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Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:
Anpassung des Tierarzneimittelgesetzes
Seit dieser Woche ist es auch gesetzlich klargestellt: Selbst wer nicht Tierarzt oder Tierärztin ist, darf Haustieren ohne Furcht vor einem Bußgeld Homöopathika verabreichen, die eigentlich für Menschen bestimmt sind. Schon Ende 2022 hatte das Bundesverfassungsgericht die Vorschrift des Tierarzneimittelgesetzes gekippt, die auch für diesen Fall einen Tierarztvorbehalt vorsah.
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