ApoRisk® auf Facebook ApoRisk® auf Twitter
  • 01.05.2024 – Gerichtsurteil klärt: Apotheker und Unfallopfer entlastet - Kein Preisvergleich bei polizeilich angeforderten Abschleppdiensten nötig
    01.05.2024 – Gerichtsurteil klärt: Apotheker und Unfallopfer entlastet - Kein Preisvergleich bei polizeilich angeforderten Abschleppdiensten nötig
    SICHERHEIT | Medienspiegel & Presse | Nach einem Unfall sind die Betroffenen oft überfordert, besonders wenn das Fahrzeug weder fahrbereit noch verkehrssicher ist. In solchen Fä...

Für Sie gelesen

Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:

ApoRisk® Nachrichten - SICHERHEIT:


SICHERHEIT | Medienspiegel & Presse |

Gerichtsurteil klärt: Apotheker und Unfallopfer entlastet - Kein Preisvergleich bei polizeilich angeforderten Abschleppdiensten nötig

 

Nach einem Unfall sind die Betroffenen oft überfordert, besonders wenn das Fahrzeug weder fahrbereit noch verkehrssicher ist. In solchen Fällen greift die Polizei ein und ruft ein Abschleppunternehmen. Doch wie verhält es sich mit den Kosten, die für den Fahrzeughalter entstehen? Ein neues Urteil stellt klar: Wenn die Polizei das Abschleppunternehmen bestellt, müssen Geschädigte nicht befürchten, dass die Kosten überhöht sind. Sie können davon ausgehen, dass die Preise angemessen sind, auch wenn kein vorheriger Preisvergleich durchgeführt wurde.


Das Gericht begründet seine Entscheidung damit, dass in Notfallsituationen, wie sie nach einem Unfall vorliegen, keine Zeit bleibt, verschiedene Anbieter zu vergleichen. Die Polizei wählt in solchen Fällen den Dienstleister aus, der schnell verfügbar ist, um die Sicherheit auf den Straßen unverzüglich wiederherzustellen. Für die Geschädigten bedeutet das eine erhebliche Erleichterung. Sie müssen sich nicht zusätzlich zu dem Stress, den ein Unfall verursacht, auch noch mit der Sorge um die Angemessenheit der Abschleppkosten auseinandersetzen.

In der Praxis sieht das so aus: Nach einem Unfall überprüft die Polizei die Fahrbereitschaft und die Verkehrssicherheit des beschädigten Fahrzeugs. Ist ein Weiterfahren nicht möglich, wird umgehend ein Abschleppdienst kontaktiert. Die Kosten hierfür trägt zunächst der Fahrzeughalter. Doch dank des Urteils ist nun klar, dass diese Kosten im Rahmen der üblichen Preise liegen sollten und von der Versicherung des Unfallverursachers erstattet werden können.

Kommentar: Dieses Urteil ist ein wichtiges Signal für die Rechtssicherheit von Unfallopfern. Es nimmt den Geschädigten eine Sorge und ermöglicht eine schnelle und unkomplizierte Abwicklung der Abschleppvorgänge. Allerdings wirft es auch Fragen auf: Wie wird sichergestellt, dass die Polizei stets einen fairen Preis erhält? Es besteht das Risiko, dass Abschleppunternehmen die Dringlichkeit solcher Situationen ausnutzen könnten. Daher ist es entscheidend, dass Polizeidienststellen transparente Vereinbarungen mit seriösen Dienstleistern treffen. Nur so kann gewährleistet werden, dass die Kosten auch tatsächlich im Rahmen bleiben und die Geschädigten nicht unbewusst finanzielle Nachteile erleiden.

Von Engin Günder, Fachjournalist

 

Zurück zur Übersicht

Kontakt
Jetzt Ihr persönliches Angebot anfordern!
Rückrufservice
Gerne rufen wir Sie zurück!
Suche
  • Die Versicherung mit Konzept
    Die Versicherung mit Konzept
    PharmaRisk® OMNI | Für alles gibt es eine Police - wir haben eine Police für alles.

Wir kennen Ihr Geschäft, und das garantiert Ihnen eine individuelle und kompetente Beratung.

Sie haben einen Beruf gewählt, der weit mehr als reine Erwerbstätigkeit ist. Sie verfolgen im Dienste der Bevölkerung hohe ethische Ziele mit Energie, fachlicher Kompetenz und einem hohen Maß an Verantwortung. Um sich voll auf Ihre Aufgabe konzentrieren zu können, erwarten Sie die optimale Absicherung für die Risiken Ihrer Berufsgruppe.

Sie suchen nach Möglichkeiten, Ihre hohen Investitionen zu schützen und streben für sich und Ihre Angehörigen nach einem angemessenen Lebensstandard, auch für die Zukunft.

  • Die PharmaRisk® FLEX
    Die PharmaRisk® FLEX
    Eine flexible Versicherung für alle betrieblichen Gefahren
Nutzen Sie unsere Erfahrung und rufen Sie uns an

Unter der kostenfreien Telefonnummer 0800. 919 0000 oder Sie faxen uns unter 0800. 919 6666, besonders dann, wenn Sie weitere Informationen zu alternativen Versicherern wünschen.

Mit der ApoRisk® FirmenGruppe steht Ihnen ein Partner zur Seite, der bereits viele Apothekerinnen und Apotheker in Deutschland zu seinen Kunden zählen darf. Vergleichen Sie unser Angebot und Sie werden sehen, es lohnt sich, Ihr Vertrauen dem Versicherungsspezialisten für Ihren Berufsstand zu schenken.

  • Die PharmaRisk® CYBER
    Die PharmaRisk® CYBER
    Eine einzige Versicherung für alle Internetrisiken