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Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
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Urteil zu Plattformen
Berlin - Wenn Arzneimittel von Apotheken über Plattformen wie DocMorris/Doctipharma vertrieben werden – wird das Portal dann selbst zur Apotheke? Nein, findet der Europäische Gerichtshof (EuGH), die Vermittlung von Bestellungen nicht verschreibungspflichtiger Arzneimittel sei als „Dienst der Informationsgesellschaft“ durch EU-Recht geschützt und dürfe nicht verboten werden. Anders als der Generalanwalt befassten sich die Richter überhaupt nicht mit der Frage, ob die Apotheken in solchen Konstrukten nur Erfüllungsgehilfen sind und ihre Position dadurch auf Dauer untergraben wird.
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