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  • 11.04.2024 – Neue EU-Regeln: Transparente Kennzeichnung für Frühstücksnahrung
    11.04.2024 – Neue EU-Regeln: Transparente Kennzeichnung für Frühstücksnahrung
    LEGISLATIVE | Steuer & Recht | Am 10. April 2024 erreichte das EU-Parlament eine bedeutende Vereinbarung über die Überarbeitung der "Frühstücksrichtlinien", die auf die Verbes...

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ApoRisk® Nachrichten - Legislative:


Steuer & Recht |

Neue EU-Regeln: Transparente Kennzeichnung für Frühstücksnahrung

 

 

Am 10. April 2024 erreichte das EU-Parlament eine bedeutende Vereinbarung über die Überarbeitung der "Frühstücksrichtlinien", die auf die Verbesserung der Transparenz und Sicherheit von Frühstücksnahrungsmitteln abzielt. Mit überwältigender Zustimmung, 603 Stimmen dafür bei nur 9 Gegenstimmen und 10 Enthaltungen, wurden aktualisierte Vorschriften für Lebensmittel wie Honig, Fruchtsaft und Marmeladen gebilligt. Diese Maßnahmen sind darauf ausgerichtet, Verbrauchern fundiertere Entscheidungen zu ermöglichen und die Qualität dieser Produkte zu gewährleisten.


Die Schlüsseländerungen konzentrieren sich auf die Kennzeichnung von Honig, insbesondere hinsichtlich seines Ursprungslandes. Die Verpflichtung zur deutlichen Angabe des Herkunftslandes auf dem Etikett zielt darauf ab, Importe von gefälschtem Honig aus Nicht-EU-Ländern zu bekämpfen. Darüber hinaus wird ein System zur Rückverfolgbarkeit von Honig eingeführt, um die Integrität der Lieferkette zu gewährleisten und die Verfolgung von betrügerischen Praktiken zu erleichtern.

Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der transparenten Kennzeichnung des Zuckergehalts in Fruchtsäften sowie des Mindestfruchtgehalts in Konfitüren und Marmeladen. Diese Maßnahmen zielen darauf ab, Verbrauchern dabei zu helfen, informierte Entscheidungen über ihre Ernährung zu treffen und einen bewussteren Konsum von Lebensmitteln zu fördern.

Die Reaktionen auf diese Vereinbarung waren positiv, insbesondere seitens des Berichterstatters Alexander Bernhuber, der die Maßnahmen als wichtigen Schritt zur Stärkung des Verbraucherschutzes lobte. Bernhuber hob die Bedeutung der Kennzeichnung des Herkunftslandes hervor und betonte die Rolle dieser Maßnahmen bei der Sicherung der Lebensmittelqualität und dem Schutz der Verbraucher vor betrügerischen Praktiken.

Der Weg für diese Aktualisierungen ist jedoch noch nicht abgeschlossen. Nach der Zustimmung des EU-Parlaments muss das Gesetz noch vom Rat angenommen werden, bevor es im Amtsblatt der EU veröffentlicht wird und 20 Tage später in Kraft tritt. Die EU-Länder haben dann zwei Jahre Zeit, die neuen Vorschriften umzusetzen, um sicherzustellen, dass die Verbraucher von den verbesserten Standards profitieren können.

 

Kommentar:

Die jüngste Vereinbarung des EU-Parlaments über die Überarbeitung der "Frühstücksrichtlinien" markiert einen wichtigen Meilenstein auf dem Weg zu einer transparenteren und sichereren Lebensmittelversorgung. Durch die Einführung klarer Kennzeichnungen für den Ursprung von Honig und die verstärkte Rückverfolgbarkeit wird das Vertrauen der Verbraucher gestärkt und gleichzeitig der Schutz vor gefälschten Produkten verbessert.

Die deutlichere Kennzeichnung des Zuckergehalts in Fruchtsäften sowie des Mindestfruchtgehalts in Konfitüren und Marmeladen wird es den Verbrauchern ermöglichen, informierte Entscheidungen über ihre Ernährung zu treffen und ihre Gesundheit besser zu schützen. Diese Maßnahmen sind ein wichtiger Schritt in Richtung einer transparenteren Lebensmittelindustrie und sollten von allen Beteiligten begrüßt werden.

Es ist jedoch wichtig zu betonen, dass die Umsetzung dieser Vorschriften entscheidend ist, um ihre volle Wirkung zu entfalten. Die EU-Länder müssen sicherstellen, dass die neuen Standards effektiv durchgesetzt werden, um sicherzustellen, dass die Verbraucher tatsächlich von den verbesserten Vorschriften profitieren können.

Von Engin Günder, Fachjournalist

 

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