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Steuer & Recht |
Am 23. Februar 2024 markierte der Bundestag einen bedeutenden Meilenstein auf dem Weg zur digitalen Verwaltung, indem er das Onlinezugangsänderungsgesetz verabschiedete. Diese Gesetzesnovelle, die den Rahmen für eine umfassende Digitalisierung der Verwaltung setzt, wurde als essenziell für nutzerfreundliche und vollständig digitale Verfahren hervorgehoben.
Ein zentrales Element des Gesetzes ist die Etablierung eines breiten digitalen Onlineangebots für Verwaltungsdienstleistungen. Durch den Fokus auf 16 besonders wichtige Leistungen sollen Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen spätestens bis 2024 in der Lage sein, Angelegenheiten wie Ummeldungen, Eheschließungen, Baugenehmigungen und die Beantragung von Elterngeld deutschlandweit digital abzuwickeln.
Bundesinnenministerin Nancy Faeser betonte die Bedeutung dieses Schrittes für die Bürgerinnen und Bürger sowie die Verwaltung selbst. Neben der Einführung eines zentralen Bürgerkontos, der Abschaffung der Notwendigkeit einer handschriftlichen Unterschrift und der gesetzlichen Verankerung von Datenschutz und Barrierefreiheit werden auch verbesserte Beratungsdienste für die Nutzung digitaler Angebote angeboten.
Für Unternehmen bedeutet das Gesetz eine Umstellung auf digitale Antragsverfahren und eine Entlastung von jährlich rund 60 Millionen Euro durch die ausschließliche elektronische Bereitstellung von Verwaltungsdienstleistungen nach Ablauf einer Frist von fünf Jahren.
Zudem wird dem Fachkräftemangel in der Verwaltung durch die Digitalisierung entgegengewirkt, was zu einer Entlastung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter führen soll.
Die Verabschiedung des Onlinezugangsänderungsgesetzes ist zweifellos ein bedeutsamer Schritt in Richtung eines modernen und nutzerfreundlichen Verwaltungssystems. Durch die Fokussierung auf wichtige Verwaltungsleistungen und die Einführung von digitalen Zugangsmöglichkeiten wird die Bürokratie für Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen erheblich erleichtert.
Besonders zu begrüßen ist die Einführung eines zentralen Bürgerkontos, das die Identifizierung und Antragstellung vereinfacht, sowie die Abschaffung der Notwendigkeit einer handschriftlichen Unterschrift. Diese Maßnahmen tragen wesentlich dazu bei, Verwaltungsprozesse effizienter und zeitgemäßer zu gestalten.
Die Entlastung der Unternehmen durch die Umstellung auf digitale Antragsverfahren und die Einsparung von Kosten sind weitere positive Aspekte des Gesetzes. Darüber hinaus ist die geplante Verbesserung der Arbeitsbedingungen in der Verwaltung durch die Digitalisierung ein wichtiger Schritt zur Bewältigung des Fachkräftemangels.
Insgesamt ist das Onlinezugangsänderungsgesetz ein wichtiger Schritt in Richtung einer zeitgemäßen Verwaltung, die den Bedürfnissen der Bürgerinnen und Bürger sowie der Wirtschaft gerecht wird.
Von Engin Günder, Fachjournalist
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