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SICHERHEIT | Medienspiegel & Presse |
Nach einem Unfall sind die Betroffenen oft überfordert, besonders wenn das Fahrzeug weder fahrbereit noch verkehrssicher ist. In solchen Fällen greift die Polizei ein und ruft ein Abschleppunternehmen. Doch wie verhält es sich mit den Kosten, die für den Fahrzeughalter entstehen? Ein neues Urteil stellt klar: Wenn die Polizei das Abschleppunternehmen bestellt, müssen Geschädigte nicht befürchten, dass die Kosten überhöht sind. Sie können davon ausgehen, dass die Preise angemessen sind, auch wenn kein vorheriger Preisvergleich durchgeführt wurde.
Das Gericht begründet seine Entscheidung damit, dass in Notfallsituationen, wie sie nach einem Unfall vorliegen, keine Zeit bleibt, verschiedene Anbieter zu vergleichen. Die Polizei wählt in solchen Fällen den Dienstleister aus, der schnell verfügbar ist, um die Sicherheit auf den Straßen unverzüglich wiederherzustellen. Für die Geschädigten bedeutet das eine erhebliche Erleichterung. Sie müssen sich nicht zusätzlich zu dem Stress, den ein Unfall verursacht, auch noch mit der Sorge um die Angemessenheit der Abschleppkosten auseinandersetzen.
In der Praxis sieht das so aus: Nach einem Unfall überprüft die Polizei die Fahrbereitschaft und die Verkehrssicherheit des beschädigten Fahrzeugs. Ist ein Weiterfahren nicht möglich, wird umgehend ein Abschleppdienst kontaktiert. Die Kosten hierfür trägt zunächst der Fahrzeughalter. Doch dank des Urteils ist nun klar, dass diese Kosten im Rahmen der üblichen Preise liegen sollten und von der Versicherung des Unfallverursachers erstattet werden können.
Kommentar: Dieses Urteil ist ein wichtiges Signal für die Rechtssicherheit von Unfallopfern. Es nimmt den Geschädigten eine Sorge und ermöglicht eine schnelle und unkomplizierte Abwicklung der Abschleppvorgänge. Allerdings wirft es auch Fragen auf: Wie wird sichergestellt, dass die Polizei stets einen fairen Preis erhält? Es besteht das Risiko, dass Abschleppunternehmen die Dringlichkeit solcher Situationen ausnutzen könnten. Daher ist es entscheidend, dass Polizeidienststellen transparente Vereinbarungen mit seriösen Dienstleistern treffen. Nur so kann gewährleistet werden, dass die Kosten auch tatsächlich im Rahmen bleiben und die Geschädigten nicht unbewusst finanzielle Nachteile erleiden.
Von Engin Günder, Fachjournalist
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