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APOTHEKE | Medienspiegel & Presse |
Willkommen zur neuesten Ausgabe der Apotheken-Nachrichten! In unserem aktuellen Update nehmen wir Sie mit auf eine ausführliche Reise durch die aktuellen Ereignisse im deutschen Gesundheitssektor. Von dringenden Appellen der Apothekerverbände in Ostdeutschland bis zu wegweisenden EuGH-Entscheidungen bezüglich Apothekenpflicht und Online-Plattformen – wir beleuchten die vielfältigen Aspekte der sich entwickelnden Apothekenlandschaft. Erfahren Sie mehr über Beiersdorfs beeindruckenden Rekordumsatz, kontroverse Diskussionen zur Apothekenreform, alarmierende Lieferengpässe und die komplexen Auswirkungen der intensiven Social-Media-Nutzung auf das Körperbild von Jugendlichen. Tauchen Sie ein in unsere umfassende Berichterstattung und bleiben Sie auf dem Laufenden über die aktuellen Geschehnisse und Herausforderungen im Apothekenwesen!
Appell der Apothekerverbände: Dringende Maßnahmen für Ostdeutschlands Gesundheitsversorgung
In einem dringenden Appell haben die Apothekerverbände der ostdeutschen Bundesländer die Regierungschefs dazu aufgefordert, sich mit der prekären Situation der Apotheken in der Region auseinanderzusetzen. Dieser Aufruf erfolgte im Vorfeld der Ost-Ministerpräsidentenkonferenz, bei der die Gesundheitsversorgung in Ostdeutschland als zentrales Thema behandelt wurde.
Sachsen-Anhalts Ministerpräsident Reiner Haseloff äußerte sich nach der Konferenz besorgt über die Gesundheitsversorgung in den ostdeutschen Bundesländern und bezeichnete die Situation als "absolutes Dilemma". Er wies darauf hin, dass die demografische Entwicklung nun spürbar in den Arbeitsmärkten und Versorgungsstrukturen angekommen sei. Besonders alarmierend sei die Prognose, dass die Zahl der Arzt- und Zahnarztpraxen in den nächsten zehn Jahren um die Hälfte abnehmen könnte, wenn nicht aktiv gegengesteuert wird.
Auf der Konferenz wurde diskutiert, den Staatsvertrag zu ändern, um Medizinstudierende in der Region zu halten. Haseloff betonte die Notwendigkeit eines "höheren Zugriffs", da das aktuelle Vergabesystem als "zum Scheitern verurteilt" betrachtet wurde. Er hob hervor, dass der Osten nichts von den teuer finanzierten Studienplätzen habe, wenn Absolventen die Region verlassen.
Die Apothekerverbände hatten in ihrem Brief auch die prekäre Lage der Apotheken thematisiert. Forderungen nach einer deutlichen Reduzierung des Kassenabschlags und einer Änderung der Arzneimittelpreisverordnung wurden unterstützt, wie sie von der Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA) vorgebracht wurden.
Neben der Gesundheitsversorgung standen auf der Konferenz weitere Themen im Fokus, darunter die Verbesserung der Hauptstadtfunktion Berlins für die ostdeutschen Länder, Energie- und Infrastrukturpolitik sowie die Stärkung des ländlichen Raums. Auch die bevorstehenden Wahlen wurden während der Pressekonferenz thematisiert, umfassend über die wichtigsten Entwicklungen zu informieren.
EuGH-Urteil zur Apothekenpflicht: Zwischen Klarheit und Wettbewerbsbedenken
Im Zuge des aktuellen Urteils des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) äußerte sich der stellvertretende Vorsitzende der Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (Abda), Mathias Arnold, mit einem Statement, das sowohl positive als auch negative Aspekte betont. Arnold begrüßte die Bestätigung der Apothekenpflicht durch den EuGH und betonte die Bedeutung dieser Entscheidung für die klare Regelung, dass rezeptfreie Medikamente in Europa grundsätzlich nur in Apotheken erhältlich sein sollten.
Dennoch äußerte Arnold auch Bedenken hinsichtlich möglicher Wettbewerbsverzerrungen. Er warnte vor der Möglichkeit, dass Online-Plattformen aus reinem Gewinninteresse einzelne Apotheken bevorzugen könnten, was die Auswahlmöglichkeiten für Patienten beschränken und somit zu Ungleichgewichten führen könnte.
Es bleibt jedoch unklar, warum Arnold die Apothekenpflicht in seiner Stellungnahme erwähnte, da der eigentliche Streitpunkt des Urteils die Befugnis der Mitgliedstaaten war, die Tätigkeit von Plattformen zu verbieten. Die entsprechende Richtlinie des EuGH legt eindeutig fest, dass nur Personen, die gemäß den nationalen Rechtsvorschriften berechtigt sind, Arzneimittel anbieten dürfen.
Arnold unterstrich auch die Bedeutung des Rechts der einzelnen Mitgliedstaaten zur Regulierung des Versandhandels mit rezeptpflichtigen und -freien Medikamenten. Diese Souveränität jedes Mitgliedsstaates, sein eigenes Gesundheitswesen zu regulieren, sei eine Kernposition, die die Abda im Hinblick auf die Europawahl im Juni des laufenden Jahres vertrete. In Deutschland ist der Versandhandel mit Medikamenten gesetzlich erlaubt, wobei Versandapotheken ihre Produkte auch über Online-Plattformen anbieten dürfen, sofern die vom deutschen Gesetzgeber festgelegten Rahmenbedingungen eingehalten werden, darunter Datenschutz und klare Erkennbarkeit.
Beiersdorf verzeichnet Rekordumsatz von 9,5 Milliarden Euro und beeindruckendes Wachstum im Derma-Geschäft
Beiersdorf, der renommierte Hamburger Kosmetikkonzern, verzeichnete im abgelaufenen Geschäftsjahr beeindruckende Erfolge mit einem Rekordumsatz von 9,5 Milliarden Euro. Besonders hervorzuheben ist dabei das Derma-Geschäft, das mit den Apothekenmarken Eucerin und Aquaphor ein zweistelliges Wachstum von 24 Prozent verzeichnete. Dieser Erfolg setzte sich bereits im dritten Jahr in Folge fort, und der Umsatz erreichte dabei beachtliche 1,3 Milliarden Euro.
Die treibende Kraft hinter diesem beeindruckenden Wachstum war die weltweit steigende Nachfrage nach Sonnenpflegeprodukten. Insbesondere die Entwicklung der Sonnenpflegeprodukte, der Ausbau des E-Commerce-Geschäfts und die Beliebtheit der Anti-Pigment-Produkte mit dem Hauptwirkstoff Thiamidol trugen zu diesem positiven Trend bei.
Lateinamerika, der Nahe Osten und Afrika zeigten sich als besonders profitabel, da auch dort die Verkaufserlöse spürbar anstiegen. Die Marke Aquaphor konnte dabei in den USA das bisher beste Umsatzergebnis erzielen.
Auch das Healthcare-Geschäft von Beiersdorf, das Pflastermarken wie Hansaplast und Elastoplast umfasst, verzeichnete einen Umsatzanstieg von 4 Prozent auf 267 Millionen Euro. Dieser Zuwachs wurde vor allem durch den Verkauf von Großpflastern für die postoperative Wundversorgung und mehrere innovative Produkte in der Kategorie Wundversorgung erreicht. Das Wachstum erstreckte sich über alle wichtigen Märkte.
Trotz erheblicher Investitionen konnte das Betriebsergebnis im vergangenen Geschäftsjahr auf beeindruckende 1,3 Milliarden Euro gesteigert werden. Vincent Warnery, Vorstandsvorsitzender von Beiersdorf, betonte die Rolle des Unternehmens als das weltweit am schnellsten wachsende Beauty-Unternehmen im Jahr 2023. Diese Erfolgsgeschichte festigt die Position von Beiersdorf als führender Akteur in der Kosmetikbranche und lässt auf weitere innovative Entwicklungen in der Zukunft hoffen.
Generationenkonflikt in Apotheken: Debatte um pharmazeutische Dienstleistungen spitzt sich zu
In einem aktuellen Schlagabtausch innerhalb der deutschen Apothekerszene steht die Förderung pharmazeutischer Dienstleistungen (pDL) im Mittelpunkt. Die ABDA (Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände) wirbt in einem Fernsehspot für diese Dienstleistungen, um das Interesse der Kunden zu wecken und sie in die Apotheken zu locken. Doch nicht alle Apotheker stehen dieser Initiative positiv gegenüber, insbesondere angesichts des bereits bestehenden Personalmangels in vielen Apotheken.
Reinhard Rokitta, Vorstand der Freien Apothekerschaft, äußerte kürzlich im "Spiegel" Bedenken hinsichtlich der pDL. Er betonte, dass viele Apotheker bereits am Limit arbeiten und sich auf die Bewältigung des normalen Tagesgeschäfts konzentrieren müssen. Rokitta bezeichnete es als "Arroganz", neben der Hauptaufgabe der Arzneimittelversorgung zusätzliche Dienstleistungen anzubieten. Insbesondere kritisierte er die Idee, in Apotheken Impfungen gegen Influenza oder Corona durchzuführen, da seiner Meinung nach keine vergleichbare Notlage wie während der Hochphase der Pandemie bestehe.
Benedikt Bühler, Vertreter des Verbands innovativer Apotheken (Via), reagierte umgehend auf Rokittas Äußerungen und äußerte sein "Unverständnis". Er betonte, dass pharmazeutische Dienstleistungen einen entscheidenden Beitrag zur Zukunft der deutschen Apotheken leisten und ihr nachhaltiger Ausbau vorangetrieben werden sollte. Bühler kritisierte auch Rokitta dafür, dass dieser die Meinung einer älteren Generation von Apothekern zitierte, anstatt die Perspektive der jungen Generation zu berücksichtigen.
Bühler wies auch Rokittas Behauptung zurück, dass pDL aufgrund von Personalmangel nicht angeboten werden könnten. Er betonte, dass junge, motivierte Apotheker gezielt nach Apotheken suchen, die anspruchsvolle Beratung und auch eine Ausbildung im Bereich der Arzneimitteltherapiesicherheit (AMTS) anbieten. Der Verband Via setzt sich aktiv für den Ausbau von pDL in den Apotheken ein und argumentiert dafür, veraltete Konzepte abzulegen und pDL konsequent auszubauen, wie es beispielsweise in der Schweiz bereits praktiziert wird.
Zudem plädiert Via für eine transparente Abrechnung über Kennziffern und fordert die ABDA auf, diesen Schritt zu unterstützen. Der Verband zeigt Vertrauen in den Berufsstand der Apotheker und erwartet Anerkennung und Unterstützung von Politik und Krankenkassen für das Engagement in der Förderung pharmazeutischer Dienstleistungen.
EuGH-Entscheidung: Plattformen im Arzneimittelhandel als Dienst der Informationsgesellschaft geschützt
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat in einer wegweisenden Entscheidung festgestellt, dass Plattformen wie DocMorris/Doctipharma, die nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel vermitteln, als "Dienst der Informationsgesellschaft" durch EU-Recht geschützt sind und daher nicht verboten werden dürfen. Die Richter argumentierten, dass die Vermittlung von Bestellungen für nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel unter die Bestimmungen der Richtlinie 2001/83 fällt, die den "Fernverkauf mittels Diensten der Informationsgesellschaft" ausdrücklich erlaubt, abgesehen von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln.
Die Entscheidung des EuGH hebt hervor, dass Plattformen, die sich darauf beschränken, Verkäufer und Kunden zu verbinden und keine eigene Verkaufstätigkeit ausüben, nicht als Apotheker betrachtet werden können. Dabei spielte es laut Gericht keine Rolle, wie die Plattformen für ihre Dienste vergütet werden – sei es durch eine Fixgebühr oder prozentuale Umsatzbeteiligung.
Der EuGH hat sich jedoch nicht mit der Frage befasst, ob Apotheken in solchen Konstrukten lediglich als Erfüllungsgehilfen agieren und dadurch langfristig ihre Position untergraben wird. Die Entscheidung betonte, dass die Mitgliedstaaten solche Dienste nicht verbieten können, indem sie auf Bedingungen für den Einzelhandelsvertrieb von Arzneimitteln verweisen.
Das Berufungsgericht in Paris wird nun darüber entscheiden müssen, ob Plattformen wie DocMorris/Doctipharma lediglich den Kontakt zwischen Verkäufern und Kunden herstellen oder selbst als Verkäufer auftreten. Der EuGH vermied es jedoch, auf mögliche Risiken des Arzneimittelverkaufs in Bezug auf die Rolle der Apotheken einzugehen oder die Qualität und Zuverlässigkeit der Arzneimittelversorgung zu diskutieren.
Die Entscheidung des EuGH könnte weitreichende Auswirkungen auf den Arzneimittelhandel über Plattformen haben und markiert einen Meilenstein im Verständnis der rechtlichen Rahmenbedingungen für den elektronischen Vertrieb von nicht verschreibungspflichtigen Arzneimitteln in der Europäischen Union.
Optimierung der Apothekenperformance: Strategien für nachhaltige Wertschöpfung aus Mitarbeiterpotenzial
Im Zuge der aktuellen wirtschaftlichen Herausforderungen im Apothekensektor zeichnen sich Strategien ab, wie Apothekenleiter vermehrt Wertschöpfung aus ihren Mitarbeitern generieren können. Die Gehälter, die rund die Hälfte des Rohertrags ausmachen, sind ein fixer Kostenpunkt, den Apotheken nur begrenzt beeinflussen können. Entscheidend wird daher, wie effizient die Mitarbeiter eingesetzt werden.
Ein zentraler Faktor liegt dabei in der Motivation und Leistungsbereitschaft der einzelnen Mitarbeiter. In hochqualifizierten Tätigkeiten, wie sie in Apotheken üblich sind, ist dies besonders herausfordernd. Die üblichen Kenngrößen, wie die Anzahl der Kundenkontakte pro Stunde, sind schwer auf diese Tätigkeiten anzuwenden. Dennoch spielen solche Faktoren eine zentrale Rolle, da sie direkt den Rohertrag beeinflussen.
Besonders augenfällig wird dies bei der "Schlagzahl", also der Anzahl der pro Stunde bedienten Kunden. Jeder zusätzliche Kunde kann einen erheblichen Beitrag zum Rohertrag leisten. Ebenso wichtig ist der erwirtschaftete Ertrag je Kunde, der durch Zusatzverkäufe und kundenorientiertes Verhalten gesteigert werden kann.
Die Pflege und der Ausbau der eigenen Marke tragen ebenfalls maßgeblich zur Kundenbindung bei. Das Erscheinungsbild, die Freundlichkeit und der allgemeine "Spirit" im Betrieb haben direkte Auswirkungen auf die Kundenzufriedenheit und die Wahrscheinlichkeit, dass Kunden wiederkommen.
Ein weiterer Ansatzpunkt zur Steigerung der Rentabilität liegt in der Besetzung renditeträchtiger Segmente und Nischen. Mitarbeiter, die in spezialisierten Bereichen tätig sind, können höhere Erträge erzielen.
Die Auswirkungen unterschiedlicher Leistungsbereitschaft und Effizienz der Mitarbeiter werden anhand einer Beispiel-Tabelle verdeutlicht. Die Unterschiede in den Deckungsbeiträgen zeigen, dass gezielte Förderung und Motivation erhebliche Auswirkungen auf die finanzielle Performance der Apotheke haben können.
Um die Potenziale der Mitarbeiter optimal zu nutzen, ist eine differenzierte Herangehensweise erforderlich. Es gilt, schwächere Mitarbeiter zu fördern, durch gezielte Maßnahmen Mittelfeldmitarbeiter zu motivieren und Top-Performer langfristig zu binden. Materielle Anreize, basierend auf Rohertragssteigerungen, können dabei eine effektive Rolle spielen.
Insgesamt zeigt sich, dass die Personalstrategie einen entscheidenden Einfluss auf die Wirtschaftlichkeit einer Apotheke hat. Die Herausforderung für Apothekenleiter besteht darin, ein Umfeld zu schaffen, in dem alle Mitarbeiter ihr volles Potenzial entfalten können, um so die Wertschöpfung des gesamten Teams zu maximieren.
Apothekenreform: Kammerpräsident Gnekow warnt vor Risiken und fordert konkrete Lösungen
Inmitten kontroverser Debatten über die vorgeschlagenen Eckpunkte der Apothekenreform von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) äußerte Hamburgs neuer Kammerpräsident Holger Gnekow deutliche Bedenken. Bei der jüngsten Delegiertenversammlung der Apothekerkammer Hamburg warnte Gnekow eindringlich vor den potenziellen Auswirkungen der Reformpläne auf die bereits existierende Hochpreiser-Problematik.
Insbesondere stieß Gnekows Kritik auf die Idee, (Filial)-Apotheken unter der Leitung von erfahrenen Pharmazeutisch-technischen Assistenten (PTA) zu öffnen, wenn eine telepharmazeutische Beratung durch einen Apotheker möglich ist. Der Kammerpräsident argumentierte, dass solche Maßnahmen falsche Anreize setzen könnten und bestehende Betriebe herabgestuft werden könnten, anstatt die Gründung neuer Apotheken zu fördern.
Des Weiteren äußerte Gnekow Bedenken hinsichtlich der geplanten schrittweisen Absenkung der Marge von 3 Prozent auf 2 Prozent sowie der gleichzeitigen Erhöhung des Fixums. Er warnte vor einer möglichen Entkopplung der Apotheken von der wirtschaftlichen Entwicklung, insbesondere im Hochpreiser-Segment, was zu finanziellen Einbußen führen könnte.
Die jüngste Entscheidung des Bundesgerichtshofs bezüglich Skonti auf Rx-Arzneimittel, die über 3,15 Prozent hinausgehen, sorgte ebenfalls für Unruhe in der Branche. Gnekow betonte, dass nicht nur Apotheker, sondern auch Großhändler von den Konsequenzen betroffen sein könnten und kritisierte das Eingreifen des Gesetzgebers in die Geschäftsbeziehung zwischen Apotheken und Lieferanten.
In Bezug auf die Forderung, den Kassenabschlag gänzlich abzuschaffen, warnte Gnekow vor einer möglichen Gefährdung der pünktlichen Zahlungen der Krankenkassen an die Apotheken. Er schloss sich der Position der ABDA an, den Kassenabschlag zu senken, aber im Kern beizubehalten, um die Apotheken zu entlasten.
Angesichts der wachsenden wirtschaftlichen Herausforderungen appellierte Gnekow an die Apothekerschaft, Lösungen für aktuelle Probleme anzubieten, um möglicherweise Zugeständnisse von Seiten des Gesundheitsministers zu erhalten. Einige Delegierte äußerten jedoch Skepsis gegenüber diesem Ansatz, da ähnliche Vorschläge in der Vergangenheit nicht zu finanziellen Verbesserungen geführt hätten.
Apotheken-Albtraum: SMC-B-Ausfall bedroht Notdienst in Königstein
In der Burg-Apotheke in Königstein im Taunus herrscht derzeit Ausnahmezustand, da die für den Zugang zur Telematikinfrastruktur (TI) unabdingbare SMC-B ihre Dienste versagt. Mit dem heutigen Notdienst steht das Team vor erheblichen Herausforderungen, da ohne die SMC-B der Abruf von E-Rezepten nicht möglich ist. Bereits seit den frühen Morgenstunden versucht das Apothekenteam vergeblich, die PIN und den PUK zu verwenden.
Weder Noventi noch Medisign konnten bislang eine Lösung bieten. Nach Kontaktaufnahme mit Medisign ergab sich die Erkenntnis, dass die SMC-B gesperrt ist, und es bis zu zwei Wochen dauern könnte, bis eine Ersatzkarte verfügbar ist. Der Versuch, eine unbekannte Nummer online einzugeben, stellte sich als weitere Hürde heraus. Die Apothekenkammer konnte zwar bestätigen, dass die Karte nicht gesperrt ist, bot jedoch weder unmittelbare Hilfe noch Ersatzverfahren an. Der Vorschlag, den Notdienst zu tauschen, wurde ebenfalls abgelehnt.
Trotz dieser Widrigkeiten ist das Apothekenteam entschlossen, den Notdienst aufrechtzuerhalten und den Patienten zur Verfügung zu stehen. Die Hoffnung liegt dabei auf Patienten, die Ausdrucke ihrer Rezepte vorweisen können oder die genauen Medikamentendetails kennen. Andernfalls bleibt der Apotheke keine andere Wahl, als die Patienten an die nächstgelegene Notdienstapotheke zu verweisen.
Uwe-Bernd Rose, der Inhaber der Burg-Apotheke, äußerte sein Entsetzen über die mangelnden Ausweichmöglichkeiten und kritisierte das Fehlen eines adäquaten Sicherheitsnetzes in solchen Situationen. Er bezeichnete es als Skandal, dass Apotheken in solchen Notlagen allein gelassen werden und hinterfragte, wie die Situation wäre, wenn auch Ärzte von ähnlichen Problemen betroffen wären. Die primäre Sorge gilt der ununterbrochenen Versorgung der Patienten, und in einem beeindruckenden Schritt plant Rose sogar, einen Fahrer nach Düsseldorf zu schicken, um eine Ersatzkarte zu besorgen und somit den Betrieb und die Kundenzufriedenheit sicherzustellen.
ABDA-Kampagne spaltet Apothekerschaft: Effektive Zukunftsinvestition oder Imagepflege-Verschwendung?
In Anbetracht der geteilten Meinungen innerhalb der Apothekerschaft zur ABDA-Kampagne stellt sich die Frage, ob die investierten Mitgliedsbeiträge letztlich effektiv genutzt werden oder ob sie lediglich für die Imagepflege der Apothekerschaft verschwendet werden. Während die Freie Apothekerschaft die Einführung pharmazeutischer Dienstleistungen kritisiert und den Fokus auf den bestehenden Personalmangel legt, unterstützt der Verband innovativer Apotheken die ABDA-Kampagne als entscheidenden Schritt für die Zukunft der Apotheken.
Reinhart Rokitta, Vorstand der Freien Apothekerschaft, äußerte sich kritisch gegenüber dem medialen Auftritt der ABDA und betonte die Herausforderungen, die durch den Personalmangel entstehen. Die Arzneimittelversorgung sieht er als Kernaufgabe der Apotheken, während zusätzliche Dienstleistungen, wie das Impfangebot, seiner Ansicht nach in Zeiten ohne vergleichbare Notlage unnötig sind.
Dem gegenüber steht der Verband innovativer Apotheken (via), der die ABDA-Kampagne als wesentlichen Garanten für die zukünftige Existenz der deutschen Apotheken betrachtet. Benedikt Bühler, via-Vorstand, äußerte Unverständnis über die Auswahl eines älteren Apothekers für das Interview und wies die Kritik an der Nichtumsetzbarkeit aufgrund von Personalmangel als grotesk zurück.
Angesichts des bevorstehenden Starts der TV-Werbekampagne am 7. März bleibt abzuwarten, wie die ABDA ihre Bemühungen zur Förderung pharmazeutischer Dienstleistungen weiterhin kommuniziert. In diesem Kontext und angesichts der unterschiedlichen Standpunkte innerhalb der Apothekerschaft drängt sich die Frage auf, ob die eingesetzten Mitgliedsbeiträge effektiv genutzt werden oder ob sie letztlich für eine Imagepflege der Apothekerschaft verschwendet werden. Trotz der Unterstützung von via betont Bühler den Bedarf an Verbesserungen, insbesondere im transparenten Gestalten des Abrechnungsprozesses, und fordert Anerkennung seitens Politik und Krankenkassen für das Engagement der Apotheker.
Alarmierende Lieferengpässe: Millionen Versicherte von Arzneimittelknappheit betroffen
In einer aktuellen Mitteilung des Zentralinstituts für die kassenärztliche Versorgung (Zi) wird auf die potenzielle Betroffenheit von bis zu 6,5 Millionen gesetzlich Versicherten durch Lieferengpässe bei Arzneimitteln hingewiesen. Laut einer Auswertung der vertragsärztlichen Arzneiverordnungsdaten für das Jahr 2022 haben etwa 6,5 Millionen Versicherte ein Medikament erhalten, das derzeit auf der Lieferengpassliste des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) geführt wird.
Die aktuellen Zahlen des Zi zeigen, dass derzeit 470 Verfügbarkeitsprobleme beim BfArM gemeldet sind, wobei besonders Antibiotika, Schmerzmittel sowie Medikamente zur Behandlung von Asthma, Diabetes und Krebs betroffen sind. Besonders hervorzuheben ist die Gruppe der Antibiotika, unter denen Saftzubereitungen dominieren. Rund 2,2 Millionen gesetzlich Versicherte haben ein Antibiotika-Präparat erhalten, das derzeit von Lieferengpässen betroffen ist. Hierbei sind vor allem Penicillin-Präparate bei Kindern und Jugendlichen häufig verordnet.
Das durchschnittliche Alter der Betroffenen liegt bei 15,6 Jahren, während es für alle Antibiotika-Anwender im Durchschnitt 41,4 Jahre beträgt. Zusätzlich sind Bronchien-Erweiterer zur Inhalation mit dem Wirkstoff Salbutamol, die zur Behandlung von Asthma und chronischer Bronchitis dienen, bei knapp 1,2 Millionen gesetzlich Versicherten im Einsatz.
Besondere Sorge gilt auch den Arzneimitteln, für die es innerhalb der Wirkstoffgruppe keine Alternativen gibt. Hierbei sind besonders GLP-1-Agonisten zur Behandlung von Diabetes betroffen. Dominik von Stillfried, Vorstandsvorsitzender des Zi, äußerte Besorgnis über die Entwicklung und betonte die Dringlichkeit einer politischen Lösung.
Er wies darauf hin, dass unterbrochene Lieferketten aufgrund des Ukraine-Kriegs und der Corona-Pandemie eine zentrale Herausforderung darstellen. Von Stillfried forderte eine Änderung der Politik, indem mehrere Hersteller und Lieferanten vertraglich zur Belieferung verpflichtet werden, um die Auswirkungen von Lieferengpässen zu minimieren.
EuGH-Urteil ebnet Weg für Online-Arzneimittelplattformen: Klarheit über Vermittlerrolle und Rechtslage
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat in einem wegweisenden Urteil am 29. Januar 2024 eine französische Apotheken-Plattform, die mittlerweile im Besitz von DocMorris ist, genehmigt. Im Fokus stand die Frage, ob ein Mitgliedstaat den Betrieb solcher Plattformen verbieten kann, wenn diese keine Apotheke im herkömmlichen Sinne sind. Das Urteil könnte weitreichende Auswirkungen auf ähnliche Dienste in Europa haben.
Die betroffene Plattform, Doctipharma, hatte in den Jahren 2014/2015 OTC-Arzneimittel über ihre Website vermittelt, was zu rechtlichen Auseinandersetzungen mit der französischen Apothekerschaft führte. Die französische Apothekervereinigung argumentierte, dass Doctipharma rechtswidrig handelte, da das Unternehmen nicht über die erforderliche Apothekereigenschaft nach französischem Recht verfügte.
Der Rechtsstreit nahm seinen Anfang, als Doctipharma erstinstanzlich als rechtswidrig eingestuft wurde. Die Berufungsinstanz hingegen betrachtete die Plattform als technische Unterstützung für die Websites der Apotheken, da Doctipharma nicht aktiv in die Bearbeitung der Bestellungen eingriff. Dieses Urteil wurde jedoch vom Kassationsgerichtshof aufgehoben, und die Angelegenheit wurde an das Pariser Berufungsgericht zurückverwiesen.
Das Pariser Berufungsgericht wiederum wandte sich an den EuGH, um eine Vorabentscheidung zur unionsrechtlichen Zulässigkeit der Tätigkeit von Doctipharma einzuholen. Der EuGH entschied, dass ein Dienst, der die Zusammenführung von Apothekern und potenziellen Patienten für den Verkauf von Arzneimitteln ermöglicht, als "Dienst der Informationsgesellschaft" im Sinne des Unionsrechts anzusehen ist.
Die entscheidende Feststellung des EuGH lautet, dass ein Mitgliedstaat den Betrieb von Plattformen, die nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel vermitteln, verbieten kann, wenn der Anbieter selbst als Verkäufer dieser Arzneimittel angesehen wird und keine Apothekereigenschaft besitzt. Anders hingegen, wenn der Anbieter lediglich Verkäufer und Kunden zusammenführt, ohne selbst als Verkäufer aufzutreten.
Das Urteil betont, dass die Mitgliedstaaten zwar darüber entscheiden können, wer OTC-Arzneimittel online verkaufen darf, aber sicherstellen müssen, dass diese Arzneimittel überhaupt im Fernabsatz durch Dienste der Informationsgesellschaft angeboten werden können. In Bezug auf nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel dürfen solche Dienste demnach nicht einfach verboten werden.
Die konkreten Auswirkungen dieses Urteils auf Deutschland bedürfen einer genauen Analyse. Dennoch bestätigt es grundsätzlich die Berechtigung von Plattformen, die Apotheken und Kunden für den Online-Kauf von nicht verschreibungspflichtigen Arzneimitteln zusammenbringen. Weitere rechtliche Aspekte, etwa im Bereich Datenschutz, müssen jedoch separat geprüft werden. Bemerkenswert ist, dass das Urteil keine Aussagen zu verschreibungspflichtigen Arzneimitteln enthält.
Studie zeigt: Intensive Social-Media-Nutzung erhöht Risiko für negatives Körperbild bei Jugendlichen
In einer aktuellen Studie, präsentiert auf einer Online-Pressekonferenz des Kongresses für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie, betont Professor Dr. Katrin Giel vom Universitätsklinikum Tübingen die potenziellen negativen Auswirkungen intensiver Nutzung sozialer Medien auf das Körperbild von Jugendlichen. Die Forscherin erklärt, dass, obwohl soziale Medien nicht direkt Essstörungen auslösen, sie ein entscheidender Faktor sein können, der Jugendliche in eine problematische Richtung lenkt.
Essstörungen, als komplexe psychische Erkrankungen, werden von einer Vielzahl von Faktoren beeinflusst, darunter biologische, gesellschaftliche und persönliche Elemente wie niedriger Selbstwert und soziale Ängstlichkeit. Langfristige Untersuchungen haben gezeigt, dass eine längere und intensivere Nutzung sozialer Medien das Risiko erhöht, dass Jugendliche mit ihrem Körper unzufrieden sind und problematische Diäten entwickeln.
Besonders alarmierend ist die Rolle von Fotos und Videos in sozialen Medien, die sehr dünne Körper idealisieren und Jugendliche dazu inspirieren, diesen unrealistischen Körperidealen nachzueifern, beispielsweise durch extremes Hungern. Diejenigen Jugendlichen, die einen starken Fokus auf Likes und positive Rückmeldungen legen, gelten als besonders gefährdet. Die Suche nach Anerkennung in sozialen Medien kann dazu führen, dass Jugendliche ihre Körperbilder verändern, um einem vermeintlichen Ideal zu entsprechen.
Die Studienautorin betont, dass Social Media als Resonanzraum dient, in dem junge Menschen das Bedürfnis nach Zugehörigkeit und Akzeptanz erfüllen. Um präventiv gegen diese negativen Auswirkungen vorzugehen, schlägt die Psychologin vor, die Medienkompetenz der Jugendlichen zu stärken. Dazu gehört die kritische Reflexion des eigenen Nutzungsverhaltens, das Hinterfragen von in den Medien präsentierten Körperidealen und das Bewusstsein dafür, wie Inhalte durch Bildbearbeitungsprogramme oder finanzielle Interessen von Influencern beeinflusst werden können.
Eine kürzlich durchgeführte experimentelle Studie zeigt, dass der Verzicht auf Social-Media-Aktivitäten bei Studierenden signifikant zu einer Verringerung von Essstörungssymptomen führt. In Anbetracht der deutlichen Zunahme und Verschärfung von Essstörungen während der Coronapandemie betont die Forscherin die Dringlichkeit, präventive Maßnahmen zu implementieren, um Jugendliche vor den negativen Auswirkungen der intensiven Social-Media-Nutzung zu schützen.
Atemwegsinfektionen auf dem Rückzug: Frühling bringt Hoffnung, aber Vorsicht bleibt geboten
Mit dem allmählichen Einzug des Frühlings verzeichnet das Robert-Koch-Institut (RKI) einen rückläufigen Trend bei Atemwegsinfektionen in Deutschland. Der aktuelle wöchentliche Bericht bis zum 25. Februar zeigt einen Rückgang der Grippefälle sowie eine mögliche Abnahme der Fälle des Respiratorischen Synzytial-Virus (RSV), insbesondere bei Kleinkindern.
Die wachsende Wärme und der Frühlingssaisonbeginn gehen mit einem allgemeinen Rückgang von akuten Atemwegserkrankungen einher. Das RKI hebt hervor, dass die Grippe weiterhin alle Altersgruppen betrifft und zu vermehrten Arztbesuchen und Krankenhauseinweisungen führt. In der zurückliegenden Woche schätzen Fachleute insgesamt 5,3 Millionen akute Atemwegserkrankungen in der Bevölkerung, unabhängig von Arztbesuchen. Diese Zahl zeigt einen leichten Rückgang im Vergleich zu den Vorwochen.
Seit Beginn der Grippewelle im Oktober wurden offiziell knapp 177.000 laborbestätigte Influenza-Fälle gemeldet, von denen etwa 18.000 auf die vergangene Woche entfallen. Die Tendenz der Grippefälle ist rückläufig. Im gleichen Zeitraum wurden seit Oktober etwa 324.000 Nachweise von SARS-CoV-2 gemeldet, wobei die Anzahl der Nachweise in der letzten Woche bei rund 2300 lag.
Das RKI betont, dass, obwohl die Atemwegsinfektionen abnehmen, die Aufmerksamkeit und Vorsicht weiterhin geboten sind, da die Grippe nach wie vor eine Herausforderung für das Gesundheitssystem darstellt. Es wird empfohlen, die Hygienepraktiken aufrechtzuerhalten, um die Verbreitung von Atemwegserkrankungen zu minimieren, während sich die Gesellschaft auf die wärmere Jahreszeit zubewegt.
Die prekäre Lage der Apotheken in Ostdeutschland, wie von den Apothekerverbänden betont, erfordert dringendes Handeln. Die alarmierenden Aussagen von Ministerpräsident Haseloff über den drohenden Rückgang von Arzt- und Zahnarztpraxen unterstreichen die akute Herausforderung in der Gesundheitsversorgung. Die Diskussion über eine Anpassung des Staatsvertrags zur Bindung von Medizinstudierenden in der Region ist ein wichtiger Schritt. Es bleibt zu hoffen, dass konkrete Maßnahmen ergriffen werden, um die Situation nachhaltig zu verbessern.
Das jüngste Urteil des Europäischen Gerichtshofs zur Apothekenpflicht zeigt ein ambivalentes Bild. Die Bestätigung der Apothekenpflicht für rezeptfreie Medikamente wird positiv aufgenommen, da sie Klarheit in der Arzneimittelvergabe in Europa schafft. Allerdings äußert Abda-Vize Mathias Arnold berechtigte Bedenken hinsichtlich möglicher Wettbewerbsverzerrungen durch Online-Plattformen. Die Sorge liegt darin, dass rein gewinnorientierte Präferenzen einzelner Apotheken die Auswahlmöglichkeiten für Patienten einschränken könnten. Eine ausgewogene Regulierung, die sowohl die Apothekenpflicht als auch faire Wettbewerbspraktiken berücksichtigt, ist daher entscheidend.
Beiersdorfs Rekordumsatz von 9,5 Milliarden Euro im vergangenen Geschäftsjahr unterstreicht die herausragende Leistung des Unternehmens. Das Derma-Geschäft mit Eucerin und Aquaphor verzeichnete beeindruckende Wachstumsraten von 24% im dritten Jahr in Folge, angetrieben durch die weltweite Nachfrage nach Sonnenschutzprodukten, den Ausbau des E-Commerce und die Beliebtheit von Anti-Pigment-Lösungen. Besonders hervorzuheben ist Aquaphors bisher bestes Ergebnis in den USA. Mit einem Zuwachs von 4% trug auch das Healthcare-Segment erheblich zum Erfolg bei, was Beiersdorf zum am schnellsten wachsenden Beauty-Unternehmen im Jahr 2023 macht. Die Widerstandsfähigkeit und das strategische Wachstum in verschiedenen Märkten festigen die Position des Unternehmens als Branchenführer.
Die Debatte um pharmazeutische Dienstleistungen in deutschen Apotheken spitzt sich zu. Während die ABDA mit einem TV-Spot auf diese aufmerksam macht, kritisiert Reinhard Rokitta von der Freien Apothekerschaft dies als "Arroganz" und sieht die Hauptaufgabe in der Arzneimittelversorgung. Benedikt Bühler vom Verband innovativer Apotheken hingegen betont die Bedeutung von pDL für die Zukunft der Apotheken und bezeichnet Rokittas Ansicht als "veraltet". Der Streitpunkt: Impfungen in der Apotheke und der Personalmangel. Die Diskussion spiegelt den Generationenkonflikt innerhalb der Branche wider.
Die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs, Plattformen wie DocMorris/Doctipharma als "Dienst der Informationsgesellschaft" zu schützen, stellt einen Meilenstein dar. Die klare Abgrenzung von Vermittlungstätigkeiten und eigenem Verkauf durch die Plattformen unterstreicht die Relevanz moderner Vertriebswege. Dennoch bleibt die Frage nach den langfristigen Auswirkungen auf die Rolle der Apotheken und die Qualität der Arzneimittelversorgung unbeantwortet. Die Entscheidung trägt dazu bei, die rechtlichen Rahmenbedingungen im digitalen Arzneimittelhandel zu definieren, doch weitere Diskussionen über potenzielle Risiken und Schutzmechanismen sind unerlässlich.
Die Strategien zur Steigerung der Wertschöpfung in Apotheken sind entscheidend angesichts der festen Gehaltsstrukturen. Die Fokussierung auf Mitarbeitermotivation, Effizienz und individuelle Stärken kann den Rohertrag maßgeblich beeinflussen. Die "Schlagzahl" bei der Kundenbedienung und der erwirtschaftete Ertrag je Kunde sind Schlüsselfaktoren. Gezielte Förderung schwächerer, Motivation des Mittelfelds und Bindung der Top-Performer sind essenziell. Materielle Anreize, basierend auf Rohertragssteigerungen, können die Leistungsbereitschaft zusätzlich fördern. Insgesamt verdeutlicht dies die zentrale Rolle der Personalstrategie für den wirtschaftlichen Erfolg von Apotheken.
Die Bedenken von Kammerpräsident Holger Gnekow gegenüber den Apothekenreformplänen von Minister Lauterbach sind berechtigt. Die Öffnung von (Filial)-Apotheken unter PTA-Leitung birgt Risiken für bestehende Betriebe. Die vorgeschlagene Marge-Absenkung und Fixumerhöhung könnte die Apotheken weiter von der wirtschaftlichen Entwicklung entkoppeln. Das Skonto-Urteil des Bundesgerichtshofs verschärft die Unsicherheit. Gnekows Appell für eine beibehaltene, aber gesenkte Kassenabschlagssumme erscheint vernünftig. Die Apothekerschaft muss jedoch konkrete Lösungen bieten, um im Dialog mit dem Minister Veränderungen zu bewirken. Skepsis bleibt, basierend auf bisherigen Erfahrungen.
Die aktuelle SMC-B-Störung in der Burg-Apotheke Königstein verdeutlicht die Dringlichkeit einer zuverlässigen und flexibleren Infrastruktur im Gesundheitswesen. Der Mangel an Alternativlösungen und der zeitintensive Ersatzkartenprozess werfen Fragen zur Widerstandsfähigkeit des Systems auf. Eine rasche Überprüfung und Optimierung sind unabdingbar, um im Notfall eine reibungslose Patientenversorgung zu gewährleisten.
Die ABDA-Kampagne zur Ausweitung pharmazeutischer Dienstleistungen spaltet die Apothekerschaft. Die Freie Apothekerschaft kritisiert die Initiative aufgrund von Personalmangel und sieht die Arzneimittelversorgung als Kernaufgabe. Der Verband innovativer Apotheken hingegen unterstützt die Kampagne als entscheidenden Schritt in die Zukunft. Angesichts unterschiedlicher Standpunkte drängt sich die Frage auf, ob die Mitgliedsbeiträge effektiv genutzt werden oder für Imagepflege verschwendet werden. Der bevorstehende Kampagnenstart am 7. März wird zeigen, wie die ABDA ihre Bemühungen kommuniziert. Trotz Unterstützung von via betont dieser Verbesserungsbedarf, besonders in der transparenten Gestaltung des Abrechnungsprozesses, und fordert Anerkennung für das Apotheker-Engagement seitens Politik und Krankenkassen.
Die alarmierenden Zahlen des Zentralinstituts für die kassenärztliche Versorgung verdeutlichen die akute Bedrohung durch Lieferengpässe bei Arzneimitteln. Mit bis zu 6,5 Millionen potenziell betroffenen gesetzlich Versicherten, vor allem im Bereich von Antibiotika, müssen dringend Lösungen gefunden werden. Die Herausforderungen der unterbrochenen Lieferketten, verstärkt durch den Ukraine-Krieg und die Corona-Pandemie, erfordern eine rasche politische Reaktion. Eine diversifizierte Belieferung durch mehrere Hersteller könnte ein entscheidender Schritt sein, um die Versorgungssicherheit nachhaltig zu gewährleisten.
Das jüngste Urteil des Europäischen Gerichtshofs zur französischen Apotheken-Plattform Doctipharma signalisiert eine wegweisende Entscheidung für den Online-Verkauf von nicht verschreibungspflichtigen Arzneimitteln. Der EuGH bestätigt die Zulässigkeit von Plattformen, die lediglich als Vermittler zwischen Apotheken und Kunden fungieren. Die Unterscheidung zwischen Anbietern, die selbst als Verkäufer auftreten, und solchen, die nur die Zusammenführung erleichtern, legt einen klaren rechtlichen Rahmen fest. Das Urteil könnte auch für ähnliche Plattformen in Deutschland relevant sein, wenngleich eine detaillierte Analyse erforderlich ist. Es unterstreicht die Bedeutung, den Fernabsatz von OTC-Arzneimitteln durch Dienste der Informationsgesellschaft zu ermöglichen, während nationale Vorschriften zur öffentlichen Gesundheit gewahrt bleiben müssen.
Die Erkenntnisse aus der Studie unterstreichen die potenziellen Risiken einer intensiven Nutzung sozialer Medien, insbesondere für Jugendliche. Während Social Media nicht allein für Essstörungen verantwortlich ist, kann es ein Faktor sein, der zu einem negativen Körperbild und problematischem Essverhalten beiträgt. Die Förderung der Medienkompetenz und ein kritischer Umgang mit Körperidealen in den Medien sind entscheidend, um präventiv gegen diese Probleme vorzugehen.
Der rückläufige Trend bei Grippefällen und Atemwegsinfektionen, wie vom RKI berichtet, ist ermutigend. Mit dem Frühling in Sicht sollten wir dennoch vorsichtig bleiben. Die Grippe bleibt eine Herausforderung, und die empfohlenen Hygienemaßnahmen sind weiterhin entscheidend, um die Ausbreitung von Atemwegserkrankungen zu minimieren.
Möge die konsequente Umsetzung dieser notwendigen Maßnahmen sowie eine offene und konstruktive Kommunikation zwischen den verschiedenen Akteuren im Gesundheitswesen dazu beitragen, die vorliegenden Herausforderungen zu meistern und die Apotheken als unverzichtbare Säulen der Gesundheitsversorgung in Ostdeutschland und darüber hinaus zu stärken. Nur durch gemeinsame Anstrengungen können wir eine nachhaltige Verbesserung erreichen und eine optimale Versorgung für alle Bürger sicherstellen.
Von Engin Günder, Fachjournalist
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