ApoRisk® auf Facebook ApoRisk® auf Twitter
  • 11.03.2024 – Apotheken-Nachrichten von heute - Update: Betriebsunterbrechung, Rechtsprechung und Partnerschaften
    11.03.2024 – Apotheken-Nachrichten von heute - Update: Betriebsunterbrechung, Rechtsprechung und Partnerschaften
    APOTHEKE | Medienspiegel & Presse | Herzlich willkommen zu einer weiteren Ausgabe der Apotheken-Nachrichten, in der wir Sie ausführlich über die aktuellen Geschehnisse im d...

Für Sie gelesen

Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:

ApoRisk® Nachrichten - Apotheke:


APOTHEKE | Medienspiegel & Presse |

Apotheken-Nachrichten von heute - Update: Betriebsunterbrechung, Rechtsprechung und Partnerschaften

 

Aktuelle Gerichtsurteile, innovative Partnerschaften und die Rolle der Betriebsunterbrechungsversicherung – Ein umfassender Überblick über die dynamische Entwicklung in der Apothekenlandschaft

Herzlich willkommen zu einer weiteren Ausgabe der Apotheken-Nachrichten, in der wir Sie ausführlich über die aktuellen Geschehnisse im deutschen Gesundheitssektor informieren. Von wegweisenden Gerichtsurteilen und innovativen Partnerschaften bis hin zu den Herausforderungen im E-Rezept-System und dem dynamischen Wettbewerb im Heuschnupfenmarkt bieten unsere detaillierten Berichte einen umfassenden Einblick in die sich ständig entwickelnde Welt der Apotheken. Tauchen Sie ein und bleiben Sie auf dem Laufenden über die neuesten Entwicklungen und Trends, die die Zukunft der Gesundheitsversorgung in Deutschland gestalten!

 

Risikomanagement in Apotheken: Die Schlüsselrolle der Betriebsunterbrechungsversicherung und Pharmazie-Klausel

In der heutigen zunehmend dynamischen Geschäftswelt stehen Apotheken vor einer Vielzahl von Risiken, angefangen bei Naturkatastrophen bis hin zu unvorhersehbaren wirtschaftlichen Herausforderungen. Diese Unsicherheiten unterstreichen die wachsende Bedeutung der Betriebsunterbrechungsversicherung für Apotheken. Diese spezielle Form der Versicherung spielt eine entscheidende Rolle, um die finanziellen Auswirkungen von Betriebsunterbrechungen zu mildern und die nahtlose Fortführung der Apothekenaktivitäten sicherzustellen.

Die Apothekenversicherung, insbesondere die Betriebsunterbrechungsversicherung, hat das Ziel, finanzielle Verluste durch unvorhergesehene Ereignisse wie Brände, Naturkatastrophen, Einbrüche oder technische Störungen abzudecken. Angesichts der zentralen Rolle, die Apotheken im Gesundheitssystem spielen, birgt eine Unterbrechung ihrer Dienstleistungen nicht nur erhebliche finanzielle Auswirkungen, sondern könnte auch die Gesundheit der Gemeinschaft gefährden.

Von entscheidender Bedeutung ist dabei die sogenannte "Pharmazie-Klausel" innerhalb der Apothekenversicherung. Diese Klausel gewährleistet im Falle einer Betriebsunterbrechung die kontinuierliche Versorgung mit lebenswichtigen Medikamenten. Sie geht über die bloße Deckung finanzieller Verluste hinaus und legt präzise Maßnahmen fest, um sicherzustellen, dass die Apotheke auch in Krisensituationen handlungsfähig bleibt und die Patientenversorgung gewährleistet ist.

Die Betriebsunterbrechungsversicherung tritt besonders dann in Kraft, wenn die Apotheke vorübergehend schließen muss, sei es aufgrund von Gebäudeschäden, Inventarverlust oder anderen Umständen, die den normalen Betrieb beeinträchtigen. In solchen Fällen übernimmt die Versicherung die laufenden Kosten wie Mieten, Gehälter und Versorgungskosten, wodurch Apotheker sich auf die Wiederherstellung ihres Geschäftsbetriebs konzentrieren können, ohne sich um finanzielle Belastungen sorgen zu müssen.

Die Auswahl der geeigneten Apothekenversicherung ist von entscheidender Bedeutung. Neben der Betriebsunterbrechungsversicherung sollten Apotheker auch andere Schlüsselelemente in Betracht ziehen, darunter eine umfassende Haftpflichtversicherung zum Schutz vor möglichen Schadenersatzansprüchen sowie eine Inventarversicherung, um den finanziellen Verlust von Medikamenten und Ausrüstungen zu decken.

Es ist unabdingbar, dass die Versicherungspolice alle spezifischen Risiken berücksichtigt, denen Apotheken ausgesetzt sind, einschließlich physischer Schäden und der zunehmend relevanten Cyber-Risiken in der digitalen Ära. Die enge Zusammenarbeit mit erfahrenen Versicherungsmaklern ermöglicht die Entwicklung einer maßgeschneiderten Police, die die individuellen Bedürfnisse und Risiken der Apotheke abdeckt.

Insgesamt stellt die Apothekenversicherung, insbesondere die Betriebsunterbrechungsversicherung, einen unverzichtbaren Baustein für die langfristige Stabilität und den effektiven Schutz von Apotheken dar. Die Investition in eine umfassende Versicherungspolice bietet nicht nur finanzielle Sicherheit, sondern gewährleistet auch, dass Apotheken ihre essenzielle Rolle im Gesundheitssystem kontinuierlich erfüllen können. In einer Zeit zunehmender Unsicherheiten sind proaktive Schutzmaßnahmen wie die Pharmazie-Klausel entscheidend, um die Gesundheit und das Wohlbefinden der Bevölkerung sicherzustellen.

 

Oberlandesgericht Frankfurt: Etappensieg für Klägerin im Fall radikalen Baumschnitts - Schadenersatz in Höhe von 35.000 Euro

Am 11. März 2024 erging ein Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main (Aktenzeichen: 9 U 35/23) in einem Fall von radikalem Baumschnitt, der zu einer Schadenersatzforderung in Höhe von 35.000 Euro führte. Ein Grundstücksbesitzer hatte entgegen einer Absprache mit seinem Nachbarn nicht nur überhängende Äste entfernt, sondern einen drastischen Baumschnitt vorgenommen.

Die Klägerin, Eigentümerin eines großen Grundstücks mit einem 70 Jahre alten Baumbestand, hatte den Beklagten verklagt, nachdem dieser Ende Mai 2020 in ihrer Abwesenheit die Bäume auf ihrem Grundstück schwer beschädigte. An der Birke blieb kein Blatt übrig, und der Kirschbaum wurde vollständig zurückgeschnitten. Die Klägerin argumentierte, dass die Bäume Teil eines aufwendig gestalteten naturnahen Gartens seien, der Lebensraum für Vögel und andere Tiere schaffe.

Das erstinstanzliche Frankfurter Landgericht gab der Klage teilweise statt und sprach der Klägerin einen Schadenersatz in Höhe von 4.000 Euro zu, der sich aus einer Wertminderung und den Kosten für die Entsorgung des Schnittguts zusammensetzte. Die Klägerin legte Berufung ein und erzielte vor dem Oberlandesgericht einen Etappensieg.

Das Berufungsgericht betonte, dass im Falle der Zerstörung eines älteren Baumes in der Regel kein Naturalersatz in Form eines gleichwertigen und gleichaltrigen Baumes geleistet werden müsse. Stattdessen solle der Schadenersatzanspruch auf eine Teilwiederherstellung durch die Anpflanzung eines neuen jungen Baumes sowie auf einen Ausgleichsanspruch für die verbleibende Werteinbuße des Grundstücks gerichtet sein.

Der Fall wurde an die Vorinstanz zurückgewiesen, mit der Anweisung, die konkrete Funktion der Bäume für das Grundstück der Klägerin bei der Bewertung des Schadenersatzes zu berücksichtigen. Insbesondere sollten die Aspekte der naturnahen Gartengestaltung und des geschaffenen Lebensraums für Vögel in die Entscheidung einfließen.

Das Urteil verdeutlicht, dass die genaue Höhe des Schadenersatzes unter Berücksichtigung der individuellen Umstände des Falles ermittelt werden muss. Es wurde darauf hingewiesen, dass in Ausnahmefällen die vollständigen Wiederbeschaffungskosten zugesprochen werden könnten, insbesondere wenn die Art, der Standort und die Funktion eines Baumes den Ersatz durch einen gleichartigen Baum nahelegen.

 

Verwaltungsgericht Düsseldorf: Neue Definition von 'Benachbart' für Apotheken-Filialverbünde

Im jüngsten Gerichtsverfahren am Verwaltungsgericht Düsseldorf wurde über die Zulässigkeit eines Filialverbunds von Apotheken entschieden. Fünf Apotheker hatten gegen die Ablehnung ihrer gemeinsamen Apothekenbetriebserlaubnis durch die Stadt Düsseldorf geklagt. Die beiden OHGs, die von den Klägern betrieben werden, planten die Zusammenführung ihrer Apotheken in Düsseldorf und Aachen.

Die Stadt Düsseldorf verweigerte die Erlaubnis mit der Begründung, dass die Apotheken weder innerhalb desselben Kreises oder derselben kreisfreien Stadt noch in benachbarten Kreisen oder kreisfreien Städten liegen würden. Hierbei stützte sie sich auf Vorgaben des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen. Dieses legte fest, dass die Apotheken in einem eng verflochtenen nahen Wirtschafts- und Verkehrsraum liegen müssten.

Das Verwaltungsgericht Düsseldorf widersprach dieser Argumentation und interpretierte den Begriff "benachbart" funktional. Es betonte, dass eine gemeinsame Grenze zwischen den Kreisen oder kreisfreien Städten nicht zwingend erforderlich sei. Entscheidend sei vielmehr die Erreichbarkeit der Filialapotheken von der Hauptapotheke. Das Gericht argumentierte, dass eine Fahrzeit von weniger als einer Stunde als akzeptabel gelte, und folglich könnten auch Aachen und Düsseldorf als "benachbart" betrachtet werden.

Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts ist noch nicht rechtskräftig. Die Stadt Düsseldorf hat die Möglichkeit, einen Antrag auf Zulassung der Berufung zu stellen. Schriftliche Urteilsgründe wurden bisher nicht veröffentlicht.

 

Apotheken und Probatix: Innovative Partnerschaft für präventive Gesundheitschecks

Im Bestreben, die präventive Gesundheitsvorsorge auszubauen, hat der Berliner Apotheker-Verein (BAV) eine wegweisende Kooperation angekündigt. Bundesgesundheitsminister Professor Karl Lauterbach (SPD) hatte bereits im vergangenen Herbst betont, dass Apotheken eine größere Rolle bei Vorsorge-Checks, insbesondere im Bereich Bluthochdruck, Cholesterin und Diabetes, spielen sollten. Diese Maßnahme zielt darauf ab, insbesondere bei jungen Menschen die Hemmschwelle für Gesundheitsuntersuchungen zu senken.

Während diese Initiative von der Ärzteschaft auf Kritik stieß, zeigt sich ein wachsendes Interesse verschiedener Akteure im Gesundheitssektor. So plant der Drogerieriese dm nicht nur die Abgabe von Rx-Medikamenten in seinen Märkten, sondern strebt auch eine umfassende Beratung zu Gesundheitsprodukten sowie die Durchführung von Diagnosen an. Dm-Geschäftsführer Sebastian Bayer skizzierte kürzlich Pläne, die auf Selbstdiagnostik setzen, insbesondere durch Bluttests. Hierbei hofft das Unternehmen auf Gesetzesänderungen, um konkrete Dienstleistungen in der Selbstdiagnostik anbieten zu können.

Der Berliner Apotheker-Verein geht nun eine strategische Partnerschaft mit dem Start-up Probatix ein, um präventive Gesundheitschecks direkt in Apotheken anzubieten und ihre Rolle als wichtige Anlaufstellen für die Gesundheitsvorsorge zu stärken. Patienten können über die Probatix-Plattform gezielt Tests oder Profile mit bestimmten Parametern buchen und die nächstgelegene Partnerapotheke auswählen. Die Proben werden entweder im Labor oder vor Ort ausgewertet, und die Ergebnisse stehen digital über eine Anwendung zur Verfügung. Diese können über längere Zeiträume beobachtet werden, um Veränderungen und Trends schnell zu erkennen.

Probatix ist derzeit in etwa 30 Apotheken in Berlin verfügbar, mit dem klaren Ziel, das Angebot weiter auszubauen. Die Kosten für die Bluttests werden bisher nicht von den Kassen übernommen, jedoch arbeitet Probatix daran, dies zu ändern. Die Preise für die Tests variieren je nach Parameter und Profil und bewegen sich zwischen 20 Euro für einen einzelnen Wert und 120 Euro für umfangreichere Profile. Diese neue Partnerschaft könnte somit nicht nur die Verfügbarkeit von Gesundheitschecks in Apotheken verbessern, sondern auch den Weg für ähnliche Kooperationen im Bereich der präventiven Gesundheitsversorgung ebnen.

 

Ärztestreik an Unikliniken: Forderungen nach Gehaltserhöhung und Schichtarbeitbegrenzung

Ärzte an 23 Universitätskliniken in Deutschland haben heute landesweit ihre Arbeit niedergelegt, um ihre Forderungen nach höheren Gehältern und einer Begrenzung der Schichtarbeit zu unterstreichen. Der von der Gewerkschaft Marburger Bund initiierte Streik betrifft bedeutende medizinische Einrichtungen wie die Unikliniken in Heidelberg, Jena, Köln, Düsseldorf und Greifswald. Patienten müssen sich infolgedessen in mehreren Bundesländern auf längere Wartezeiten einstellen.

Die zentralen Forderungen der Ärzte umfassen eine Gehaltserhöhung von 12,5 Prozent sowie höhere Zuschläge für Nacht-, Wochenend- und Feiertagsarbeit. Zudem fordern sie eine Begrenzung von Schicht- und Wechselschichtarbeit. Der Streik wurde ins Leben gerufen, nachdem die vierte Verhandlungsrunde zwischen dem Marburger Bund und den Arbeitgebern im Gesundheitswesen ergebnislos verlief.

Trotz des Arbeitskampfes ist geplant, in den Kliniken eine Notversorgung aufrechtzuerhalten. Parallel zu den Streiks sind in verschiedenen Bundesländern Demonstrationen und Kundgebungen geplant, um die Forderungen der Ärzte zu unterstützen. In Nordrhein-Westfalen werden Ärzte der sechs Universitätskliniken vor dem Finanzministerium demonstrieren und höhere Gehälter sowie Nachtzuschläge fordern.

Proteste sind auch in München und Göttingen angekündigt, mit Tausenden von Menschen, die an Protestmärschen und Kundgebungen teilnehmen sollen. Die Ärzte setzen darauf, ihre Forderungen durch diese Aktionen zu verstärken und die öffentliche Aufmerksamkeit für ihre Anliegen zu schärfen.

Trotz des laufenden Arbeitskampfes äußerte die Verhandlungsführerin der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL), Monika Heinold, Optimismus für die bevorstehenden Gespräche mit dem Marburger Bund Ende März. Sie hofft auf konstruktive Verhandlungen, um eine für beide Seiten akzeptable Lösung zu finden. Heinold betonte die Herausforderung, auch die Gehaltsentwicklung für die übrigen 850.000 Beschäftigten der Länder zu berücksichtigen. Ihr Ziel ist es, die Universitätskliniken als attraktive Arbeitgeber zu etablieren, bei denen die Mitarbeiter gerne tätig sind.

Die Verhandlungsführerin hob hervor, dass die Wertschätzung für die Ärzte sich in finanziellen Aspekten manifestieren müsse. Als Orientierung für ein Gesamtpaket wurde der öffentliche Dienst genannt, wo Ende 2023 Steigerungen von mehr als 10 Prozent vereinbart wurden. Der Ausgang der Verhandlungen bleibt abzuwarten, während der Arbeitskampf weiterhin die Aufmerksamkeit auf die Herausforderungen im Gesundheitssektor lenkt.

 

E-Rezept-Herausforderungen: Apotheken kämpfen mit unvollständigen Verordnungen und verstärktem Kommunikationsaufwand

In der Pelikan-Apotheke im bayrischen Langenzenn hat die verpflichtende Einführung des E-Rezepts zu einem spürbaren Mehraufwand und verstärkter Kommunikationsarbeit geführt. Die Apotheke, besonders frequentiert aufgrund ihrer Nähe zu einer Kinderarztpraxis, sieht sich vermehrt mit unvollständigen Freitextverordnungen konfrontiert, bei denen ganze Wirkstoffe oder Mengenangaben fehlen.

Die Inhaberin, Christina Sykora, berichtet von intensiven Bemühungen ihres Teams, das vermehrte Auftreten solcher Freitextverordnungen zu bewältigen. Der gesteigerte Aufwand resultiert vor allem aus der Notwendigkeit verstärkter Abstimmung mit dem Softwarehaus und dem Anbieter des Dr. Lennartz Laborprogramms. Freitextverordnungen, die wie Fließtexte formuliert sind, erschweren die Extraktion korrekter Informationen über Wirkstoffe und Dosierungen, wodurch eine genaue Überprüfung und Aufmerksamkeit notwendig wird.

Die Einführung des E-Rezepts hat nicht nur zu einem verstärkten Austausch innerhalb der Apotheke geführt, sondern auch zu vermehrter Kommunikation mit Arztpraxen. Besonders herausfordernd gestaltet sich die Identifikation unvollständiger Verordnungen, insbesondere wenn Patienten die Apotheke bereits verlassen haben. In solchen Fällen wird ein QR-Code per Fax idealerweise benötigt.

Die Apothekerin betont, dass die Effizienz der Kommunikation mit den Arztpraxen von deren Kooperationsbereitschaft abhängt. Während einige Praxen schnell auf Anfragen reagieren, hat sie auch Erfahrungen gemacht, bei denen Patienten zu anderen Apotheken geschickt wurden – eine wenig sinnvolle Praxis, da Freitextverordnungen in anderen Apotheken gleichermaßen behandelt werden.

Ein weiterer Apotheker aus Hessen bestätigt ähnliche Herausforderungen und weist darauf hin, dass vor allem Hautärzte mit der E-Rezept-Rezeptur zusätzlichen Aufwand haben. Die Möglichkeit, eine Rezeptur im speziellen Rezepturfeld zu verordnen, besteht bereits, wird jedoch nicht von allen Praxen genutzt. Ein Apotheker aus Baden-Württemberg hebt die Vorteile einer klaren Kennzeichnung als Rezeptur im Rezepturfeld hervor, um eine reibungslose Übermittlung zu gewährleisten.

 

Münchner Apotheken und Polizei starten gemeinsame Offensive gegen Trickbetrug: Taschentuchboxen mit Präventionstipps für Senioren

In einer neuen Initiative zur Bekämpfung von Trickbetrug haben Münchner Apotheken in Zusammenarbeit mit der Polizei eine besondere Aktion ins Leben gerufen. Die steigende Zahl von Betrugsfällen, insbesondere gegenüber älteren Menschen, veranlasste die Beteiligten zu dieser Präventionsmaßnahme. Insgesamt 50 Apotheken in der bayerischen Hauptstadt verteilen nun spezielle Taschentuchboxen, die mit hilfreichen Tipps zur Vermeidung von Trickbetrug bedruckt sind.

Trickbetrug entwickelt sich zunehmend zu einem lukrativen Geschäft in Deutschland. Im vergangenen Jahr verzeichnete die Bundesnetzagentur etwa 60.000 Beschwerdeanrufe, wobei wiederholte Maschen wie der "Enkeltrick" oder die Vortäuschung eines falschen Beamtenstatus besonders häufig auftreten. Gleichzeitig nimmt die Anzahl älterer Menschen, die Opfer von Trickbetrügern werden, laut Polizeiangaben zu.

Die Münchner Polizei reagiert auf diese besorgniserregende Entwicklung mit einer offensiven Präventionskampagne. Neben der Versendung von Millionen Hinweiskarten an die Bevölkerung beteiligen sich auch Apotheken an der Aufklärungsarbeit. Insgesamt 10.000 spezielle Taschentuchpackungen werden kostenlos verteilt, auf denen wichtige Tipps gegen Trickbetrug vermerkt sind.

Meriem Boumaiza, Inhaberin der Internationalen Leopold Apotheke, betont die Bedeutung der Sensibilisierung, um Trickbetrug effektiv entgegenzuwirken. Die Taschentuchpackungen tragen die Überschrift "Trickbetrug hat viele Gesichter" und informieren über verschiedene Betrugsmaschen, darunter der Kontakt per WhatsApp, das Auftreten als falscher Handwerker oder Polizeibeamter sowie vorgetäuschte Unfälle von vermeintlichen Angehörigen.

Die Taschentücher stellen einen zentralen Baustein in der Präventionsarbeit gegen Callcenter-Betrügereien dar. Das Münchner Sicherheitsforum finanzierte die Aktion, und die Taschentuchboxen wurden bereits zu Beginn des Jahres an über 50 Apotheken im Stadtgebiet verteilt. Polizeipräsident Thomas Hampel unterstreicht die Bedeutung gut informierter Bürger, die weniger anfällig für Betrüger sind, und ermutigt dazu, bei Verdachtsmomenten die Polizei zu informieren.

 

Medisign-Ausfälle im E-Rezept-System: Apotheken fordern Antworten und Lösungen

Medisign sorgt weiterhin für erhebliche Störungen im E-Rezept-System zahlreicher Apotheken. Am heutigen Morgen war der Zugriff auf E-Rezepte für Apotheken, die das SMB-C von Medisign nutzen, nahezu unmöglich. Auch ausstellende Praxen waren von den massiven Ausfällen betroffen. Henrik Henke, Betreiber der Sonnen-Apotheke in Bad Kötzting, wandte sich in einer Mail direkt an Medisign und deren Gesellschafter, die Deutsche Apotheker- und Ärztebank (Apobank), und forderte eine dringende Stellungnahme zu den seit knapp zwei Wochen andauernden Problemen.

In seiner Mail an Matthias Schellenberg, den Vorstandschef der Apobank, äußerte Henke seinen Unmut über die wiederholten Ausfälle der SMC-B in seinen Apotheken und die damit verbundenen Arbeitsbehinderungen. Er verlangt bis zum morgigen Dienstagmittag eine Erklärung seitens Medisign zu den Ursachen der Ausfälle, den Maßnahmen zur Behebung und der Beteiligung an den entstandenen finanziellen Einbußen. Insbesondere bemängelt Henke die fehlende proaktive Kommunikation seitens Medisign bei derartigen Störungen und stellt die Frage nach der Verantwortlichkeit für die entstandenen Schäden.

Henke beschreibt die Situation in den Apotheken als ständiges "Flackern", da die Identifizierung über die SMC-B nicht zuverlässig funktioniere. Dies beeinträchtige nicht nur die Belieferung von E-Rezepten, sondern sorge auch für Unberechenbarkeit bei alternativen Identifizierungsmethoden wie Token oder der elektronischen Gesundheitskarte (eGK). Kritisch merkt er an, dass Medisign trotz wiederholter Ausfälle weder Erklärungen noch Entschuldigungen liefert und eine proaktive Kommunikation mit den Kunden gänzlich fehlt.

Die Unannehmlichkeiten erstrecken sich über das gesamte Team, das bereits mit technischen Herausforderungen und betrieblichen Problemen konfrontiert ist. Henke betont die dringende Notwendigkeit einer dauerhaften Lösung für die bestehenden Probleme und fordert eine verbesserte Kommunikation seitens Medisign. Angesichts der steigenden Belastung durch technische Herausforderungen und Betriebsprobleme hofft er auf eine zügige Stabilisierung des E-Rezept-Systems.

 

DAK-Gesundheit: Mitarbeiter streiken für faire Gehälter

Morgen plant das Personal der DAK-Gesundheit einen ganztägigen Warnstreik, der von der Gewerkschaft Verdi initiiert wurde. Der Arbeitsausstand erfolgt im Rahmen der laufenden Tarifverhandlungen, in denen Verdi eine Gehaltserhöhung von 12,5 Prozent für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Krankenkasse fordert. Kritik äußert die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft an der Arbeitgeberseite, da das Angebot in der zweiten Verhandlungsrunde nur minimal verbessert wurde.

Matthias Kretzschmar, Verhandlungsführer von Verdi, unterstreicht, dass die Arbeitgeberin hauptsächlich das ursprüngliche, nicht verhandlungsfähige Angebot erneut präsentiert habe. Ein erkennbarer Wille, die Arbeit der Beschäftigten durch spürbare lineare Gehaltserhöhungen angemessen zu honorieren, sei nicht erkennbar. Angesichts der aktuellen wirtschaftlichen Bedingungen fordert Verdi einen Tarifabschluss, der nachhaltig den Auswirkungen entgegenwirkt.

Die Forderungen der Gewerkschaft für die bundesweite Gehaltsrunde belaufen sich auf 12,5 Prozent mehr Gehalt oder mindestens 555 Euro zusätzlich pro Monat bei einer Laufzeit von zwölf Monaten. Auch für Auszubildende wird eine monatliche Erhöhung um 250 Euro gefordert. Die DAK-Gesundheit, mit etwa 12.000 Beschäftigten bundesweit, steht somit im Fokus der Arbeitsauseinandersetzung. Die nächsten Tarifverhandlungen sind für den 15. März in Hannover angesetzt.

 

Gematik-Störungen gefährden Vertrauen und Arzneimittelversorgung in Apotheken

Infolge wiederholter morgendlicher Störungen im Gematik-System sehen sich Apotheken derzeit erheblichen Herausforderungen gegenüber. Holger Motz, Inhaber der Robert-Koch-Apotheke in Zwickau, äußert Bedenken über die zunehmende Unzuverlässigkeit der Gematik, insbesondere im Zusammenhang mit E-Rezepten, die erneut ihre Funktion verweigerten. Dies führt dazu, dass Apotheken bei auftretenden Störungen in der Arzneimittelversorgung praktisch machtlos sind und ihren Kunden gegenüber wenig Vertrauen erwecken können.

Motz betont, dass die Störungen dazu führen, dass Apotheken Patienten abweisen müssen, was die Unsicherheit bei den Kunden verstärkt. Die eingeschränkte Handlungsfähigkeit der Apotheken in solchen Situationen wirkt wenig professionell, besonders wenn Patienten aufgrund technischer Probleme nicht zeitnah versorgt werden können. Die Verunsicherung der Kunden nimmt zu, da diese in letzter Zeit vermehrt mit der Möglichkeit konfrontiert sind, in der Apotheke abgewiesen zu werden.

Ein weiteres Problem besteht darin, dass die Gematik als unzuverlässig wahrgenommen wird, was die Apotheken in Misskredit bringt. Motz ärgert sich über die mangelnde Verlässlichkeit und betont, dass die Menschen sich auf die Apotheken verlassen sollten können, was jedoch gegenwärtig nicht gewährleistet sei.

Der Pharmazeut kritisiert zudem die Kosten, die mit der Nutzung der Gematik verbunden sind, und hinterfragt, ob die investierten Gelder in eine zuverlässige Leistung umgesetzt werden. Er bemängelt die Schwierigkeiten, bei auftretenden Störungen jemanden zu erreichen, während die finanzielle Belastung für die Apotheken bestehen bleibt.

Insgesamt wird deutlich, dass die aktuellen Gematik-Störungen erhebliche Auswirkungen auf die Arbeitsweise und das Vertrauen der Kunden in die Apotheken haben und eine zuverlässige Lösung für die technischen Probleme dringend erforderlich ist.

 

Stralsunder Apotheken: Insolvenz nach nur einem Jahr unter neuer Leitung

Clemens Ruchel, der erst vor einem Jahr die Leitung von drei Apotheken in Stralsund übernommen hat, meldete Insolvenz für sämtliche Betriebe an. Trotz zuvor positiver Berichte über den florierenden Geschäftsverlauf im Februar steckt der Inhaber nun in finanziellen Schwierigkeiten, die eine Suche nach einem neuen Eigentümer erforderlich machen. Die betroffenen Apotheken, Korallen-, Bernstein- und Sund-Apotheke, wurden im vergangenen Jahr von Petra Verhoeven an Ruchel übergeben, der sich dabei dem Risiko eines Filialverbunds mit fast 30 Mitarbeitern stellte.

Insolvenzverwalter Heiko Jaap erklärt, dass der Insolvenzantrag von Ruchel zu spät eingereicht wurde, weshalb auf eine Eigenverwaltung verzichtet wurde. Dennoch zeigt sich Jaap optimistisch und führt Verhandlungsgespräche mit potenziellen Käufern, um einen nahtlosen Übergang zum 1. April zu ermöglichen. Dabei wird angestrebt, den Betrieb unter neuen Eigentümern fortzusetzen, möglicherweise unter einem neuen Namen.

Die finanzielle Belastung aufgrund des erst vor einem Jahr erfolgten Erwerbs der Apotheken ist erheblich. Jaap betont, dass die genaue Höhe der Schulden noch nicht abschließend feststeht, jedoch im fünfstelligen Bereich liegt. Um den Erwerb zu finanzieren, müssen entsprechende Kredite aufgenommen werden.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Apotheken haben in den letzten zwei Monaten auf ihre Gehälter verzichten müssen, da Ruchel zahlungsunfähig war. Trotz dieser finanziellen Unsicherheiten besteht die Hoffnung, dass das gesamte Team unter der neuen Eigentümerschaft weiterbeschäftigt werden kann. Ruchel selbst hat sich bisher nicht zu den Gründen der Insolvenz geäußert.

 

Herausforderungen im Pharmabereich: Fachkräftemangel beeinträchtigt Nachwuchsförderung in Apotheken

Die Apothekeninhaberin Daniela Hänel aus Zwickau steht vor einer Herausforderung im Umgang mit angehenden Fachkräften im pharmazeutischen Bereich. Trotz eines gesteigerten Interesses von drei potenziellen Praktikanten und Auszubildenden, darunter eine angehende PTA, eine PKA-Anwärterin und ein Schüler für ein zweiwöchiges Schulpraktikum, musste Hänel alle Anfragen aufgrund von Personalmangel in ihrer Apotheke ablehnen.

Die Inhaberin betonte die Schwierigkeiten, die sich aus der Reduzierung ihres eigenen Personals ergeben haben. Die hohe Nachfrage nach Ausbildungsplätzen steht im Kontrast zu den begrenzten Kapazitäten der Apotheke. Die Absagen betreffen nicht nur Hänel selbst, sondern spiegeln auch eine allgemeine Herausforderung in der Branche wider.

Die Situation verdeutlicht die drängende Notwendigkeit, Nachwuchstalente in Apotheken zu fördern. Hänel betonte, dass gut ausgebildete Fachkräfte oft in den Apotheken verbleiben und somit ein wertvoller Beitrag zur langfristigen Stabilität und Qualität der pharmazeutischen Versorgung leisten können.

Besonders bedauerlich ist die Tatsache, dass die angehende PTA, laut Hänel, bereits mehrere Ablehnungen von anderen Apotheken erhalten hat. Dies wirft Fragen über die Verfügbarkeit von Ausbildungsplätzen und die Unterstützung des Fachkräftenachwuchses auf.

Die Apothekerin versuchte, der PTA-Schülerin zu helfen, indem sie auf alternative Möglichkeiten hinwies und anbot, sie bei Bedarf an die Kammer zu verweisen. Dies unterstreicht das Paradoxon, dass motivierte Fachkräfte zwar in die Apotheke wollen, jedoch Schwierigkeiten haben, einen Platz zu finden.

Hänel kritisierte auch die bestehenden Bemühungen zur Gewinnung von Nachwuchstalenten in der Apothekenbranche. Sie betonte die Notwendigkeit einer sinnvollen und starken Nachwuchskampagne sowie der Stärkung der Apotheken vor Ort. Insbesondere die eingeschränkte Verfügbarkeit von Werbematerialien wie Flyern und Plakaten wurde als Hemmnis für eine effektive Informationsverbreitung über Ausbildungsmöglichkeiten in der Apotheke genannt.

Insgesamt wirft die Situation bei Daniela Hänel ein Schlaglicht auf die Herausforderungen und Potenziale im Umgang mit dem Fachkräftemangel in Apotheken sowie auf die Notwendigkeit, gezielte Maßnahmen zur Förderung des Nachwuchses zu ergreifen.

 

Studie zu MVZ-Abrechnungen: Neue Evidenz für eine fundierte Debatte über Regulierungsbedarf

In einer aktuellen Studie, durchgeführt vom Bundesverband der Betreiber Medizinischer Versorgungszentren (BBMV) und dem Verband Akkreditierter Labore in der Medizin (ALM), wurden die Abrechnungspraktiken von Medizinischen Versorgungszentren (MVZ) im Vergleich zu niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten untersucht. Dieser Schritt erfolgte in Reaktion auf eine Untersuchung des Iges-Instituts vor zwei Jahren, die zeigte, dass MVZ im Besitz von Investoren signifikant mehr Leistungen abrechnen als Einzelpraxen.

Die Studie, mit dem Titel "Evidenz hilft: Beeinflusst die Übernahme durch private, nicht-ärztliche Kapitalgeber das Abrechnungsverhalten von MVZ?", wurde vom Gesundheitsökonomen Professor Dr. Frank-Ulrich Fricke aus Nürnberg durchgeführt. Fricke analysierte anonymisierte Abrechnungsdaten und Honorarbescheide von Mitgliedern beider Verbände, darunter 17 Einrichtungen aus verschiedenen ärztlichen Fachgruppen und Regionen.

Der Untersuchungszeitraum erstreckte sich über vier Quartale vor und nach der Beteiligung eines privaten, nicht-ärztlichen Kapitalgebers an einem MVZ. Die nicht-repräsentative Studie identifizierte vereinzelte Auffälligkeiten im Abrechnungsverhalten sowohl von Vertragsärzten als auch von MVZ. Diese Auffälligkeiten sollen nun weiter untersucht und gegebenenfalls sanktioniert werden.

Die Initiatoren betonen, dass regelmäßige Auffälligkeitsprüfungen sinnvoll sind und größtenteils automatisiert durchgeführt werden können. Diese Maßnahme könnte dazu beitragen, empirisch festzustellen, ob ein zusätzlicher Regulierungsbedarf für Leistungserbringer in der ambulanten Versorgung besteht. Besonders im Fokus steht die Frage, ob bestimmte Gruppen von Leistungserbringern einer intensiveren Kontrolle bedürfen.

Sibylle Stauch-Eckmann, Vorsitzende des BBMV, hebt die Bedeutung von Evidenz in der Debatte hervor und fordert weniger emotionale Vorwürfe. Die Studie zeige, dass die Selbstverwaltung mit den vorhandenen Daten potenziell auffälliges Abrechnungsverhalten nachweisen könnte, was bisher jedoch nicht ausreichend genutzt werde. Der Appell lautet, die Debatte auf eine fundierte Basis zu stellen und mehr Evidenz in den Fokus zu rücken.

 

Anstieg der Todesfälle in Großbritannien im Zusammenhang mit Pregabalin und Gabapentin wirft Fragen auf

In den vergangenen Jahren wurde ein alarmierender Anstieg der Todesfälle in Großbritannien verzeichnet, die mit den Arzneistoffen Pregabalin und Gabapentin in Verbindung stehen. Die aktuellen Zahlen des »Office for National Statistics« des Vereinigten Königreichs, die die Todesfälle in England und Wales zwischen 2018 und 2022 betreffen, haben Aufmerksamkeit in den Medien erregt. Insbesondere deutsche Medien wie die »Frankfurter Rundschau« und das Redaktionsnetzwerk Deutschland schließen sich der Berichterstattung an.

Die beiden Gabapentinoide, unter den Markennamen Neurontin® und Lyrica® bekannt, werden routinemäßig zur Behandlung von neuropathischen Schmerzen, Epilepsie und generalisierten Angststörungen eingesetzt und gehören zu den am häufigsten verschriebenen Medikamenten. Doch trotz ihrer breiten Anwendung geraten Pregabalin und Gabapentin zunehmend in den Fokus aufgrund eines beunruhigenden Anstiegs der Todesfälle.

Zwischen 2018 und 2022 stieg die Zahl der Todesfälle in Verbindung mit Gabapentin von 93 auf 135 an. Noch deutlicher ist der Anstieg bei Pregabalin, wo die Todesfälle von 187 auf 441 anwuchsen. Insgesamt werden in diesem Zeitraum 2110 Todesfälle in England und Wales mit der Einnahme dieser beiden Medikamente in Verbindung gebracht.

Wissenschaftler wie Dr. Harry Sumnall, Professor für Substanzmissbrauch an der Liverpool John Moores Universität, und Ian Hamilton, Associate Professor für Süchte an der University of York, betonen jedoch, dass die Arzneistoffe an sich nicht als besonders gefährlich gelten. Die Herausforderung liegt vielmehr in der möglichen Kombination mit anderen Substanzen.

Eine Analyse der Todesfälle in Verbindung mit Gabapentinoiden in England zwischen 2004 und 2020 verdeutlicht, dass in über 90 Prozent der Fälle Opioidkonsum im Spiel war. Interessanterweise waren nur in einem Viertel dieser Fälle beide Medikamente ärztlich verordnet. Die eigentliche Todesursache konnte oft nicht den Gabapentinoiden zugeschrieben werden, da Blutanalysen subtherapeutische Blutwerte zeigten.

Die Wissenschaftler betonen, dass die Kombination von Pregabalin und Gabapentin mit anderen Drogen, insbesondere Opioiden, ein potenziell lebensgefährliches Problem darstellt. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Medikamente ordnungsgemäß verschrieben wurden oder nicht.

In Anbetracht dieser Entwicklungen fordern Sumnall und Hamilton eine verstärkte Aufklärung von verschreibenden Ärzten und Patienten über die potenziellen Risiken, insbesondere das Abhängigkeitspotenzial. Zudem sollte eine regelmäßige Überprüfung der Notwendigkeit der Verschreibung erfolgen, und mögliche Wechselwirkungen, besonders bei Patienten mit Suchterkrankungen, sollten stärker berücksichtigt werden.

Die Forscher betonen auch die Notwendigkeit einer umfassenderen Berücksichtigung dieses Problems in der Drogenpolitik und fordern verstärkte Unterstützung für gefährdete Personen. Ein pauschales Verbot der Verschreibung von Pregabalin halten sie jedoch nicht für praktikabel, da es sich um ein nützliches und wirksames Medikament handelt, von dem viele Menschen profitieren. Eine Verschärfung der Beschränkungen wird ebenfalls als wenig sinnvoll erachtet. Die Lösung sehen die Experten vielmehr in einer vertieften Analyse der Gründe, warum Menschen Pregabalin und Gabapentin mit anderen Medikamenten kombinieren, unabhängig davon, ob sie verschrieben wurden oder nicht.

 

Heuschnupfen-Markt im Umbruch: Bitosen fordert Allegra mit innovativer Schmelztablette heraus

In einer zunehmend von Pollenflug beeinflussten Umgebung, der durch den Klimawandel bedingt immer früher im Jahr einsetzt, tritt Berlin-Chemie mit Bitosen in direkte Konkurrenz zu Sanofis erfolgreichem Allegra auf dem Markt für Heuschnupfenmittel. Bilastin, der Hauptwirkstoff von Bitosen, wurde kürzlich von der Verschreibungspflicht befreit und ist nun als rezeptfreies Medikament erhältlich.

Bitosen ist nicht nur als herkömmliche Tablette, sondern auch als Schmelztablette erhältlich, die sich auf der Zunge auflöst und einen angenehmen Geschmack nach roter Traube hinterlässt. Die Wirkung setzt innerhalb einer Stunde ein und hält beeindruckende 24 Stunden an. Sanofi hat jedoch prompt reagiert und ebenfalls eine Schmelztablette auf den Markt gebracht, um seine Marktposition zu verteidigen.

Preislich positioniert sich Bitosen aggressiv, mit einem Abschlag im Vergleich zu Allegra. Eine 20er-Packung der Tabletten kostet 10,97 Euro, ein Euro weniger als der Konkurrent. Die Schmelztabletten von Bitosen sind ebenfalls günstiger, mit einem Preis von 12,95 Euro gegenüber den 13,76 Euro von Allegra.

Bilastin, als nicht-sedierendes, langwirksames Antihistaminikum, wirkt selektiv am peripheren H1-Rezeptor, ohne die Leistungsfähigkeit zu beeinträchtigen. Studien haben gezeigt, dass Bilastin die Fahrtüchtigkeit nicht negativ beeinflusst.

Die empfohlene Dosierung von Bitosen beträgt einmal täglich 20 mg für Erwachsene und Jugendliche ab zwölf Jahren. Es wird empfohlen, die Tablette etwa eine Stunde vor oder zwei Stunden nach der Nahrungsaufnahme einzunehmen.

Zusätzlich zu Bitosen sind auf dem Markt auch andere Antihistaminika wie Loratadin, Desloratadin, Cetirizin, Levocetirizin, Cetirizin in Kombination mit Pseudoephedrin und Dimetinden erhältlich. Die Wahl des geeigneten Medikaments hängt von den individuellen Symptomen und der Situation ab.

 

Chikungunya-Impfstoffe in den Startlöchern: Neue Hoffnung im Kampf gegen die Ausbreitung des Virus

Zwei vielversprechende Impfstoffe stehen in Aussicht, um vor Infektionen mit dem Chikungunya-Virus zu schützen. Das Virus, das durch Gelbfieber- und Asiatische Tigermücken übertragen wird, hat sich mit dem Klimawandel in 110 Ländern in Asien, Afrika, Europa und Amerika ausgebreitet. Professor Dr. Jonas Schmidt-Chanasit vom Bernhard-Nocht-Institut für Tropenmedizin in Hamburg betonte bei einer Pressekonferenz des Centrums für Reisemedizin, dass die Infektionsketten auch ohne tierische Amplifikationswirte, nur durch Menschen und Stechmücken aufrechterhalten werden können.

Die Symptome einer Chikungunya-Infektion sind fast immer durch Fieber und starke Gelenk- sowie Muskelschmerzen geprägt. Weitere mögliche Anzeichen sind Kopfschmerzen, Übelkeit, Fatigue und Hautausschlag. Todesfälle sind selten, jedoch können bei 5 bis 10 Prozent der Patienten die Gelenkbeschwerden über Monate und Jahre andauern.

Zur Vorbeugung der Erkrankung stehen zwei vielversprechende Impfstoffe zur Verfügung. Einer davon ist ein Totimpfstoff, während der andere ein abgeschwächter Lebendimpfstoff ist. Beide werden nur einmal intramuskulär verabreicht. Der Lebendimpfstoff, VLA1553 (Ixchiq®) der Firma Valneva, erhielt im Herbst 2023 in den USA die Zulassung zur Vorbeugung von durch Chikungunya-Viren verursachten Erkrankungen bei Erwachsenen mit erhöhtem Expositionsrisiko. Die beschleunigte Zulassung in Europa läuft seit November 2023, basierend auf einer erfolgreichen Phase-III-Studie. Diese zeigte, dass fast 99 Prozent der Geimpften nach einer intramuskulären Injektion über sechs Monate hinweg hohe schützende Antikörpertiter entwickelten.

Ein weiterer vielversprechender Impfstoffkandidat stammt von der Firma Bavarian Nordic (CHIKV VLP). Dieser Totimpfstoff, bestehend aus rekombinanten Virus-like Particles (VLP), hat in Phase-III-Studien zur Immunogenität und Sicherheit ebenfalls beeindruckende Ansprechraten gezeigt. Über 98 Prozent der mit dem Impfstoff Geimpften wiesen am Tag 22 eine hohe Serokonversionsrate auf, die nach sechs Monaten auf etwa 86 Prozent abfiel. In einer zweiten Studie mit Personen über 65 Jahren erreichten 87 Prozent schützende Antikörpertiter. Die meisten Nebenwirkungen waren mild oder moderat, darunter Kopfschmerzen, Arthralgie und Myalgie.

Angesichts des Klimawandels und der zunehmenden Globalisierung betont Schmidt-Chanasit das steigende Risiko für Chikungunya-Ausbrüche. Da es keine spezifischen antiviralen Medikamente gegen die Erkrankung gibt, wird die Zulassung der Impfstoffe mit großer Erwartung entgegengesehen.

                                                          

Im Dunkeln: Die Hälfte der Glaukom-Fälle in Deutschland unentdeckt

In der aktuellen Welt-Glaukom-Woche warnt die Deutsche Ophthalmologische Gesellschaft (DOG) eindringlich davor, dass rund die Hälfte der Betroffenen in Deutschland nichts von ihrer anfänglich symptomlosen Glaukom-Erkrankung weiß. Glaukom, umgangssprachlich auch als "Grüner Star" bekannt, umfasst verschiedene Augenerkrankungen, die den Sehnerv schädigen und zu irreversiblen Gesichtsfeldverlusten führen können.

Laut DOG liegt die Dunkelziffer der unentdeckten Glaukomfälle in Deutschland bei etwa 56%, da die Erkrankung oft über einen längeren Zeitraum unbemerkt bleibt. Die Gesellschaft betont die essenzielle Rolle einer frühzeitigen Diagnose und Therapie, um das Sehvermögen zu erhalten. Professor Dr. Stephanie Joachim, Institutsleiterin für experimentelle Augenheilkunde an der Ruhr-Universität Bochum, unterstreicht die Notwendigkeit regelmäßiger Augenarzttermine, insbesondere für Personen mit familiärer Vorbelastung.

Eine Früherkennungsuntersuchung ab dem 40. Lebensjahr wird von Augenärzten empfohlen, insbesondere wenn Glaukom in der Familie bekannt ist. Diese Untersuchung ist jedoch keine Leistung der Gesetzlichen Krankenversicherung und muss als individuelle Gesundheitsleistung (IGeL) selbst finanziert werden. Zur Früherkennung des Glaukoms können verschiedene Untersuchungen wie die Messung des Augeninnendrucks, die Untersuchung der Nervenfaserdicke in der Netzhaut, die Beurteilung des Sehnervs und die Untersuchung des Gesichtsfeldes durchgeführt werden.

Der IGeL-Monitor bewertet die Augenspiegelung mit Innendruckmessung tendenziell negativ, da erhöhter Augeninnendruck und Glaukom nicht zwangsläufig miteinander verbunden sind. Etwa ein bis zwei von vier Glaukom-Patienten haben keinen erhöhten Augeninnendruck, während nur einer von zehn Personen mit erhöhtem Augeninnendruck tatsächlich an einem Glaukom leidet. Der Nutzen der Früherkennungsuntersuchung ist laut IGeL-Monitor nicht eindeutig belegt, und es könnten unnötige Therapien mit möglichen Nebenwirkungen angeregt werden.

Im Falle eines tatsächlich erhöhten Augeninnendrucks stehen medikamentöse, laserbasierte oder chirurgische Behandlungsoptionen zur Verfügung. Professor Dr. Verena Prokosch von der Sektion Glaukom der DOG betont, dass die Therapie nicht darauf abzielt, das Sehvermögen zu verbessern, sondern dessen Erhaltung zu sichern. Frühzeitige Diagnosen können laut Prokosch in den meisten Fällen eine Erblindung verhindern, und es wird dazu ermutigt, die Angst vor dem Glaukom zu überwinden.

 

Kommentar:

Die Betonung der Betriebsunterbrechungsversicherung und insbesondere der "Pharmazie-Klausel" für Apotheken verdeutlicht deren essentielle Rolle im Gesundheitssystem. Dieser proaktive Ansatz gewährleistet nicht nur finanzielle Stabilität bei unvorhergesehenen Ereignissen, sondern betont auch die Verpflichtung zur kontinuierlichen Patientenversorgung. Die Auswahl einer umfassenden Versicherungsstrategie, unter Einbeziehung von Haftpflicht- und Inventarversicherungen, ist entscheidend. Die Zusammenarbeit mit versierten Versicherungsexperten ermöglicht die Anpassung an sich wandelnde Risikolandschaften. Insgesamt ist die Apothekenversicherung ein unverzichtbarer Schutzmechanismus, um die Kontinuität dieses vitalen Gesundheitsdienstes zu gewährleisten.

Das jüngste Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt (Az: 9 U 35/23) markiert einen Etappensieg für eine Grundstückseigentümerin, die einen Schadenersatz von 35.000 Euro nach einem drastischen Baumschnitt erstritten hat. Der Fall hebt die Bedeutung individueller Umstände hervor, indem das Gericht betont, dass die genaue Höhe des Schadenersatzes unter Berücksichtigung von Baumart, Standort und Funktion ermittelt werden muss. Das Urteil setzt klare Maßstäbe für ähnliche Fälle und verdeutlicht, dass die Wiederbeschaffungskosten in Ausnahmefällen in Betracht gezogen werden können.

Die jüngste Entscheidung des Verwaltungsgerichts Düsseldorf bezüglich der Zulässigkeit eines Apotheken-Filialverbunds setzt einen funktionalen Ansatz für die Definition von "benachbart" durch. Das Gericht betont, dass die Erreichbarkeit der Filialapotheken von der Hauptapotheke entscheidend ist und nicht unbedingt eine gemeinsame Grenze zwischen den betreffenden Städten oder Kreisen vorliegen muss. Eine Fahrzeit von unter einer Stunde wurde als akzeptabel betrachtet. Diese Auslegung könnte Auswirkungen auf ähnliche Fälle haben und verdeutlicht die Notwendigkeit einer flexiblen, funktionalen Interpretation von gesetzlichen Bestimmungen.

Die Kooperation zwischen dem Berliner Apotheker-Verein und dem Start-up Probatix für präventive Gesundheitschecks in Apotheken ist ein vielversprechender Schritt. Diese Partnerschaft stärkt nicht nur die Rolle der Apotheken als Anlaufstellen für Gesundheitsvorsorge, sondern ermöglicht auch den Zugang zu einer breiten Palette von Bluttests. Die Nutzung digitaler Plattformen und die Möglichkeit zur Langzeitbeobachtung der Ergebnisse tragen dazu bei, Veränderungen und Trends frühzeitig zu erkennen. Trotz der aktuellen Kostenübernahme-Problematik zeigt diese Initiative das Potenzial für innovative Ansätze in der präventiven Gesundheitsversorgung auf, die zukünftig weiterentwickelt werden sollten.

Der landesweite Ärztestreik an 23 Universitätskliniken unterstreicht die Dringlichkeit von Gehaltsanpassungen und Schichtarbeitbegrenzungen im Gesundheitssektor. Die Forderungen nach 12,5 Prozent Gehaltserhöhung und höheren Zuschlägen für unregelmäßige Arbeitszeiten sind berechtigt, um die Attraktivität des Berufsstandes zu erhalten. Die anhaltenden Proteste sollten Anlass für konstruktive Verhandlungen sein, um die Arbeitsbedingungen für Ärzte zu verbessern und letztendlich die Patientenversorgung zu sichern.

Die Einführung des E-Rezepts bringt für Apotheken wie die Pelikan-Apotheke in Langenzenn Herausforderungen mit sich. Die vermehrten Freitextverordnungen erfordern zusätzliche Kommunikationsarbeit und Abstimmung, was zu einem spürbaren Mehraufwand führt. Die Kooperationsbereitschaft der Arztpraxen spielt dabei eine entscheidende Rolle, um unvollständige Verordnungen effizient zu klären. Eine klare Kennzeichnung im speziellen Rezepturfeld könnte einen Beitrag zur reibungslosen Umsetzung leisten und den Workflow verbessern.

Die gemeinsame Initiative von Münchner Apotheken und der Polizei gegen Trickbetrug ist lobenswert. Angesichts der steigenden Betrugsfälle, vor allem gegenüber älteren Menschen, ist Prävention entscheidend. Die Verteilung von Taschentuchboxen mit Tipps in Apotheken zeigt innovative Wege, die Öffentlichkeit zu sensibilisieren. Solche Maßnahmen sind ein Schritt in die richtige Richtung, um Bürger besser vor den perfiden Methoden der Kriminellen zu schützen.

Die anhaltenden Störungen im E-Rezept-System durch Medisign sind nicht nur technisch frustrierend, sondern belasten auch die Betriebsabläufe und das Vertrauen der Kunden. Die mangelnde Kommunikation seitens Medisign bei wiederholten Ausfällen und die Frage nach der Verantwortlichkeit für entstandene Schäden werfen ernsthafte Bedenken auf. Eine rasche Lösung und verbesserte Transparenz sind unerlässlich, um das Vertrauen der Apotheken und Praxen in das System wiederherzustellen.

Der geplante Warnstreik der DAK-Gesundheit am morgigen Dienstag, initiiert von Verdi, verdeutlicht die festgefahrene Situation in den Tarifverhandlungen. Die Forderung nach 12,5 Prozent mehr Gehalt für die rund 12.000 Beschäftigten zeigt den Unmut der Gewerkschaft über das aus Sicht der Arbeitnehmer unzureichende Angebot der Arbeitgeberin. Die brachiale Ablehnung linearer Gehaltserhöhungen erschwert eine Einigung. Ein nachhaltiger Tarifabschluss wird entscheidend sein, um den aktuellen wirtschaftlichen Herausforderungen zu begegnen.

Die fortlaufenden Störungen im Gematik-System stellen nicht nur eine technische Herausforderung für Apotheken dar, sondern beeinträchtigen auch die Verlässlichkeit der Arzneimittelversorgung. Holger Motz, Inhaber der Robert-Koch-Apotheke, hebt die zunehmende Unzuverlässigkeit hervor, insbesondere in Bezug auf E-Rezepte. Dies führt zu abgewiesenen Kunden und verstärkter Unsicherheit. Die Gematik muss dringend zuverlässige Lösungen bieten, um das Vertrauen der Kunden in die Apotheken wiederherzustellen.

Die Insolvenz der drei Stralsunder Apotheken, nur ein Jahr nach der Übernahme durch Clemens Ruchel, wirft Fragen zur finanziellen Stabilität auf. Die späte Einreichung des Insolvenzantrags und die daraus resultierende Suche nach einem neuen Eigentümer stellen eine Herausforderung dar. Die Hoffnung besteht jedoch, dass der Betrieb unter neuer Führung fortgesetzt werden kann, um Arbeitsplätze zu erhalten. Ruchels bisheriges Schweigen zu den Hintergründen der Insolvenz lässt Raum für Spekulationen.

Die Absagen von Apothekerin Daniela Hänel an drei potenzielle Praktikanten verdeutlichen das angespannte Verhältnis von Nachfrage und Angebot im pharmazeutischen Bereich. Die Herausforderungen bei der Platzvergabe für angehende PTA und PKA verdeutlichen nicht nur lokale Engpässe, sondern werfen auch einen Blick auf die branchenweiten Schwierigkeiten im Umgang mit dem Fachkräftemangel. Eine umfassende und effektive Nachwuchskampagne sowie eine Stärkung der Apotheken vor Ort sind entscheidend, um die zukünftige Versorgung mit qualifiziertem Personal sicherzustellen.

Die jüngste Studie des BBMV und ALM zur Abrechnungspraxis von MVZ im Vergleich zu Einzelpraxen wirft wichtige Fragen auf. Die identifizierten Auffälligkeiten in der Studie erfordern weitere Untersuchungen und gegebenenfalls Sanktionen. Regelmäßige, automatisierte Auffälligkeitsprüfungen könnten dazu beitragen, einen empirischen Grund für eventuellen Regulierungsbedarf in der ambulanten Versorgung zu schaffen. Es ist an der Zeit, die Debatte auf fundierte Evidenz zu stützen und Emotionen zurückzudrängen.

Der alarmierende Anstieg der Todesfälle in Großbritannien im Zusammenhang mit Pregabalin und Gabapentin wirft ernsthafte Fragen auf. Während die Medikamente selbst als vergleichsweise sicher gelten, zeigt die Analyse, dass die Gefahr vor allem in der Kombination mit anderen Substanzen, insbesondere Opioiden, liegt. Die Verschreibenden Ärzte und Patienten sollten verstärkt über die potenziellen Risiken aufgeklärt werden, mit besonderem Augenmerk auf mögliche Wechselwirkungen. Eine differenzierte Betrachtung in der Drogenpolitik sowie verstärkte Unterstützung für gefährdete Personen sind ebenfalls unerlässlich. Ein pauschales Verschreibungsverbot erscheint nicht praktikabel, da Pregabalin und Gabapentin nach wie vor wichtige medizinische Anwendungen haben. Vielmehr ist es entscheidend, die Gründe für die Kombination mit anderen Medikamenten zu verstehen, um gezielte und effektive Maßnahmen zu ergreifen.

Die Einführung von Bitosen als Konkurrenzprodukt zu Allegra markiert einen bedeutenden Schritt im Bereich der Heuschnupfenmittel. Die Entscheidung von Berlin-Chemie, Bilastin als rezeptfreien Wirkstoff anzubieten, sowie die aggressive Preisgestaltung setzen einen klaren Wettbewerbsimpuls. Bitosen, in Tabletten- und Schmelztablettenform verfügbar, verspricht nicht nur Wirksamkeit, sondern auch eine kostengünstigere Alternative zu Allegra. Die Reaktion von Sanofi, ebenfalls eine Schmelztablette einzuführen, zeigt den harten Wettbewerb in diesem Marktsegment. Verbraucher können nun von einer breiteren Auswahl profitieren, wobei der Fokus auf Wirksamkeit, Verträglichkeit und Preis liegt.

Zwei vielversprechende Impfstoffe gegen das Chikungunya-Virus stehen kurz vor der Zulassung. Das Virus, durch Stechmücken übertragen, hat sich weltweit verbreitet. Symptome umfassen Fieber und langanhaltende Gelenk- und Muskelschmerzen. Der Lebendimpfstoff VLA1553 wurde erfolgreich getestet, während der Totimpfstoff CHIKV VLP von Bavarian Nordic ebenfalls hohe Wirksamkeit zeigt. Mit dem steigenden Risiko von Chikungunya-Ausbrüchen aufgrund des Klimawandels werden diese Impfstoffe sehnsüchtig erwartet.

Die aktuelle Welt-Glaukom-Woche unterstreicht die alarmierende Realität, dass die Hälfte der Betroffenen in Deutschland nichts von ihrer oft symptomlosen Glaukom-Erkrankung weiß. Frühe Diagnosen und Therapien sind jedoch entscheidend, um das Sehvermögen zu bewahren. Regelmäßige Augenarzttermine, besonders bei familiärer Vorbelastung, sind unerlässlich. Die Diskussion um Früherkennungsuntersuchungen ab dem 40. Lebensjahr verdeutlicht die Komplexität, da der Nutzen nicht eindeutig belegt ist. Dennoch betonen Experten die Wirksamkeit frühzeitiger Maßnahmen, um Erblindungen zu verhindern. Eine ausgewogene Abwägung zwischen individueller Gesundheitsvorsorge und potenziellen Risiken bleibt essenziell.

In Anbetracht der komplexen Dynamiken im Gesundheitswesen unterstreichen diese vielfältigen Beispiele die essenzielle Rolle von Innovation, Zusammenarbeit und proaktiven Strategien. Nur durch eine umfassende Herangehensweise, die sowohl auf aktuelle Bedürfnisse als auch auf zukünftige Herausforderungen eingeht, können wir die Grundpfeiler einer stabilen und effizienten Gesundheitsversorgung stärken und weiterentwickeln. Unsere Fähigkeit zur Anpassung und Kollaboration wird entscheidend sein, um die Gesundheit der Gemeinschaft zu schützen und zu verbessern.

Von Engin Günder, Fachjournalist

 

Zurück zur Übersicht

Kontakt
Jetzt Ihr persönliches Angebot anfordern!
Rückrufservice
Gerne rufen wir Sie zurück!
Suche
  • Die Versicherung mit Konzept
    Die Versicherung mit Konzept
    PharmaRisk® OMNI | Für alles gibt es eine Police - wir haben eine Police für alles.

Wir kennen Ihr Geschäft, und das garantiert Ihnen eine individuelle und kompetente Beratung.

Sie haben einen Beruf gewählt, der weit mehr als reine Erwerbstätigkeit ist. Sie verfolgen im Dienste der Bevölkerung hohe ethische Ziele mit Energie, fachlicher Kompetenz und einem hohen Maß an Verantwortung. Um sich voll auf Ihre Aufgabe konzentrieren zu können, erwarten Sie die optimale Absicherung für die Risiken Ihrer Berufsgruppe.

Sie suchen nach Möglichkeiten, Ihre hohen Investitionen zu schützen und streben für sich und Ihre Angehörigen nach einem angemessenen Lebensstandard, auch für die Zukunft.

  • Die PharmaRisk® FLEX
    Die PharmaRisk® FLEX
    Eine flexible Versicherung für alle betrieblichen Gefahren
Nutzen Sie unsere Erfahrung und rufen Sie uns an

Unter der kostenfreien Telefonnummer 0800. 919 0000 oder Sie faxen uns unter 0800. 919 6666, besonders dann, wenn Sie weitere Informationen zu alternativen Versicherern wünschen.

Mit der ApoRisk® FirmenGruppe steht Ihnen ein Partner zur Seite, der bereits viele Apothekerinnen und Apotheker in Deutschland zu seinen Kunden zählen darf. Vergleichen Sie unser Angebot und Sie werden sehen, es lohnt sich, Ihr Vertrauen dem Versicherungsspezialisten für Ihren Berufsstand zu schenken.

  • Die PharmaRisk® CYBER
    Die PharmaRisk® CYBER
    Eine einzige Versicherung für alle Internetrisiken