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  • 07.03.2024 – Anti-Geldwäsche-Richtlinie: Zwischen staatlicher Aufsicht und beruflicher Selbstverwaltung
    07.03.2024 – Anti-Geldwäsche-Richtlinie: Zwischen staatlicher Aufsicht und beruflicher Selbstverwaltung
    LEGISLATIVE | Steuer & Recht | Die Verabschiedung der 6. Anti-Geldwäsche-Richtlinie durch den Europäischen Gesetzgeber markiert einen bedeutenden Meilenstein im Kampf gegen Geld...

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ApoRisk® Nachrichten - Legislative:


Steuer & Recht |

Anti-Geldwäsche-Richtlinie: Zwischen staatlicher Aufsicht und beruflicher Selbstverwaltung

 

Die Verabschiedung der 6. Anti-Geldwäsche-Richtlinie durch den Europäischen Gesetzgeber markiert einen bedeutenden Meilenstein im Kampf gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung auf europäischer Ebene. Die Richtlinie stellt einen umfassenden Rahmen zur Stärkung der institutionellen Organisation und zur Harmonisierung der Maßnahmen innerhalb der EU bereit. Besonders hervorzuheben sind die neuen Befugnisse und Aufgaben für zentrale Meldestellen sowie klare Vorschriften für deren Rückmeldungen an die Verpflichteten.


Eine der zentralen Neuerungen betrifft die Überarbeitung der Selbstverwaltung der beratenden und prüfenden Berufe im Kontext des Geldwäschebekämpfungsregimes. Gemäß den neuen Bestimmungen müssen Selbstverwaltungseinrichtungen, die als Aufseher fungieren, künftig von staatlichen Behörden überwacht werden, was eine Abkehr von der bisherigen Aufsicht durch die zuständigen Kammerorgane darstellt.

Die neuen Regelungen legen fest, dass staatliche Aufsichtsbehörden sicherstellen müssen, dass Selbstverwaltungseinrichtungen ihre Aufgaben angemessen und effektiv erfüllen. Dies umfasst die Überprüfung der personellen und technischen Ressourcen sowie die Gewährleistung einer adäquaten Durchführung der individuellen Risikoanalyse.

Für Berufsverbände wie die Kammern der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer bedeuten diese Veränderungen eine verstärkte staatliche Überwachung und stellen somit einen Einschnitt in ihr Selbstverständnis dar. Die Richtlinie gewährt jedoch den Mitgliedstaaten Spielraum bei der Umsetzung der Aufsichtsmaßnahmen, um nationale Besonderheiten zu berücksichtigen.


Kommentar:

Die Verabschiedung der 6. Anti-Geldwäsche-Richtlinie ist zweifellos ein bedeutsamer Schritt im gemeinsamen Kampf gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung auf europäischer Ebene. Die präzisierten Befugnisse für zentrale Meldestellen und die Harmonisierung der Risikokategorien sind entscheidende Maßnahmen, um die Effektivität der Geldwäschebekämpfung zu erhöhen.

Allerdings müssen die überarbeiteten Bestimmungen zur Überwachung der Selbstverwaltungseinrichtungen darauf achten, nicht über das Ziel hinauszuschießen und die Selbstverwaltung der Berufsstände unnötig zu beschränken. Es ist entscheidend, dass der deutsche Gesetzgeber bei der Umsetzung der Richtlinie eine ausgewogene Balance zwischen staatlicher Aufsicht und beruflicher Selbstverwaltung sicherstellt.

Eine ausgewogene Auslegung der Richtlinie ist unerlässlich, um sicherzustellen, dass die Selbstverwaltung nur in dem Maße eingeschränkt wird, wie es für eine effektive Bekämpfung von Geldwäsche erforderlich ist. Dabei muss auch die Kompatibilität mit dem föderalen Aufsichts- und Kammersystem in Deutschland berücksichtigt werden.

Es ist daher von höchster Bedeutung, einen sorgfältigen Balanceakt zwischen staatlicher Kontrolle und beruflicher Autonomie zu vollführen, um die Wirksamkeit der Geldwäschebekämpfung zu gewährleisten, ohne die bewährten Praktiken der Selbstverwaltung zu gefährden.

Von Engin Günder, Fachjournalist

 

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