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  • 07.03.2024 – EuGH-Urteil stärkt Datenschutz: Klare Regeln für Werbeversteigerung
    07.03.2024 – EuGH-Urteil stärkt Datenschutz: Klare Regeln für Werbeversteigerung
    LEGISLATIVE | Steuer & Recht | Am 7. März 2024 hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) ein wegweisendes Urteil gefällt, das die Regeln für die Versteigerung von personenbezogen...

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ApoRisk® Nachrichten - Legislative:


Steuer & Recht |

EuGH-Urteil stärkt Datenschutz: Klare Regeln für Werbeversteigerung

 

Am 7. März 2024 hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) ein wegweisendes Urteil gefällt, das die Regeln für die Versteigerung von personenbezogenen Daten für Werbezwecke klargestellt hat. Das Urteil, das im Rahmen des Falls C-604/22 erging, betrifft das Prinzip des sogenannten "Real Time Bidding" (RTB), bei dem Werbeunternehmen, Datenbroker und Werbeplattformen anonym in Echtzeit Gebote abgeben, um Werbeplätze auf Websites oder in Apps zu erlangen und dort personalisierte Werbung anzuzeigen.


Die Entscheidung des Gerichtshofs betont die Bedeutung der Einwilligung von Nutzern zur Erhebung und Verarbeitung ihrer Daten für Werbezwecke. Bevor gezielte Werbung angezeigt wird, muss eine klare und freiwillige Zustimmung des Nutzers eingeholt werden. Dies umfasst Informationen wie Standort, Alter, Suchhistorie und vorherige Einkäufe. Nutzer haben auch das Recht, dieser Datenverarbeitung zu widersprechen.

Ein zentraler Aspekt des Urteils betrifft den "Transparency and Consent String" (TC-String), der von IAB Europe entwickelt wurde, um die Einhaltung der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) zu erleichtern. Dieser String codiert die Präferenzen der Nutzer und wird an Datenbroker und Werbeplattformen weitergegeben. Das Gericht bestätigte, dass der TC-String personenbezogene Daten enthält und dass IAB Europe als "gemeinsam Verantwortlicher" im Sinne der DSGVO angesehen wird.

Das Urteil unterstreicht die Bedeutung des Schutzes personenbezogener Daten und die Notwendigkeit, die Einwilligung der Nutzer zu respektieren. Es wird erwartet, dass dieses Urteil Auswirkungen auf die digitale Werbeindustrie in Europa haben wird und möglicherweise zu Veränderungen in den Praktiken des Real Time Bidding führen könnte.


Kommentar:

Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs markiert einen wichtigen Meilenstein im Schutz der Privatsphäre und der Kontrolle über personenbezogene Daten in der digitalen Werbelandschaft. Die Entscheidung, dass der TC-String personenbezogene Daten enthält und dass IAB Europe als "gemeinsam Verantwortlicher" betrachtet wird, sendet ein starkes Signal an Unternehmen und Organisationen, die Daten für Werbezwecke sammeln und nutzen.

Die Klärung der Regeln für Real Time Bidding unterstreicht die Notwendigkeit einer transparenten und rechtmäßigen Datenerhebung und -verarbeitung. Unternehmen müssen sicherstellen, dass sie die Einwilligung der Nutzer einholen und ihre Datenschutzpraktiken entsprechend gestalten. Das Urteil wird voraussichtlich zu einer verstärkten Sensibilisierung für Datenschutzfragen und zu einer Überprüfung der bestehenden Praktiken in der Werbebranche führen.

Es ist wichtig zu betonen, dass der Schutz personenbezogener Daten ein grundlegendes Menschenrecht ist und dass die Einhaltung der DSGVO unerlässlich ist, um dieses Recht zu gewährleisten. Dieses Urteil trägt dazu bei, die Rechte der Verbraucher zu stärken und das Vertrauen in die digitale Werbung zu stärken.

Von Engin Günder, Fachjournalist

 

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