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  • 28.03.2024 – Apotheken-Nachrichten von heute - Update: Versicherung, Politik und Forschung im Fokus
    28.03.2024 – Apotheken-Nachrichten von heute - Update: Versicherung, Politik und Forschung im Fokus
    APOTHEKE | Medienspiegel & Presse | Tauchen Sie ein in die Welt der Gesundheitsversorgung und erfahren Sie aus erster Hand die neuesten Entwicklungen, Trends und Herausforder...

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Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:

ApoRisk® Nachrichten - Apotheke:


APOTHEKE | Medienspiegel & Presse |

Apotheken-Nachrichten von heute - Update: Versicherung, Politik und Forschung im Fokus

 

Eine eingehende Betrachtung der Veränderungen in der deutschen Apothekenbranche und deren Auswirkungen auf die Gesundheitsversorgung von morgen

Tauchen Sie ein in die Welt der Gesundheitsversorgung und erfahren Sie aus erster Hand die neuesten Entwicklungen, Trends und Herausforderungen, die die Apothekenbranche in Deutschland prägen. Von innovativen Versicherungslösungen über politische Diskussionen bis hin zu bahnbrechenden Forschungsergebnissen halten wir Sie auf dem Laufenden über alles, was Apotheker und Patienten gleichermaßen betrifft. Lassen Sie sich von exklusiven Einblicken und fundierten Analysen inspirieren und gestalten Sie aktiv die Zukunft der Gesundheitsversorgung mit den Apotheken-Nachrichten!

 

Apothekenmanagement: Strategien für einen sicheren Betrieb

In der Welt der Gesundheitsversorgung sind Apotheken nicht nur Verkaufsstellen für Medikamente, sondern auch Anlaufstellen für Rat und Unterstützung. Doch hinter den vertrauenswürdigen Kulissen verbirgt sich eine komplexe Welt voller Risiken und Herausforderungen. Eine umfassende Versicherung ist daher von entscheidender Bedeutung, um einen reibungslosen Betrieb zu gewährleisten und den Apothekern ein Gefühl der Sicherheit zu vermitteln.

Eine hochwertige Apothekenversicherung geht weit über die Grunddeckung hinaus. Neben Betriebs- und Berufshaftpflicht werden auch Sachsubstanz- und Werteversicherung benötigt, um Schäden an der Einrichtung sowie an wertvollen Medikamentenvorräten abzudecken. Doch das ist nur der Anfang.

Spezifische Risiken wie Retax-Fälle, bei denen Apotheker preisgünstigere Medikamente abgeben müssen, stellen zusätzliche Herausforderungen dar. Ebenso wichtig ist die richtige Aufbewahrung verderblicher Medikamente, um ihre Wirksamkeit zu gewährleisten.

Flexibilität ist entscheidend, denn jede Apotheke hat ihre eigenen spezifischen Anforderungen und Risiken. Individualisierbare Vertragserweiterungen ermöglichen es, den Versicherungsschutz an die individuellen Bedürfnisse anzupassen und so einen maßgeschneiderten Schutz zu gewährleisten.

Bei der Auswahl einer Apothekenversicherung sollte jedoch nicht allein der Preis im Vordergrund stehen. Vielmehr ist es entscheidend, den angebotenen Leistungsumfang zu berücksichtigen. Eine hochwertige Versicherung setzt die Messlatte hoch und bietet den Apothekern die Sicherheit und den Schutz, die sie benötigen, um ihren Betrieb effektiv zu führen und sich ganz auf das Wohl ihrer Patienten konzentrieren zu können.

 

Sicherheit im digitalen Gesundheitswesen: Strategien für Apotheken beim Schutz vor E-Rezept-Risiken

In der zunehmend digitalisierten Landschaft des Gesundheitswesens stehen Apotheken vor wachsenden Herausforderungen in Bezug auf Cyber-Sicherheit. Insbesondere die Einführung des E-Rezepts hat die Vulnerabilität dieser Einrichtungen gegenüber Cyberangriffen verstärkt. Experten warnen davor, dass technische Störungen den reibungslosen Betrieb empfindlich stören könnten.

Trotzdem unterschätzen viele Apothekenbetreiber die konkrete Gefahr und vernachlässigen möglicherweise notwendige Sicherheitsvorkehrungen. Sensible Patientendaten, einschließlich Gesundheitsinformationen und medizinischer Verordnungen, machen Apotheken zu attraktiven Zielen für Cyberkriminelle.

Die Notwendigkeit einer speziellen Absicherung für Cyber-Gefahren in Apotheken ist daher unbestreitbar. Eine umfassende Sicherheitsstrategie, die technische Maßnahmen wie Firewalls und Antivirensoftware, Schulungen für Mitarbeiter sowie eine spezielle Cyber-Versicherung umfasst, ist unerlässlich, um sowohl den reibungslosen Betrieb als auch die Sicherheit sensibler Daten zu gewährleisten.

Es ist entscheidend, dass Apothekenbetreiber die Bedeutung von Cyber-Sicherheit erkennen und entsprechende Maßnahmen ergreifen, um sich vor den zunehmenden Bedrohungen aus dem Cyberspace zu schützen. Nur durch proaktive Sicherheitsvorkehrungen können Apotheken ihre Integrität bewahren und einen vertrauenswürdigen Service für ihre Kunden gewährleisten.

 

SPD-Politikerin Hostert besucht Apotheke: Forderung nach Honorarerhöhung und Flexibilität in der Arzneimittelversorgung

Am Dienstag besuchte die SPD-Politikerin Jasmina Hostert eine Apotheke in Leonberg-Höfingen, Baden-Württemberg, um sich mit dem Inhaber Max Klimera über die aktuellen Herausforderungen in der Arzneimittelversorgung auszutauschen. Dieser Besuch erfolgte im Rahmen der Aktion "Wir müssen reden" des Landesapothekerverbands Baden-Württemberg, die Politiker dazu auffordert, sich persönlich mit den Anliegen der Apothekerschaft vertraut zu machen.

Max Klimera, der Inhaber der besuchten Apotheke, nutzte die Gelegenheit, um Hostert über die dringende Notwendigkeit einer Honorarerhöhung für Apotheker sowie über Forderungen nach mehr Flexibilität bei der Versorgung und einem Stopp der Retaxation zu informieren. Er betonte die unverzichtbare Rolle der Apotheken bei der zuverlässigen Versorgung von Patienten mit Arzneimitteln und warnte vor möglichen Verschlechterungen unter dem Deckmantel von "Apotheken-light"-Modellen.

Hostert äußerte sich dankbar für die Einladung und den offenen Austausch mit Klimera und versprach, die Anliegen der Apothekerschaft in ihrer Fraktion zu diskutieren, sobald der Referentenentwurf vorliegt. Sie unterstrich die Wichtigkeit eines kontinuierlichen Dialogs zwischen Politik und Apothekern für eine langfristig sichere und flächendeckende Medikamentenversorgung in Deutschland.

Für Klimera war der Besuch ein Erfolg, da er den Eindruck hatte, dass Hostert seine Argumente verstanden und ernst genommen hat. Er lobte ihre Bereitschaft, sich den Anliegen der Apotheker anzunehmen, und bezeichnete das Gespräch als konstruktiv und zielführend.

Dieser Besuch markiert einen wichtigen Schritt im Bemühen um eine verbesserte Zusammenarbeit zwischen Politik und Apothekerschaft zur Sicherung der Arzneimittelversorgung in Deutschland.

 

Entschwärzung von RKI-Protokollen zur Anfangsphase der Pandemie angekündigt

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach hat heute eine umfassende Entschwärzung der Protokolle des Robert Koch-Instituts (RKI) aus der Anfangsphase der Corona-Pandemie angekündigt. Die Entscheidung zielt darauf ab, mehr Transparenz in die Informationen über die staatlichen Maßnahmen und die Reaktionen auf die Pandemie zu bringen, die in den ersten Monaten des Ausbruchs verfasst wurden.

Die Ankündigung von Lauterbach folgt auf die kürzliche Veröffentlichung teilweise geschwärzter Protokolle des RKI-Krisenstabs durch das Online-Magazin "Multipolar". Diese Protokolle, die den Zeitraum von Januar 2020 bis April 2021 abdecken, wurden öffentlich gemacht und haben zu einem verstärkten Ruf nach Aufklärung über die staatliche Politik zur Bekämpfung der Pandemie geführt, die in Deutschland Tausende von Menschenleben gefordert hat.

Lauterbach betonte, dass er persönlich nicht in den Prozess der Schwärzung der Protokolle involviert war. Gemäß dem Informationsfreiheitsgesetz sei das RKI jedoch verpflichtet gewesen, bestimmte Informationen zu schwärzen, darunter Namen und andere sensible Daten Dritter. Die geplante Entschwärzung werde nun eine Genehmigung der betroffenen Personen oder Interessen erfordern, bevor die Schwärzungen aufgehoben werden.

Der Minister äußerte den Wunsch nach maximaler Transparenz und betonte, dass es wichtig sei, den Eindruck zu vermeiden, dass Informationen absichtlich zurückgehalten oder politisch manipuliert würden. Er betonte auch die Notwendigkeit, möglichen Verschwörungstheorien entgegenzuwirken, die sich um die Ereignisse während der Pandemie ranken könnten.

Es wird erwartet, dass der Prozess der Entschwärzung der Protokolle einige Wochen in Anspruch nehmen wird. Nach Abschluss dieses Prozesses soll eine deutlich klarere Version der Protokolle veröffentlicht werden, die eine genauere Analyse der staatlichen Maßnahmen und Entscheidungen während der Anfangsphase der Pandemie ermöglicht.

Es bleibt abzuwarten, wie diese Maßnahme die Debatte über die staatliche Reaktion auf die Pandemie beeinflussen wird und ob sie zu weiteren Forderungen nach Aufklärung und Transparenz führen wird.

 

GHD verkauft Vitalcare: Fokussierung auf Kerngeschäft Homecare

Die renommierte Unternehmensgruppe GHD hat kürzlich eine bedeutende Entscheidung getroffen, indem sie ihre Sparte Reha & Mobilität, bekannt als "Vitalcare", verkauft hat. Dieser strategische Schritt wurde durch den Abschluss eines Vertrags mit der Serafin Unternehmensgruppe besiegelt.

Der Verkauf von Vitalcare markiert einen Wendepunkt für GHD, da das Unternehmen nun einen verstärkten Fokus auf ihr Kerngeschäft Homecare legen möchte. Dieser Schritt beinhaltet auch den Verkauf der Tochterfirma OTB mit Sitz in Berlin sowie eines Gesundheitszentrums in Lindlar. Bereits im Jahr 2018 hatte GHD die Sterilherstellung an den Wettbewerber Zytoservice abgetreten.

Die Entscheidung, Vitalcare zu veräußern, erfolgte vor dem Hintergrund einer klar definierten Strategie, die darauf abzielt, das Unternehmen noch stärker im Homecare-Bereich zu positionieren. Laut Dr. Chima Abuba, CEO von GHD, wird dieser Schritt es dem Unternehmen ermöglichen, gezielter zu investieren und profitabel zu wachsen.

Die Vitalcare-Sparte trug zuletzt 70 Millionen Euro zum Gesamtumsatz der GHD-Gruppe bei, was etwa 12 Prozent entspricht. Im Gegensatz dazu steuerte der Homecare-Bereich 46 Prozent (268 Millionen Euro) bei, gefolgt von 38 Prozent (224 Millionen Euro) aus Großhandel und Logistik. Die Marke "For Life" machte 4 Prozent des Umsatzes aus (26 Millionen Euro).

Philipp Haindl, Gründungspartner der Serafin Unternehmensgruppe, äußerte sich zuversichtlich über die Zukunft des Vitalcare-Bereichs und betonte die Absicht, diesen langfristig als eigenständiges und erfolgreiches Unternehmen zu etablieren.

Die bereits bestehenden strategischen Partnerschaften von GHD werden auch die Sparte Reha & Mobilität umfassen, die künftig unter den Namen OTB und Rehability firmieren wird. Durch diese Partnerschaften wird das Unternehmen weiterhin eine umfassende Versorgung gewährleisten und sein Leistungsversprechen gegenüber Patienten und Mitarbeitern aufrechterhalten. Ein reibungsloser Übergang für betroffene Patienten und Mitarbeiter wird dabei sichergestellt.

 

Digitaler Wandel im Gesundheitswesen: Pharmazeutische Dienstleistungen ab April nur noch elektronisch abrechenbar

Ab dem 1. April dieses Jahres wird eine neue Vorschrift für die Abrechnung pharmazeutischer Dienstleistungen in Apotheken in Deutschland wirksam. Gemäß den Bestimmungen des Anhangs 5 der Elektronischen Datenlieferungen zur Abrechnung von Apotheken-Sonderleistungen müssen diese Dienstleistungen zwingend elektronisch abgerechnet werden. Die Regelung, die bereits seit Februar in Kraft ist, beinhaltet eine Übergangsfrist von zwei Monaten, die am 1. April endet.

Die elektronische Abrechnung erfolgt auf Basis der Arzneimittelabrechnungsvereinbarung gemäß § 300 Absatz 3 des Sozialgesetzbuches (SGB) V. Dazu werden elektronische Datensätze verwendet, die Informationen wie den elektronischen Verordnungsdatensatz, den elektronischen Quittungsdatensatz und den elektronischen Abgabedatensatz enthalten. Diese Datensätze müssen den Krankenkassen zur Verfügung gestellt werden.

Der elektronische Verordnungsdatensatz, der in der Apotheke generiert wird, ersetzt die herkömmliche elektronische Verordnung seitens der Ärzte. Er enthält wichtige Informationen wie Versichertendaten, Kostenträgerinformationen und Produktidentifikationen.

Zusätzlich zur elektronischen Abrechnung müssen auch Quittungen und elektronische Abgabedatensätze erzeugt werden. Diese enthalten spezielle Kennzeichen für verschiedene Sonderleistungen wie die Standardisierte Risikoerfassung hoher Blutdruck, erweiterte Medikationsberatung und Betreuung bei oraler Antitumortherapie, jeweils mit entsprechenden Pharmazentralnummern (PZN).

Parallel dazu startet die Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA) eine Werbekampagne, um die Bevölkerung über die Verfügbarkeit und Nutzung pharmazeutischer Dienstleistungen zu informieren. Laut ABDA wurden beträchtliche Mittel für diese Dienstleistungen nicht in Anspruch genommen. Ein Werbespot im ZDF, der seit dem 7. März ausgestrahlt wird, soll die Bevölkerung zur Nutzung der pharmazeutischen Dienstleistungen animieren. Es ist jedoch zu erwähnen, dass diese Kampagne nicht von allen Apothekenteams positiv aufgenommen wird.

 

Hessische Apotheken erhalten unerwartete Ankündigung von Behörde für unangekündigte Überwachung

Apotheken in Hessen wurden kurz vor den Osterfeiertagen von einer Mitteilung des Hessischen Landesamts für Gesundheit und Pflege (HLfGP) überrascht. Gestern Abend, gegen 20:30 Uhr, erhielten die Apothekenmitarbeiter:innen eine E-Mail, die sie darüber informierte, dass ihre Betriebe einer "regelmäßigen Überwachung" unterliegen und unangekündigte Besichtigungen bevorstehen könnten. Die Tonlage des Schreibens sorgte unter den Branchenvertreter:innen für Irritationen.

Obwohl die Überwachung gemäß § 64 des Arzneimittelgesetzes bereits bekannt ist, betonte das HLfGP in der Mitteilung erneut die Möglichkeit unangekündigter Kontrollen, selbst in Abwesenheit der Apothekenleiter:innen, sofern eine Vertretung anwesend ist.

Die Apothekenbranche befindet sich bereits inmitten zahlreicher Herausforderungen, darunter Lieferengpässe, Probleme mit dem E-Rezept und Chaos im Bereich der Präqualifizierung. Die zusätzliche Ankündigung von unangekündigten Kontrollen seitens des HLfGP belastet die Apotheker:innen weiter.

Die Mitteilung empfiehlt den Apotheken die Einrichtung eines "Revisionsordners", der alle erforderlichen Unterlagen für die Überprüfung enthält. Dazu gehören das letzte Besichtigungsprotokoll, Qualifikationsnachweise des Personals, Angaben zur Arbeitszeit, schriftliche Befugnisse und gegebenenfalls eine Versandhandelserlaubnis.

Des Weiteren gibt das HLfGP Hinweise zur Dokumentation von Betäubungsmitteln (BtM) und betont die Notwendigkeit eines Qualitätsmanagementsystems seit Juni 2014, für das eine Checkliste bereitgestellt wird.

Zum Abschluss der Mitteilung erinnert das HLfGP daran, dass die Betriebsräume gemäß der Apothekenbetriebsordnung in einwandfreiem Zustand sein müssen und Tiere in der Apotheke nicht toleriert werden.

Trotz der deutlichen Kommunikation des HLfGP betonen einige Apothekenmitarbeiter:innen den Wunsch nach einer Vorankündigung von Revisionen, um besser planen zu können. Insbesondere der bestehende Personalmangel macht eine frühzeitige Planung für die Apotheken notwendig, um Engpässe im Kundenservice zu vermeiden.

Die E-Mail des HLfGP wird als allgemeine Information deklariert und keine konkrete Ankündigung einer bevorstehenden Revision. Es wird klargestellt, dass das HLfGP seit der Übernahme der Zuständigkeit für die Apothekenüberwachung zum 1. Januar 2023 keine vorzeitige Bekanntgabe von Revisionsdaten im Kalenderjahr mehr plant.

Die Apothekenvertreter:innen hoffen dennoch auf eine transparentere Kommunikation seitens des HLfGP, um die Zusammenarbeit zwischen den Behörden und den betroffenen Apotheken zu verbessern und die Belastung für die Mitarbeiter:innen zu reduzieren.

 

Cannabisgesetz in Deutschland: Technische Schwierigkeiten gefährden Versorgung von Patienten

Die jüngsten Entwicklungen im Zusammenhang mit der Legalisierung von Cannabis als Medikament in Deutschland werfen eine Vielzahl von Herausforderungen auf, die sowohl Apotheken als auch Patienten gleichermaßen betreffen. Seit dem Inkrafttreten des Cannabisgesetzes (CanG) und des Medizinal-Cannabisgesetzes (MedCanG) zum 1. April sind Verzögerungen bei der Anpassung von Preis- und Produktverzeichnissen sowie Praxissystemen zu verzeichnen, was zu Unsicherheiten bei der Versorgung führt.

Insbesondere Rezepte, die vor dem 1. April ausgestellt wurden, aber erst danach von Apotheken bearbeitet werden, stehen vor einem Retaxationsrisiko. Diese Rezepte wurden noch auf dem alten BtM-Formular ausgestellt, was zu Problemen bei der Abrechnung der entsprechenden Gebühren führen kann. Eine Korrektur dieser Gebühren ist vor dem 1. Mai nicht möglich, was die Situation für Apotheken und Patienten weiter verkompliziert.

Der Deutsche Apothekerverband (DAV) hat jedoch betont, dass diese vor dem Inkrafttreten des Cannabisgesetzes ausgestellten Rezepte trotz der technischen Schwierigkeiten weiterhin beliefert werden sollten, sofern sie innerhalb der vorgegebenen Frist in den Apotheken vorliegen. Trotzdem bleibt eine Umstellung im Artikelstamm erst ab dem 1. Mai möglich, was bedeutet, dass Produkte vorerst weiterhin als Betäubungsmittel gelistet sind und entsprechende Lieferverträge beeinflusst werden.

Zusätzlich gestalten sich die Anpassungen der Praxissoftwares als zeitaufwändig. Erst ab dem 1. Mai sollen diese in der Lage sein, die nötigen Änderungen vorzunehmen, um E-Rezepte oder Muster-16-Rezepte auszustellen. Bis dahin sind Apotheken auf BtM-Rezepte angewiesen, was die Versorgung von Patienten mit Cannabis-basierten Medikamenten bis Mai unsicher macht.

In Anbetracht dieser Probleme hat der DAV die Apotheken dazu aufgefordert, etwaige Schwierigkeiten bei der Ausstellung von Rezepten zu melden, um gemeinsam mit dem GKV-Spitzenverband kurzfristige Lösungen zu finden. Zudem wurden Sonderkennzeichen für Papierrezepte angepasst, um sie auch für E-Rezepte gültig zu machen.

Die Umstellung auf das neue Cannabisgesetz erfordert eine koordinierte Anpassung der verschiedenen Akteure im Gesundheitswesen, um eine reibungslose Versorgung der Patienten sicherzustellen. Trotz der aktuellen Herausforderungen bleibt zu hoffen, dass Apotheken und Patienten bald eine Lösung für diese technischen Schwierigkeiten finden, um eine kontinuierliche Versorgung sicherzustellen.

 

Neue Studie aus Queensland wirft Fragen zur Verwendung von 'Long-COVID' auf

Neueste Forschungsergebnisse aus Queensland, Australien, werfen bedeutende Fragen zur Verwendung des Begriffs "Long-COVID" auf. Eine umfangreiche Studie, die auf dem Europäischen Kongress für klinische Mikrobiologie und Infektionskrankheiten (ECCMID 2024) vorgestellt werden soll, untersuchte mehr als 5.000 Personen, die ein Jahr zuvor Virusinfektionen erlitten hatten, darunter COVID-19, Influenza und andere Atemwegserkrankungen.

Die Studie ergab keine signifikanten Unterschiede in Bezug auf anhaltende Symptome und funktionelle Beeinträchtigungen zwischen Personen, die an COVID-19 erkrankt waren, und denen, die andere Atemwegserkrankungen hatten. Dies deutet darauf hin, dass der Begriff "Long-COVID" möglicherweise überholt ist.

Laut den Autoren der Studie, die auch auf frühere Forschungsergebnisse verweisen, gibt es keinen klaren Hinweis darauf, dass Personen mit COVID-19 ein erhöhtes Risiko für langfristige funktionelle Beeinträchtigungen haben im Vergleich zu Personen mit anderen viralen Infektionen.

Die Ergebnisse der Studie werfen auch Fragen zur Verwendung des Begriffs "Long-COVID" auf. Die Forscher argumentieren, dass dieser Begriff möglicherweise unnötige Ängste schürt und zu einer Überwachung von Symptomen führen kann, die die Genesung beeinträchtigen könnte. Sie betonen die Notwendigkeit weiterer Forschung, um die postviralen Syndrome besser zu verstehen und zu differenzieren.

Die deutsche S1-Leitlinie "Long/Post-COVID - Living Guideline" wird derzeit überarbeitet, um die neuen Erkenntnisse über die Pathogenese des Long/Post-COVID-Syndroms zu berücksichtigen. Es wird erwartet, dass die aktualisierte Version Ende Mai veröffentlicht wird.

Insgesamt unterstreichen diese Forschungsergebnisse die Bedeutung einer differenzierten Betrachtung von Langzeitfolgen von Virusinfektionen und werfen wichtige Fragen zur Terminologie und Behandlung auf.

 

Techniker Krankenkasse beantragt Zulassung für E-Rezept-Funktion bei Gematik

Die Techniker Krankenkasse (TK) hat offiziell die Zulassung der E-Rezept-Funktion bei der Gematik beantragt, um die Integration in ihre bestehende Versicherten-App zu ermöglichen. Dieser Schritt erfolgt in Folge des Inkrafttretens des Digitalgesetzes, das Krankenkassen die Möglichkeit einräumt, ihren Versicherten den Zugang zu elektronischen Verordnungen über ihre jeweilige App anzubieten.

Das Digitalgesetz, das erst kürzlich in Kraft getreten ist, schafft eine weitere Option für die Einlösung von E-Rezepten. Unter diesen neuen Bestimmungen können Versicherte nun über die App zur elektronischen Patientenakte (ePA) auf elektronische Verordnungen zugreifen und diese verwalten oder digital bei einer Apotheke ihrer Wahl einlösen.

Diese Entwicklung stieß auf geteilte Reaktionen, insbesondere von Seiten der Apothekerschaft, die skeptisch gegenüber dieser Option eingestellt war. Dennoch sieht sich die Techniker Krankenkasse (TK) bereit, die neuen Möglichkeiten zu nutzen, um ihren Versicherten einen verbesserten Service anzubieten.

Nach Angaben von Jens Baas, dem Vorstandsvorsitzenden der TK, soll die E-Rezept-Integration schnellstmöglich umgesetzt werden, voraussichtlich noch im zweiten Quartal. Baas betonte die Vorteile dieser Integration für die Versicherten, da sie einen weiteren vollständig digitalen Einlöseweg bieten würde, der es den Versicherten ermöglicht, ihre Verordnungen jederzeit selbst einzusehen.

Ein Hauptargument der TK für die Integration liegt darin, dass bereits eine beträchtliche Anzahl ihrer Versicherten ihre App heruntergeladen hat. Laut TK nutzen bereits sechs Millionen Versicherte ihre App. Die Integration der E-Rezept-Funktion in diese App würde den Versicherten alles an einem Ort bieten und ihnen die Vorteile des E-Rezepts, wie weniger Papier und eine übersichtliche Darstellung der ausgestellten Rezepte, zugänglich machen.

Die TK hat damit einen wichtigen Schritt unternommen, um die Digitalisierung im Gesundheitswesen voranzutreiben und ihren Versicherten eine moderne und praktische Lösung für den Umgang mit Verordnungen zu bieten.

 

Expertenkommission schlägt THC-Grenzwert für Autofahrer vor: Sicherheit im Straßenverkehr und Cannabis-Legalisierung im Fokus

Eine Expertenkommission hat im Zusammenhang mit der bevorstehenden teilweisen Legalisierung von Cannabis einen Vorschlag für einen Grenzwert im Straßenverkehr präsentiert. Die Empfehlung bezieht sich auf die Konzentration des psychoaktiven Wirkstoffs THC im Blutserum und schlägt einen Grenzwert von 3,5 Nanogramm pro Milliliter vor. Diese Empfehlung basiert auf aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen, die darauf hinweisen, dass bei Erreichen dieses Wertes eine potenziell verkehrssicherheitsrelevante Wirkung beim Führen eines Kraftfahrzeugs nicht ausgeschlossen werden kann.

Bisher existiert kein gesetzlich festgelegter Grenzwert für den Konsum von Cannabis am Steuer, vergleichbar mit der bekannten 0,5-Promille-Marke für Alkohol. Jedoch ist in der Rechtsprechung ein Wert von 1 Nanogramm THC pro Milliliter Blutserum etabliert, ab dem Sanktionen drohen. Die vorgeschlagene Einführung des neuen Grenzwerts erfordert eine Gesetzesänderung durch den Bundestag.

Die Expertenkommission empfiehlt außerdem, während der Probezeit nach dem Erwerb des Führerscheins sowie für Personen unter 21 Jahren ein absolutes Alkoholverbot am Steuer einzuführen, um den Gefahren des Mischkonsums gerecht zu werden.

Der vorgeschlagene Grenzwert von 3,5 Nanogramm pro Milliliter Blutserum wird von den Experten als konservativer Ansatz betrachtet, der einem Risiko ähnlich ist wie eine Blutalkoholkonzentration von 0,2 Promille. Dieser Wert soll sicherstellen, dass nur diejenigen sanktioniert werden, bei denen eine potenziell verkehrssicherheitsrelevante Wirkung des Cannabis-Konsums festgestellt werden kann.

Die sucht- und drogenpolitische Sprecherin der FDP-Fraktion, Kristine Lütke, unterstützt die Empfehlung der Expertenkommission und betont die Notwendigkeit einer Anpassung des THC-Grenzwerts im Straßenverkehr im Zuge der Cannabis-Legalisierung. Sie fordert den Deutschen Bundestag auf, das Gesetzgebungsverfahren für den neuen Grenzwert auf der Grundlage dieses ausgewogenen Vorschlags zügig einzuleiten.

 

Verfassungsbeschwerde gegen Aufhebung der Präqualifizierungspflicht: Gleichbehandlung im Gesundheitswesen auf dem Prüfstand

Am 1. April tritt eine bedeutende Neuregelung im Bereich der Apotheken in Kraft, die kontroverse Reaktionen hervorruft. Die Vereinbarung hebt die Präqualifizierungspflicht für die Abgabe von apothekenüblichen Hilfsmitteln auf und erlaubt Apotheken somit einen erleichterten Marktzugang für Produkte wie Spritzen, Inkontinenzprodukte und Gehhilfen. Diese Änderung stößt jedoch auf Widerstand seitens des Sanitätshauses Stolle, das sich in seinen Grundrechten beeinträchtigt sieht und eine Verfassungsbeschwerde ankündigt.

Die Präqualifizierungspflicht war Teil des Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetzes (ALBVVG), das im Juli des vorherigen Jahres in Kraft trat. Sie sollte eine einheitliche Versorgungssicherheit der Versicherten gewährleisten, indem alle Leistungserbringer ihre Eignung rechtlich nachweisen mussten. Mit dem Wegfall dieser Pflicht für Apotheken entfällt ein bürokratisches Verfahren, das als lästig empfunden wurde.

Das Sanitätshaus Stolle argumentiert jedoch, dass diese Neuregelung die Versorgungsqualität gefährdet. Es betont den Gleichheitsgrundsatz aus Artikel 3 des Grundgesetzes und sieht eine Ungleichbehandlung verschiedener Leistungserbringer. Während Apotheken nun von der Präqualifizierungspflicht befreit sind, müssen andere Leistungserbringer weiterhin diesen Prozess durchlaufen.

Die Verfassungsbeschwerde des Sanitätshauses Stolle wird in Kürze zulässig sein und beim Bundesverfassungsgericht eingereicht. Dort wird geprüft werden, ob das Unternehmen tatsächlich in seinen Grundrechten verletzt ist. Das Unternehmen selbst erwartet nicht, dass die Beschwerde abgelehnt wird.

Eine erfolgreiche Verfassungsbeschwerde hätte weitreichende Folgen: Das als verfassungswidrig definierte Gesetz würde "beseitigt", was bedeutet, dass es rechtlich so behandelt wird, als ob es nie erlassen worden wäre. Diese Entwicklung wird aufmerksam von Interessengruppen und politischen Entscheidungsträgern verfolgt, da sie potenziell die Regelungen im Bereich der Gesundheitsversorgung beeinflussen könnte.

 

Studie enthüllt: Mensch als Virusträger für Tiere doppelt so häufig wie umgekehrt

In einer kürzlich veröffentlichten Studie haben Forscher des University College London einen bemerkenswerten Befund über die Übertragung von Viren zwischen Mensch und Tier gemacht. Laut der Untersuchung, die im Fachjournal "Nature Ecology & Evolution" veröffentlicht wurde, ist der Transfer von Viren vom Menschen auf Tiere doppelt so häufig wie der umgekehrte Weg, bei dem Viren von Tieren auf den Menschen übertragen werden.

Die Studie, geleitet von Dr. Cedric C.S. Tan und seinem Team, stützte sich auf die Analyse von Millionen öffentlich zugänglicher Virusgenom-Sequenzen. Durch diese Analyse konnten die Forscher die Evolutionsgeschichte von 32 Virusfamilien rekonstruieren und feststellen, dass Anthroposen – die Übertragung von Viren vom Menschen auf Tiere – in den meisten untersuchten Virusfamilien häufiger vorkamen als Zoonosen, bei denen Viren von Tieren auf den Menschen übertragen werden.

Professor Dr. Francois Balloux, der Seniorautor der Studie, betont die Bedeutung dieser Erkenntnisse für das Verständnis der viralen Evolution und die Vorbereitung auf zukünftige Ausbrüche und Epidemien. Er argumentiert, dass es entscheidend ist, den Menschen nicht nur als Empfänger, sondern als aktiven Teil eines komplexen Netzwerks von Wirtstieren zu betrachten.

Die Forscher warnen auch vor den potenziellen Risiken von Anthroposen für Tierpopulationen und Ökosysteme. Sie betonen, dass die Übertragung von Viren auf Tiere nicht nur die Gesundheit der Tiere gefährden, sondern auch ganze Arten bedrohen kann. Darüber hinaus könnten sich Viren, die auf eine Tierart überspringen, genetisch verändern und später erneut Menschen infizieren, selbst wenn sie beim Menschen ausgerottet sind.

Die Studie zeigt auch, dass Wirtsprünge – der Übergang eines Virus von einem Wirtstier auf ein anderes – mit einer erhöhten Anzahl von Mutationen verbunden sind. Dies deutet darauf hin, dass Viren sich an neue Wirte anpassen müssen, wenn sie die Artengrenze überschreiten.

Die Forschungsergebnisse unterstreichen die komplexe Dynamik von Virusübertragungen zwischen verschiedenen Arten und betonen die Notwendigkeit einer umfassenden Überwachung und Untersuchung dieses Phänomens, um die Ausbreitung von Krankheiten zu kontrollieren und die öffentliche Gesundheit zu schützen.

 

Kommentar:

Der Bericht verdeutlicht eindrucksvoll, wie wichtig eine maßgeschneiderte Versicherung für Apotheken ist. Durch die Berücksichtigung spezifischer Risiken und flexible Vertragsanpassungen können Apotheker sich besser auf ihre Kernaufgaben konzentrieren. Eine hochwertige Versicherung ist somit nicht nur ein betriebswirtschaftlicher Aspekt, sondern eine unverzichtbare Grundlage für eine sichere und verlässliche Gesundheitsversorgung.

In einer Zeit, in der das Gesundheitswesen zunehmend digitalisiert wird, ist die Cyber-Sicherheit für Apotheken von kritischer Bedeutung. Die Einführung des E-Rezepts hat diese Notwendigkeit noch einmal unterstrichen. Apotheken müssen jetzt proaktiv handeln, um ihre Systeme zu sichern und sensible Patientendaten zu schützen. Durch solide Sicherheitsmaßnahmen können sie nicht nur den reibungslosen Betrieb aufrechterhalten, sondern auch das Vertrauen ihrer Kunden stärken und mögliche Risiken minimieren.

Der Besuch von SPD-Politikerin Jasmina Hostert in einer Apotheke in Leonberg-Höfingen verdeutlicht die Bedeutung eines engen Dialogs zwischen Politik und Apothekern. Die Diskussion über die aktuellen Herausforderungen in der Arzneimittelversorgung ist entscheidend für die langfristige Sicherstellung einer qualitativ hochwertigen Gesundheitsversorgung in Deutschland. Dieser Austausch zeigt, dass gemeinsame Anstrengungen notwendig sind, um die Bedürfnisse der Apothekerschaft zu verstehen und konstruktive Lösungen zu entwickeln.

Die Entscheidung von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach, die Protokolle des RKI aus der Anfangsphase der Pandemie zu entschwärzen, ist ein wichtiger Schritt in Richtung Transparenz. Dieser Schritt wird dazu beitragen, das Vertrauen in die staatliche Reaktion auf die Pandemie zu stärken und Verschwörungstheorien entgegenzuwirken. Es ist entscheidend, dass Informationen über staatliche Maßnahmen während der Pandemie klar und zugänglich sind, um eine gründliche Aufarbeitung zu ermöglichen und Lehren für die Zukunft zu ziehen.

Der Verkauf der Sparte Reha & Mobilität ("Vitalcare") durch die GHD-Unternehmensgruppe markiert einen strategischen Schritt hin zur Fokussierung auf ihr Kerngeschäft Homecare. Diese Entscheidung unterstreicht die Absicht von GHD, gezielt zu investieren und profitabel zu wachsen. Die Etablierung von OTB und Rehability unter neuen Namen zeigt das Bestreben, die Versorgung der Patienten nahtlos fortzusetzen.

Die Einführung der ausschließlich elektronischen Abrechnung für pharmazeutische Dienstleistungen ab dem 1. April markiert einen bedeutenden Schritt in der Digitalisierung des Gesundheitswesens. Diese Maßnahme, basierend auf den Vorgaben der Technischen Anlage 1 zur Arzneimittelabrechnungsvereinbarung gemäß SGB V, zielt darauf ab, Effizienz und Genauigkeit bei der Abrechnung zu verbessern. Die Verpflichtung zur elektronischen Abrechnung bringt Herausforderungen mit sich, eröffnet jedoch auch Chancen für eine optimierte Versorgung und eine bessere Datennutzung im Gesundheitswesen. Die begleitende Werbekampagne der ABDA unterstreicht die Bedeutung pharmazeutischer Dienstleistungen für die Bevölkerung und wirft ein Licht auf ungenutzte Ressourcen im Gesundheitssystem. Diese Entwicklung verdeutlicht den unaufhaltsamen Fortschritt in Richtung einer digitalen Zukunft im Gesundheitsbereich und fordert gleichzeitig eine kritische Auseinandersetzung mit den damit verbundenen Herausforderungen und Chancen.

Die jüngste Mitteilung des Hessischen Landesamts für Gesundheit und Pflege (HLfGP) bezüglich unangekündigter Kontrollen hat die ohnehin belastete Apothekenbranche in Hessen aufgeschreckt. Während sie bereits mit einer Vielzahl von Herausforderungen wie Lieferengpässen, E-Rezept-Problemen und Präqualifizierungsschwierigkeiten zu kämpfen hat, bringt diese unerwartete Ankündigung zusätzlichen Druck mit sich. Eine klarere und rechtzeitige Kommunikation seitens der Behörden wäre dringend erforderlich, um den Apotheken eine bessere Planungssicherheit zu ermöglichen und Engpässe im Kundenservice zu vermeiden. In einer Zeit, in der die Ressourcen knapp sind und der Personalmangel spürbar ist, ist eine partnerschaftliche Zusammenarbeit zwischen den Behörden und den Apotheken unerlässlich, um die bestmögliche Versorgung der Bevölkerung sicherzustellen.

Die aktuellen Forschungsergebnisse aus Queensland deuten darauf hin, dass der Begriff "Long-COVID" möglicherweise nicht mehr angemessen ist. Die Studie zeigt, dass Personen, die an COVID-19 erkrankt waren, ähnliche langfristige Symptome aufweisen wie Patienten mit anderen Atemwegserkrankungen. Dies wirft die Frage auf, ob die Unterscheidung zwischen den langfristigen Auswirkungen verschiedener Virusinfektionen notwendig ist oder ob eine allgemeinere Betrachtungsweise erforderlich ist. Es ist offensichtlich, dass weitere Forschung erforderlich ist, um die genauen Mechanismen hinter den langfristigen Folgen von COVID-19 und anderen Infektionen zu verstehen und geeignete Behandlungsansätze zu entwickeln.

Die Entscheidung der Techniker Krankenkasse, die Zulassung der E-Rezept-Funktion bei der Gematik zu beantragen und in ihre Versicherten-App zu integrieren, ist ein bedeutender Schritt in Richtung einer modernen und digitalisierten Gesundheitsversorgung. Diese Initiative bietet den Versicherten eine bequeme und zeitgemäße Möglichkeit, ihre Verordnungen digital zu verwalten und einzulösen. Es ist ermutigend zu sehen, wie Krankenkassen innovative Lösungen einführen, um den Bedürfnissen ihrer Mitglieder gerecht zu werden und gleichzeitig die Effizienz im Gesundheitswesen zu steigern. Dies ist ein klares Beispiel dafür, wie die Digitalisierung das Potenzial hat, den Zugang zu medizinischer Versorgung zu verbessern und den bürokratischen Aufwand zu reduzieren.

Die vorgeschlagene Einführung eines THC-Grenzwerts von 3,5 Nanogramm pro Milliliter Blutserum im Straßenverkehr ist ein wichtiger Schritt, um die Verkehrssicherheit zu gewährleisten, besonders im Hinblick auf die bevorstehende teilweise Legalisierung von Cannabis. Diese Empfehlung beruht auf fundierten wissenschaftlichen Erkenntnissen und bietet einen ausgewogenen Ansatz, der sowohl die Freiheit der Konsumenten respektiert als auch potenzielle Gefahren durch Cannabiskonsum am Steuer berücksichtigt. Die Unterstützung dieses Vorschlags durch die sucht- und drogenpolitische Sprecherin der FDP-Fraktion zeigt die Notwendigkeit einer zügigen Anpassung des Gesetzes, um eine angemessene Regelung für den Straßenverkehr zu schaffen.

Die geplante Verfassungsbeschwerde des Sanitätshauses Stolle gegen die Aufhebung der Präqualifizierungspflicht für Apotheken wirft wichtige Fragen zur Gleichbehandlung im Gesundheitswesen auf. Während die Neuregelung die Bürokratie für Apotheken reduziert, könnte sie laut dem Unternehmen die Versorgungsqualität gefährden. Die bevorstehende Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts wird zeigen, wie der Grundsatz der Gleichheit im deutschen Gesundheitssystem interpretiert wird und welche Auswirkungen dies auf die Praxis haben wird.

Die Einführung des Cannabis-Gesetzes (CanG) durch Gesundheitsminister Professor Karl Lauterbach bringt wichtige Fortschritte, aber auch Herausforderungen mit sich. Während die Legalisierung von Cannabis für den Freizeitgebrauch einen wichtigen Schritt darstellt, müssen die Bedürfnisse und die Versorgungssicherheit der medizinischen Cannabis-Patient:innen unbedingt im Blick behalten werden. Es ist entscheidend, dass etwaige Versorgungslücken schnellstmöglich geschlossen werden, um sicherzustellen, dass alle Patient:innen weiterhin Zugang zu ihrer benötigten Medizin haben.

Die jüngste Studie des University College London liefert wichtige Einblicke in die Dynamik der Virusübertragung zwischen Mensch und Tier. Die Feststellung, dass die Übertragung von Viren vom Menschen auf Tiere doppelt so häufig ist wie umgekehrt, unterstreicht die Bedeutung einer ganzheitlichen Betrachtung dieses Phänomens. Diese Erkenntnisse sind entscheidend, um die virale Evolution zu verstehen und die Vorbereitung auf zukünftige Ausbrüche und Epidemien zu verbessern. Es ist unerlässlich, dass wir die Übertragung von Viren zwischen Mensch und Tier in beide Richtungen überwachen und untersuchen, um die öffentliche Gesundheit zu schützen und die Bemühungen zum Schutz der Umwelt zu unterstützen.

Abschließend zeigt die Vielzahl an Entwicklungen im Gesundheitswesen und die laufende Forschungstätigkeit deutlich, dass wir in einem ständigen Prozess der Anpassung und Innovation stehen. Um eine robuste und patientenzentrierte Gesundheitsversorgung zu gewährleisten sowie die Resilienz gegenüber zukünftigen Herausforderungen zu stärken, ist eine kontinuierliche Zusammenarbeit aller Beteiligten unabdingbar. Nur durch einen ganzheitlichen Blick auf die sich wandelnde Landschaft des Gesundheitswesens können wir sicherstellen, dass wir bestmöglich auf kommende Herausforderungen reagieren und gleichzeitig die Qualität und Zugänglichkeit der Versorgung für alle sicherstellen.

Von Engin Günder, Fachjournalist

 

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  • Die PharmaRisk® CYBER
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