Für Sie gelesen
Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:
Übergangsfrist bis zum 31.12.2028
Ab Ende Mai dürfen probiotische Präparate, darunter auch Vaginalia mit lebenden probiotischen Inhaltsstoffen, nicht mehr als Medizinprodukte in den Verkehr gebracht werden, sie benötigen dann eine Zulassung als Arzneimittel. Für Vagiflor® Vaginalzäpfchen gilt allerdings eine Übergangsfrist bis Ende 2028.
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