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  • 27.03.2024 – Cannabisgesetz: Retax-Versicherungen als Schlüssel für Apotheken
    27.03.2024 – Cannabisgesetz: Retax-Versicherungen als Schlüssel für Apotheken
    APOTHEKE | Medienspiegel & Presse | Am 1. April wird in Deutschland ein neues Cannabisgesetz in Kraft treten, das bedeutende Veränderungen für die Verschreibung und Abgabe ...

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ApoRisk® Nachrichten - Apotheke:


APOTHEKE | Medienspiegel & Presse |

Cannabisgesetz: Retax-Versicherungen als Schlüssel für Apotheken

 

Herausforderungen und Sicherheitsmaßnahmen während der Umstellung

Am 1. April wird in Deutschland ein neues Cannabisgesetz in Kraft treten, das bedeutende Veränderungen für die Verschreibung und Abgabe von Medizinalcannabis und Dronabinol mit sich bringt. Gemäß den neuen Bestimmungen werden Cannabisblüten und Dronabinol nicht mehr als Betäubungsmittel betrachtet und dürfen daher nicht mehr auf Betäubungsmittelrezepten verordnet werden. Stattdessen müssen Verschreibungen auf Muster 16 oder elektronisch erfolgen, was eine deutliche Reduzierung der bürokratischen Belastung für Apotheken bedeutet.


Die bevorstehende Umstellung könnte jedoch zu Herausforderungen während der Übergangszeit führen, insbesondere wenn Betäubungsmittelrezepte noch kurz vor Inkrafttreten des Gesetzes ausgestellt wurden und erst nach dem Stichtag in den Apotheken eintreffen. In solchen Fällen besteht das Risiko von Retaxationen, wenn die Apotheke das Betäubungsmittelrezept annimmt. Um diesem Szenario vorzubeugen, wird empfohlen, dass Apotheken von den Arztpraxen neue Rezepte anfordern, die den neuen Richtlinien entsprechen.

Eine wichtige Rolle in diesem Kontext spielen Retax-Versicherungen, die Apotheken gegen finanzielle Verluste durch Retaxationen absichern können. Angesichts der Unsicherheiten während der Übergangszeit können solche Versicherungen eine entscheidende Absicherung bieten und den Apotheken eine gewisse Sicherheit bieten.

Die AOK Baden-Württemberg hat jedoch angekündigt, dass Apotheken für eine Übergangszeit von vier Wochen keine Retaxationen befürchten müssen, wenn sie Betäubungsmittelrezepte akzeptieren, die vor dem Inkrafttreten des Gesetzes ausgestellt wurden. Es wird erwartet, dass der GKV-Spitzenverband in Kürze ein abgestimmtes Vorgehen veröffentlicht, um die Situation während der Übergangszeit zu klären.

Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) betont ebenfalls die Priorität der Patientenversorgung und empfiehlt, auch Patienten mit Betäubungsmittelrezepten weiterhin zu versorgen. Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass die Vorgehensweise der Krankenkassen in solchen Fällen außerhalb des Einflussbereichs des BfArM liegt.

Um möglichen Komplikationen vorzubeugen, wird Patienten und Apotheken während dieser Übergangszeit geraten, sicherzustellen, dass Verschreibungen den neuen Vorschriften entsprechen, und gegebenenfalls neue Rezepte anzufordern.


Kommentar:

Die bevorstehende Umstellung im Rahmen des neuen Cannabisgesetzes stellt zweifellos eine Herausforderung für Apotheken dar, insbesondere in Bezug auf die Abgabe von Medizinalcannabis und Dronabinol. Die Notwendigkeit von Retax-Versicherungen wird dabei als wichtige Absicherung gegen finanzielle Risiken durch mögliche Retaxationen betont. Eine klare Kommunikation und ein abgestimmtes Vorgehen zwischen Ärzten, Apotheken und Krankenkassen sind entscheidend, um einen reibungslosen Übergang zu gewährleisten und die Patientenversorgung sicherzustellen.

Von Engin Günder, Fachjournalist

 

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