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  • 15.03.2024 – Verlängerung der Frist für Corona-Wirtschaftshilfen: Neue Hoffnung für Unternehmen
    15.03.2024 – Verlängerung der Frist für Corona-Wirtschaftshilfen: Neue Hoffnung für Unternehmen
    LEGISLATIVE | Steuer & Recht | Am 14. März 2024 haben Bund und Länder gemeinsam mit den Berufsorganisationen der prüfenden Dritten eine wegweisende Entscheidung getroffen: Sie ...

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ApoRisk® Nachrichten - Legislative:


Steuer & Recht |

Verlängerung der Frist für Corona-Wirtschaftshilfen: Neue Hoffnung für Unternehmen

 

Am 14. März 2024 haben Bund und Länder gemeinsam mit den Berufsorganisationen der prüfenden Dritten eine wegweisende Entscheidung getroffen: Sie verlängerten die Frist zur Einreichung der Schlussabrechnungen für die Corona-Wirtschaftshilfen bis zum 30. September 2024. Diese Entscheidung fiel im Rahmen einer Sonder-Wirtschaftsministerkonferenz, die unter dem Druck der aktuellen wirtschaftlichen Lage und der Belastung der Unternehmen durch die Pandemie einberufen wurde.


Staatsminister Hubert Aiwanger, Vorsitzender der Wirtschaftsministerkonferenz, betonte die Bedeutung dieser Verlängerung. Er lobte die Zusammenarbeit mit den Berufsorganisationen der prüfenden Dritten und betonte, dass ihre Erfahrung und Unterstützung für eine erfolgreiche Abwicklung der Schlussabrechnungen unerlässlich sei. Diese Verlängerung gibt den Unternehmen und den prüfenden Dritten die dringend benötigte zusätzliche Zeit, um die Abrechnungen sorgfältig und gründlich zu prüfen und einzureichen.

Staatssekretär Sven Giegold kündigte an, dass ab sofort der Prüfprozess vereinfacht und beschleunigt wird. Dies soll die Kanzleien entlasten und die Qualität der eingereichten Angaben erhöhen. Die Zusammenarbeit mit den Organisationen der prüfenden Dritten wird dazu beitragen, dass der Abschluss der Corona-Wirtschaftshilfen im Interesse der betroffenen Unternehmen erfolgreich verläuft.

Die Vertreter der Berufsorganisationen, darunter Prof. Dr. Hartmut Schwab, Torsten Lüth, Andreas Dörschell und Leonora Holling, begrüßten die Fristverlängerung und die vereinfachten Prüfverfahren. Sie hoben hervor, dass dies eine Erleichterung für viele kleine und mittelständische Unternehmen bedeute und zu einer effizienteren Abwicklung des Prüfprozesses führen werde.

Die Wirtschaftsministerinnen und -minister von Bund und Ländern haben in einer Sonderbesprechung die weiteren Schritte zum erfolgreichen Abschluss der Corona-Wirtschaftshilfen erörtert. Die festgelegten Maßnahmen, einschließlich des neuen Endtermins und der Vereinfachungen der Prüfverfahren, sind in einer gemeinsamen Erklärung zusammengefasst worden.


Kommentar:

Die Entscheidung von Bund und Ländern, zusammen mit den Berufsorganisationen der prüfenden Dritten, die Frist zur Einreichung der Schlussabrechnungen für die Corona-Wirtschaftshilfen zu verlängern, ist ein wichtiger Schritt zur Unterstützung der von der Pandemie betroffenen Unternehmen. Diese Verlängerung gibt den Unternehmen und den prüfenden Dritten die dringend benötigte Zeit, um die Abrechnungen sorgfältig zu prüfen und einzureichen. Die Vereinfachung und Beschleunigung des Prüfprozesses werden dazu beitragen, dass die Hilfen effizienter abgewickelt werden können und die Unternehmen schneller Klarheit über ihre finanzielle Situation erhalten. Es ist zu hoffen, dass diese Maßnahmen dazu beitragen werden, dass die Unterstützung dort ankommt, wo sie am dringendsten benötigt wird, und dass die Wirtschaft sich langsam von den Auswirkungen der Pandemie erholen kann.

Von Engin Günder, Fachjournalist

 

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