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Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:
Urteilsgründe liegen vor
Die Urteilsgründe zum Skonto-Urteil des Bundesgerichtshofs liegen vor. Sie lassen keinen Zweifel: Skonti auf Rx-Arzneimittel, die der Großhandel Apotheken gewährt und die zu einer Unterschreitung des Mindestpreises führen, sind unzulässig – selbst wenn sie für eine vorfristige Zahlung gewährt werden. Eine angemessene Vergütung der Apotheken sei nicht über unzulässige Rabatte sicherzustellen, sondern über die Apothekenzuschläge. Der DAV sieht nun die Politik gefordert.
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