letztlich zugunsten des Klägers. Es stellte fest, dass der Versicherungsvertreter seine Beratungspflichten verletzt hatte, indem er den Kläger nicht ausreichend über den tatsächlichen Wert des Gebäudes sowie die Folgen der Unterversicherung informierte. Auch die Dokumentation der Beratung war mangelhaft, da wichtige Informationen fehlten.

Das Urteil des Landgerichts Halle unterstreicht die Bedeutung einer sorgfältigen Beratung und Dokumentation seitens der Versicherungsvermittler, insbesondere bei komplexen Versicherungsprodukten wie der Gebäudeversicherung.

Das Urteil des Landgerichts Halle setzt ein wichtiges Signal für die Versicherungsbranche. Es verdeutlicht die Pflicht der Versicherungsvertreter, ihre Kunden angemessen zu beraten und die Beratungsgespräche sorgfältig zu dokumentieren. Dies ist besonders relevant in Fällen wie der Gebäudeversicherung, wo die Absicherung komplexer Risiken eine fundierte Beratung erfordert. Das Urteil sollte Versicherungsunternehmen dazu anhalten, ihre Prozesse zu überprüfen und sicherzustellen, dass ihre Vertreter die höchsten Standards in Bezug auf Beratung und Dokumentation einhalten.

 

Landgerichtsurteil: Schweigen ist keine Zustimmung bei Versicherungsumstellungen

In einem wegweisenden Urteil hat das Landgericht Baden-Baden entschieden, dass das Schweigen eines Verbrauchers nicht als Zustimmung für automatische Vertragsumstellungen in Versicherungsangelegenheiten gewertet werden kann. Der Fall drehte sich um einen Versicherungsvertreter, der in einem Schreiben an Kunden die Preise und Leistungen einer bestehenden Wohngebäudeversicherung automatisch erhöhen wollte, falls innerhalb von zwei Wochen kein Widerspruch seitens des Kunden erfolgte. Das Gericht wies jedoch darauf hin, dass das bloße Schweigen keine rechtliche Willenserklärung darstellt.

Die Klage gegen den Versicherungsvertreter wurde von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg eingereicht, nachdem dieser sich geweigert hatte, eine Unterlassungserklärung zu unterzeichnen. Der Vertreter hatte in dem Schreiben zusätzliche Leistungen des Versicherers angeboten und angekündigt, bei ausbleibendem Widerspruch eine kostenpflichtige Vertragsumstellung vorzunehmen.

Das Gericht wies die Argumentation des Versicherungsvertreters zurück, dass die Verbraucherzentrale nicht zuständig sei, da es sich bei dem Kunden nicht um einen Verbraucher handele. Es wurde festgestellt, dass aus dem Versicherungsvertrag klar hervorgeht, dass es sich um ein selbst genutztes Wohngebäude handelt.

Das Urteil stellte fest, dass die Vorgehensweise des Versicherungsvertreters gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) verstößt. Das Gericht argumentierte, dass der Versicherungsvertreter den Verbraucher irreführte, indem er suggerierte, dass diesem die Umstellung des Vertrags bereits beauftragt worden sei, was nicht der Fall war.

Die Klage wurde in vollem Umfang stattgegeben, und die Abmahnung wurde als berechtigt angesehen. Die Kosten der Abmahnung wurden dem beklagten Versicherungsvertreter auferlegt.

Das Urteil des Landgerichts Baden-Baden markiert einen wichtigen Schritt im Verbraucherschutz und verdeutlicht, dass das bloße Schweigen eines Verbrauchers nicht als Zustimmung für Vertragsumstellungen in Versicherungsangelegenheiten gewertet werden kann. Diese Entscheidung stärkt die Rechte der Verbraucher und setzt klare Grenzen für unlautere Praktiken seitens der Versicherungsbranche. Es ist zu hoffen, dass dieses Urteil dazu beiträgt, ähnliche Fälle zu verhindern und das Bewusstsein für die Rechte der Verbraucher zu schärfen.

 

Aristo reagiert auf BGH-Urteil: Rx-Skonto wird zum Monatswechsel gestrichen

In einem bedeutenden Schritt innerhalb der pharmazeutischen Industrie hat Aristo, ein namhafter Generikahersteller, beschlossen, seine Einkaufskonditionen anzupassen. Diese Entscheidung folgt einem bereits von anderen Unternehmen wie AbbVie und GlaxoSmithKline (GSK) eingeleiteten Trend und markiert eine wichtige Entwicklung innerhalb der Branche.

Apotheken im ganzen Land erhielten in diesen Tagen ein Schreiben, datiert auf "Mai 2024", das die bevorstehende Änderung verkündete: Ab dem 1. Juni 2024 wird Aristo kein Skonto mehr auf verschreibungspflichtige Medikamente (Rx) gewähren. Die Begründung des Unternehmens liegt darin, dass es seine Geschäftsbeziehungen im Einklang mit den Vorgaben des Bundesgerichtshofs (BGH) halten muss, was eine Anpassung der Einkaufskonditionen erforderlich macht.

Das Schreiben betont jedoch, dass diese Änderung ausschließlich Rx-Produkte betrifft, während Nicht-Rx-Produkte und die damit verbundenen Einkaufs- und Servicevorteile von der Regelung ausgenommen sind. Aristo versichert den Apotheken, dass bei Rückfragen der Außendienst und der Kundenservice zur Verfügung stehen.

Die Entscheidung von Aristo reiht sich in eine Serie ähnlicher Schritte anderer Unternehmen ein. Vor Kurzem hatte AbbVie seine Einkaufskonditionen mit sofortiger Wirkung angepasst, während GSK bereits vor einem Jahr das Rx-Skonto gestrichen hatte. Diese Veränderungen könnten weitreichende Auswirkungen auf die Struktur und Dynamik der pharmazeutischen Lieferkette haben und verdeutlichen die Anpassung der Branche an rechtliche Vorgaben und wirtschaftliche Realitäten.

Die Entscheidung von Aristo, das Rx-Skonto abzuschaffen, spiegelt einen sich abzeichnenden Trend innerhalb der Pharmaindustrie wider, der von rechtlichen Rahmenbedingungen und wirtschaftlichen Erfordernissen beeinflusst wird. Während die unmittelbaren Auswirkungen für Apotheken und Verbraucher abzuwarten sind, könnten diese Anpassungen langfristig die Dynamik des Marktes verändern.

 

Verbesserung der Arzneimitteltherapiesicherheit: Die entscheidende Rolle der Apotheken bei kardiovaskulären Erkrankungen

In der stetigen Suche nach Verbesserungen der Arzneimitteltherapiesicherheit (AMTS) und der Reduzierung von Krankenhauseinweisungen aufgrund von Medikamentennebenwirkungen rücken Apotheken immer mehr in den Fokus, insbesondere im Bereich kardiovaskulärer Erkrankungen. Auf dem Pharmacon-Kongress in Meran wurde die entscheidende Rolle der Apotheken in diesem Zusammenhang betont.

Dr. Nina Griese-Mammen, eine anerkannte Apothekerin des Geschäftsbereichs Arzneimittel der ABDA, unterstrich die Notwendigkeit einer verstärkten Integration von AMTS in medizinische Leitlinien. Laut ihren Ausführungen sind etwa 5 Prozent aller Krankenhauseinweisungen auf Nebenwirkungen von Medikamenten zurückzuführen, wobei bis zu 70 Prozent dieser Fälle potenziell vermeidbar sind. Besonders alarmierend ist, dass etwa 40 Prozent dieser unerwünschten Arzneimittelwirkungen auf Arzneistoffe zurückzuführen sind, die zur Behandlung von kardiovaskulären Erkrankungen eingesetzt werden.

Zu den Medikamentenklassen mit erhöhtem Risiko für Hospitalisierungen gehören direkte orale Antikoagulanzien (DOAK), Vitamin-K-Antagonisten und Thrombozytenaggregationshemmer (TAH). Dr. Griese-Mammen hob hervor, dass Apotheken durch eine korrekte Anwendung dieser Medikamente dazu beitragen können, arzneimittelbedingte Krankenhausaufenthalte zu vermeiden.

Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die Bedeutung einer erweiterten Medikationsberatung bei Polymedikation. Diese Dienstleistung kann dazu beitragen, die spezifischen Probleme von Patienten mit kardiovaskulären Erkrankungen anzugehen und die Sicherheit ihrer Arzneimitteltherapie zu verbessern.

In diesem Zusammenhang betonte die Stiftung Warentest die Wichtigkeit kostenloser Medikationschecks in Apotheken und die Erstellung aktueller Medikationspläne. Trotz dieser Maßnahmen gibt es noch immer Herausforderungen, wie beispielsweise die Diskrepanz zwischen den Empfehlungen und der klinischen Realität, wie sie am Beispiel des "Triple Whammy" deutlich wird.

Die enge Einbindung von Apotheken in die Bemühungen zur Verbesserung der Arzneimitteltherapiesicherheit bei kardiovaskulären Erkrankungen ist von entscheidender Bedeutung für das Wohlergehen der Patienten. Durch eine effektive Zusammenarbeit zwischen medizinischen Fachgesellschaften, Apothekerverbänden und Gesundheitsbehörden können wir sicherstellen, dass die AMTS-Maßnahmen maximalen Nutzen für die Patienten bringen.

 

PTA-Förderpreise 2024: Anerkennung für herausragende Leistungen in der Apothekenpraxis

Am vergangenen Samstag wurde im Rahmen einer feierlichen Veranstaltung an der PTA-Fachschule Niederrhein am Gertrud-Bäumer-Berufskolleg in Duisburg die jährliche Verleihung der PTA-Förderpreise durch den Apothekerverband Nordrhein (AVNR) abgehalten. Unter den Augen von 80 Teilnehmer

wurden die herausragenden Leistungen pharmazeutisch-technischer Assistenten (PTAs) gewürdigt, insbesondere hinsichtlich ihrer akribisch gestalteten Arbeitstagebücher.

Apothekerin Marlene Langenberg-Nüsser, stellvertretende Vorsitzende des PTA-Fördervereins Nordrhein, betonte in ihrer Ansprache die wachsende Bedeutung der PTAs in öffentlichen Apotheken, deren Aufgaben zunehmend komplexer und anspruchsvoller werden. Sie würdigte die engagierten Leistungen der PTAs und dankte sowohl den Fachkräften für ihre Hingabe als auch den PTA-Schulen für ihre Rolle bei der Ausbildung.

Die diesjährigen Erstplatzierten des PTA-Förderpreises sind Annkatrin Höning von der PTA-Fachschule Niederrhein und Jana Karl von der PTA-Lehranstalt in Essen. Auf dem zweiten Platz landeten Johanna Lackmann (PTA-Fachschule Niederrhein) und Nina Landwehr (PTA-Lehranstalt Solingen), während Dana Metzen (PTL Region Aachen), Sophia Miksat (PTA-Lehranstalt Solingen) und Pascal Kuhlemann (PTA-Lehrakademie Köln) die dritten Plätze belegten. Die Preisträger erhielten neben der Anerkennung auch die Möglichkeit zur Teilnahme an einer Fortbildungsveranstaltung sowie Gutscheine für weitere Bildungsangebote.

Angesichts des anhaltenden Interesses und der positiven Resonanz wird der PTA-Förderpreis im nächsten Jahr bereits zum 19. Mal vergeben. Etwa 1000 Schülerinnen und Schüler der PTA-Lehranstalten im Kammerbezirk haben erneut die Chance, sich für diese renommierte Auszeichnung zu bewerben, was die fortwährende Wertschätzung für die Leistungen und das Engagement in diesem Berufsfeld verdeutlicht.

Die Verleihung der PTA-Förderpreise durch den Apothekerverband Nordrhein ist ein bedeutendes Ereignis, das die herausragenden Leistungen und das Engagement pharmazeutisch-technischer Assistenten (PTAs) würdigt. Die steigende Komplexität und Verantwortungsbereiche in diesem Berufsfeld machen eine gezielte Anerkennung wie diese umso wichtiger. Durch die Fortführung des PTA-Förderpreises im kommenden Jahr wird nicht nur die Kontinuität dieser Anerkennung gewährleistet, sondern auch die Motivation und Exzellenz unter den PTAs weiter gefördert.

 

Europäische Apothekerinnen treten in das politische Rampenlicht

Mit den bevorstehenden Europawahlen im Juni 2024 rücken zwei Apothekerinnen aus Deutschland ins Zentrum der politischen Bühne. Jutta Paulus von den Grünen und Nicola Ciliax-Kindling von der CDU haben sich entschieden, für das Europäische Parlament zu kandidieren und versprechen, ihre beruflichen Erfahrungen in die politische Arena einzubringen.

Jutta Paulus, eine langjährige Umweltpolitikerin und Apothekerin mit einem Hintergrund in Umweltwissenschaften, betont ihre Überzeugung, dass der Kampf für Umweltbelange und Nachhaltigkeit auf europäischer Ebene am effektivsten geführt werden kann. Ihre Arbeit im Europäischen Parlament während der vergangenen Amtszeit konzentrierte sich auf Themen wie Naturschutz, Klimapolitik und die Regulierung von Chemikalien. Paulus' Erfahrungen in einem Labor für Innenraumschadstoffe und Ökotoxikologie prägen ihre politischen Schwerpunkte, während sie ihre naturwissenschaftliche Ausbildung als wertvolles Werkzeug für ihre politische Arbeit ansieht.

Auf der anderen Seite steht Nicola Ciliax-Kindling, eine aktive Apothekerin und politische Akteurin auf kommunaler und kammerpolitischer Ebene. Sie glaubt fest daran, dass eine stärkere Präsenz von Apothekerinnen und Apothekern in der Politik entscheidend ist, um Probleme wie Arzneimittelversorgung, medizinische Forschung und Fachkräftemangel anzugehen. Trotz der Einschätzung ihrer eigenen Kandidatur als herausfordernd, ist sie bereit, weiterhin ihre Apotheke zu leiten und politische Verantwortung zu übernehmen.

Beide Kandidatinnen betonen die Bedeutung ihrer beruflichen Erfahrungen für die Politik und sind entschlossen, ihre Fachkenntnisse in das Europäische Parlament einzubringen, um die Gesundheitspolitik und Umweltschutzmaßnahmen voranzutreiben.

Die Kandidaturen von Jutta Paulus und Nicola Ciliax-Kindling markieren einen wichtigen Schritt in Richtung einer stärkeren Einbindung von Fachleuten aus dem Gesundheitswesen in die europäische Politik. Ihre Erfahrungen und Perspektiven als Apothekerinnen versprechen einen wertvollen Beitrag zur Bewältigung der aktuellen Herausforderungen in den Bereichen Gesundheit und Umweltschutz. Es ist ermutigend zu sehen, wie sich Mitglieder dieses Berufsstands aktiv in politischen Entscheidungsprozessen engagieren und ihr Fachwissen nutzen, um positive Veränderungen auf europäischer Ebene herbeizuführen.

 

Deutsche Bundesländer setzen Inspektionen in China aus: Bedrohung für Medikamentenversorgung

Die jüngste Einführung eines neuen Anti-Spionage-Gesetzes in China hat in Deutschland eine Welle der Besorgnis ausgelöst, insbesondere im Bereich der Arzneimittelversorgung. Mehrere Bundesländer haben infolgedessen die Inspektionen von Arzneimittelherstellern in China vorerst ausgesetzt, was potenziell ernsthafte Auswirkungen auf die Medikamentenversorgung im Land haben könnte.

Das Anti-Spionage-Gesetz der Volksrepublik China, das im vergangenen Jahr verabschiedet wurde, ist berüchtigt für seine vagen Formulierungen, die eine breite Auslegung ermöglichen und jegliche Form von Informationsbeschaffung unter Strafe stellen können. Angesichts dieser Unsicherheit und der potenziellen Risiken haben deutsche Inspekteure bereits im April damit begonnen, nicht mehr nach China zu reisen, aus Angst, wegen Spionageverdachts verhaftet zu werden.

Laut einer aktuellen Recherche der "Welt am Sonntag" haben nun die Gesundheitsbehörden in Berlin, Hessen und Schleswig-Holstein die Inspektionsreisen nach China auf unbestimmte Zeit ausgesetzt. Die Begründung dafür sind "erhebliche Sicherheitsbedenken", die in Zusammenhang mit dem neuen Gesetz stehen. Andere Bundesländer setzen zwar noch Inspektionen fort, doch sie berichten von erschwerten Bedingungen und zunehmenden Hindernissen.

Besonders besorgniserregend ist die Tatsache, dass viele Arzneimittel, die in Deutschland verkauft werden, in China hergestellt werden. Um diese Medikamente importieren zu dürfen, sind regelmäßige Inspektionen der Produktionsanlagen vor Ort erforderlich, bei denen deutsche Inspekteure die Einhaltung von Standards überprüfen und GMP-Zertifikate ausstellen.

Die Situation birgt das Risiko einer ernsthaften Bedrohung für die Versorgungssicherheit in Deutschland. Der Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie (BPI) warnt vor drohenden Lieferengpässen bei verschiedenen Medikamenten, da einige Wirkstoffzertifikate bereits abgelaufen sind oder in den nächsten Monaten ablaufen könnten. Diese Unsicherheit führt dazu, dass Inspektoren zögern oder sich weigern, Inspektionen in chinesischen Produktionsanlagen durchzuführen, was jedoch gesetzlich vorgeschrieben ist.

Der BPI fordert dringend eine schriftliche Klarstellung seitens der chinesischen Regierung, dass das Anti-Spionage-Gesetz nicht auf Inspektionen im pharmazeutischen Bereich anwendbar ist. Die Bundesregierung wird aufgefordert, politische Maßnahmen zu ergreifen, um die Situation zu lösen und vorübergehende Engpässe zu verhindern.

Die Aussetzung der Inspektionen von Arzneimittelherstellern in China durch mehrere deutsche Bundesländer aufgrund des neuen Anti-Spionage-Gesetzes ist äußerst besorgniserregend. Dies könnte zu erheblichen Engpässen in der Medikamentenversorgung führen und die Gesundheit der Bevölkerung gefährden. Eine schnelle politische Lösung und eine klare Stellungnahme seitens der chinesischen Regierung sind dringend erforderlich, um die Sicherheit und Kontinuität der Arzneimittelversorgung in Deutschland zu gewährleisten.

 

Krewel Meuselbach: Traditioneller Pharmahersteller stellt Insolvenzantrag in Eigenverwaltung

Krewel Meuselbach, ein angesehener Hersteller von Erkältungsmedikamenten wie Aspecton, Bromhexin und Mallebrin, hat Insolvenz angemeldet. Das Unternehmen mit Sitz in Eitorf, Nordrhein-Westfalen, hat beim Amtsgericht Bonn einen Antrag auf vorläufige Eigenverwaltung gestellt, in einem Versuch, seine wirtschaftlichen Schwierigkeiten zu bewältigen.

Die Insolvenz kommt nach einer langen Phase der Herausforderungen für das Unternehmen. Seit dem Tod der Firmenchefin Ingeborg Viefhues im Jahr 2011 hat Krewel Meuselbach versucht, seine Position auf dem Markt zu stärken und sein Geschäft auszubauen. Trotz Bemühungen, die Marken neu zu positionieren und in Marketing und Vertrieb zu investieren, verzeichnete das Unternehmen in den vergangenen Jahren Verluste.

Im Jahr 2018 änderte das Unternehmen seine Strategie und verkaufte die Zulassungen und Vertriebsrechte für den deutschen Markt an Hermes. Doch auch diese Maßnahme brachte nicht die erhofften Ergebnisse. Die COVID-19-Pandemie verschärfte die Situation zusätzlich, indem sie zu einem drastischen Rückgang der Nachfrage nach rezeptfreien Medikamenten führte.

Die steigenden Kosten und die Notwendigkeit von Investitionen in die veraltete Produktionsanlage verschärften die finanzielle Lage des Unternehmens weiter. Hinzu kommt der russische Angriff auf die Ukraine, der zu erheblichen Umsatzeinbußen führte, da ein beträchtlicher Teil des Umsatzes von Krewel Meuselbach aus Russland stammte.

Trotz dieser Herausforderungen betont das Management, dass der Geschäftsbetrieb uneingeschränkt weiterläuft. Die Produktion in den Werken in Eitorf und Gehren wird fortgesetzt, und die Löhne sowie Gehälter der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind durch Insolvenzgeld gesichert.

Um den Sanierungsprozess zu begleiten, wurden Sanierungsexperten von den Kanzleien Lieser Rechtsanwälte und Runkel Rechtsanwälte beauftragt. Sie werden gemeinsam mit dem Unternehmen die Schritte für eine nachhaltige Neuaufstellung erarbeiten und umsetzen.

Krewel Meuselbach, einer der ältesten Pharmahersteller in Deutschland, hat eine lange Geschichte in der Herstellung von Arzneimitteln zur Behandlung von Erkältungen und anderen Beschwerden. Trotz der aktuellen Herausforderungen bleibt das Unternehmen bestrebt, seine Tradition fortzusetzen und sich wirtschaftlich zu stabilisieren.

Die Insolvenzanmeldung von Krewel Meuselbach markiert einen bedeutsamen Wendepunkt für das Unternehmen und die Pharmaindustrie insgesamt. Die langjährigen Herausforderungen, die zur Insolvenz geführt haben, spiegeln die Schwierigkeiten wider, denen viele Unternehmen in der Gesundheitsbranche gegenüberstehen, insbesondere in Zeiten globaler Unsicherheiten wie der COVID-19-Pandemie und geopolitischer Spannungen.

Die Entscheidung, sich in vorläufiger Eigenverwaltung zu befinden, bietet dem Unternehmen die Möglichkeit, seine finanzielle Situation zu stabilisieren und eine nachhaltige Neuausrichtung anzustreben. Dieser Schritt unterstreicht die Entschlossenheit des Managements, die Zukunft von Krewel Meuselbach zu sichern und seine Position als führender Anbieter von Erkältungsmedikamenten zu festigen.

Die Zusammenarbeit mit Sanierungsexperten zeigt, dass das Unternehmen entschlossen ist, die notwendigen Schritte zu unternehmen, um aus der Insolvenz gestärkt hervorzugehen. Es bleibt zu hoffen, dass diese Bemühungen Früchte tragen und Krewel Meuselbach in der Lage ist, seine Tradition als einer der ältesten Pharmahersteller in Deutschland fortzusetzen und sich erfolgreich in einem anspruchsvollen Marktumfeld zu behaupten.

 

Der Leberentgiftungstrend in Apotheken: Fakten und Fiktionen über die vermeintliche Gewichtsabnahme

In den letzten Monaten hat sich ein bemerkenswerter Trend in den Apotheken entwickelt, der die Aufmerksamkeit vieler auf sich zieht: Die vermehrte Nachfrage nach Arzneimitteln, die die Lebergesundheit betreffen. Dieser Trend scheint auf die Empfehlungen von Influencern zurückzuführen zu sein, die eine Leberentgiftung als Mittel zur schnelleren Gewichtsabnahme propagieren.

Die Leber, das größte innere Organ des menschlichen Körpers, spielt eine entscheidende Rolle bei einer Vielzahl von Stoffwechselvorgängen. Von der Produktion lebenswichtiger Proteine bis hin zur Entgiftung von schädlichen Substanzen ist die Leber unverzichtbar für das reibungslose Funktionieren des Körpers. Dennoch können ein ungesunder Lebensstil und eine übermäßige Aufnahme von schlechten Fetten das Organ schnell überlasten.

In der aktuellen Medienlandschaft wird ein Abnehm-Trend "gehypet", der auf einer angeblichen Leberentgiftung basiert. Die Idee dahinter ist, dass die Reinigung der Leber zu einem schnelleren Stoffwechsel und somit zu einem Verlust von überschüssigem Gewicht führen soll. Produkte mit Inhaltsstoffen wie Mariendistel, Löwenzahn und Artischocke werden beworben, um diese Entgiftung zu erleichtern.

Allerdings gibt es wenig wissenschaftliche Evidenz, die diese Behauptungen stützt. Die Verbraucherzentrale weist darauf hin, dass weder die Nahrungsergänzungsmittel noch ihre Inhaltsstoffe in seriösen Studien ausreichend auf ihre tatsächliche Wirksamkeit bei der Entgiftung der Leber untersucht wurden. Zudem ist die Existenz von "Giftstoffen" oder "Schlacken" im Körper von gesunden Menschen wissenschaftlich nicht belegt.

Experten betonen stattdessen die Bedeutung einer gesunden Lebensweise für die Förderung der Lebergesundheit und die Gewichtsabnahme. Eine ausgewogene Ernährung, regelmäßige Bewegung, ausreichend Schlaf und der Verzicht auf schädliche Substanzen wie Alkohol und Nikotin sind langfristige Ansätze, die nicht nur die Lebergesundheit unterstützen, sondern auch das allgemeine Wohlbefinden verbessern können.

Der aktuelle Trend der Leberentgiftung zur Gewichtsabnahme mag verlockend erscheinen, aber es ist wichtig, auf wissenschaftliche Beweise zu achten. Die Behauptungen über die Wirksamkeit dieser Entgiftungskuren sind oft übertrieben und basieren auf fragwürdigen Annahmen über die Funktion der Leber und den Prozess der Gewichtsabnahme. Eine gesunde Lebensweise, die auf ausgewogener Ernährung und regelmäßiger Bewegung basiert, bleibt der sicherste und effektivste Weg, um die Lebergesundheit zu fördern und langfristig Gewicht zu verlieren.

 

Titandioxid in Kosmetika: Neue Erkenntnisse, Debatten und Impulse für Apothekerinnen

In der Welt der Kosmetik gibt es einen Stoff, der sowohl in der Industrie als auch bei Verbrauchern kontrovers diskutiert wird: Titandioxid. Diese chemische Verbindung wird häufig als Pigment und UV-Filter in einer Vielzahl von kosmetischen Produkten eingesetzt, darunter Sonnenschutzmittel, Zahnpasta und Make-up. Doch neue Erkenntnisse und anhaltende Debatten werfen Fragen über seine Sicherheit und potenzielle Risiken auf.

Das europäische "Scientific Committee on Consumer Safety" (SCCS) hat kürzlich eine finale Stellungnahme zu Titandioxid veröffentlicht, die die Vielfalt der Anwendungen und Modifikationen dieses Stoffs in Kosmetika betont. Während einige Formen von Titandioxid als sicher eingestuft werden, gibt es Bedenken hinsichtlich anderer Varianten, insbesondere in Bezug auf die orale Aufnahme von Nanopartikeln durch Mundschleimhautzellen.

Besondere Aufmerksamkeit wird auch der Verwendung von Titandioxid als UV-Filter in Sonnenschutzmitteln gewidmet. Das SCCS hat klare Richtlinien für die sichere Verwendung dieses Stoffs festgelegt, doch es bleibt eine Debatte darüber, ob Produkte, die Nano-Titandioxid enthalten, sicher sind, insbesondere wenn sie eingeatmet werden können.

Die aktuelle Diskussion hat Auswirkungen auf die Industrie sowie auf Verbraucher. Einige Hersteller reagieren bereits auf die Bedenken, indem sie titandioxidfreie Alternativen entwickeln, insbesondere im Bereich der Zahnpflegeprodukte. Verbraucherschutzorganisationen wie Ökotest bewerten die Verwendung von Titandioxid in Sonnencremes für Kinder weiterhin als akzeptabel, solange bestimmte Bedingungen erfüllt sind.

Trotz der fortlaufenden Debatte bleibt die endgültige Bewertung von Titandioxid in Kosmetika uneinheitlich. Während einige Varianten als sicher gelten, sind weitere Forschung und Regulierung erforderlich, um potenzielle Risiken zu minimieren und die Sicherheit der Verbraucher zu gewährleisten.

Die Debatte um Titandioxid in Kosmetika verdeutlicht die Herausforderungen bei der Bewertung und Regulierung von chemischen Inhaltsstoffen in Verbraucherprodukten. Während einige Formen dieses Stoffs als sicher gelten, zeigen neue Erkenntnisse potenzielle Risiken auf, insbesondere im Zusammenhang mit der oralen Aufnahme von Nanopartikeln. Hersteller und Regulierungsbehörden sollten gemeinsam daran arbeiten, die Sicherheit von Kosmetikprodukten zu gewährleisten und Verbraucherbedenken ernst zu nehmen.

 

Cannabis-Boom: Fähren-Apotheke in Niederkassel-Mondorf sucht verzweifelt Personal

Der Anstieg der Nachfrage nach medizinischem Cannabis in der Fähren-Apotheke in Niederkassel-Mondorf hat ein neues Maß erreicht, das die Apothekenleitung und das bestehende Personal vor große Herausforderungen stellt. Seit der Teillegalisierung von Cannabis hat sich die Anzahl der täglich bearbeiteten Rezepte für medizinisches Cannabis drastisch erhöht. Unter der Leitung von Dr. Stephanie Spahn hat die Apotheke seit Anfang 2023 medizinisches Cannabis angeboten, doch erst seit der Teillegalisierung hat die Nachfrage ein beispielloses Niveau erreicht.

Täglich bearbeitet das Team der Fähren-Apotheke nun etwa 70 neue Rezepte für medizinisches Cannabis. Dieser sprunghafte Anstieg hat zu Engpässen und einem übermäßigen Arbeitsaufwand geführt, der das bestehende Personal an seine Grenzen bringt. Um diesem Bedarf gerecht zu werden, ist die Apotheke dringend auf der Suche nach qualifiziertem Personal, darunter Pharmazeutisch-technische Assistenten (PTA) und Apotheker.

Die Apotheke betreibt einen eigenen Versandhandel für medizinisches Cannabis, der es den Patienten ermöglicht, ihre verordneten Produkte bequem zu bestellen. Ein Apotheker ist ganztägig damit beschäftigt, die Cannabis-Bestellungen zu bearbeiten, während zwei bis drei PTA vormittags die Prüfung, Abfüllung und andere Aufgaben übernehmen. Zusätzlich unterstützen drei Werkstudenten das Team beim Verpacken der Pakete und bei anderen nicht-pharmazeutischen Tätigkeiten.

Trotz des Anstiegs der Nachfrage erfolgen die meisten Cannabis-Verordnungen auf Privatrezeptbasis, was bedeutet, dass die Patienten die Kosten selbst tragen müssen. Nur in wenigen Fällen werden die Kosten von den Krankenkassen übernommen. Dennoch gibt es eine steigende Bereitschaft von medizinischen Fachkräften, Cannabis als Behandlungsoption zu verschreiben, insbesondere seit der Teillegalisierung im April.

Ein aktuelles Beispiel für diese Entwicklung ist ein 96-jähriger Patient mit chronischen Schmerzen, dem erstmals Medizinalcannabis verschrieben wurde, um seine Beschwerden zu lindern. Diese zunehmende Akzeptanz und Verwendung von medizinischem Cannabis wirft Fragen nach der Verfügbarkeit, dem Personalbedarf und der Finanzierung auf, denen sich Apotheken wie die Fähren-Apotheke stellen müssen.

Die steigende Nachfrage nach medizinischem Cannabis stellt eine Herausforderung für Apotheken wie die Fähren-Apotheke dar, die sich schnell an die veränderten Bedingungen anpassen müssen. Es ist ermutigend zu sehen, dass medizinische Fachkräfte zunehmend Cannabis als wirksame Behandlungsoption akzeptieren, aber es ist wichtig sicherzustellen, dass die Infrastruktur und das Personal vorhanden sind, um die steigende Nachfrage angemessen zu bewältigen. Diese Entwicklung unterstreicht die Bedeutung einer kontinuierlichen Überprüfung und Anpassung der Gesundheitsversorgung, um den Bedürfnissen der Patienten gerecht zu werden.

 

Faksimilestempel auf Rezepten: Sicherheitsrisiko oder praktische Lösung?

Eine Entscheidung in einer lokalen Hausarztpraxis, Rezepte nicht mehr handschriftlich zu unterschreiben, sondern stattdessen einen Faksimilestempel zu verwenden, hat eine Debatte über die Sicherheit und die Einhaltung von Vorschriften entfacht. Diese Änderung hat Apotheker Tobias Eiffel in eine unangenehme Lage gebracht, der besorgt über die möglichen Risiken dieser Entscheidung ist.

Eiffel bemerkte die Umstellung während der routinemäßigen Überprüfung von Rezepten und wurde schnell auf die unnatürlich gleichförmigen Abdrücke des Stempels aufmerksam. Dies weckte bei ihm Besorgnis über die erhöhte Anfälligkeit für Fälschungen und die potenzielle Unsicherheit bei der Authentifizierung von Verschreibungen.

Die Verwendung eines Faksimilestempels anstelle einer persönlichen Unterschrift verstößt gegen die Bestimmungen der Arzneimittelverschreibungsverordnung (AMVV), die eine eigenhändige Unterschrift oder eine qualifizierte elektronische Signatur des verschreibenden Arztes verlangt. Eiffel betonte, dass diese Praxis eine Retaxierung riskiert, falls die Unterschrift nicht nachträglich eingefügt wird.

Der Versuch von Eiffel, die Angelegenheit persönlich mit der Praxis zu klären, wurde durch eine unkooperative Haltung seitens des Arztes und des Praxisteams erschwert. Trotz wiederholter Bemühungen seitens des Apothekers zeigte der Arzt wenig Interesse an einem Dialog über die Bedenken bezüglich der neuen Praxis.

In Reaktion auf die Kontroverse hat Eiffel beschlossen, seine Kunden über die Unzulässigkeit der Verordnungen aufzuklären und die betreffenden Rezepte zurückzuweisen. Diese Maßnahme wurde von einigen als notwendiger Schritt angesehen, um die Einhaltung der Vorschriften zu gewährleisten und Druck auf die Praxis auszuüben, die korrekte Vorgehensweise zu befolgen.

Dr. Ilka M. Enger, Vorsitzende der IG Med, schloss sich den Bedenken von Eiffel an und bezeichnete die Verwendung eines Faksimilestempels als berufsrechtliches No-Go. Sie betonte die Wichtigkeit einer sorgfältigen Überprüfung von Verschreibungen zum Schutz der Patienten.

Die Einführung eines Faksimilestempels auf Rezepten statt einer persönlichen Unterschrift birgt ernsthafte Bedenken hinsichtlich der Sicherheit und Authentizität von Verschreibungen. Die Verletzung der Vorschriften der Arzneimittelverschreibungsverordnung ist nicht nur rechtlich problematisch, sondern stellt auch eine potenzielle Gefahr für die Patientensicherheit dar. Es ist unerlässlich, dass medizinische Fachkräfte die geltenden Vorschriften respektieren und die Integrität des Verschreibungsprozesses gewährleisten, um das Vertrauen der Öffentlichkeit in das Gesundheitssystem zu erhalten.

 

Barrieren überwinden: Die Kraft der Leichten Sprache

In der heutigen Zeit, in der komplexe Texte oft Barrieren schaffen und Millionen Menschen den Zugang zu wichtigen Informationen erschweren, gewinnt die Leichte Sprache zunehmend an Bedeutung. Die Leichte Sprache, ein Kommunikationsmittel, das darauf abzielt, Informationen klar und verständlich zu vermitteln, steht im Fokus einer wachsenden Debatte über Inklusion und Teilhabe.

Die Komplexität von Leichter Sprache liegt paradoxerweise in ihrer Einfachheit. Die Formulierung von Texten erfordert ein hohes Maß an Aufmerksamkeit und Sensibilität, um sicherzustellen, dass sie für eine breite Zielgruppe zugänglich sind. Experten betonen die Bedeutung von Leichter Sprache für Millionen von Menschen in Deutschland, darunter Personen mit geistiger Behinderung, Demenz, Lernschwierigkeiten oder geringen Deutschkenntnissen. Diese Menschen stoßen oft an sprachliche Barrieren, die ihre Teilhabe an der Gesellschaft beeinträchtigen.

Zum Internationalen Tag der Leichten Sprache am 28. Mai fordern verschiedene Akteure verstärkte Bemühungen, um Leichte Sprache zugänglicher zu machen. Sie weisen auf die noch bestehenden Herausforderungen hin und appellieren an Behörden und private Unternehmen, auf eine leicht verständliche Kommunikation für alle zu setzen. Trotz einiger Fortschritte bleibt das Angebot an Leichter Sprache in Deutschland noch zu gering und thematisch eingeschränkt.

Die Erstellung von Texten in Leichter Sprache erfordert eine sorgfältige Abwägung zwischen Vereinfachung und Verständlichkeit. Das "Netzwerk Leichte Sprache" hat Empfehlungen vorgelegt, die die Verwendung von alltagsnahen Wörtern, die Vermeidung von Fachbegriffen und die Einbindung der Zielgruppe in den Erstellungsprozess betonen. Es gibt jedoch noch keine verbindliche Gesetzgebung zur Verwendung von Leichter Sprache, was zu einer ungleichen Verfügbarkeit und Qualität führt.

Experten schätzen, dass etwa 14 Millionen Menschen in Deutschland von Leichter Sprache profitieren könnten, jedoch gibt es keinen allgemeinen Rechtsanspruch auf deren Nutzung im Alltag. Trotzdem wird Leichte Sprache von immer mehr Institutionen, Behörden und Ministerien angeboten, was als Schritt in die richtige Richtung angesehen wird.

In Anbetracht der vielfältigen Vorteile, die Leichte Sprache bietet, ist es entscheidend, ihre Verbreitung und Qualität weiter zu verbessern. Durch eine verstärkte Nutzung von Leichter Sprache können sprachliche Barrieren abgebaut und die Teilhabe und Selbstbestimmung von Millionen Menschen verbessert werden.

Leichte Sprache ist nicht nur ein Mittel zur Verständigung, sondern ein entscheidender Schritt in Richtung einer inklusiveren Gesellschaft. Es ist an der Zeit, dass Behörden und Unternehmen ihre Verantwortung erkennen und sich verstärkt für eine leicht verständliche Kommunikation einsetzen. Nur so können wir sicherstellen, dass alle Menschen, unabhängig von ihren sprachlichen Fähigkeiten, vollständig am gesellschaftlichen Leben teilhaben können.

 

Nächtliche Hitze: Neue Studie enthüllt erhöhtes Schlaganfallrisiko

Eine bahnbrechende Studie, veröffentlicht im renommierten »European Heart Journal«, hat alarmierende Zusammenhänge zwischen nächtlicher Hitze und einem erhöhten Risiko für Schlaganfälle aufgedeckt. Die Forschungsarbeit, durchgeführt von einem Team aus München und Augsburg, analysierte umfassend Daten aus der Region Augsburg über einen Zeitraum von 14 Jahren, von 2006 bis 2020. Die Ergebnisse der Studie unterstreichen die dringende Notwendigkeit eines verstärkten Schutzes vulnerabler Bevölkerungsgruppen vor den gesundheitlichen Auswirkungen extremer Hitze, insbesondere während der Nacht.

Die Forscher nutzten den Hot Night Excess Index (HNE), um die Intensität der nächtlichen Hitze zu quantifizieren. Dabei wurde eine Nacht als "heiß" betrachtet, wenn die Temperatur nicht unter 14,6°C fiel, und als "extrem heiß", wenn sie die 97,5. Perzentile des HNE überschritt. Die Studie ergab, dass das Risiko für ischämische Schlaganfälle und transitorische ischämische Attacken (TIA) in Nächten mit extremen Temperaturen signifikant um 7 Prozent höher war im Vergleich zu kühleren Nächten. Diese Ergebnisse deuten darauf hin, dass nächtliche Hitzebelastungen eine ernsthafte gesundheitliche Gefahr darstellen können, insbesondere für ältere Menschen und Frauen.

Besonders besorgniserregend ist die Tatsache, dass die Anzahl der Nächte mit extremer Hitze im untersuchten Zeitraum leicht angestiegen ist, von 79 Nächten in den Jahren 2006 bis 2012 auf 82 Nächte in den Jahren 2013 bis 2020. Diese Zunahme könnte auf den Klimawandel und die steigenden Temperaturen zurückzuführen sein, was die Bedeutung von Maßnahmen zur Eindämmung der Klimaerwärmung und zur Anpassung an die bereits eingetretenen Veränderungen betont.

Die Forscher identifizierten verschiedene physiologische Mechanismen, die erklären könnten, warum nächtliche Hitze das Risiko für Schlaganfälle erhöht. Dazu gehören eine Störung der Schlafqualität, eine gestörte circadiane Thermoregulation und eine erhöhte Dehydrierung bei hohen Temperaturen. Besonders gefährdet scheinen Frauen und Menschen über 65 Jahren zu sein, während der Einfluss bei jüngeren Personen und Männern erst in den wärmeren Jahren ab 2013 deutlicher wurde.

Die Ergebnisse dieser Studie unterstreichen die Dringlichkeit eines verbesserten Schutzes vulnerabler Bevölkerungsgruppen vor den gesundheitlichen Auswirkungen extremer Hitze. Maßnahmen wie die Klimatisierung von Altenheimen könnten dabei helfen, das Risiko für hitzebedingte Gesundheitsprobleme zu reduzieren. Die Deutsche Gesellschaft für Neurologie (DGN) betont die Wichtigkeit von Hitzeschutzplänen und die Notwendigkeit, die öffentliche Gesundheit in Zeiten zunehmender Hitzebelastung zu schützen.

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbachs kürzlich vorgestellte Hitzeschutzpläne sind ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung, um die Bevölkerung vor den gesundheitlichen Risiken extremer Hitze zu schützen. Angesichts der zunehmenden Häufigkeit von Hitzewellen und tropischen Nächten infolge des Klimawandels ist es entscheidend, dass wir jetzt handeln, um die Gesundheit der Bevölkerung zu erhalten und zu fördern.

Von Engin Günder, Fachjournalist

 

Zurück zur Übersicht

Kontakt
Jetzt Ihr persönliches Angebot anfordern!
Rückrufservice
Gerne rufen wir Sie zurück!
Suche
  • Pharmarisk® OMNI: Die Allrisk-Police zu Fixprämien
    Pharmarisk® OMNI: Die Allrisk-Police zu Fixprämien
    Allgefahrenschutz online berechnen und beantragen

Wir kennen Ihr Geschäft, und das garantiert Ihnen eine individuelle und kompetente Beratung.

Sie haben einen Beruf gewählt, der weit mehr als reine Erwerbstätigkeit ist. Sie verfolgen im Dienste der Bevölkerung hohe ethische Ziele mit Energie, fachlicher Kompetenz und einem hohen Maß an Verantwortung. Um sich voll auf Ihre Aufgabe konzentrieren zu können, erwarten Sie die optimale Absicherung für die Risiken Ihrer Berufsgruppe.

Sie suchen nach Möglichkeiten, Ihre hohen Investitionen zu schützen und streben für sich und Ihre Angehörigen nach einem angemessenen Lebensstandard, auch für die Zukunft.

  • Die PharmaRisk® FLEX
    Die PharmaRisk® FLEX
    Eine flexible Versicherung für alle betrieblichen Gefahren
Nutzen Sie unsere Erfahrung und rufen Sie uns an

Unter der kostenfreien Telefonnummer 0800. 919 0000 oder Sie faxen uns unter 0800. 919 6666, besonders dann, wenn Sie weitere Informationen zu alternativen Versicherern wünschen.

Mit der ApoRisk® FirmenGruppe steht Ihnen ein Partner zur Seite, der bereits viele Apothekerinnen und Apotheker in Deutschland zu seinen Kunden zählen darf. Vergleichen Sie unser Angebot und Sie werden sehen, es lohnt sich, Ihr Vertrauen dem Versicherungsspezialisten für Ihren Berufsstand zu schenken.

  • Die PharmaRisk® CYBER
    Die PharmaRisk® CYBER
    Eine einzige Versicherung für alle Internetrisiken