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Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
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Gericht erlaubt kostenpflichtige Listung
Berlin - Wenn es schnell gehen muss, kommen auch bei den Versendern die Vor-Ort-Apotheken ins Spiel. Sowohl DocMorris als auch Shop Apotheken bieten Expresslieferungen an, die von Partnern ausgeführt werden. Eine umsatzabhängige Provision ist dabei unzulässig, aber eine monatliche Pauschale ist erlaubt, entschied das Oberlandesgericht Karlsruhe (OLG). Erstmals überhaupt enthält das Urteil auch eine Einschätzung zu der gerade erst eingeführten Vorgabe, dass Plattformen keine Apotheken bevorzugen dürfen. Tenor: Ganz ohne Selektion geht es gar nicht. Nur wer zahlt, darf mitmachen.
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