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APOTHEKE | Medienspiegel & Presse |
Gehe kürzt Preisnachlass auf 3,15 Prozent: Auswirkungen auf Apotheken und Großhandelsstrategien
Die deutschen Großhändler für Arzneimittel stehen vor einer bedeutenden Veränderung in ihren Geschäftspraktiken. Gehe/Alliance Healthcare (AHD) hat offiziell angekündigt, den Preisnachlass für verschreibungspflichtige Arzneimittel auf 3,15 Prozent zu reduzieren, gemäß den aktuellen Vorgaben des Bundesgerichtshofs (BGH). Diese Entscheidung tritt am 1. Juni 2024 in Kraft.
Die Maßnahme von Gehe folgt einem kürzlich ergangenen Urteil und zielt darauf ab, sicherzustellen, dass ihre Geschäftspraktiken den rechtlichen Anforderungen entsprechen. In einem Schreiben an ihre Kunden betont Gehe, dass alle anderen vereinbarten Konditionen unberührt bleiben, jedoch Bestellungen für verschreibungspflichtige Artikel, die bisher einen Preisnachlass von über 3,15 Prozent des Apothekeneinkaufspreises (ApU) erhielten, nur noch unter der Bedingung angenommen werden, dass der Preisnachlass entsprechend angepasst wird.
Die Ankündigung von Gehe kommt nicht überraschend, da bereits zuvor darauf hingewiesen wurde, dass solche Änderungen bevorstehen. Hans-Peter Hubmann, Vorsitzender des Deutschen Apothekerverbands (DAV), hatte während des DAV-Wirtschaftsforums erklärt, dass die Großhändler im Mai informieren und die Änderungen im Juni umsetzen würden.
Obwohl keine festen Fristen für die Umsetzung des Urteils festgelegt wurden, werden wettbewerbsrechtliche Maßnahmen wie Abmahnungen möglich sein, sollten die neuen Vorgaben nicht eingehalten werden.
Die Auswirkungen dieser Entscheidung sind für Apotheken spürbar. Es wird geschätzt, dass eine durchschnittliche Apotheke ein Minus von rund 22.500 Euro verzeichnen wird, während größere Apotheken sogar über 50.000 Euro verlieren könnten, so Berechnungen der Treuhand Hannover.
Angesichts dieser Entwicklungen werden im Großhandel Alternativen zur Kosteneinsparung erwogen. Dazu gehören die Überprüfung von Servicegebühren, die Einführung vorverzinsten Vorauskassenangebote, die Anpassung von Werbekostenzuschüssen oder anderen nicht verschreibungspflichtigen Boni sowie die mögliche Erhöhung der Vergütung für bestimmte Rabattausschlüsse, Sonderartikel oder nicht verschreibungspflichtige Ware. Ein weiterer Aspekt, der in Betracht gezogen wird, ist die Überprüfung der Handelsspannenausgleichsregelungen.
Allrisk-Versicherung: Strategischer Schutz für Apothekenbetreiber
In einer Ära, die von unvorhersehbaren Herausforderungen geprägt ist, gewinnt die Frage nach angemessener Versicherung für Apothekenbetreiber an Bedeutung. Die Allrisk-Versicherung erweist sich dabei als zentraler Schutzmechanismus für diese Schlüsselakteure im Gesundheitswesen.
Die Allrisk-Versicherung bietet einen umfassenden Schutz gegen eine breite Palette von Risiken, denen Apotheken ausgesetzt sind. Dazu gehören Feuer, Diebstahl, Vandalismus, Naturkatastrophen wie Überschwemmungen und Erdbeben sowie technische Ausfälle, die von Stromausfällen bis hin zu Computersystemstörungen reichen. Angesichts der zunehmenden Häufigkeit und Intensität solcher Ereignisse in den letzten Jahren wird die Notwendigkeit eines robusten Versicherungsschutzes immer dringlicher.
Insbesondere Naturkatastrophen haben in vielen Teilen der Welt zugenommen und stellen eine ernsthafte Bedrohung für die Betreiber von Apotheken dar. Von schweren Stürmen über verheerende Brände bis hin zu Überschwemmungen können diese Ereignisse nicht nur erhebliche Schäden an der physischen Infrastruktur verursachen, sondern auch zu Betriebsunterbrechungen und finanziellen Verlusten führen. In solchen Momenten ist die Allrisk-Versicherung ein unverzichtbarer Schutzmechanismus, der den Betreibern finanzielle Sicherheit bietet und ihnen hilft, sich auf die Wiederherstellung ihrer Betriebe zu konzentrieren.
Neben Naturkatastrophen sind auch technische Ausfälle eine ernsthafte Bedrohung für den Betrieb von Apotheken. Stromausfälle können den Betrieb lahmlegen und kostbare Medikamente gefährden, während Computersystemausfälle den Zugang zu wichtigen Informationen und die Verarbeitung von Rezepten beeinträchtigen können. Die Allrisk-Versicherung deckt auch solche Risiken ab, indem sie die Kosten für Reparaturen, Wiederherstellungen und den Ersatz von technischen Geräten trägt.
Insgesamt ist die Allrisk-Versicherung für Apothekenbetreiber von entscheidender Bedeutung, um sich gegen eine Vielzahl von Risiken abzusichern und die Geschäftskontinuität sicherzustellen. Angesichts der ständig wachsenden Anforderungen und Risiken, denen sie gegenüberstehen, ist ein umfassender Versicherungsschutz unerlässlich, um die Stabilität und Sicherheit der Apotheken in einer sich ständig verändernden Welt zu gewährleisten.
BPI fordert Taten nach Habecks "Pharma-Reise" für Stärkung der Pharmaindustrie
Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck, Mitglied der Grünen Partei, setzte seine zweitägige "Pharma-Reise" fort, die ihn zu verschiedenen Pharmaunternehmen in Deutschland führte. Seine Initiative wurde vom Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie (BPI) begrüßt, der jedoch weitere konkrete Maßnahmen zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Branche forderte.
Dr. Kai Joachimsen, Hauptgeschäftsführer des BPI, betonte die Notwendigkeit, geeignete Bedingungen zu schaffen, damit die pharmazeutische Industrie in Deutschland effektiv forschen, entwickeln und produzieren könne. Insbesondere wies er auf die Herausforderungen hin, die durch niedrige Preise für alltägliche Arzneimittel entstehen, welche die lokale Produktion oft unrentabel machen. Joachimsen forderte auch eine Überarbeitung der Erstattungspolitik, um Ungenauigkeiten bei den Richtlinien des Arzneimittelmarktneuordnungsgesetzes (AMNOG) anzugehen und eine angemessene Honorierung von Forschungsergebnissen sicherzustellen.
Während seiner Reise besuchte Habeck große und mittelständische Pharmaunternehmen in verschiedenen Bundesländern, darunter Hessen, Niedersachsen und Sachsen-Anhalt. Er äußerte seine Anerkennung für die Investitionen in Forschung und die Innovationskraft der Branche, betonte jedoch auch die Bedeutung geeigneter Rahmenbedingungen für ihre Entwicklung.
Die Tour von Habeck umfasste Besuche bei Unternehmen wie dem Biotechnologie-Unternehmen Zedira und dem Merck-Konzern in Darmstadt sowie dem Medizintechnik-Unternehmen B. Braun in Melsungen. Er beteiligte sich auch an einem Runden Tisch mit mittelständischen Unternehmen der Pharma- und Biotechnologie-Branche in Frankfurt am Main.
In Niedersachsen besuchte Habeck die Life Science Factory in Göttingen und hielt eine Rede auf dem Chemie-Arbeitgebertag in Hannover. Die Reise endete mit einem Besuch bei der Hexal-Tochter Salutas in Barleben bei Magdeburg.
Insgesamt zeigt die "Pharma-Reise" von Habeck das Interesse der Regierung an der pharmazeutischen Industrie und ihre Bereitschaft, die Herausforderungen der Branche anzugehen, um deren Beitrag zur deutschen Wirtschaft weiter zu stärken.
Erweiterung der Engpasspauschale: Auch BG-Rezepte im Fokus der Diskussion
Der Deutsche Apothekerverband (DAV) hat eine kontroverse Diskussion über die Abrechnung der Lieferengpasspauschale bei Rezepten, die zulasten der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) gehen, ausgelöst. Gemäß der aktuellen Regelung können Apotheken im Falle von Lieferengpässen gemäß § 129 Abs. 2a des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) eine Gebühr von 50 Cent plus Umsatzsteuer für den notwendigen Austausch berechnen.
Der DAV vertritt die Auffassung, dass diese Pauschale auch für BG-Rezepte angewendet werden kann, obwohl es keinen direkten Verweis auf § 129 SGB V in der entsprechenden Norm zu Arznei- und Verbandmitteln (§ 29 SGB VII) gibt. Dies basiert auf dem Arzneiversorgungsvertrag zwischen DAV und DGUV, der auf die Auswahlregelungen des Rahmenvertrages gemäß § 129 Abs. 2 SGB V verweist, wenn auch ohne expliziten Bezug auf den Absatz 2a. Trotz dieser Interpretation steht die Frage im Raum, ob die Regelung in diesem Kontext tatsächlich Anwendung finden kann.
Eine wichtige Überlegung ist die technische Abrechenbarkeit, die laut einem Schreiben der ABDATA an die Apotheken-Softwarehäuser gewährleistet ist. Die Vereinbarung mit der DGUV enthält einen dynamischen Verweis auf die Arzneimittelabrechnungsvereinbarung nach § 300 Abs. 3 SGB V und den Technischen Anlagen. Dies führt zu der Annahme, dass alle technischen Regeln uneingeschränkt auch für die DGUV gelten. Trotzdem bleibt die Frage nach der rechtlichen Grundlage für die Abrechnung dieser Pauschale bei BG-Rezepten weiterhin umstritten.
Die Meinungen in der Apothekerschaft und unter Experten sind geteilt. Einige unterstützen die Ansicht des DAV und argumentieren, dass die Anwendung der Lieferengpasspauschale bei BG-Rezepten im Einklang mit den bestehenden Verträgen und Regelungen steht. Andere hingegen heben hervor, dass die Rechtsgrundlage für diese Interpretation nicht eindeutig ist und dass eine Klarstellung seitens der zuständigen Behörden erforderlich sein könnte.
Die Debatte darüber, ob die Lieferengpasspauschale auch für BG-Rezepte in Frage kommt, wird voraussichtlich anhalten, während die verschiedenen Stakeholder ihre Standpunkte weiter vertreten und nach Klarheit in dieser Angelegenheit suchen.
Sicherheit geht vor: Unerwünschte Wirkungen von Kosmetika melden - So funktioniert's
In Apotheken werden regelmäßig Kosmetikproben angeboten, um Kund:innen die Möglichkeit zu geben, Produkte vor dem Kauf zu testen. Trotz dieser Vorsichtsmaßnahme kann es vorkommen, dass bestimmte Personen unerwünschte Reaktionen auf die Anwendung von Kosmetika erfahren. In solchen Fällen ist es wichtig, diese Nebenwirkungen zu melden, damit geeignete Maßnahmen ergriffen werden können, um die Sicherheit der Verbraucher:innen zu gewährleisten.
Die Meldung von Kosmetik-Nebenwirkungen kann auf verschiedene Weisen erfolgen. Eine Möglichkeit ist die Online-Meldung beim Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) über die Website www.verwaltung.bund.de. Diese neue Option erleichtert den Prozess und macht den Versand per Brief oder E-Mail überflüssig.
Alternativ können sich betroffene Verbraucher:innen direkt an den Hersteller oder das importierende Unternehmen des betreffenden Kosmetikums wenden, dessen Kontaktdaten auf der Verpackung angegeben sind. Diese Unternehmen sind verpflichtet, die erhaltenen Informationen in ihren Produktunterlagen zu erfassen und bei schwerwiegenden unerwünschten Wirkungen die zuständigen Behörden zu informieren.
Des Weiteren besteht die Möglichkeit, sich an das Handelsgeschäft zu wenden, in dem das Kosmetikum erworben wurde, einschließlich Apotheken. Auch die Lebensmittelaufsichtsbehörden im Landkreis oder der Stadt können für die Meldung von Kosmetik-Nebenwirkungen kontaktiert werden.
Neben Verbraucher:innen können auch medizinisches Fachpersonal wie Ärzt:innen, Apotheker:innen und Krankenpfleger:innen sowie Mitarbeiter:innen von Friseursalons, Kosmetik- und Massagestudios unerwünschte Wirkungen von Kosmetika melden. Dies kann formlos geschehen, wobei bestimmte Informationen wie die Identität des Berichterstatters, die Art und der Zeitpunkt der unerwünschten Wirkung sowie der Name des betroffenen kosmetischen Mittels enthalten sein sollten.
Nach der Meldung werden die Daten anonymisiert und in einer europäischen Datenbank erfasst, um mögliche Zusammenhänge mit ähnlichen Meldungen zu identifizieren. Dadurch wird die Überwachung und Sicherheit von Kosmetikprodukten verbessert, um potenzielle Risiken für Verbraucher:innen zu minimieren.
Liberaler Kuschelkurs: FDP's Engagement für Apothekenreform und Vergütungsfragen
Auf dem Bundesparteitag der Freien Demokratischen Partei (FDP) in Berlin standen neben wirtschaftlichen Themen auch Diskussionen über die Zukunft der Apothekenlandschaft im Fokus. Die Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA) war dabei präsent und führte intensive Gespräche mit führenden Politikern der FDP. Insbesondere die Reformvorschläge der FDP Thüringen zur Apothekenvergütung erregten Aufmerksamkeit.
Die Thüringer Liberalen hatten vor kurzem konkrete Vorschläge zur Neugestaltung der Apothekenvergütung vorgelegt, darunter eine Honorarerhöhung sowie Anpassungen bei Kassenabschlägen und Skonti. Diese Vorschläge fanden nicht nur innerhalb der Thüringer FDP, sondern auch bei anderen Landesverbänden wie Baden-Württemberg und Hessen Zustimmung.
Die Diskussionen auf dem Parteitag und in weiteren politischen Foren verdeutlichten das Engagement der FDP für eine flächendeckende Arzneimittelversorgung und die wirtschaftliche Situation der Apothekerinnen und Apotheker. Insbesondere die Bundestagsabgeordnete Kristine Lütke betonte die Bedeutung einer angemessenen Vergütung und signalisierte Offenheit für die diskutierten Vorschläge.
Die ABDA und regionale Apothekerverbände wie der Hessische Apothekerverband (HAV) begrüßten das Engagement der FDP für eine zeitnahe und zukunftsweisende Apothekenreform. Sie hoffen darauf, dass die politische Initiative zu einer Verbesserung der Situation der Apotheken und der Arzneimittelversorgung beitragen wird.
Insgesamt zeigt die Debatte auf dem FDP-Bundesparteitag sowie auf anderen politischen Veranstaltungen, dass die Frage der Apothekenvergütung und die Zukunft der Apothekenlandschaft ein wichtiges Thema in der Gesundheitspolitik sind und von verschiedenen politischen Akteuren intensiv diskutiert werden.
Unsichere Zukunft nach dem Ende der Übergangsfrist für Cannabis- und Dronabinol-Rezepte auf Betäubungsmittelbasis
Am 1. Mai verstrich die Übergangsfrist für die Akzeptanz von Cannabis und Dronabinol auf Betäubungsmittelrezepten durch die Krankenkassen, ohne dass eine klare Richtlinie für die Zukunft festgelegt wurde. Trotz der offiziellen Herausnahme von Cannabis, Dronabinol und Sativex aus der Liste der Betäubungsmittel zum 1. April gestaltet sich die Umstellung in den Software-Systemen als noch nicht abgeschlossen. Dies führt dazu, dass Apotheken weiterhin Betäubungsmittelrezepte für diese Substanzen erhalten.
Ursprünglich hatten sich die Krankenkassen auf Vorschlag des Bundesgesundheitsministeriums darauf eingelassen, die Verschreibung und Abgabe von Cannabis auf Betäubungsmittelrezepten während eines befristeten Übergangszeitraums zu akzeptieren. Doch mit dem Ende dieser Frist am 1. Mai bleibt unklar, wie die Situation sich entwickeln wird. Betäubungsmittel-Cannabis-Rezepte sind zwar aufgrund ihrer 28-tägigen Gültigkeit auch noch nach dem 1. Mai einlösbar, jedoch besteht Unsicherheit darüber, ob die Softwareaktualisierungen rechtzeitig abgeschlossen sein werden.
Laut dem Deutschen Apothekerverband wird die vollständige Umstellung der Kennzeichnung von Cannabis und Dronabinol in den Systemen bis zum 1. Mai 2024 voraussichtlich nicht erfolgen. Viele Pharmazentralnummern werden weiterhin als Betäubungsmittel geführt, was die Abwicklung erschwert.
Der GKV-Spitzenverband hat nun seine Mitgliedskassen erneut informiert, dass es keinen Grund gibt, Verordnungen von Cannabis und Dronabinol auf Betäubungsmittelrezepten zu beanstanden, und zwar ohne Angabe einer Befristung. Dies bedeutet, dass Apotheken vorerst keine Retaxationen fürchten müssen, wenn sie Betäubungsmittelrezepte beliefern, auf denen Cannabis, Dronabinol oder Sativex verordnet sind.
AstraZeneca gibt seltene Nebenwirkung zu: Vaxzevria-Impfstoff kann TTS verursachen
AstraZeneca hat vor einem britischen Gericht erstmals eingeräumt, dass es bei seinem Covid-19-Impfstoff Vaxzevria zu einer seltenen, aber ernsthaften Nebenwirkung kommen kann. Das Unternehmen gab zu, dass es in sehr seltenen Fällen zu einer Komplikation namens Thrombose-mit-Thrombozytopenie-Syndrom (TTS) kommen kann, wie vom britischen "The Telegraph" berichtet wurde.
Diese Anerkennung erfolgte im Rahmen einer laufenden Sammelklage, bei der Dokumente eingereicht wurden, die auf diese potenzielle Nebenwirkung hinweisen. TTS ist eine seltene Komplikation, die nach der Impfung mit SARS-CoV-2-Impfstoffen auf Basis viraler Vektoren auftreten kann. Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat darauf hingewiesen, dass insbesondere Impfstoffe auf Adenovirus-Basis selten mit TTS in Verbindung gebracht werden.
Die Anerkennung von AstraZeneca könnte potenziell zu Schadenersatzforderungen auf Einzelfallbasis führen. Derzeit sind 51 Fälle beim High Court anhängig, und das Unternehmen könnte insgesamt rund 100 Millionen Pfund an Zahlungen leisten müssen.
AstraZeneca hatte zuvor in einem Fall betont, dass es nicht anerkenne, dass TTS generell durch den Impfstoff ausgelöst werden könne. Doch in einem nun öffentlich gewordenen Dokument räumte das Unternehmen ein, dass der Impfstoff in sehr seltenen Fällen TTS verursachen kann, ohne dass der genaue Mechanismus bekannt ist.
In einer Stellungnahme betonte AstraZeneca, dass die Sicherheit der Patienten höchste Priorität habe und dass der Impfstoff in klinischen Studien ein akzeptables Sicherheitsprofil gezeigt habe. Die Vorteile der Impfung würden die Risiken der extrem seltenen potenziellen Nebenwirkungen überwiegen.
In Großbritannien wurden insgesamt etwa 50 Millionen Dosen des AstraZeneca-Impfstoffs verabreicht. Es wurden mindestens 81 Fälle von tödlichen Komplikationen durch Blutgerinnsel mit dem Impfstoff in Verbindung gebracht. Das Risiko eines TTS wird auf etwa eins zu 50.000 geschätzt. Dennoch wird betont, dass der Impfstoff während der Covid-Pandemie weltweit etwa 6 Millionen Menschenleben gerettet haben soll.
Auch in Deutschland ist TTS durch den Impfstoff Vaxzevria ein Thema. Im Prozess um einen mutmaßlichen Corona-Impfschaden hat eine Frau aus Oberfranken einen Teilerfolg gegen AstraZeneca erzielt. Das Unternehmen wurde verurteilt, umfassende Daten über Nebenwirkungen des Impfstoffs zur Verfügung zu stellen, insbesondere bezüglich des Thrombose-mit-Thrombozytopenie-Syndroms (TTS).
CDU Thüringen: 20-Minuten-Versorgung und Förderung des Gesundheitswesens durch Pharmaziestipendien und Stiftungsapotheken
In der vergangenen Woche fand im Thüringer Landtag eine Debatte über die Medikamentenversorgung und das zunehmende Apothekensterben statt. Dabei legte Christoph Zippel, der gesundheitspolitische Sprecher der CDU-Fraktion, den Fokus auf eine ehrgeizige 20-Minuten-Versorgung im Bundesland. Dieses Konzept soll eine zentrale Rolle im bevorstehenden Wahlprogramm der CDU für die Landtagswahl einnehmen, das voraussichtlich Anfang Mai vorgestellt wird.
Die CDU Thüringen betont die Notwendigkeit einer schnellen und gleichwertigen Gesundheitsversorgung für alle Bürgerinnen und Bürger des Bundeslandes. Das Ziel des 20-Minuten-Versprechens besteht darin, sicherzustellen, dass Menschen innerhalb von maximal 20 Minuten wichtige Einrichtungen der Daseinsvorsorge wie Arztpraxen und Apotheken erreichen können. Um dies zu ermöglichen, sollen eine gute Verkehrsinfrastruktur sowie flexible Angebote im öffentlichen Personennahverkehr geschaffen werden, beispielsweise durch die Erweiterung von Bürgerbussen.
Die genaue Umsetzung dieser Maßnahmen wurde von der CDU Thüringen bisher nicht detailliert kommuniziert. Es wird jedoch betont, dass die konkrete Ausgestaltung erst in Regierungsverantwortung erfolgen wird.
Neben dem 20-Minuten-Versprechen setzt sich die CDU-Fraktion auch für weitere Maßnahmen zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in Thüringen ein. Ein aktueller Antrag der Fraktion fordert unter anderem eine schnellere Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse sowie die Bereitstellung eines Kontingents an Landapothekerplätzen an pharmazeutischen Fakultäten. Ziel ist es, die Anzahl der Apotheker in ländlichen Regionen zu erhöhen und die medizinische Versorgung auch dort sicherzustellen.
Des Weiteren soll das Praktische Jahr im ländlichen Raum Thüringens gefördert werden, indem Apotheker in Stiftungsapotheken eingebunden werden und sie mit bürokratischen und dokumentarischen Aufgaben vertraut gemacht werden.
Die CDU Thüringen betont die Bedeutung dieser Maßnahmen für eine gleichwertige Gesundheitsversorgung in Stadt und Land und sieht sie als entscheidenden Beitrag zu einer ausgewogenen Lebensqualität in ganz Thüringen.
Apotheker warnt SPD-Politiker vor 'Mogelpackung' in der Arzneimittelversorgung
Beim Besuch des gesundheitspolitischen Sprechers der SPD-Fraktion im Landtag NRW, Thorsten Klute, in der Isselhorster Apotheke von Apotheker Sven Buttler wurden die aktuellen Herausforderungen in der Arzneimittelversorgung diskutiert. Klute äußerte seine Unterstützung für lokale Apotheken, die jedoch seit Jahren einem erheblichen wirtschaftlichen Druck ausgesetzt sind. Dieser resultiert aus unzureichenden Honorierungen, den Auswirkungen des Skonto-Urteils und den geplanten Apotheken ohne Apotheker.
Buttler, auch Vorsitzender der Bezirksgruppe Gütersloh im Apothekerverband Westfalen-Lippe (AVWL), betonte die schwierige Lage vieler Apotheken. Die staatlich regulierte Vergütung wurde in den letzten zwei Jahrzehnten nur minimal erhöht und im vergangenen Jahr trotz steigender Betriebskosten sogar gekürzt. Dies führt dazu, dass Apotheken pro verschreibungspflichtiger Arzneimittelpackung, die sie an gesetzlich versicherte Patienten abgeben, draufzahlen müssen.
Buttler informierte, dass bereits 10 Prozent der Apotheken ein Defizit verzeichnen und ein Drittel wirtschaftlich gefährdet sei. Um die Patientenversorgung aufrechtzuerhalten, müssen Apotheken auf Quersubventionen aus anderen Bereichen zurückgreifen und Rabatte sowie Skonti nutzen, die vom pharmazeutischen Großhandel gewährt werden. Die Einschränkungen dieser Skonti durch ein kürzlich gefälltes Urteil des Bundesgerichtshofs verschärfen die Situation zusätzlich.
Buttler kritisierte auch die Reformpläne des Bundesgesundheitsministers, die darauf abzielen, das Honorar zwischen größeren und kleineren Apotheken umzuverteilen. Diese Reform würde laut Buttler den großen Apotheken hohe Einbußen bringen, während die kleinen nur minimal profitieren würden. Spezialleistungen und die Versorgung mit innovativen Arzneimitteln würden dadurch massiv erschwert.
Besonders besorgniserregend sei die Idee, Apotheken ohne Apotheker zu ermöglichen, um die ländliche Versorgung Schwerkranker zu sichern. Buttler warnte davor, dass ohne Apotheker Leistungskürzungen und Einschränkungen bei der Versorgung der Patienten unvermeidlich wären.
Klute betonte, dass die Apothekenhonorierung und die geplanten Reformen nicht in den Zuständigkeitsbereich der Landespolitik fallen. Er versprach jedoch, sich für Lösungen einzusetzen, um trotz Fachkräftemangels und finanzieller Engpässe die flächendeckende Versorgung der Patienten sicherzustellen.
Apexxnar wird zu Prevenar 20: Pfizer vereinheitlicht Impfstoffnamen für pädiatrische und erwachsene Anwendung
Pfizer führt eine bedeutende Namensänderung für einen seiner Impfstoffe durch, die Auswirkungen auf die pädiatrische und erwachsene Bevölkerung haben wird. Der bisher als Apexxnar bekannte 20-valente Pneumokokken-Konjugatimpfstoff wird nun unter dem einheitlichen Handelsnamen Prevenar 20 erhältlich sein. Diese Entscheidung folgt der Erweiterung der Zulassung für die pädiatrische Anwendung, einschließlich Säuglinge ab einem Alter von sechs Wochen.
Die Namensumstellung erfolgt vor dem Hintergrund der Tradition von Pfizer, seine Pneumokokken-Konjugatimpfstoffe für Säuglinge unter dem Namen Prevenar zu vermarkten, ergänzt um die Anzahl der abgedeckten Serotypen. Mit der jüngsten Zulassungserweiterung auf Säuglinge wird diese Unterscheidung jedoch überflüssig, was die Einführung des neuen Handelsnamens Prevenar 20 begründet.
Während der Umstellungsphase, die voraussichtlich etwa drei Monate in Anspruch nehmen wird, bleibt der Impfstoff weiterhin unter dem Namen Apexxnar verfügbar. Bestehende Lagerbestände von Apexxnar können bis zum Ablaufdatum aufgebraucht und ohne ärztliche Absprache abgegeben werden, auch nachdem der Impfstoff unter dem neuen Namen Prevenar 20 verfügbar ist.
Diese Entscheidung wurde in Absprache mit den zuständigen Landesbehörden sowie dem Paul-Ehrlich-Institut getroffen und ermöglicht eine nahtlose Versorgung von Kindern und Erwachsenen mit dem Impfstoff, unabhängig von seinem Namen. Die Namensänderung markiert einen Schritt zur Vereinheitlichung der Produktbezeichnung und soll die Verwirrung in Bezug auf verschiedene Handelsnamen für ähnliche Impfstoffe reduzieren.
Zeitnahe Versorgung gefährdet: Verzögerungen bei individuellen Rezepturen in Apotheken - „Dann geht auch Light-Apotheke“
In zahlreichen Apotheken im gesamten Land werden Kunden mit individuellen Rezepturen häufig mit Vertröstungen konfrontiert, da das Personal knapp ist und das Labor möglicherweise nicht besetzt ist. Einige Apotheken müssen Kunden sogar bitten, anderswo nachzufragen, da sie nicht in der Lage sind, sofortige Herstellungen anzubieten. Dies hat zu einer Debatte über den Umgang mit der Herstellung von individuellen Arzneimitteln geführt.
Insbesondere in einer Apotheke in Baden-Württemberg wurde Kunden unlängst mitgeteilt, dass aufgrund von Personalmangel und dem damit verbundenen Zeitmangel „aufwändige Rezepturen“ nicht sofort hergestellt werden können. Dies betrifft insbesondere flüssige Zubereitungen, für die mindestens vier Arbeitstage Vorlaufzeit benötigt werden.
Die Verzögerung bei der Herstellung von individuellen Rezepturen führt dazu, dass Kunden bis zu einer Woche auf ihre Arzneimittel warten müssen. Dies stellt nicht nur eine Herausforderung für die betroffenen Kunden dar, sondern führt auch dazu, dass benachbarte Apotheken mit einem Anstieg von Anfragen konfrontiert werden, was wiederum zu einer Überlastung des Personals führen kann.
Einige Apothekenbetreiber verteidigen ihre Praxis und betonen den erheblichen Zeitaufwand, der mit der Herstellung von individuellen Rezepturen verbunden ist. Dennoch gibt es auch Apotheken, die sich gegen diese Verzögerungen stemmen und einen hohen Qualitätsanspruch an die Versorgung ihrer Kunden haben.
Die Bayerische Landesapothekerkammer weist darauf hin, dass Apotheken gemäß der Berufsordnung für Apothekerinnen und Apotheker verpflichtet sind, Rezepturen zeitnah anzufertigen. Trotz dieser Verpflichtung können Verzögerungen auftreten, insbesondere aufgrund von Lieferengpässen bei Ausgangsstoffen.
Im Jahr 2022 wurden laut Abda-Zahlen Millionen von individuellen Rezepturen hergestellt, darunter Standardrezepturen wie Hautcremes und Zubereitungen für die Substitutionstherapie. Trotz der Herausforderungen durch Personalmangel bleibt die zeitnahe Versorgung der Kunden mit individuellen Arzneimitteln ein wichtiges Anliegen für viele Apotheken.
Kritik an Krankenhausreform: Länder fordern Überarbeitung und Zustimmungspflicht
Inmitten des anhaltenden Tauziehens um eine umfassende Neuaufstellung der Krankenhauslandschaft in Deutschland präsentiert sich ein Gesetzentwurf, der nach monatelangen Verhandlungen auf den Tisch gelegt wurde. Trotzdem erntet das Reformvorhaben von Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) heftige Kritik von den Ländern. Diese bringen in einer gemeinsamen Stellungnahme ihre Bedenken und Forderungen gegenüber dem Minister zum Ausdruck, während sie weiterhin vehement die Zustimmungspflicht des Gesetzes im Bundesrat fordern, ein Punkt, der klar gegen Lauterbachs Präferenzen läuft.
Die Länder äußern in ihrer Stellungnahme Bedenken hinsichtlich der geplanten Krankenhausreform und fordern dringende Änderungen. Insbesondere bemängeln sie, dass sowohl die Ausgestaltung des angestrebten Vergütungssystems als auch dessen potenzielle Auswirkungen bisher unklar seien. Die Finanzierung kleiner Krankenhäuser, die von den Ländern als bedarfsnotwendig erachtet werden, wird als unzureichend berücksichtigt angesehen. Diese Einigkeit unter den Ländern betont die überparteiliche Natur der Kritik und verdeutlicht, dass politische Motive hier keine Rolle spielen.
Ein weiterer zentraler Punkt in der Stellungnahme der Länder ist die erneute Forderung nach Zustimmungspflicht des Gesetzes im Bundesrat. Ein von den Ländern Bayern, Schleswig-Holstein, Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg in Auftrag gegebenes Gutachten warnt vor verfassungsrechtlichen Bedenken, sollte das Gesetz ohne Zustimmung des Bundesrates verabschiedet werden.
Die Reformpläne von Karl Lauterbach zielen darauf ab, die Vergütungsstruktur für Behandlungsfälle grundlegend zu verändern, um die finanzielle Belastung der Kliniken zu mindern und den Druck zur Aufnahme immer mehr Fälle zu reduzieren. Geplant ist, dass Kliniken künftig 60 Prozent der Vergütung allein für die Bereithaltung von Leistungen erhalten. Die Finanzierung durch die Krankenkassen soll auf klar definierten Leistungsgruppen mit einheitlichen Qualitätsstandards basieren. Die Verabschiedung des Gesetzentwurfs durch das Bundeskabinett ist voraussichtlich für den 8. Mai geplant.
Nach Cannabis-Freigabe: Ampel warnt vor Tabakkonsum und fordert strengere Regulierung
Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) startet am 1. Mai die Aktion "Rauchfrei im Mai", in Zusammenarbeit mit der Deutschen Krebshilfe. Die Grünen-Berichterstatterin für Drogen- und Suchtpolitik im Bundestag, Linda Heitmann, und ihr SPD-Amtskollege Dirk Heidenblut unterstützen die Initiative.
Trotz früherer Unterstützung für die Cannabis-Legalisierung warnen Heitmann und Heidenblut nun vor den gesundheitlichen Risiken des Rauchens. Sie betonen die Bedeutung der Aktion, um das Bewusstsein für die Gefahren von Tabak und E-Zigaretten zu schärfen und fordern eine konsequentere Umsetzung der politischen Vereinbarungen.
Heidenblut hebt hervor, dass noch wesentliche Schritte zur Verhältnisprävention von Nikotin, Tabak und Alkohol ausstehen und eine Novellierung des Präventionsgesetzes nötig sei. Insbesondere der Schutz von Kindern und Jugendlichen müsse im Fokus stehen.
Heitmann und Heidenblut fordern eine strengere Regulierung von Suchtmittelwerbung und plädieren für eine Überarbeitung des Jugendschutzgesetzes. Sie weisen auf die Notwendigkeit hin, die Werbung für Alkohol einzuschränken und veraltete Bestimmungen zu streichen.
Die Regulierung von E-Zigaretten und Vapes, die vor allem junge Menschen ansprechen, soll ebenfalls verschärft werden. Eine strengere Werberegulierung wird als Mittel zum Schutz der Jugend vorgeschlagen.
Die geplante Novellierung des Präventionsgesetzes wird als entscheidender Schritt zur Förderung der öffentlichen Gesundheit angesehen und als weiterer Beweis für eine progressive Gesundheits- und Drogenpolitik der Ampel-Koalition gewertet.
Die Aktion "Rauchfrei im Mai" bietet Ausstiegswilligen täglich Informationen und Tipps, um rauch- oder dampffrei zu bleiben. Burkhard Blienert, Beauftragter der Bundesregierung für Sucht- und Drogenfragen, ist Schirmherr der Aktion.
Mit 127.000 tabakbedingten Todesfällen pro Jahr bleibt Tabakkonsum das größte vermeidbare Gesundheitsrisiko in Deutschland. Etwa 90 Prozent der Lungenkrebsfälle sind auf Tabakkonsum zurückzuführen. Die Anmeldefrist für die Aktion endet heute.
Diejenigen, die den Mai rauch- oder dampffrei bleiben, haben zudem die Chance, bis zu 1000 Euro zu gewinnen.
Ärzte-Umfrage: Analyse des Mehraufwands durch Arzneimittellieferengpässe und Kommunikation mit Apotheken
Die Medizinische Hochschule Hannover (MHH) hat eine Umfrage gestartet, um die Auswirkungen von Arzneimittellieferengpässen auf die Patientenversorgung zu untersuchen. Unter der Leitung von Professor Dr. Roland Seifert initiierte eine Doktorandin des Instituts für Pharmakologie diese Befragung, die sich an Ärztinnen und Ärzte richtet. Ziel ist es, den zeitlichen Mehraufwand zu erfassen, den Engpässe in den Arztpraxen verursachen.
Die Umfrage erstreckt sich über den Zeitraum von November 2022 bis Anfang 2024 und zielt darauf ab, die anhaltende Engpasssituation in der Arzneimittelversorgung zu analysieren. Besonders relevant sind dabei 20 gängige Wirkstoffe, deren Verfügbarkeit von Engpässen betroffen sein kann. Die Daten, die durch die Umfrage erhoben werden, sollen ausschließlich im Rahmen eines Promotionsprojekts zur Lieferengpass-Thematik verwendet werden.
Die Umfrage umfasst Fragen zur Betroffenheit der Ärzteschaft von den Engpässen, zur Zeit, die für Kommunikationen mit Apotheken aufgewendet wurde, sowie zur Identifizierung von Wirkstoffen, die nur schwer oder gar nicht ersetzbar sind. Besonderes Augenmerk liegt dabei auf der potenziellen Gefährdung des Behandlungserfolgs durch den Ersatz bestimmter Wirkstoffe.
Die erhobenen Umfrageergebnisse sollen dazu beitragen, Lösungsansätze zu entwickeln, die zumindest den Mehraufwand für Ärztinnen und Ärzte infolge von Lieferengpässen reduzieren können.
Pharmabranche im Umbruch: Phoenix kündigt Gespräche über Skonto-Streit an
Inmitten einer aufgewühlten Phase des deutschen Pharmamarktes kündigte Phoenix Gespräche mit Apotheken an, um potenzielle Anpassungen der Konditionen zu erörtern. Der Fokus liegt dabei auf der möglichen Streichung von Skontos auf verschreibungspflichtige Arzneimittel, um die gesetzlich festgelegten Rabattgrenzen einzuhalten. Dieser Schritt wird durch ein jüngstes Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) angestoßen, dessen schriftliche Begründung nun vorliegt und die Beziehung zwischen Apotheken und Großhandel auf den Prüfstand stellt.
Phoenix betont die Wichtigkeit einer verlässlichen Partnerschaft mit den Apotheken, die täglich die Versorgung von Millionen von Patienten gewährleisten. Die bevorstehenden Gespräche sollen die individuellen Auswirkungen des BGH-Urteils auf die Bezugskonditionen erörtern und eine Grundlage für eine konstruktive Zusammenarbeit schaffen.
Im Gegensatz zu einigen Wettbewerbern hält sich Phoenix bedeckt über die genaue Ausgestaltung der geplanten Änderungen, um den Eindruck von Umgehungsversuchen des Urteils zu vermeiden. Die Einbindung von Kartellrechtsexperten in die Beratungen unterstreicht das Bemühen, rechtliche Rahmenbedingungen einzuhalten.
Beobachter spekulieren über mögliche Strategien der Großhändler, um den Rabattausschluss zu kompensieren. Hierbei werden Anpassungen bei Handelsspannen oder alternative Vergünstigungen wie die Mitgliedschaft bei Gesund.de ins Spiel gebracht.
Währenddessen verfolgt Gehe/AHD eine restriktive Strategie, indem Bestellungen nur unter bestimmten Bedingungen akzeptiert werden. Dies könnte zu einem spannenden Kräftemessen zwischen den Großhändlern und den Apotheken führen, insbesondere hinsichtlich der Zahlungsmodalitäten.
Insgesamt steht die Pharmabranche vor einer Phase intensiver Verhandlungen und potenzieller Anpassungen, während die Großhändler und Apotheken versuchen, einen Ausgleich zwischen den gesetzlichen Vorgaben und ihren wirtschaftlichen Interessen zu finden.
Verlängerung der Retax-Schonfrist: Übergangszeit für Cannabis-Rezepte fortgesetzt
Die Übergangsfrist für die Ummeldung von Cannabis-Präparaten in Praxis- und Apothekensoftware wurde verlängert, nachdem seit Anfang April Cannabis nicht mehr als Betäubungsmittel eingestuft wird. Die Gesetzesänderung durch das Medizinal-Cannabisgesetz (MedCanG) führte dazu, dass Cannabis und Dronabinol nicht mehr unter die Betäubungsmittelverschreibungsverordnung (BtMVV) fallen. Allerdings sind entsprechende Arzneimittel weiterhin verschreibungspflichtig, was zu Schwierigkeiten führte, da die Software in Praxen und Apotheken nicht kurzfristig an die neue Gesetzeslage angepasst werden konnte.
Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) stimmte mit dem Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) überein, dass bis zum 30. April weiterhin Betäubungsmittel-Rezepte für die Verschreibung von Medizinal-Cannabis verwendet werden können. In diesem Zusammenhang wurde die Selbstverwaltung gebeten, eine Lösung zu finden, etwa durch gemeinsame Erklärungen der Beteiligten.
Der GKV-Spitzenverband erklärte, dass es für die Abrechnung von Cannabis- und Dronabinol-Verordnungen gegenüber den Krankenkassen unerheblich sei, ob diese über ein reguläres Rezept oder über ein BtM-Rezept abgerechnet werden. Er ging davon aus, dass Verordnungen von Dronabinol und Cannabis, die auf einem Betäubungsmittel-Rezept erfolgen, in dem Zeitraum vom 1. April 2024 bis zum 1. Mai 2024 nicht beanstandet würden.
Der Deutsche Apothekerverband (DAV) wies darauf hin, dass trotz des Endes der Übergangsfrist noch nicht alle Pharmazentralnummern entsprechend umgemeldet worden seien. Die Ummeldungen bei der IFA bezüglich der Kennzeichnung von Cannabis und Dronabinol dauerten weiterhin an, und zum Stichtag würden viele betroffene Nummern noch immer als Betäubungsmittel gekennzeichnet sein.
Dennoch dürfen Apotheken bis auf Weiteres Betäubungsmittel-Rezepte für Cannabis und Dronabinol zu medizinischen Zwecken beliefern und abrechnen, da der GKV-Spitzenverband erneut mitteilte, dass er keinen Grund für Beanstandungen bei solchen Verordnungen sehe. Die Gültigkeit dieser Rezepte entspricht weiterhin der allgemeinen Gültigkeit für Verordnungen.
Europas Biosimilar-Lücke: Warnung vor drohenden Einsparungen und Versorgungsengpässen
Die Zukunft der Biosimilars in Europa steht auf dem Prüfstand, da Bedenken über einen möglichen Mangel an kostengünstigen Nachahmerpräparaten für Biologika aufkommen. Die Arbeitsgemeinschaft Pro Similars hat vorhergesagt, dass bis zum Jahr 2032 lediglich 25 Prozent der derzeit noch patentgeschützten Biologika durch Biosimilars ersetzt werden könnten. Diese Prognose, die auf einem aktuellen Bericht von IQVIA basiert, wirft Bedenken hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen und des Patientenzugangs auf.
Biosimilars haben in den letzten zehn Jahren erhebliche Einsparungen im Gesundheitssystem ermöglicht, indem sie nach Ablauf der Patente von Biologika auf den Markt kamen. Doch diese Erfolgsstory könnte nun durch verschiedene Hindernisse gefährdet sein, wie sie im IQVIA-Bericht beschrieben werden. Hohe Anschaffungskosten für biologische Referenzprodukte und die Notwendigkeit großer Patientenproben für klinische Studien könnten die Fähigkeit der Hersteller einschränken, neue Biosimilars herzustellen. Insbesondere im Bereich der Onkologie wird eine Verlangsamung der Entwicklungsaktivität befürchtet, was zu längeren Zeiträumen für Produktion und Zulassung führen könnte.
Die AG Pro Similars warnt vor einer potenziellen "Biosimilar-Lücke", insbesondere da in den nächsten zehn Jahren voraussichtlich 110 biologische Arzneimittel den Patentschutz verlieren werden. Diese Lücke könnte nicht nur zu finanziellen Verlusten für das Gesundheitssystem führen, sondern auch den Zugang der Patienten zu lebenswichtigen Medikamenten beeinträchtigen.
Parallel zu diesen Entwicklungen hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) neue Regeln für Apotheken eingeführt, die den Austausch von Biopharmazeutika betreffen. Diese Regeln, die seit März in Kraft sind, zielen darauf ab, die Auswahl preisgünstiger Produkte bei der Herstellung von parenteralen Zubereitungen mit biotechnologisch hergestellten Arzneimitteln sicherzustellen. Sie betreffen vorerst Apotheken mit Sterillaboren und gelten zunächst nur für sechs Wirkstoffe. Die Einhaltung dieser Vorschriften soll die Wirtschaftlichkeit sicherstellen, insbesondere durch den Bezug auf Rabattverträge mit Krankenkassen.
Insgesamt werfen die jüngsten Entwicklungen Bedenken hinsichtlich der Zukunft der Biosimilars auf, während Gesundheitsbehörden und Interessengruppen daran arbeiten, Hindernisse für ihre Entwicklung zu überwinden und sicherzustellen, dass der Zugang zu kostengünstigen Alternativen zu Biologika gewährleistet bleibt.
Danicopan erhält Zulassung als Zusatztherapie für paroxysmale nächtliche Hämoglobinurie
Europäische Gesundheitsbehörden haben grünes Licht für die Nutzung von Danicopan (Voydeya®) als zusätzliche Behandlungsoption für Patienten mit paroxysmaler nächtlicher Hämoglobinurie (PNH) gegeben. Diese Zulassung erlaubt den Einsatz des Faktor-D-Inhibitors als ergänzende Therapie zu bereits bestehenden Medikamenten wie Ravulizumab oder Eculizumab.
PNH, eine seltene genetische Erkrankung des Knochenmarks, beeinträchtigt die Bildung von roten Blutkörperchen und führt zu einem erhöhten Risiko für Anämie, Thrombosen und einen Mangel an weißen Blutkörperchen. Obwohl die meisten PNH-Patienten erfolgreich mit C5-Inhibitoren behandelt werden können, leiden einige weiterhin unter hämolytischer Anämie aufgrund extravasaler Hämolyse.
Die Zulassung von Danicopan basiert auf vielversprechenden Ergebnissen aus der Phase-III-Studie ALPHA, an der 86 PNH-Patienten teilnahmen. In dieser Studie wurde festgestellt, dass Danicopan im Vergleich zu Placebo einen klinisch relevanten Anstieg des Hämoglobinwerts bewirkte, was auf eine verbesserte Wirksamkeit bei der Behandlung dieser Erkrankung hinweist.
Die empfohlene Anfangsdosis von Danicopan beträgt 150 mg dreimal täglich oral im Abstand von etwa acht Stunden. Neben den positiven Effekten wurden jedoch auch einige Nebenwirkungen beobachtet, darunter Kopfschmerzen, Übelkeit, Erbrechen, Durchfall, Gelenkschmerzen und Fieber. Zusätzlich traten erhöhte Leberenzymwerte und Durchbruchshämolyse auf.
Die Zulassung von Danicopan eröffnet den betroffenen Patienten eine weitere Behandlungsoption und markiert einen wichtigen Schritt im Kampf gegen diese seltene, aber schwerwiegende Erkrankung. Die Entscheidung der Europäischen Kommission wurde auf der Grundlage solider klinischer Daten getroffen und wird voraussichtlich einen positiven Einfluss auf die Lebensqualität der Patienten haben.
Neues osteoanaboles Medikament Abaloparatid: Hoffnungsschimmer für Osteoporose-Patientinnen
Seit April ist ein neues Medikament namens Abaloparatid, unter dem Handelsnamen Eladynos®, auf dem Markt verfügbar, um postmenopausalen Frauen mit erhöhtem Frakturrisiko bei Osteoporose zu helfen. Ähnlich wie Teriparatid stimuliert es die Knochenneubildung und wird daher als osteoanabol betrachtet.
Die Entscheidung für eine osteoanabole Therapie bei Osteoporose hängt oft vom individuellen Frakturrisiko ab, das mithilfe von Risikorechnern wie dem des Dachverbandes Osteologie (DVO) abgeschätzt werden kann. Bei einem Risiko zwischen 5 und 10 Prozent kann eine solche Therapie erwogen werden, während sie bei einem Risiko über 10 Prozent empfohlen wird.
Abaloparatid sollte maximal 18 Monate lang angewendet werden und kann anschließend durch eine antiresorptive Therapie ergänzt werden. Eine ausreichende Versorgung mit Calcium und Vitamin D bildet die Basis jeder Osteoporosetherapie.
Die Wirkweise von Abaloparatid ähnelt der von Parathormon (PTH), wodurch es vorübergehend den Knochenabbau erhöht und dann die Neubildung von Knochen stimuliert. Es wird einmal täglich als subkutane Injektion verabreicht und kann von den Patientinnen selbst angewendet werden.
Vor Beginn der Therapie mit Abaloparatid ist eine umfassende Bewertung erforderlich, einschließlich der Überprüfung von Blutdruck, kardialem Status und EKG. Es gibt auch Kontraindikationen für die Anwendung, darunter Hypercalcämie, schwere Nierenfunktionsstörungen und bestimmte Krebserkrankungen des Skeletts.
Klinische Studien haben gezeigt, dass Abaloparatid wirksam ist bei der Reduzierung von Wirbelfrakturen bei postmenopausalen Frauen mit Osteoporose. Obwohl es wirksamer als Placebo ist, wurden keine signifikanten Unterschiede in der Wirksamkeit im Vergleich zu Teriparatid festgestellt.
Die häufigsten Nebenwirkungen von Abaloparatid sind Hypercalciurie, Schwindel, Rückenschmerzen, Übelkeit, Kopfschmerzen, Arthralgie, Hypertonie, Reaktionen an der Injektionsstelle und Palpitationen.
Eladynos sollte im Kühlschrank gelagert und nach Entnahme dort bis zu 30 Tage bei Raumtemperatur aufbewahrt werden. Es wird empfohlen, für jede Injektion eine neue sterile Nadel zu verwenden.
Optimierte Schmerztherapie bei Tumorpatientin: Die entscheidende Rolle pharmazeutischer Betreuung
Im Rahmen einer kürzlich abgehaltenen Pharma4u-Webinarreihe wurde ein bemerkenswertes Fallbeispiel diskutiert, das die Bedeutung einer sorgfältigen pharmazeutischen Betreuung bei Patienten unter oraler Antitumortherapie verdeutlichte.
Die Apothekerin Silvia Wicha aus Hamburg präsentierte den Fall einer 49-jährigen Patientin mit einem gastrointestinalen Stromatumor (GIST). Die Patientin wies eine unauffällige Blutdruck- und Herzfrequenzmessung auf, während weitere Laborwerte nicht vorlagen. Sie erhielt eine Neuverordnung des Tyrosinkinase-Inhibitors Imatinib sowie Pantoprazol aufgrund einer Refluxösophagitis.
Bei einem strukturierten Patientengespräch wurde deutlich, dass die Patientin aufgrund von starken Tumorschmerzen eine übermäßige Menge Metamizol einnahm. Das Webinar-Team unter Leitung von Dr. Alexander Ravati und Dr. Marcus Mohr erkannte schnell, dass eine Anpassung der Schmerztherapie erforderlich war, um die Schmerzen angemessen zu kontrollieren.
Gemäß den Richtlinien der Weltgesundheitsorganisation (WHO) zur Schmerztherapie bei Krebserkrankungen wurde die Zugabe eines stark wirksamen Opioids empfohlen. Nach Rücksprache mit dem behandelnden Onkologen wurde der Patientin retardiertes Oxycodon verordnet, was zu einer verbesserten Schmerzkontrolle führte.
Dieser Fall verdeutlichte die wichtige Rolle der pharmazeutischen Betreuung bei der Optimierung der Lebensqualität von Patienten unter Tumortherapie. Durch eine strukturierte und koordinierte Zusammenarbeit zwischen Apothekern, Ärzten und Patienten konnte eine effektive Schmerztherapie erreicht werden, was letztendlich zu einer verbesserten Lebensqualität der Patientin beitrug.
Die Entscheidung von Gehe/Alliance Healthcare, den Preisnachlass für verschreibungspflichtige Arzneimittel auf 3,15 Prozent zu reduzieren, spiegelt die aktuellen rechtlichen Vorgaben wider. Während diese Maßnahme eine Reaktion auf ein kürzlich ergangenes Urteil ist, werden die Auswirkungen auf Apotheken finanziell spürbar sein. Es bleibt abzuwarten, wie sich diese Veränderung auf die Großhandelslandschaft insgesamt auswirken wird und welche alternativen Strategien von den Beteiligten ergriffen werden, um die Auswirkungen zu mildern.
Die Allrisk-Versicherung ist ein unverzichtbarer Schutzmechanismus für Apothekenbetreiber in einer Zeit zunehmender Risiken und unvorhersehbarer Ereignisse. Angesichts der steigenden Häufigkeit von Naturkatastrophen und technischen Ausfällen bietet diese Versicherung einen essentiellen Schutz, der Betriebsunterbrechungen minimiert und finanzielle Sicherheit gewährleistet. In einer Branche, die für die Gesundheit und das Wohlbefinden der Gemeinschaft von entscheidender Bedeutung ist, ist ein solider Versicherungsschutz unerlässlich, um die Kontinuität der Versorgung zu gewährleisten und die Betreiber in Krisenzeiten zu unterstützen.
Die "Pharma-Reise" von Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck verdeutlicht das Engagement der Regierung für die pharmazeutische Industrie. Es ist wichtig, konkrete Maßnahmen zur Verbesserung der Rahmenbedingungen zu ergreifen, um Innovation und Wachstum in dieser Schlüsselbranche zu fördern. Joachimsens Forderung nach einer fairen Erstattungspolitik und angemessener Honorierung von Forschungsergebnissen ist berechtigt und sollte ernsthaft berücksichtigt werden, um die Zukunftsfähigkeit des Pharmastandorts Deutschland zu sichern.
Die Diskussion um die Anwendung der Lieferengpasspauschale bei BG-Rezepten wirft wichtige Fragen auf. Während der Deutsche Apothekerverband (DAV) argumentiert, dass die Regelung aufgrund von Vertragsverweisen auch hier gelten sollte, besteht Unsicherheit über die rechtliche Grundlage. Klarheit und mögliche Anpassungen sind notwendig, um eine einheitliche und gerechte Abrechnungspraxis sicherzustellen.
Die Möglichkeit, unerwünschte Nebenwirkungen von Kosmetika zu melden, ist ein wichtiger Schritt für die Sicherheit der Verbraucher:innen. Durch die verschiedenen Meldeoptionen, sowohl online beim Bundesamt für Verbraucherschutz als auch direkt beim Hersteller oder in der Apotheke, wird eine effektive Überwachung ermöglicht. Diese Maßnahmen tragen dazu bei, potenzielle Risiken frühzeitig zu erkennen und die Sicherheit von Kosmetikprodukten kontinuierlich zu verbessern.
Die Diskussionen auf dem FDP-Bundesparteitag über die Apothekenvergütung zeigen das zunehmende Bewusstsein für die Herausforderungen in der Pharmabranche. Die vorgelegten Reformvorschläge der Thüringer FDP stoßen auf breite Zustimmung und signalisieren einen Schritt in Richtung einer angemessenen Vergütung für Apothekerinnen und Apotheker. Es ist ermutigend zu sehen, dass die politische Debatte sich verstärkt auf die Sicherstellung einer flächendeckenden Arzneimittelversorgung konzentriert.
Die anhaltende Nicht-Retaxierung von Cannabis- und Dronabinol-Rezepten auf Betäubungsmittelbasis ist ein vorübergehendes Entlastungssignal für Apotheken und Patienten. Doch die ungewisse Zukunft nach dem Auslaufen der Übergangsfrist am 1. Mai wirft weiterhin Fragen auf. Eine klare und schnelle Lösung für die Softwareumstellung ist erforderlich, um einen reibungslosen Übergang zu gewährleisten und die Versorgung der Patienten sicherzustellen.
Die Anerkennung von AstraZeneca, dass sein Covid-Impfstoff Vaxzevria in sehr seltenen Fällen das Thrombose-mit-Thrombozytopenie-Syndrom (TTS) verursachen kann, unterstreicht die Bedeutung der transparenten Kommunikation über potenzielle Risiken. Obwohl diese Nebenwirkung extrem selten ist und die Vorteile der Impfung die Risiken überwiegen, ist es entscheidend, dass die Öffentlichkeit vollständig informiert ist. Die fortlaufende Überwachung und Bewertung von Impfstoffen bleiben von entscheidender Bedeutung, um das Vertrauen der Menschen in das Impfprogramm aufrechtzuerhalten und die öffentliche Gesundheit zu schützen.
Die vorgestellten Pläne der CDU Thüringen für eine 20-Minuten-Versorgung und Maßnahmen zur Stärkung der Gesundheitsversorgung sind lobenswert und adressieren wichtige Herausforderungen im Bundesland. Eine schnelle und gleichwertige medizinische Versorgung für alle Bürgerinnen und Bürger ist von entscheidender Bedeutung. Es bleibt jedoch abzuwarten, wie diese ambitionierten Ziele konkret umgesetzt werden sollen. Eine transparente und effektive Umsetzung ist entscheidend, um die Lebensqualität in Thüringen nachhaltig zu verbessern.
Die aktuellen Herausforderungen in der Arzneimittelversorgung, wie von Apotheker Sven Buttler und Thorsten Klute diskutiert, verdeutlichen die dringende Notwendigkeit einer umfassenden Reform im Gesundheitswesen. Der wirtschaftliche Druck auf Apotheken, gekoppelt mit unzureichenden Honorierungen und regulatorischen Hürden, gefährdet die flächendeckende Versorgung. Es ist an der Zeit, dass die Politik handelt, um sicherzustellen, dass Patienten auch in Zukunft uneingeschränkten Zugang zu hochwertiger medizinischer Versorgung haben.
Die Entscheidung, den Apexxnar-Impfstoff als Prevenar 20 neu zu benennen, ist nicht nur eine rein kosmetische Änderung, sondern ein strategischer Schritt von Pfizer, um die Klarheit und Einheitlichkeit in der Produktbezeichnung zu stärken. Diese Maßnahme zielt darauf ab, eine nahtlose Versorgung von Patienten aller Altersgruppen zu gewährleisten und gleichzeitig Verwirrung zu reduzieren, die durch unterschiedliche Handelsnamen für ähnliche Impfstoffe entstehen kann. Durch diese klare und einheitliche Benennung wird das Vertrauen in die Impfstoffversorgung gestärkt und die Effektivität der Impfkampagnen weiter unterstützt.
Die Verzögerungen bei der Herstellung individueller Rezepturen in Apotheken sind besorgniserregend. Kunden müssen oft mehrere Tage auf ihre Arzneimittel warten, was zu Unannehmlichkeiten führt. Es ist unerlässlich, dass Apotheken ihre Prozesse optimieren und sicherstellen, dass die Versorgung der Kunden zeitnah erfolgt. Angesichts der Pflicht zur zeitnahen Anfertigung von Rezepturen gemäß der Berufsordnung für Apothekerinnen und Apotheker sollten Verzögerungen aufgrund von Personalmangel oder anderen Faktoren nicht toleriert werden. Die Qualität und Effizienz der pharmazeutischen Dienstleistungen müssen stets im Fokus bleiben, um eine optimale Patientenversorgung zu gewährleisten.
Die Kritik der Länder an der geplanten Krankenhausreform von Gesundheitsminister Karl Lauterbach verdeutlicht die Notwendigkeit einer gründlichen Überarbeitung des Gesetzentwurfs. Die Bedenken bezüglich der Vergütungssystematik und der Finanzierung kleiner Krankenhäuser sind ernst zu nehmen, um eine bedarfsgerechte und qualitativ hochwertige Gesundheitsversorgung sicherzustellen. Die Forderung nach Zustimmungspflicht im Bundesrat unterstreicht die Bedeutung eines breiten Konsenses für eine erfolgreiche Reform. Es ist entscheidend, dass der Gesetzesentwurf die vielfältigen Interessen aller Beteiligten angemessen berücksichtigt, um eine nachhaltige Lösung zu gewährleisten.
Die Aktion "Rauchfrei im Mai" ist ein wichtiger Schritt, um das Bewusstsein für die gesundheitlichen Risiken des Tabakkonsums zu schärfen. Die Forderungen von Linda Heitmann und Dirk Heidenblut nach strengeren Regulierungen im Bereich der Suchtmittelwerbung und dem Schutz von Kindern und Jugendlichen sind begrüßenswert. Es ist entscheidend, dass die Politik nun konkrete Maßnahmen ergreift, um die öffentliche Gesundheit zu fördern und das größte vermeidbare Gesundheitsrisiko in Deutschland einzudämmen.
Die Umfrage der Medizinischen Hochschule Hannover zur Erfassung der Auswirkungen von Arzneimittellieferengpässen auf die Patientenversorgung ist von entscheidender Bedeutung. Sie bietet eine wertvolle Gelegenheit, die realen Herausforderungen, mit denen Ärztinnen und Ärzte konfrontiert sind, zu beleuchten. Durch die aktive Beteiligung der Ärzteschaft können praxisnahe Erkenntnisse gewonnen werden, die die Entwicklung effektiver Lösungsansätze ermöglichen. Diese Umfrage ist somit ein wichtiger Schritt, um den Mehraufwand in den Arztpraxen zu reduzieren und die Patientenversorgung zu verbessern.
Die aktuellen Ankündigungen von Phoenix und Gehe/AHD zeigen die komplexen Herausforderungen, denen sich die Pharmabranche gegenübersieht. Die Diskussionen über die Anpassung von Konditionen, insbesondere die Streichung von Skontos auf verschreibungspflichtige Arzneimittel, sind ein direktes Ergebnis des jüngsten BGH-Urteils. Während Großhändler und Apotheken nach einem Gleichgewicht zwischen rechtlichen Vorgaben und wirtschaftlichen Interessen suchen, ist eine transparente und konstruktive Kommunikation von entscheidender Bedeutung. Das Kräftemessen zwischen den Akteuren wird zeigen, wie erfolgreich die Branche in der Bewältigung dieser Herausforderungen sein kann.
Die Verlängerung der Übergangsfrist für die Ummeldung von Cannabis-Präparaten in Praxis- und Apothekensoftware ist eine notwendige Maßnahme, um den reibungslosen Übergang zur neuen Gesetzeslage sicherzustellen. Die Entscheidung des Bundesgesundheitsministeriums, weiterhin Betäubungsmittel-Rezepte für Medizinal-Cannabis zuzulassen, bietet den Beteiligten dringend benötigte Flexibilität. Allerdings müssen die Anstrengungen zur Anpassung der Pharmazentralnummern fortgesetzt werden, um eine vollständige Umsetzung zu gewährleisten. Insgesamt zeigt dieser Schritt eine pragmatische Herangehensweise an die Herausforderungen der Gesundheitspolitik.
Der alarmierende Mangel an Biosimilars in der Pipeline ist ein Warnsignal für die Zukunft der Arzneimittelversorgung in Europa. Die Prognose, dass bis 2032 nur 25 Prozent der derzeit patentgeschützten Biologika durch Biosimilars ersetzt werden könnten, wirft ernsthafte Fragen auf. Angesichts der enormen Einsparungen, die Biosimilars bisher ermöglicht haben, ist es entscheidend, Hindernisse für ihre Entwicklung zu überwinden und sicherzustellen, dass der Zugang zu kostengünstigen Alternativen zu Biologika gewährleistet bleibt. Andernfalls könnten sowohl die Gesundheitssysteme als auch die Patienten von den finanziellen und medizinischen Auswirkungen betroffen sein.
Die Zulassung von Danicopan als Zusatztherapie für Patienten mit paroxysmaler nächtlicher Hämoglobinurie ist ein bedeutender Fortschritt in der Behandlung dieser seltenen Erkrankung. Die positiven Ergebnisse aus der ALPHA-Studie legen nahe, dass Danicopan einen klinisch relevanten Nutzen für Patienten bietet, die trotz Behandlung mit C5-Inhibitoren weiterhin an hämolytischer Anämie leiden. Diese neue Therapieoption hat das Potenzial, die Lebensqualität vieler Patienten zu verbessern und zeigt die kontinuierlichen Fortschritte in der medizinischen Forschung und Entwicklung von Therapien für seltene Erkrankungen.
Die Einführung von Abaloparatid, auch bekannt als Eladynos®, bietet eine vielversprechende neue Option für die Behandlung von Osteoporose bei postmenopausalen Frauen mit erhöhtem Frakturrisiko. Als osteoanaboles Medikament stimuliert es die Knochenneubildung und trägt so zur Verbesserung der Knochendichte bei. Die zeitlich begrenzte Anwendung und die Möglichkeit einer anschließenden antiresorptiven Therapie stellen wichtige Aspekte dieser Behandlung dar. Während Abaloparatid als wirksamer als Placebo erwiesen wurde, zeigen Studien keine signifikanten Unterschiede in der Wirksamkeit im Vergleich zu Teriparatid. Dennoch bietet es einen wichtigen neuen Ansatz für die Osteoporosetherapie und sollte in Betracht gezogen werden, insbesondere bei Patientinnen mit hohem Frakturrisiko.
Dieser Fall verdeutlicht auf eindrucksvolle Weise die unerlässliche Bedeutung einer engen Zusammenarbeit zwischen Apothekern, Ärzten und Patienten in der Krebstherapie. Durch die strukturierte pharmazeutische Betreuung wurde nicht nur eine überdosierung von Schmerzmitteln erkannt, sondern auch eine geeignete Therapieoption gefunden, die zu einer spürbaren Verbesserung der Lebensqualität der Patientin führte. Dies unterstreicht die bedeutende Rolle der Pharmazie in der ganzheitlichen Betreuung von Krebspatienten und betont die Notwendigkeit einer interdisziplinären Herangehensweise für optimale Behandlungsergebnisse.
In einer Zeit ständiger Veränderungen und wachsender Herausforderungen bleibt die Zusammenarbeit und Innovation innerhalb der pharmazeutischen Gemeinschaft unerlässlich, um eine umfassende und patientenzentrierte Versorgung zu gewährleisten und die Gesundheitsversorgung auf höchstem Niveau zu sichern.
Von Engin Günder, Fachjournalist
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