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Steuer & Recht |
In einer bemerkenswerten gemeinsamen Anstrengung haben der Deutsche Steuerberaterverband (DStV), die Bundessteuerberaterkammer (BStBK), die Wirtschaftsprüferkammer (WPK) und die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) zusammen mit Bund und Ländern eine letzte Fristverlängerung für die Einreichung der Schlussabrechnungen der Corona-Wirtschaftshilfen bis zum 30. September 2024 erreicht. Dieser Durchbruch wurde auf einer außerordentlichen Wirtschaftsministerkonferenz erzielt, die kurzfristig einberufen wurde, um die Herausforderungen im Zusammenhang mit den Wirtschaftshilfen zu bewältigen.
Die Verlängerung der Einreichungsfrist ist das Ergebnis einer engen Zusammenarbeit und einer gemeinsamen Verständigung zwischen den beteiligten Berufsorganisationen und den Wirtschaftsressorts des Bundes und der Länder. DStV-Präsident StB Torsten Lüth betonte die Bedeutung dieser Einigung als wichtigen Schritt, um den Prozess der Schlussabrechnungen für betroffene Unternehmen und prüfende Dritte in einem überschaubaren Zeitrahmen abzuschließen.
Gemäß der neuen Regelung müssen Unternehmen, die bereits Fristverlängerungen beantragt haben oder deren Schlussabrechnungsanträge von vorläufigen Bewilligungen erfasst sind, ihre Unterlagen bis zum 30. September 2024 einreichen. Für prüfende Dritte, die aus unverschuldeten Gründen nicht in der Lage sind, die Schlussabrechnung rechtzeitig einzureichen, besteht die Möglichkeit, eine Einreichung nach Ablauf der Frist im Einzelfall zu beantragen.
Neben der Fristverlängerung sollen auch weitere Maßnahmen zur Vereinfachung der Verfahren und zur Beschleunigung der Prüfprozesse beitragen. Dazu gehören eine beschleunigte Prüfung durch die zuständigen Bewilligungsstellen, standardisierte "Katalogabfragen" ohne Bezug zum Einzelfall zu vermeiden und die Verlängerung der Rückmeldefrist bei Nachfragen und Beleganforderungen auf 21 Tage, die auf Antrag zweimal um jeweils 15 Tage verlängert werden kann.
Es ist geplant, dass Bund, Länder und die Berufsorganisationen der prüfenden Dritten sich weiterhin regelmäßig austauschen, um erforderliche Anpassungen im Prüfprozess zu erörtern und eine effiziente Bearbeitung der Schlussabrechnungen sicherzustellen. Weitere Informationen sind auf der Website www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de verfügbar.
Die letzte Fristverlängerung für die Einreichung der Schlussabrechnungen der Corona-Wirtschaftshilfen bis zum 30. September 2024 markiert einen wichtigen Schritt, um Unternehmen und prüfende Dritte in dieser herausfordernden Zeit zu unterstützen. Die enge Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Berufsorganisationen und den Wirtschaftsressorts auf Bundes- und Landesebene ist lobenswert und zeigt, dass gemeinsame Anstrengungen dazu beitragen können, effiziente Lösungen für komplexe Probleme zu finden.
Die beschleunigten Prüfprozesse und die Verlängerung der Rückmeldefrist werden zweifellos dazu beitragen, den Prozess der Schlussabrechnungen zu erleichtern und zu beschleunigen. Es ist jedoch wichtig, dass diese Maßnahmen sorgfältig umgesetzt werden, um sicherzustellen, dass sie den Bedürfnissen der Unternehmen und prüfenden Dritten gerecht werden und gleichzeitig die Integrität und Genauigkeit der Abrechnungen gewährleisten.
Der regelmäßige Austausch zwischen Bund, Ländern und den Berufsorganisationen ist entscheidend, um etwaige Probleme frühzeitig zu erkennen und geeignete Lösungen zu finden. Es ist zu hoffen, dass diese Zusammenarbeit weiterhin erfolgreich sein wird, um eine effiziente Bearbeitung der Schlussabrechnungen sicherzustellen und den betroffenen Unternehmen die notwendige Unterstützung zu bieten.
Von Engin Günder, Fachjournalist
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