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Steuer & Recht |
Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf (20/10859) vorgelegt, der Änderungen am Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) vorsieht. Dieser Entwurf zielt darauf ab, die Vereinbarungen des Koalitionsvertrags zwischen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP aufzugreifen und die Ergebnisse einer Evaluierung des BDSG umzusetzen. Eine der Hauptmaßnahmen des Gesetzentwurfs ist die Institutionalisierung der Datenschutzkonferenz (DSK) im BDSG gemäß den Vereinbarungen des Koalitionsvertrags. Darüber hinaus sollen weitere Paragraphen dazu beitragen, den Datenschutz besser durchzusetzen und zu harmonisieren.
Eine der positiven Auswirkungen des Gesetzentwurfs ist, dass Unternehmen und Forschungseinrichtungen mit länderübergreifenden Vorhaben die Möglichkeit haben werden, einer einzigen Landesdatenschutzaufsichtsbehörde zu unterstehen. Dadurch haben die Verantwortlichen für solche Vorhaben nur noch eine Aufsichtsbehörde als Ansprechpartner für ihre Datenverarbeitung, was die Rechtsunsicherheit verringern soll, die durch unterschiedliche Rechtsauffassungen der Aufsichtsbehörden entstehen kann.
Weitere Regelungen im Gesetzentwurf berücksichtigen Ergebnisse der Evaluierung des BDSG. Dazu gehört eine Klarstellung, dass das BDSG nur dann anwendbar ist, wenn die Datenverarbeitung einen Inlandsbezug aufweist. Außerdem soll die Regelung zur Videoüberwachung öffentlich zugänglicher Räume hinsichtlich nichtöffentlicher Stellen überarbeitet werden.
Der vorgelegte Gesetzentwurf zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) zeigt einen positiven Schritt in Richtung einer besseren Durchsetzung und Kohärenz des Datenschutzes in Deutschland. Die Institutionalisierung der Datenschutzkonferenz (DSK) gemäß den Vereinbarungen des Koalitionsvertrags und die Möglichkeit für Unternehmen und Forschungseinrichtungen, einer einzigen Landesdatenschutzaufsichtsbehörde zu unterstehen, sind besonders begrüßenswerte Maßnahmen.
Die Klarstellungen im Gesetzentwurf, insbesondere bezüglich der Anwendbarkeit des BDSG und der Überarbeitung der Regelungen zur Videoüberwachung, sind ebenfalls wichtige Schritte, um Rechtsunsicherheit zu verringern und den Datenschutz effektiver zu gestalten. Es bleibt jedoch abzuwarten, wie effektiv diese Änderungen in der Praxis umgesetzt werden und ob sie tatsächlich zu einer verbesserten Durchsetzung des Datenschutzes führen werden. Insgesamt ist der Gesetzentwurf jedoch ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung, um den Datenschutz in Deutschland weiter zu stärken.
Von Engin Günder, Fachjournalist
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