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  • 11.04.2024 – Neues Freiwilligenteilzeitgesetz eröffnet jungen Menschen flexible Möglichkeiten im Engagement
    11.04.2024 – Neues Freiwilligenteilzeitgesetz eröffnet jungen Menschen flexible Möglichkeiten im Engagement
    LEGISLATIVE | Steuer & Recht | Am 10. April 2024 ebnete der Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend im Bundestag den Weg für eine bedeutende Änderung im Bereich der ...

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ApoRisk® Nachrichten - Legislative:


Steuer & Recht |

Neues Freiwilligenteilzeitgesetz eröffnet jungen Menschen flexible Möglichkeiten im Engagement

 

Am 10. April 2024 ebnete der Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend im Bundestag den Weg für eine bedeutende Änderung im Bereich der Jugendfreiwilligendienste und des Bundesfreiwilligendienstes. Ein einstimmiger Beschluss ermöglichte die Verabschiedung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung für ein Freiwilligenteilzeitgesetz (20/9874) in modifizierter Form, der von Vertretern aller Fraktionen befürwortet wurde.


Bis dato waren junge Menschen unter 27 Jahren von der Möglichkeit ausgeschlossen, Freiwilligendienste in Teilzeit zu absolvieren, sofern kein spezifisches Interesse an einem solchen Teilzeitdienst bestand. Durch gezielte Änderungen im Jugendfreiwilligendienstegesetz und im Bundesfreiwilligendienstgesetz sollen nun die rechtlichen Grundlagen geschaffen werden, um auch jungen Menschen unter 27 Jahren die Teilnahme an Freiwilligendiensten in Teilzeit zu ermöglichen, unabhängig von einem spezifischen Interesse. Voraussetzung dafür ist eine wöchentliche Dienstzeit von mehr als 20 Stunden, wobei eine Reduzierung der täglichen oder wöchentlichen Dienstzeit möglich ist.

Weiterhin müssen im Bundesfreiwilligendienst das Einverständnis der Einsatzstelle und der Freiwilligen sowie in einem Jugendfreiwilligendienst das Einverständnis der Einsatzstelle, des Trägers und der Freiwilligen vorliegen. Es wird jedoch betont, dass durch diese Neuregelung kein Anspruch der Freiwilligen auf eine Reduzierung ihrer Dienstzeit geschaffen wird. Darüber hinaus wird die Obergrenze für das Taschengeld angehoben.

In einem Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen wurde die geplante Obergrenze für Mobilitätszuschläge gestrichen, da man davon ausgeht, dass Einsatzstellen gemeinsam mit den Freiwilligen angemessene Beträge vereinbaren werden. Zudem wurde der Verweis auf das Bundesurlaubsgesetz durch Regelungen im Bundesfreiwilligendienstgesetz ersetzt, wodurch Freiwilligen beispielsweise bei einem einjährigen Vollzeitdienst ein Anspruch auf 20 Tage Urlaub zusteht.


Kommentar:

Die Verabschiedung des Freiwilligenteilzeitgesetzes markiert einen wichtigen Schritt in Richtung Flexibilität und Chancengleichheit für junge Menschen, die sich in Freiwilligendiensten engagieren möchten. Indem die Möglichkeit geschaffen wird, diese Dienste auch in Teilzeit zu absolvieren, werden Barrieren abgebaut und die Vereinbarkeit von Engagement und anderen Lebensbereichen erleichtert. Insbesondere die Anhebung der Obergrenze für das Taschengeld sowie die Neuregelung des Urlaubsanspruchs sind positive Entwicklungen, die die Attraktivität von Freiwilligendiensten steigern können.

Die Streichung der geplanten Obergrenze für Mobilitätszuschläge wirft jedoch Fragen auf, insbesondere in Bezug auf die finanzielle Absicherung der Freiwilligen während ihres Dienstes. Es bleibt zu hoffen, dass Einsatzstellen und Freiwillige in der Lage sein werden, faire Vereinbarungen zu treffen, um zusätzliche Kosten abzudecken. Insgesamt ist das Freiwilligenteilzeitgesetz ein wichtiger Schritt, um Freiwilligendienste zugänglicher und attraktiver zu gestalten und damit das Engagement junger Menschen in der Gesellschaft zu fördern.

 

 

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