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  • 11.04.2024 – BFH-Urteil präzisiert Bestimmung von verdeckten Gewinnausschüttungen
    11.04.2024 – BFH-Urteil präzisiert Bestimmung von verdeckten Gewinnausschüttungen
    LEGISLATIVE | Steuer & Recht | Das höchste deutsche Steuergericht, der Bundesfinanzhof (BFH), hat kürzlich ein wegweisendes Urteil gefällt, das die Bestimmung von verdeckten Ge...

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ApoRisk® Nachrichten - Legislative:


Steuer & Recht |

BFH-Urteil präzisiert Bestimmung von verdeckten Gewinnausschüttungen

 

Das höchste deutsche Steuergericht, der Bundesfinanzhof (BFH), hat kürzlich ein wegweisendes Urteil gefällt, das die Bestimmung von verdeckten Gewinnausschüttungen (vGA) in Kapitalgesellschaften betrifft. In seinem Urteil vom 22. November 2023 - Aktenzeichen I R 9/20 - präzisierte der BFH die Voraussetzungen für eine vGA und betonte dabei die Rolle des Zuwendungswillens seitens der Gesellschafter-Geschäftsführer.


Der zugrundeliegende Fall, der vor den BFH gelangte, drehte sich um eine GmbH, deren Alleingesellschafterin gleichzeitig auch Geschäftsführerin war. Die Gesellschafterin wollte das Stammkapital der GmbH erhöhen, indem sie eine 100%-Beteiligung an einer anderen GmbH einbrachte. Bei dieser Transaktion wurde eine Kapitalerhöhung durchgeführt, die letztlich die Gesellschafter-Geschäftsführerin begünstigte. Das Finanzamt wertete dies als verdeckte Gewinnausschüttung, was von der GmbH angefochten wurde. Diese behauptete, die Zuwendung sei aufgrund eines Versehens bei der notariellen Beurkundung der Kapitalerhöhung erfolgt.

Das Finanzgericht wies die Klage mit der Begründung ab, dass ein ordentlicher und gewissenhafter Geschäftsleiter nicht in denselben Irrtum verfallen wäre. Der BFH hob diese Entscheidung auf und betonte, dass für die Bestimmung eines Zuwendungswillens ausschließlich die konkrete Person der Gesellschafter-Geschäftsführerin relevant sei. Daher wurde der Fall zur weiteren Klärung an das Finanzgericht zurückverwiesen.

Dieses Urteil des BFH stellt eine wichtige Klarstellung dar und verdeutlicht, dass bei der Beurteilung von vGA der individuelle Zustand des Geschäftsführers maßgeblich ist. Es könnte weitreichende Auswirkungen auf zukünftige steuerliche Auseinandersetzungen zwischen Gesellschaften und ihren Gesellschaftern haben.


Kommentar:

Das Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) in Sachen verdeckter Gewinnausschüttungen (vGA) bringt eine entscheidende Klarstellung in einem Bereich, der oft Gegenstand hitziger Auseinandersetzungen zwischen Unternehmen und Steuerbehörden ist. Die Betonung der Rolle des individuellen Zuwendungswillens seitens der Gesellschafter-Geschäftsführer ist von großer Bedeutung, da sie den Fokus weg von allgemeinen Maßstäben hin zu konkreten Umständen lenkt. Dies trägt zur Rechtssicherheit bei und verhindert potenzielle Missverständnisse oder Fehlinterpretationen.

Die Entscheidung des BFH zeigt auch, dass steuerliche Angelegenheiten von Kapitalgesellschaften nicht allein nach starren Regeln beurteilt werden können, sondern eine differenzierte Betrachtung erfordern. Indem der BFH den Fall zur weiteren Prüfung an das Finanzgericht zurückverwiesen hat, wird Raum für eine eingehende Analyse geschaffen, die den individuellen Umständen gerecht wird. Dies ist ein wichtiger Schritt, um eine faire und gerechte steuerliche Behandlung sicherzustellen und gleichzeitig die Integrität des Steuersystems zu wahren.
 
Von Engin Günder, Fachjournalist

 

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