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  • 06.03.2024 – Europäische Union verschärft Umweltvorschriften für Elektro- und Elektronik-Altgeräte
    06.03.2024 – Europäische Union verschärft Umweltvorschriften für Elektro- und Elektronik-Altgeräte
    LEGISLATIVE | Steuer & Recht | In einem bedeutenden Schritt zur Fortentwicklung der europäischen Umweltpolitik hat der Rat der Europäischen Union am 4. März 2024 die Überarbei...

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ApoRisk® Nachrichten - Legislative:


Steuer & Recht |

Europäische Union verschärft Umweltvorschriften für Elektro- und Elektronik-Altgeräte

 

In einem bedeutenden Schritt zur Fortentwicklung der europäischen Umweltpolitik hat der Rat der Europäischen Union am 4. März 2024 die Überarbeitung der EU-Vorschriften über Elektro- und Elektronik-Altgeräte angenommen. Die Entscheidung betrifft eine breite Palette von Produkten, einschließlich alltäglicher Gegenstände wie Computer und Kühlschränke sowie technisch spezialisierte Produkte wie Photovoltaikmodule. Die Überarbeitung zielt darauf ab, die EEAG-Richtlinie in Übereinstimmung mit einem Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union aus dem Jahr 2022 zu bringen, welches feststellte, dass bestimmte Aspekte der Richtlinie aufgrund ihrer rückwirkenden Anwendung auf Produkte, die bereits vor der Erweiterung des Geltungsbereichs im Jahr 2018 in Verkehr gebracht wurden, ungültig waren.


Der Gerichtshof hatte insbesondere problematisiert, dass die erweiterte Herstellerverantwortung unrechtmäßig auf Photovoltaikmodul-Abfälle angewendet wurde, die zwischen 2005 und 2012 produziert wurden. Die nun verabschiedeten Änderungen klären, dass die Kosten für die Entsorgung und das Recycling von Photovoltaikmodul-Abfällen, die nach dem 13. August 2012 in Verkehr gebracht wurden, von den Herstellern zu tragen sind. Zusätzlich bestätigt die Überarbeitung, dass die erweiterte Herstellerverantwortung nur für jene Elektro- und Elektronikgeräte gilt, die nach 2018 hergestellt wurden.

Des Weiteren wurde eine Überprüfungsklausel in die Richtlinie eingeführt, die vorsieht, dass die Europäische Kommission bis spätestens 2026 prüfen muss, ob eine weitere Überarbeitung der Richtlinie notwendig ist. Diese Klausel soll sicherstellen, dass die Richtlinie flexibel bleibt und sich an technologische sowie marktbedingte Entwicklungen anpassen kann.

Die Kommission hatte ihren Vorschlag zur Änderung der Richtlinie bereits Anfang 2023 eingereicht, und nach intensiven Verhandlungen stimmten sowohl das Europäische Parlament als auch der Rat den Änderungen zu. Mit der heutigen Ratifizierung im Rat ist das Verfahren abgeschlossen. Die Änderungen werden demnächst im Amtsblatt der EU veröffentlicht und treten 20 Tage nach der Veröffentlichung in Kraft. Die Mitgliedstaaten haben anschließend bis zu 18 Monate Zeit, die neuen Vorschriften in nationales Recht umzusetzen.

Dieser legislative Prozess zeigt das kontinuierliche Engagement der Europäischen Union für Umweltschutz und Nachhaltigkeit, stellt jedoch auch die Herausforderungen dar, mit denen Gesetzgeber konfrontiert sind, wenn es darum geht, gesetzliche Bestimmungen an die dynamische Technologie- und Wirtschaftslandschaft anzupassen. Es bleibt abzuwarten, wie effektiv die neuen Regelungen in der Praxis umgesetzt werden und inwieweit sie zur Reduzierung der Umweltbelastung durch Elektro- und Elektronik-Altgeräte beitragen werden.

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