ApoRisk® auf Facebook ApoRisk® auf Twitter
  • 22.04.2024 –  Neues Gesetz, Neue Maßstäbe: Bundesgerichtshof modifiziert Urteil in Marihuana-Fall
    22.04.2024 – Neues Gesetz, Neue Maßstäbe: Bundesgerichtshof modifiziert Urteil in Marihuana-Fall
    LEGISLATIVE | Steuer & Recht | Am 18. April 2024 erging ein wegweisendes Urteil des Bundesgerichtshofs im Fall der Angeklagten A. und M. des Landgerichts Ulm. Die beiden wurden ur...

Für Sie gelesen

Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:

ApoRisk® Nachrichten - Legislative:


Steuer & Recht |

Neues Gesetz, Neue Maßstäbe: Bundesgerichtshof modifiziert Urteil in Marihuana-Fall

 

Am 18. April 2024 erging ein wegweisendes Urteil des Bundesgerichtshofs im Fall der Angeklagten A. und M. des Landgerichts Ulm. Die beiden wurden ursprünglich gemäß der vorher geltenden Rechtslage wegen Betäubungsmitteldelikten im Zusammenhang mit dem Betrieb einer Marihuanaplantage zu jeweils vier Jahren und sechs Monaten Freiheitsstrafe verurteilt. Jedoch hat der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs das Urteil gemäß den neuen Bestimmungen des Konsumcannabisgesetzes (KCanG), das am 1. April 2024 in Kraft getreten ist, überprüft und entsprechend angepasst.


Basierend auf den Feststellungen des Landgerichts hat der Bundesgerichtshof im Rahmen der Revisionen der Angeklagten den Schuldspruch gemäß dem KCanG neu gefasst. Zusätzlich wurde der Grenzwert der nicht geringen Menge an Tetrahydrocannabinol (THC) gemäß § 34 Abs. 3 Satz 2 Nr. 4 KCanG auf 7,5 g festgelegt. Diese Neufassung des Schuldspruchs und die Festsetzung eines neuen Grenzwerts unterstreichen die Anpassung des Rechtsrahmens an die sich ändernden gesellschaftlichen und rechtlichen Normen im Bereich des Cannabiskonsums und -handels.

Besonders bemerkenswert ist die Entscheidung des 1. Strafsenats des Bundesgerichtshofs im Hinblick auf den Strafausspruch. Aufgrund des im KCanG vorgesehenen niedrigeren Strafrahmens gemäß § 34 Abs. 3 Satz 1 KCanG wurde das ursprüngliche Urteil in Bezug auf die Strafhöhe aufgehoben und zur erneuten Strafbemessung an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen. Diese Entscheidung verdeutlicht die Notwendigkeit einer Überprüfung und Anpassung der Strafpraxis an neue gesetzliche Rahmenbedingungen, insbesondere in Bezug auf den Umgang mit Betäubungsmitteldelikten im Kontext des Cannabiskonsums.

Weiterlesen: BundesgerichtshofLink

 

Kommentar:

Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs im Fall der Angeklagten A. und M. markiert einen wichtigen Schritt in der Entwicklung der deutschen Rechtsprechung im Bereich des Cannabiskonsums und -handels. Die Neufassung des Schuldspruchs und die Festlegung eines neuen Grenzwerts für die nicht geringe Menge an THC reflektieren die Bemühungen, das Rechtssystem an die sich ändernden gesellschaftlichen Normen und wissenschaftlichen Erkenntnisse anzupassen.

Besonders bedeutsam ist die Aufhebung des ursprünglichen Strafausspruchs und die Rückverweisung zur erneuten Strafbemessung an eine andere Strafkammer. Dies verdeutlicht die Bereitschaft der Justiz, den neuen gesetzlichen Rahmenbedingungen gerecht zu werden und Strafen entsprechend anzupassen. Es zeigt auch, dass das Konsumcannabisgesetz nicht nur eine Veränderung der rechtlichen Definitionen und Grenzwerte mit sich bringt, sondern auch eine Neubewertung der Strafpraxis im Bereich des Cannabiskonsums und -handels erforderlich macht.

Von Engin Günder, Fachjournalist

 

Zurück zur Übersicht

Kontakt
Jetzt Ihr persönliches Angebot anfordern!
Rückrufservice
Gerne rufen wir Sie zurück!
Suche
  • Die Versicherung mit Konzept
    Die Versicherung mit Konzept
    PharmaRisk® OMNI | Für alles gibt es eine Police - wir haben eine Police für alles.

Wir kennen Ihr Geschäft, und das garantiert Ihnen eine individuelle und kompetente Beratung.

Sie haben einen Beruf gewählt, der weit mehr als reine Erwerbstätigkeit ist. Sie verfolgen im Dienste der Bevölkerung hohe ethische Ziele mit Energie, fachlicher Kompetenz und einem hohen Maß an Verantwortung. Um sich voll auf Ihre Aufgabe konzentrieren zu können, erwarten Sie die optimale Absicherung für die Risiken Ihrer Berufsgruppe.

Sie suchen nach Möglichkeiten, Ihre hohen Investitionen zu schützen und streben für sich und Ihre Angehörigen nach einem angemessenen Lebensstandard, auch für die Zukunft.

  • Die PharmaRisk® FLEX
    Die PharmaRisk® FLEX
    Eine flexible Versicherung für alle betrieblichen Gefahren
Nutzen Sie unsere Erfahrung und rufen Sie uns an

Unter der kostenfreien Telefonnummer 0800. 919 0000 oder Sie faxen uns unter 0800. 919 6666, besonders dann, wenn Sie weitere Informationen zu alternativen Versicherern wünschen.

Mit der ApoRisk® FirmenGruppe steht Ihnen ein Partner zur Seite, der bereits viele Apothekerinnen und Apotheker in Deutschland zu seinen Kunden zählen darf. Vergleichen Sie unser Angebot und Sie werden sehen, es lohnt sich, Ihr Vertrauen dem Versicherungsspezialisten für Ihren Berufsstand zu schenken.

  • Die PharmaRisk® CYBER
    Die PharmaRisk® CYBER
    Eine einzige Versicherung für alle Internetrisiken