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Steuer & Recht |
Am 22. Februar 2024 fällte der Bundesfinanzhof (BFH) ein wegweisendes Urteil zum Thema der umgekehrten Betriebsaufspaltung und der erweiterten Kürzung gemäß § 9 Nr. 1 Satz 2 des Gewerbesteuergesetzes (GewStG). Das Urteil mit dem Aktenzeichen III R 13/23 stellte fest, dass trotz einer umgekehrten Betriebsaufspaltung keine originär gewerbliche Tätigkeit der Besitzkapitalgesellschaft abgeleitet werden könne, und bestätigte somit das Durchgriffsverbot.
Das Durchgriffsverbot verbietet es, bei der Besteuerung einer Besitzkapitalgesellschaft eine originär gewerbliche Tätigkeit anzunehmen. Dies gilt selbst dann, wenn die Betriebspersonengesellschaft mittelbar über eine Kapitalgesellschaft an der Besitzkapitalgesellschaft beteiligt ist. Das Urteil grenzt sich damit klar von einer früheren Entscheidung des Bundesfinanzhofs vom 16. September 2021 (Aktenzeichen IV R 7/18) ab.
In dieser früheren Entscheidung wurde das Durchgriffsverbot nicht aufrechterhalten, was zu einer anderen steuerrechtlichen Beurteilung führte. Das jüngste Urteil des BFH setzt nun jedoch neue Maßstäbe und stärkt das Durchgriffsverbot in Fällen der umgekehrten Betriebsaufspaltung.
Das Urteil hat weitreichende Auswirkungen auf Unternehmen und Steuerberater, die mit der steuerlichen Gestaltung von Betriebsaufspaltungen befasst sind. Es schafft Klarheit und Rechtssicherheit und unterstreicht die Bedeutung des Durchgriffsverbots in der steuerlichen Praxis.
Das Urteil des Bundesfinanzhofs stellt einen wichtigen Schritt zur Klärung steuerlicher Fragen im Zusammenhang mit umgekehrten Betriebsaufspaltungen dar. Die Bestätigung des Durchgriffsverbots trägt dazu bei, Missbrauchsmöglichkeiten zu verhindern und die Integrität des Steuersystems zu wahren.
Die Entscheidung des BFH ist vor dem Hintergrund der steuerlichen Komplexität solcher Sachverhalte besonders bedeutsam. Sie gibt Steuerpflichtigen, Beratern und Finanzbehörden klare Leitlinien für die steuerliche Behandlung von Betriebsaufspaltungen an die Hand.
Es ist zu erwarten, dass das Urteil in der Praxis weitreichende Auswirkungen haben wird, da es zu einer Angleichung der steuerlichen Behandlung von Betriebsaufspaltungen führt und somit Rechtssicherheit schafft. Unternehmen sollten ihre Strukturen und Gestaltungen angesichts dieser neuen Rechtsprechung sorgfältig überprüfen, um steuerliche Risiken zu minimieren.
Von Engin Günder, Fachjournalist
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