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Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:
Ausstelldatum vor dem 1. April
Seit gestern gelten Cannabis und Dronabinol nicht mehr als Betäubungsmittel und dürfen daher nicht mehr auf BtM-Rezepten verschrieben werden. Doch wie ist mit Verordnungen umzugehen, die vor dem 1. April ausgestellt wurden? Die ABDATA informiert jetzt die Softwarehäuser, wie sich der GKV-Spitzenverband zu dieser Frage positioniert.
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